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1 Tagung Fünf Jahre NKFG NRW der VWA Hagen - Zusammenfassung und Ausblick - - Zusammenfassung und Ausblick Januar 2010, Ratssaal der Stadt Hagen Referent: Dipl.-Kfm. Christoph Heck, Meerbusch 1

2 Tagung Fünf Jahre NKFG NRW der VWA Hagen - Zusammenfassung und Ausblick - I. Ziele erreicht? Erfahrungen der Kommunalen Praxis a. Zum Stand der Reformumsetzung am b. Bessere Erfassung und Darstellung der Vermögenslage? c. Bessere Erfassung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs? d. Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effektivität? e. Verbesserte Steuerung(-smöglichkeiten) durch die Politik? II. Was ist zu tun? Anpassungsbedarfe und -richtungen (Ausblick) a. Haushaltswirtschaft b. Rechnungslegung und Jahresabschluss c. Fristen 2

3 Tagung Fünf Jahre NKFG NRW der VWA Hagen - Zusammenfassung und Ausblick - I. Ziele erreicht? Erfahrungen der Kommunalen Praxis a. Zum Stand der Reformumsetzung am b. Bessere Erfassung und Darstellung der Vermögenslage? c. Bessere Erfassung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs? d. Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effektivität? e. Verbesserte Steuerung(-smöglichkeiten) durch die Politik? II. Was ist zu tun? Anpassungsbedarfe und -richtungen a. Haushaltswirtschaft b. Rechnungslegung und Jahresabschluss c. Fristen 3

4 Zum Stand der Reformumsetzung am Kommunale Doppik flächendeckend gestartet. Eröffnungsbilanzen liegen vor - die Prüfungen dauern zum Teil noch an. Verzögerungen bei der Feststellung von Eröffnungsbilanzen und ersten Jahresabschlüssen. Im Vordergrund stehen technisch-organisatorisch geprägte Fragen in den Bereichen EDV laufende Bewirtschaftung (z.b. Zusammenarbeit Fachbereich/zentrale Stellen) Interne Kontrollen und Qualitätsmanagement (IKS etc.) komplexe Bewertungsfragen (z.b. Beteiligungen, Rückstellungen) Weitere Aus- und Fortbildung erforderlich (Steuerungszentren, Finanzsachbearbeiter). Die Doppik wurde termingerecht gestartet. Es sind aber noch Anfangsschwierigkeiten zu überwinden bzw. Korrekturen erforderlich. 4

5 Bessere Erfassung und Darstellung der Vermögenslage? Die kommunalen (Eröffnungs-) Bilanzen geben zuverlässig Auskunft über Vermögen und Schulden der Kommunen (einschl. Rückstellungen). Diskussionsbedarf besteht bei/über die Bedeutung der (nicht-)liquidierbarkeit bestimmter Vermögenspositionen die Bildung und Interpretation bestimmter Kennzahlen interkommunalen Vergleichen von Bilanzdaten (bzw. -kennzahlen). Die Kommunen haben flächendeckend ihre Eröffnungsbilanzen aufgestellt und damit ihre tatsächliche Vermögenslage verdeutlicht. 5

6 Bessere Erfassung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs? Fortschritte durch die konsequente Veranschlagung von Abschreibungen und durch die Bildung von Rückstellungen. Verbesserung der Information z.t. auch durch eine schärfere Rechnungsabgrenzung/ Periodenabgrenzung. Diskussionsbedarf besteht bei/über die Frage der Angemessenheit/Wirtschaftlichkeit bei der Rechnungslegung im Bereich der Erfassung und Zuordnung des Ressourcenverbrauchs auf Produkte den Umfang der notwendigen internen Qualitätssicherung (z.b. Kontierungsqualität) die Integration des Mahnwesens und der Vollstreckung in die Finanzbuchhaltung gemäß 93 GO NW (vgl. Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände). Die Erfassung und Darstellung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs hat sich wegen der zusätzlichen Erfassung von Abschreibungen und Rückstellungen verbessert. 6

7 Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effektivität? Erhoffte kostengünstige Lösungen durch kaufmännische Standardsoftware wurden zumeist nicht realisiert. Diskussionsbedarf besteht bei/über die organisatorischen Konsequenzen der NKF-Reformen die Notwendigkeit bestimmter finanzstatistischer Anforderungen die (Mindest-)Anforderungen an die Software. Die erhoffte Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effektivität ist (bislang) nicht eingetreten. 7

8 Verbesserte Steuerung(-smöglichkeiten) durch die Politik? Möglichkeiten einer verbesserten Steuerung werden grundsätzlich gesehen, aber bislang überwiegend nicht genutzt. Ursächlich könnte die nach wie vor hohe Komplexität (bzw. der Umfang) der Informationsangebote an die Politik sein. Insbesondere der Haushalt ist noch zu komplex. Diskussionsbedarf besteht deshalb bei/über die Möglichkeiten einer Vereinfachung der Haushaltsvorlage(n) bzw. einer stärkeren Konzentration auf das Wesentliche der Überprüfung der Erfordernisse der Finanzstatistik(en) die Förderung der (Er-)Kenntnisse über die besseren Steuerungsmöglichkeiten z.b. durch gezielte Schulungen und Informationsangebote auf Ebene der Politik. Die erhoffte Verbesserung der kommunalen Haushaltssteuerung ist (bislang) nicht eingetreten. 8

9 Tagung Fünf Jahre NKFG NRW der VWA Hagen - Zusammenfassung und Ausblick - I. Ziele erreicht? Erfahrungen der Kommunalen Praxis a. Zum Stand der Reformumsetzung am b. Bessere Erfassung und Darstellung der Vermögenslage? c. Bessere Erfassung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs? d. Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effektivität? e. Verbesserte Steuerung(-smöglichkeiten) durch die Politik? II. Was ist zu tun? Anpassungsbedarfe und -richtungen (Ausblick) a. Haushaltswirtschaft b. Rechnungslegung und Jahresabschluss c. Fristen 9

10 Anpassungsbedarfe bei der Haushaltswirtschaft? Formale Erleichterungen (eher kurzfristig) Aufteilung der Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen auf die Teilpläne gemäß 19 Absatz 3 GemHVO NW vermeiden Erweiterung der Übertragungsmöglichkeiten für Auszahlungsermächtigungen gemäß 22 (neuer Absatz 4) GemHVO ermöglichen Verzicht auf Teilrechnungen im Falle des 21 GemHVO (Bildung von Budgets) Anpassung der Regelungen zum Haushaltsausgleich (eher mittelfristig) Dynamisierung der Ausgleichsrücklage ( 75 Absatz 3) Änderung des Sanktionsmechanismus gemäß 75 Absatz 4 GO NW Im Bereich der Haushaltswirtschaft könnten durch kleinere formale Anpassungen wesentliche Erleichterungen entstehen. Der Haushaltsausgleich könnte mittelfristig angepasst werden. 10

11 Anpassungsbedarfe bei Rechnungslegung und Jahresabschluss? Kleinere Erleichterungen (eher kurzfristig) Abschaffung der regelmäßigen Inventur gemäß 28 Absatz 1 Satz 3 GemHVO Abschreibungen auf GWG vereinfachen Dynamisierung der GWG-Vorschriften analog Einkommensteuerrecht Anpassung der Vorschrift zum Umfang der Abschreibungen im Zu- und Abgangsjahr gemäß 35 GemHVO Verzicht auf diffenzierten Forderungsausweis ( 41 Absatz 3 Ziff ff.) Abschaffung des Forderungsspiegels (Aufhebung 46 GemHVO) Behandlung von (Steuer-) Vorauszahlungen und Umlagen (eher mittelfristig) Zulässigkeit von Rückstellungen für drohende Rückzahlungsverpflichtungen wegen Schwankungen im Gewerbesteueraufkommen (überhöhten Vorauszahlungen) und (Kreis-)Umlagen Zulässigkeit zur Bildung von Sonderposten für differenzierte Umlagen der Umlageverbände bzw. Kreisumlage Im Bereich der laufenden Rechnungslegung und des Jahresabschlusses ergeben sich einige kleinere Korrekturbedarfe. Daneben ist die künftige Behandlung bestimmter Umlagen/Vorauszahlungen strittig. 11

12 Anpassungsbedarfe bei Fristen? Frist zur Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses ( 95 Absatz 3 GO NW) Abschaffung bzw. Verlängerung der Drei-Monatsfrist Rücksichtnahme auf die verselbständigten Aufgabenbereiche Frist zur erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses soll verlängert werden (bis 2012) Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Änderungen auf Gesetzesebene zu erwarten! Kommunen und deren Spitzenverbände plädieren für die Verlängerung von Aufstellungsfristen für den Jahres- und (insbesondere) den Gesamtabschluss! Es wird aber wohl keine geben!! 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und... ein schönes Wochenende!! Wirtschafts- und Kommunalberater Dipl.-Kfm. Christoph Heck Gonellastraße Meerbusch Tel.: (02150) Fax: (02150) Mobil:

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