3. März 2016, Industrie- und Handelskammer Koblenz. Pensionszusage Schwere Last in der Niedrigzinsphase?
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- Greta Raske
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1 Referenten: Prof. Dr. Stephan Arens, RA Günther Menne, Dipl.-Vw. Ralf Sauer, WP/StB, Dipl.-Betrw. (FH) 3. März 2016, Industrie- und Handelskammer Koblenz 1 Gliederung 1. Einführung 2. Bilanzierung 3. Restrukturierung 4. Handlungsempfehlung 2
2 Vertragliche Gestaltungen Problem Anwendbarkeit Betriebsrentengesetz Unternehmen Pensionszusage Versorgungsfall: Leistung Versorgungsempfänger Beitragszahlung Kapitalauszahlung Rückdeckungsversicherung 3 Rechtsfolgen der Anwendbarkeit des BetrAVG Anwendbarkeit BetrAVG Weitgehender gesetzlicher Schutz des Bezugsberechtigten Anpassungsprüfungspflicht Insolvenzschutz durch Pensionssicherungsverein Grundsätzliches Abfindungsverbot Keine Anwendbarkeit BetrAVG Es gilt (weitestgehend) Vertragsfreiheit Schutzmechanismen etc. müssen vereinbart werden Keine Dynamisierung Insolvenzschutz durch Verpfändung, Voraussetzung ist vertragliche Vereinbarung Kein Abfindungsverbot 4
3 Motive Warum wurden Pensionszusagen erteilt? Soziale Absicherung Anreizsystem Steuerersparnis Innenfinanzierung 5 Was ist schiefgelaufen? 6
4 Was ist schiefgelaufen? Sterbetafeln/Langlebigkeitsrisiko Fallendes Zinsniveau 7 Was ist schiefgelaufen? Handelsbilanz versus Steuerbilanz 7,00% 6,00% 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% Unterschätzung Verpflichtungsumfang 8
5 Bilanzierung von Pensionszusagen/Rückdeckungsvermögen Verrechnung Planvermögen Pensionsgutachten Rückdeckungsguthaben Handels-/ Steuerbilanz Spezielle steuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften Steuerbilanz Zinssatz 6% Handelsbilanz Zinssatz 3,89% Pensionsrückstellungen 9 Der praktische Fall Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Pensionszusage Versorgungsempfänger: Jahrgang 1951 Pensionszusage: 1986 Altersrente ab 65 in Höhe von monatlich ca Invalidenrente in Höhe der Altersrente 10
6 Steuerbilanz zum Festbetragszusage mtl. ca Teilwertverfahren, Zinssatz 6% gemäß 6a EStG Aktivseite Steuerbilanz zum Passivseite A. Anlagevermögen ,00 A. Eigenkapital ,00 Sachanlagen ,00 Finanzanlagen ,00 B. Rückstellungen ,00 Pensionsrückstellungen ,00 B. Umlaufvermögen ,00 Sonstige Rückstellungen ,00 C. Verbindlichkeiten , , ,00 Eigenkapitalquote in % : 23,26 11 Handelsbilanz zum ohne Verrechnung Planvermögen Festbetragszusage mtl. ca Teilwertverfahren, Zinssatz gemäß 253 Abs. 2 HGB Aktivseite Handelsbilanz zum Passivseite A. Anlagevermögen ,00 A. Eigenkapital ,00 Sachanlagen ,00 Finanzanlagen ,00 B. Rückstellungen ,00 Pensionsrückstellungen ,00 B. Umlaufvermögen ,00 Sonstige Rückstellungen ,00 C. Verbindlichkeiten , , ,00 Eigenkapitalquote in %: 9,30 12
7 Handelsbilanz zum mit Verrechnung Planvermögen Festbetragszusage mtl. ca Teilwertverfahren, Zinssatz gemäß 253 Abs. 2 HGB Aktivseite Handelsbilanz zum Passivseite A. Anlagevermögen ,00 A. Eigenkapital ,00 Sachanlagen ,00 Finanzanlagen 0,00 B. Rückstellungen ,00 Pensionsrückstellungen ,00 B. Umlaufvermögen ,00 Sonstige Rückstellungen ,00 C. Verbindlichkeiten , , ,00 Eigenkapitalquote in % : 17,39 13 Entwicklung Zinssätze Handelsbilanz (BilMoG), Restlaufzeit 15 Jahre Datum Zinssatz ,25 % ,15 % ,14 % ,04 % ,88 % ,53 % ,89 % ,27-3,38 % (Schätzung) ,84-3,06 % (Schätzung) ,62-2,72 % (Schätzung) ,45-2,62 % (Schätzung) ,32-2,57 % (Schätzung) ,28-2,50 % (Schätzung) 14
8 Problemlösung? Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Beschluss Bundestag: Zustimmung Bundesrat: Veröffentlichung Bundesgesetzblatt: Anfang März 2016? Regelung: Der für die Zinsbestimmung maßgebliche Zeitraum der Durchschnittsbildung für Altersversorgungsverpflichtungen wird von bisher 7 Jahre auf 10 Jahre verlängert. 15 Problemlösung? Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Datum HGB-Zins bei 7-Jahres- Durchschnittsbildung HGB-Zins bei 10-Jahres- Durchschnittsbildung ,53 % ,89 % 4,31 % ,27-3,38 % (Schätzung) 4,04 % (Schätzung) ,84-3,06 % (Schätzung) 3,70 % (Schätzung) ,62-2,72 % (Schätzung) 3,23 % (Schätzung) Steuerbilanz: Zinssatz nach 6a EStG bleibt weiterhin bei 6% 16
9 Problemlösung? Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Eckpunkte: Ausdehnung des Zeitraums für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Altersvorsorgerückstellungen (Pensionsrückstellungen) und nur für diese von 7 auf 10 Jahre. Ausschüttungssperre für den Differenzbetrag zwischen dem Barwert bei Sieben- und Zehnjahreszins, und zwar nicht nur in der laufenden, sondern auch über alle künftigen Perioden. 17 Problemlösung? Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Eckpunkte: Angabe des ausschüttungsgesperrten Betrages in jedem Jahr unter der Bilanz oder im Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die Anwendung der Regelung, die Differenz sowie den ausschüttungsgesperrten Betrag im Anhang angeben. 18
10 Problemlösung? Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Eckpunkte: Regelung gilt für Abschlüsse, deren Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 2015 endet. Wahlrecht, die Regelung auch auf den Abschluss für das Geschäftsjahr 2015 anzuwenden. Gestaltungsmöglichkeit: Wahl Erstellungszeitpunkt in Pause 20
11 Restrukturierung Motive Aktuelle Zinsentwicklung / Auswirkungen auf Handelsbilanz Bonitätsverbesserung Kapitalbeschaffung Ausscheiden von Gesellschafter-Geschäftsführer Unternehmensverkauf / Gesellschafterwechsel Nachfolgeplanung / Liquidation 21 Restrukturierung Gestaltungsmöglichkeiten Beseitigung/Reduzierung Verpflichtung Verbesserung Bilanzausweis Herabsetzung / Verzicht Abfindung Ar Optimierung Rückdeckung Externe Versorgungsträger Pensionsfond Unterstützungskasse Wechsel der Zusageform 22
12 Restrukturierung Verzicht Betrieblich veranlasster Verzicht (Sonderfall: Sanierung) Gesellschaftsrechtlich veranlasster Verzicht Anpassung nach der Past-Service-Methode (BMF-Schreiben vom ) 23 Restrukturierung Verzicht Gesellschaftsrechtliche Veranlassung - Voraussetzungen Gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird angenommen: Gründe für den Verzicht liegen nicht in der betrieblichen Sphäre, sondern in der Gesellschafterstellung Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils (werthaltige Pensionszusage) 24
13 Restrukturierung Verzicht Gesellschaftsrechtliche Veranlassung - Folgen Gesellschaft: Ertrag in Höhe der (teilweise) aufzulösenden Pensionsrückstellung Außerbilanzielle Korrektur des Einkommens in Höhe des Wiederbeschaffungswertes Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Arbeitslohn in Höhe des Wiederbeschaffungswerts (Steuerbelastung und Liquiditätsabfluss auf Ebene des Gesellschafter- Geschäftsführers) Nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes 25 Restrukturierung Verzicht Past-Service-Methode Diensteintritt Erteilung PZ Past Service Future Service Rentenbeginn Zugesagte Altersrente Dienstzeit Erteilung PZ bis Rentenbeginn 360 Monate geleistete Dienstzeit 144 Monate mögliche Dienstzeit 360 Monate erreichte Anwartschaft (Past Service) 40% 400 noch zu leistende Dienstzeit mögliche Dienstzeit noch zu erdienende Anwartschaft (Future Service) 60 % Monate 360 Monate 26
14 Restrukturierung Verzicht Past-Service-Methode Verfahren durch BMF-Schreiben vom anerkannt Erhöhung des Finanzierungsgrades der Rückdeckung ggfs. keine zusätzlichen Sparabflüsse Reduzierung der Pensionszahlung Auflösung der Pensionsrückstellung kann zu Steuerbelastungen führen Steuerliche Risiken prüfen 27 Restrukturierung Abfindung Unternehmen Auszahlung Kapitalleistung Übertragung von Sachwerten Versorgungsempfänger Vollständige Entpflichtung der Gesellschaft Übertragung des Versorgungskapitals ins Privatvermögen Beachtung arbeitsrechtlicher Regelungen 3 BetrAVG Langlebigkeit-/Zinsrisiko beim Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) Steuerliche Risiken prüfen 28
15 Restrukturierung Optimierung der Rückdeckung Ar Pensionsrückstellungen werden nicht aufgelöst Keine unmittelbare Steuerbelastung bei Gesellschaft/Gesellschafter u. U. hoher Liquiditätsbedarf 29 Restrukturierung Optimierung der Rückdeckung Outside Founding Asset Founding Modelle versus Risiko Steuer Rendite Betreuung Risiko Steuer Rendite Betreuung 30
16 Restrukturierung Kombinierte Auslagerung / Übertragung Unternehmen Pensionszusage Versorgungsempfänger Einmalbeitrag/ lfd. Beiträge Auslagerung gegen Zahlung eines Einmalbetrages Externer Versorgungsträger Unterstützungskasse Pensionsfond Past- Service Future- Service Leistungen Auslagerung gegen Zahlung laufende Beitragszahlung 31 Restrukturierung Kombinierte Auslagerung / Übertragung Past- Service* Pensionsfonds Gesamte zugesagte Leistung: mit 60% Witwenrente mit versicherungsförmiger Garantien Zins 1,25% 3% ohne Versicherungsförmige Garantien Kapitalanlage RDV Spezialfonds Biometrie DAV 2004 Heubecktafeln Einmalprämie ca ca * Past-Service 400, geb bzw
17 Restrukturierung Kombinierte Auslagerung / Übertragung Future- Service* Unterstützungskasse Gesamte zugesagte Leistung: mit 60% Witwenrente Zins 1,25% Kapitalanlage mit versicherungsförmiger Garantien RDV Biometrie DAV 2004 Jahresprämie ca * Future-Service 600, geb bzw Restrukturierung Wechsel der Zusageform Leistungszusage Wechsel beitragsorientierte Leistungszusage Aktivwert < Passivwert: Handelsbilanz Aktivwert = Passivwert Aktivwert < Passivwert Steuerbilanz Aktivwert < Passivwert 34
18 Restrukturierung Wechsel der Zusageform Beispiel: Altersrente: /mtl. Finanzierung: Geburtsdatum: Rückdeckungsversicherung Diensteintritt: mit Rentenoption Zusagedatum: /Monat Pensionsdatum: (EA 65) Zusageänderung: ratierlicher Faktor: 29,0 % (gerundet) Past-Service: Future-Service: 290 /mtl. 710 /mtl. Rente aus Rückdeckung: 334 /mtl. Generell niedrigere Rente, aber kein Eingriff in den Past-Service!!! 35 Restrukturierung Wechsel der Zusageform Kein Nachfinanzierungsrisiko für den Arbeitgeber Bei Zweckbindung und Sicherung kein Bilanzausweis in der Handelsbilanz Ohne Zweckbindung und Sicherung Bilanzverlängerung, aber keine Auswirkung auf den Gewinn in der Handelsbilanz Keine Bilanzbereinigung in der Steuerbilanz Achtung: Zustimmung Arbeitnehmer erforderlich!!! 36
19 Der Pensions-Check eine gemeinsame Aufgabe! Bedarfsermittlung Aktuelle Rechtsprechung und Steuer Sicherheit durch finanzielle Ausstattung Datenaufnahme Auswertung / Empfehlung Gutachten Gestaltung Umsetzung Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 37 Prof. Dr. Stephan Arens Rechtsanwalt Schloßstr. 44, Koblenz Markt 37, Bonn Telefon: 0261/ , Fax: 0261/ arens@kanzlei-mww.de Günther Menne Versicherungsmakler Rübenacher Straße 110a, Koblenz Telefon: , Fax: Mobil: guenther.menne@smk.ag Register-Nr. D-SWRS-RD97X-29 Ralf Sauer Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Rizzastraße 49, Koblenz Telefon: , Fax: ralfsauer@wts-koblenz.de 38
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