Andreas Hufer Rechtsberatung durch den Betriebsrat

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Andreas Hufer Rechtsberatung durch den Betriebsrat"

Transkript

1 Andreas Hufer Rechtsberatung durch den Betriebsrat RHOMBOS I

2 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Forschung Politik RHOMBOS VERLAG 2007 RHOMBOS-VERLAG, Berlin Printed in Germany Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeisung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Umschlag: RHOMBOS-VERLAG, Berlin VK-Nr RHOMBOS-VERLAG, Kurfürstenstr. 17, Berlin Druck: dbusiness GmbH, Berlin, Eberswalde ISBN II

3 Rechtsberatung durch den Betriebsrat Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde einer Hohen Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München vorgelegt von Andreas Hufer 2007 III

4 Referent: Professor Dr. Volker Rieble Koreferent: Professor Dr. Martin Franzen Tag der mündlichen Prüfung: 22. Januar 2007 IV

5 Für Maraike V

6 VI

7 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis XIII 1 Rechtsberatung durch den Betriebsrat in der Praxis 1 2 Funktionsbegrenzung des Betriebsrats 5 A. Verfassungsrechtliche Vorgaben 5 I. Konkurrenzschutz der Gewerkschaften 5 II. Rechtsstaatlicher Grundsatz prozessualer Waffengleichheit 25 B. Europa- und Internationalrechtliche Gewährleistungen 30 I. Art. 11 Abs. 1 EMRK 30 II. Keine Befugnis des Gesetzgebers aus Art. 2 Nr. 1 des ILO Abkommens Nr. 135 zur Einräumung von Rechtsberatungs- und Prozeßvertretungsbefugnissen an Betriebsräte 33 C. Funktion des Betriebsrats 35 I. Teilhabe als Weg zum Schutz der Belegschaft 35 II. Das Überwachungsrecht nach 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 38 III. Keine gewillkürte Kompetenzerweiterung 50 IV. Weiterleitung fremder Erklärungen 55 D. Grundsätze des Rechtsberatungsrechts 57 I. Anwendbarkeit des RBerG auf den Betriebsrat 57 II. Umsetzung betriebsrätlicher Kompetenzen nicht verbotsrelevant 58 III. Verbot der Rechtsberatung außerhalb der funktionalen Betriebsratszuständigkeit 59 E. Keine allgemeine Rechtsberatungskompetenz des Betriebsrats 65 3 Arbeitnehmerstatusentscheidungen 67 A. Trennung von Statusentscheidung und arbeitsvertraglicher Ebene 67 VII

8 Inhaltsübersicht I. Mitwirkung im Rahmen der tatsächlichen Durchführung der Maßnahme 67 II. Mitwirkung unabhängig von der individualrechtlichen Zulässigkeit der Maßnahme 69 III. Mitwirkung als Wirksamkeitsvoraussetzung der tatsächlichen Durchführung belastender Maßnahmen im Individualverhältnis 69 B. Einstellungsmitwirkung 71 I. Kollektivbezug der Einstellung allein durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme 71 II. Keine Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen zu individuell unzulässigen Arbeitsvertragsbedingungen nach 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG 71 III. Keine Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung unter individualrechtlich unzulässigen Vertragsbedingungen nach 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG 74 C. Versetzungsmitwirkung 75 I. Tatsächliche Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als Gegenstand der Versetzungsmitbestimmung 75 II. Kollektive Abwehr individualrechtlich unzulässiger Versetzungen 76 D. Kündigungsmitwirkung 77 I. Kündigungseinspruch nach 3 KSchG 77 II. Mitwirkungsrechte im Rahmen anzeigepflichtiger Entlassungen ( 17, 20 KSchG) 80 III. Der Widerspruch nach 102 Abs. 3 BetrVG 83 E. Abwehr mitbestimmungswidriger Arbeitnehmerstatusbeeinträchtigungen 89 I. Mißachtung der Mitwirkungsrechte durch den Arbeitgeber 89 II. Gesetzlich geregelte Abwehrmöglichkeiten 89 III. Betriebsverfassungsrechtlicher Unterlassungsanspruch 90 F. Betriebsrat als Unterstützer in Statusfragen 94 4 Ausnahmsweise Betriebsrat als faktischer gerichtlicher Verfechter individueller Rechte 95 VIII A. Beschränkung gerichtlicher Rechtsdurchsetzung durch Betriebsräte auf arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren und sozialgerichtliche Verfahren 95

9 Inhaltsübersicht I. Beteiligtenfähigkeit nur im Rahmen der funktionalen Betriebsratszuständigkeit 95 II. Postulationsfähigkeit nur kraft besonderer Regelungen 96 III. Keine Prozeßvertretung durch den Betriebsrat 98 B. Ausgangspunkt faktischer betriebsrätlicher Individualrechtsverfechtungskompetenz 100 I. Übereinstimmung einer Individualrechtsposition mit einem Gegenstand des Beschlußverfahrens als erste Voraussetzung 100 II. Bindung des Individualverhältnisses an den Beschluß als zweite Voraussetzung 100 C. Mit Kollektivpositionen übereinstimmende Individualrechte als denkbare Gegenstände des Beschlußverfahrens 101 I. Grundsätzliche Klärung der Rechte individueller Arbeitnehmer im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren 101 II. Ausnahmsweise Übereinstimmung individueller Arbeitnehmerrechte mit Gegenständen des Beschlußverfahrens 102 D. Kein Beschlußverfahren über nicht kollektivrechtsübereinstimmende Individualrechtspositionen 115 I. Kein Beschlußverfahren über beschwerdegegenständliche Rechtsfragen 115 II. Kein Beschlußverfahren über individuelle Urlaubsansprüche 123 III. Keine Durchsetzung betriebsvereinbarungsgegenständlicher Individualrechte 126 IV. Keine Verfechtung individueller Berufsbildungsansprüche im Beschlußverfahren 129 E. Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Beschlüsse für das Individualrechtsverhältnis 130 I. Verfahrensbeteiligung als Voraussetzung der subjektiven Rechtskraftwirkung 130 II. Rechtskraftbindung nach 80 Abs. 2, 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG ivm. 322ff ZPO 138 III. Bindung des nicht am Beschlußverfahren beteiligten Arbeitnehmers 141 F. Betriebsratskompetenz zur Durchsetzung des Kurzarbeitergeldes ( 173, 323 SGB III) im sozialgerichtlichen Verfahren 158 IX

10 Inhaltsübersicht I. Kurzarbeitergeld als Rechtsanspruch 158 II. Keine Rechtsinformationskompetenz des Betriebsrats 158 III. Betriebsratskompetenz zur Verfechtung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld 159 G. Kompetenzen des Betriebsrats zu gerichtlicher Durchsetzung individueller Rechtspositionen Verhältnis innerbetrieblicher Unterstützung zu Rechtsberatung und -verfechtung 163 X A. Bezug zwischen Betriebsratskompetenzen und Individualrechten als Voraussetzung jeder betriebsrätlichen Individualunterstützung 163 B. Keine Rechtsberatungskompetenzen aufgrund der Mitwirkungsund Beschwerderechte der Arbeitnehmer 164 I. Individualrechtsfragen als Beschwerdegegenstand bzw. Hinzuziehungsanlaß 164 II. Keine betriebsrätliche Rechtsinformationsbefugnis im Hinblick auf nicht für berechtigt erachtete Beschwerden 165 III. Kompetenzen hinzugezogener Betriebsratsmitglieder nach 82 bis 84 BetrVG 167 IV. Betriebsratskompetenz als Grenze zulässiger Themen nach 86a BetrVG 171 C. Verfahrensbeteiligungen des Betriebsrats zum Arbeitnehmerschutz 172 I. Mitwirkung des Betriebsrats an der Durchführung des Arbeitsschutzes 172 II. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 176 III. Keine Betriebsratskompetenz zur rechtlichen Unterstützung von Arbeitnehmererfindern im Rahmen des 21 Abs. 1 AErfG 178 D. Keine Rechtsberatung im Rahmen der Sprechstunde 179 I. Sprechstunde als organisatorischer Rahmen der II. Belegschaftskommunikation des Betriebsrats 179 Keine betriebsrätliche Rechtsberatungskompetenz aus 39 BetrVG 179 III. Keine Rechtsberatung nach anderen Betriebsratskompetenzen im Rahmen der Sprechstunde 182 E. Keine Rechtsberatung durch den Betriebsrat auf Betriebsversammlungen 183

11 Inhaltsübersicht I. Individuelle Rechtsfragen keine Themen isd. 45 BetrVG 183 II. Keine Behandlung von Themen außerhalb des 45 S. 1 BetrVG 184 F. Grundsätzlich keine Sachverständigenkonsultation in Individualrechtsfragen Rechtliche Beratung durch Betriebsratsmitglieder außerhalb der Betriebsratsaufgaben 187 A. Vereinbarkeit außeramtlicher Rechtsberatung bzw. -verfechtung mit Amts- und Vertragspflichten des Betriebsratsmitglieds 188 I. Kein Verstoß gegen Amtspflichten durch außeramtliche Rechtsinformation und - verfechtung 188 II. Außeramtliche Rechtsberatung und Rechtsverfechtung außerhalb der Arbeitszeit mit arbeitsvertraglichen Pflichten vereinbar 191 B. Keine Amtsrechte für nichtamtliches Verhalten 194 I. Keine betriebsverfassungsrechtliche Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs 194 II. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für außeramtliche Interessen nicht erforderlich 195 III. Kein Behinderungs- und Benachteiligungsverbot ( 78 S. 2 BetrVG) 195 IV. Persönlichkeitsrechtsschutz auch außerhalb amtlichen Handelns 195 C. Außeramtliche Rechtsberatung als Gewerkschaftsmitglied 196 I. Betriebsverfassungsrechtliche Zulässigkeit 196 II. Rechtsberatungsrechtliche Zulässigkeit 198 III. Zivilrechtliche Voraussetzungen 200 IV. Prozeßrechtliche Zulässigkeit 202 D. Außeramtliche Rechtsberatung als Privatperson 203 I. Besondere Relevanz der Rechtsberatungsregelungen 203 II. Zivilrechtliche Voraussetzungen 206 III. Prozeßrechtliche Voraussetzungen 208 E. Außeramtliche Rechtsinformation- und -verfechtung durch Betriebsratsmitglieder 210 XI

12 Inhaltsübersicht 7 Folgen der betriebsrätlichen Rechtsberatung 213 A. Abwehrmöglichkeiten des Arbeitgebers 213 I. Abwehr bei Pflichtwidrigkeit 213 II. Pflichtwidrigkeit von Handlungen des Betriebsrats 218 III. Amtliche Rechtsberatung und -verfechtung durch Betriebsratsmitglieder 219 IV. Außeramtliche Rechtsberatung durch Betriebsratsmitglieder 220 B. Kosten der Rechtsinformation bzw. -verfechtung 220 I. Rechtsberatung im Rahmen der Betriebsratszuständigkeit 220 II. Rechtsberatung und -verfechtung durch den Betriebsrat außerhalb seiner funktionalen Zuständigkeit 226 III. Systemgerechtigkeit der Kostentragung 230 C. Folgen von Beratungsfehlern 231 I. Versagung der Wiedereinsetzung nach 5 KSchG 231 II. Haftung gegenüber dem Arbeitnehmer 235 D. Folgen betriebsrätlicher Rechtsinformation und Rechtsverfechtung Ergebnis 257 A. Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung durch den Betriebsrat 257 B. Außeramtliche Rechtsberatung bzw. Rechtsdurchsetzung durch Betriebsratsmitglieder 259 C. Folgen betriebsrätlicher Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung 260 Literaturverzeichnis 263 XII

13 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis XII XIII 1 Rechtsberatung durch den Betriebsrat in der Praxis 1 2 Funktionsbegrenzung des Betriebsrats 5 A. Verfassungsrechtliche Vorgaben 5 I. Konkurrenzschutz der Gewerkschaften 5 1. Rechtsberatungs- und Prozeßvertretungsbefugnis als Gegenstand der Koalitionsfreiheit 5 a) Persönlicher Schutzbereich der Koalitionsfreiheit 5 b) Sachlicher Schutzbereich der Koalitionsfreiheit 5 c) Rechtsberatung und Prozeßvertretung als spezifisch koalitionsmäßige Betätigung 7 2. Rechtsberatungs- und Prozeßvertretungskompetenz durch Betriebsräte als grundrechtseinschränkende Ausgestaltung des Art. 9 Abs. 3 GG 9 a) Art. 9 Abs. 3 GG als ausgestaltungsbedürftiges Grundrecht 9 b) Beeinträchtigung der gewerkschaftlichen Mitgliederbetreuung durch betriebsrätliche Rechtsberatungskompetenz 9 c) Beeinträchtigung auch der Tarifautonomie durch betriebsrätliche Rechtsberatungskonkurrenz 10 d) Beeinträchtigung durch betriebsrätliche Prozeßvertretungskompetenz Grundsätzlich keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung betriebsrätlicher Individualrechtsberatungs- und Prozeßvertretungskompetenz 11 a) Anforderungen an die Legitimation der Ausgestaltung 11 aa) Ausgestaltung zum Schutz von Gütern mit Verfassungsrang 11 bb) Ausgestaltung zum Schutz von Gütern ohne Verfassungsrang 12 cc) Kernbereich als Grenze der Ausgestaltungsbefugnis 12 b) Unzulässigkeit der Konzeption von Betriebsräten als Gewerkschaftskonkurrenz 13 XIII

14 Inhaltsverzeichnis aa) Betriebsverfassung als Staatsveranstaltung 13 bb) Verfassungsrechtliche Grundlagen der Betriebsverfassung 13 (I). Sozialstaatsprinzip als Ermächtigung zur Schaffung betrieblicher Mitbestimmung 13 (II). Keine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung betrieblicher Mitbestimmung 14 (1). Kein Grundrecht auf betriebliche Mitbestimmung oder Betriebsautonomie 14 (2). Keine Verpflichtung des Gesetzgebers aus dem Sozialstaatsprinzip 16 cc) Keine staatliche Konkurrenz zu Gewerkschaften in ihren Kernbetätigungsfeldern 17 (I). Arbeitskampfverbot als Verbot der Anmaßung gewerkschaftlicher Funktionen 17 (II). Tarifvorrang 18 (III). Kein verfassungsrechtliches Erfordernis des Umlageverbots 19 c) Keine konkurrierenden Grundrechtspositionen des Betriebsrats selbst oder der Belegschaft 20 aa) Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen nach Art. 19 Abs. 3 GG 20 bb) Betriebsrat keine juristische Person isd. Art. 19 Abs. 3 GG 21 cc) Belegschaft keine juristische Person isd. Art. 19 Abs. 3 GG 21 d) Keine konkurrierenden Grundrechte von Betriebsratsmitgliedern 22 e) Ausnahmsweise konkurrierende Grundrechte einzelner Arbeitnehmer 23 aa) Betriebsrat kein Verfechter von Grundrechten einzelner Arbeitnehmer 23 bb) Keine Absicherung der negativen Koalitionsfreiheit mittels betriebsrätlicher Rechtsberatungs- und Durchsetzungskompetenz 23 cc) Verteilungsmitbestimmung als notwendige Sicherung des Gleichheitssatzes 24 II. Rechtsstaatlicher Grundsatz prozessualer Waffengleichheit Rechtsgrundlagen des prozessualen Waffengleichheitsgrundsatzes Verhältnis der Parteien zum Gericht als Anwendungsbereich der prozessualen Waffengleichheit Gegenstand der prozessualen Waffengleichheit 26 XIV

15 Inhaltsverzeichnis a) Gleiche Chance auf gerichtliche Rechtsdurchsetzung als Gegenstand der prozessualen Waffengleichheit 26 aa) Kein Anlaß zur gesetzlichen Installierung des Betriebsrats als Rechtsverfechter der Arbeitnehmer 26 bb) Erfordernis gleicher Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten der Arbeitgeberseite 28 b) Gleiches Kostenrisiko als Folge der prozessualen Waffengleichheit 28 B. Europa- und Internationalrechtliche Gewährleistungen 30 I. Art. 11 Abs. 1 EMRK Gewerkschaftsfreiheit als Unterfall der Vereinigungsfreiheit isd. Art. 11 Abs. 1 EMRK Unvereinbarkeit der Einräumung einer betriebsrätlichen Rechtsberatungs- und Prozeßvertretungskompetenz mit Art. 11 Abs. 1 EMRK 31 a) Wirksame Betätigung der Gewerkschaften als Schutzgegenstand des Art. 11 Abs. 1 EMRK 31 b) Grundsätzlich keine Rechtfertigung staatlich initiierter Rechtsberatungskonkurrenz 32 II. Keine Befugnis des Gesetzgebers aus Art. 2 Nr. 1 des ILO Abkommens Nr. 135 zur Einräumung von Rechtsberatungs- und Prozeßvertretungsbefugnissen an Betriebsräte Erfordernis staatlicher Durchführung des Abkommens Verdrängungsschutz der Gewerkschaften über Art. 3b letzter HS und Art. 5 des ILO Abkommens Nr a) Art. 3b letzter HS des ILO Abkommens Nr b) Art. 5 des ILO Abkommens Nr C. Funktion des Betriebsrats 35 I. Teilhabe als Weg zum Schutz der Belegschaft Kollektivschutz der Belegschaft als Zweck der Betriebsverfassung Kollektivschutz durch Teilhabe 36 a) Teilhabe als Zweck der Betriebsverfassung 36 b) Teilhabe als Mittel des Kollektivschutzes Schutz durch Teilhabe auch als Konzeption hinter den 81ff BetrVG Gesetzliche Zuständigkeiten als Grenze betriebsrätlichen Handelns 37 XV

16 Inhaltsverzeichnis XVI II. Das Überwachungsrecht nach 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Reichweite des Überwachungsrechts 38 a) Gesetzlicher Rahmen 38 b) Überwachungsgegenstände 38 aa) Geltung der Vorschriften zugunsten der Arbeitnehmer 38 bb) Bezug der Rechtsnormen auf das Arbeitsverhältnis 39 cc) Betriebsrat kein Vertragshelfer der Arbeitnehmer 40 (I). Keine Befugnis zur Überwachung der individuellen Vertragsgestaltung 40 (II). Überwachung der für die Vertragsgestaltung relevanten Rechtsnormen 40 (III). Reichweite der Überwachung der Durchführung von Verbraucherschutznormen 40 (1). Keine Normdurchführungsüberwachung im Rahmen von Verträgen neben dem Arbeitsverhältnis 40 (2). Keine Überwachung der Durchführung der 312, 355 BGB 41 (3). Keine Überwachung der Durchführung der 312b ff ivm. 355 BGB 43 (4). Überwachung der Durchführung der 305ff BGB im Rahmen des Arbeitsvertrags Durchführung der Überwachung 44 a) Keine Durchführung der Überwachung mittels Rechtsberatung der Arbeitnehmer 44 aa) Unstreitig keine umfassende Rechtsberatung 44 bb) Keine Rechtsberatung als Überwachungsmittel 45 b) Innerbetriebliche Beanstandung als systemgerechtes Überwachungsmittel 46 c) Keine Vertretung individueller Arbeitnehmerrechtsinteressen gegenüber dem Arbeitgeber 47 aa) Der Bereich außergerichtlicher Rechtswahrnehmung 47 bb) Keine außergerichtliche Rechtswahrnehmungsbefugnis des Betriebsrats im Rahmen des 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 47 d) Keine Befugnis zur Rechtsdurchsetzung im Beschlußverfahren durch die Überwachungskompetenz des 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 48 aa) Kein Mitbestimmungsrecht als Überwachungsfolge 48 bb) Unterschiede zwischen Betriebsrat und Tarifvertragsparteien 49

17 Inhaltsverzeichnis cc) Andernfalls Widerspruch zu kollektiv geschützten Arbeitnehmerrechten 49 III. Keine gewillkürte Kompetenzerweiterung Keine Bevollmächtigung des Betriebsrats 50 a) Funktionswahrnehmung als Handeln kraft Amtes 50 b) Außerhalb der funktionalen Zuständigkeit keine Geschäftsfähigkeit 50 aa) Keine Bevollmächtigung durch Tarifvertrag 50 bb) Keine Bevollmächtigung des Betriebsrats durch Betriebsvereinbarung 52 cc) Keine Bevollmächtigung im Wege der Individualvereinbarung Keine vollmachtlose Vertretung durch den Betriebsrat Ausschluß gewillkürter Kompetenzerweiterung 54 IV. Weiterleitung fremder Erklärungen Zivilrechtliche Möglichkeit betriebsrätlicher Botenschaft Betriebsverfassungsrechtliche Kompetenzwidrigkeit betriebsrätlicher Botenschaft 55 a) Organschaftliches Handeln im Rahmen der funktionalen Zuständigkeit 55 b) Keine funktionale Zuständigkeit für Rechtsgeschäfte einzelner Arbeitnehmer Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf betriebsrätliche Botentätigkeit 56 D. Grundsätze des Rechtsberatungsrechts 57 I. Anwendbarkeit des RBerG auf den Betriebsrat 57 II. Umsetzung betriebsrätlicher Kompetenzen nicht verbotsrelevant Keine Fremdheit bei Bezug zu eigenen Rechten Betriebsratskompetenzen als eigene Rechte 59 III. Verbot der Rechtsberatung außerhalb der funktionalen Betriebsratszuständigkeit Relevanz der Verbote Einschlägigkeit der Verbotsnormen 59 a) Individuelle Arbeitnehmerrechte als konkrete (Rechts-) Angelegenheiten 59 b) Fremdheit bei fehlendem Bezug zum kollektiven Aufgabenspektrum 60 c) Geschäftsmäßiges Betriebsratshandeln Reichweite der Verbote 61 a) Verbotsgegenstände 61 XVII

18 Inhaltsverzeichnis b) Nicht verbotsrelevante Verhaltensweisen Keine Verbotsausnahmen für Betriebsräte 5. Keine Erlaubnisfähigkeit betriebsrätlicher Rechtsberatung Kein Beratungsprivileg für Betriebsräte 63 a) Beratungsprivileg des Art. 1 7 RBerG 63 b) Verfassungsrechtlicher Hintergrund des Beratungsprivilegs 63 aa) Art. 9 Abs. 3 GG als Hintergrund des Beratungsprivilegs der Koalitionen 63 bb) Art. 1 7 RBerG als Befugnis autonomer Verbände zur Beratung ihrer Mitglieder 64 c) Koalitionen als Begünstigte des Art. 1 7 RBerG 64 d) Keine Erstreckung auf Betriebsräte Rechtsberatungsgesetze als Grenze betriebsrätlicher Rechtsberatung und -durchsetzung außerhalb seiner funktionalen Zuständigkeit 65 E. Keine allgemeine Rechtsberatungskompetenz des Betriebsrats 65 3 Arbeitnehmerstatusentscheidungen 67 XVIII A. Trennung von Statusentscheidung und arbeitsvertraglicher Ebene 67 I. Mitwirkung im Rahmen der tatsächlichen Durchführung II. der Maßnahme 67 Mitwirkung unabhängig von der individualrechtlichen Zulässigkeit der Maßnahme 69 III. Mitwirkung als Wirksamkeitsvoraussetzung der tatsächlichen Durchführung belastender Maßnahmen im Individualverhältnis Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung belastender Maßnahmen In Statusfragen nur Auswirkung der fehlenden Mitwirkung auf die tatsächliche Durchführung der Maßnahme 70 B. Einstellungsmitwirkung 71 I. Kollektivbezug der Einstellung allein durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme 71 II. Keine Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen zu individuell unzulässigen Arbeitsvertragsbedingungen nach 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG Gesetzwidrigkeit der Einstellung selbst 71

19 Inhaltsverzeichnis 2. Kollektiver Schutz der Belegschaft als Zweck der Einstellungsmitbestimmung Konzeption des Betriebsrats als Verfechter kollektiver Interessen 73 III. Keine Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung unter individualrechtlich unzulässigen Vertragsbedingungen nach 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG 74 C. Versetzungsmitwirkung 75 I. Tatsächliche Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als Gegenstand der Versetzungsmitbestimmung 75 II. Kollektive Abwehr individualrechtlich unzulässiger Versetzungen 76 D. Kündigungsmitwirkung 77 I. Kündigungseinspruch nach 3 KSchG Verständigungsversuch isd. 3 S. 2 KSchG 77 a) Betriebsrat als Vermittler 77 b) Weiterleitung individualrechtlicher Erklärungen anläßlich der Vermittlung 78 c) Keine Individualrechtsverfechtung durch die Vermittlung Stellungnahme isd. 3 S. 3 KSchG als Information an beide Seiten 78 II. Mitwirkungsrechte im Rahmen anzeigepflichtiger Entlassungen ( 17, 20 KSchG) Keine Berührung individueller Arbeitnehmerrechte durch 17 KSchG 80 a) Individuelle Arbeitnehmerrechte kein Gegenstand 17 Abs. 2 S. 1 KSchG 80 b) Individuelle Arbeitnehmerrechte kein Gegenstand 17 Abs. 2 S. 2 KSchG 80 c) Stellungnahmerecht des 17 Abs. 3 KSchG als faktische Möglichkeit zur Verlängerung des Arbeitnehmerstatusses 81 d) 17 Abs. 3 S. 6-8 KSchG Kollektivrechtliche Verbesserung der individuellen Rechtsstellung von Arbeitnehmern nach 20 Abs. 3 KSchG 82 a) Entlassungssperre als Folge der Entscheidung der Arbeitsagentur 82 b) Der Arbeitnehmer als Durchsetzer seiner Rechte 83 III. Der Widerspruch nach 102 Abs. 3 BetrVG Abs. 2 KSchG als Erleichterung des Kündigungsschutzprozesses 83 XIX

20 Inhaltsverzeichnis Abs. 4 BetrVG als Unterstützung für den Kündigungsschutzprozeß 83 a) Widerspruchszuleitung keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung 83 b) Vergleich mit der Rechtslage nach dem BRG Abs. 5 BetrVG als Verbesserung der Weiterbeschäftigungsansprüche Keine Weiterleitung von Informationen im Rahmen des Verfahrens nach 102 BetrVG 85 a) Informationsweiterleitung am Beispiel der Schwerbehinderteneigenschaft 85 b) Betriebsrätliche Schweigepflichten als Hindernis von Informationsweiterleitungen an den Arbeitgeber 86 aa) 102 Abs. 2 S. 5 ivm. 99 Abs. 1 S. 3 ivm. 99 Abs. 1 S. 2-4 BetrVG 86 bb) 5 BDSG 86 cc) Unvereinbarkeit unautorisierter Informationsweiterleitung an den Arbeitgeber mit Datenschutz und Schweigepflichten 87 c) Keine Rechtsinformationen an den Arbeitnehmer anläßlich der Anhörung 88 E. Abwehr mitbestimmungswidriger Arbeitnehmerstatusbeeinträchtigungen 89 I. Mißachtung der Mitwirkungsrechte durch den Arbeitgeber 89 II. Gesetzlich geregelte Abwehrmöglichkeiten 89 III. Betriebsverfassungsrechtlicher Unterlassungsanspruch Grundlagen des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs Keine Sperrwirkung des 23 Abs. 3 BetrVG Notwendige Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als Wiege des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs Anwendbarkeit in personellen Angelegenheiten nur im Ausnahmefall 92 a) Kein betriebsverfassungsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verletzung des 99 BetrVG durch verfahrensloyalen Arbeitgeber 92 b) Verfahrensilloyalität als Sonderfall 92 c) Kurzfristige personelle Maßnahmen als Sonderfall 93 F. Betriebsrat als Unterstützer in Statusfragen 94 XX

21 Inhaltsverzeichnis 4 Ausnahmsweise Betriebsrat als faktischer gerichtlicher Verfechter individueller Rechte 95 A. Beschränkung gerichtlicher Rechtsdurchsetzung durch Betriebsräte auf arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren und sozialgerichtliche Verfahren 95 I. Beteiligtenfähigkeit nur im Rahmen der funktionalen Betriebsratszuständigkeit 95 II. Postulationsfähigkeit nur kraft besonderer Regelungen Grundsätzlich mangels Prozeßfähigkeit keine Postulationsfähigkeit ArbGG als Sonderregel für arbeitsgerichtliche Verfahren Nr. 2, 71 Abs. 3 SGG 97 III. Keine Prozeßvertretung durch den Betriebsrat Keine Prozeßbevollmächtigung des Betriebsrats Rechtsberatungsgesetze als Grenze betriebsrätlicher Prozeßvertretung Prozeßordnungen als Grenze betriebsrätlicher Prozeßvertretung Protokollerklärungen über den Betriebsrat als Bote 99 B. Ausgangspunkt faktischer betriebsrätlicher Individualrechtsverfechtungskompetenz 100 I. Übereinstimmung einer Individualrechtsposition mit einem Gegenstand des Beschlußverfahrens als erste Voraussetzung 100 II. Bindung des Individualverhältnisses an den Beschluß als zweite Voraussetzung 100 C. Mit Kollektivpositionen übereinstimmende Individualrechte als denkbare Gegenstände des Beschlußverfahrens 101 I. Grundsätzliche Klärung der Rechte individueller Arbeitnehmer im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren 101 II. Ausnahmsweise Übereinstimmung individueller Arbeitnehmerrechte mit Gegenständen des Beschlußverfahrens Rechtsfürsorge für Betriebsratsmitglieder 102 a) Auswirkung der Amtsstellung auf den Individualschutz 102 aa) Funktionsfähigkeit des Betriebsrats als kollektives Interesse 102 bb) Nebeneinander von individuellem und kollektivem Verfahren 102 XXI

22 Inhaltsverzeichnis cc) Grundsätzliche Trennung der Kosten 103 b) Prüfung des wichtigen Grundes im Beschlußverfahren nach 103 Abs. 2 BetrVG als faktische Verfahrenszusammenziehung 104 c) Versetzungsschutz ( 103 Abs. 3 ivm. Abs. 2 BetrVG) 104 d) Vergütungsschutz Überschneidung individueller und kollektiver Rechtspositionen 105 a) Zustimmungsverweigerung zur Eingruppierung nach 99 BetrVG 105 aa) Richtige Eingruppierung als individuelles Arbeitnehmerrecht 105 bb) Kollektive Verteilungsmitbestimmung 105 (I). Betriebsratsmitbestimmung bei der innerbetrieblichen Lohngestaltung nach 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG 106 (II). Kontrolle des Normenvollzugs der Vergütungsordnung im Rahmen der Eingruppierungsmitbeurteilung nach 99 BetrVG 106 (III). Keine individuelle Anspruchsbegründung als Mitwirkungsziel 107 b) Prüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung bestimmter Arbeitnehmer im Beschlußverfahren nach 126 Abs. 1 S. 1 AE InsO 108 c) Individualrechtliche Rechtfertigung von Kündigungen als Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach 102 Abs. 6 BetrVG 109 aa) Zustimmungserfordernis als verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes 109 bb) Individualrechtliche Unzulässigkeit der Kündigung als Voraussetzung des kollektiven Zustimmungsverweigerungsrechts 109 cc) Rechtmäßigkeit der Zustimmungsersetzung bzw. der Versagung der Zustimmungsersetzung als Gegenstand des Beschlußverfahrens 110 d) Persönlichkeitsrechte einzelner Arbeitnehmer 111 aa) Persönlichkeitsrechtsverletzung als Prüfungsgegenstand des Beschlußverfahrens nach 23 Abs. 2 ivm. 75 Abs. 2 BetrVG 111 bb) Persönlichkeitsrechtsverletzung als Gegenstand des Urteilsverfahrens 111 XXII

23 Inhaltsverzeichnis e) Entwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 112 aa) Prüfung im Beschlußverfahren 112 bb) Prüfung im individualrechtlichen Urteilsverfahren Betriebsverfassungsrechtliche Fragen mit Individualrechtsreflex 113 a) Betriebsverfassungsrechtlicher Status als Arbeitnehmer ( 5 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG) bzw. Leitender Angestellter ( 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG) 113 b) Status als Arbeitgeber isd. BetrVG 113 c) Vorliegen eines Betriebes isd. BetrVG 113 d) Betriebsänderung isd. 111ff BetrVG 114 e) Auslegung von Betriebsvereinbarungen auch bezüglich individueller Arbeitnehmerrechte 114 f) Ordnungsgemäße betriebsrätliche Mitwirkung als Wirksamkeitsvoraussetzung belastender mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen 114 D. Kein Beschlußverfahren über nicht kollektivrechtsübereinstimmende Individualrechtspositionen 115 I. Kein Beschlußverfahren über beschwerdegegenständliche Rechtsfragen Individuelle Rechtsfragen als Beschwerdegegenstand Gerichtliche Überprüfung des Einigungsstellenspruchs als Beschlußverfahren über den Beschwerdegegenstand Beschwerdegegenständliche Individualrechte niemals Gegenstand des Einigungsstellenverfahrens 117 a) Kein Einigungsstellenverfahren über Rechtsfragen ( 85 Abs. 2 BetrVG) 117 b) Kein Einigungsstellenverfahren über Vielleicht -Rechtsfragen 119 c) Keine betriebsrätliche Individualrechtsverfechtung durch gerichtliche Überprüfung des Einigungsstellenspruchs Kein Anspruch des Betriebsrats auf Umsetzung von Einigungsstellensprüchen 122 a) Kein Anspruch des Betriebsrats auf Umsetzung von Einigungsstellensprüchen aus 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG 122 b) Keine anderweitige Anspruchsgrundlage BetrVG als Normalfall fehlender Betriebsratszuständigkeit für die Durchsetzung individueller Rechte 123 II. Kein Beschlußverfahren über individuelle Urlaubsansprüche Individueller Rechtsanspruch auf die gewünschte zeitliche Festlegung des Urlaubs Mitbestimmung bei der Festlegung der zeitlichen XXIII

24 Inhaltsverzeichnis Lage des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer 123 a) Erfordernis eines kollektiven Tatbestands im Rahmen des 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG 123 b) Zusätzliche kollektive Abwehr individuell unliebsamer Urlaubsfestlegung 124 aa) Individuelle Abwehr individuell unliebsamer Urlaubsfestsetzungen 124 bb) Abwehr unliebsamer Urlaubsfestlegung im Beschlußverfahren 125 c) Kein über die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung hinausgehender Individualrechtsbezug der kollektiven Abwehr individuell unliebsamer Urlaubsfestsetzung 125 aa) Betriebsrat als Repräsentant aller betroffenen Arbeitnehmer 125 bb) Ausgleichszweck bliebe auch ohne Kollektiverfordernis bestehen 126 III. Keine Durchsetzung betriebsvereinbarungsgegenständlicher Individualrechte Anspruch auf Einhaltung von Betriebsvereinbarungen hinsichtlich betriebsrätlicher Rechtspositionen Kein Betriebsratsanspruch auf Betriebsvereinbarungseinhaltung im Hinblick auf individuelle Arbeitnehmerrechte 127 a) Struktureller Unterschied zwischen kollektiven und b) individuellen Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen Funktionelle Zuständigkeit des Betriebsrats 127 für Kollektivstreitigkeiten 128 IV. Keine Verfechtung individueller Berufsbildungsansprüche im Beschlußverfahren 1. Individuelle Ansprüche auf Weiterbildung Keine Überprüfung individueller Berufsbildungsansprüche im Einigungsstellenverfahren nach 97 Abs. 2 S. 2 BetrVG bzw. 98 Abs. 4 S. 1 BetrVG 129 E. Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Beschlüsse für das Individualrechtsverhältnis 130 I. Verfahrensbeteiligung als Voraussetzung der subjektiven Rechtskraftwirkung Materielles Recht als Grundlage der Beteiligung des Arbeitnehmers im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren 131 a) Gesetzliche Anordnung 131 XXIV

25 II. Inhaltsverzeichnis aa) Gesetzliche Anordnung der Beteiligung nach 103 Abs. 2 BetrVG 131 bb) Gesetzliche Anordnung der Beteiligung nach 126 Abs. 2 InsO 132 b) Unmittelbare Betroffenheit in einer betriebsverfassungsrechtlichen Position Beschlußverfahren mit Beteiligung des Arbeitnehmers 133 a) Eigener betriebsverfassungsrechtlicher Status 133 b) Erforderlichkeit betriebsrätlicher Tätigkeit ( 37 Abs. 2 BetrVG) Beschlußverfahren ohne Beteiligung des Arbeitnehmers 134 a) Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 Abs. 4 BetrVG 134 aa) Berechtigung der Zustimmungsverweigerung als Verfahrensgegenstand 134 bb) Individualrechtsstellung des Arbeitnehmers kein unmittelbarer Verfahrensgegenstand 134 b) Zustimmungsersetzungsverfahren nach 102 Abs. 6 BetrVG 135 c) Klärung der notwendigen Mitbestimmung 136 d) Klärung des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebs- und Arbeitgeberbegriffs 136 e) Erforderlichkeit der in Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit 137 f) Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung und Diskriminierung 137 Rechtskraftbindung nach 80 Abs. 2, 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG ivm. 322ff ZPO Streitgegenstand des Beschlußverfahrens als Ausgangspunkt Beschlußverfahren nach 103 BetrVG 138 a) Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung 138 b) Keine rechtskräftige Entscheidung über die Sozialwidrigkeit einer auf denselben Grund gestützten ordentlichen Kündigung Beschlußverfahren nach 126 Abs. 1 S HS InsO Status als Arbeitnehmer bzw. Leitender Angestellter Erforderlichkeit betriebsrätlicher Tätigkeit eines Betriebsratsmitglieds 141 III. Bindung des nicht am Beschlußverfahren beteiligten Arbeitnehmers 141 XXV

26 Inhaltsverzeichnis 1. Kein grundsätzlicher Ausschluß der Bindung nicht Verfahrensbeteiligter Analogie zu 9 TVG hinsichtlich Beschlüssen über Betriebsvereinbarungen 142 a) Planwidrige Regelungslücke 142 aa) Unvollkommenheit des BetrVG 142 bb) Planwidrigkeit 143 b) Vergleichbare Interessenlage 143 aa) Kollektiver Ursprung der Rechtspositionen und Gedanke der Repräsentation 143 bb) Betriebsvereinbarungsrecht nach dem Vorbild des Tarifvertragsrechts ausgestaltet 144 cc) Kein Analogieverbot für Betriebsvereinbarungen vorgesehen 144 dd) Wegfall von 16 Abs. 2 S. 2 ArbGG a.f. 145 ee) Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen 145 c) Bindung des Arbeitnehmers Beschlüsse über Inhalt und Auslegung auch individueller Rechte aus Betriebsvereinbarungen analog 9 TVG Materiellrechtliche Bindung hinsichtlich aller übrigen Beschlüsse 146 a) Keine prozeßrechtliche Begründung einer Bindung 146 aa) Keine Bindung über unmittelbare Anwendung prozeßrechtlicher Regelungen 146 bb) Keine Bindung analog 9 TVG außerhalb von Beschlüssen über Normenverträge 146 cc) Keine Analogie zu 103 Abs. 2 BetrVG 146 dd) Keine Bindung analog 248 Abs. 1 AktG, 51 Abs. 5 GenG 147 ee) Keine Herleitung einer Bindung aus Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens 147 ff) Keine Bindungsherleitung über eine teleologische Reduktion der 322ff ZPO 148 b) Materiellrechtliche Reflexwirkung als Grundlage der Bindung Reichweite der Bindung kraft materiellrechtlicher Reflexwirkung 151 a) Regelungsmacht der Betriebspartner als Grenze der Bindung 151 b) Günstigkeitsprinzip als Grenze der Bindung 151 XXVI

27 Inhaltsverzeichnis 5. Bindungswirkung nur zu Gunsten des Arbeitnehmers soweit individuelle Positionen eine zusätzliche kollektive Absicherung erhalten 152 a) Beschlüsse über die Zustimmungsersetzung nach 99 Abs. 4 BetrVG 152 aa) Bindungswirkung des Beschlusses 152 bb) Bindung nur zugunsten des Arbeitnehmers 153 b) Beschlüsse über die Zustimmungsersetzung nach 102 Abs. 6 BetrVG 154 c) Persönlichkeitsrechtsverstöße und Verstöße gegen das zukünftige Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Bindung zu Gunsten und zu Lasten des Arbeitnehmers bei vollständig kollektivem Ursprung der individuellen Rechtsposition 155 a) Betrieb und Arbeitgeber isd. BetrVG 155 b) Betriebsänderung isd. 111ff BetrVG 156 c) Beschlüsse über das Erfordernis und die ordnungsgemäße Durchführung notwendiger Mitbestimmung 157 F. Betriebsratskompetenz zur Durchsetzung des Kurzarbeitergeldes ( 173, 323 SGB III) im sozialgerichtlichen Verfahren 158 I. Kurzarbeitergeld als Rechtsanspruch 158 II. Keine Rechtsinformationskompetenz des Betriebsrats 158 III. Betriebsratskompetenz zur Verfechtung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld Keine Rechtsverfechtung durch Anträge nach 323 Abs. 2 SGB III Gerichtliche Durchsetzung durch den Betriebsrat 159 a) Keine Rechtsdurchsetzung durch den Arbeitnehmer 159 b) Rechtsverfechtung als Betriebsratskompetenz 160 G. Kompetenzen des Betriebsrats zu gerichtlicher Durchsetzung individueller Rechtspositionen Verhältnis innerbetrieblicher Unterstützung zu Rechtsberatung und -verfechtung 163 A. Bezug zwischen Betriebsratskompetenzen und Individualrechten als Voraussetzung jeder betriebsrätlichen Individualunterstützung 163 XXVII

28 Inhaltsverzeichnis B. Keine Rechtsberatungskompetenzen aufgrund der Mitwirkungsund Beschwerderechte der Arbeitnehmer 164 I. Individualrechtsfragen als Beschwerdegegenstand bzw. Hinzuziehungsanlaß Hinzuziehungsrecht des 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG Hinzuziehungsrecht des 84 Abs. 1 S. 2 BetrVG Tatsächliche Einsichtnahme als Hinzuziehungsanlaß nach 83 Abs. 1 S. 2 BetrVG 165 II. Keine betriebsrätliche Rechtsinformationsbefugnis im Hinblick auf nicht für berechtigt erachtete Beschwerden Umgang mit nicht für berechtigt erachteten Beschwerden Keine Pflicht zur begründeten Unterrichtung bei Beschwerden über Rechtsfragen 166 III. Kompetenzen hinzugezogener Betriebsratsmitglieder nach 82 bis 84 BetrVG Voraussetzungen und Auswirkungen einer Hinzuziehung Zweck der Hinzuziehung Keine Rechtsberatungsbefugnis des zugezogenen Betriebsratsmitglieds 168 a) Hinzuziehung nach 83 Abs. 1 S. 2 BetrVG 168 b) Keine Rechtsberatungsbefugnis durch die Hinzuziehung zur Unterstützung nach 84 Abs. 1 S. 2 BetrVG 169 c) Keine Rechtsberatungsbefugnis durch die Hinzuziehung isd. 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG Keine Rechtsverfechtungskompetenzen des hinzugezogenen Betriebsratsmitglieds 170 a) Keine Hinzuziehung zur Rechtsverfechtung anstelle des Arbeitnehmers 170 b) Keine Rechtsverfechtung im Rahmen der Vermittlung nach 84 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BetrVG 171 IV. Betriebsratskompetenz als Grenze zulässiger Themen nach 86a BetrVG 171 C. Verfahrensbeteiligungen des Betriebsrats zum Arbeitnehmerschutz 172 I. Mitwirkung des Betriebsrats an der Durchführung des Arbeitsschutzes Keine Rechtsberatungsbefugnis im Rahmen des sich Einsetzens isd. 89 Abs. 1 S. 1 BetrVG Abs. 1 S. 2 BetrVG als Grundlage betriebsrätlicher Rechtsberatung 173 a) Grundsätzlicher Vorrang innerbetrieblicher Konfliktlösung 173 XXVIII

29 Inhaltsverzeichnis b) Auch Rechtsberatung der Behörden 174 aa) Unterstützung der Behörden durch Beratung und Auskunft 174 bb) Rechtsfragen als Beratungsgegenstand 174 cc) Systemvereinbarkeit der Rechtsberatungsbefugnis Keine Rechtsverfechtung durch Beteiligungen nach dem ArbZG 175 II. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Integrationsvereinbarung isd. 93 ivm. 83 Abs. 1 S. 1 und S. 3 SGB IX betrifft keine individuellen Rechte Einschaltung nach 93 ivm 84 Abs. 1 ivm. Abs. 2 SGB IX berührt keine Individualrechte Stellungnahmerecht des 87 Abs. 2 SGB IX bezieht sich nicht auf Individualrechte Keine Individualrechtsverfechtung im Rahmen der Beteiligung nach 93 ivm. 81 Abs. 1 S. 4 und 6 SGB IX 177 III. Keine Betriebsratskompetenz zur rechtlichen Unterstützung von Arbeitnehmererfindern im Rahmen des 21 Abs. 1 AErfG 178 D. Keine Rechtsberatung im Rahmen der Sprechstunde 179 I. Sprechstunde als organisatorischer Rahmen der II. Belegschaftskommunikation des Betriebsrats 179 Keine betriebsrätliche Rechtsberatungskompetenz aus 39 BetrVG Unergiebigkeit des Wortlauts Rechtsfragen nur ausnahmsweise Gegenstand der Kommunikation zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer Keine Rechtsinformationskompetenz des Betriebsrats aus 39 BetrVG 181 III. Keine Rechtsberatung nach anderen Betriebsratskompetenzen im Rahmen der Sprechstunde 182 E. Keine Rechtsberatung durch den Betriebsrat auf Betriebsversammlungen 183 I. Individuelle Rechtsfragen keine Themen isd. 45 BetrVG 183 II. Keine Behandlung von Themen außerhalb des 45 S. 1 BetrVG 184 F. Grundsätzlich keine Sachverständigenkonsultation in Individualrechtsfragen 185 XXIX

30 Inhaltsverzeichnis 6 Rechtliche Beratung durch Betriebsratsmitglieder außerhalb der Betriebsratsaufgaben 187 A. Vereinbarkeit außeramtlicher Rechtsberatung bzw. -verfechtung mit Amts- und Vertragspflichten des Betriebsratsmitglieds 188 I. Kein Verstoß gegen Amtspflichten durch außeramtliche Rechtsinformation und - verfechtung Keine Beeinträchtigung von 37 Abs. 1 BetrVG, keine unzulässige Begünstigung nach 78 S. 2 BetrVG 188 a) 37 Abs. 1 BetrVG erfordert Betriebsratstätigkeit 188 b) 78 S. 2 BetrVG erfordert kausalen Zusammenhang mit Betriebsratstätigkeit 188 aa) Bezug zur Amtstätigkeit als Voraussetzung 188 bb) Besserstellung durch Rechtsberatung als zusätzliche Einnahmequelle 189 cc) Kein Zusammenhang mit der Amtstätigkeit Amtsbedingte Geheimhaltungspflichten 189 a) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse 190 b) Kein Geheimnisschutz für Schulungswissen Vertrauensvolle Zusammenarbeit isd. 2 Abs. 1 BetrVG 191 II. Außeramtliche Rechtsberatung und Rechtsverfechtung außerhalb der Arbeitszeit mit arbeitsvertraglichen Pflichten vereinbar Keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht Rechtsberatung während der Arbeitszeit des Beratenen als Nebenpflichtverletzung des Beraters Beratung außerhalb der Arbeitszeit keine Verletzung von Nebenpflichten 192 a) Grundsätzliche Ausnahme des privaten Bereichs aus der arbeitsvertraglichen Regelung 192 b) Rechtsberatung keine Nebenpflichtverletzung 192 aa) Verschwiegenheitspflichten nicht beeinträchtigt 192 bb) Keine Vergleichbarkeit von Rechtsberatung mit politischer Betätigung im Betrieb 193 cc) Rechtsberatung keine unternehmensschädliche Äußerung 193 dd) Keine unzulässige Nebenbeschäftigung 193 B. Keine Amtsrechte für nichtamtliches Verhalten 194 I. Keine betriebsverfassungsrechtliche Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs 194 XXX

31 Inhaltsverzeichnis II. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für außeramtliche Interessen nicht erforderlich 195 III. Kein Behinderungs- und Benachteiligungsverbot ( 78 S. 2 BetrVG) 195 IV. Persönlichkeitsrechtsschutz auch außerhalb amtlichen Handelns 195 C. Außeramtliche Rechtsberatung als Gewerkschaftsmitglied 196 I. Betriebsverfassungsrechtliche Zulässigkeit Keine Beschränkung der Gewerkschaftsbetätigung wegen 74 Abs. 3 BetrVG Gebot gewerkschaftsneutraler Amtsführung des 75 Abs. 1 BetrVG Umsetzung der Trennung von Betriebsratsamt und Gewerkschaftstätigkeit 197 II. Rechtsberatungsrechtliche Zulässigkeit Beratung von Mitgliedern der Gewerkschaft Beratung von Nichtmitgliedern 198 a) Erlaubnisvorbehalt 198 b) Verbotsausnahmen nach dem Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes 199 aa) Unentgeltliche Rechtsdienstleistung 199 bb) Keine Nebenleistungen 200 III. Zivilrechtliche Voraussetzungen Mitgliedschaftsverhältnis Rechtsberatung und -verfechtung für die Gewerkschaft 201 a) Rechtliche Zulässigkeit der Beratung durch Ehrenamtliche 201 b) Das Innenverhältnis 202 c) Vertretungsmacht 202 IV. Prozeßrechtliche Zulässigkeit 202 D. Außeramtliche Rechtsberatung als Privatperson 203 I. Besondere Relevanz der Rechtsberatungsregelungen Verbotsgegenstände Relevante Verbotsausnahmen für Betriebsratsmitglieder in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen 203 a) Keine Gutachten isd. 2 RBerG 204 b) Keine Schiedsrichtertätigkeit isd. 2 RBerG 204 c) Keine Nebenleistungen isd. 5 des Entwurfs zum Rechtsdienstleistungsgesetz 204 d) Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen nach 6 des Entwurfs zum Rechtsdienstleistungsgesetz 205 XXXI

32 Inhaltsverzeichnis II. Zivilrechtliche Voraussetzungen Das Innenverhältnis Vertretung im Außenverhältnis Zivilrechtliche Folgen von Verstößen gegen das RBerG 207 a) Nichtigkeit des Vertrages über die Rechtsberatung 207 b) Materiellrechtliche Folgen der Nichtigkeit Botenschaft im Außenverhältnis 207 III. Prozeßrechtliche Voraussetzungen Vertretungsbefugnis im Parteiprozeß 208 a) Prozeßvertretung 208 b) Nichtigkeit der Prozeßvollmacht bei Verstoß gegen RBerG/Rechtsdienstleistungsgesetz 208 c) Folgen der Nichtigkeit Prozesse mit Vertretungszwang 210 a) Keine Vertretungsbefugnis 210 b) Protokollerklärungen 210 E. Außeramtliche Rechtsinformation- und -verfechtung durch Betriebsratsmitglieder Folgen der betriebsrätlichen Rechtsberatung 213 A. Abwehrmöglichkeiten des Arbeitgebers 213 I. Abwehr bei Pflichtwidrigkeit Abwehrrechte gegen den Betriebsrat als Organ 213 a) Betriebsverfassungsrechtlicher Unterlassungsanspruch 213 aa) Sonderverbindung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber 213 bb) Unterlassungsanspruch auch der Arbeitgeberseite 213 b) Allgemeiner Unterlassungsanspruch ( 823 ivm BGB) 215 aa) Unterlassen betriebsverfassungswidriger Handlungen 215 bb) Keine Abwehr der Art und Weise betriebsverfassungsrechtlich zulässiger Rechtsberatung bzw. -verfechtung 215 c) Auflösung des Betriebsrats nach 23 Abs. 1 S Alt BetrVG als Ungeeignetes Abwehrmittel Abwehrmöglichkeiten gegen einzelne Betriebsratsmitglieder 216 a) Getrenntes Sanktionssystem 216 b) Betriebsverfassungsrechtliche Sanktionen 216 aa) Unterlassungsanspruch 216 XXXII

33 Inhaltsverzeichnis (I). Sonderverbindung zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsmitgliedern 216 (II). Anspruch auf Unterlassen amtlicher Rechtsberatung 217 bb) Ausschluß aus dem Betriebsrat nach 23 Abs. 1 S Alt BetrVG 217 c) Individualrechtliche Sanktionen 217 aa) Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung 217 bb) Arbeitsvertraglicher Unterlassensanspruch 218 II. Pflichtwidrigkeit von Handlungen des Betriebsrats Keine Pflichtwidrigkeit im Rahmen der funktionellen Betriebsratszuständigkeit Pflichtwidrigkeit außerhalb der funktionellen Zuständigkeit 218 a) Verstoß gegen gesetzliche Pflichten 218 b) Faktische Auswirkungen trotz rechtlicher Unwirksamkeit 219 III. Amtliche Rechtsberatung und -verfechtung durch Betriebsratsmitglieder Amtspflichtwidrigkeit Arbeitsvertragsverletzung nur in Ausnahmefällen 219 IV. Außeramtliche Rechtsberatung durch Betriebsratsmitglieder 220 B. Kosten der Rechtsinformation bzw. -verfechtung 220 I. Rechtsberatung im Rahmen der Betriebsratszuständigkeit Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber Keine Modifikation über 12a ArbGG 221 a) Einschluß materiellrechtlicher Ersatzansprüche in 12a ArbGG 221 b) Keine Modifikation bei Mitbehandlung von Arbeitnehmerrechten 222 aa) Information über Arbeitnehmerrechte im Rahmen der funktionellen Zuständigkeit 222 (I). Beratungskosten als Gegenstand des 12a Abs. 1 ArbGG 222 (II). Kosten der Betriebsratstätigkeit kein Gegenstand des 12a Abs. 1 ArbGG 222 bb) Außergerichtliche Rechtsverfechtung 222 cc) Gerichtliche Rechtsverfechtung 223 (I). Betriebsratskompetenzen kein Gegenstand des 12a Abs. 1 ArbGG 223 (II). Kein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren isd. 12a ArbGG 223 XXXIII

34 Inhaltsverzeichnis II. XXXIV (1). Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren kein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren 223 (2). SGG Verfahren kein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren Keine Hinweispflicht des Betriebsrats nach 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG Arbeitsausfall eines beratenen Arbeitnehmers 225 Rechtsberatung und -verfechtung durch den Betriebsrat außerhalb seiner funktionalen Zuständigkeit Kosten amtlicher Rechtsberatung außerhalb der funktionalen Zuständigkeit 226 a) Keine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber 226 b) Keine Kostentragung durch den Arbeitnehmer 226 aa) Unbewußte amtliche Rechtsberatung außerhalb betriebsrätlicher Kompetenzen 226 (I). Keine vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Kostentragung 226 (II). Kein Wertersatzanspruch nach 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB 226 bb) Bewußte Überschreitung der Betriebsratsbefugnisse 227 (I). Keine vertragliche Kostenabwälzung auf den Arbeitnehmer 227 (II). Kein Anspruch aus 812 Abs. 1 S. 1 ivm. 818 Abs. 2 BGB 227 c) Zeitaufwand bleibt unvergütet 228 d) Sachmittelkosten kommen nicht zur Entstehung Außeramtliche Rechtsberatung durch Betriebsratsmitglieder 228 a) Rechtsberatung als Privatperson 228 b) Rechtsberatung als Gewerkschaftsmitglied Berechtigung zur Entgeltminderung bei beratungsbedingter Arbeitszeitversäumnis 229 III. Systemgerechtigkeit der Kostentragung 230 C. Folgen von Beratungsfehlern 231 I. Versagung der Wiedereinsetzung nach 5 KSchG Sorgfaltspflicht erfordert Beratung durch zuverlässige Stelle Rateinholung beim Betriebsrat genügt der Sorgfalt nicht 231 a) Keine Betriebsratsbefugnis zur Beratung hinsichtlich der Frist zur Erhebung individueller Kündigungsschutzklagen 231 b) Keine Verringerung der Sorgfaltsanforderungen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten 232 aa) Vertrauensschutzargumentation 232

35 Inhaltsverzeichnis bb) Systemwidrigkeit und Unpraktikabilität der Vertrauensschutzargumentation 233 (I). Systemwidrigkeit einer Klageerhebungsberatung außerhalb der Betriebsratskompetenz 233 (II). Fehlen vertrauensschutzbildender Beratungsfähigkeit 233 (III). Problem der Rechtsunsicherheit 234 c) Keine Wiedereinsetzung nach 5 KSchG Außeramtliche Beratung durch Betriebsratsmitglieder 234 a) Privatpersonen als ungeeignete Stelle für Klageerhebungsberatung 234 b) Beratungsautorisierte Gewerkschaftsmitglieder als geeignete Stellen 235 II. Haftung gegenüber dem Arbeitnehmer Vertragsrechtlicher Hintergrund der Beratungsleistung 235 a) Rechtsrat im Rahmen des gewerkschaftlichen Mitgliedschaftsverhältnisses 235 b) Beratungsvereinbarungen 236 aa) Unverbindlicher Rat isd. 675 Abs. 2 BGB 236 bb) Rechtsrat als Vertragsgegenstand 236 (I). Rechtsbindungswille als Vertragsvoraussetzung 236 (II). Vertragseinordnung 237 cc) Rechtsrat als Gegenstand von Gefälligkeitsverhältnissen ohne primäre Leistungspflichten Vertragliche Haftung bei fehlerhafter Beratung 238 a) Anspruchsgrundlagen 238 b) Haftung auch bei Nichtigkeit des Beratungsvertrages ( 134 BGB ivm. Art. 1 1 RBerG) Deliktische Haftung 239 a) 823 Abs. 1 BGB 239 aa) Erfordernis der Verletzung eines geschützten Rechts oder Rechtsguts 239 bb) Keine Ansprüche aus 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung eines Rechts am Arbeitsplatz 240 (I). Keine Beeinträchtigung des Zuweisungsgehalts eines etwaigen Rechts am Arbeitsplatz durch fehlerhafte Rechtsberatung 240 (II). Kein Schutz eines Rechts am Arbeitsplatz ird. 823 Abs. 1 BGB 241 XXXV

36 Inhaltsverzeichnis (1). Keine verfassungsrechtliche Begründung eines Rechts am Arbeitsplatz 241 (2). Dogmatik des 823 Abs. 1 BGB läßt kein Recht am Arbeitsplatz zu 241 (3). Dogmatik des KSchG verbietet ein Recht am Arbeitsplatz 243 (4). Dogmatik des BetrVG mit einem Recht am Arbeitsplatz unvereinbar 243 (5). Kein Schutz des Rechts am Arbeitsplatz 243 b) 823 Abs. 2 ivm. Art. 1 1 RBerG 244 c) 826 BGB 244 aa) Verstoßes gegen das RBerG allein nicht sittenwidrig 244 bb) Bloße Fehlerhaftigkeit eines Rats allein nicht sittenwidrig 244 cc) Fahrlässigkeit einer falschen Auskunft allein nicht sittenwidrig 245 dd) Sittenwidrigkeit vorsätzlicher Übergriffe in fremde Individualrechte 245 (I). Schädigung der Individualinteressen im Rahmen der Verfolgung der als Belegschaftsinteressen gewerteten Zwecke 245 (II). Sittenwidrigkeit derart vorsätzlicher Übergriffe in Individualrechte Haftung für fehlerhafte Rechtsauskünfte bzw. Rechtsverfechtungen durch den Betriebsrat 247 a) Keine Haftung des Betriebsrats als Organ 247 b) Haftung der Betriebsratsmitglieder 247 aa) Sonderverbindung zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer 247 (I). Dogmatische Begründung einer Sonderverbindung von Betriebsrat und einzelnem Arbeitnehmer 247 (II). Erstreckung der Sonderverbindung auf einzelne Betriebsratsmitglieder 248 bb) Deliktische Haftung von Betriebsratsmitgliedern 248 cc) Haftungsmilderung für Betriebsratstätigkeit 248 c) Keine weiteren Haftungssubjekte Haftung für außeramtliche Rechtsauskünfte und Rechtsverfolgung durch Betriebsratsmitglieder 249 a) Betriebsratsmitglied berät für eine Gewerkschaft 250 aa) Grundlage der Haftung von Gewerkschaften 250 (I). Gewerkschaften als nichtrechtsfähige Vereine 250 XXXVI

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23 Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 1 Einleitung...17 I. Problemstellung...17 II. Ziel und Gang der Untersuchung...18 1. Ziel der Untersuchung...18 2. Gang der Untersuchung...20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsberatung durch den Betriebsrat in der Praxis 1. 2 Funktionsbegrenzung des Betriebsrats 5

Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsberatung durch den Betriebsrat in der Praxis 1. 2 Funktionsbegrenzung des Betriebsrats 5 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis XIII 1 Rechtsberatung durch den Betriebsrat in der Praxis 1 2 Funktionsbegrenzung des Betriebsrats 5 A. Verfassungsrechtliche Vorgaben 5 I. Konkurrenzschutz der Gewerkschaften

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Gliederung der Vorlesung A. B. C. D. E. F. G. Einführung Koalitionsrecht Tarifvertragsrecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1

Mehr

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII Rn Seite Vorwort................................. V Vorwort zur 1. Auflage......................... VI Abkürzungsverzeichnis......................... XIV Literaturverzeichnis...........................

Mehr

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene Ordinarius an der Universität Heidelberg 5., neubearbeitete Auflage üesamfttbitofrefc 2 f,hnische Universität Darmsfadt (Bjj Verlag C.

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb

Das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb Das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb Von Dr. Reinhard Hofmann Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg Juristische GesamtbibliotheK der Technischen Hochschule Darmstadt

Mehr

Die Anderungskündigung

Die Anderungskündigung Die Anderungskündigung Eine umfassende Darstellung unter Berücksichtigung des neuen Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens von Dr. Wilfried Berkowsky Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... 15

Abkürzungsverzeichnis... 15 7 Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis... 15 1 Duales System von Betriebsrat und Gewerkschaften... 17 A. Einleitung... 17 B. Die Rolle des Arbeitnehmervertreters als... 19 I. Betriebsratsmitglied...

Mehr

Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht

Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 173 Ingo Reinke Die Pflicht zur Nacherfüllung im Kaufrecht Eine Analyse der Modifizierung eines Anspruchs als Grundlage

Mehr

Gegenstand und Voraussetzungen

Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen A. Gegenstand. Normalfall Ordentliche, außerordentliche, Änderungs- und Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber Keine anderen Beendigungsgründe

Mehr

B. Einordnung der Betriebsverfassung in das Rechtssystem... 7

B. Einordnung der Betriebsverfassung in das Rechtssystem... 7 - V - INHALTSÜBERSICHT Seite A. Einleitung... 1 I. II. Ausgangspunkt der Betrachtung... 1 Organe der Betriebsverfassung...2 1. Arbeitgeber...2 2. Betriebsrat...3 B. Einordnung der Betriebsverfassung in

Mehr

Die Haftung des Betriebsrats und der Durchgriff auf seine Mitglieder

Die Haftung des Betriebsrats und der Durchgriff auf seine Mitglieder Die Haftung des Betriebsrats und der Durchgriff auf seine Mitglieder Von Götz Triebel Duncker & Humblot Berlin Juristische GesamtbibÜothek Technische Universität Darmstadt Inhaltsverzeichnis i 1 Einführung

Mehr

A. DER WIEDEREINSTELLUNGSANSPRUCH ALS RICHTERLICHES RECHTSINSTITUT 22

A. DER WIEDEREINSTELLUNGSANSPRUCH ALS RICHTERLICHES RECHTSINSTITUT 22 Inhaltsverzeichnis: 1. KAPITEL: EINLEITUNG 1 A. PROBLEMSTELLUNG 1 B. BEGRIFFSKLÄRUNG 4 2. KAPITEL: FALLGRUPPEN 7 A. ENTNAZIFIZIERUNGSVERFAHREN 7 B. ARBEITSKAMPF 8 C. VERDACHTSKÜNDIGUNG 10 D. BETRIEBSBEDINGTE

Mehr

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 1 A) EINLEITUNG... 3 B) RECHTSNATUR DER DREISEITIGEN STANDORTSICHERUNGSVEREINBARUNG... 7 I. Grundsätze der rechtlichen Einordnung... 8 1. Bezeichnung der Vereinbarung... 9

Mehr

Gewerkschaft 87 I. dreigliedriger Kollektiwereinbarungen 87 II. Rechtliche Wirksamkeit dreiseitigen Vereinbarung... 88

Gewerkschaft 87 I. dreigliedriger Kollektiwereinbarungen 87 II. Rechtliche Wirksamkeit dreiseitigen Vereinbarung... 88 AbkOrzungsverzeichnis 15 1 System" von Betriebsrat und Gewerkschaften A. Einleitung 17 B. Die Rolle des Arbeitnehmervertreters als 19 I. Betriebsratsmitglied 19 II. Gewerkschaftsfunktionär III. Grundsatz

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

Rechtsschutz des Schuldners bei fahrlässig unberechtigten Insolvenzanträgen

Rechtsschutz des Schuldners bei fahrlässig unberechtigten Insolvenzanträgen Shenja Schiligalis Rechtsschutz des Schuldners bei fahrlässig unberechtigten Insolvenzanträgen - insbesondere bei Anordnung von Sicherungsmaßnahmen gemäß 21 InsO- Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

III. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a

III. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a Inhalt Vorbemerkung... 11 A. Formen der Arbeitnehmervertretung... 13 I. Betriebsverfassung... 13 1. Gesetzliche Grundlagen... 14 2. Sonstige kollektiv-rechtliche Regelungen... 15 a) Tarifverträge... 16

Mehr

Mediatoren- Verträge

Mediatoren- Verträge Mediatoren- Verträge von Hubertus Nölting, LL.M. Rechtsanwalt 2003 CENTRALE FÜR MEDIATION Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung 1. Teil Begriffsbestimmung und Grundlagen

Mehr

Vereine und Gesellschaften

Vereine und Gesellschaften Vereine und Gesellschaften Def.: Jeder Zusammenschluss einer Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks auf freiwilliger Basis mit gemeinsamer

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Die Betriebsratsanhöning bei Kündigung

Die Betriebsratsanhöning bei Kündigung Die Betriebsratsanhöning bei Kündigung Von Dr. jur. Peter Feichtinger Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg Juristische GesamtbibliotheK Technische Hochschule Darmstadi Rudolf Haufe Verlag

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5 Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XIX Einführung 1 1. Kapitel: Problemaufriss 5 1. Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit im Sinne dieser Arbeit 5 1. Entsprechende Begriffe in Schiedsordnungen 5 2. Begriffsbestimmungen

Mehr

1 Einführung... 1. A Problemstellung... 1. B Gegenstand und Gang der Untersuchung... 4. 2 Allgemeiner Teil... 9

1 Einführung... 1. A Problemstellung... 1. B Gegenstand und Gang der Untersuchung... 4. 2 Allgemeiner Teil... 9 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 A Problemstellung... 1 B Gegenstand und Gang der Untersuchung... 4 2 Allgemeiner Teil... 9 A Grundlagen... 9 I. Funktionen von Haftung und Versicherung... 9 1. Funktionen

Mehr

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Eisenach, 25.09.2008 Rechtsanwältin Ulla Engler DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13

Mehr

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Soziale Angelegenheiten Mitbestimmung des Betriebsrats nach 87 BetrVG 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT

Mehr

Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1. 1 Der Gegenstand der Untersuchung... 1 2 Der Gang der Untersuchung... 2

Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1. 1 Der Gegenstand der Untersuchung... 1 2 Der Gang der Untersuchung... 2 V Inhaltsverzeichnis Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1 1 Der Gegenstand der Untersuchung... 1 2 Der Gang der Untersuchung... 2 1. Kapitel: Mediation und die Vertraulichkeit im Verfahren...

Mehr

Mitbestimmungsrecht II

Mitbestimmungsrecht II Übersichten Mitbestimmungsrecht II Formelles Betriebsverfassungsrecht & Unternehmensmitbestimmungsrecht Wintersemester 2015/2016 1 Teil 1: Formelles Betriebsverfassungsrecht 1 Grundlagen der Betriebsverfassung

Mehr

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht

Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht 1 Gegenstände des Kollektiven Arbeitsrechts I. Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Recht der betrieblichen

Mehr

IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III

IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III IX. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) III 1. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, 99 BetrVG 2. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 106 ff. BetrVG insbesondere Betriebsänderungen,

Mehr

Die Rechtsnatur und Abdingbarkeit betrieblicher Ubungen, arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen und Gesamtzusagen

Die Rechtsnatur und Abdingbarkeit betrieblicher Ubungen, arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen und Gesamtzusagen Die Rechtsnatur und Abdingbarkeit betrieblicher Ubungen, arbeitsvertraglicher Einheitsregelungen und Gesamtzusagen Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwiirde des Fachbereichs Rechtswissenschaft

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Frankfurt (Main), 22. Januar 2015 Kristina Schmidt Entwicklungen in den Themenfeldern formelles Betriebsverfassungsrecht betriebsverfassungsrechtlicher

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte (Informations-, Unterrichtungs-, Beratungs-, Anhörungsrecht) sowie echte Mitbestimmungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

Mehr

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Mehr

A. Einführung 1. IV. Folgen des medizinischen Fortschritts 5. VII. Gang der Untersuchung und Zielsetzung der Arbeit 10. B. Das Patiententestament 11

A. Einführung 1. IV. Folgen des medizinischen Fortschritts 5. VII. Gang der Untersuchung und Zielsetzung der Arbeit 10. B. Das Patiententestament 11 IX Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 I. Veränderungen in der Beziehung zwischen Arzt und Patient 1 II. Aufklärung des Patienten als Einwilligungsvoraussetzung 2 III. Aufklärung und Einwilligung bei einwilligungsunfähigen

Mehr

Die Rechtsstellung der Treugeber in geschlossenen Immobilienfonds in der Form der kupierten Publikumskommanditgesellschaft

Die Rechtsstellung der Treugeber in geschlossenen Immobilienfonds in der Form der kupierten Publikumskommanditgesellschaft Die Rechtsstellung der Treugeber in geschlossenen Immobilienfonds in der Form der kupierten Publikumskommanditgesellschaft Von Martin Kapitza Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel

Mehr

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort....................................................... Literaturverzeichnis............................................. Abkürzungsverzeichnis.......................................... V XIII XV

Mehr

Die Geschäftsführung des Betriebsrates

Die Geschäftsführung des Betriebsrates 4.Kapitel : Die Geschäftsführung des Betriebsrates A) Allgemeines I) Betriebsrat = Vertreter der Arbeitnehmerschaft Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit B) Konstituierung des Betriebsrates

Mehr

Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeines

Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeines Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Inhaltsübersicht Vorwort.................................... V Inhaltsverzeichnis.............................. XVII Literaturverzeichnis.............................

Mehr

Rechtsschutz vor dem Betriebsrat

Rechtsschutz vor dem Betriebsrat VORTRAGSREIHE Donnerstag, 14. Oktober 2010 18.30 Uhr Rechtsanwalt Stephan Altenburg Altenburg Fachanwälte für Arbeitsrecht Rechtsschutz vor dem Betriebsrat ZAAR Destouchesstraße 68 80796 München Tel. 089

Mehr

Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda

Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda Von Christian Theiß Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 19 Kapitel 1 Einführung in die Problematik, Festlegung

Mehr

Die elektronische Kommunikation in der Betriebsverfassung

Die elektronische Kommunikation in der Betriebsverfassung Die elektronische Kommunikation in der Betriebsverfassung Von Jan-Philip Jansen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsübersicht Einleitung 21 Erstes Kapitel Betriebsratswahl und direkte Verfahrensbeteiligung

Mehr

Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung

Energierecht. Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG. Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Tatjana Schmidt Energierecht Betriebsaufnahmegenehmigung nach 4 EnWG Anwendbarkeit der Regelung, Vereinbarkeit mit Europarecht, Vorschlag einer Neuregelung Diplomica Verlag Tatjana Schmidt Energierecht

Mehr

Powerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008)

Powerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Powerschulungen Programm 2008 Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Der Kündigung widersprechen oder nicht widersprechen? Wenn ja, wie? Die gekonnte Formulierung des Widerspruches des BR

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration

Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration Anna Jung Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration Diplomica Verlag Anna Jung Das kollektive Arbeitsrecht in der Post-Merger-Integration ISBN: 978-3-8428-1248-2 Herstellung: Diplomica

Mehr

... Revision, 09.11.2006

... Revision, 09.11.2006 Abkürzungsverzeichnis... Revision Literaturverzeichnis... XIII XVII 1. Gegenstand, Strukturen und Stellung des Arbeitsrechts... 1 I. Gegenstand und praktische Bedeutung des Arbeitsrechts... 1 II. Strukturen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung... 1 1 Gegenstand der Untersuchung... 3 2 Gang der Untersuchung... 4

Inhaltsverzeichnis. Einleitung... 1 1 Gegenstand der Untersuchung... 3 2 Gang der Untersuchung... 4 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 1 1 Gegenstand der Untersuchung... 3 2 Gang der Untersuchung... 4 Teil 1 Die geschuldete Arbeitsleistung... 7 3 Der Inhalt der Leistungspflicht... 7 I. Bloße Leistungsbereitschaft...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 17

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 A. Einführung 19 I. Problemstellung 19 II. Praktische Relevanz der Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung im insolvenzrechtlichen Alltag und aktuelle Reformüberlegungen..

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... IX. A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3

Abkürzungsverzeichnis... IX. A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... IX A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3 B. Die übertragende Sanierung in der Insolvenz...7 I. Begriff übertragende

Mehr

Vermögensvermischung als Haftungstatbestand im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Vermögensvermischung als Haftungstatbestand im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Berichte aus der Rechtswissenschaft Xujun Gao Vermögensvermischung als Haftungstatbestand im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Shaker Verlag Aachen 2001 VI Inhaltsverzeichnis Vorwort V Einführung

Mehr

Teil F: Prüfungsschemata

Teil F: Prüfungsschemata Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung

Mehr

Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Betriebsänderung

Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Betriebsänderung Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung 2. überarbeitete und erweiterte

Mehr

RECHTSANWÄLTE & N OTARE L EGAL C ONSULTANTS LEITFADEN. Betriebsverfassungsrecht

RECHTSANWÄLTE & N OTARE L EGAL C ONSULTANTS LEITFADEN. Betriebsverfassungsrecht RECHTSANWÄLTE & N OTARE L EGAL C ONSULTANTS LEITFADEN Betriebsverfassungsrecht Ein Überblick von Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfgang Weber Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mehr

DieAnerkennung der privaten Ersatzschule und ihre Auswirkungen auf das Privatschulverhâltnis

DieAnerkennung der privaten Ersatzschule und ihre Auswirkungen auf das Privatschulverhâltnis René Seidel DieAnerkennung der privaten Ersatzschule und ihre Auswirkungen auf das Privatschulverhâltnis PETER LANG EuropSIscher Vetioq der Wissenschaften Vil Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XVII

Mehr

Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG

Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG Zivilrechtliche Schriften 56 Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG Bearbeitet von Liv Heimbach 1. Auflage 2009. Taschenbuch. 188 S. Paperback

Mehr

Interessenausgleich und Sozialplan

Interessenausgleich und Sozialplan Interessenausgleich und Sozialplan Prof. Dr. Gerhard Röder und Dr. Ulrich Baeck Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart und Frankfurt 3., überarbeitete Auflage 3ur!sflscRe GesamtbibÜotheR

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte 3. Betriebliche Einigung Betriebsvereinbarung versus Regelungsabrede 4. Tarifvorrang

Mehr

Arbeitsrecht und BAT

Arbeitsrecht und BAT Berufspraxis Rechtsanwälte Arbeitsrecht und BAT Ansprüche, Verfahren und Mediation im Öffentlichen Dienst von Markus Kuner 1. Auflage Arbeitsrecht und BAT Kuner wird vertrieben von beck-shop.de Thematische

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung... 11

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung... 11 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung... 11 ERSTES KAPITEL Allgemeines zum Unternehmenskauf... 13 A. Arten des Unternehmenskaufvertrags... 13 B. Form des Unternehmenskaufvertrags... 13 C. Rolle der Arbeitnehmerschaft

Mehr

Beschwerdeverfahren 2.1.2

Beschwerdeverfahren 2.1.2 Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung

Mehr

Die Markenrechtsfähigkeit. der Erbengemeinschaft

Die Markenrechtsfähigkeit. der Erbengemeinschaft Franziska Erlen Die Markenrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft RHOMBOS-VERLAG BERLIN I Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Mehr

Dr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München. Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht

Dr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München. Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht Dr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht Literaturverzeichnis 11 1 Einleitung 13 2 Vorbemerkungen zur Sozialauswahl 15 I.

Mehr

Inhalt. Zu diesem Buch... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... XIII. A. Die Müllex GmbH stellt sich vor... 1

Inhalt. Zu diesem Buch... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... XIII. A. Die Müllex GmbH stellt sich vor... 1 Zu diesem Buch... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... XIII A. Die Müllex GmbH stellt sich vor... 1 B. Begriff und Rechtsquellen des Arbeitsrechts... 3 I. Der Begriff Arbeitsrecht.... 3 II. Die Rechtsquellen

Mehr

Kündigung Begriff. Prof. Dr. Ulrich Koch Der Kündigungsschutz Teil I

Kündigung Begriff. Prof. Dr. Ulrich Koch Der Kündigungsschutz Teil I Begriff Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche Willenserklärung, die das Ende des Arbeitsvertrags herbeiführen

Mehr

Robert Jung. Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantelund Vorrats-GmbH

Robert Jung. Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantelund Vorrats-GmbH Robert Jung Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantelund Vorrats-GmbH Robert Jung Registergerichtliche Prüfung und Haftungsfragen bei der Mantel- und Vorrats-GmbH Tectum Verlag Robert

Mehr

Die betriebsverfassungsrechtliche Kooperationsmaxime und der Grundsatz von Treu und Glauben

Die betriebsverfassungsrechtliche Kooperationsmaxime und der Grundsatz von Treu und Glauben Die betriebsverfassungsrechtliche Kooperationsmaxime und der Grundsatz von Treu und Glauben Von Dr. Carsten Witt D U N C K E R & H U M B L O T / B E R L I N juristische Gesamtbibliothek der Technischen

Mehr

Personelle Einzelmaßnahmen. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten. 13 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Personelle Einzelmaßnahmen. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten. 13 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Prof. Dr. Olaf Deinert Arbeitsrechtsvertiefung, SoSe 2006 13 Mitbestimmung in personellen 14 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Mitbestimmung in personellen Mitbestimmung bei personellen nach 99 BetrVG:

Mehr

Die Pauschalierung. Lohnkirchensteuer

Die Pauschalierung. Lohnkirchensteuer Die Pauschalierung der Lohnund Lohnkirchensteuer von Dr. Klaus J. Wagner junstiscne GesamtbibliothöR der Technischen Hochschui Oarmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

1.4 Zustimmung bzw. Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaûnahmen... 27

1.4 Zustimmung bzw. Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaûnahmen... 27 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort.... 5 AbkuÈrzungsverzeichnis... 12 1. Basisinformationen... 15 1.1 Vorbemerkung.................................... 15 1.2 De nitionen......................................

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 613 arechte und Pflichten bei Betriebs bergang..

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 613 arechte und Pflichten bei Betriebs bergang.. Vorwort............................ 5 Abk rzungsverzeichnis................... 13 Literaturverzeichnis.................... 17 613 arechte und Pflichten bei Betriebs bergang.. 19 A. Betriebs bergang und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/991815270. digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/991815270. digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Grundlagen I. Problemstellung II. Die statusrelevante Erklärung als Untersuchungsgegenstand 1. Begriff der statusrelevanten Erklärung a) Personenrecht personenrechtliches

Mehr

VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I

VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I 1. Geltungsbereich Räumlicher, Sachlicher Persönlicher 1. Organe der Betriebsverfassung 2. Struktur von Betriebsräten 3. Wahl und Amtszeit des Betriebsrats

Mehr

INHALTSÜBERSICHT. Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XVII

INHALTSÜBERSICHT. Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XVII INHALTSÜBERSICHT Inhaltsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis... XVII Teil 1: Einleitung... 1 1 Einführung in die Thematik... 1 2 Europäische Rahmenbedingungen... 7 3 Die Commission on European Family

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005

Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Definition: Telearbeit Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die arbeitsgerichtliche Feststellung als Mittel individuellen Rechtsschutzes...1. Einleitung...1

Inhaltsverzeichnis. Die arbeitsgerichtliche Feststellung als Mittel individuellen Rechtsschutzes...1. Einleitung...1 Die arbeitsgerichtliche Feststellung als Mittel individuellen Rechtsschutzes...1 Einleitung...1 1.Teil Historische Grundlagen...3 A. Anwendbarkeit der zivilprozessualen Vorschriften...3 B. Geschichtliche

Mehr

99 Kündigung 96-98. Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats

99 Kündigung 96-98. Personelle Angelegenheiten. 100 Aufhebung, Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin. Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Personelle Angelegenheiten Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Tendenzschutz 118 Einstellung, Versetzung,

Mehr

Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz)

Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) Input für die Arbeitsgruppe am 29.1.2010 Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) RA Dr. Carsten Wendtland, Hildesheim Überblick Rechtsgrundlagen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitung... 1. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 VII. Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitung... 1. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 VII. Abkürzungsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Einleitung... 1 A. Untersuchungsgegenstand... 1 B. Gang der Untersuchung... 3 II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 A. Vorbemerkung... 5 B. Grundkonstellation...

Mehr

Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I

Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I I. Allgemeines 1. Begriff der sozialen Angelegenheiten = Grds. sämtliche arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII Kapitel 1: Einführung und Zweck der Arbeit...1 Kapitel 2: Verbraucherschutzinstrumente...5 A. Grundlagen der Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers... 5 I.

Mehr

Annexbedingungen und Koppelungsgeschäfte im Anwendungsbereich des 87 I BetrVG

Annexbedingungen und Koppelungsgeschäfte im Anwendungsbereich des 87 I BetrVG Annexbedingungen und Koppelungsgeschäfte im Anwendungsbereich des 87 I BetrVG Bearbeitet von Eckart Gaude 1. Auflage 2011. Buch. 219 S. Hardcover ISBN 978 3 631 61486 0 Format (B x L): 14 x 21 cm Gewicht:

Mehr

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung Wettbewerbsverbote Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015 Stefan Hartung Übersicht I. Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote 1. Während des Arbeitsverhältnisses 2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe

Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Von Gregor Römer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 21 I. Einführung 21 II. Erscheinungsformen des

Mehr

A. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22. /. Exekutive Normen 26

A. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22. /. Exekutive Normen 26 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungen V XV Einleitung 1 A. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22 /. Exekutive Normen 26 1. Exekutive" 26 a) Regierung" 28 b) Verwaltung" 32 2. Der Normbegriff

Mehr

Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst. Dr. jur. Wolfgang Zimmerling. Verlag Dr.OttoSchmidt Köln.

Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst. Dr. jur. Wolfgang Zimmerling. Verlag Dr.OttoSchmidt Köln. Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com

Mehr

I n ha l ts v er z ei ch ni s

I n ha l ts v er z ei ch ni s Inhaltsverzeichnis A. Einführung...17 I. Alter...18 II. Gleichheit und Diskriminierung...19 III. Wahrnehmung von Ungleichbehandlung...21 IV. Ausgebliebene Prozessflut...23 V. Vorurteile gegenüber Älteren

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Forum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Diskussionsbeitrag Nr. 5/2005

Forum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Diskussionsbeitrag Nr. 5/2005 Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH Tel: 0561-4001128 0221-3597-550 Fax: 0561-4001128 0221-3597-555 e-mail: dralexander.gagel@arcor.de schian@iqpr.de AZ 10-08-02-04 August

Mehr

Liste der von Frau/Herrn Rechtsanwältin/Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeiteten gerichts- und rechtsförmlichen Verfahren

Liste der von Frau/Herrn Rechtsanwältin/Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeiteten gerichts- und rechtsförmlichen Verfahren Liste der von Frau/Herrn Rechtsanwältin/Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeiteten gerichts- und rechtsförmlichen Verfahren Lfd. Nr. Aktenzeichen Gegenstand Anlagedatum 1 Arbeitsgericht München,

Mehr

TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis

TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis TBS-Fachtagung: Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Beispiele aus der juristischen Praxis Referentin: Rechtsanwältin Julia Grimme Fachanwältin

Mehr

ß ST 2>M4. Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter. PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien. Norbert Falkenstein

ß ST 2>M4. Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter. PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien. Norbert Falkenstein Norbert Falkenstein Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter junsitscne (iesarntbibüothör der Technischen Hochachu» Darmstadt ß ST 2>M4 PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen

Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen auf der Grundlage eines Vergleichs der Auslegung und Fortbildung von Gesetzen mit der Auslegung und Ergänzung von Rechtsgeschäften

Mehr

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Aushangpflichten für Arbeitgeber Aushangpflichten für Arbeitgeber Allgemeines Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber

Mehr