Ungesunder Sport? Prävention, reglementarische Behandlung, Haftungsfragen und neue Entwicklungen. Dr. András Gurovits
|
|
- Kora Minna Brandt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ungesunder Sport? Prävention, reglementarische Behandlung, Haftungsfragen und neue Entwicklungen Dr. András Gurovits Page 1
2 Reglemente / Haftungsfragen / Prävention No sports please! (?) Page 2
3 Reglemente / Haftungsfragen / Prävention (Quelle: Page 3
4 Reglemente / Haftungsfragen / Prävention Heute ausgewählte Themen: 1. Reglemente der Sportverbände und Prävention / Haftungsfragen 2. Neuere Entwicklungen Page 4
5 Keine Haftung für Dummheit Anderer Page 5
6 Eigenverantwortung: Selbstverschulden Einwilligung Art. 44 OR Page 6
7 Reglemente bedeutend für: Haftung des Verbandes Haftung des Sportlers / Verletzers Page 7
8 Beispiele: Halsverletzung des Spielers Check von hinten gegen den Kopf Führen zu monatelangen Ausfällen Page 8
9 Quelle: Page 9
10 Beispiele: Halsverletzung des Spielers Check von hinten gegen den Kopf Führen zu monatelangen Ausfällen Page 10
11 Annahmen / Einschränkungen: Frage der ausservertraglichen Haftung Reglemente nur eines Verbandes Page 11
12 Ausservertragliche (zivilrechtliche) Haftung: Schaden Widerrechtlichkeit Adäquate Kausalität Verschulden Page 12
13 Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Objektiver Tatbestand Subjektiver Tatbestand In der Regel Vorsatz Auch Fahrlässigkeit bei Körperverletzung (StGB 125; 122/123) Page 13
14 Fahrlässigkeit: Sorgfalt / Fahrlässigkeit zentral Vorsatz heute kein Thema [Absichtliches Foul Vorsatz gemäss StGB] Page 14
15 Widerrechtlichkeit bei zivilrechtlicher Haftung: Verstoss gegen gesetzliche Verhaltensnormen Verstoss gegen allgemeine Sorgfaltspflichten duty of care of a reasonable man Objektiver Massstab Konkreter Einzelfall Page 15
16 Fahrlässigkeit im Strafrecht: Pflichtwidrige Unvorsichtigkeit Persönliche Verhältnisse Page 16
17 Konkrete Bedeutung der Reglemente: BGE 134 IV 26 Reglemente massgebend für die Frage der angemessenen Sorgfalt Page 17
18 Anwendungsbeispiel: IIHF Medical Regulations: Medical Committee Emergency action plan Ensure safety of all players Ambulance At arenas, training sites, transportation Clinics at arenas properly equipped Liasion with hospitals Communication plan etc. Page 18
19 Anwendungsbeispiel: IIHF Rule Book: Rule 529 Head Butting Rule 523 Checking from behind Match penalty Administrativverfahren Page 19
20 Verantwortlichkeit des Spielers?: Spielregelverletzung Ausschluss Zivil- / strafrechtliche Haftung? Keine (blanko) Zustimmung in Verletzungen trotz risikoreicher Sportart Page 20
21 Präjudizien, z. B.: BGE 121 IV 249 BGE 134 IV 26 Page 21
22 Folgerungen: Pflichtwidrige Unvorsichtigkeit, falls Vorsicht nicht beachtet, zu der nach Umständen / persönlichen Verhältnissen verpflichtet Besondere Normen nicht beachtet Page 22
23 Insbesondere zu beachten: neminem laedere Grundsatz Regeln der IIHF massgebend für: Geordneter Spielverlauf Schutz der Gesundheit normative Wirkung der Reglemente Page 23
24 (Quelle: Page 24
25 Auch im Breitensport zu beachten! Page 25
26 2. Neuere Entwicklungen Studie in BJSM, : Rolle der internationalen Sportverbände bei Schutz und Förderung der Gesundheit Aussgehend vom Olympic Movement Medical Code (OMMC) Umfrage bei internationalen Sportverbänden Page 26
27 2. Neuere Entwicklungen Relevante Aspekte für Verbände: Kampf gegen Doping Gesundheit der Spitzenathleten Förderung Image als sicherer Sport Förderung Gesundheit Freizeitsportler Steigerung Anzahl Freizeitsportler Förderung der Gesundheit der Bevölkerung im allgemeinen Page 27
28 2. Neuere Entwicklungen Konkrete Massnahmen: Erste Hilfe Monitoring Mentale Gesundheit der Athleten Post Career Management Prävention durch Reglemente für Ausrüstungen / Wettkampfstätten Wettkampf und Training während Schwangerschaft Page 28
29 2. Neuere Entwicklungen Monitoring von Sportverletzungen im Besonderen: Studie GSHC Injuries Surveillance System Swiss Hockey Medical Day Analyse Art, Anzahl, Zeit der Verletzungen Rückschlüsse auf Prävention (Quelle: Page 29
30 2. Neuere Entwicklungen Ergebnisse: Am meisten Verletzungen in den Monaten August und Oktober Am meisten betroffene Körperteile: Schulter Kopf Knie Verteidiger mehr Gehirnerschütterungen als Stürmer Studien schaffen Grundlagen für reglementarische Massnahmen Page 30
31 Reglemente / Haftungsfragen / Prävention (Quelle: Page 31
DIE GESUNDHEIT: EINE HERAUSFORDERUNG FÜR DEN SPORT
DIE GESUNDHEIT: EINE HERAUSFORDERUNG FÜR DEN SPORT Gesundheitliche Herausforderungen des modernen Sports: Prävention, reglementarische Behandlung, Haftungsfragen und neue Entwicklungen Dr. András Gurovits
MehrVolker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka
Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli
MehrRABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren
Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt
Mehrbfu-fachtagung Suisse Public 2015
bfu-fachtagung Suisse Public 2015 Haftung bei Unfällen wer ist wann haftbar? Oliver Rosch, Wissenschaftl. Mitarbeiter Recht o.rosch@bfu.ch www.bfu.ch Fachtagung Suisse Public 2015 16.06.2015 1 Einzelfall......
MehrOff-Label Use Ärztliche Therapiefreiheit und Haftungsrisiken im Spannungsfeld
Off-Label Use Ärztliche Therapiefreiheit und Haftungsrisiken im Spannungsfeld 12. November 2015 Dr. iur. et dipl. sc. nat. ETH Stefan Kohler, Rechtsanwalt, VISCHER AG Inhalt Worum geht es? Sorgfaltspflichten
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit A. Grundsätzliches Ungewollte Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands durch eine pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Zweistufige Prüfung der Fahrlässigkeitskomponente
MehrHaftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte
Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrSedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte -
Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte - Referent: Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen bei der Delegation von Maßnahmen
MehrDie zivil- und strafrechtliche Haftung des Registrars in der Schweiz (bei rechtsverletzenden Domain-Namen)
Die zivil- und strafrechtliche Haftung des Registrars in der Schweiz (bei rechtsverletzenden Domain-Namen) RA Clara-Ann Gordon LL.M. Partnerin Pestalozzi Rechtsanwälte, Zürich Domain pulse 1./2. Februar
MehrAufsicht und Haftung. zu den Kindertageseinrichtungen
Aufsicht und Haftung Aufsicht in Kindertageseinrichtungen Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei den Sorgeberechtigten, also in der Regel bei den Eltern. Sie kann aber Dritten übertragen werden, beispielsweise
MehrRechtliche Grundlagen im WRD
DLRG OG Sehnde e.v. 6. März 2006 Warum rechtliche Grundlagen? Das Rechtssystem in Deutschland Regelt Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen untereinander BGB z.b. Schadensersatz Öffentliches
MehrGrundkurs Strafrecht II Sommersemester 2014
Vertreter Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht Grundkurs Strafrecht II Sommersemester 2014 Vorbemerkungen zum GK Vorbemerkungen zum Grundkurs 1. Literaturhinweise 2. Lerntechnik Vorbemerkungen
MehrSport Governance im Freestyle Snowboarden: Verband vs Business!!!!!"
!!!!!" Dipl.-SpOec. Boris Kilvinger Externer Doktorand Universität Bayreuth boris.kilvinger@snowboardgermany.com 1" 2" 3" 4" Gliederung 1 Historie 2 Verband 3 Business 4 Resultierende Probleme 5" Historie
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrDie Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen (FEB)
Die Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen (FEB) Die Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen Wer steht hinter der FEB? SBV SAC SLF Komp Zen Geb D A BASPO 1 Die Fachgruppe Expertisen bei Bergunfällen Wie
MehrTatbestände des StGB
Recht am Berg Tatbestände des StGB 80 StGB fahrlässige Tötung 81 StGB fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen 94 StGB Im-Stich-Lassen eines Verletzten 88 StGB fahrlässige Körperverletzung
MehrUrheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007
Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden
MehrVerband Deutscher Sporttaucher e.v. Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten
Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Fachbereich Ausbildung Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten Weiterbildung Saarländischer Tauchsportbund e.v. 11.04.2015 Reiner Kuffemann VDST TL
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
MehrInhaltsverzeichnis. Kongruenz von Sportlerschutzregelkonformität und Sorgfaltsgemäßheit 49
6 Inhaltsverzeichnis A. Einführung 17 I. Umfang und Besonderheiten der Untersuchungsthematik 17 II. Reichweite der Autonomität des Sports" 19 III. Abgrenzung zwischen strafbarer Körperverletzung und strafloser
MehrStartnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort
MehrVorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Teil Grundlagen 21 A. Das schweizerische Haftungssystem 22 B. Funktionen des Haftpflichtrechts
MehrHaftung von Organmitgliedern
Haftung von Organmitgliedern Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Katharina Fink Rechtsanwältin Seite 2 A. Zivilrechtliche Haftung I. Mögliche Haftungsbeziehungen Mögliche Haftungsbeziehungen Haftung gegenüber
MehrHaftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -
Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER
MehrMasterarbeit. Geldwäschebekämpfung in Kreditinstituten. Analyse der Rechtsrisiken für Bankmitarbeiter. Konrad Becker. Bachelor + Master Publishing
Masterarbeit Konrad Becker Geldwäschebekämpfung in Kreditinstituten Analyse der Rechtsrisiken für Bankmitarbeiter Bachelor + Master Publishing Becker, Konrad: Geldwäschebekämpfung in Kreditinstituten:
MehrBetriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes
3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter
MehrÜbungen im Obligationenrecht Besonderer Teil
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Fall 6 unter Freunden 2. April 2015 www.rwi.uzh.ch/huguenin Mögliche Ansprüche von O gegen A 1. Herunterladen Software beschädigt PC von O Informatikerrechnung
MehrÜberwachung am Arbeitsplatz Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten
Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten Informatikrecht Inhalt 2 Überwachung am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Wirtschaftsbeispiel Bilder Titelseite: http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/kontrolle_was-duerfen-die-chefs/
MehrTeil 1: Ansprüche S gegen I
Teil 1: Ansprüche S gegen I I. 823 I BGB? o keine Verletzungshandlung durch I o keine Zurechnung der Handlung des M, da 823 BGB keine Zurechnungsnorm o kein Fall des Organisationsverschuldens im Rahmen
MehrPressegesetz. Inhalt: http://www.presserecht-aktuell.de. Online Journalismus und Recht. Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann
Pressegesetz Föderale Struktur der Bundesrepublik jedes Land ein Pressegesetz Spezifiziert die Grundrechte des GG Einschränkendes Gesetz nach Art 5 Abs. 2 Inhalt: Freiheit der Presse Aufgabe der Presse
MehrKonversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 9. Stunde Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Prüfungsschema Erpressung, 253 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Nötigungsmittel: Gewalt
MehrAusgewählte Rechtsfragen der IT-Security
Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrDr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München. Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie. 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie
Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie Alles was Recht ist Wege von der Aufklärung bis zur erfolgreichen
MehrDAVID Mitgliederversammlung 2006. 24.06.2006 in Ludwigshafen - Maudach
DAVID Mitgliederversammlung 2006 24.06.2006 in Ludwigshafen - Maudach Welche Schritte kann man gegen einen Sachverständigen unternehmen, wenn dieser ein falsches Gerichtsgutachten erstattet hat? - Sachverständigenhaftung
MehrInhaltsverzeichnis. I. Einleitung...1
I. Einleitung...1 II. Allgemeine Dogmatik der GoA...3 A. Grundgedanken der GoA...3 1. Theorie der Menschenhilfe...3 2. Quasivertragstheorie/Quasikontraktstheorie...8 3. Schutz vor dem unerwünschten Eingriff
MehrELTERNCOACHING. Mama und Papa wer trainiert eigentlich euch? WTB C-Trainer-/innen Ausbildung 2014. Markus Gentner, DTB A-Trainer
ELTERNCOACHING Mama und Papa wer trainiert eigentlich euch? Elterncoaching - Grundsätzlich Es ist einfach, großartige Eltern zu sein... bis man selbst Kinder hat! Elterncoaching gibt s das? jeder Verein,
MehrRechtliche Risiken rund um die ZSVA
Rechtliche Risiken rund um die ZSVA Sterilgutversorgung im Spital welche Zukunft? 2. Fachtage über die Sterilisation Schweiz. Gesellschaft f. Sterilgutversorgung (SGSV), 7./8. Juni 2006 Monika Gattiker
MehrEscuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
MehrRiskmanagement. Organisation als Mittel zur Schadensverhütung. Risiko-Diagnose + Risiko-Therapie
Riskmanagement = Risiko-Diagnose + Risiko-Therapie Organisation als Mittel zur Schadensverhütung Zur Verhinderung von individuellem Fehlverhalten z.b. durch fachliche Fortbildung, Handlungsanweisungen
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrLernziele. Begriff des Kunstfehlers. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement
Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement WS 2014/2015 M. Schrappe Vorlesungsfolien download ca. 1 Woche vor der Vorlesung unter matthias.schrappe.com Patientensicherheit und Risikomanagement
MehrDer Verein Haftungsfragen
Der Verein Haftungsfragen Dr. Frank Weller Rechtsanwalt - Mediator Haftung auf Schadensersatz (Grundzüge) Haftung grundsätzlich nur bei Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Allein das Vorliegen eines
MehrObservation Nutzen und Grenzen
Observation Nutzen und Grenzen Die Optik des Privatrechts Worum geht es überhaupt? Exemplarisch: BGE 136 III 410 X. wird Opfer eines Verkehrsunfalls und erhebt Klage auf Ersatz des Haushaltschadens Die
MehrVeranstaltungsort und Anfahrt. Die Referenten. Einladung. IP-Risikomanagement Schutz für das Unternehmen und sein Management
, Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 Risiken aus der Verletzung fremder Patente oder sonstiger Schutzrechte werden von Unternehmen
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrPeter Eimer. Gefälligkeitsfahrt und Schadensersatz nach deutschem, französischem und englischem Recht 1/1/1=
Peter Eimer Gefälligkeitsfahrt und Schadensersatz nach deutschem, französischem und englischem Recht 1/1/1= Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V XI I. Einleitung 1
MehrHaftung des Golfmanagers als leitender Angestellter oder Organmitglied
als leitender Angestellter oder Organmitglied Golfkongress Nürnberg 2012 Dr. Andreas Katzer, Rechtsanwalt 13. September 2012 Überblick Risiko-Arbeitsplatz Golfanlage Haftungsgrundlagen Geschäftsführer
MehrZivil & Strafrechtliche Verantwortlichkeit von. RA Dr. Michael Pacher
Zivil & Strafrechtliche Verantwortlichkeit von RA Dr. Michael Pacher All jene, die sich ihin Vereinen mit Gleichgesinnten zusammentun und Verantwortung übernehmen wollen, ist die Arbeit zu erleichtern
MehrÜbungen im Haftpflichtrecht FS 2013
Übungen im Haftpflichtrecht FS 2013 Thema III: Widerrechtlichkeit RA lic. iur. Lukasz Grebski Lukasz.grebski@rwi.uzh.ch Methodische Einführung: Vorgehensweise bei der Rechtsanwendung FS 12.11.2011 2013
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrStefan Kundelov. Balanced Scorecard. Anwendung in der stationären Altenpflege. Diplomica Verlag
Stefan Kundelov Balanced Scorecard Anwendung in der stationären Altenpflege Diplomica Verlag Stefan Kundelov Balanced Scorecard: Anwendung in der stationären Altenpflege ISBN: 978-3-8428-3523-8 Herstellung:
MehrBeschwerdeverfahren 2.1.2
Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung
MehrD. Behandlungsverweigerung als Unterlassungsdelikt * * Stand: 22.5.2014, Folie 7 neu.
D. Behandlungsverweigerung als Unterlassungsdelikt * * Stand: 22.5.2014, Folie 7 neu. I. Einleitende Bemerkungen Begriff der Behandlungsverweigerung Einschlägige Vorschriften: insb. 223 ff., 13; 323c StGB;
MehrInfotag Trinkwasser 2012
1 Infotag Trinkwasser 2012 8.11.2012 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 2 Neues aus der Wasserwelt Netzwerk Trinkwasser Österreich EU Trinkwasserverordnung neu Mein Wasser, das unbekannte
MehrStrafgesetzbuch (StGB)
Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung
MehrAntrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe
Bundesamt für Justiz Referat III 2 53094 Bonn Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe Ich bin Opfer eines rechtsextremistischen Übergriffs geworden und beantrage
MehrI. Allgemeine Bestimmungen. II. Zuständigkeiten
Internet-Reglement 2 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Die Gemeinde Freienbach tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 18. September 1997 im Internet unter www.freienbach.ch auf. Art. 2 Ziel ist es,
MehrPersönliche Haftung des Managements
Persönliche Haftung des Managements Dr. Peter Katko Rechtsanwalt peter.katko@hro.com MARKETING ON TOUR 2007 Dr. Ulrich Fülbier Rechtsanwalt ulrich.fuelbier@hro.com Rechtsanwalt Dr. Peter Katko Rechtsanwalt
Mehrc) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz II. Rechtswidrigkeit (der tatbestandsmäßigen Handlung)
Strafrecht Besonderer Teil: Vermögensdelikte 242 Abs. 1 StGB: Aufbau: 23 I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Fremde bewegliche Sache b) Wegnahme 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b)
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.
MehrÜbungen die fit machen
Übungen die fit machen Aufwärmübungen Übungen zum Aufwärmen sind für viele Sportler oftmals eine lästige Pflichtübung. Dennoch haben sie eine besondere Funktion: sie sollen eine optimale Leistungsbereitschaft
MehrVerankerung von Compliance und Haftung im Schweizer Recht
Verankerung von Compliance und Haftung im Schweizer Recht Dr. Guido E. Urbach, LL.M. / Nicole Kern, MLaw Experten Round Table Zürich 24. Oktober 2011 Inhaltsverzeichnis III. IV. Compliance im Schweizer
MehrAnwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte. - Fahrlässigkeit -
Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Fahrlässigkeit - Fall 6: Jagdgewehr Die Kinder A und B spielen im Haus des A. Als A sich im Kleiderschrank seiner Eltern versteckt,
MehrKind als Täter und Opfer: Das Verschulden bei der Haftungsbegründung, Schadenersatzbemessung und als Entlastungsgrund. Manfred Dähler.
Kind als Täter und Opfer: Das Verschulden bei der Haftungsbegründung, Schadenersatzbemessung und als Entlastungsgrund Manfred Dähler Inhalt I. Einführung II. Kind und Haftpflichtrecht III. Kind und Haftungsbegründung
MehrProf. Konrad Stolz. Zusammenleben mit demenzkranken Menschen -rechtliche Aspekte-
Prof. Konrad Stolz Zusammenleben mit demenzkranken Menschen -rechtliche Aspekte- Grundrechte jedes Menschen Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz:
MehrVerzug. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud
Verzug Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud Begriffe Schuldnerverzug - 918 Abs 1 ABGB wenn der Schuldner den Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise erfüllt Gläubigerverzug
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrDie Berücksichtigung des Opferverhaltens beim Betrug am Beispiel der Werbung
Die Berücksichtigung des Opferverhaltens beim Betrug am Beispiel der Werbung INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen vorgelegt
MehrClaude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte
GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte LOPS 7. Symposium für OP-Personal Personal 07.10.2006, Paraplegikerzenturm Nottwil Themenübersicht Fallbeispiel Rechte und Rechtsschutz des Opfers
MehrEvaluation des Projektes
AuF im LSB Berlin Evaluation des Projektes Führungs-Akademie des DOSB /// Willy-Brandt-Platz 2 /// 50679 Köln /// Tel 0221/221 220 13 /// Fax 0221/221 220 14 /// info@fuehrungs-akademie.de /// www.fuehrungs-akademie.de
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
MehrInterdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014
Interdisziplinäres Forensisches Kolloquium Bereich Versicherungsmedizin, 18. März 2014 Forensisch Psychiatrische Klinik Basel «SORGFALT UND HAFTPFLICHT IN DER PSYCHIATRIE» 1 Interdisziplinäres Forensisches
MehrRICHTLINIEN FÜR DISZIPLINAR- STRAFEN
RICHTLINIEN FÜR DISZIPLINAR- STRAFEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Gegenstand und Zweck 2. Zuständigkeiten und Verfahren 3. Ordnungsbussen und weitere Sanktionen 4. Ausgesprochene Zeitsperren 5. Nichteinhalten
MehrDer strafrechtliche Arzthaftungsprozeß
Der strafrechtliche Arzthaftungsprozeß Autor: Dr. iur. Th. Alexander Peters Kanzlei Dr. Peters & Partner Verlag: Pro Universitate Verlag Erreichbarkeiten: Kanzlei Koblenz Firmungstr. 38 / Jesuitenplatz
MehrÜberblick über das materielle Strafrecht
Überblick über das materielle Strafrecht Ausbildung der Justizwachtmeister Silvia Eger Stand: Januar 2016 Unterscheidung materielles - formelles Recht Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht Wann liegt
MehrBenutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden
Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten
MehrKARATE DO SHOTOKAI SCHWEIZ DOJO LAUFEN. Internes Reglement. I. Zweck und Zusammensetzung
Internes Reglement Artikel 1 I. Zweck und Zusammensetzung Das Interne Reglement beinhaltet die Organisation und den Aufbau des Vereins im Detail. Es ist eine Ergänzung zu den Statuten und hat gleiches
MehrVertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Datenschutz in der Arztpraxis Gesetzlicher Rahmen ärztlicher Tätigkeit Ärztliche Berufsordnung BGB Behandlungsvertrag SGB V (KV + Krankenkassen) Bundesdatenschutzgesetz
MehrFamilienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance
Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen
MehrMeine erste eigene Ordination. rechtliche Aspekte. Mag. Manuela Mangi PLL.M., Leiterin der Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien
Meine erste eigene Ordination Mag. Manuela Mangi PLL.M., Leiterin der Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien Tel.: (01) 515 01 1422 Fax: (01) 512 60 23 1422 @: mangi@aekwien.at 1.) Rechtlicher Rahmen
MehrAdäquater Kausalzusammenhang. Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012
Adäquater Kausalzusammenhang Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Vorlesung Universität Bern 14. März 2012 Einordnung in die Voraussetzungen der Haftpflicht, Art. 41 Abs. 1 OR Schaden Widerrechtlichkeit
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrDer Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre
Der Kampf um das Urheberrecht Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Reform des Urheberrechts Reform des Urheberrechts Beratungsangebote Fall 1 Fall 1 Fall 1 2 Geschützte Werke
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1. Einleitung. 1. Abschnitt Einführung
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einleitung 1. Abschnitt Einführung 1 Problemstellung und Begriffsklärung 21 2 Gang der Untersuchung 23 2. Abschnitt Strafprozessuale Grundrechtseingriffe an den Schnittstellen
MehrHaftpflicht bei Unfällen im Sportbetrieb und bei Sportevents
Haftpflicht bei Unfällen im Sportbetrieb und bei Sportevents 1 Allgemeines Haftpflicht aus: Delikt Vertrag Strafrechtliche Haftbarkeit 2 Haftpflicht aus Delikt OR 41 (allgemein) Kausalhaftungen (Geschäftsherrenhaftpflicht,
MehrHerzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz
Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium Eine Veranstaltung der Arthromed Praxisklinik Chemnitz in Kooperation mit Heidelberg Frankfurt Stuttgart Dresden Chemnitz Erfurt Jena Leipzig www.tiefenbacher.de
MehrVertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?
Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.
Mehr- Making HCM a Business Priority
- Making HCM a Business Priority Mitarbeitergespräche Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen Umfrage unter deutschen Arbeitnehmern Informationen zur Umfrage Inhalt Im November 2012 führte ROC Deutschland,
MehrQualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen
Paul Rudnick Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen Anforderungen für die Zertifizierung von Medizinprodukten Diplomica Verlag Paul Rudnick Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen: Anforderungen
MehrNutzung eines VPA compact GPS als Bluetooth-PAN Modem
Nutzung eines VPA compact GPS als Bluetooth-PAN Modem Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Vodafone, Microsoft bzw. deren Lizenzgeber. Es ist nicht gestattet, die Dokumente zu kopieren, zu
MehrLeasingbilanzierung nach IFRS im Wandel
Wirtschaft Franziska Klier Leasingbilanzierung nach IFRS im Wandel Die Reform des IAS 17 Bachelorarbeit Klier, Franziska: Leasingbilanzierung nach IFRS im Wandel. Die Reform des IAS 17, Hamburg, Diplomica
MehrWelcome to IMEX Verbändetag 2009
Welcome to IMEX Verbändetag 2009 Haftungsfragen ehrenamtlicher Vorstände -1- Haftungsfragen ehrenamtlicher Vorstände -2- Arbeitstreffen Haftungsfragen ehrenamtlicher Vorstände I M E X Association Day 25.
MehrEnergierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung
Tatjana Schmidt Energierecht Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Diplomica Verlag Tatjana Schmidt Energierecht
MehrRecht und Sicherheit im Schneesport DSV-Grundstufe Trainer-C Breitensport - Schneelehrgang -
Recht und Sicherheit im Schneesport DSV-Grundstufe Trainer-C Breitensport - Schneelehrgang - Inhalt Die FIS-Regeln Geltungsbereich 10 FIS-Regeln Rechte und Pflichten des Übungsleiters Beispiele Die FIS-Regeln
MehrWegfall der Geschäftsgrundlage
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 14.12.209: Wegfall der Geschäftsgrundlage Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Fall 1 K kauft von
Mehr