Doing E-Business in Österreich
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- Erich Beyer
- vor 8 Jahren
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1 Doing E-Business in Österreich Seminar im März 2010 Dr Axel Anderl, LL.M. (IT-Law)
2 Ansprechpartner Seit 2005 Partner bei DORDA BRUGGER JORDIS Leiter des IT/IP und Media Department Fachliche Schwerpunkte: IT-Recht, insb E-Commerce, Softwarerecht, Outsourcing, Datenschutz, Urheber- und Medienrecht, UWG Empfohlen für seine Expertise im IT, IP, Franchising, Outsourcing und Medienrecht in zahlreichen nationalen und internationalen Rankings und Handbüchern wie zb "Legal 500", "Chambers Europe", "PLC Which Lawyer" und "Format" Lehraufträge und Autor zahlreicher Fachpublikationen in den Bereichen IT-, Urheber- und Medienrecht Mitglied bei ITechLaw und Mitgründer der Interessensgemeinschaft " Dr Axel Anderl, LL.M. (IT-LAW) Partner T: E: axel.anderl@dbj.at Seite 1
3 Einleitung Ähnliche (Ausgangs-)Rechtslage in D und Ö EU-Harmonisierung Leitfunktion BGH Aber: Abweichungen in wesentlichen Details Nicht überall Vollharmonisierung Leichterer Zugang zum OGH Sprach-/Verständnisbarrieren => Der Teufel steckt im Detail Seite 2
4 Übersicht E-Commerce - Fernabsatzbestimmungen - Zusatzbestimmungen E-Commerce-Gesetz Allgemeines Vertragsrecht -AGB-Recht - Haftung Datenschutz - Anwendungsbereich -Formalaspekte Verfahrensrecht - Abmahnungen - Provisorialverfahren Seite 3
5 E-Commerce Fernabsatzbestimmungen 5 e KSchG: Rücktrittsfrist sieben Werktage Ausnahme Auktionen auf ebay anwendbar? 5 d KSchG Bestätigungspflichten - Weniger formalistisch - /Diskette/Video (!) ausreichend (OLG R 131/07 t) - Komplette Wiedergabe 5 e und f KSchG Ausschluss RücktrittsR bei sofortiger DL? Seite 4
6 E-Commerce Zusatzbestimmungen - ECG 14 ECG Haftung Suchmaschinenbetreiber - Bestimmung analog zu Accessprovider 17 ECG Ausschluss Linkhaftung - Bestimmung analog Hostprovider 18 ECG Auskunftspflichten - Zusätzlich zu Pflichten InfoRL - Gestaffelt je nach Anfragendem - Auch Verletzter hat Recht auf Auskunft - Provider zurückhaltend Seite 5
7 Allgemeines Vertragsrecht Versandrisiko bei Käufer ( 429 ABGB) - Vereinbarte oder übliche Transportart - Auch gegenüber Konsumenten! Kein AGB-Gesetz - Geltungskontrolle - Voraktivierung OK - Koppelung Datenschutz/Spam (noch) zulässig - Inhaltskontrolle - Gröblich benachteiligend ( 879 Abs 3 ABGB) - 6 KSchG Seite 6
8 Allgemeines Vertragsrecht Inhaltskontrolle 6 KSchG 6 Abs 1 KSchG: Absolut verboten - Lange Entscheidungsfrist für Unternehmer - Falle: Erklärungsfiktion - Überwälzung Beweislasten 6 Abs 2 KSchG; Relativ unwirksam - Unsachliche Rücktrittsrechte - Einseitige Leistungsänderungen 6 Abs 3 Transparenzgebot - Unklare/unverständliche Klausel unwirksam Seite 7
9 Allgemeine Regelungen Allgemeine Haftung B2C Haftungsausschluss leichte Fahrlässigkeit - Nicht: Tod, Körperverletzung, PHG B2B zusätzlich Cap bei grober Fahrlässigkeit - Abstufung? -Nicht bei Vorsatz Beweislastumkehr für Verschulden Seite 8
10 Datenschutz Sehr strenger Schutz - Strenges Zustimmungsregime (OGH 7 Ob 170/98w die drei W's) Juristische Personen erfasst - Gleiche Rechte/Pflichten - Anwendbarkeit bei Übermittlung nach D? Sehr formalistischer Zugang Seite 9
11 Verfahrensrecht Abmahnungen Kein generelles Abmahnwesen - Verstoß gegen Standesrecht - Fehlende Klagslegitimation Punktuelle Mahnung vor Klage üblich - Bestimmtheit Unterlassungsbegehren - Abmahnung über Grenze oft wirkungslos - Längere Reaktionsfristen als in D Seite 10
12 Verfahrensrecht Provisorialverfahren Keine Schutzschriften möglich Sofortige EV sehr unüblich - Nur in Ausnahmefällen - Üblicherweise Anhörung Lange Verfahrensdauern - Durchschnittlich ein bis drei Monate Instanzenzug bis OGH möglich - Gesamtverfahren dauert bis zu zwei Jahre - Ordentlicher Rechtsweg unüblich Seite 11
13 Kontakt DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH Axel Anderl Dr Karl Lueger-Ring Wien T: F: W: E: axel.anderl@dbj.at Austrian Law Firm of the Year, IFLR Award 2009 Diese Unterlage wurde sorgfältig ausgearbeitet, kann jedoch individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Seite 12
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