NIEDERSCHRIFT. aufgenommen in der am Mittwoch, dem 13. März 2019, mit dem Beginn um Uhr stattgefundenen SITZUNG DES GEMEINDERATES (1/2019)

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1 NIEDERSCHRIFT aufgenommen in der am Mittwoch, dem 13. März 2019, mit dem Beginn um Uhr stattgefundenen SITZUNG DES GEMEINDERATES (1/2019) der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See. Ort: Rathaus Hermagor, Erdgeschoss - mittlerer Saal Anwesende: Als Vorsitzender: Als Mitglieder: Bgm. RONACHER Siegfried 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold StR PERNUL Günter StR in HARTLIEB Irmgard StR in BALL Christina GR ASTNER Siegmund GR Mag. TILLIAN Karl GR in WIEDENIG Martina GR PIRKER Markus GR Ing. HAAS Helmut GR SCHALLER Siegfried GR Mag. REINITZHUBER Josef GR KANDOLF Christian GR HUTTER Egon GR in WALDNER Bärbel GR Mag. WARMUTH Johann Christian GR JANK Roland GR BACHMANN Günther GR STEINWENDER Christian E-GR in KILZER Veronika (f. GR in Jarnig Angelika) E-GR in Mag. a ASTNER Claudia (f. GR LAbg. Burgstaller Luca) E-GR in HOHENWARTER Petra (f. StR Burgstaller Hannes) - 1 -

2 E-GR KommR KANDOLF Hannes (f. GR Allmaier Johannes) E-GR WARMUTH Peter (f. GR Striedner Thomas) Für das Stadtamt: Entschuldigt: Nicht entschuldigt: AL RESCH Bernhard FV in PFAFFENBERGER Andrea POPOTNIG Kordula (Schriftführung) GR in JARNIG Angelika GR LAbg. BURGSTALLER Luca StR BURGSTALLER Hannes GR ALLMAIER Johannes GR STRIEDNER Thomas GR WIEDENIG Franz E-GR Dr. FHEODOROFF Klemens E-GR MICK Josef E-GR SKINA Michael E-GR KRASSNIG Gerald GR in Mag. a Dr. in MITSCHE Marion Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entschuldigung von GR-Mitgliedern wurde versucht, die jeweils nach der Gemeindewahlordnung in Betracht kommenden nächstgereihten Ersatzmitglieder zu erreichen bzw. einzuladen. TAGESORDNUNG: 1. Bestellung der Protokollfertiger 2. Nachwahl eines Mitgliedes des Kontrollausschusses 3. Jahresrechnung Bericht über die Kontrollausschuss-Sitzung vom Mittelfristiger Investitionsplan für gem. 19 K-GHO 6. Abschluss und Verlängerung von Optionsverträgen in der Gewerbezone Kühwegboden 7. Ansuchen um Grundinanspruchnahme von Gemeindegrund, Teilfläche Grdst. 47/1 KG Hermagor 8. Übernahme bzw. Abtretung von öffentlichen Gut a) Grdst. 2389/4 und 2389/2 KG Nampolach, Flurbereinigung öffentl. Wassergut öffentl. Gut Rauter b) Grdst. 1918/3 KG Rattendorf, Grundübernahme Chaletdorf Rattendorf c) Grdst. 1717/4 KG Tröpolach, Grundtausch d) Grdst KG Egg, Ansuchen Mag. Auer e) Grdst. 1320/2 KG Möschach, Grundtausch Steinwender f) Grdst. 911/5 KG Mitschig, Grundankauf Astner g) Grdst. 1311/3 KG Möschach, Grundtausch Strempfl 9. Aufhebung einer Teilfläche Aufschließungsgebiet A Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Punkt 1/2018 b) Punkt 3/ Mietvertrag mit den Vereinen für die Veranstaltungsstätte Egg 12. Ergänzung zum Vertrag der Kindergartenzufuhr im Kindergarten Pressegger See vom Personalangelegenheiten - 2 -

3 Bgm. RONACHER begrüßt alle Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Bestellung der Protokollfertiger Als Protokollfertiger werden GR Mag. Josef REINITZHUBER und GR Ing. Helmut HAAS bestellt. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (25:0) angenommen. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Nachwahl eines Mitgliedes des Kontrollausschusses BERICHT: Bgm. RONACHER berichtet: Mit Schreiben vom hat Frau GR in Mag. a Dr. in Marion Mitsche der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass sie ab als ordentliches Mitglied des Kontrollausschusses verzichtet. Gemäß 26 Abs. 8 K-AGO sind im Falle des Endens des Amtes eines Mitgliedes eines Ausschusses innerhalb von acht Wochen Nachwahlen vorzunehmen. Die Wahl erfolgt aufgrund eines Wahlvorschlages, der beim Vorsitzenden einzubringen ist. Er muss von mehr als der Hälfte der Angehörigen der Gemeinderatspartei unterschrieben sein und die Unterschriften sind im Rahmen der Gemeinderatsitzung zu leisten. Der Vorsitzende hat die vorgeschlagene Person für gewählt zu erklären. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs Bürgermeister Siegfried Ronacher (SPÖ) als vorschlagsberechtigte Gemeinderatspartei folgende Person als Mitglied des Kontrollausschusses vorgeschlagen: GR Mag. WARMUTH CHRISTIAN Der ordnungsgemäß unterfertigte Wahlvorschlag der anspruchsberechtigten Gemeinderatspartei ist der Niederschrift (Anlage A) beigefügt. Damit ist GR Mag. Christian Warmuth als neues Mitglied des Kontrollausschusses bestellt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Jahresrechnung 2018 Bgm. RONACHER ersucht Finanzverwalterin Andrea Pfaffenberger für Auskünfte zur Verfügung zu stehen. Jedem Gemeinderatsmitglied wurde eine Kopie des Rechnungsabschlusses 2018 (Anlage B) mit der Einladung zur Kontrollausschusssitzung übermittelt und jede Fraktion hat ein umfangreiches Unterlagenpaket erhalten. Der Finanzverwalterin herzlichen Dank dafür. Die einzelnen Posten der Jahresrechnung werden dem Gemeinderat ausführlich mittels einer Power-Point-Präsentation erläutert, die der Niederschrift (Anlage C) beigefügt ist. BERICHT: - 3 -

4 Bgm. RONACHER berichtet, dass die Jahresrechnung 2018 wiederum sehr erfreulich ist und dem Kontrollausschuss bereits eingehend präsentiert wurde. Die Jahresrechnung wurde von der Gemeindeaufsichtsbehörde am geprüft und für positiv befunden. In der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See kann man bezüglich der Jahresrechnung von einem der erfolgreichsten Jahre sprechen. Der Tourismus hat mit 1, Nächtigungen Rekordzahlen geschrieben. Die Wirtschaft konnte derart positiv zulegen, dass seitens der Kommunalsteuer erstmals die Grenze von 2 Mio. Euro durchbrochen wurde und viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Wenn das Hochwasser Ende Oktober nicht gewesen wäre, hätten die Zahlen noch besser ausgesehen. Das Hochwasser hatte nicht nur Auswirkungen auf den Bereich der Feuerwehren sondern auch in anderen Bereichen. Nachdem man jetzt bereits seit zwei Jahren so positive Zahlen vorweisen kann, ist man wahrscheinlich auch für Prüfungen interessant geworden. Geprüft wurde man vom Bundeskanzleramt aus, ständig von der Gemeindeaufsichtsbehörde, seitens der Europäischen Union von Bozen aus für die EU-Projekte und momentan ist der Rechnungshof des Landes Kärnten vor Ort und prüft das Sammelzentrum. Auch das ist positiv zu sehen, da man vielleicht den einen oder anderen Tipp für eine Verbesserung oder andere Umsetzung erhält. Man ist in Kärnten und der Region sehr gut unterwegs und das spiegelt sich auch bei den Zahlen wider. Der ordentliche Haushalt sieht für das Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 20, ,83 und Ausgaben in Höhe von 19, ,79 vor. Der errechnete Soll-Überschuss beträgt ,04. Im außerordentlichen Haushalt wurde ein Abgang von ,28 (Ausgaben 2, ,30 und Einnahmen 2, ,02) verzeichnet, der bei den laufenden Vorhaben weiter verrechnet wird. Er bedankt sich bei dem Gemeindereferenten, der die BZ-Mittel zur Verfügung stellt, den Mitbürgern und Steuerzahlern, den Referenten in der Gemeinde, die das vorgegebene Budget einhalten und stellvertretend beim Amtsleiter und der Finanzverwaltung für die gute Mitarbeit. Bgm. RONACHER ersucht das älteste Mitglied des Kontrollausschusses um den Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2018, die am durchgeführt wurde. GR Mag. REINITZHUBER berichtet, dass für die Prüfung der Jahresrechnung 2018 bereits im Vorfeld umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden. In der Sitzung hat der Bürgermeister als Finanzreferent einen Bericht über den Jahresabschluss gegeben. Von der FV in Pfaffenberger wurden in der Folge die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Voranschlag, sowohl im Bereich der Ausgaben als auch der Einnahmen, innerhalb der einzelnen Verwaltungsstellen erläutert und die entsprechenden Fragen beantwortet. Unter Auflage strenger Verschwiegenheit wurden die Abgabenrückstände in der Stadtgemeinde erörtert und geprüft. Zusammenfassend kann bestätigt werden, dass bei dem Überschuss von ,04 die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit eingehalten wurden und aufgrund der Prüfung der Antrag gestellt wurde, dass die vom Kontrollausschuss geprüft Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis genommen und in der vorliegenden Form zur Feststellung weitergeleitet werden soll. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. WORTMELDUNGEN: - 4 -

5 Für Vizebgm. DI Leopold ASTNER ist das wiederum ein sehr erfreulicher Jahresabschluss, der vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen ist. Einerseits wurde das durch die Überstellung von Geldern, die nicht verbraucht wurden, in das neue Haushaltsjahr, aber vor allem durch höhere Einnahmen bei der Kommunalsteuer mit ,00 bzw. bei der Ortstaxe mit ,00 und bei den Finanzzuweisungen des Bundes mit ,00 erreicht. Diese Entwicklung ist auch auf die positiven Rahmenbedingungen zurückzuführen, die es derzeit in Österreich für das Wirtschaften gibt. Das ist nicht in allen Ländern so. Auch auf der Landesebene hat es sich nach dem HYPO-Desaster beruhigt und es stehen wieder Mittel für Investitionen und Gestaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Hauptverantwortlich für diese guten Zahlen sind unsere Wirtschaft - unsere Unternehmen, die mit ihren fleißigen Arbeitnehmern, dazu beigetragen haben. Ein Dankeschön auch an alle Mitarbeiter der Gemeinde, die dafür Sorge tragen, dass die Einnahmen fließen und die Ausgaben nicht aus den Rudern laufen. Trotz des positiven Ergebnisses muss auch immer auf die Effizienz der Arbeit geachtet werden. Die Gemeinde steht in Zukunft vor großen finanziellen Herausforderungen, wenn man an die Kosten der verschiedensten Vorhaben und Projekte denkt, die man in nächster Zeit umsetzen will, z. B. den anstehenden Umbau der Stadtsäle oder die Sicherung der Eisenbahnkreuzungen (1,5 Mio. Euro) und die Investitionen in die Hochwassersicherheit bei der Gössering (1,8 Mio.). Obwohl man dazu Unterstützungen vom Bund und Land erhalten wird, werden dies noch hohe Kosten sein, die die Gemeinde über viele Jahre aufbringen wird müssen. Daher ist es wichtig, dass Überschüsse erzielt werden können, damit man auch entsprechende Rücklagen bilden kann, um für Jahre vorzusorgen, die nicht so positiv laufen. Man hofft natürlich, dass die Wirtschaft weiterhin so gut floriert und auch in Zukunft solche Ergebnisse erzielt werden können. StR in BALL schließt sich ihrem Vorredner an, dankt allen für ihren Arbeitseinsatz und gratuliert zu diesem Überschuss. Der Finanzverwalterin vielen Dank für die Arbeit und den Einsatz und dafür, dass man als Mandatar immer kommen kann und Auskünfte und Unterlagen erhält. Die Kooperation und die Zusammenarbeit zwischen den Mandataren und Gemeindemitarbeitern funktioniert sehr gut und daher allen ein großes Dankeschön, allen voran dem Amtsleiter, der sich für alle einsetzt und da ist. Auch den politischen Mandataren ein Dankeschön, weil jeder plant und überlegt, wo Ausgaben im Referat anzusetzen und welche wichtigen Projekte umzusetzen sind. Dem Finanzreferenten ein Dank für das umsichtige Verwalten der Finanzen. Man ist nicht immer gleich einer Meinung, aber im Sinne der Wirtschaft und der gesamten Sicht und Ziele, die man hat, setzen sich alle positiv für die Bevölkerung von Hermagor ein und das schlägt sich dann in den Zahlen nieder. Als Tourismusreferentin möchte sie allen Betrieben ein herzliches Dankeschön aussprechen. Seit dem Jahr 2015, in dem sie dieses Referat übernommen hat, konnte man die Nächtigungszahlen kontinuierlich ausbauen und nun die Marke von 1,2 Mio. Nächtigungen knacken. Natürlich sind auch Gelder in Projekte geflossen, die dem Tourismus und der allgemeinen Entwicklung zugutekommen. An diesen Zahlen sieht man, dass es zu positiven Ergebnissen führt, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Wie schon die letzten drei Jahre erwähnt, ist die Tourismusabgabe, die eigentlich an die Gemeinden zurückfließen sollte, mit ,00 noch immer ausständig und fehlt im Budget der Gemeinde. Die Politik kann Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen. Daher ein großes Dankeschön an jeden einzelnen Unternehmer mit seinen Mitarbeitern. Heutzutage ist es in so einer Randregion wie Hermagor nicht so einfach positiv zu wirtschaften und verlangt den vollen Einsatz aller. Große Projekte und Investitionen stehen in allen Bereichen an, sei es die Hochwassersicherheit, wichtige touristische Projekte und Projekte in der Stadtentwicklung, - 5 -

6 im Bereich der Kultur, die Erneuerung des Strandbades Hermagor usw. Wenn man entsprechende Reserven und Rücklagen hat, wird man das gemeinsam positiv umsetzen können. GR Siegmund ASTNER ist der Meinung, dass man keine Randregion darstellt, sondern wenn man die Tourismuszahlen von Hermagor und der Karnischen Region betrachtet, kann man dies als Zentrum von Kärnten bezeichnen. Das ist ganz positiv und war vor vielen Jahren eine zukunftsweisende Zielsetzung für das Nassfeld, die Gemeinde Hermagor, aber auch für die Wirtschaft und die Menschen. Die Jahresrechnung ist sehr, sehr positiv. Man hat im Dezember einen Voranschlag beschlossen, der großartig war und nun hat man mit der Jahresrechnung die nächste Spitze erreicht. Das bedeutet, dass man in Hermagor die Menschen, die Wirtschaft, aber auch die Gäste das Geld sehr positiv verwaltet bzw. ausgiebt. Dank gebührt dem Bürgermeister für seine umsichtige Führung der Finanzen, gemeinsam mit den Mitarbeitern der Stadtgemeinde Hermagor. Auch der Finanzverwalterin ein herzliches Dankeschön und Anerkennung für ihre Arbeit. Die Budgetzahlen sagen alles. Sie sind Ausfluss einer erfolgreichen Wirtschaft, einer erfolgreichen Region und einer erfolgreichen Stadtgemeinde Hermagor. Die Fraktion der SPÖ wird selbstverständlich ihre Zustimmung zur Jahresrechnung geben. GR Mag. TILLIAN dankt jenen, die diese positiven Zahlen ermöglicht haben, nämlich der Wirtschaft, die von Optimismus begleitet wird, macht und investiert und natürlich den Gemeindebürgern. Wir als Gemeinde verwalten diese Zahlen. Natürlich gebührt Anerkennung der Finanzverwalterin für die umsichtige Zahlenzusammenstellung und dem Bürgermeister für die realistische Einschätzung zwischen Voranschlag und Jahresrechnung. Es zeigt schon, dass in Hermagor etwas los ist, wenn auch nicht alles so rosig ist, wie es dargestellt wird. Er hätte eine Frage zur Sonder-Bedarfszuweisung in Höhe von 7.500,00 für die Erstellung eines Masterplans zur Breitbandinitiative (Glasfasernetz). In den Zeitungen liest man, dass die umliegenden Gemeinden diesbezüglich Vollgas geben. Daher möchte er wissen, in welchem Stadium sich Hermagor bezüglich des Ausbaus des Glasfasernetzes befindet. Zum Personal möchte er feststellen, dass es überall ein großes Aushängeschild eines Bürgermeisters, eines Landeshauptmannes oder eines Unternehmers ist, wenn Personalkosten gesenkt werden können. Alle fordern eine Senkung der Personalkosten. Er weiß das aus Erfahrung und glaubt, dass das eine Gratwanderung ist, denn umgekehrt, wenn Unternehmer etwas von der Gemeinde brauchen, dann ist die schnellste Erledigung ihrer Anliegen vordringlich. Wie in jedem Betrieb haben auch innerhalb der Gemeindebediensteten einige die Schreibtische geladen voll und bei anderen häuft sich die Arbeit nicht so an. Als Personalreferent, aber auch als Amtsleiter, sollte man hier schon Bedacht darauf nehmen, dass die Dienst- und Serviceleistungen für die Bürger erbracht werden können und dazu braucht es einen bestimmten Personaleinsatz. Das gibt er zu bedenken, wenn darüber gejubelt wird, dass die Personalkosten wiederum gesenkt werden konnten. Bgm. RONACHER erklärt, dass derzeit der Glasfaserausbau voll im Laufen ist. Alle sieben Gemeinden des Bezirkes haben eine Unterstützung des Masterplans erhalten und sind nun teilweise bei der Umsetzung. Er war kürzlich bei der Sitzung der Nachbarschaft Förolach anwesend. Es ist interessant, wenn man hört, dass drei verschiedene Anbieter (NetCompany, KELAG, A1) über das gleiche Grundstück fahren wollen und alle zieht es mit ihrem Netz ins Gailtal. Da wird es sicherlich auch noch zu einem Kampf kommen, wer diese Anbindung nun umsetzen und weiterbringen wird. Die Stadtgemeinde trachtet danach, hier schnell mit dabei zu sein. Im Masterplan sind einige Dinge enthalten, bei denen man fördertechnisch schon relativ weit ist und andere Bereiche mussten herausgenommen werden, weil man dort keine Förderung erhält. Man wird jetzt irgendwann in die Umsetzung gehen und danach trachten, dass das gemeinsam über die - 6 -

7 Bühne gebracht wird. Bei Herrn Bergmann hat man angefragt, wie hoch die Kosten wären, wenn er uns für die Beleuchtung des Slowtrails im Bereich Presseggersee ein Kabel mit einzieht. Gleichzeitig wird auch eruiert, welche Kosten entstehen würden, wenn die Bauhofmitarbeiter ein Kabel mit einlegen. Sollten die Kosten der Firma das Zigfache unserer Kosten übersteigen, so wird man sich seitens des Bauhofes darauf spezialisieren und diese Dinge mitmachen. Die Personalkosten sind sicherlich ein Thema für jedes Unternehmen. Man hat in der Stadtgemeinde gemeinsam intelligente Lösungen gefunden. Es wurden z. B. Arbeiten ausgelagert (Bauten im Gewerbebereich an die Bezirkshauptmannschaft) und man arbeitet interkommunal zusammen, was den technischen Bereich betrifft. DI Gucher erledigt die Sachverständigenarbeit für alle Gemeinden. Man sucht einfach Zusammenarbeit auf größeren Ebenen und hat dadurch die eine oder andere Ersparnis. Heute werden auch unter dem TOP Personal wieder Beschlüsse zur Verstärkung des Mitarbeiterstandes zu treffen sein. ANTRAG: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See wolle beschließen, dass die vorliegende und einen wesentlichen Bestandteil dieses Antrages bildende Jahresrechnung 2018, ordentlicher und außerordentlicher Haushalt, wie vorgetragen festgestellt und genehmigt wird. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (25:0) angenommen. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Bericht über die Kontrollausschuss-Sitzung vom Bgm. RONACHER ersucht das älteste Mitglied des Kontrollausschusses, Herrn GR Mag. Reinitzhuber, um seinen Bericht. BERICHT: GR Mag. REINITZHUBER berichtet: Zu Punkt Belegsprüfung: Die Belege und Barkassenbelege aus dem Haushaltsjahr 2018 und 2019 wurden den Mitgliedern des Kontrollausschusses vorgelegt und von diesen stichprobenweise überprüft. Es wurden auch hier keine Beanstandungen festgestellt. Zu Punkt - Prüfung der Gemeindekasse: Die Prüfung der Gemeindekasse wurde von den Gemeinderäten Thomas Striedner und Christian Steinwender vorgenommen. Weiters wurden die Kontoauszüge der einzelnen Bankinstitute überprüft, welche mit dem Kassenbestandsausweis übereinstimmten. Auch der Kassensollbestand stimmte mit dem Kassenistbestand überein. GR Mag. Tillan, GR Jank und StR Pernul verlassen kurz die Sitzung. Zu Punkt Allfälliges: Hier wurde festgestellt, dass die nächste Sitzung des Kontrollausschusses am 26. Juni 2019 stattfinden soll. Von GR Siegmund Astner wurde vorgeschlagen, dass in der nächsten Sitzung die Überprüfung des Bauvorhabens Ausbau Vellacherbach stattfinden soll. Da die Gemeinden nun ihre Buchhaltung von der Kameralistik auf die Doppik umstellen müssen, ist es erforderlich, dass sämtliche Vermögenswerte der Gemeinde mit ihrem Verkehrswert (realen Wert) in die Buchhaltung aufgenommen werden. Daher wurde von ihm - 7 -

8 selbst der Wunsch eingebracht, einmal die Bewertung des Anlagevermögens der Gemeinde zu überprüfen. Ein weiterer Wunsch seinerseits wäre es, in Zukunft Bauvorhaben wie z. B. in nächster Zeit den Umbau des Stadtsaales bereits während der Bauphase (Planungsphase über Ausschreibung, Finanzplanung und Baudurchführung) im Kontrollausschuss zu behandeln und zu begleiten. Im Namen aller Mitglieder des Kontrollausschusses darf er sich beim Finanzreferenten und den Mitarbeitern der Finanzverwaltung für die Aufbereitung und das zur Verfügung stellen der exakten und genauen Unterlagen, die konkreten und ausführlichen Beantwortungen der Fragen und die sehr gute Kooperation innerhalb des Kontrollausschusses mit den Mitarbeitern bedanken. Der Bericht wird vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Mittelfristiger Investitionsplan für gem. 19 K-GHO BERICHT: Bgm. RONACHER berichtet: Der Kärntner Landtag hat am 27. November 2014 die Änderung der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung (K-GHO) beschlossen. Mit der gegenständlichen Gesetzesänderung bedarf gemäß 19 Abs. 3 K-GHO der mittelfristige Investitionsplan zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung. Vorhaben, die im mittelfristigen Investitionsplan enthalten sind, bedürfen keiner Einzelgenehmigung, wenn sie im laufenden Jahr beginnen und fünf Prozent der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Voranschlages des laufenden Finanzjahres nicht übersteigen. Der mittelfristige Investitionsplan ist entweder gleichzeitig mit dem Rechnungsabschluss oder spätestens in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung zu beschließen. Die Genehmigung erfolgt ausschließlich für Vorhaben, die im laufenden Finanzjahr begonnen bzw. weitergeführt werden. Da der Grundrahmen der Bedarfszuweisungsmittel und der Gemeindefinanzausgleich 2019 feststehen, kann auch der mittelfristige Investitionsplan für die Jahre beschlossen werden. Die einzelnen Positionen des mittelfristigen Investitionsplanes wurden in der Sitzung mittels Power Point-Präsentation erläutert. Eine Kopie des mittelfristigen Investitionsplans wird der Niederschrift (Anlage D) beigefügt. ANTRAG: Bgm. RONACHER stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor- Pressegger See möge dem mittelfristigen Investitionsplan für die Jahre in der vorliegenden Fassung die Genehmigung erteilen. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (25:0) angenommen. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: - 8 -

9 Abschluss und Verlängerung von Optionsverträgen in der Gewerbezone Kühwegboden BERICHT: StR in BALL berichtet: Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See hat im Jahre 2013 das Grundstück 1226/2 KG Möderndorf von der Post AG erworben. Um bei möglichen künftigen Betriebsansiedelungen weitere entsprechende Grundstücke zur Verfügung zu haben, wurden im Jahre 2014 mit einigen angrenzenden GrundeigentümerInnen Optionsverträge für den Kauf von drei angrenzenden Grundstücksflächen abgeschlossen. Diese Anbote erstellt von Notar Mag. Markus Traar sind nun abgelaufen. GR Ing. Haas verlässt für kurz Zeit die Sitzung und GR Mag. Tillian verlässt die Sitzung. Daher wurden in den vergangenen Wochen Gespräche mit diesen und zwei weiteren Grundeigentümern geführt. Neben Frau Herzog Gertraud, Frau Kucher Gertraud, Frau Ortner-Tillian Brigitte und Frau Wimmer Barbara ist es auch gelungen, Herrn Huber Rudolf und Frau Waizenegger Lydia zu einem solchen Anbot über eine Option bis zu bewegen. Nachstehend erklärten sich folgende Grundstückseigentümer zu einem Anbot bzw. einem Nachtrag zum bestehenden Anbot bereit: Herzog Gertraud Gailtalstraße 36, 9620 Hermagor Waizenegger Lydia Möderndorf 46, 9620 Hermagor Huber Rudolf Kühwegboden 47, 9620 Hermagor Kucher Gertraud St. Lorenzen 12, 9620 Hermagor Ortner Tillian Brigitte und Wimmer Barbara Untermieger 13, 9065 Ebenthal und Werkmanngasse 1/2/11, 1190 Wien Gst m² Gst m² Gst m² Gst m² Gst. 1226/ m² Für die Bereitschaft der Verlängerung der Anbotsfrist als auch für die Neuanbote soll jeder Grundstückseigentümer einmalig 2.000,00 erhalten, wobei Frau Ortner-Tillian und Frau Wimmer als Hälfteeigentümer jeweils nur 1.000,00 bekommen sollen. Im Fall, dass das Angebot fristgerecht angenommen wird, ist dieses Entgelt auf den Kaufpreis anzurechnen und stellt dann somit eine Anzahlung dar. Gesamt gesehen wären dies für alle Grundstücksflächen zusammen ,00. Der Pauschalkaufpreis beträgt 33,00 pro m². Die Anbotsteller sind berechtigt, dieses Anbot zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen und zurückzunehmen. Während der offenen Kündigungsfrist ist die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See jedoch noch berechtigt, das Angebot anzunehmen

10 Die Vertragserrichtungskosten sind von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See zu bezahlen. Finanzierung: Die für die Verlängerung der Optionsverträge notwendige Finanzierung in Höhe von ,00 ist bereits im Voranschlag für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. WORTMELDUNGEN: Vizebgm. DI Leopold ASTNER findet es erfreulich, dass man die Optionsverträge verlängern konnte. Man hat relativ wenig Flächen in der Gemeinde als Gewerbeflächen ausgewiesen bzw. Flächen, die aufgrund des Hochwassereinflusses derzeit nicht bebaubar sind. So ist es auch mit diesen Flächen. Aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme des Ingenieurbüros Tschernutter, die durch das Planungsreferat in Auftrag gegeben wurde, wird eine Baureifmachung durch gewisse Maßnahmen (z.b. Anschüttungen) möglich gemacht. Somit wäre relativ rasch eine Bebauung möglich. Wenn man die gesamte Fläche hochwasserfrei machen würde, so müssten m³ an Material aufgebracht werden. Eine Widmung für Industriegebiet ist bereits vorhanden und es wäre nur noch das Aufschließungsgebiet aufzuheben. In nächster Zeit hat man relativ viel Projekte im Bereich Hochwasserschutz, bei denen auch immer wieder Material anfallen wird. Im Zuge der Gössering-Verbauung erfolgt z. B. eine Aufweitung des Querschnittes und er könnte sich vorstellen, dass anfallendes Material, wenn es passend ist, gleich in der Nähe für Anschüttungen verwendet werden könnte. Damit könnte man relativ zeitnah Flächen zur Verfügung stellen, die dann auch sicher vor Hochwasser sind. Darauf wird man in nächster Zeit achten müssen, damit man Synergieeffekte erzielen kann. Die Wildbachverbauung macht immer wieder darauf aufmerksam, dass Verfüllflächen benötigt werden, wenn Räumarbeiten vorgenommen werden. Bgm. RONACHER stellt fest, dass der gesamte Bezirk diesbezüglich in eine Richtung zieht. Man will zwei interkommunale Gewerbeparks errichten - einen in Kötschach-Mauthen und einen in Hermagor. Die Bürgermeister haben aber auch festgehalten, dass jede Gemeinde eigenständig für sich den einheimischen Betrieben Flächen zur Verfügung stellen kann. Hermagor hätte dafür 2 ha sofort zur Verfügung. Diese beiden interkommunalen Gewerbeparks, für die es bereits einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates gibt und die gemeinsam errichtet werden, sind wichtig, damit man auch die Zusammenarbeit im Bezirk signalisiert und alle Gemeinden in die gleiche Richtung ziehen. Die größeren Firmenansiedlungen (ab 20 Mitarbeiter aufwärts) sollten dann im interkommunalen Gewerbepark Platz finden. Man ist mit dem Hochwasserschutz gut unterwegs, so dass man dann die 10 ha im Burgermoos dafür realisieren kann. ANTRAG: StR in BALL stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See möge der Verlängerung der bestehenden Kaufanbote mit Frau Herzog Gertraud, Frau Kucher Gertraud, Frau Ortner-Tillian Brigitte und Frau Wimmer Barbara sowie dem Neuabschluss der Kaufanbote mit Frau Waizenegger Lydia und Herrn Huber Rudolf und der Auszahlung von insgesamt ,00 an Entgelt für die EigentümerInnen sowie der Übernahme der Vertragserrichtungskosten die Zustimmung erteilen. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (24:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: Bgm. RONACHER Siegfried, 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, StR in HARTLIEB Irmgard, StR in BALL Christina, GR ASTNER Siegmund, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR STEINWENDER Christian, GR in KILZER Veronika, GR in Mag. a ASTNER Claudia, GR in HOHENWARTER Petra, GR KommR KANDOLF Hannes, GR WARMUTH Peter

11 GR Mag. Tillian nimmt wieder an der Sitzung teil und GR KommR Hannes Kandolf verlässt die Sitzung. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ansuchen um Grundinanspruchnahme von Gemeindegrund, Teilfläche Grdst. 47/1 KG Hermagor BERICHT: Bgm. RONACHER berichtet: Seitens der Mobilbüro & Verkehrsmanagement GmbH, Bahnhofstraße 11/28, 9500 Villach, vertreten durch Herrn Markus Themessl-Huber (Zweigstelle Hermagor), wurde das Ansuchen um Grundinanspruchnahme von Gemeindegrund, Teilfläche Grdst. 47/1 KG Hermagor, für die Errichtung einer digitalen Bushaltesäule gestellt, die auch mit einem Defibrillator ausgerüstet ist. Ergänzend wird mitgeteilt, dass in Zukunft jede Bushaltestelle mit einem Defibrillator ausgerüstet werden soll, damit im Fall des Falles jeder Einwohner weiß, dass wie man auf schnellstem Wege dazu kommt. ANTRAG: Bgm. RONACHER stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor- Pressegger See möge dem Ansuchen der Grundinanspruchnahme für die Errichtung einer digitalen Bushaltesäule am Gasserplatz die Zustimmung erteilen. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (24:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: Bgm. RONACHER Siegfried, 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, StR in HARTLIEB Irmgard, StR in BALL Christina, GR ASTNER Siegmund, GR Mag. TILLIAN Karl, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR STEINWENDER Christian, GR in KILZER Veronika, GR in Mag. a ASTNER Claudia, GR in HOHENWARTER Petra, GR WARMUTH Peter Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Übernahme bzw. Abtretung von öffentlichen Gut a) Grdst. 2389/4 und 2389/2 KG Nampolach, Flurbereinigung öffentl. Wassergut öffentl. Gut Rauter b) Grdst. 1918/3 KG Rattendorf, Grundübernahme Chaletdorf Rattendorf c) Grdst. 1717/4 KG Tröpolach, Grundtausch d) Grdst KG Egg, Ansuchen Mag. Auer e) Grdst. 1320/2 KG Möschach, Grundtausch Steinwender f) Grdst. 911/5 KG Mitschig, Grundankauf Astner g) Grdst. 1311/3 KG Möschach, Grundtausch Strempfl BERICHT: StR PERNUL berichtet: zu a) Grdst. 2389/4 und 2389/2 KG Nampolach, Flurbereinigung öffentl. Wassergut öffentl. Gut - Rauter In der Stadtratsitzung vom wurde die Zustimmung für die Einleitung des Verfahrens Flurbereinigung öffentliches Wassergut öffentliches Gut Rauter erteilt

12 Mittlerweile liegt das Ergebnis der Vermessung vor. Die Kundmachung des beabsichtigten Grundtausches wurde im Zeitraum vom bis veröffentlicht und es gab keine Einwände. Gemäß Vermessungsurkunde des Amtes der Kärntner Landesregierung, Agrarbehörde Kärnten, GZ 10-ABV-FB T vom , sollen die Trennstücke 3, 2, 1, 4, 6 und 5 im Gesamtausmaß von 390 m² kostenlos und lastenfrei in das öffentliche Gut 2389/2 KG Nampolach übernommen und der Widmung bzw. Verwendung als Gemeingebrauch zugeführt werden und die Trennstücke 7 und 5 im Gesamtausmaß von 372 m² aus dem öffentlichen Gut 2389/4 KG Nampolach abgeschrieben werden. GR Mag. Tillian verlässt die Sitzung. ANTRAG: StR PERNUL stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See möge die Zustimmung dazu erteilen, dass lt. vorliegender Vermessungsurkunde des Amtes der Kärntner Landesregierung, Agrarbehörde Kärnten, GZ 10-ABV-FB T vom , die Trennstücke 3, 2, 1, 4, 6 und 5 im Gesamtausmaß von 390 m² kostenlos und lastenfrei in das öffentliche Gut 2389/2 KG Nampolach übernommen und der Widmung bzw. Verwendung als Gemeingebrauch zugeführt werden und die Trennstücke 7 und 5 im Gesamtausmaß von 372 m² aus dem öffentlichen Gut 2389/4 KG Nampolach abgeschrieben werden. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (23:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: Bgm. RONACHER Siegfried, 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, StR in HARTLIEB Irmgard, StR in BALL Christina, GR ASTNER Siegmund, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR STEINWENDER Christian, GR in KILZER Veronika, GR in Mag. a ASTNER Claudia, GR in HOHENWARTER Petra, GR WARMUTH Peter zu b) Grdst. 1918/3 KG Rattendorf, Grundübernahme Chaletdorf Rattendorf Im Bereich der Ortschaft Rattendorf werden die Grundstücke 21 und 35/22, beide KG Rattendorf, geteilt

13 Entsprechend dem Vermessungsentwurf der DI Helmut Isep ZT-Gesellschaft für Vermessungswesen GmbH, GZ 5229/18 vom , soll das Trennstück 3 im Ausmaß von 68 m² kostenlos und lastenfrei in das öffentliche Gut Grdst. 1918/3 KG Rattendorf übernommen und der Widmung bzw. Verwendung als Gemeingebrauch zugeführt werden. StR in Hartlieb verlässt die Sitzung. Bgm. Ronacher übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Dr. Potocnik und verlässt die Sitzung. ANTRAG: StR PERNUL stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See möge die Zustimmung erteilen, dass lt. vorliegender Vermessungsurkunde der DI Helmut Isep ZT-Gesellschaft für Vermessungswesen GmbH, GZ 5229/18 vom , das Trennstück 3 im Ausmaß von 68 m² kostenlos und lastenfrei in das öffentliche Gut Grdst. 1918/3 KG Rattendorf übernommen und der Widmung bzw. Verwendung als Gemeingebrauch zugeführt wird. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (21:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, StR in BALL Christina, GR ASTNER Siegmund, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR STEINWENDER Christian, GR in KILZER Veronika, GR in Mag. a ASTNER Claudia, GR in HOHENWARTER Petra, GR WARMUTH Peter zu c) Grdst. 1717/4 KG Tröpolach, Grundtausch In der Stadtratsitzung vom wurde dem Ansuchen von Frau Simone Stattmann um flächengleichen Grundtausch mit der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See die Zustimmung erteilt. Nunmehr liegt die Vermessungsurkunde von Herrn DI Ronald Humitsch, 9800 Spittal/Drau, GZ 4002/18 vom , vor. Demnach soll das Trennstück 3 im Ausmaß von 178 m² vom Privatgrundstück der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See 1717/4 KG Tröpolach

14 abgeschrieben und im Gegenzug die Trennstücke 2, 4 und 5 im Ausmaß von 169 m² in das Grdst. 1717/4 KG Tröpolach sowie das Trennstück 1 im Ausmaß von 9 m² in das Privatgrundstück der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See 1717/5 KG Tröpolach übertragen werden. Der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See entstehen durch den Grundtausch keine Kosten. StR in Ball verlässt die Sitzung. ANTRAG: StR PERNUL stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See wird gebeten, dem flächengleichen Grundtausch mit Frau Simone Stattmann lt. Vermessungsurkunde von Herrn DI Ronald Humitsch, 9800 Spittal/Drau, GZ 4002/18 vom , die Zustimmung zu erteilen. Demnach soll das Trennstück 3 im Ausmaß von 178 m² vom Privatgrundstück der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See 1717/4 KG Tröpolach abgeschrieben und im Gegenzug die Trennstücke 2, 4 und 5 im Ausmaß von 169 m² in das Grdst. 1717/4 KG Tröpolach sowie das Trennstück 1 im Ausmaß von 9 m² in das Privatgrundstück der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See 1717/5 KG Tröpolach übertragen werden. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (20:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, GR ASTNER Siegmund, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR STEINWENDER Christian, GR in KILZER Veronika, GR in Mag. a ASTNER Claudia, GR in HOHENWARTER Petra, GR WARMUTH Peter GR Steinwender verlässt die Sitzung und GR Mag. Tillian nimmt wieder daran teil. zu d) Grdst KG Egg, Ansuchen Mag. Auer Seitens Fam. Mag. Auer wurde ein Antrag um Erwerb von öffentlichem Gut gestellt. Bei der Stadtratsitzung vom wurde das Anliegen beraten und grundsätzlich positiv befürwortet

15 Im Zuge der Vermessungsarbeiten wurde festgestellt, dass der Verlauf des Verbindungsweges Zufahrt Jank, Götzing Grdst KG Egg (öffentliches Gut - Straßen und Wege) nicht mit dem Mappenbild übereinstimmt. Daher wurde im Bereich des Anwesens Mag. Auer eine Bereinigung vorgenommen. Das Ergebnis der Vermessung liegt nunmehr vor. Es sollen die Trennstücke 3, 5 und 15 im Gesamtausmaß von 364 m² aus dem öffentlichen Gut Grdst KG Egg und die Trennstücke 1 und 14 im Gesamtausmaß von 1103 m² aus dem öffentlichen Gut Grdst KG Egg lastenfrei abgeschrieben und die Trennstücke 4, 13, 12, 11, 9, 8, 2 und 1 im Gesamtausmaß von 694 m² lastenfrei in das öffentliche Gut Grdst KG übernommen und somit dem Gemeingebrauch gewidmet werden. Die Flächendifferenz (773 m²) wird entsprechend dem Schätzgutachten der Landwirtschaftskammer vom mit einem Preis von 2,44 seitens der Fam. Mag. Auer abgelöst. Die öffentliche Kundmachung des beabsichtigten Grundtausches bzw. -verkaufes erfolgte vom bis und es wurden keine Einwände vorgebracht. ANTRAG: StR PERNUL stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See möge der lastenfreien Abschreibung der Trennstücke 3, 5 und 15 im Gesamtausmaß von 364 m² aus dem öffentlichen Gut Grdst KG Egg und der Trennstücke 1 und 14 im Gesamtausmaß von 1103 m² aus dem öffentlichen Gut Grdst KG Egg sowie der lastenfreien Übernahme der Trennstücke 4, 13, 12, 11, 9, 8, 2 und 1 im Gesamtausmaß von 694 m² in das öffentliche Gut Grdst KG die Zustimmung erteilen und diese Trennstücke der Widmung bzw. Verwendung als Gemeingebrauch zuführen. Die Flächendifferenz (773 m²) wird entsprechend dem Schätzgutachten der Landwirtschaftskammer vom mit einem Preis von 2,44 seitens der Fam. Mag. Auer abgelöst. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (20:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, GR ASTNER Siegmund, GR Mag. TILLIAN Karl, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR in KILZER Veronika, GR in Mag. a ASTNER Claudia, GR in HOHENWARTER Petra, GR WARMUTH Peter

16 GR Siegmund Astner und GR in Mag. a Claudia Astner verlassen die Sitzung und StR in Hartlieb, StR in Ball, GR KommR Hannes Kandolf und Bgm. Ronacher nehmen wieder daran teil. Vizebgm. Dr. Potocnik übergibt den Vorsitz wieder an Bgm. Ronacher. zu e) Grdst. 1320/2 KG Möschach, Grundtausch Steinwender Im Bereich der Ortschaft Untermöschach wurden Teilstücke der öffentlichen Weggrundstücke 1320/2 und 1318, beide KG Möschach, vermessen. Entsprechend dem Vermessungsentwurf der Vermessungskanzlei Kucher Blüml ZT GmbH, 9020 Klagenfurt, GZ 8310/18, sollen die Trennstücke 3, 4, 7, 22, 12, 10 und 21 im Gesamtausmaß von 377 m² kostenlos und lastenfrei aus dem Grdst. 1320/2 KG Möschach (öffentliches Gut Straßen und Wege) abgeschrieben werden und das Trennstück 1 und 2 im Ausmaß von 1 m² in das öffentliche Weggrundstück 1320/2 KG Möschach übernommen werden. Die Trennstücke 16, 19, 13 und 14 im Gesamtausmaß von 55 m² sollen aus dem öffentlichen Gut 1318 KG Möschach kostenlos und lastenfrei abgeschrieben werden und die Trennstücke 9, 4, 6, 7, 22, 11, 20, 18, 17 und 15 im Gesamtausmaß von 422 m² in das öffentliche Gut 1318 KG Möschach übernommen und somit dem Gemeingebrauch gewidmet werden. Die öffentliche Kundmachung des beabsichtigten Grundtausches erfolgte vom bis und es wurden keine Einwände vorgebracht. ANTRAG: StR PERNUL stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See möge lt. vorliegender Vermessungsurkunde der Vermessungskanzlei Kucher Blüml ZT GmbH, 9020 Klagenfurt, GZ 8310/18, der kostenlosen und lastenfreien Übernahme der Trennstücke 1 und 2 im Ausmaß von 1 m² in das öffentliche Weggrundstück 1320/2 KG Möschach sowie der Trennstücke 9, 4, 6, 7, 22, 11, 20, 18, 17 und 15 im Gesamtausmaß von 422 m² in das öffentliche Gut 1318 KG Möschach die Zustimmung erteilen und diese Trennstücke der Widmung bzw. Verwendung als Gemeingebrauch zuführen. Weiters möge der kostenlosen- und lastenfreien Abtretung der Trennstücke 3, 4, 7, 22, 12, 10 und 21 im Gesamtausmaß von 377 m² aus dem Grdst. 1320/2 KG Möschach (öffentliches Gut Straßen

17 und Wege) und der Trennstücke 16, 19, 13 und 14 im Gesamtausmaß von 55 m² aus dem öffentlichen Gut 1318 KG Möschach, die Zustimmung erteilt werden. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (22:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: Bgm. RONACHER Siegfried, 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, StR in HARTLIEB Irmgard, StR in BALL Christina, GR Mag. TILLIAN Karl, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR in KILZER Veronika, GR in HOHENWARTER Petra, GR KommR KANDOLF Hannes, GR WARMUTH Peter GR Steinwender nimmt wieder an der Sitzung teil. zu f) Grdst. 911/5 KG Mitschig, Grundankauf Astner Herr BM Markus Astner beabsichtigt, das Grdst. 911/5 KG Mitschig käuflich zu erwerben. Hiezu gibt es einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom , wonach der Kaufpreis von 40,00/m² festgelegt wurde. In der Zwischenzeit wurden im unmittelbaren Nahbereich der Fam. Astner Grenzbereinigungen in Form von Grundtäuschen (Flurbereinigung Gucher, Herzog, Gemeinde) und ein Grundankauf Gemeinde/Kompostieranlage zu einem Preis von 20,00/m² vorgenommen. Nunmehr hat Herr BM Markus Astner einen neuerlichen Antrag um Erwerb des Grdst. 911/5 KG Mitschig gestellt. Als Ankaufspreis wird von ihm 20,00/m² vorgeschlagen (stellt den in der letzten Zeit vorgenommen ortsüblichen Preis dar). Die öffentliche Kundmachung des beabsichtigten Grundverkaufes erfolgte vom bis und es wurden keine Einwände vorgebracht. ANTRAG: StR PERNUL stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See wird gebeten zu beschließen, dass dem Ansuchen von Herrn BM Markus Astner um Erwerb des Grdst. 911/5 KG Mitschig zum Preis von 20,00/m² die Zustimmung erteilt wird. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (23:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: Bgm. RONACHER Siegfried, 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, StR in HARTLIEB Irmgard, StR in BALL Christina, GR Mag. TILLIAN Karl, GR in

18 WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR STEINWENDER Christian, GR in KILZER Veronika, GR in HOHENWARTER Petra, GR KommR KANDOLF Hannes, GR WARMUTH Peter zu g) Grdst. 1311/3 KG Möschach, Grundtausch Strempfl Im Zuge einer Vorsprache von Herrn Matthias Strempfl betreffend die Grundstücksgrenzen von seinen Grundstücken 206 und.17, beide KG Möschach, zum öffentlichen Gut 1307 und 1311/3, beide KG Möschach, musste festgestellt werden, dass ein im Jahr 1975 festgelegter Grundtausch zwischen der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See und ihm nur teilweise ins Grundbuch übertragen wurde. Es wurden 21 m² vom Grdst. 206 KG Möschach ins öffentliche Gut übertragen. Um nun den Grundtausch abzuschließen, wurden die entsprechenden Planunterlagen erstellt. Demnach soll das Trennstück 1 im Ausmaß von 18 m² kostenlos und lastenfrei vom öffentlichen Gut 1311/3 KG Möschach abgeschrieben werden. Die öffentliche Kundmachung des beabsichtigten Grundtausches erfolgte vom bis und es wurden keine Einwände vorgebracht. ANTRAG: StR PERNUL stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See wird gebeten zu beschließen, dass entsprechend der Planunterlagen der Vermessungskanzlei Kucher-Blüml ZT GmbH, 9020 Klagenfurt, GZ 8247/17, der Abschreibung vom Trennstück 1 im Ausmaß von 18 m² aus dem öffentlichen Gut die Zustimmung erteilt wird. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (23:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: Bgm. RONACHER Siegfried, 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, StR in HARTLIEB Irmgard, StR in BALL Christina, GR Mag. TILLIAN Karl, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR SCHALLER Siegfried, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR STEINWENDER Christian, GR in KILZER Veronika, GR in HOHENWARTER Petra, GR KommR KANDOLF Hannes, GR WARMUTH Peter

19 GR Siegmund Astner und GR in Mag. a Claudia Astner nehmen wieder an der Sitzung teil. Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Aufhebung einer Teilfläche Aufschließungsgebiet A 31 BERICHT: Vizebgm. DI Leopold ASTNER berichtet: Gesetzliche Grundlage: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See hat mit , Zl /2003, unter anderem die Grundstücke 776/1 und 776/2 KG Möschach, als Teil des Aufschließungsgebietes A 31 verordnet. Diese Verordnung wurde mit Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom , Zl. 3Ro-48-1/2-2003, genehmigt und Donnerstag, den , in der Kärntner Landeszeitung kundgemacht. Die rechtliche Grundlage zur Aufhebung eines Aufschließungsgebietes findet sich im 4 des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes K-GplG 1995, LGBl. 23/1995, i.d.f. LGBl. 24/2016. In Entsprechung dieser gesetzlichen Bestimmung hat der Gemeinderat die Festlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet (Aufschließungszone) aufzuheben, wenn a) die Aufhebung den im örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Zielen der örtlichen Raumplanung nicht widerspricht und Gründe für die Festlegung weggefallen sind, b) sämtliche Voraussetzungen für die Bebauung gegeben sind, c) die Eigentümer solcher Grundflächen in einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Bürgermeister für eine der Widmung entsprechende Bebauung innerhalb von fünf Jahren nach Freigabe sorgen. Treffen diese Voraussetzungen zu, hat der Gemeinderat das Aufschließungsgebiet, ohne Bedachtnahme auf die vorhandenen und verfügbaren Baulandreserven in der Gemeinde, aufzuheben. Das Gesamtflächenausmaß der aufzuhebenden Fläche beträgt ca. 978 m². Der Grundeigentümer, Herr Steinwender Johann, hat eine schriftliche Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bürgermeister zur widmungsgemäßen Verwendung abgegeben. StR Pernul verlässt kurz die Sitzung. VERFAHREN: Das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes ist nach 13 des zitierten Gesetzes durchzuführen. In Abstimmung der zitierten gesetzlichen Bestimmung ist die Anregung auf Aufhebung des Aufschließungsgebietes mit , Zahl: 610-1/1/2019/He/Au, kundgemacht worden. In der Kundmachung wurde darauf hingewiesen, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt ist, innerhalb von vier Wochen ab dem Tag des Anschlages der Kundmachung, schriftlich begründete Einwendungen gegen die Aufhebung des Aufschließungsgebietes bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See einzubringen. Des Weiteren wurde darüber informiert, dass während der Amtsstunden in die Unterlagen Einsicht genommen werden kann

20 Im Rahmen der Kundmachung sind bisher folgende Stellungnahmen eingelangt: Bezirkshauptmannschaft Hermagor, Bezirksforstinspektion: Kein Einwand. Austrian Power Grid AG: Kein Einwand. Hinweis auf Freihaltung des Trassenbereiches. Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Tiefbauabteilung: Seitens der Tiefbauabteilung besteht kein Einwand gegen die Aufhebung des Aufschließungsgebietes A 31. Im Zuge der Aufhebung des Aufschließungsgebietes ist ein privatrechtliches Übereinkommen mit dem Antragsteller abzuschließen, wonach dieser für die anfallenden Erschließungskosten (Trinkwasser, Kanalisation) aufkommen muss. Eine Verbindung zur öffentlichen Straße ist möglich. Zu dieser Stellungnahme wird seitens des Planungsreferates angemerkt, dass in die Erklärung an den Bürgermeister zur widmungsgemäßen Bebauung auch ein Passus über die Kostentragung der Erschließung miteinbezogen wurde. Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Kärnten Süd: Die Grundstücke Nr. 776/1 und 776/2, KG Möschach, liegen außerhalb von Wildbach- und Lawineneinzugsgebieten. Hinsichtlich der Freigabe dieses Aufschließungsgebietes bestehen daher aus wildbach- und lawinenfachlicher Sicht keine Sicherheitsbedenken. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 Umwelt, Energie und Naturschutz, SUP Strategische Umweltstelle: Der gegenständliche Antrag auf Aufhebung des Aufschließungsgebietes wurde an die ha. Unterabteilung Geologie und Gewässermonitoring weitergeleitet. Es sind für die Teilfläche keine geologischen Probleme erkennbar. Dem Antrag kann daher zugestimmt werden. Lageplan: ANTRAG:

21 Vizebgm. DI Leopold ASTNER stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See möge der Freigabe eines Teiles des Aufschließungsgebietes A 31, betreffend Teilflächen der als Bauland-Dorfgebiet-Aufschließungsgebiet gewidmeten Grundstücke 776/1 und 776/2 KG Möschach im gemeinsamen Ausmaß von ca. 978 m², die Zustimmung erteilen. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (25:0) angenommen. Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Punkt 1/2018 b) Punkt 3/2018 BERICHT: Vizebgm. DI Leopold ASTNER berichtet: zu a) Punkt 1/2018 MMag. Birgit Zankl-Petautschnig, Potschach 14, 9620 Hermagor: Beim Punkt 1a/2018 sollen Teilflächen der Grundstücke 1488/1 und 1489/2, jeweils KG Egg, im Ausmaß von ca m², von derzeit Grünland Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Bauland-Dorfgebiet umgewidmet werden. Beim Punkt 1b/2018 sollen Teilflächen der Grundstücke 1488/1 und 1489/2, jeweils KG Egg, im Ausmaß von ca m², von derzeit Grünland Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland-Garten umgewidmet werden. Die gegenständliche Widmung steht im Zusammenhang mit einer Erbabfertigung. Bereits im Jahre 2007 wurde diesbezüglich ein Widmungsantrag eingebracht und vorgeprüft. Bezüglich der Zufahrt wurden auch bereits die Einverständniserklärungen der betroffenen Anrainer vorgelegt. Voraussetzung für eine Umwidmung war jedoch bereits damals die Unterzeichnung einer Bebauungsverpflichtung. Da die abzufertigenden Schwestern der Grundeigentümerin, Frau MMag. Birgit Zankl-Petautschnig, damals jedoch nicht zuletzt aufgrund ihres Alters den Zeitpunkt für eine widmungsgemäße Bebauung noch nicht abschätzen konnten, wurde die Widmung wieder zurückgezogen und nun neuerlich beantragt. Seitens der Grundeigentümerin wurde eine Bebauungsverpflichtung mit Besicherung in Höhe von ,00 beigebracht. GR Mag. Reinitzhuber verlässt für kurze Zeit die Sitzung und GR Schaller verlässt die Sitzung. Lagepläne: 1a/2018:

22 1b/2018: Stellungnahmen: Stellungnahme des Ortsplaners: Dieser Umwidmungspunkt steht in Zusammenhang mit 1b/2018. Das gegenständliche Areal liegt im Anschluss zu einem Siedlungssplitter südlich der Ortschaft Potschach im Bereich der Landwirtschaft Weber. In der Natur stellt die Parzelle eine nach Süden geneigte Fläche dar. Umgeben wird der Planungsraum von Süden bis Nordosten von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nordwestlich angrenzend ist eine Einzelparzelle bereits als Bauland gewidmet und mit einem Einfamilienhaus bebaut. Weiter nordwestlich davon bestehen zwei Hofstellen. Für die gegenständlichen Parzellen wird eine zweigeteilte Widmung angeregt. Um eine möglichst nahe Positionierung der neu zu errichtenden Gebäude hin zum bestehenden Siedlungsansatz zu erreichen, wird der südöstlich gelegene Bereich mit der Widmung Grünland - Garten versehen. Der nordwestliche Teil soll als Bauland - Dorfgebiet gewidmet werden. Die Erschließung der Parzellen erfolgt über eine 6 m breite Straße, die im nördlichen Anschluss zu den Bauplätzen, in Ost-West-Richtung vorgesehen ist

23 Das Areal liegt im Örtlichen Entwicklungskonzept im Umfeld einer gelben Kreissignatur. Im nordöstlichen Anschluss ist ein Grünkeil verzeichnet. Um diesen Grünkeil nicht zu berühren, wird die Baulandwidmung Richtung Osten räumlich begrenzt. Durch den räumlichen Abstand zu den landwirtschaftlichen Betrieben sind keine Nutzungskonflikte zu erwarten. Nutzungseinschränkungen durch Schutz- oder Schongebiete und dgl. sind nicht zu erkennen. Aus ortsplanerischer Sicht kann dem Widmungsantrag zugestimmt werden, da bei vorgeschlagener Widmungskonfiguration gewährleistet werden kann, dass einerseits eine möglichst effiziente Bebauung erreicht wird und andererseits durch die unterschiedlichen Widmungskategorien eine räumliche Konzentration der Objekte wie auch ein gärtnerisch gestalteter Übergang in die freie Landschaft erreicht wird. Die Auflage einer Bebauungsverpflichtung soll zudem gewährleisten, dass die Flächen tatsächlich einer widmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden und es zu keiner Baulandhortung kommt. Fachliche Raumordnung, Abt. 3, Dipl.-Ing. Albrecht Michael: Die Stellungnahme betrifft die in einem räumlichen Zusammenhang stehenden VPNr. 1ab/2018 und werden gemeinsam beurteilt. Die ggst. in südöstliche Richtung abfallenden Wiesenflächen befinden sich südlich der Ortschaft Neudorf bzw. westlich der Ortschaft Potschach. Die nördlich anbindende Fläche ist mit einem Wohnhaus bebaut. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über das bestehende örtliche Wegenetz im Norden und Osten. Gem. Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK 2014) der Stadtgemeinde Hermagor liegen die ggst. Widmungsflächen südlich eines Siedlungssplitters, welcher mit der Plansignatur "Gelber Kreis" versehen ist, in einem landwirtschaftlich geprägten Bereich. Nördlich in einer Entfernung von ca. 54 m bzw. westlich in einer Entfernung von ca. 35 m ist jeweils eine Hofstelle ausgewiesen. Weiter nordöstlich bzw. südwestlich der Hofstellen ist jeweils eine Grünverbindung - Freihaltezone ausgewiesen. Das ÖEK sieht (s.s. 180) für den ggst. Bereich keine oder eine nur sehr geringe Siedlungsentwicklung vor. Die Plansignatur "Gelber Kreis" bedeutet: Siedlungssplitter in freier Landschaft* Ein Bestandsobjekt/eine Bestandsgruppe ist, bezogen auf einen gelben Kreis, widmungsmäßig um ein weiteres (Wohn-) Objekt erweiterbar. In Ausnahmefällen, in denen es zu einer Verdichtung der Bebauungsgruppe nach innen kommen kann, sind widmungsmäßig zusätzliche Wohnobjekte auf Basis eines Standortgutachtens möglich. Weitere relevante Zielsetzungen gem. ÖEK sind: --Erhalten der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe --Vermeiden von Nutzungskonflikten Beabsichtigt ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern (VPNr. 1a/2018) bzw. als Übergang zur Landschaft eine Gartenzone (VPNr. 1b/2018). Aus ortsplanerischer Sicht entsprechen die ggst. Widmungen teilweise den Intentionen des ÖEKs und stellt eine Widmungsarrondierung/-verdichtung dar. Im Hinblick auf die ÖEK- Zielsetzung und die Plansignatur Gelber Kreis ist das Bestandobjekt um ein weiteres Wohnobjekt erweiterbar. Daher ist aus fachlicher Sicht die Widmungsfläche auf das erforderliche Ausmaß einer ortsüblichen Bauparzelle für ein Gebäude (Bebauungsskizze) zu reduzieren. Aufgrund der kompakten Anordnung wird aus fachlicher Sicht keine Störung des Landschaftsbildes erwartet. Es besteht noch folgendes Abklärungserfordernis: --Abt. 8 UAbt. SE Stellungnahme betreffend Nutzungskonflikte in Hinblick auf ausgewiesenen Hofstellen. --Abt. 8 UAbt. GGM: Stellungnahme betreffend der Verbringung von anfallenden Oberflächenwässern aufgrund der Geländesituation

24 --Abt. 8 UA Nsch: Stellungnahme hinsichtlich Landschaftsbild *Gemeinde: --Prüfen des Ausmaßes der Widmungsfläche vor Beschlussfassung durch den Gemeinderat --Stellungnahme betreffend gesicherte Versorgung mit Wasser bzw. Entsorgung --Sicherstellung einer widmungsgemäßen Bebauung (Bebauungsverpflichtung) Seitens der Fachlichen Raumordnung entsprechen die ggst. Umwidmungen bei Reduktion des Ausmaßes der Widmungsflächen den raumplanerischen Zielsetzungen der Stadtgemeinde Hermagor und werden bei vorliegenden positiven Stellungnahmen zugestimmt. Zusätzliche Fachgutachten: Abteilung 8 Unterabteilung Schall- und Elektrotechnik, Abteilung 8 - UA Nsch Naturschutz, Abteilung 8 UA GGM Geologie und Gewässermonitoring. Vertragliche Vereinbarung: Bebauungsverpflichtung mit Besicherung. BH Hermagor, Bezirksforstinspektion: Kein Einwand. Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV): Die zur Umwidmung vorgesehenen Flächen liegen außerhalb von durch Wildbäche oder Lawinen gefährdeten Bereichen. Stellungnahme Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Tiefbauabteilung: Wegereferat: Der Nachweis der wegemäßigen Erschließung zur öffentlichen Verkehrsfläche ist vorzulegen. Im Bereich der geplanten Umwidmung ist die Wegbreite entsprechend dem derzeit gültigen Bebauungsplan auf eine Breite von 6,0 m vorzusehen. Wasserreferat: Erweiterung Pflichtbereich erforderlich. Versorgung aus der WVA Hermagor- Pressegger See ist möglich. Erschließungskosten sind vom Widmungswerber zu tragen. Kanalreferat: Anschluss an die Kanalisationsanlage des AWV Karnische Region ist möglich. Kosten des Anschlusses sind vom Widmungswerber zu tragen. Hierzu wird seitens des Planungsreferates angemerkt, dass für die wegemäßige Erschließung bereits im Jahre 2007 Einverständniserklärungen der Betroffenen vorgelegt wurden. Bezüglich der Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung wurde in die privatwirtschaftliche Vereinbarung zur widmungsgemäßen Bebauung ein Passus miteinbezogen, der die Kostentragung durch die Widmungswerberin festlegt. Amt d. Ktn. Landesregierung, Abt. 8 Naturschutz, Uabt. SE (Schall- und Elektrotechnik): Stellungnahme vom : Es wird vor Abgabe einer abschließenden Stellungnahme ein Ortsaugenschein durchgeführt, den Anträgen kann daher derzeit nicht zugestimmt werden. Stellungnahme vom : Durch die abgesetzte Lage der beantragten Widmungsfläche in Bezug auf die nordwestlich situierte Hofstelle sind Nutzungskonflikte nicht zu erwarten, zumal im unmittelbar heranreichenden Bereich der Hofstelle keine geruchs- bzw. lärmintensiven Bereiche situiert sind. Den Anträgen kann daher aus Sicht der ha. Umweltstelle zugestimmt werden

25 Amt d. Ktn. Landesregierung, Abt. 8 UA Geologie und Gewässermonitoring zu 1a/2018 und 1b/2018: Die Widmungsfläche (WF) befindet sich auf einem leicht geneigten, Richtung Süden exponierten Hang. Eine standsichere Gründung ist bei den zu erwartenden Untergrundbedingungen zu bewerkstelligen. Die WF liegt nicht im gefahrensensiblen Bereich für Steinschläge und Rutschungen und im Umfeld sind keine Ereignisse bekannt. Die Standortsicherheit ist daher gegeben. Im Umfeld an die WF sind keine bekannten WVA und Quellen situiert und keine Feuchtflächen zu beobachten. Es sind grundsätzlich Lockergesteinsablagerungen zu erwarten, die mitunter feinkörnige Zusammensetzung aufweisen können. Die Sickerfähigkeit kann dadurch eingeschränkt sein. Im talseitigen Umfeld sind keine Bauobjekte und somit keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch eine großflächige Sickeranlage ist davon auszugehen, dass eine schadlose Oberflächenwasserverbringung zu bewerkstelligen ist. Dem Antrag auf Umwidmung kann aus fachlicher Sicht zugestimmt werden. Es wird empfohlen, im Zuge der Baugrubenherstellung die Gründung im Großaufschluss auf die angetroffenen Untergrundbedingungen anzupassen, sowie die Sickeranlage auf Basis eines Sickerversuches zu dimensionieren und als großflächige Rigolanlage zu dimensionieren. Bergseits sind aufgrund möglicher Hangwasserzuflüsse keine Kellerschächte oder Türöffnungen vorzusehen und seitlich lediglich durch Ausführung eines Sockels (> 0,2 m). Amt d. Ktn. Landesregierung, Abt. 8 UA Wasserwirtschaft Hermagor: Kein Einwand. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, UA Fachlicher Naturschutz: Teilflächen der Grundstücke 1488/1 und 1489/2, jeweils KG Egg, sollen in Bauland bzw. Grünland-Garten umgewidmet werden. Das ggst. Areal liegt südlich der Ortschaft Potschach und fällt leicht nach Süden hin ab. Ökologisch wertvolle Flächen sind im Widmungsbereich nicht vorhanden. Die Grundstücke liegen in keinem Schutzgebiet. Somit kann aus naturschutzfachlicher Sicht der Flächenwidmungsplanänderung zugestimmt werden. Bundesdenkmalamt: Kein Einwand. ANTRAG: Vizebgm. DI Leopold ASTNER stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See möge der Änderung des Flächenwidmungsplanes Pkt. 1a/2018 betreffend die Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 1488/1 und 1489/2, jeweils KG Egg im Ausmaß von ca m², von derzeit Grünland Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Bauland-Dorfgebiet und Pkt. 1b/2018 betreffend die Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke 1488/1 und 1489/2, jeweils KG Egg im Ausmaß von ca m², von derzeit Grünland Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland-Garten die Zustimmung erteilen. ABSTIMMUNG: Der Antrag wird einstimmig (24:0) angenommen. Dem Antrag haben zugestimmt: Bgm. RONACHER Siegfried, 1. Vizebgm. Dr. POTOCNIK Christian, 2. Vizebgm. DI ASTNER Leopold, StR PERNUL Günter, StR in HARTLIEB Irmgard, StR in BALL Christina, GR ASTNER Siegmund, GR Mag. TILLIAN Karl, GR in WIEDENIG Martina, GR PIRKER Markus, GR Ing. HAAS Helmut, GR Mag. REINITZHUBER Josef, GR KANDOLF Christian, GR HUTTER Egon, GR in WALDNER Bärbel, GR Mag. WARMUTH Johann Christian, GR JANK Roland, GR BACHMANN Günther, GR STEINWENDER Christian, GR in KILZER Veronika, GR in Mag. a ASTNER Claudia, GR in HOHENWARTER Petra, GR KommR KANDOLF Hannes, GR WARMUTH Peter

26 GR Schaller nimmt wieder an der Sitzung teil. zu b) Punkt 3/2018 Pfarre Förolach: Beim Punkt 3/2018 sollen Teilflächen der Grundstücke 548 und 549/1, jeweils KG Görtschach, im gemeinsamen Ausmaß von ca m², von derzeit Grünland Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Bauland-Dorfgebiet umgewidmet werden. Lageplan: Bebauungs- und Erschließungskonzept:

27 Stellungnahmen: Stellungnahme des Ortsplaners: Das Widmungsareal befindet sich im Siedlungsbereich von Presseggen, auf Höhe der Kreuzung zwischen B111 und L26, im Bereich zwischen Landesstraße und Eisenbahntrasse. Der Antrag sieht eine Umwidmung der Parzellen 548 und 549/1 in Bauland - Dorfgebiet vor. Das Areal stellt eine leicht geneigte Fläche dar, die landwirtschaftlich genutzt wird. Die gegenständliche Fläche befindet sich innerhalb der im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Siedlungsgrenzen. Konkrete Zielsetzungen wurden keine getroffen, die Bestandsaufnahme dokumentiert jedoch ein Biotop. Laut Stellungnahme der Naturschutzabteilung ist eine Nutzung der Flächen für eine bauliche Entwicklung möglich, wenn eine Ersatzzahlung geleistet wird oder Ersatzflächen geschaffen werden. Die Parzelle liegt direkt neben einem Campingplatz. Besonders im Sommer könnten hier Nutzungskonflikte zwischen den Campinggästen und den Wohnungseigentümern entstehen. Einen besonderen Konfliktpunkt könnte dabei die Zufahrt zu den neu zu errichtenden Wohnobjekten bilden. Bei der Anlage der Straße ist daher darauf zu achten, dass diese nicht direkt an der Grundgrenze, im Übergang zum Campingplatz errichtet wird und ausreichende Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. Aus ortsplanerischer Sicht kann dem Widmungsantrag zugestimmt werden, da sich die Widmungsfläche innerhalb der festgelegten Siedlungsgrenzen befindet. Zentral ist die Ausarbeitung eines Erschließungs- bzw. Bebauungskonzeptes, welches auf die unterschiedlichen Interessen der potentiellen Anrainer abgestimmt ist und eine verkehrstechnisch optimale Anbindung des Areals im Kreuzungsbereich gewährleistet. Zu den Anrainern zählt auch die ÖBB. Der bestehende 10 m breite Immissionsschutzstreifen gewährleistet keinen ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutz, sodass speziell im Rahmen einer neu an die Bahnlinie herangeführten Baulandwidmung dieser Umstand im Bebauungskonzept berücksichtigt werden muss (Situierung der Gebäude, Wallschüttung, ausreichender Abstand). Da es in der Umgebung einen großen Baulandüberhang gibt, ist eine Bebauungsverpflichtung entsprechend der Größe des Widmungsareals aufzuerlegen. Fachliche Raumordnung, Abt. 3, Dipl.-Ing. Albrecht Michael: Die leicht geneigte Wiesenfläche, welche zwischen der B 111 im Norden und der Trasse der ÖBB (Arnoldstein-Hermagor) im Süden liegt, befindet sich im östlichen Teil der Ortschaft Presseggen. Die westlich anbindenden Flächen sind bereits verbaut. Die östlich anschließende Grundfläche wird mit einem Campingplatz baulich genutzt. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt im Norden über die bestehende Erschließungsstraße. Außerdem liegt die angesprochene Fläche im Bereich einer Biotopkartierung

28 Gem. dem Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK 2014) der Stadtgemeinde Hermagor- Pressegger See liegt die ggst. Widmungsflächen innerhalb des Siedlungsgebiets. An die ggst. als Biotop ausgewiesene Fläche ist im Westen eine dörfliche Mischfunktion bzw. im Osten eine Freizeit/Erholungsfunktion und im Süden ein Immissionsschutzstreifen als Planungsziel festgelegt. Das ÖEK sieht (s.s. 189f) für den ggst. Bereich das Auffüllen der Baulücken auf Grundlage eines Erschließungskonzeptes/Bebauungskonzeptes (Vermeidung von Stichstraße - Schaffung eines Ringsystems). Weitere relevante Zielsetzungen gem. ÖEK sind: --Erhaltung von Pufferstreifen zwischen touristischen Einrichtungen und Wohnbauten (Vermeidung von Nutzungskonflikten) Außerdem ist im Süden eine Bahn-Trasse ausgewiesen. Beabsichtigt ist die bauliche Inwertsetzung zur Errichtung von mehreren Einfamilienhäusern. Aus ortsplanerischer Sicht entspricht die ggst. Widmung grundsätzlich den Intentionen des ÖEKs, jedoch ist zunächst die Biotopkartierung abzuklären. Diesbezüglich wurde seitens der Gemeinde mitgeteilt, dass lt. Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung eine Verwertung der ggst. Fläche bei Schaffung einer Ersatzfläche oder Leistung einer Ersatzzahlung möglich wäre. Es besteht noch folgendes Abklärungserfordernis: --Bebauungs- und Erschließungskonzept --Abt. 8 UAbt. Nsch: Stellungnahme betreffend Biotopkartierung und diesbezüglich Ersatzleistung/-flächen) --Abt. 8 UAbt. SE: Stellungnahme betreffend Nutzungskonflikten/Festlegen von ggf. erforderlichen Pufferstreifen, zur Bahntrasse besteht bereits ein Immissionsschutzstreifen --ÖBB: Stellungnahme *Gemeinde: --Stellungnahme betreffend event. Erweiterungsmöglichkeiten des Campingplatzes --Prüfen des Ausmaßes der Widmungsfläche und Widmungskategorie ggf. Korrektur vor Beschlussfassung durch den Gemeinderat --zuständiges Straßenbauamt: Stellungnahme betreffend nachweislich sichergestellter verkehrstechnischer Erschließung --Sicherstellung der widmungsgemäßen Verbauung (Bebauungsverpflichtung) Laut Gemeinde sind die infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben. Seitens der Fachlichen Raumordnung entspricht die ggst. Umwidmung den raumplanerischen Zielsetzungen der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See und wird bei vorliegenden positiven Stellungnahmen zugestimmt. BH Hermagor, Bezirksforstinspektion: Kein Einwand. Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV): Die zur Umwidmung vorgesehenen Grundstücke liegen außerhalb von durch Wildbäche und Lawinen gefährdeten Bereichen. Stellungnahme Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See, Tiefbauabteilung: Wegereferat: Das Grundstück 548 KG Görtschach schließt unmittelbar an das öffentliche Gut 2192 KG Görtschach an und ist somit die Verbindung zur öffentlichen Verkehrsfläche gegeben. Im Zuge der geplanten Bebauung des Grundstückes ist ein privatrechtliches Übereinkommen mit dem Wegereferat betreffend den neuen Zufahrtsbereich in das öffentliche Gut abzuschließen

29 Wasserreferat: Erweiterung Pflichtbereich erforderlich. Versorgung aus der WVA Hermagor- Pressegger See ist möglich. Erschließungskosten sind vom Widmungswerber zu tragen. Kanalreferat: Anschluss an die Kanalisationsanlage des AWV Karnische Region ist möglich. Kosten des Anschlusses sind vom Widmungswerber zu tragen. Seitens der Grundeigentümerin wurde eine privatwirtschaftliche Vereinbarung zur widmungsgemäßen Verwendung unterschrieben. Weiters wurde eine Besicherung in Höhe von ,00 beigebracht. Bezüglich der Kosten für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung wurde in die privatwirtschaftliche Vereinbarung zur widmungsgemäßen Bebauung ein Passus miteinbezogen, der die Kostentragung durch die Widmungswerberin festlegt. Ein Erschließungskonzept, welches die Stellungnahmen im Rahmen der Kundmachung berücksichtigt, wurde ebenso vorgelegt. Amt d. Ktn. Landesregierung, Abt. 8 Naturschutz, Uabt. SE (Schall- und Elektrotechnik): Stellungnahme vom : Aufgrund der Lage der Widmungsfläche unmittelbar angrenzend zu einem Campingplatz wird vor Abgabe einer abschließenden Stellungnahme ein Ortsaugenschein durchgeführt, dem Antrag kann daher derzeit nicht zugestimmt werden. Stellungnahme vom : Im Bereich der Ortschaft Presseggen, unmittelbar westlich angrenzend an einen bestehenden Campingplatz ist die Umwidmung einer rund m² großen Fläche als Bauland-Dorfgebiet beantragt. Die rund 37 m breite und 100 m lange Parzelle soll laut Widmungsantrag zur Errichtung von Einfamilienhäusern (Veräußerung) gewidmet werden. Durch die Lage der Widmungsfläche im Norden die B 111 Gailtal Straße, im Süden die ÖBB-Linie und im Osten der Campingplatz - sind unzumutbare Umweltbelastungen nicht auszuschließen. Die vorliegenden strategischen Lärmkarten zeigen, dass der nördliche Teil der Widmungsfläche in Lärmzonen zwischen db in der Nacht liegt, verursacht durch den Verkehr auf der B 111. Hinsichtlich des Bahnverkehrs sind keine Lärmkarten vorliegend. Da vorgesehen ist, die beantragte Fläche mit mehreren Einfamilienhäusern zu bebauen, ist die Erschließung dieser Fläche vorrangig wichtig. Es wird daher vorgeschlagen, die Verkehrserschließung an der östlichen Widmungsgrenze vorzusehen. Damit kann ein Abstand zum Campingplatz geschaffen werden

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