Basel III Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors

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1 Basel III Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors BearingPoint unterstützt die europäische Finanzwelt mit erfahrenen Consultants und der Entwicklung und Implementierung von Basel III-Lösungen Stand: August ,5 % 4,5 % 4% 4% 3,5 % Hartes Kernkapital (Tier 1a) 2% bis ab 2019 OTC-Geschäften Bestimmung des CVA anhand des Credit Spread-Risikos einer synthetischen Bond-Position, die die Grundeigenschaften des Derivats (Laufzeit, Nominal etc.) aufzeigt Asset Value Correlation (AVC) Hartes Kernkapital (Tier 1a) Gone-Concern-Kapital Zusätzliches Kernkapital (Tier 1b) Ergänzungskapital (Tier 2) Typische Instrumente Grund-/Stammkapital bzw. vergleichbares eingezahltes Stille Einlagen Vorzugsaktien und uneingeschränkt haftendes Gesellschaftskapital Innovative Wandelverbindlichkeiten Längerfristige Nachrangdarlehen Genussrechtsverbindlichkeiten Kumulative Vorzugsaktien Central Counterparties (CCP) Kriterien für die Klassifizierung von Kapitalinstrumenten als aufsichtsrechtliches Kapital Verlust partizipation Tragen den ersten und größten Teil laufender und Bilanzielles Fremdkapital nur, soweit durch fest definier- Nimmt an fest definierten Auslösewerten durch nomineller Verluste auf Going-Concern-Basis te Auslösewerte mit Wandlungs- (in Stammkapital) oder andlung in Stammkapital oder unmittelbare W Abschreibungsmechanismen verbunden Abschreibungen an der Verlusthaftung teil (vgl. zusätz Ohne Einschränkungen für die Kompensation von liches Kernkapital) Verlusten verwendbar Keine Einschränkung des Spielraums für Rekapitalisie Grundkapital im Rahmen der Bilanzinsolvenzfeststellung rung/verwässerungsschutz Keinerlei rechtliche oder wirtschaftliche Kapitalgarantie Nachrangig zu allen anderen Ansprüchen an die Seniorität Gesellschaft Nachrangig gegenüber Einlegern, vor- und nach Nachrangig gegenüber Einlegern und rangigen Gläubigern nicht nach rangigen Gläubigern Collateral Management Laufzeit licher Hinsicht die Nachrangigkeit beeinträchtigen bzw. Seniorität erhöhen Keinerlei rechtliche/wirtschaftliche Kapitalgarantie Unbefristet und nicht rückzahlbar Emittent weckt keine Erwartungen hinsichtlich Unbefristet und nicht rückzahlbar Rückkaufoption des Emittenten frühestens nach Kündigung, Einlösung oder Rückkauf Ausschüttungen Keinerlei Ansprüche auf Ausschüttungen Ausschließlich nach freiem und nicht beschränkbarem 5 Jahren unter Wahrung der Kapitalisierungsstärke und Ertrags fähigkeit sowie vorheriger aufsichtlicher Genehmigung Keinerlei Tilgungsanreiz Siehe hartes Kernkapital Ausfall von Ausschüttungen impliziert höchstens Kernkapital) Nicht stimmberechtigte Anteile nur, soweit bis auf fehlendes Stimmrecht identisch zu stimmberechtigten Anteilen Unter bestimmten Bedingungen Emission durch SPV und Einbezug in konsolidiertes zusätzliches Kernkapital möglich Emission durch SPV möglich (vgl. zusätzliches Kern kapital) Vorzeitige Einforderung von Leistungen nur im Falle Bilanzielle Verpflichtungen Außerbilanzielle Verpflichtungen Engagementmessgröße Leverage Ratio Mindestkapitalquote RWA CCF Außerbilanzielle Verpflichtungen im Allgemeinen Jederzeit widerrufliche Zusagen Verbriefungen ohne Bilanzabgang (einbehaltene Tranchen und Kreditbesicherungen, synthetische Verbriefungen) E max (LR = 3 %) E* (LR > 3 %) Risikoprofil 1 10 % Von öffentlichen Stellen mit einem KSA-RW von 0 % garantierte oder emittierte Wertpapiere Handel an Repomarkt Auch unter Stress Von öffentlichen Stellen mit einem KSA-RW von 20 % garantierte oder emittierte Wertpapiere RW von 20 % Handel an Repomarkt Geringe Volatilität verlässliche Liquiditätsquelle besser 85 % (Zuflussrate Wert Inflow) Min {Zahlungsmittelzuflüsse; 75 % der Zahlungsmittelabflüsse} Einlagen von Privatkunden Run-OffFaktor Zuflussrate 5 % 10 % 0 %, 15 %, Unbesicherte, von Großkunden 0 % bereitgestellte Mittel Kreditlinien Privat- und Kleinunternehmen Besicherte Finanzierungen 0 % 50 % Offene zugesagte Kredit- und Liquiditätsfazilitäten 0 %, (50 %) Großkunden (des Finanzsektors) Liquiditätsabflüsse aus Derivaten 0 % Operative Einlagen 20 % Forderungen aus Derivativgeschäften 0 % Leistungsgestörte Kredite NSFR-Berechnungssystematik Risikoprofil 2 LR als risikoneutrales Maß Abkürzungen ASF Available Stable Funding KSA Kreditrisiko-Standardansatz AVC Asset Value Correlation LR Leverage Ratio BCBS Basel Committee on Banking Supervision LCR Liquidity Coverage Ratio CCF Credit Conversion Factor NSFR Net Stable Funding Ratio CCP Central Counterparty OTC Over-The-Counter CCR Counterparty Credit Risk QIS Quantitative Impact Study CEM Current Exposure Method RSF Required Stable Funding CRD Capital Requirements Directive RW Risikogewicht CRR Capital Requirements Regulation RWA Risikogewichtete Aktiva CVA Credit Value Adjustment SIFI E Min Minimum oder kleinstes Element Exposuremessgröße Systemically Important Financial Institution EAD Exposure At Default SM Standard Method EPE SPV Special Purpose Vehicle VaR Value-at-Risk Expected Positive Exposure IMM Internal Model Method IRB Bodo Windmöller Partner, Financial Services, Regulatory Services bodo.windmoeller@bearingpoint.com Tel.: BearingPoint GmbH Speicherstraße 1 D Frankfurt am Main Internal Ratings-Based Die BearingPoint GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des dargestellten Inhalts. Available Stable Funding (ASF) Eigenkapital (anderes Kapital und Verpflichtungen 1 Jahr) Partner, Financial Services, Regulatory Services juergen.lux@bearingpoint.com Tel.: Stabile Einlagen < 1 Jahr (Privatkunden und Klein unternehmen nach LCR) BearingPoint 2011 Required Stable Funding (RSF) uneingeschränkt liquide (Barmittel, Forderungen < 1 Jahr) höchst liquide (Wertpapiere der Stufe 1 gem. LCR) 90 % sehr liquide (Wertpapiere der Stufe 2 gem. LCR) liquide Weniger stabile Einlagen < 1 Jahr (Privatkunden und Klein unternehmen nach LCR) Bestimmte unbesicherte Einlagen < 1 Jahr (Nichtfinanzunternehmen und öffent liche Stellen) Andere Einlagen Engagement LCR-Daten gelten hier als Minimal-Anforderungen Integration in das strategische Geschäftsmodell von Banken Bewertung von Going-Concern-Verhaltensannahmen im Stressfall und Darstellung der Maßnahmen zur Überwindung von Stresssituationen Informationsgrundlage für proaktives Aufsichtshandeln, Einbindung und Erfahrungsaustausch bei geplanten Änderungen z. B. Akquisition oder Fusion Bestandsreport an besicherter Refinanzierung am Markt und/oder bei Zentralbank verfügbaren Aktiva Berücksichtigung von Wertänderungen (Haircuts) bei Sicherungsinstrumenten (Wertpapiere, Aktien, Lebensversicherungsverträge, etc.) Auflistung unbelasteter Vermögenswerte nach signifikanten Währungen (Signifikanz: 5 % der zur Verfügung stehenden Sicherheiten) Darstellung von zusätzl. Refinanzierungspotenzial Ergänzung zu Bilanzdaten und Reporting von vertrag licher Ablaufbilanz bzw. Laufzeitinkongruenz Ggf. Erhöhung der Finanzierungskosten durch Beibehalten unbesicherter Vermögenswerte Einschränkung: Kein Vergleich zwischen verfügbaren Ermittlung einer Kennzahl zur Mittelkonzentration, Erforderliche stabile Refinanzierung Ralf Kehlenbeck Jürgen Lux i Verfügbare stabile Refinanzierung (RSF-Faktor Buchwert Aktiva) Partner, Financial Services, Risk Management Services ralf.kehlenbeck@bearingpoint.com Tel.: bzw. der Laufzeitinkongruenzen aller Produkte mit deterministischen Zahlungsströmen Darstellung eines Laufzeitenprofils über sämtliche bilanziellen und außerbilanziellen Positionen zur Ermittlung des potenziellen Liquiditätsbedarfs bei bestehenden vertraglichen Verpflichtungen (Aussage über Maturity Gap) unbelasteten Vermögenswerten und ausstehenden besicherten Verbindlichkeiten möglich Zeithorizont: 1 Jahr Ansprechpartner besseren Erfassung potenzieller Währungsinkongruenzen und entsprechender potenzieller Probleme Aussage über Liquiditätspuffer zur Abdeckung kurzfristiger Refinanzierungslücken unter Berücksichtigung von Währungsrisiken unter Stressbedingungen Reporting der vertraglichen Liquiditätsablaufbilanz Reverse-, Repo- und Entleihegeschäfte 0 % sätzliche Darstellung der LCR in anderen bedeutenden Währungen Kennzahl zur Messung der kurzfristigen Liquidität unter Berücksichtigung des Währungsrisikos als Komponente des Liquiditätsrisikos Überwachung der LCR in bedeutenden Währungen zur 85 % Handel an Repomarkt Geringe Volatilität Wert Outflow) Eigenkapitalunterlegungszuschlag für das Korrelationsrisiko (Wrong Way Risk) Verlängerte Nachschuss-Risikoperiode (Margin Period of Risk) bei der Sicherheitenanrechnung Konservative Sicherheitenanrechnung bei der Shortcut-Methode (Banken, die keine Nachschuss max. 40 % des Gesamtpuffers darf aus Aktiva der Stufe 2 bestehen Rating AA oder Unternehmensanleihen und gedeckte Schuld verschreibungen (Run-Off-Faktor (ASF-Faktor Buchwert Passiva) 3 % Bestimmung der Kreditäquivalenzbeträge Keine Koppelung an die Bonität des Emittenten Kapitalmessgröße Bilanzbasiert Ansatz der Rechnungslegungswerte nach Wertberichtigung und Risikovorsorge Risikoneutral Keine Anwendung von (Kredit)Risikominderungstechniken Bruttobasiert Kein bilanzielles Netting, keine Anrechnung von Sicherheiten Konsistent Bereinigt um bankenaufsichtliche Kapitalabzugsposten Vergleichbar Einheitliches Netting nach Basel II für Repogeschäfte und Derivate; einheitliche Verschärfung qualitativer und quantitativer Anforderungen an das Collateral Management Überwachung und regelmäßiges Reporting der Risikokonzentration und Existenz einer Collateral vereinbarung modellieren können) Qualitative Anforderungen an CCR-Management und Optimierungsvorschläge an Stress- und Back-Testing Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) Bankenaufsichtliches Kernkapital Sonstiges 5 Jahre der Laufzeit Keinerlei Tilgungsanreiz einer Insolvenz/Liquidation Zentralbankguthaben Fällig werdende verbriefte Verbindlichkeiten Lineare regulatorische Abschreibung über die letzten Ermessen des Emittenten Einschränkungen bzgl. Ausschüttungen an hartes Nur aus frei verfügbaren ausschüttungsfähigen Mitteln Kernkapital nach Befriedigung aller vorrangigen Ansprüche Keine Zweckbindung ausschüttungsfähiger Mittel Rein diskretionär und nicht kumulativ Keine Koppelung an Bonität des Emittenten Weitere Besonderheiten gehaltene OTC-Derivate und komplexe Produkte verringern: Marktteilnehmer trägt nur das Kreditrisiko der zentralen Gegenpartei Förderung der Abwicklung von OTC-Derivaten über zentrale Kontrahenten, die als risikomindernder Faktor gelten Anreiz zur Nutzung zentraler Kontrahenten durch Anrechnungsprivilegierung von CCPs (Kapitalausstattung, Margin-System, Stress-Testing) mit einem Risikogewicht von 0 % bis 2 % sowie höhere qualitative Anforderungen an das Risikomanagement Erhöhung der Kapitalanforderungen für bilaterale Clearing-Vereinbarungen schaftlicher Hinsicht die Nachrangigkeit beeinträchtigen oder die Seniorität erhöhen Mindestursprungslaufzeit 5 Jahre Rückkaufoption des Emittenten (vgl. zusätzliches Abwicklung von OTC-Geschäften über zentrale Kontrahenten soll das systematische Risiko durch bankweit Management Policy (Auswirkung auf Personalkapazitäten) Begründet lediglich Anspruch auf das Residual vermögen Keinerlei Vereinbarungen, die in rechtlicher/wirtschaft Keinerlei Vereinbarungen, die in rechtlicher oder wirtbei Liquidation Keinerlei senioritätserhöhende Vereinbarungen (rechtlich sowie wirtschaftlich) Pensionsgeschäften und Wertpapiertransaktionen Berücksichtigung des höheren systematischen Risikos/höherer Verluste bei Ausfall, da die Kreditwürdigkeit von Finanzinstituten um 25 % stärker korreliert als im Nichtfinanzbereich Anreiz zur Verringerung des Derivate- und OTC-Geschäfts (Verteuerung der Refinanzierung) sowie Erhöhung der Anforderungen an das bankinterne Gegenpartei-Risikomanagement Für die Berechnung des AVC werden regulierte Finanzunternehmen mit Bilanzsummen von mindestens 100 Mrd. USD (Banken, Makler/Händler und Versicherungen) und, größenunabhängig, unregulierte Finanzunternehmen (Hedge Fonds und Garantiegeber) berücksichtigt Die Erhöhung der CVA-Kapitalunterlegung ergibt sich durch den Multiplikationsfaktor von 1,25 auf den Korrelationsparameter R im internen Ratingansatz des Eigenkapitals Going-Concern-Kapital Anhebung der Kapitalanforderungen für das Kontrahentenausfallrisiko im Zusammenhang mit Derivaten, Barmittel 4,5 % esamtwirtschaftlichen Kreditrisiko g wachstums Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zur Begrenzung der Gewinnausschüttung Erweiterung zum Kapitalerhaltungspolster Erfüllung der LCR in einer einzelnen Währung und zufaktor 4,5 % Important Financial Institution (SIFI): Größe, Verflechtung, Komplexität, Relevanz für Finanzmarkt Polster sollte aus hartem Kernkapital bestehen Zusätzl. 1%-Polster erforderlich für Banken mit höchster systemischer Relevanz (Mark-to-Market-Verlust) Berechnung des Kapitalzuschlags für erwartete Marktwertverluste aus Kontrahentenrisiken bei Zeithorizont: 30 Tage Überwachungsinstrumente 4,5 % Zusätzliches Polster in Zeiten hohen Berücksichtigung von Verlusten aus Bonitätsverschlechterung des Kontrahenten durch zusätzlichen Add-on Abdeckung des Risikos einer marktgetriebenen Herabstufung der Kreditwürdigkeit von Kontrahenten LCR-Berechnungssystematik 4,5 % 5,5 % gesamtes Tier 1-Kapital Kriterien zur Einstufung als Systemically Credit Value Adjustments (CVA) Methoden 6% Das Kontrahentenausfallrisiko berücksichtigt als Marktrisikokomponente des Kreditrisikos, dass der Kontrahent einer Transaktion vor fristgerechter und/oder vollständiger Erfüllung vertraglich vereinbarter Zahlungsverpflichtungen ausfallen könnte. Ein wichtiger Parameter des Kontrahentenrisikos ist die Berechnung der Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default EAD), der in der Regel über den erwarteten positiven Wiederbeschaffungswert (EPE, Expected Positive Exposure) bestimmt wird. Bei Anwendung der Internen Modellmethode (IMM) muss ein stressed EPE (analog stressed VaR) unter Berücksichtigung von Stress-Szenarien berechnet werden (Datenbasis 3 Jahre inkl. einjährige Stressperiode). (Gold, Aktien, Kredite an Nicht finanzunternehmen) 80 % bedingt liquide (Kredite mit KSA-RW 35 %) wenig liquide 50 % (Kredite an Privatkunden und Klein unternehmen < 1 Jahr) 0 % 0 % auf Grundlage von wichtigen Refinanzierungsquellen, dargestellt über vordefinierte Laufzeitbänder: Kontrahenten bzw. Counterparts, Produkte bzw. Instrumente (Materialitätsgrenze: 1 % der Bilanzsumme) Währungen (Materialitätsgrenze: 5 % aller Bankverbindlichkeiten) Darstellung und Verteilung von Refinanzierungsquellen als Grundlage für Aufsichtsgespräche Identifizierung von bedeutenden Quellen von Großkundenmitteln, deren Rückzug Liquiditätsprobleme auslösen könnte Förderung der Diversifizierung von Finanzierungsquellen, die in den Sound Principles empfohlen wird 5 % Marktbezogene Kennziffer Monitoring von Marktdaten und deren Verwendung als 20 % 50 % 65 % 85 % illiquid (Alle anderen inkl. überjährig belastete (verpfändet oder ver pensioniert) Vermögens- gegenstände) 6% Kontrahentenrisiko Liquidierbarkeit anteilig mit langfristig gesicherten (stabilen) Mitteln refinanziert werden. NSFR fördert mittel- bis langfristiges stabiles Funding zu Lasten von kurzfristigen, von Großkunden zur Verfügung gestellten Finanzmitteln. Vermeidung von Refinanzierungslücken jenseits des Ein-Monats-Zeithorizonts der LCR 6% Passivgeschäft (Goldene Bankregel). NSFR soll sicherstellen, dass Vermögenswerte in Relation zu deren 6% Antizyklisches Kapitalpolster Einführung Begrenzung der Inkongruenz zwischen Fristenstrukturen von Aktiv- und Zeitraum von 30 Tagen) soll jederzeit sichergestellt sein. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass gestresste Nettozahlungsmittel abflüsse (Liquiditäts-/Refinanzierungslücke) durch einen Liquiditätspuffer in Form von unbelasteten, hochliquiden Assets gedeckt sind. LCR dient als Limit für die Liquiditätsunterdeckung des Instituts. Frühwarnindikatoren zur Überwachung potenzieller Liquiditätsschwierigkeiten Marktweite und sektorspezifische Informationen (z. B. Niveau und Volatilität von Preisindizes) Bankindividuelle Indikatoren (z. B. Aktienkurs, Ausfallprämien, Rating, Prolongationssituation) Einschätzung der Marktsituation und Früherkennung von Liquiditätsengpässen 6% SIFI-Zuschlag Anstieg bis auf 2,5 % Kontrahentenrisiko Die kurzfristige Zahlungsfähigkeit einer Bank (Stressszenario über einen Vollständiges Inkrafttreten LCR nach bedeutender Währung Tier Kapital Anstieg um jährlich 0,625 % Vertragliche Laufzeitinkongruenz Konstant 8 % Schrittweise Einführung Kapitalerhaltungspolster und antizyklisches Kapitalpolster Verfügbare lastenfreie Aktiva 0 % quellen und zu refinanzierenden Aktivpositionen (Refinanzierungsstruktur) einer Bank. NSFR zeigt auf, ob Institute mit ihren Passivabeständen fällige Aktiva bzw. Geschäftsaktivitäten refinanzieren können. NSFR dient der Stärkung des strukturellen mittelfristigen Liquiditätprofils eines Instituts. Finanzierungskonzentration 40 % > 7 % Staatshilfe (stille Einlagen) bis 2018 anrechenbar NSFR gilt als Maß für das Verhältnis zwischen vorhandenen Refinanzierungs Marktbezogene Überwachungsinstrumente > 6,375 % 7 % = Erforderlicher Betrag an stabiler Refinanzierung Zahlungsmittelzuflüsse 60 % NSFR Liquidität der Aktiva 2,5 % 80 % > 5,75 % 6,375 % Abzug in voller Höhe Stabilität der Verbindlichkeiten 1,875 % > 5,125 % 5,75 % zur Verfügung stehen. LCR dient der Stärkung des kurzfristigen Liquiditätsprofils eines Instituts. Aktiva der Stufe 1 (unbegrenzt) 1,25 % Abzüge werden jährlich um 20 Prozentpunkte erhöht Verfügbarer Betrag an stabiler Refinanzierung LCR gilt als Maß für den Puffer an hochwertigen liquiden Assets. Im Falle einer stressbedingten Refinanzierungslücke soll ausreichend Liquidität Aktiva der Stufe 2 (max. 40 %) 0,625 % 4,5 % 5,125 % Einführung als Mindeststandard Ausphasung über 10 Jahre bis 2023 Gesamtes Kapital (Tier 1 + Tier 2) Net Stable Funding Ratio (NSFR) Nettomittelabfluss Zahlungsmittelabflüsse 0 1,875 % nur in Krisenzeiten gestattet Einschränkung der Gewinnverwendung und Dividendenausschüttung bei Unterschreitung des Kapitalerhaltungspolsters mind. 4,5 % insges. 6 % Nicht länger als Tier 1 oder 2 anerkannte EK-Instrumente Abzüge regulatorische Anpassungen = Parallele Beobachtungsphase Interne Methode (IMM) 0 1,25 % 0 0,625 % Kapitalerhaltungspolster 0 2,5 % Aufbrauchen des Kapitalerhaltungspolsters Mindestgewinn thesaurierung Liquidity Coverage Ratio (LCR) Integration in Säule 1 Fortgeschrittener CVA-Ansatz 1 2,5 % Quote hartes Kernkapital LCR Aufsichtsrechtliche Prüfungsphase IRB-Ansatz Antizyklisches Kapitalpolster Zusätzliches Kapitalerhaltungspolster, bestehend aus hartem Kernkapital 1 2,5 % 1 2,5 % Kapitalkonservierungsquote Liquiditätsvorschriften Bestand an hochwertigen, liquiden Aktiva Standardmethode (SM) SIFI-Zuschlag Kapitalerhaltungspolster. Einführung NSFR Einfacher CVA-Ansatz 1 2,5 % 2023 IRB-Ansatz Prozent RWA 2019 Einführung LCR NSFR: Beobachtungsphase Erste Meldung an die Aufsichtsinstanzen Hartes Kernkapital (Tier 1a) Kernkapital gesamt (Tier 1a +1b). Eigenkapitaldefinitionen 2018 Marktbewertungsmethode (CEM) nach der Substanz richtet und die buchhalterische Bezeichnung oder Rechtsform nicht relevant ist. Liquidität: Die endgültige Zusammensetzung der LCR wird erst nach Ende der Beobachtungsphase im Jahr 2015 feststehen. Als Meldepflicht ist innerhalb der CRR ein Reporting on Stable Funding (als Aufstellung von Einzelwerten ohne Gewichtung) vorgesehen, die Einführung einer einzuhaltenden Mindest-Refinanzierungskennzahl auf EU-Ebene soll bis zum beschlossen werden. Höchstverschuldungsquote: Die Einführung dieser Quote erfolgt unter Vorbehalt nach eingängiger Prüfungsphase bis Ende 2017 und Behandlung als Anforderung der Säule Einfacher CVA-Ansatz Verstärkte Offenlegung und Marktdisziplin Eigenkapital: Es besteht eine rechtsformneutrale Eigenkapitaldefinition, da die Anerkennung von hartem Kernkapital sich nur Richtlinie (Umsetzung in nationales Recht erforderlich) Sanktionen: Bei Verstoß gegen die Vorschriften haben nationale Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, Geldstrafen von bis zu 10 % des Jahresumsatzes oder eine vorübergehende Sperre für Mitglieder des Leitungsorgans zu verhängen. Kapitalpuffer: Die Höhe des antizyklischen Kapitalpolsters ist auf nationaler Ebene festzulegen. In begründeten Sonderfällen kann die Höhe dieses Polsters auch über 2,5 % angesetzt werden.. LCR: Beobachtungsphase Höchstverschuldungsquote Verordnung (direkt anwendbar in den Mitgliedsstaaten) Vertiefter Überwachungsprozess der Aufsichtsinstanz Erhöhte Mindestkapitalanforderungen Die Einführung von Basel III erfolgt in der EU durch CRR I und CRD IV. Dieses Regelwerk besteht aus einer Verordnung und einer Richtlinie. Die beiden Rechtsakte gehören zusammen und sind als Gesamtpaket zu betrachten. Abweichend zu Basel III bestehen folgende Unterschiede bzw. Ergänzungen: Säule IRB-Ansatz Säule 2 Säule QIS Liquiditätsrisiko: Liquidity Coverage Ratio Net Stable Funding Ratio Überwachungsinstrumente Umsetzung in der Europäischen Union 2014 Laufzeitmethode Kreditrisiko + Marktrisiko + Operationelles Risiko 2013 Einfacher CVA-Ansatz Basel III Quantitative Auswirkungsstudie Mindestquote 2012 IRB-Ansatz Eigenmittel 2011 Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme Mögliche Begrenzung systemrelevanter Institute Datenbeobachtung durch die Aufsichtsinstanz sowohl auf absoluter Ebene als auch im Hinblick auf Trends an den wichtigsten Märkten i Hieraus ergibt sich keine direkte Meldepflicht für das Institut.

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