Referat für Gesundheit und Umwelt Gesundheitsschutz Umwelthygiene/-medizin RGU-GS 21

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1 Telefon Telefax Herr Dr. Biber Referat für Gesundheit und Umwelt Gesundheitsschutz Umwelthygiene/-medizin RGU-GS 21 Krankheitserreger im Spielsand Krankheitserreger im Spielsand - Kleinkinder haben ein Recht auf gesundheitlichen Schutz Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid vom Kleinkinder haben ein Recht auf gesundheitlichen Schutz; Gewährleistung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Spielsand bei Kleinkinderspielplätzen - Krankheitserreger im Spielsand BA-Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen vom Anlagen Beschluss des Gesundheitsausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Herr Stadtrat Josef Schmid und der Bezirksausschuss 13 haben beantragt, dass dem Stadtrat zum hygienischen Zustand der Münchner Kinderspielplätze berichtet wird. Dabei solle im Einzelnen detailliert darauf eingegangen werden, wie die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kleinkinderspielplätzen gewährleistet wird. 1. Gesundheitliche Risiken für Kinder beim Spielen mit Spielsand Die gesundheitlichen Risiken für Kinder, die auf Kinderspielplätzen spielen, reichen von Unfallgefahren und Verletzungsmöglichkeiten (durch Spielgeräte, auf Wegen usw.) über Vergiftungsmöglichkeiten durch Giftpflanzen und Schadstoffe im Boden bis hin zu Infektionsgefahren durch Krankheitserreger. Letztere resultieren vor allem aus dem Verschlucken von Spielsand aus Sandkästen, der mit Krankheitserregern kontaminiert sein kann. Aus diesem Grund kommt der hygienisch-mikrobiologischen Qualität des Spielsandes eine besondere Bedeutung zu. Bakterien, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, kommen in einer extrem hohen Zahl und Vielfalt üblicherweise in jedem Darm eines Warmblüters, wie Mensch, Hund oder Wasservogel, vor. Parasiten-Zysten und Wurmeier können insbesondere

2 Seite 2 durch streunende Hunde und Katzen, die ihren Kot in den Spielsand von Kinderspielplätzen absetzen, in den Spielsand gelangen. In Bezug auf Mikroorganismen stehen beim menschlichen Darm Escherichia coli (E. coli) zahlenmäßig im Vordergrund. Zusammen mit der Gruppe der coliformen Keime dienen sie als Indikatoren für eine fäkale Verunreinigung. Eine differenzierte Laboruntersuchung auf alle denkbaren Krankheitserreger (Bakterien, Parasiten, Viren) in jeder Untersuchungsprobe wäre methodisch nicht durchführbar. Aus dem Vorhandensein der Indikatorkeime Escherichia coli oder coliformen Keime im Spielsand kann somit der Grad der fäkalen Verunreinigung bestimmt werden. Es wird davon ausgegangen, dass eine erhöhte Zahl an Indikatorbakterien eine vermehrte fäkale Verunreinigungen anzeigt und damit mit dem Risiko korreliert, dass Krankheitserreger (z.b. Salmonellen, Shigellen, Campylobakter,..) in einer entsprechenden Infektionsdosis vorhanden sein könnten. Es ist nicht zu verhindern, dass Kleinkinder beim Spielen mit Sand diesen in den Mund nehmen und in kleinen Mengen auch verschlucken. Es ist davon auszugehen, dass dabei das gravierendste Erkrankungsrisiko den Zysten von Toxoplasma gondii und den Wurmeiern von Toxocara canis und Toxocara cati (Hundespulwurm, Katzenspulwurm) zukommt. Dadurch hervorgerufene klinisch manifeste Erkrankungen werden jedoch extrem selten diagnostiziert. Der Hundespulwurm, aber auch der Katzenspulwurm, kann bei ausgeprägten Krankheitsfällen das sogenannte Larva-migrans-Syndrom hervorrufen und in seltenen Fällen zu einer Encephalitis (Gehirninfektion) bzw. Chorioretinitis (Augeninfektion) führen. Mit einer hohen Dunkelziffer an Krankheitsfällen ist hierbei zu rechnen, da eine Meldepflicht nach 7 des Infektionsschutzgesetzes für diese Krankheitserreger nicht besteht und nicht alle Krankheitsfälle erkannt werden dürften. Aus Literaturangaben ist allerdings bekannt, dass von Hunden Spulwürmer in einem Prozentsatz von 4-40% ausgeschieden werden. Bei 2,5-8,7% der Menschen bevorzugt bei Kindern - können Antikörper im Blut gegen Toxocara nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass sich das Immunsystem dieser Personen mit Hundespulwürmern auseinander gesetzt hat, ohne zumeist jedoch merkliche Krankheitssymptome zu entwickeln. Eine Infektion des Menschen mit Toxocara (Spulwürmern) kann auf fäkal-oralem Weg durch das Essen kontaminierter Nahrungsmittel, über die Hände durch Anfassen kontaminierter Gegenstände, beim Umgang mit Hundewelpen bzw. nicht-entwurmten Hunden oder auch durch das Herunterschlucken von Erde bzw. Spielsand, in dem sich diese Parasiten befinden, erfolgen. Erkenntnisse darüber, welcher Stellenwert dabei dem Herunterschlucken von Spielsand für das Zustandekommen eines Larva-migrans-Syndroms beizumessen ist, liegen allerdings nicht vor. 2. Untersuchungen zur mikrobiologischen Qualität des Spielsandes 2.1 Allgemeines Zur Beurteilung der mikrobiologischen Qualität von Spielsand werden im Allgemeinen

3 Seite 3 Laboruntersuchungen von Proben des Spielsandes durchgeführt und die Konzentration der Indikatorkeime Escherichia coli (E. coli) und coliforme Keime bestimmt. Wird eine überhöhte Konzentration dieser Indikatorkeime im Spielsand festgestellt, ist dies als Hinweis darauf zu werten, dass die üblicherweise stattfindende Verunreinigung des Sandes soweit vorangeschritten ist, dass sich möglicherweise Krankheitserreger wie Salmonellen oder Parasiten im Sand befinden können. In diesen Fällen wird in den Sandproben in weitergehenden Untersuchungen gezielt nach Krankheitserregern gesucht. Verbindliche Bewertungsmaßstäbe für die mikrobiologische Qualität für Spielsand von Kinderspielplätzen existieren in Deutschland zwar nicht, jedoch wird im Allgemeinen von den nachfolgend aufgeführten Richtwerten von Prof. Dr. Schubert vom Zentrum für Hygiene des Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt ausgegangen. Sofern diese Werte im untersuchtem Spielsand überschritten werden, ist dies als Hinweis dafür zu werten, dass der Spielsand in einem nicht mehr zu tolerierenden Ausmaß mit fäkalen Verunreinigungen belastet ist, und das Risiko erhöht ist, dass sich Krankheitserreger wie Salmonellen oder Toxocara im Spielsand befinden können. Richtwerte für Maßnahmen nach Schubert: - Nachweis von > 100 E. coli / g Sand oder - Nachweis von > 100 coliformen Keimen / g Sand bei gleichzeitigem Nachweis von mehr als Gesamtkeimen pro g Sand. Die Ergebnisse dieser Sanduntersuchungen sind mit gewissen Unsicherheiten behaftet, da die Sandproben, die aus dem Sandkasten entnommen werden, nicht immer den Anforderungen entsprechen, die an die Gewinnung einer repräsentativen Probe zu stellen sind, zumal letztlich nur ca. 10 g Sand aus einem Sandkasten für die mikrobiologische Untersuchung im Labor verwendet werden. 2.2 Überprüfungen des Spielsandes in München durch das Referat für Gesundheit und Umwelt Das Sachgebiet Umwelthygiene/Umweltmedizin des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU-GS 21) hat bereits im Jahr 2000 eine Überprüfung von 61 Münchner Kinderspielplätzen durchgeführt und dabei neben anderen Erhebungen auch die Untersuchung von Sandproben von den Sandkästen/Sandspielbereichen für Kleinkinder vorgenommen. Bei der Beprobung wurden mehrere Stichproben aus einem Sandkasten gezogen und vermischt. So erhält man ein für den gesamten Sandkasten repräsentatives Ergebnis. Offensichtliche Verschmutzungen sollten nicht beprobt, sondern umgehend entfernt werden. Als Ergebnis der mikrobiologischen und parasitologischen Untersuchungen ergab sich, dass bei 11 von 61 Kinderspielplätzen (18%) zwar überhöhte Konzentrationen der Indikatorkeime Escherichia coli (E. coli) und coliforme Keime im Spielsand gefunden werden konnten, in weiteren Untersuchungen aber kein Hinweis auf Krankheitserreger (Salmonellen, Hundespulwurm) im Spielsand festgestellt werden konnte. Untersuchungen des Spielsandes von 18 Kinderspielplätzen im Juni 2007

4 Seite 4 Anlässlich der Angaben im Stadtratsantrag vom und im Bezirksausschussantrag vom , wonach eine Überprüfung von 4 Kinderspielplätzen im April 2007 in Bogenhausen ergab, dass bei keinem einzigen Fall eine bakteriologisch einwandfreie Bewertung abgegeben wurde, wurde vom Referat für Gesundheit und Umwelt im Juni 2007 eine aktuelle Stichprobenüberprüfung von 18 Kinderspielplätzen im Stadtgebiet München durchgeführt. Es wurden 6 Kinderspielplätze in Bogenhausen, 12 Spielplätze in anderen Stadtteilen, deren Proben im Jahr 2000 aufgefallenen waren sowie ein weiterer Spielplatz anlassbezogen aufgrund einer aktuellen Bürgerbeschwerde, ausgewählt. Die dabei entnommenen Sandproben wurden zur mikrobiologischen und parasitologischen Untersuchung dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übergeben. Dabei zeigte sich, dass bei 2 von insgesamt 18 Kinderspielplätzen der Spielsand eine überhöhte Konzentration der Indikatorbakterien Escherichia coli (E. coli) und coliforme Keime festzustellen war (11%). Bei den 6 überprüften Kinderspielplätzen in Bogenhausen ergab sich bei 1 Kinderspielplatz eine erhöhte Konzentration der Indikatorbakterien für fäkale Verunreinigungen. Die Untersuchung des Spielsandes aller 18 Kinderspielplätze hinsichtlich Krankheitserreger wie Salmonellen oder Toxocara (Spulwürmer) ergab jedoch, dass in keiner einzigen Sandprobe diese Krankheitserreger nachgewiesen werden konnten. Ergebnisse der Untersuchungen s. Anlage 4 (Seite 1 u. 2). 2.3 Schlussfolgerung Anhaltspunkte dafür, dass das Spielen von Kleinkindern im Spielsand von öffentlichen Kinderspielplätzen in München mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein könnte, haben sich weder durch Überprüfungen von 61 Kinderspielplätzen im Jahr 2000 noch durch die aktuellen Überprüfungen von 18 Kinderspielplätzen im Jahr 2007 ergeben. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Untersuchungen des Forschungsinstituts Hohenstein im Jahr 1997 gezeigt haben, dass frisch eingebrachter Spielsand in Sandkästen bereits nach 2-3 Monaten wieder so stark mit den Indikatorkeimen Escherichia coli (E.coli) und coliforme Keime belastet sein kann, als würde er schon 1-2 Jahre im Sandkasten liegen. Der Nachweis einer nicht zu tolerierenden Belastung durch fäkale Verunreinigungen bei 2 Kinderspielplätzen durch die festgestellten erhöhten Konzentrationen der Indikatorbakterien im Jahr 2007 erfolgte zufallsbedingt unmittelbar vor dem routinemäßigen Austausch des Spielsandes durch das Baureferat, so dass sich eine Forderung zur Sanierung der Anlagen zum unverzüglich durchzuführenden Sandaustausch erübrigt hatte. 3. Maßnahmen zur Gewährleistung einer hygienisch unbedenklichen Qualität des Spielsandes für Kleinkinder 3.1 Allgemeines Als wesentliche Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen hygienisch-

5 Seite 5 mikrobiologischen Qualität des Spielsandes beitragen und Verunreinigungen des Spielsandes durch organische Verschmutzungen und gefährliche Abfälle verhindern können, gelten allgemein: - regelmäßige Inspektion und Entfernung von Fremdkörpern und organischen Verunreinigungen sowie gefährlichen Abfällen - regelmäßige tiefe mechanische Grobreinigung, z.b. mit Harken und Sieben zur Sandbelüftung und Entfernung von Fremdkörpern - Fernhalten von Hunden und Katzen durch Umfriedungen / Leinenzwang - regelmäßiger Sandaustausch Wie oft der Spielsand von öffentlichen Sandspielkästen ausgetauscht werden soll, hängt vor allem davon ab, wie häufig Hunde und Katzen Zugang zu den Sandkästen haben und wie häufig und effektiv die Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden. Da in Sandkästen Kleinkinder besonders intensiv mit dem Sand spielen, ist hier das Risiko am Größten, dass es zu einer oralen Aufnahme von Sand kommen kann. Dabei ist davon auszugehen, dass bestimmte Parasiten (z.b. der Hundespulwurm Toxocara canis) das größte Gesundheitsrisiko für spielende Kinder darstellen. Grundsätzlich gilt, dass aus rein hygienischer Sicht die Vorrausetzungen zur Vermeidung eines erhöhten Gesundheitsrisikos um so günstiger sind, je öfter der Sand ausgetauscht wird. Eine optimale Lösung stellt der einmal jährliche Austausch des Sandes von Sandkästen für Kleinkinder, wie er in München praktiziert wird, dar. Dieser hohe Hygienestandard kann, wie eine Umfrage des RGU im Jahr 2004 ergeben hat, in anderen großen deutschen Städten meist nicht sichergestellt werden, da dort der Sandaustausch häufig nur in zweijährlichen Abständen erfolgt. Um einen technisch einfachen und damit wirtschaftlichen Austausch des Sandes dieser Anlagen zu ermöglichen, empfiehlt es sich, die Sandkästen nach Art von Con-tainern zu gestalten und von den übrigen Spielplatzflächen abzugrenzen. Damit kann auch der Tendenz entgegengewirkt werden, dass Kleinkinder in Spielbereichen für größere Kinder spielen, in denen sich sogenannter Fallsand im Bereich der Spielgeräte befindet. Bei diesem Sand (Fallsand) kann der hohe hygienische Qualitätsstandard des Spielsands für Sandkästen nicht gewährleistet werden, da dieser Sand aus wirtschaftlichen Gründen erst nach mehreren Jahren ausgetauscht wird. 3.2 Vorgehensweise auf öffentlichen Spielplätzen in München Hinsichtlich der in München durchgeführten Maßnahmen zur Spielsandpflege, zur hygienischen Kontrolle und zum Spielsandschutz sowie des regelmäßigen Sandaustausches hat das Baureferat wie folgt Stellung genommen: - Spielsandpflege Der Spielsand (Buddelsand) wird einmal jährlich bis zur Sohle, das heißt durchschnittlich etwa 35 cm tief ausgetauscht. Eine tiefe Lockerung und Reinigung mit Entfernung von Fremdkörpern erfolgt nach Bedarf. Die Reinigung der Sandoberfläche wird mehrmals wöchentlich bis täglich durchgeführt. Der Fallschutzsand in der Umgebung von Spielgeräten wird alle fünf Jahre ausge-

6 Seite 6 tauscht. Die Lockerung und Reinigung mit Entfernung von Fremdkörpern wird nach Bedarf vorgenommen. Die Reinigung der Sandoberfläche wird je nach Bedarf wöchentlich bis täglich durchgeführt. Wo planerisch sinnvoll und möglich, werden Spielsandflächen von den Fallschutzbereichen getrennt, um den Sandaustausch zu vereinfachen. Andernfalls werden die Sandflächen vollständig als Spielsand behandelt. Zur Standardpflege von Spielplatzbereichen gehört auch die regelmäßige Reinigung von Wegen, Plätzen und des näheren Umfeldes, so dass die zeitnahe Entfernung von gefährlichen Abfällen und Verschmutzungen auf dem gesamten Spielplatz gewährleistet ist und einer Verfrachtung dieser Stoffe in den Sand vorgebeugt wird. - Zustandskontrollen und Mängelbeseitigung Die regelmäßigen Sicherheitskontrollen von Spielplätzen umfassen alle Flächen und Einrichtungen. Sie sind in der Dienstanweisung der Hauptabteilung Gartenbau zu Sicherheitsinspektionen auf Spielplätzen geregelt. Bei den wöchentlichen bis täglichen Sichtkontrollen ist ausdrücklich auch die Beachtung des hygienischen Zustandes und der in Sandflächen vorhandenen, potentiell gefährlichen Gegenstände vorgeschrieben. Kleinere Mängel sind im Zuge der Kontrollgänge sofort zu beheben. Bei starken Verunreinigungen, Verschmutzungen durch Hundekot oder anderen gefährlichen Stoffen wird gegebenenfalls ein umgehender, außerplanmäßiger Teil- oder Gesamtaustausch des Sandes veranlasst. Hinsichtlich der Verschmutzungen durch Hundekot erfolgen zusätzliche Kontrollen durch die Grünanlagenaufsicht. Darüber hinaus sind alle öffentlichen Spielplätze mit Aufklebern ausgestattet, die dazu auffordern, bei Defekten an den Spielgeräten oder anderen Gefahrenquellen beim Baureferat (Gartenbau) anzurufen. Auch bei diesen (wenigen) Meldungen wird sofort reagiert. - Fernhalten von Hunden und Katzen Die Grünanlagensatzung verbietet, Hunde auf Spielplätze mitzuführen. Auf den Wegen im Bereich von Spielplätzen herrscht Leinenpflicht. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen. Das Baureferat versucht in erster Linie mit Hilfe von Informationen über die negativen Folgen von Hundekot aufzuklären, um bei den Hundehalterinnen und -haltern eine entsprechende Bewusstseinsänderung herbeizuführen. In gravierenden Fällen werden Verstöße jedoch konsequent geahndet. Trotz dieser Maßnahmen kann bei stark frequentierten Anlagenbereichen in der Nähe von Spielsandflächen eine Einfriedung zur Fernhaltung von Hunden erforderlich sein. Einfriedungen in den öffentlichen Grünanlagen bedürfen einer Gesamtbetrachtung der örtlichen Situation. Zäune, Mauern oder Hecken als Abtrennung von Teilen einer Parkanlage sind sorgfältig in das gestalterische Gesamtkonzept einzubinden, damit sie die Raumbildung und Raumwirkung nicht stören. Die Abgrenzung von Spielplätzen darf ferner nicht dazu führen, dass der Aktionsbereich von Kindern zu Gunsten freilaufender Hunde eingeschränkt wird. Einzig wirksames Mittel, streunende Katzen von Sandflächen fernzuhalten, wäre, die Flächen nachts (z. B. mit Netzen) abzudecken. Dies wäre angesichts der großen An-

7 Seite 7 zahl der Sandflächen bei stadtweit 650 öffentlichen Spielanlagen logistisch nicht leistbar. 3.3 Schlussfolgerung Die Verfahrensweise des Baureferats gewährleistet ein hohes Sicherheits- und Hygieneniveau auf den öffentlichen Spielplätzen Münchens. Ein vollständiges Fernhalten von mikrobiellen Verunreinigungen oder von Abfällen auf Spielplätzen unter freiem Himmel ist jedoch nicht möglich. Die derzeitige Vorgehensweise hinsichtlich der Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Kleinkinderspielplätzen soweit möglich - sollte deshalb grundsätzlich beibehalten und das Kontroll- und Reinigungsniveau, wie bisher auch, entsprechend der Verschmutzungsintensität angepasst werden. Die Beschlussvorlage ist mit dem Baureferat abgestimmt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Eva Maria Caim, die Antragsteller sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

8 Seite 8 II. Antrag des Referenten 1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass bei den Untersuchungen des Spielsandes von 61 Kinderspielplätzen im Jahr 2000 und einer aktuellen Untersuchung des Spielsandes von 18 Kinderspielplätzen im Jahr 2007 keine Krankheitserreger im Spielsand nachgewiesen werden konnten, die vor allem durch den Eintrag von Hunde- und Katzenkot vorhanden sein können. 2. Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass schon nach wenigen Monaten Liegezeit des Sandes im Sandkasten die Konzentrationen der Indikatorkeime Escherichia coli (E. coli) und coliforme Keime im Spielsand durch die natürlichen Nutzungsbedingungen unter freiem Himmel rasch ansteigen. 3. Der Stadtrat nimmt die vom Baureferat praktizierte, auf den Beschluss der Vollversammlung vom basierende Vorgehensweise zur Gewährleistung einer - soweit möglich - hygienisch unbedenklichen Qualität des Spielsandes für Kleinkinder zur Kenntnis. 4. Der Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid vom und der BA-Antrag Nr / des Bezirksausschusses 13 Bogenhausen vom sind damit geschäftsordnungs- bzw. satzungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat

9 IV. Abdruck von I mit III. an die Vorsitzende und die Fraktionssprecher/innen des Bezirksausschusses 13 - Bogenhausen (6-fach) V. Abdruck von I mit IV. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium HA II/V2 BAG Ost (zu Antrag Nr / B 02166, 3-fach) an das Baureferat G 3 S, Herrn Leib-Gebauer an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-L an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GS 21, Herrn Dr. Biber VI. Wv. Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GS 21

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