Die Eigenheimzulage. Steuerrechtliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums unter Berücksichtigung der Änderungen ab 1.1.
|
|
- Adolf Wagner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Eigenheimzulage Steuerrechtliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums unter Berücksichtigung der Änderungen ab Von Dr. Peter Handzik Rechtsanwalt/Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht und Bernd Meyer Steuerberater b4., überarbeitete Auflage
2 Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Handzik, Peter: Die Eigenheimzulage : steuerrechtliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums unter Berücksichtigung der Änderungen ab / von Peter Handzik und Bernd Meyer. - 4., überarb. Aufl. - Bielefeld : Erich Schmidt, 2001 (Grundlagen und Praxis des Steuerrechts ; Bd. 33) ISBN Auflage , überarbeitete und erweiterte Auflage , neu bearbeitete und erweiterte Auflage , überarbeitete Auflage 2001 ISBN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Bielefeld Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO-Norm 9706 Satz: H & P, Bielefeld Druck und Bindung: Danuvia, Neuburg
3 Vorwort zur 4. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis A. Einführung I. Allgemeines II. Das Eigenheimzulagengesetz Entwicklungen III. Verstärkte Förderung der sog. Schwellenhaushalte B. Persönliche Abzugsberechtigung ( 1 EigZulG) I. Unbeschränkte Steuerpflicht II. Kinder als Anspruchsberechtigte III. Die zivilrechtliche Beziehung zum Förderobjekt Eigentum Wirtschaftliches Eigentum Gebäude auf fremdem Grund und Boden a) Zivilrechtliches Eigentum des Bauherrn b) Wirtschaftliches Eigentum des Bauherrn Nutzungsrecht a) Keine Gleichstellung mit dem Eigentümer b) Vorbehaltsnießbrauch c) Baumaßnahmen des Zuwendungsnießbrauchers d) Sicherungsnießbrauch e) Baumaßnahmen auf fremdem Grund u. Boden aa) Rechtslage bis zum bb) Rechtslage ab IV. Anspruchsberechtigung des Rechtsnachfolgers Der unentgeltliche Einzelrechtsnachfolger Der Gesamtrechtsnachfolger V. Ehegatten als Wohnungseigentümer
4 8 C. Förderung der Wohnung ( 2 Abs. 1 EigZulG) I. Überblick II. Zum Wohnungsbegriff des 2 Abs. 1 EigZulG Maßgeblichkeit der bewertungsrechtlichen Abgrenzungsmerkmale Bestandteile der Wohnung Änderung der Wohnungsverhältnisse während des Förderzeitraums a) Rechtsentwicklung und Aufgabe des sog. Erstarrungsprinzips b) Bedeutung für die Eigenheimzulage aa) Zusammenfassung mehrerer Gebäudeteile mit unterschiedlichen Fördereigenschaften bb) Verbindung mit nicht begünstigten Gebäudeteilen cc) Teilung einer großen Wohnung in kleinere Wohnungen III. Herstellung der Wohnung durch den Anspruchsberechtigten Begriff der Herstellung Herstellung durch Baumaßnahmen am bestehenden Gebäude a) Typisierende Abgrenzung zur Wohnungsanschaffung b) Praktische Auswirkungen der Typisierung c) Fehlgeschlagene Herstellung einer weiteren Wohnung d) Generalüberholung als Herstellung Schwarzbauten IV. Anschaffung der Wohnung durch den Anspruchsberechtigten Anschaffung einer fertiggestellten Wohnung Erwerb durch gemischte Schenkung Anschaffung mehrerer Miteigentumsanteile Wohnungserwerb durch Erbauseinandersetzung a) Auseinandersetzung ohne Abfindungszahlungen b) Auseinandersetzung mit Abfindungszahlungen V. Förderausschlüsse bestimmter Wohnungen Ferien- oder Wochenendwohnungen Wohnungen mit AfA-Abzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Unter die Nutzungswertbesteuerung fallende Wohnungen Anschaffung der Wohnung vom Ehegatten D. Förderung von Ausbauten und Erweiterungen ( 2 Abs. 2 EigZulG) I. Überblick II. Begriff Ausbau/Erweiterung Maßgeblichkeit des wohnungsbaurechtlichen Begriffs
5 2. Zum Kriterium wesentlicher Bauaufwand Einzelfälle zu Ausbauten und Erweiterungen Mehrere Baumaßnahmen als ein Förderobjekt Zur Mitbegünstigung nicht vollwertigen Wohnraums III. Ausbauten/Erweiterungen an einer Wohnung IV. Baumaßnahmen an einer Wohnung mit laufender 10e-Förderung.74 V. Baumaßnahmen an einer Wohnung mit Nutzungswertbesteuerung Grundsätzliches Förderverbot nachträglicher Baumaßnahmen Nebeneinander von Zulage und Nutzungswertbesteuerung a) Rechtslage bis zum b) Rechtslage ab E. Der Förderzeitraum ( 3 EigZulG) F. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ( 4 EigZulG) I. Nutzung zu Wohnzwecken II. Eigene Wohnzwecke Nutzung durch den Anspruchsberechtigten Wohnungsüberlassung an Angehörige Sonderfall: Vorbehaltenes Nutzungsrecht a) An Teilen der Wohnung b) An der gesamten Wohnung c) Sicherungsnießbrauch III. Dauer der Eigennutzung im Kalenderjahr IV. Wechsel zwischen Eigennutzung und Nutzungsüberlassung V. Nutzungsüberlassung von Ausbauten und Erweiterungen G. Förderausschluß bei Besserverdienenden ( 5 EigZulG).. 92 I. Maßgeblichkeit der Einkünfte eines Zweijahreszeitraums Grundsätze zur Ermittlung des Zweijahreszeitraums Maßgebliches Erstjahr der Einkunftsermittlung a) Verwaltungsauffassung b) Finanzgerichtliche Rechtsprechung II. Einkünfteberechnung bei Alleinstehenden III. Einkünfteberechnung bei Ehegatten IV. Getrennte Veranlagung als Gestaltungsmöglichkeit
6 V. Weitere Sonderfälle zur Einkunftsermittlung VI. Verfahrensrechtliche Eigenständigkeit des Zulageverfahrens VII. Senkung der Einkunftsgrenzen zum Neue Grenzwerte von / DM Zeitlicher Geltungsbereich Kritik an den neuen Einkunftsgrenzen Bauten auf fremdem Grund und Boden Kinderzuschlag von DM Halbierung des Kinderzuschlags VIII. Bedeutung des sog. Halbeinkünfteverfahrens für die Einkunftsermittlung Berechnung der maßgebenden Einkünfte Zeitlicher Anwendungsbereich H. Objektbeschränkung ( 6 EigZulG) I. Begünstigung nur eines Objekts bei Alleinstehenden ( 6 Abs. 1 EigZulG) Zulage nur für ein einziges Objekt Eintritt der Objektbeschränkung Fortführung der Zulage durch den Gesamtrechtsnachfolger Gleichstellung von Miteigentumsanteilen ( 6 Abs. 2 Satz 1 EigZulG) II. Begünstigung von zwei Objekten bei Ehegatten i. S. des 26 Abs. 1 EStG Vorbemerkung Ehegatten i. S. des 26 Abs. 1 EStG Begünstigung von zwei Objekten ( 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG) Behandlung vor Eintritt der Voraussetzungen des 26 Abs. 1 EStG erworbener Objekte Keine gleichzeitige Begünstigung von zwei Objekten bei räumlichem Zusammenhang a) Zweck der Regelung b) Räumlicher Zusammenhang c) Erwerb beider Objekte nach Eintritt der Voraussetzungen des 26 Abs. 1 EStG d) Förderungsbegrenzung nur für die Dauer der Ehe Besonderheiten bei Miteigentumsanteilen ( 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG)
7 III. Behandlung von Ehegatten nach Wegfall der Voraussetzungen des 26 Abs. 1 EStG Vorbemerkung Jeder Ehegatte ist Alleineigentümer eines Objekts Ein Ehegatte ist Alleineigentümer von zwei Objekten Die Ehegatten sind Miteigentümer nur eines begünstigten Objekts Mehrere Objekte im Allein- und (oder) Miteigentum der Ehegatten Übertragung von Miteigentumsanteilen auf den anderen Ehegatten. 121 IV. Anrechnung von Alt-Objekten i.xs. der 7 b, 10 e EStG sowie 15, 15xb BerlinFG auf die Objektbegrenzung V. Keine Anrechnung von Objekten i. S. des 10 h EStG VI. Erwerb des Miteigentumsanteil vom Ehegatten Erwerb infolge Erbfalls ( 6 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 EigZulG) a) Bedeutung und Voraussetzung der Regelung b) Weitere Förderung in der bisherigen Höhe Erwerb bei Wegfall der Voraussetzungen des 26 Abs. 1 EStG ( 6 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 EigZulG a) Voraussetzungen der Regelung b) Fortführung der bisherigen Fördergrundbeträge I. Übertragung der Steuerbegünstigung auf ein Folgeobjekt ( 7 EigZulG) I. Vorbemerkung II. Erstobjekt III. Wegfall der Begünstigung beim Erstobjekt IV. Übertragung der Begünstigung auf ein Folgeobjekt Folgeobjekt Keine Befristung des begünstigten Erwerbs von Folgeobjekten V. Eigenständige Förderung des Folgeobjekts VI. Abzugszeitraum des Folgeobjekts J. Die Bemessungsgrundlage des Fördergrundbetrages ( 8 EigZulG) I. Allgemeine Hinweise II. Behandlung der Altbausubstanz
8 III. Weitere Sonderfälle zur Bemessungsgrundlage IV. Volle Einbeziehung der Anschaffungskosten des Grund und Bodens 149 V. Kürzung der Bemessungsgrundlage bei schädlicher Fremdnutzung VI. Vorbehaltene Nutzungsrechte Bemessungsgrundlage bei vorbehaltenen Nutzungsrechten im Falle vollentgeltlichen Wohnungserwerbs Bemessungsgrundlage bei vorbehaltenen Nutzungsrechten im Falle teilentgeltlichen Wohnungserwerbs Ablösung von Wohnrechten VII. Nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten K. Höhe der Eigenheimzulage ( 9 EigZulG) I. Überblick II. Berechnung und Kappung der Zulage III. Faktische Fördergrenze von DM Rechtslage bis Förderbegrenzung für Ausbauten und Erweiterungen ab Strategien zur Vermeidung der Förderbegrenzung bei Ausbauten und Erweiterungen IV. Abgesenkte Zulage bei Alt-Wohnungen V. Im Miteigentum befindliche Wohnungen Die Wohnung im Einfamilienhaus Die Wohnung im Zwei- oder Mehrfamilienhaus VI. Förderung bestimmter ökologischer Maßnahmen Zusatzförderung für bestimmte energiesparende Maßnahmen Zusatzförderung für ein Niedrigenergiehaus VII. Die Kinderzulage Begünstigte Kinder Haushaltszugehörigkeit Ausschluß mehrfacher Förderung L. Die Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage ( 10 EigZulG) I. Allgemeines
9 1. Die Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage (Übersicht) Das Verhältnis zu 38 AO Die Regelungen im InvZulG 1993 und im BerlinFG II. Die Anspruchsentstehung im Jahr der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ( 10 Satz 1 Alternative 1 EigZulG) Der Gesetzeswortlaut Beispiele III. Die Anspruchsentstehung in Folgejahren ( 10 Satz 1 Alternative 2 EigZulG) Der Gesetzeswortlaut, die Parallele zu 5 Abs. 2 VStG Beispiel IV. Die Unterscheidung zwischen Anspruchsentstehung und Anspruchsfälligkeit M. Die Festsetzung der Eigenheimzulage ( 11 EigZulG) I. Überblick II. Die erstmalige Festsetzung der Eigenheimzulage ( 11 Abs. 1 EigZulG) Grundsätzlich nur einmalige Festsetzung Die Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen als Bedingung für die Festsetzung Die Festsetzung für ein Kalenderjahr Das zuständige Finanzamt Der maßgebliche Zeitpunkt der Verhältnisse ( 11 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EigZulG) Die erstmalige Inanspruchnahme der Eigenheimzulage in späteren Jahren ( 11 Abs. 1 Satz 3 EigZulG) Die zwingende Festsetzung der Zulage Die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage ( 11 Abs. 1 Sätze 4 und 5 EigZulG) III. Die Neufestsetzung der Zulage ( 11 Abs. 2 EigZulG) Allgemeines Die relevanten Verhältnisse Der Vergleichsmaßstab für die Änderung Die Wirkung der Neufestsetzung bei 11 Abs. 2 EigZulG a) Allgemeines b) Neufestsetzung zugunsten des Anspruchsberechtigten c) Neufestsetzung zuungunsten des Anspruchsberechtigten Die zwingende Neufestsetzung
10 IV. Die Aufhebung des Eigenheimzulagebescheids nach 11 Abs. 3 EigZulG Aufhebungsgründe Die Wirkung der Aufhebung der Festsetzung bei 11 Abs. 3 EigZulG Die zwingende Aufhebung der Festsetzung Die erneute Festsetzung der Zulage ( 11 Abs. 3 Satz 2 EigZulG). 193 V. Die Aufhebung oder Änderung der Festsetzung nach 11 Abs. 4 EigZulG Die Rechtsfolgen des Überschreitens der Einkunftsgrenzen Die Rechtsfolgen des Unterschreitens der Einkunftsgrenzen Die Aufhebungs- bzw. Änderungspflicht bei Unter- oder Überschreiten der relevanten Einkunftsgrenzen Der Zeitpunkt der Entstehung der Aufhebungs- oder Änderungspflicht Die Rückwirkung des 11 Abs. 4 EigZulG Das Verhältnis zu anderen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung VI. Materielle Fehler der letzten Festsetzung ( 11 Abs. 5 EigZulG) Allgemeines Der Begriff des materiellen Fehlers Die zwingende Fehlerbeseitigung Die Fehlerbeseitigung durch Neufestsetzung oder Aufhebung der Festsetzung Die Wirkung der Neufestsetzung nach 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG Die entsprechende Anwendung des 176 AO ( 11 Abs. 5 Satz 3 EigZulG) VII. Die gesonderte und einheitliche Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei Miteigentümern ( 11 Abs. 6 EigZulG) Allgemeines Die grundsätzliche Möglichkeit der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei Miteigentümern ( 11 Abs. 6 Satz 1 EigZulG) Der Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung Die Feststellungsvoraussetzungen Die entsprechende Anwendung des 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ( 11 Abs. 6 Satz 2 EigZulG) Keine Auszahlung im Rahmen des Feststellungsverfahrens Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei Ehegatten, die gemeinsam Eigentümer einer Wohnung sind und zusammenveranlagt werden können ( 11 Abs. 6 Satz 3 EigZulG)
11 8. Die Neufestsetzung der Eigenheimzulage bei Eintritt oder Wegfall der Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung ( 11 Abs. 6 Satz 4 EigZulG) VIII. Exkurs 1: Die Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach 180 Abs. 2 AO IX. Exkurs 2: Verfahrensrechtliche Probleme des Umstiegs von der Folgeobjekts- auf die Zweitobjektsförderung und umgekehrt X. Exkurs 3: Verfahrensrechtliche Probleme beim Wechsel zwischen Erst- und Zweitobjekt N. Der Antrag auf Eigenheimzulage ( 12 EigZulG) I. Vorbemerkung II. Der Antrag auf Eigenheimzulage ( 12 Abs. 1 EigZulG) Die Antragsgebundenheit Die Antragsform Die Eigenhändigkeit der Unterschrift Die Antragsfrist Die Antragsrücknahme III. Die Mitteilungspflicht ( 12 Abs. 2 EigZulG) Die Änderung der Verhältnisse Der Mitteilungsadressat Die Unverzüglichkeit der Mitteilung Die Änderung der Verhältnisse zugunsten des Antragstellers O. Die Auszahlung der Eigenheimzulage ( 13 EigZulG) I. Allgemeines II. Die Anspruchsfälligkeit für das Jahr der Bekanntgabe des Bescheids ( 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Fall 1 EigZulG) III. Die Anspruchsfälligkeit für vergangene Jahre ( 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Fall 2 EigZulG) IV. Die Anspruchsfälligkeit in Folgejahren des Förderzeitraums ( 13 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EigZulG) V. Die Anspruchsfälligkeit bei Erhöhung der Eigenheimzulage aufgrund Neufestsetzung ( 13 Abs. 1 Satz 2 EigZulG) VI. Die Auszahlungswirkung bei Ehegatten, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen ( 13 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 EigZulG)
12 VII. Die Auszahlungswirkung bei Neufestsetzung der Eigenheimzulage wegen Eintritts oder Wegfalls der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung bei Ehegatten ( 13 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 EigZulG) VIII. Die Abtretung, Pfändung und Verpfändung des Eigenheimzulage- Anspruchs IX. Die Auszahlung der Zulage aus den Einnahmen an Einkommensteuer ( 13 Abs. 2 EigZulG) P. Die Rückforderung der Eigenheimzulage ( 14 EigZulG) I. Der Rückforderungsanspruch als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch II. Die Entstehung des Rückforderungsanspruchs III. Die Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs IV. Der Vergleich mit dem InvZulG V. Der Rückforderungsbescheid VI. Die Verzinsung des Rückforderungsanspruchs VII. Die Säumniszuschläge ( 240 AO) VIII. Die Zahlungsverjährung des Rückforderungsanspruchs IX. Die Stundung oder der Erlaß des Rückforderungsanspruchs Q. Die Anwendbarkeit der Abgabenordnung ( 15 EigZulG) I. Allgemeines II. Die entsprechende Anwendbarkeit von AO-Vorschriften über die Steuervergütung ( 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EigZulG) III. Die Eröffnung des Finanzrechtswegs ( 15 Abs. 1 Satz 3 EigZulG) IV. Die Anwendbarkeit des Steuerstrafrechts bei Betrug bezüglich Erlangung der Eigenheimzulage oder Begünstigung ( 15 Abs. 2 EigZulG) Der Wortlaut des 263, 264 und 257 StGB Der Sinn und Zweck der Vorschrift Die Rechtsfolge des Verweises auf die Abgabenordnung
13 R. Die ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage ( 16 EigZulG) I. Die Steuerfreiheit der Eigenheimzulage ( 16 Satz 1 EigZulG) II. Keine Minderung der steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten ( 16 Satz 2 EigZulG) S. Die Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ( 17 EigZulG) I. Allgemeines Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift Rechtspolitische Wertung Erste Auswirkungen in der Praxis Überblick über die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. 230 II. Das Wahlrecht ( 17 Satz 1 EigZulG) III. Die einmalige Inanspruchnahme der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile ( 17 Satz 1 EigZulG) Die Einmaligkeit der Inanspruchnahme Die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen Die Anrechnungsklausel Ein Vergleich der Ehegattenregelungen IV. Die Mindesthöhe des Genossenschaftsanteils ( 17 Satz 1 EigZulG) V. Der Eintragungstag der Genossenschaft ins Register ( 17 Satz 1 EigZulG) VI. Die qualifizierte Satzungsbestimmung ( 17 Satz 2 EigZulG) Überblick Die Vererblichkeit des Rechts auf Erwerb einer Wohnung Selbstnutzung der Wohnung? Die auflösende Bedingung Die Zustimmung der Genossen Nachträgliche Satzungsänderungen VII. Die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage ( 17 Satz 3 EigZulG) VIII. Die Höhe des Fördergrundbetrages und der Förderzeitraum ( 17 Satz 4 EigZulG) IX. Die Höhe der Kinderzulage ( 17 Satz 5 EigZulG)
14 X. Die Grenze für die Summe aus Fördergrundbetrag und Kinderzulage ( 17 Satz 6 EigZulG) XI. Die Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage ( 17 Satz 7 EigZulG) XII. Die entsprechende Anwendung von Vorschriften ( 17 Satz 8 EigZulG) T. Die Ermächtigung nach 18 EigZulG I. Allgemeines II. Die Parallele zu 18 InvZulG 1999 / 32 BerlinFG U. Der zeitliche Anwendungsbereich des EigZulG ( 19 EigZulG) I. Allgemeines II. Der grundsätzliche zeitliche Anwendungsbereich des EigZulG ( 19 Abs. 1 EigZulG) Der Herstellungsfall a) Die Definition der Herstellung im allgemeinen b) Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude c) Keine Herstellungsfälle d) Grundsätzliches zum zeitlichen Anwendungsbereich e) Die Unerheblichkeit der Person des Bauantragstellers bzw. des Einreichers der Bauunterlagen f) Erfordernisse für einen Bauantrag g) Die Einreichung der Bauunterlagen h) Baugenehmigungsfreie Vorhaben, für die auch keine Bauunterlagen einzureichen sind i) Schwarzbauten Der Anschaffungsfall (ohne Anschaffung von Genossenschaftsanteilen) a) Die Definition der Anschaffung b) Unmaßgebliche Ereignisse c) Der rechtswirksam abgeschlossene obligatorische Vertrag d) Der gleichstehende Rechtsakt d) aa) Der Erwerb einer Wohnung im Wege des Zuschlags bei einer Zwangsversteigerung ( 90 ZVG) d) bb) Die unwiderrufliche, notariell beurkundete Ankaufsverpflichtung Die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
15 III. Die Anwendung des EigZulG auf Antrag ( 19 Abs. 2 EigZulG) Zur Gesetzesentstehung Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EigZulG a) Der Sinn und Zweck der Regelung des 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EigZulG b) Anschaffungszeitpunkt nach dem (und vor dem ) c) Anforderungen an den Erwerb und den Erwerber Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EigZulG Die Rechtsfolgen der Option nach 19 Abs. 2 Satz 1 EigZulG ( 19 Abs. 2 Sätze 2-4 EigZulG) a) Die Antragsgebundenheit und Unwiderruflichkeit des Antrags b) Der Ausschluß der Optionsmöglichkeit Sonstige Hinweise a) Lohnsteuerermäßigungsverfahren b) Einkommensteuervorauszahlungen c) Nicht bestandskräftige ESt-Veranlagung d) Bestandskräftige ESt-Veranlagung IV. Die Absenkung der Einkunftsgrenzen ab ( 19 Abs. 3 EigZulG) Allgemeines Der Herstellungsfall ( 19 Abs. 3 Fall 1 EigZulG) Der Anschaffungsfall ( 19 Abs. 3 Fall 2 EigZulG) V. Die Verschlechterungen bei Ausbauten und Erweiterungen ab ( 19 Abs. 4 EigZulG) VI. Zum Anwendungszeitraum des 17 Satz 5 EigZulG ( 19 Abs. 6 EigZulG) VII. Umstellung der Beträge auf Euro ab 2002 ( 19 Abs. 7 EigZulG) V. Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte des EigZulG I. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes II. Der Regressionseffekt Die Grundförderung Die Kinderkomponente Die Vorkostenregelung III. Der Kreis der Zulageberechtigten IV. Nur anteilige Förderung bei Miteigentum
16 V. Die Ehegatten-Regelungen Die Anschaffung vom Ehegatten ( 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG) Die Objektbeschränkung ( 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG) Der Objektverbrauch bei Ehegatten ( 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG) Der Anteilserwerb infolge Erbfalls ( 6 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 EigZulG) Der Anteilserwerb bei Scheidung ( 6 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 EigZulG) VI. Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen nach 17 EigZulG VII. Die unterschiedliche Förderungshöhe für Neubauten, Altbauten und Genossenschaftsanteile beim Fördergrundbetrag und bei der Kinderzulage Unterschiedliche Fördergrundbeträge Unterschiedliche Kinderzulagen VIII. Die unterschiedliche Behandlung des Über- bzw. Unterschreitens maßgeblicher Einkunftsgrenzen IX. Stichtagsprinzip für den Antrag auf Anwendung des EigZulG nach 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EigZulG X. Das Gebot der Normenklarheit XI. Die Absenkung oder Aufhebung der Förderung XII. Die Ermächtigungsgrundlage in 18 EigZulG Anhang 1: Eigenheimzulagengesetz Anhang 2: Antrag auf Eigenheimzulage Vordruck Literaturverzeichnis Übersicht über die Verwaltungsanweisungen zum EigZulG Stichwortverzeichnis
Die Pauschalierung. Lohnkirchensteuer
Die Pauschalierung der Lohnund Lohnkirchensteuer von Dr. Klaus J. Wagner junstiscne GesamtbibliothöR der Technischen Hochschui Oarmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrBetrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Band 1
Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Band 1 Band 1 Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Band 2 Umsatzsteuer mit Grunderwerbsteuer und kleineren
MehrEinkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe von Dr. Franz Dötsch Junstiscne B der Technischen Hochschule Darmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Geleitwort des Herausgebers
MehrSteuerberatergebührenverordnung
Steuerberatergebührenverordnung Handkommentar für die tägliche Praxis Von Horst Meyer Steuerberater in Lüneburg, Mitglied des Gebührenausschusses der Steuerberaterkammer Niedersachsen Dr. Christoph Goez
MehrKonstantin Michelsen. Die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbewegungen unter Ehegatten. Verlag Dr.
Konstantin Michelsen Die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbewegungen unter Ehegatten Verlag Dr. Kovac Hamburg 2008 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 I. Problemstellung
MehrBewertung der GmbH-, OHG- und KG-Anteüe bei der Vermögensteuer
Bewertung der GmbH-, OHG- und KG-Anteüe bei der Vermögensteuer Richtlinien - Rechtsprechung - Anmerkungen von Ministerialrat a. D. Dr. Max Troll Bonn 4., neubearbeitete und erweiterte Auflage 1983 dar
MehrAntrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Postanschrift: 10868 Berlin Hotline 03381 21222324 Telefax 03381 21223300 zulagenstelle@drv-bund.de www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de
MehrNovellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick
Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Berlin, Dezember 2012 I. Einführung Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 23. November
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrSkript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG
Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf
MehrEinkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten
Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche
MehrKultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005
Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hat mit Zustimmung des Beirates folgende Kultussteuerordnung
MehrGesellschafter-Dienstleistungen als eigenkapitalersetzende Rechtshandlungen im Sinne des 32a Abs. 3 GmbHG
Stefan Dittmer Gesellschafter-Dienstleistungen als eigenkapitalersetzende Rechtshandlungen im Sinne des 32a Abs. 3 GmbHG PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften V Inhaltsverzeichnis Einleitung
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5
Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XIX Einführung 1 1. Kapitel: Problemaufriss 5 1. Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit im Sinne dieser Arbeit 5 1. Entsprechende Begriffe in Schiedsordnungen 5 2. Begriffsbestimmungen
MehrSUB Hamburci A/607809 GEMEINNÜTZIGKEIT STEUERN UND GESTALTEN. 3. Auflage .^CHOMERUS
SUB Hamburci A/607809 GEMEINNÜTZIGKEIT STEUERN UND GESTALTEN 3. Auflage.^CHOMERUS Inhalt Vorwort Autorenverzeichnis V VI A. Steuerrecht gemeinnütziger Einrichtungen 1 I. Gemeinnützige Körperschaften im
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrDie Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr
Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten
MehrBGB- Allgemeiner TM1. C.F.Müller Verlag Heidelberg. von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht
BGB- Allgemeiner TM1 von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht 9., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort Aus dem Vorwort zur 6. Auflage
Mehr1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 1. Der Vermieter als Kleinunternehmer 21 1.1. Die Besteuerung des Kleinunternehmers nach 19 UStG 21 1.2. Überschreiten der Grenzwerte des 19 Abs. 1 UStG 22 1.3. Rechnungserteilung
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrIm Namen des Volkes U R T E I L. In dem Rechtsstreit. gesonderter Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen
FINANZGERICHT DÜSSELDORF 12 K 304/05 F Im Namen des Volkes U R T E I L In dem Rechtsstreit - Kläger - Prozessvertreter: gegen - Beklagten - wegen gesonderter Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung... 19
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 1. Kapitel: Allgemeines zu der Versuchslehre... 23 A. Die geschichtliche Entwicklung der Versuchslehre... 23 I. Das römische Recht... 23 II. Das fränkische Recht...
MehrSteuerliche Informationen für Mandanten September 1999. Mit diesem Schreiben informiere ich Sie über:
Dipl.-Kfm. Knut Lingott Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht Wielandstraße 30. 10629 Berlin Telefon / -fax +49 (0)30 887786-0 / - 77 E-Mail knut@lingott.de Internet www.lingott.de
MehrDer Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern
Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern Kritische Untersuchung der grundrechtseinschränkenden Rechtsfolgenaussprüche des Bundesverfassungsgerichts und Hinweise für den Weg zurück
MehrGrundstücksbesteuerung- Grundstücksbesteuerung neu Übersicht
Grundstücksbesteuerung-neu neu Sonderfragen im privaten Bereich Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 26. April 2012 Institut für Finanzrecht, Universität Wien Übersicht Veräußerungsgeschäfte isd 30 EStG-neu
MehrD\e Alterssicherung von Mitunternehmern und ihren Arbeitnehmer-Ehegatten über die Bildung von Pensionsrückstellungen in ertragsteuerlicher Sicht
Markus M. Mihm D\e Alterssicherung von Mitunternehmern und ihren Arbeitnehmer-Ehegatten über die Bildung von Pensionsrückstellungen in ertragsteuerlicher Sicht der technischen Hochsohnfe PETER LANG Frankfurt
MehrDie Untersuchungsergebnisse auf einen Blick: 10 Thesen zur Reform des Zinssystems 11. I. Einführung 13
Inhaltsverzeichnis Die Untersuchungsergebnisse auf einen Blick: 10 Thesen zur Reform des Zinssystems 11 I. Einführung 13 II. Historische Entwicklung der Vorschriften zur Verzinsung in der RAO und der AO
MehrVorwort... Abkürzungsverzeichnis...
VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der sonstigen Selbständigen sowie der Land- und Forstwirte...
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrKrisenmanagement mit Outsourcing
Krisenmanagement mit Outsourcing Sanieren und restrukturieren durch Auslagerungen Von Dr. Jochen Blöse ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek
MehrEhevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten
Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben
MehrDie Rechtsstellung der Treugeber in geschlossenen Immobilienfonds in der Form der kupierten Publikumskommanditgesellschaft
Die Rechtsstellung der Treugeber in geschlossenen Immobilienfonds in der Form der kupierten Publikumskommanditgesellschaft Von Martin Kapitza Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel
MehrNachgelagerte Besteuerung. Altersversorgung Eine Untersuchung der geltenden Regelungen aus steuersystematischer Sicht
Nicole Hellberg Nachgelagerte Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung Eine Untersuchung der geltenden Regelungen aus steuersystematischer Sicht PL ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis A. Einführung
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrGesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs
DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrAntrag auf Verwendung des gebildeten Altersvorsorgevermögens nach 92b Absatz 1 in Verbindung mit 92a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Postanschrift: 10868 Berlin Hotline 03381 21222324 Telefax 03381 21223300 zulagenstelle@drv-bund.de www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de
MehrTätigkeit... 28 a) Begriff der selbstständigen Tätigkeit... 29 b) Wirtschaftliche Tätigkeit... 29
Inhalt Vorbemerkung... 11 Erster Teil Verbraucherinsolvenzverfahren Lernziel dieses Abschnitts... 17 A. Hintergrund und Ziele des Verbraucherinsolvenzverfahrens... 19 I. Allgemeine Ziele des Insolvenzverfahrens...
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. A. Einleitung 1. B. Bundesrepublik Deutschland 9. I. Historische Entwicklungen 9
Verena Keßler Unterhalts- und Erbansprüche des innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch heterologe Insemination gezeugten Kindes im Rechtsvergleich mit Österreich, den Vereinigten Staaten
MehrRentensplitting und Versorgungsausgleich
Rentensplitting und Versorgungsausgleich Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente? Versorgungsausgleich und Mütterrente Arbeitstagung der AhV am 27. und 28. Mai 2014 in Gelnhausen Joachim
MehrPrüfungsfraining '''Steuerlehre
Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert Prüfungsfraining '''Steuerlehre von OStR, DipL-HdL Oliver Zschenderlein Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompendium
MehrAktuelle Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts
Aktuelle Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Dr. Klaus Zimmermann Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zur Person Dr. Klaus Zimmermann ist
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrSatzung über die Erhebung der Hundesteuer und die Anmeldung von Hundehaltungen (Hundesteuersatzung) 1 Steuergegenstand
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer und die Anmeldung von Hundehaltungen (Hundesteuersatzung) Auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz für
MehrErfolgsstrategien im Gesundheitstourismus
Erfolgsstrategien im Gesundheitstourismus Analyse zur Erwartung und Zufriedenheit von Gästen Von Prof. Dr. Monika Rulle, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann und Prof. Dr. Karin Kraft Unter Mitarbeit von Karina
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrArbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten
Arbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten Grundlagen, Praxisfragen, Fallbeispiele Von Julia Metzing Dipl.-Finanzwirtin (FH), Dipl.-Kauffrau ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrSteuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.
Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche
MehrGebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
Frankfurter Wertpapierbörse Seite: 1 enordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. Abschnitt entatbestände, allgemeine Vorschriften... 3 1 entatbestände... 3 2 Festsetzung der en...
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag
MehrEhevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten
Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten III von Prof. Dr. Günter Brambring Notar a. D. in Köln Honorarprofessor der Universität zu Köln 7. Auflage K Verlag C. H. Beck München 2012 V A. Einführung
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte A II 2 j 2002 Gerichtliche Ehelösungen 2002 Geschiedene Ehen im Saarland nach der Ehedauer (in % der Eheschließungen der jeweiligen Heiratsjahrgänge) 35 30 Heiratsjahrgang...... 1990...
MehrThema 1: Steuerfreie Zuwendung des Familienwohnheims unter Ehegatten Sonderproblem: Fortführung der Eigenheimzulage nach dem 31.12.
Newsletter zum Erbrecht Juli 2006 Thema 1: Steuerfreie Zuwendung des Familienwohnheims unter Ehegatten Sonderproblem: Fortführung der Eigenheimzulage nach dem 31.12.2005 Thema 2: Schenkung von Immobilien
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Zuständigkeit für Stundungen nach 222 AO, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach 163, 234 Abs. 2, 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
MehrAgenda der 11. Veranstaltung
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer
MehrSchuldzinsenabzug im Einkommensteuerrecht
Schuldzinsenabzug im Einkommensteuerrecht Rechtliche Grundlagen, Praxishinweise, Gestaltungsmôglichkeiten Von Heinrich Pfalzgraf Diplom-Ôkonom und Bernd Meyer Steuerberater ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 A. Einleitung 19 I. Reformbestrebungen 19 II. Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt 23 B. Verfassungsmäßigkeit des 1a KSchG 27 C. Voraussetzungen des Anspruchs
MehrGEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce
MehrDie Scheidungsgründe im Wandel der Zeit
Herbert Forsch Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Scheidungsgründen vom Inkrafttreten des BGB bis zur Einführung des Zerrüttungsprinzips
MehrDie Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht
Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 173 Ingo Reinke Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Eine Analyse der Modifizierung eines Anspruchs als Grundlage
MehrAbkürzungs- und Literaturverzeichnis 15
Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19
MehrDie Eigenheimzulage. Steuerrechtliche Forderung des selbstgenutzten Wohneigentums unter Beriicksichtigung der Ånderungen ab 1.1.
Die Eigenheimzulage Steuerrechtliche Forderung des selbstgenutzten Wohneigentums unter Beriicksichtigung der Ånderungen ab 1.1.2000 Von Dr. Peter Handzik Rechtsanwalt/Steuerberater Fachanwalt fiir Steuerrecht
MehrDas neue HGB. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Kurzkommentierung
Das neue HGB Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Kurzkommentierung Von Prof. Dr. Carsten Padberg, Dr. Thomas Padberg und Prof. Dr. Thomas Werner 2., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Mehr(a) Anwendungsbereich des 814 Fall 1 BGB 30 (b) Tatbestand des 814 Fall 1 BGB 33 (c) Umfang des bereichungsrechtlichen Anspruches 36
Inhalt Literaturverzeichnis Abkürzungen XV XXXV A. Einleitung 1 I. Problemstellung 1 1. GmbH & Co. KG 2 2. Alternative Beteiligungsmodelle 3 II. Gliederung 4 B. Die Haftung nach 171 f. HGB 9 I. Die Haftung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage
XV Vorwort des Herausgebers zur. Auflage Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage Vorwort der Autoren zur 6. Auflage Inhaltsübersicht»Die Steuerberaterprüfung«Band - Abkürzungsverzeichnis VII IX XI XIV
MehrLorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants
Lorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants Kanzlei-Information Nr.: 21 (GE) Ehe, Familie, Scheidung, Unterhalt und Erbrecht im deutschen und thailändischen Recht August 2015 All rights reserved
Mehrß ST 2>M4. Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter. PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien. Norbert Falkenstein
Norbert Falkenstein Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter junsitscne (iesarntbibüothör der Technischen Hochachu» Darmstadt ß ST 2>M4 PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Mehr7. Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der. Land- und Forstwirtschaft... 41
Inhalt Vorwort... 11 Teil 1 Grundstrukturen der Einkommensteuer A. Allgemeines... 15 B. Persönliche Steuerpflicht... 19 I. Überblick... 19 II. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 Abs. 1 EStG... 21 1.
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrAbkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXIII. 1 Einführung... 1 A. Gesetzlicher Güterstand... 1 B. Vertragliches Güterrecht...
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXIII 1 Einführung... 1 A. Gesetzlicher Güterstand... 1 B. Vertragliches Güterrecht... 2 2 Rechtsgeschichtliche Entwicklungen...
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrDie Europäische Aktiengesellschaft
Die Europäische Aktiengesellschaft Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Von Dr. jur. Roberto Bartone, Richter am Finanzgericht des Saarlandes, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes und Prof.
MehrII. Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine vom 15. Januar 2010 (BStBl I S. XXX) I. Allgemeines Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
MehrRechtliche Aspekte der Wertpapierleihe
Rechtliche Aspekte der Wertpapierleihe Von Andreas Dörge Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 19 B. Der Begriff Wertpapierleihe" 23 C. Die Einsatzmöglichkeiten und die potentiellen
MehrPrivatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg
Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Überblick zum Werk Die Privatinsolvenz
MehrSteuerrecht 2007 Praxisorientiertes anwaltliches Basiswissen. Arbeitsprogramm
Steuerrecht 2007 Praxisorientiertes anwaltliches Basiswissen Arbeitsprogramm 1. Tag (Fischer / Haas) I. Einführung 1. Überblick über das deutsche Vielsteuersystem 2. Steuerrecht als Eingriffsrecht - Tatbestandsmäßigkeit
MehrVom 21. Dezember 2006
Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrBFH-Leitsatz-Entscheidungen
BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: Schenkungsteuer: Steuervergünstigungen nach 13a ErbStG vor 2009 bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs Urteil vom 16.05.2013,
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/991815270. digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Grundlagen I. Problemstellung II. Die statusrelevante Erklärung als Untersuchungsgegenstand 1. Begriff der statusrelevanten Erklärung a) Personenrecht personenrechtliches
MehrSATZUNG. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 25.11.2014
STADT WALDENBUCH LANDKREIS BÖBLINGEN SATZUNG über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 25.11.2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrDer Hausrat als Streitobjekt zwischen getrennt lebenden Ehegatten
Der Hausrat als Streitobjekt zwischen getrennt lebenden Ehegatten von Dr. Christian Kobusch 1995 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Vorwort V Inhaltsverzeichnis LX Einleitung 1 A. Die Bedeutung
MehrGrundlagenkurs Notarpraxis
Grundlagenkurs Notarpraxis Notariell relevantes Steuerrecht Wolfgang Arens Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, für Steuerrecht und für Arbeitsrecht Bielefeld DeutscheAnwaltAkademie
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrRichtlinien zur Förderung eigentumsorientierter Wohnungsgenossenschaften in Berlin
Richtlinien zur Förderung eigentumsorientierter Wohnungsgenossenschaften in Berlin - Genossenschafts RL 1999 - vom 25.05.1999 SenBauWohnV - IV A 34 - Telefon: 9012-4825 oder 9012-0 1. Zuwendungszweck;
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einleitung... 1
Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung... 1 A. I. II. III. Gegenstand der Untersuchung... 5 Begriffsbestimmung: Delisting und Radiation... 5 Bestimmung des Untersuchungsgegenstandes... 7 1. Vollständiges
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
Mehr