Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsberatung durch den Betriebsrat in der Praxis 1. 2 Funktionsbegrenzung des Betriebsrats 5
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1 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis XIII 1 Rechtsberatung durch den Betriebsrat in der Praxis 1 2 Funktionsbegrenzung des Betriebsrats 5 A. Verfassungsrechtliche Vorgaben 5 I. Konkurrenzschutz der Gewerkschaften 5 II. Rechtsstaatlicher Grundsatz prozessualer Waffengleichheit 25 B. Europa- und Internationalrechtliche Gewährleistungen 30 I. Art. 11 Abs. 1 EMRK 30 II. Keine Befugnis des Gesetzgebers aus Art. 2 Nr. 1 des ILO Abkommens Nr. 135 zur Einräumung von Rechtsberatungs- und Prozeßvertretungsbefugnissen an Betriebsräte 33 C. Funktion des Betriebsrats 35 I. Teilhabe als Weg zum Schutz der Belegschaft 35 II. Das Überwachungsrecht nach 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 38 III. Keine gewillkürte Kompetenzerweiterung 50 IV. Weiterleitung fremder Erklärungen 55 D. Grundsätze des Rechtsberatungsrechts 57 I. Anwendbarkeit des RBerG auf den Betriebsrat 57 II. Umsetzung betriebsrätlicher Kompetenzen nicht verbotsrelevant 58 III. Verbot der Rechtsberatung außerhalb der funktionalen Betriebsratszuständigkeit 59 E. Keine allgemeine Rechtsberatungskompetenz des Betriebsrats 65 3 Arbeitnehmerstatusentscheidungen 67 A. Trennung von Statusentscheidung und arbeitsvertraglicher Ebene 67 VII
2 I. Mitwirkung im Rahmen der tatsächlichen Durchführung der Maßnahme 67 II. Mitwirkung unabhängig von der individualrechtlichen Zulässigkeit der Maßnahme 69 III. Mitwirkung als Wirksamkeitsvoraussetzung der tatsächlichen Durchführung belastender Maßnahmen im Individualverhältnis 69 B. Einstellungsmitwirkung 71 I. Kollektivbezug der Einstellung allein durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme 71 II. Keine Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen zu individuell unzulässigen Arbeitsvertragsbedingungen nach 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG 71 III. Keine Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung unter individualrechtlich unzulässigen Vertragsbedingungen nach 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG 74 C. Versetzungsmitwirkung 75 I. Tatsächliche Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als Gegenstand der Versetzungsmitbestimmung 75 II. Kollektive Abwehr individualrechtlich unzulässiger Versetzungen 76 D. Kündigungsmitwirkung 77 I. Kündigungseinspruch nach 3 KSchG 77 II. Mitwirkungsrechte im Rahmen anzeigepflichtiger Entlassungen ( 17, 20 KSchG) 80 III. Der Widerspruch nach 102 Abs. 3 BetrVG 83 E. Abwehr mitbestimmungswidriger Arbeitnehmerstatusbeeinträchtigungen 89 I. Mißachtung der Mitwirkungsrechte durch den Arbeitgeber 89 II. Gesetzlich geregelte Abwehrmöglichkeiten 89 III. Betriebsverfassungsrechtlicher Unterlassungsanspruch 90 F. Betriebsrat als Unterstützer in Statusfragen 94 4 Ausnahmsweise Betriebsrat als faktischer gerichtlicher Verfechter individueller Rechte 95 VIII A. Beschränkung gerichtlicher Rechtsdurchsetzung durch Betriebsräte auf arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren und sozialgerichtliche Verfahren 95
3 I. Beteiligtenfähigkeit nur im Rahmen der funktionalen Betriebsratszuständigkeit 95 II. Postulationsfähigkeit nur kraft besonderer Regelungen 96 III. Keine Prozeßvertretung durch den Betriebsrat 98 B. Ausgangspunkt faktischer betriebsrätlicher Individualrechtsverfechtungskompetenz 100 I. Übereinstimmung einer Individualrechtsposition mit einem Gegenstand des Beschlußverfahrens als erste Voraussetzung 100 II. Bindung des Individualverhältnisses an den Beschluß als zweite Voraussetzung 100 C. Mit Kollektivpositionen übereinstimmende Individualrechte als denkbare Gegenstände des Beschlußverfahrens 101 I. Grundsätzliche Klärung der Rechte individueller Arbeitnehmer im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren 101 II. Ausnahmsweise Übereinstimmung individueller Arbeitnehmerrechte mit Gegenständen des Beschlußverfahrens 102 D. Kein Beschlußverfahren über nicht kollektivrechtsübereinstimmende Individualrechtspositionen 115 I. Kein Beschlußverfahren über beschwerdegegenständliche Rechtsfragen 115 II. Kein Beschlußverfahren über individuelle Urlaubsansprüche 123 III. Keine Durchsetzung betriebsvereinbarungsgegenständlicher Individualrechte 126 IV. Keine Verfechtung individueller Berufsbildungsansprüche im Beschlußverfahren 129 E. Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Beschlüsse für das Individualrechtsverhältnis 130 I. Verfahrensbeteiligung als Voraussetzung der subjektiven Rechtskraftwirkung 130 II. Rechtskraftbindung nach 80 Abs. 2, 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG ivm. 322ff ZPO 138 III. Bindung des nicht am Beschlußverfahren beteiligten Arbeitnehmers 141 F. Betriebsratskompetenz zur Durchsetzung des Kurzarbeitergeldes ( 173, 323 SGB III) im sozialgerichtlichen Verfahren 158 IX
4 I. Kurzarbeitergeld als Rechtsanspruch 158 II. Keine Rechtsinformationskompetenz des Betriebsrats 158 III. Betriebsratskompetenz zur Verfechtung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld 159 G. Kompetenzen des Betriebsrats zu gerichtlicher Durchsetzung individueller Rechtspositionen Verhältnis innerbetrieblicher Unterstützung zu Rechtsberatung und -verfechtung 163 X A. Bezug zwischen Betriebsratskompetenzen und Individualrechten als Voraussetzung jeder betriebsrätlichen Individualunterstützung 163 B. Keine Rechtsberatungskompetenzen aufgrund der Mitwirkungsund Beschwerderechte der Arbeitnehmer 164 I. Individualrechtsfragen als Beschwerdegegenstand bzw. Hinzuziehungsanlaß 164 II. Keine betriebsrätliche Rechtsinformationsbefugnis im Hinblick auf nicht für berechtigt erachtete Beschwerden 165 III. Kompetenzen hinzugezogener Betriebsratsmitglieder nach 82 bis 84 BetrVG 167 IV. Betriebsratskompetenz als Grenze zulässiger Themen nach 86a BetrVG 171 C. Verfahrensbeteiligungen des Betriebsrats zum Arbeitnehmerschutz 172 I. Mitwirkung des Betriebsrats an der Durchführung des Arbeitsschutzes 172 II. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 176 III. Keine Betriebsratskompetenz zur rechtlichen Unterstützung von Arbeitnehmererfindern im Rahmen des 21 Abs. 1 AErfG 178 D. Keine Rechtsberatung im Rahmen der Sprechstunde 179 I. Sprechstunde als organisatorischer Rahmen der Belegschaftskommunikation des Betriebsrats 179 II. Keine betriebsrätliche Rechtsberatungskompetenz aus 39 BetrVG 179 III. Keine Rechtsberatung nach anderen Betriebsratskompetenzen im Rahmen der Sprechstunde 182 E. Keine Rechtsberatung durch den Betriebsrat auf Betriebsversammlungen 183
5 I. Individuelle Rechtsfragen keine Themen isd. 45 BetrVG 183 II. Keine Behandlung von Themen außerhalb des 45 S. 1 BetrVG 184 F. Grundsätzlich keine Sachverständigenkonsultation in Individualrechtsfragen Rechtliche Beratung durch Betriebsratsmitglieder außerhalb der Betriebsratsaufgaben 187 A. Vereinbarkeit außeramtlicher Rechtsberatung bzw. -verfechtung mit Amts- und Vertragspflichten des Betriebsratsmitglieds 188 I. Kein Verstoß gegen Amtspflichten durch außeramtliche Rechtsinformation und - verfechtung 188 II. Außeramtliche Rechtsberatung und Rechtsverfechtung außerhalb der Arbeitszeit mit arbeitsvertraglichen Pflichten vereinbar 191 B. Keine Amtsrechte für nichtamtliches Verhalten 194 I. Keine betriebsverfassungsrechtliche Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs 194 II. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für außeramtliche Interessen nicht erforderlich 195 III. Kein Behinderungs- und Benachteiligungsverbot ( 78 S. 2 BetrVG) 195 IV. Persönlichkeitsrechtsschutz auch außerhalb amtlichen Handelns 195 C. Außeramtliche Rechtsberatung als Gewerkschaftsmitglied 196 I. Betriebsverfassungsrechtliche Zulässigkeit 196 II. Rechtsberatungsrechtliche Zulässigkeit 198 III. Zivilrechtliche Voraussetzungen 200 IV. Prozeßrechtliche Zulässigkeit 202 D. Außeramtliche Rechtsberatung als Privatperson 203 I. Besondere Relevanz der Rechtsberatungsregelungen 203 II. Zivilrechtliche Voraussetzungen 206 III. Prozeßrechtliche Voraussetzungen 208 E. Außeramtliche Rechtsinformation- und -verfechtung durch Betriebsratsmitglieder 210 XI
6 7 Folgen der betriebsrätlichen Rechtsberatung 213 A. Abwehrmöglichkeiten des Arbeitgebers 213 I. Abwehr bei Pflichtwidrigkeit 213 II. Pflichtwidrigkeit von Handlungen des Betriebsrats 218 III. Amtliche Rechtsberatung und -verfechtung durch Betriebsratsmitglieder 219 IV. Außeramtliche Rechtsberatung durch Betriebsratsmitglieder 220 B. Kosten der Rechtsinformation bzw. -verfechtung 220 I. Rechtsberatung im Rahmen der Betriebsratszuständigkeit 220 II. Rechtsberatung und -verfechtung durch den Betriebsrat außerhalb seiner funktionalen Zuständigkeit 226 III. Systemgerechtigkeit der Kostentragung 230 C. Folgen von Beratungsfehlern 231 I. Versagung der Wiedereinsetzung nach 5 KSchG 231 II. Haftung gegenüber dem Arbeitnehmer 235 D. Folgen betriebsrätlicher Rechtsinformation und Rechtsverfechtung Ergebnis 257 A. Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung durch den Betriebsrat 257 B. Außeramtliche Rechtsberatung bzw. Rechtsdurchsetzung durch Betriebsratsmitglieder 259 C. Folgen betriebsrätlicher Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung 260 Literaturverzeichnis 263 XII
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