und Umwelt Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe RGU-GVP-KPS

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von für 6 Gesundheit und Umwelt Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe RGU-GVP-KPS Aktualisierung der Münchner Sucht- und Drogenpolitik Antrag Nr / A von Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Frau StRin Monika Renner, Herrn StR Klaus Peter Rupp, Herrn StR Dr. Josef Assal vom Anlagen Beschluss des Gesundheitsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Der o.g. Antrag fordert die Aktualisierung der Leitlinien der Münchner Sucht- und Drogenpolitik auf der Grundlage eines Situationsberichts zum Suchtverhalten der Münchner Bevölkerung und die Fortschreibung der Leitlinien in Richtung eines zeitgemäßen Suchtkonzepts. Besondere Beachtung sollen darin Alkohol-, Nikotin- und Medikamentenabhängigkeit sowie Verhaltenssüchte erhalten. Einen Schwerpunkt soll die Prävention im Kinder- und Jugendalter sowie während der Schwangerschaft bilden. 1. Vorgehen zur Erstellung der aktualisierten Leitlinien der Münchner Suchtpolitik Die Leitlinien der Münchner Sucht- und Drogenpolitik bilden seit 1995 die Basis für die Weiterentwicklung der Münchner Suchthilfe. Seitdem haben sich die politischen, gesellschaftlichen und fachlichen Rahmenbedingungen verändert. Konsummuster haben sich verändert, ebenso die Behandlungsangebote, aber auch die Haltung und Bewertung von Suchtmittelkonsum, süchtigem Verhalten und deren Bedeutung für den einzelnen Menschen wie für die Gesellschaft haben sich verändert. Der vorliegende Entwurf trägt dem Rechnung und stellt eine aktualisierte Fassung der Leitlinien vor, die Forderungen von Politik und Fachlichkeit zur Ausgestaltung einer modernen Suchtpolitik aufgreift. Gemäß dem Antrag war zunächst ein Situationsbericht zum Suchtverhalten der Münchner Bevölkerung zu erstellen, um dessen Ergebnisse der Aktualisierung der Leitlinien zugrunde zu legen.

2 Seite 2 von Situationsbericht zum Suchtverhalten der Münchner Bevölkerung Wie im Beschluss Aktualisierung der Münchner Sucht- und Drogenpolitik vom dargestellt, wurde der Situationsbericht durch ein sozialwissenschaftliches Institut das Süddeutsche Institut für empirische Sozialforschung SINE ev - erstellt. Dafür wurden bereits vorliegende regionale, bayernweite und bundesweite Studien ausgewertet. Der Situationsbericht zum Suchtverhalten der Münchner Bevölkerung wurde im Juli 2009 fertig gestellt und im Anschluss dem Stadtrat und der Fachöffentlichkeit präsentiert. Der Situationsbericht hat deutlich gemacht, dass legale Suchtmittel die zentrale Rolle im Hinblick auf Suchterkrankungen spielen und zeigt, wie berechtigt die Forderung der Antragsteller/-innen nach einer stärkeren Beachtung von Alkohol-, Nikotin- und Medikamentenabhängigkeit ist. Der Situationsbericht kommt auch zu dem Ergebnis, dass die Datenlage bei weitem nicht ausreicht, um das Suchtverhalten der Münchner Bevölkerung umfassend zu beschreiben. Die Autorinnen weisen darauf hin, dass Daten für München praktisch nur als Eindruck oder hinsichtlich sehr spezifischer Altersgruppen vorliegen. Der Situationsbericht konnte wichtige Hinweise für die Aktualisierung der Suchtpolitik geben, die Bemühungen um eine befriedigendere Datenbasis sollten aber fortgesetzt werden. 1.2 Entwurf der aktualisierten Leitlinien Die Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe hat für die fachlichen Inhalte zur Aktualisierung der Leitlinien der Münchner Suchtpolitik vertieft in verschiedensten Publikationen recherchiert und vor allem umfangreiche Gespräche mit Expertinnen und Experten der Suchthilfe sowie der weiteren relevanten Fachlichkeiten in München geführt. In einem ersten Schritt wurden grobe Themenbereiche festgelegt und Fragestellungen und Zielsetzungen für die Diskussion mit Facharbeitskreisen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Die Befragungen und Gespräche fanden größtenteils in den bestehenden Facharbeitskreisen statt, etwa mit dem Arbeitskreis Sucht des Gesundheitsbeirats, dem Interdisziplinären Arbeitskreis Alkohol, der Drogen-Arbeitsgemeinschaft, dem Arbeitskreis Essstörungen, der Projektgruppe Jugend und Sucht, dem Arbeitskreis Migration und Gesundheit, dem Arbeitskreis Frauen und Sucht sowie weiteren Gremien und Fachleuten, die teils extra zu Gesprächen eingeladen wurden. Aus den fachlichen Diskussionen und Anregungen ergaben sich zusammen mit den Ergebnissen der Recherchen und des Situationsberichts Zusammenhänge und Schwerpunkte, die eine Gliederung der Leitlinien möglich machten. Ebenso wurden zentrale Aussagen zu spezifischen Themen der Suchthilfe und -politik erfasst sowie

3 Seite 3 von 6 die spezifischen Aussagen und Forderungen, die sich zu einzelnen Themen herauskristallisiert hatten. Auf dieser Grundlage wurde in einem nächsten Schritt ein Entwurf der Leitlinien erstellt. Zu bestimmten Inhalten wie etwa Jugendschutz oder kommunale repressive Maßnahmen wurden Textbeiträge der fachlich zuständigen städtischen Dienststelle wie Jugendamt und Kreisverwaltungsreferat eingeholt. 1.3 Öffentlichkeitsphase Nach Fertigstellung des Entwurfs der aktualiserten Leitlinien der Müncher Suchtpolitik wurde eine Öffentlichkeitsphase durchgeführt, in der die Entwurfsfassung allen relevanten Dienststellen der LH München, den Bezirksausschüssen, den Gremien der Suchthilfe sowie weiteren relevanten Akteuren der Suchthilfe und angrenzender Bereiche vorgestellt wurde. Der Entwurf wurde in den Facharbeitskreisen diskutiert, teilweise unter Beteiligung der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe, und über diese Diskussionen sowie durch schriftliche Stellungnahmen städtischer wie externer Kooperationspartner wurden wertvolle Rückmeldungen gegeben wie auch Ergänzungs- und Änderungsvorschläge eingebracht. In dieser Phase wurde auch ein Gespräch mit der Gleichstellungsstelle der LH München geführt und die Stellungnahme der Stelle für Interkulturelle Arbeit der LH München sowie der Fachstelle Migration und Gesundheit eingeholt. Ebenso erfolgte eine Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden, also dem Kreisverwaltungsreferat und dem Polizeipräsidium München. Alle Rückmeldungen wurden inhaltlich ausgewertet und weitgehend in den nun vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Manche Rückmeldungen beziehen sich bereits auf die Umsetzung der Leitlinien und werden nach Verabschiedung der Leitlinien durch den Stadtrat in die Realisierung einfließen. Zehn Bezirksausschüsse haben zum Entwurf der Leitlinien Stellung genommen. Während zwei davon keine Bewertung des Entwurfs abgaben, begrüßten acht Bezirksausschüsse die Aktualisierung der Leitlinien bzw. stimmten dem Entwurf ausdrücklich zu. Auch die Bezirksausschüsse brachten teils umfangreiche Anregungen für die Leitlinien ein. Sie bezogen sich im Schwerpunkt auf die Themen Prävention, Verhaltenssüchte sowie Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Die Vorschläge wurden größtenteils in den Entwurf aufgenommen, so wurden etwa die Punkte Verhaltenssüchte und Junge Menschen entsprechend ergänzt. Wo eine Berücksichtigung nicht möglich war, wurden die Gründe dem jeweiligen Bezirksausschuss in einem Schreiben erläutert. Über die Gesamtheit der Rückmeldungen wurde große Wertschätzung für den Entwurf geäußert. Insbesondere die stärkere und ausführlichere Beachtung der legalen Suchtmittel sowie der Verhaltenssüchte wurde begrüßt. Auch die ausführliche

4 Seite 4 von 6 Behandlung der Querschittsthemen wie etwa geschlechts und migrationsspezifische Aspekte der Sucht, die Situation der Kinder und anderer Angehöriger oder die besonderen Bedürfnisse jüngerer bzw. älterer Menschen wird als fachlich angemessen und zukunftsgerichtet angesehen. Der Prozess der Entwicklung der aktualisierten Leitlinien unter Einbezug aller Akteure wurde ebenfalls als wertvoll empfunden, da er einerseits die differenzierten Inhalte begünstigt hat, andererseits den Entwurf auf eine außerordentlich breite Basis der Übereinstimmung stellt. 2. Inhaltliche Vorstellung der Leitlinien Der Entwurf der Leitlinien der Münchner Suchtpolitik besteht aus drei Teilen: - Im ersten Teil werden grundsätzliche Aussagen zu Suchterkrankungen getroffen, die Zielgruppen und Angebote der Suchthilfe beschrieben, Akteure und Kooperationen benannt sowie die Rolle der Landeshauptstadt München beschrieben. Damit setzt der erste Teil einen Rahmen für das Verständnis der folgenden Ausführungen und für die spezifische Münchner Situation. - Der zweite Teil beleuchtet übergreifende Themen oder auch Querschnittsthemen der Suchtpolitik: Frauen und Männer, interkulturelle Unterschiede, junge Menschen, ältere Menschen, Kinder und andere Angehörige sowie Komorbidität. Diese Faktoren bedingen jeweils einen spezifischen Blick auf die Entstehung von Suchtproblemen, für die Prävention und Behandlung derselben sowie für die strukturelle Ausgestaltung der Suchthilfe, die von der Politik mit gestaltet wird. Die übergreifende Behandlung dieser Themen wird einerseits deren Bedeutung gerecht, andererseits hilft sie entsprechende Wiederholungen in den Handlungsfeldern zu vermeiden. - Im dritten Teil werden die Handlungsfelder der Suchtpolitik beschrieben: Das Handlungsfeld der Prävention, der Suchthilfe im Sinne von Behandlung und psychosozialer Arbeit, sowie das Feld der Schutzmaßnahmen, Kontrolle und Repression. Die Handlungsfelder umfassen somit alle Bereiche suchtpolitischen Handelns, von der Verhinderung von Suchterkrankungen über die Behandlung suchtkranker Menschen bis hin zu Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheitsstörungen. Jede Leitlinie besteht aus einer Kernaussage, die am Anfang steht und optisch hervorgehoben ist. Dieser folgt ein Begleittext, der die Kernaussage erläutert und diese vertieft. Somit ist auch die fachliche Grundlage, auf der die Leitlinien beruhen, für alle Beteiligten nachvollziehbar. Eine Forderung des o.g. Antrags war die stärkere Berücksichtigung von legalen Suchtmitteln und Verhaltenssüchten. Die Ergebnisse des Situationsberichts und die fachlichen Gespräche haben das unterstrichen. Während die bisherigen Leitlinien der Münchner Sucht- und Drogenpolitik ihren Schwerpunkt im Bereich der illegalen Suchtmittel setzten, wird in der aktualisierten Fassung der Abhängigkeit von legalen Suchtmitteln und

5 Seite 5 von 6 den Verhaltenssüchten die selbe Bedeutung beigemessen wie den illegalen Suchtmitteln. Dies wird auch durch den neuen Titel Leitlinien der Suchtpolitik der Landeshauptstadt München - und nicht mehr der Sucht- und Drogenpoltik - zum Ausdruck gebracht. Im vorliegenden Entwurf stehen nicht die einzelnen Substanzen im Fokus, sondern das Krankheitsbild, die Auswirkungen auf die Betroffenen im engeren und weiteren Sinne und die Maßnahmen von Suchthilfe und -politik. Gleichwohl wurde das Handlungsfeld Suchthilfe nach Substanzen bzw. Verhaltensweisen differenziert. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Abhängigkeit von einer bestimmten Substanz oder Verhaltensweise spezifische Auswirkungen auf die Betroffenen hat. Das gilt insbesondere für die Unterschiede zwischen legalen und illegalen Suchtmitteln sowie zwischen substanzgebundenen Suchterkrankungen und Verhaltenssüchten. In Gesprächen mit den beteiligten Kooperationspartnern kam wiederholt zum Ausdruck, dass die Leitlinien zur Münchner Sucht- und Drogenpolitik, die 1995 erstellt wurden, eine wichtige Funktion für den Ausbau und die inhaltliche Ausgestaltung der Suchthilfe in München hatten. Diese Funktion wird auch den aktualisierten Leitlinien zugeschrieben. Sie werden als wichtiges Bindeglied zwischen der Politik und den Fachkräften der Suchthilfe und angrenzender Versorgungsbereiche angesehen, da vom Münchner Stadtrat verabschiedete Leitlinien der Suchtpolitik ein gemeinsames Fundament darstellen, von dem aus die Herausforderungen der Zukunft im Bereich der Prävention und Behandlung von Suchtproblemen angenommen und gestaltet werden können. Die Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe der Landeshauptstadt München wird die Leitlinien als Grundlage für ihre Tätigkeit nehmen und dazu beitragen, die darin formulierten Forderungen zu realisieren. Die Beschlussvorlage ist mit der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München, dem Behindertenbeirat, dem Ausländerbeirat sowie dem Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München abgestimmt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Eva Maria Caim, das Kreisverwaltungsreferat, das Sozialreferat, die Münchner Bezirksausschüsse, das Polizeipräsidium München sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

6 Seite 6 von 6 II. Antrag des Referenten 1. Der Vortrag des Referenten zur Aktualisierung der Leitlinien der Münchner Suchtpolitik wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt den Leitlinien der Suchtpolitik der Landeshauptstadt München in der vorliegenden Fassung zu. 3. Der Antrag Nr. Antrag Nr / A von Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Frau StRin Monika Renner, Herrn StR Klaus Peter Rupp, Herrn StR Dr. Josef Assal vom ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung des Stadtrates vorbehalten. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen) über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail).

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