Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberhausen- Rheinhausen. am um Uhr

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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberhausen- Rheinhausen am um Uhr 1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner 2. Gemeinderäte: Frank Baumann, Peter Börzel, Hajo Böser, Helmut Brand, Jasmine Brand, Peter Brand, Florian Häfele, Margareta Hartkorn, Peter Hoffmann, Norbert Horn, Brigitte Klee, Thorsten Koch, Katharina Korrmann, Raimund Kraus, Werner Most, Heinz Nagel, Peter Prestel, Karsten Rausch, Karl Riegel, Hans Strubel, Margit Zieger, Thomas Zieger 3. Beamte, Beschäftigte usw.: Melanie Horn, Josef Maier, Jennifer Perino Dominic Sievert als Protokollführer Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gegeben worden sind; Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 23 Mitglieder anwesend sind. Es fehlten als beurlaubt: Daniel Born, Tatjana Lindemann nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen: -- als Urkundspersonen wurden ernannt: Florian Häfele, Brigitte Klee Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte eingetreten und folgendes beschlossen: -1-

2 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. GR115/2013 Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am gefassten Gemeinderatsbeschlüsse Der Gemeinderat fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat stimmte einem Vergleich im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Dachsanierung Sporthalle Oberhausen zu. 2. Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf Stundung von offenstehenden Forderungen gegenüber der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen zu. 3. Der Gemeinderat stimmte der Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen für besondere sportliche Leistungen an mehrere Personen des RSV Edelweiß e.v. Oberhausen zu. Diese Beschlüsse werden gemäß 35 Abs. 1 GemO bekannt gegeben und zwar in der in diesem Paragraphen vorgeschriebenen Form, d.h. ohne Abstimmungsergebnis und ohne Bekanntgabe des Verlaufs. -2-

3 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 2 öffentlich DS-Nr. GR116/2013 Fachamt: Rechnungsamt zur Beschlussfassung Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2014, des Entwurfs des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014, des Entwurfs des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Jahr 2014 sowie des Entwurfs des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Photovoltaik für das Jahr 2014 Beratung: Bürgermeister Büchner bringt den von der Verwaltung erstellten Haushaltsplanentwurf 2014, den Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014, den Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2014 und den Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Photovoltaik für das Wirtschaftsjahr 2014 ein und hält seine Haushaltsrede, die nachstehend abgedruckt ist. Die Haushaltsreden der Fraktionen sind, wie in den vergangenen Jahren bei der Haushaltsplanverabschiedung, die in diesem Jahr in der Sitzung am 16. Dezember 2013 stattfinden soll, vorgesehen. Wie bereits angekündigt, finden am Donnerstag, den 21. November 2013 von bis ca Uhr und am Freitag, den 22. November 2013 ab Uhr die gemeinsamen Beratungen aller Ausschüsse über die Entwürfe im Bürgerhaus Wellensiek & Schalk statt. Dort können auch Änderungsanträge zum Verwaltungsentwurf gestellt werden. Die Verwaltung wird dann ihre Entwurfsfassung gegebenenfalls entsprechend der Beratungsergebnisse korrigieren. Selbstverständlich können die Fraktionen bzw. die Mitglieder des Gemeinderates bei der endgültigen Haushaltsbeschlussfassung nochmals Änderungsanträge stellen. Die Verwaltung bittet jedoch, in diesem Fall um schriftliche Vorlage solcher Anträge bis spätestens 29. November 2013, damit die übrigen Fraktionen hierüber vorberaten können. -3-

4 2014 Nr. 12/2013 Haushaltsplanentwurf der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Verfasser: Martin Büchner, Adlerstraße Oberhausen-Rheinhausen Mail: martin.buechner@oberhausenrheinhausen.de -4- Es gilt das gesprochene Wort.

5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1.0 Allgemeines Dorfentwicklung Rücklagen und Schulden der Gemeinde Verwaltungshaushalt Personalkosten Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Bewirtschaftung der Grundstücke Bürobedarf Dienstreisen Porto und Fernmeldeentgelte Sachverständige und Gerichtskosten Datenverarbeitung Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben Eigenbetrieb Wasser Eigenbetrieb Abwasser Eigenbetrieb Fotovoltaik 21-5-

6 1.0 Allgemeines 1.1 Dorfentwicklung Eigene Stärken und Schwächen zu analysieren und ein Leitbild für die Entwicklung der Gemeinde zu formulieren sind anstrengende und wenig beliebte Aufgaben am Anfang einer Dorferneuerung. (Zitat aus der Broschüre zur Dorferneuerung einer Gemeinde in Oberbayern) Sehr gehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Gemeinderates, mit diesem Zitat aus einer Broschüre zur Dorferneuerung habe ich meine diesjährige Haushaltsrede überschrieben. Zum einen, weil auch wir in den kommenden Jahren im Rahmen der Antragstellung für das Landessanierungsprogramm ein solches Leitbild erarbeiten müssen, zum anderen aber auch, weil ich persönlich die Kernaussage, die hinter diesem Zitat steht, nicht teile. Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass die Arbeit an einem Leitbild nicht immer bei allen Interessengruppen auf die gleiche Zustimmung stößt. Allein die Reaktionen in und auf die zurückliegende Sitzung des Gemeinderates haben gezeigt, dass Dorfentwicklung immer auch Kontroversen auslösen kann. Was soll wo, wie und wann getan werden? Allein die Festlegung auf ein oder zwei konkrete Projekte führt dazu, dass andere Dinge nicht gleichzeitig getan werden können. Denn Dorfentwicklung bedeutet auch, sich an den finanziellen Möglichkeiten der Kommune auszurichten. Nicht alles kann gleichzeitig und gleichwertig nebeneinander erreicht werden. Es gilt Schwerpunkte zu setzen und Machbares im Blickfeld zu behalten. Dies ist nicht immer einfach. Insbesondere dann, wenn die finanziellen und personellen Mittel begrenzt sind. Die Arbeit ist somit anspruchsvoll aber nicht anstrengend. Und sich Gedanken über die Zukunft zu machen, mag zu Diskussionen und Ergebnissen führen, die man vielleicht nicht in allen Punkten teilt. Sie aber deshalb als unbeliebt zu bezeichnen, entspringt wohl einem sehr persönlichen Eindruck. Vielleicht hängt dies auch damit zusammen, dass der eine oder andere solche Aufgaben als wenig zielführend betrachtet. Einfacher ist es nämlich, immer von Fall zu Fall zu entscheiden, als sich zu einem bestimmten Zeitpunkt festzulegen, dass Verschiedenes nicht möglich sein wird, wenn man einen bestimmten Weg eingeschlagen hat. Jede positive Entscheidung in einem Dorfentwicklungskonzept hat damit auf der Gegenseite auch eine negative Bewertung für anderes. Das heißt nicht grundsätzlich, dass etwas nicht mehr möglich sein wird. Es bedeutet aber, dass anderes Vorrang hat. Und solche Entscheidungen zu treffen, ist oft nicht einfach. Gibt es doch immer eine Seite, die sich als Verlierer solcher Maßnahmen ansieht. -6-

7 Es ist jedoch wichtig und für den Erfolg einer Maßnahme von Bedeutung, dass man sich von Anfang an bewusst ist, dass erstens nicht alles sofort umgesetzt werden kann, was man sich vorstellt und zum anderen, dass möglicherweise die eigene Meinung von der Mehrheitsmeinung abweicht. Wenn wir dies akzeptieren und uns bei allem Eintreten für ein bestimmtes Ziel bewusst machen, dass eine Dorfentwicklung nicht immer sofort alle notwendigen Maßnahmen enthält, dann bin ich davon überzeugt, dass die Aufgabe der Entwicklung eines Leitbildes für eine Gemeinde auch beliebt sein kann. Machen wir uns also zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde auf den Weg mit neuen Mitteln die Zukunft zu gestalten. Das Landessanierungsprogramm fordert uns dazu auf, die zahlreichen Gedanken, die wir uns zur Entwicklung unserer Gemeinde in der Vergangenheit gemacht haben, zu bündeln, zu bewerten und zu Papier zu bringen. Wir alle sind sicherlich gespannt auf die Ergebnisse. 1.2 Rücklagen und Schulden der Gemeinde Liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen ist in ihrem Kernhaushalt schuldenfrei. Lediglich 159 der Gemeinden in Baden-Württemberg können dies von sich ebenfalls behaupten. Lediglich 86 Gemeinden davon haben sowohl einen schuldenfreien Kernhaushalt als auch keinerlei Verbindlichkeiten in ihren Eigenbetrieben. Wir sind somit, was die Verschuldung angeht, weder Spitzenreiter im positiven Sinne aber noch viel weniger im negativen Sinn. Eine andere Sichtweise ergibt sich auch dann nicht, wenn wir unsere Eigenbetriebe, insbesondere den Bereich Abwasser und Wasser einbeziehen. Die Verbindlichkeiten werden dort über die von den Bürgerinnen und Bürgern erhobenen Gebühren getilgt. Dabei liegen diese im unteren Bereich der Gemeinden im Landkreis Karlsruhe und im Land Baden-Württemberg. Die Verbindlichkeiten sind dabei aus Baumaßnahmen für die Sanierung bzw. Erneuerung des Wasser- bzw. Abwassernetzes entstanden. Ein Teil resultiert aus der Veräußerung der Abwasserleitungen von der Gemeinde an den Eigenbetrieb. Die Einnahmen für den Gemeindehaushalt hieraus in Höhe von ca ,00 kommen wiederum den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Insgesamt stehen somit unsere Eigenbetriebe wirtschaftlich auf gesunden Beinen, ohne dass hierzu die Verbraucher übermäßig zur Kasse gebeten werden. -7-

8 Was unsere Rücklagen, die zusammen mit dem an den Eigenbetrieb Abwasser gewährten Darlehen rund 7,1 Millionen Euro betragen, betrifft, so ist dies auf der einen Seite viel Geld. Leider ist es jedoch nicht ausreichend um alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zeitnah und im erforderlichen Maße durchführen zu können. Hierauf habe ich bereits mehrfach hingewiesen. Bei den von der Gemeindeverwaltung in den Haushaltsplänen der vergangenen Jahre vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich nicht um Wünschenswertes oder Notwendiges, sondern um dringend Erforderliches, sei es zum Erhalt der Infrastruktur oder zur Weiterentwicklung der Gemeinde. Wir werden auch in der Zukunft bestrebt sein, unsere Rücklagen über der Mindestrücklage zu halten. Denn die wirtschaftliche Entwicklung wird nicht immer nach oben zeigen, wie wir dies in den zurückliegenden drei, vier Jahren erleben durften. Ich darf an die Jahre erinnern, als das Rechnungsergebnis der laufenden Betriebskosten einen negativen Saldo aufgewiesen hat und wir den Verwaltungshaushalt über eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt stützen mussten. In dieser Zeit war es uns nur möglich, über unsere Rücklagen eine Genehmigung für den Haushalt zu erhalten. Ohne dieses Geld hätten Einrichtungen zwangsweise geschlossen werden müssen, weil zum Ausgleich der laufenden Ausgaben nach dem Gesetz keine Kredite aufgenommen werden dürfen. Um in schlechteren Zeiten noch Handlungsspielräume zu haben, sollte daher die Rücklage über der Pflichtrücklage liegen. Einfach das vorhandene Geld ausgeben, würde somit möglicherweise dazu führen, dass in der Zukunft Entscheidungen gegen unseren Willen getroffen werden oder getroffen werden müssten. Eine weitsichtige Planung kann dies so weit als möglich verhindern. 2.0 Verwaltungshaushalt Kommen wir nun zum Verwaltungshaushalt für das Jahr Die Ausgaben und Einnahmen für das Jahr 2014 betragen ,00. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um rund ,00 oder 5,9% des Gesamtvolumens. Begründet ist dies im Wesentlichen durch Mehreinnahmen im Haushaltsabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen von ca ,00 sowie durch die gestiegenen Sachkostenbeiträge des Landes für die Gemeinschaftsschule und die Kindergärten von jeweils fast ,00. Durch die höheren Einnahmen steigt auch die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt, also der Betrag, der nach Ausgleich der laufenden Zahlungen für Investitionen verbleibt von ,00 in diesem Jahr auf ,00 im kommenden Jahr. Dies zeigt, dass die laufenden Ausgaben im kommenden Jahr um ca ,00 höher ausfallen als nach den Ansätzen für das Jahr

9 Begründet ist dies durch steigende Umlagen um mehr als ,00 sowie Mehraufwendungen im Einzelplan 9100 durch die gestiegene Zuführung an den Vermögenshaushalt mit ca ,00. Die eigentliche Kostensteigerung im Haushalt beträgt somit weniger als ,00 und verteilt sich auf zahlreiche Haushaltsstellen. Eigentliche Kostensteigerung deshalb, da die Steigerungen der Umlagen zum einen aus den Vorgaben von außen herrühren, die von der Gemeinde nicht zu beeinflussen sind und zum anderen auch aus der gestiegenen eigenen Steuerkraft resultieren bzw. aus dem höheren Überschuss aus den laufenden Einnahmen und Ausgaben, der als Ausgabe dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. Wie in den Vorjahren möchte ich Ihnen die Entwicklung der einzelnen Sammelnachweise präsentieren, damit Sie einen Eindruck der Gesamtentwicklung der Gemeinde erhalten. 2.1 Personalkosten Hh-Ansatz ,80 Hh-Ansatz , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Tausende Die Personalkosten sinken gegenüber dem Vorjahr um rund ,00 auf ,00. Hintergrund dafür ist die Beendigung der Altersteilzeit verschiedener Mitarbeiter. Den größten Rückgang werden wir im Haushaltsjahr 2016 feststellen, wenn die stärkste Gruppe der Mitrarbeiter aus der Freistellungsphase der Altersteilzeit in den Ruhestand wechselt. -9-

10 Bei den Personalkosten ist die Lohnsteigerung der Beamten im Jahr 2014 mit ca. 2,5 % berücksichtigt und eine geschätzte Erhöhung der Gehälter der Angestellten von ebenfalls 2,5 % ab 01. März Darüber hinaus gehen wir bei unseren Planungen davon aus, dass das Leistungsentgelt, das als Anerkennung und Anreiz für die Mitarbeiter dienen soll, ebenfalls leicht von derzeit 2 % auf 2,25 % angehoben wird. Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, die Änderungen innerhalb der Verwaltung durch Weiterentwicklungen im Bereich der EDV, sich verändernden Aufgabenfeldern und Anforderungen an Betriebsabläufe durch modernere Kommunikationsmittel und den Anforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden die Mitarbeiter auch in den kommenden Jahren beschäftigen und Veränderungen mit sich bringen. Einige Aufgaben werden wegfallen oder in der zeitlichen Beanspruchung sich verringern. Neues wird hinzukommen. Um dies alles bewerkstelligen zu können, bedarf es einer Verwaltungsorganisation, die auf diesen Wechsel eingestellt ist. Wir haben hier bereits einen entscheidenden Schritt getan, den wir in der Zukunft weiterverfolgen möchten. So gibt es innerhalb unserer Verwaltung bereits seit einigen Jahren keine Ämter, sondern Teams. Keine Amtsleiter, sondern Teamleiter. Mit dieser Änderung in der Bezeichnung sollten keine Anglizismen als Ausdruck von Modernität und Weltoffenheit in Oberhausen-Rheinhausen Einzug halten, sondern die Aufgabenabwicklung wurde umgestellt. Jedem Team ist ein bestimmter Aufgabenbereich zugeordnet, der von diesem selbstständig zu bearbeiten ist. Es gibt daher nicht mehr den klassischen Sachbearbeiter, mit einem fest zugeordneten Bereich, sondern die Arbeiten werden gemeinschaftlich wahrgenommen. Die Vorteile aus dieser Arbeitsweise bestehen zum einen darin, dass die Arbeiten des Einzelnen vielfältiger und abwechlungsreicher werden. Schwierige Sachverhalte können im Team besprochen werden, da mehrere Personen Einblick in das Aufgabenfeld haben. Die Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit wird größer und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da nicht mehr zwingend alle gleichzeitig anwesend sein müssen, um Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten zu können. Dies erfordert zum einen gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereit sind, sich in den Arbeitsbereichen ihres Teams zu spezialisieren und zum anderen über ein breites Allgemeinwissen über das Aufgabenfeld innerhalb der Gruppe verfügen. Durch Weiterbildung und der Ausnutzung der vorhandenen EDV mit einer gleichzeitigen -10-

11 Standardisierung der Aktenverwaltung innerhalb der Behörde, wird die Arbeit erleichtert werden. Dass dieser Weg, den wir nun seit einigen Jahren begehen, der Richtige ist, wird uns nicht nur durch ein Gutachten der KGST bestätigt, sondern indirekt auch durch die Einführung der Behördeneinheitlichen Rufnummer 115. Mit diesem Callcenter werden nach eigenen Auskünften ca. 80 % aller Anfragen beim Erstkontakt zufriedenstellend beantwortet. In allen anderen Fällen erfolgt ein Rückruf innerhalb von 24 Stunden. Dies funktioniert nur durch das Ausnutzen moderner EDV und einem breiten Allgemeinwissen über Behördenvorgänge der einzelnen Mitarbeiter, die bei dieser Hotline beschäftigt sind. Durch die bei uns eingerichteten Teams, mit einer verstärkten Spezialisierung auf Teilbereiche innerhalb der Verwaltung erreichen wir heute bereits bessere Werte. Um jedoch den künftigen Ansprüchen gerecht werden zu können, bedarf es bei aller Improvosationskunst und Einsatzbereitschaft der Beschäftigen im Rathaus auch entsprechender Räumlichkeiten, die zum einen Teamarbeit besser ermöglichen, die Nutzung der EDV sicherstellen, regelmäßige Schulungen gewährleisten und ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen. Eine Sanierung der Rathausgebäude bzw. ein Neubau sind daher erforderlich, um den Ansprüchen und Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Hierzu werde ich aber noch im Rahmen der Darstellung des Vermögenshaushaltes zurückkommen. 2.2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -11-

12 Für die Unterhaltung unserer Gebäude und Einrichtungen sind im kommenden Jahre ,00 vorgesehen. Der Anstieg resultiert zum einen aus der Behebung eines Wassereintritts an der Schulsporthalle in Oberhausen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das Hallendach, das im zurückliegenden Jahr für ,00 saniert wurde, sondern um die Abdichtung eines Wassereintritts im Bereich der Flure der Sporthalle. Durch eine Undichtigkeit im Eingangsbereich des Foyers dringt Wasser in die unterirdisch liegenden Räume. Durch eine Verpressung von innen soll der Schaden behoben werden. Der Schaden, der bisher noch nicht allzu gravierend ist, zeigt aber auch deutlich die Probleme, die die Gemeinde immer wieder bei solchen Maßnahmen hat. Für die Arbeiten muss die Decke im Flur geöffnet werden. Aufgrund der damals gewählten Konstruktion ist dies jedoch nicht teilweise möglich, sondern die gesamte Deckenbekleidung muss entfernt werden. Davon betroffen sind auch die Einbauleuchten, die anschließend nicht mehr verwendet werden können. Die Montage einer neuen Deckenbekleidung nach Abschluss der Arbeiten ist jedoch derzeit nicht sinnvoll, da unter der Decke auch die Heizungsleitungen verlaufen. Diese muss in den kommenden Jahren ausgetauscht bzw. vollständig erneuert werden. Daher ist es nicht sinnvoll, die Leitungen durch neue Leitungen auszutauschen, da deren erforderlicher Querschnitt bei einer neuen Heizungsanlage nicht bekannt ist. So führt ein an und für sich kleiner Schaden dazu, dass bei einer sinnvollen Sanierung sicherlich mehrere hunderttausend Euro aufzuwenden wären. Wir haben uns daher verwaltungsintern dazu entschlossen, zunächst nur den Schaden zu beheben und die Sanierung der Decke und der Heizungsanlage für 2016 bzw vorzusehen. Dies lässt dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung auch ausreichend Spielraum dafür, sich Gedanken über das zukünftige Heizungssystem zu machen. Dabei muss sicherlich auch die geplante Fotovoltaikanlage miteinbezogen werden. Darüber hinaus ist die Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme durch Modellierung des Geländes bei der Erlichseewiese geplant, die Kosten von ca ,00 verursacht. Wir möchten damit einen Beitrag für den Umweltschutz leisten und gleichzeitig unser Ökokonto für spätere Maßnahmen auffüllen. -12-

13 2.3 Bewirtschaftung der Grundstücke Steigende Energiekosten lassen auch die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke ansteigen. So wie jeder Privathaushalt von steigenden Strom- und Heizölpreisen betroffen ist, muss auch die Gemeinde mehr Geld ausgeben. Gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres erhöhen sich die Ausgaben voraussichtlich um ca ,00 oder 8,4 %. -13-

14 2.3 Bürobedarf Der Bürobedarf sinkt gegenüber den zurückliegenden Jahren. Dies hat verschiedene Ursachen. Zum einen ist dies auf die Kontrolle beim Einkauf zurückzuführen, zum anderen auf die Sparsamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung. Zu guter Letzt leistet auch der Gemeinderat einen Beitrag zu den Einsparungen durch die Nutzung von Tablet-PCs. 2.4 Dienstreisen -14-

15 Bei den Dienstreisen ist keine besondere Veränderung feststellbar. Sie liegen im Ansatz in der gleichen Höhe wie in den zurückliegenden Jahren. 2.5 Porto und Fernmeldeentgelte Die Porto- und Fernmeldegebühren liegen etwas höher als im zurückliegenden Jahr und erreichen wieder den Ansatz aus dem Jahre Dies hängt auch mit den im kommenden Jahr stattfindenden Wahlen zusammen, bei denen die Unterlagen mit der Post versandt werden. 2.6 Sachverständige und Gerichtskosten -15-

16 Bei den Sachverständigen und Gerichtskosten liegen wir ,00 unter dem Haushaltsansatz des Vorjahres aber mit ,00 deutlich über den Rechnungsergebnissen der Jahre Beinhaltet sind hier die Kosten für die Gewässerentwicklungsplanung unseres Grabensystems mit ca ,00. Darüber hinaus haben wir ,00 an Anwaltshonoraren eingestellt, sofern wir uns gegen den Transport von Atommüll aus La Hague und Sellafield gerichtlich zur Wehr setzen möchten. Darüber hinaus sind 5.000,00 für eine Untersuchung der Pumpen und deren Steuerung am Schöpfwerk Eichau-Schanzengraben vorgesehen. 2.7 Datenverarbeitung Die Kosten in der Datenverarbeitung sinken gegenüber dem Vorjahr erheblich um ca ,00. Dies ist zum einen erfreulich, wenn man die reinen Zahlen betrachtet. Da der Rückgang jedoch nicht auf Einsparungen beruht, sondern darauf, dass im zurückliegenden Jahr die Server in der Gemeindeverwaltung erneuert wurden, lohnt sich ein Vergleich mit den vorangegangenen Jahren. Dabei wird deutlich, dass die Kosten für die EDV kontinuierlich angestiegen sind. Sie werden 2014 ca ,00 betragen. Umgerechnet auf ca. 19 Vollzeitbeschäftigte, die die Programme nutzen, sind dies rund 4.000,00 pro Jahr. Neue Updates werden auch in der Zukunft weitere Kosten mit sich bringen. -16-

17 Die EDV wird uns immer mehr lieb und teuer. Sie unterstützt uns aber auch bei unserer täglichen Arbeit und erleichtert uns diese, zumindest manchmal. 3.0 Vermögenshaushalt Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, neue Investitionen werden im Buchhaltungssystem der Gemeinde über den Vermögenshaushalt abgewickelt. Dieser hat im Jahre 2014 ein Gesamtvolumen von ,00. Finanziert wird dieser über folgende Einnahmen: 3.1 Einnahmen ,00 erhalten wir vom Land Baden-Württemberg an Zuschüssen. Davon entfallen ,00 auf den Erwerb eines neuen Feuerwehrautos und ,00 für die Erweiterung unserer Kindergärten in Oberhausen und Rheinhausen. Der Erwerb des Feuerwehrfahrzeuges war bereits für das Jahr 2013 vorgesehen. Die Vorarbeiten und Abstimmungen mit der Feuerwehr Oberhausen-Rheinhausen haben jedoch das gesamte Jahr

18 angedauert. Ich gehe jedoch davon aus, dass wir den Vergabebeschluss noch in der Dezembersitzung fassen können. Einer Auslieferung in 2014 stünde dann bei einer normalen Auftragsabwicklung nichts mehr im Wege. Wenn wir von einer normalen Auftragsabwicklung reden, dann sind wir bei den Kindergärten in Oberhausen und Rheinhausen. Dort lief und läuft die Abwicklung eben nicht normal, was zu erheblichen zeitlichen Verschiebungen führt. Hierfür möchte ich mich persönlich bei allen Betroffenen, seien es Eltern oder die Mitarbeiter der Einrichtungen, entschuldigen und mich für das bisher gezeigte Verständnis bedanken. Ich möchte jedoch meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass wir die Baumaßnahme trotz aller Querelen doch noch zu einem positiven Abschluss bringen werden. Genaue Termine kann ich jedoch immer noch nicht nennen, da die Terminplanung durch den Nichtbeginn der Holzbauarbeiten sich erneut verändern wird. Ursprünglich war nach den Zusagen der betroffenen Firma eine vollständige Fertigstellung bis Ende März 2013 vorgesehen. Vielleicht können wir dieses Ziel noch erreichen. Die größte Einnahmeposition mit ,00 ist die Entnahme aus dem Sparbuch der Gemeinde. Dieses wird zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 noch ein Guthaben von ca ,00 aufweisen. Hinzu kommen noch die an den Eigenbetrieb Abwasser gegebenen Darlehen, die mit einem Betrag von rund ,00 valutieren. Insgesamt verfügt die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen zu Beginn des Jahres über ein Geldguthaben von mehr als 7,1 Millionen Euro. Für die an den Eigenbetrieb gewährten Darlehen erhält die Gemeinde Zins- und Tilgungsleitungen. Allein die Tilgungsleistungen machen im Jahr 2014 im Vermögenshaushalt einen Betrag von ,00 aus. Eine besonders positive Einnahme ist die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt, also dem Überschuss aus Einnahmen und Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr. Dieser beträgt 2014 ca ,00 und ist damit beinahe so hoch, wie die geplante Einnahme aus den Rücklagen. Aus Grundstücksveräußerungen erwarten wir einen Erlös von ,00. Bereits beschlossen, ist der Verkauf des Parkplatzes vor dem Penny-Markt an die Firma REWE. Vorgesehen haben wir auch wieder die Veräußerung unserer Eigentumswohnung in der Thurn-und-Taxis-Straße in Rheinhausen. Hinzu kommen die für den Dammbau vom Land benötigten Grundstücke. Auch zwei Reihenhausbauplätze in Rheinhausen hat die Gemeinde für Bauwillige noch zur Verfügung. -18-

19 Für die Sanierung der Adlerstraße im Bereich zwischen der Einmündung zur Waghäusler Straße und der Marienstraße erhalten wir vom Kreis einen Beitrag von , Ausgaben Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes setzen sich wie oben dargestellt zusammen. Größte Ausgabenposition mit 49 % sind die Aufwendungen für Kirche und Kindergärten. Mit dem Betrag von ,00 werden die Restzahlungen für den Ausbau der Kindergärten geleistet ,00 sind die 17. Rate des Investitionszuschusses für das Seniorenhaus St. Franzikus in Philippsburg. Rund die Hälfte dieser bereits genannten Ausgaben, nämlich ,00, sind für Straßenbaumaßnahmen vorgesehen. Geplant ist, wie bereits erwähnt wurde, die Erneuerung der Adlerstraße. Darüber hinaus wird nun auch die Schillerstraße in Rheinhausen saniert ,00 sind für das Herstellen der geplanten Stellplätze am Kronenberg sowie eine befestigte Fahrbahn zu den Stellplätzen am Erlichsee vorgesehen. Drittgrößte Ausgabenposition, aber mit ,00 deutlich geringer, sind die Ausgaben für die Feuerwehr Oberhausen-Rheinhausen. Hier schlägt mit ,00 vor allem die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges für die Abteilungswehr Rheinhausen zu Buche. -19-

20 ,00 sind für unsere Schulen vorgesehen, um deren Ausstattung und Einrichtung zu verbessern sowie als Schlusszahlung der Einrichtung der naturwissenschaftlichen Räume. Die Gemeinschaftsschule in der derzeitigen Form stößt in Bezug auf die Räumlichkeiten an ihre Grenzen. Es bleibt abzuwarten, wie die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014 / 2015 aussehen werden. Um auch kurzfristig Abhilfe schaffen zu können, sind ,00 für das Herrichten von Räumlichkeiten vorgesehen. Nach der Erneuerung der Server im zurückliegenden Haushaltsjahr sind nun auch wieder die Arbeitsplatz PCs der Mitarbeiter auf den neuesten Stand zu bringen. Hierfür sind im Haushaltsplan ,00 eingeplant. Der Wohl spannendste Haushaltsansatz im Vermögenshaushalt ist die Planunsrate Rathaus. Ich möchte dabei eines gleich zu Beginn anmerken. Der Betrag von ,00 ist kein Planungsansatz für ein neues Rathaus. Und alle Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung haben Verständnis dafür, dass Ausgaben für die Verwaltung selbst, der besonderen Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit unterliegen. Dennoch haben wir es gewagt, einen Betrag in den Haushaltsplanentwurf der Gemeindeverwaltung einzustellen. Unstreitig dürfte es sein, dass beide Häuser, die zusammen das Rathaus bilden, dringend einer Sanierung bedürfen. Dabei geht es nicht nur um einen neuen Anstrich, Fußboden oder Dach, damit auch bei schlechtem Wetter das Wasser nicht von der Decke tropft. Es geht auch darum, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, dass sich positiv auswirkt und Arbeitsabläufe unterstützt. Im Klartext heißt dies, dass bei einer Sanierung auch Wände versetzt oder verändert werden müssten. Dass sowohl neue Heizungsrohre, Elektroinstallationen und EDV-Leitungen verlegt werden müssen. Hinzu kommen für beide Gebäude sowohl energetische und brandschutztechniche Auflagen, verbunden mit der Pflicht eines behindertengerechten Ausbaus. Diese Gedanken ließen mich persönlich zu dem Entschluss kommen, dass ein Neubau wohl nicht wesentlich teurer würde. Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit der Veränderung des Ortsbildes. Ich spreche dabei bewusst nicht von positiver Veränderung, denn auch heute haben wir schon eine ansprechende Ortsmitte. Mit mehr Platz vor einem Rathaus könnten man jedoch auch mehr Leben in die Ortsmitte bringen, mit Restaurant und Cafe, wie wir dies in anderen Gemeinden ebenfalls vorfinden. Dennoch sollten wir die Kosten einer solchen Maßnahme nicht aus dem Auge verlieren. Deshalb haben wir einen enstprechenden Betrag eingestellt, um zunächst die Sanierungskosten ermitteln zu können. Wir -20-

21 sind aber auch offen dafür, wenn der Gemeinderat diese Mittel für etwas anderes verwenden möchte, das uns auf unserem Weg weiterbringt. 4.0 Eigenbetrieb Wasser Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasser ist mit ,00 festgesetzt. Vorgesehen ist im kommenden Jahr die Sanierung des Wasserspeichers, wofür ,00 eingeplant sind. Weitere ,00 sind für die Erneuerung der Wasserleitungen in der Adlerstraße und Schillerstraße vorgesehen. Die Verschuldung des Eigenbetriebes zum beträgt ,00. Für Investitionen werden Kredite in Höhe von ,00 benötigt. 5.0 Eigenbetrieb Abwasser Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von ,00 vor. An Investitionen ist die Erneuerung der Kanalisation in der Schillerstraße sowie von Hausanschlüssen in der Adlerstraße geplant. Hierfür werden Kredite in einer Höhe von ,00 erforderlich. Der Schuldenstand zum wird bei planmäßigem Verlauf ,36 betragen. Davon sind mehr als ,00 Darlehen, die die Gemeinde dem Eigenbetrieb zur Verfügung stellt. 6.0 Eigenbetrieb Fotovoltaik Der Eigenbetrieb Fotovoltaik steht zum dritten Mal in Folge unverändert zur Beschlussfassung an. Wir bitten Sie, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte um Verständnis, dass aufgrund der verzögerten Sanierung des Hallendaches mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden konnte. Mit meiner kleinen Rede habe ich Ihnen einen Einblick über den Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2014 geben wollen, wie ihn die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sehen. Ich hoffe, dass mir dies gelungen ist und bitte Sie nun, die Entwürfe ohne Aussprache in die Sitzung aller Ausschüsse zu verweisen. Bedanken darf ich mich abschließend bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tatkräftig an der Erstellung des Haushaltsplans mitgewirkt haben. Vielen Dank. -21-

22 Nach seiner Haushaltsrede lässt Bürgermeister Büchner den Gemeinderat ohne gesonderte Stellungnahmen der Fraktionen über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Der Gemeinderat verweist einstimmig die Haushaltsplan- und Wirtschaftsplanentwürfe 2014 ohne Aussprache zur gemeinsamen Vorberatung an die Ausschüsse des Gemeinderates am /

23 Haushaltssatzung der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1 1. den Einnahmen und Ausgaben von je ,00 davon im Verwaltungshaushalt ,00 im Vermögenshaushalt ,00 2. Den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 3. Dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2 0,00 0, ,00 Die Hebesätze werden festgesetzt 1 für die Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge v.h. 300 v.h. 2. für die Gewerbesteuer 340 v.h. auf den Steuermessbetrag Hinweis: Nach 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung- sofern nicht der Bürgermeister den Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt: Oberhausen-Rheinhausen, 16. Dezember 2013 Büchner, Bürgermeister -23-

24 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: TOP Nr.: 3 öffentlich DS-Nr. GR117/2013 Fachamt: Rechnungsamt zur Beschlussfassung Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2014 Beschluss über Gebührenhöhe Beratung: Bürgermeister Büchner erläutert ausführlich den Sachverhalt des Tagesordnungspunktes. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am , TOP Nr. 2, DS-Nr. GR149/2004 einer Gebührensenkung zum von 1,70 auf 1,34 pro cbm zugestimmt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am , TOP Nr. 2, DS-Nr. GR102/2005 aufgrund der von der Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation die seitherige Gebühr von 1,34 /cbm belassen und stimmte einer Abwassergebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben und aus Kleinkläranlagen, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird von 5,29 /cbm sowie einer Abwassergebühr für sonstige Abwässer die zu einer öffentlichen Behandlungsanlage gebracht werden von 16,53 /cbm zum zu. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am , TOP Nr. 7, DS-Nr. GR118/2006 einer Gebührensenkung zum um 0,24 auf 1,10 pro cbm bei gleichbleibender Grundgebühr zugestimmt. In gleicher Sitzung stimmte der Gemeinderat einer Abwassergebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben und aus Kleinkläranlagen, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird von 4,58 /cbm sowie einer Abwassergebühr für sonstige Abwässer die zu einer öffentlichen Behandlungsanlage gebracht werden von 14,33 /cbm zum zu. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am , TOP Nr. 10, DS-Nr. GR114/2007 einer Gebührensenkung zum um 0,10 auf 1,00 pro cbm bei gleichbleibender Grundgebühr zugestimmt. In gleicher Sitzung stimmte der Gemeinderat einer Abwassergebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben und aus Kleinkläranlagen, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird von 4,81 /cbm sowie einer Abwassergebühr für sonstige Abwässer die zu einer öffentlichen Behandlungsanlage gebracht werden von 15,03 /cbm zum zu. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am , TOP Nr. 3, DS-Nr. GR134/2009 einer Gebührenerhöhung zum um 0,43 auf 1,43 pro cbm bei gleichbleibender Grundgebühr zugestimmt. In gleicher Sitzung stimmte der Gemeinderat einer Abwassergebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben und aus Kleinkläranlagen, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird von 5,92 /cbm sowie einer Abwassergebühr für sonstige Abwässer die zu einer öffentlichen Behandlungsanlage gebracht werden von 18,51 /cbm zum zu. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am , TOP Nr. 6, DS-Nr. GR143/2010 einer Gebührenneufestsetzung zum zugestimmt. Bei dieser Abwassersatzungsänderung ging es um die Einführung der sogenannten gesplitteten Abwassergebühren. Die Schmutzwassergebühren wurden ab auf 1,12 pro cbm und ab auf 1,24 pro cbm festgelegt; die neu eingeführten Niederschlagswassergebühren wurden ab auf 0,22 pro m² und ab auf 0,20 pro m² festgelegt. Die Grundgebühren wurden gesenkt und auf 48,00 /jährlich aufwärts, je nach Zählergröße, neu festgelegt. In -24-

25 gleicher Sitzung stimmte der Gemeinderat einer Abwassergebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben und aus Kleinkläranlagen, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird von 5,48 pro cbm ab und 6,56 pro cbm ab sowie einer Abwassergebühr für sonstige Abwässer die zu einer öffentlichen Behandlungsanlage gebracht werden von 17,13 pro cbm ab und 20,50 pro cbm ab zu. Auf diese ausführliche Sitzungsvorlage wird verwiesen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am , TOP Nr. 10, DS-Nr. GR97/2011 einer Gebührenanpassung zum zugestimmt. Die Schmutzwassergebühren wurden ab auf 1,16 pro cbm festgelegt; die Niederschlagswassergebühren wurden ab auf 0,17 pro m² angepasst.. Die Grundgebühren blieben unverändert bei 48,00 /jährlich aufwärts, je nach Zählergröße. In gleicher Sitzung stimmte der Gemeinderat einer Abwassergebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben und aus Kleinkläranlagen, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird von 6,56 pro cbm ab auf 6,85 fest. Die Abwassergebühren für sonstige Abwässer die zu einer öffentlichen Behandlungsanlage gebracht werden, wurden von 20,50 pro cbm ab auf 21,41 angepasst. Auf die ausführliche Sitzungsvorlage wird verwiesen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am , TOP Nr. 5, DS-Nr. GR85/2012 letztmals einer Gebührenanpassung zum zugestimmt. Die Schmutzwassergebühren wurden ab auf 1,11 pro cbm gesenkt; die Niederschlagswassergebühren wurden auf 0,32 pro m² angepasst. Die Grundgebühren blieben unverändert bei 48,00 /jährlich aufwärts, je nach Zählergröße. In gleicher Sitzung stimmte der Gemeinderat einer Abwassergebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben und aus Kleinkläranlagen, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird von 7,47 zu. Die Abwassergebühren für sonstige Abwässer die zu einer öffentlichen Behandlungsanlage gebracht werden, wurden ab auf 23,34 angepasst. Auf die ausführliche Sitzungsvorlage wird verwiesen. Bei den jährlichen Gebührenkalkulationen kostenrechnender Einrichtungen müssen auch die Rechnungsergebnisse zurückliegender Jahre herangezogen werden. Im 5- jährigen Rhythmus können Kostenunterdeckungen, sofern diese nicht willentlich bei der Gebührenfestsetzung beschlossen wurden, bzw. müssen Kostenüberdeckungen der jeweiligen Einrichtung verrechnet werden. Die Entwicklung der Kostenüber- und -unterdeckungen im Bereich der Abwasserbeseitigung für die Jahre 1991 bis einschließlich 2014 liegt als Anlage dieser Vorlage bei. Der Gesamtbetrag der noch aufzulösenden Gebührenüberschüsse bis einschließlich 2012 (Bilanz 2012 auf der Passiv-Seite) beläuft sich auf ,47, davon wurden bereits 6.300,00 bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 eingeplant. Die Verwaltung ist der Auffassung, die noch vorhandenen Überschüsse mit den zu erwartenden Verlusten aus 2013 abzudecken. Sollten nach dem Ergebnis 2013 trotzdem noch Überschüsse vorhanden sein, werden diese bei der Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 gebühren mindernd eingestellt. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014 mit einem Volumen von ,00 im Erfolgsplan weist Mehreinnahmen und Mehrausgaben gegenüber dem Erfolgsplan 2013 ( ,00 ) von ,00 aus. Diese Mehrausgaben resultieren fast ausschließlich aus einer höheren Betriebskostenumlage an den -25-

26 Abwasserweckverband Bruchniederung. Aufgrund des Wegfalls der Auflösung von Ertragszuschüssen sowie höheren Kosten für die Entsorgung des Filterkuchens (anstatt landwirtschaftlicher Verwertung wird der Filterkuchen derzeit verbrannt) entstehen Mehrausgaben von ,00. Alle anderen Ausgabepositionen im Erfolgsplan wurden den Begebenheiten angepasst und weichen nur geringfügig ab. Aufgrund dieses Entwurfs des Wirtschaftsplans 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung hat die Verwaltung die entsprechende Gebührenkalkulation erstellt, die als Anlage dieser Vorlage beiliegt. Die jeweilige Gebührenkalkulation ist das Kontrollinstrument für die Gebühren. Sie hat insbesondere dem Vorteilsprinzip, dem Kostendeckungsgrundsatz und dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen. In seiner Rechtsprechung verlangt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, dass jeder Satzung eine Gebührenkalkulation zu Grunde gelegt wird und der Gemeinderat diese ausdrücklich in seine Beschlussfassung mit aufnehmen muss. Eine nachträgliche Erstellung erst im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung wird nicht akzeptiert. Die aufgrund der neuen Kalkulationsgrundlage ermittelte Gebührenobergrenze für die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2014 beträgt 1,20 /cbm (Vorjahr: 1,11 ). Beinhaltet ist hierbei der Anteil für die Abwasserableitung (0,198 ) und für die Abwasserreinigung (1,007 ). Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden. Die Verwaltung ist somit der Auffassung. die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2014 auf 1,20 /cbm neu festzulegen. Die aufgrund der Kalkulation für das Jahr 2014 ermittelte Gebührenobergrenze für die Niederschlagswassergebühr bei einer geschätzten versiegelten Fläche von qm beträgt 0,33 /qm (Vorjahr: 0,32 ). Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden. Die Verwaltung ist der Auffassung die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2014 auf 0,33 /qm neu festzulegen. Die nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 errechnete Gebührenobergrenze für Abwasser aus geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen ( 37 Absatz 2 der Abwassersatzung), das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt 8,05 /cbm (seither 7,47 ) und für sonstige Abwässer, die zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht werden 25,17 /cbm (seither 23,34 ). Somit wären die Abwassergebühren nach 37 Absatz 2 der Abwassersatzung ab auf die genannten Beträge von 8,05 /cbm und 25,17 /cbm anzupassen. Die Festsetzung der Gebührensätze bis zur Gebührenobergrenze erfolgt durch den Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen. Beschließt der Gemeinderat eine Gebühr, die unter der Gebührenhöchstgrenze liegt, können die dadurch in Kauf genommenen Kostenunterdeckungen bei späteren Kalkulationen nicht mehr aufgerechnet werden. Ausnahme hiervon sind Unterdeckungen, die dadurch entstehen, dass die Ausgaben über den in der Gebührenkalkulation aufgezeigten Ausgaben liegen bzw. die Einnahmen nicht erreicht werden. Kostenüberdeckungen müssen auf jeden Fall im 5-jährigen Zeitraum aufgelöst werden. Als Anlagen liegen dieser Vorlage der Verwaltungsentwurf des Erfolgsplanes 2014 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, die Berechnung der Straßenentwässerungskosten 2012 und 2014 eine Übersicht über die Entwicklung -26-

27 des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2012, eine Übersicht über die Entwicklung der Beiträge und Zuschüsse im Wirtschaftsjahr 2012, die Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben von 1991 bis 2014 (Aufzählung des Ausgleichs der Kostenunter und überdeckungen) bei. Ein Gebührenvergleich aller Gemeinden im Landkreis Karlsruhe für 2013 liegt ebenfalls bei. Dieser ergibt, dass die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen im Vergleich aller Landkreiskommunen auch nach der geringfügigen Anhebungen der Gebühren die Bürger mit den geringsten Abwassergebühren belastet. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu, dass die Verschuldung im Bereich Abwasser bei den anderen Kommunen über der Verschuldung der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen liegt bzw. die kalkulatorische Verzinsung die Bürger wesentlich höher belastet als die eigentlichen Verbindlichkeiten der Gemeinde. Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren Stellungnahmen. Gemeinderat Böser (CDU) erteilt die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Beschlussvorschlag. Gemeinderat Zieger (FÖDL) erteilt die Zustimmung seiner Fraktion zum Beschlussvorschlag. Gemeinderat Häfele (SPD) stimmt zu. Gemeinderat Hoffmann (FW) kann abschließend die Zustimmung der FW-Fraktion erteilen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einstimmig der von der Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation zu. Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer Schmutzwassergebühr von 1,20 /cbm ab zu. Hinweis: Die satzungsgemäßen Grundgebühren von derzeit jährlich 48,00 werden lediglich zur Minimierung der Fix-Kosten für die Kalkulation der Schmutzwassergebühren verwendet. Für die Niederschlagswassergebühren werden keine Grundgebühren festgesetzt. Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer Niederschlagswassergebühr von 0,33 je qm versiegelter Fläche ab zu. Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer Abwassergebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben und aus Kleinkläranlagen, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, von 8,05 /cbm ab zu. Der Gemeinderat stimmt einstimmig einer Abwassergebühr für sonstige -27-

28 Abwässer, die zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht werden, von 25,17 /cbm ab zu. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Gebührenüberschuss- und Verlustverrechnung der zurückliegenden Jahre wie folgt zu: Der Verlust aus 1998 in Höhe von ,24 wird verrechnet mit den Gebührenüberschüssen aus 1999 in Höhe von ,53. Dies ergibt einen restlichen Gebührenüberschuss aus 1999 von ,29. Der restliche Gebührenüberschuss aus 1999 in Höhe von ,29 wird verrechnet mit dem Verlust aus 2005 von ,19. Dies ergibt einen restlichen Verlust aus 2005 von ,90. Die Gebührenüberschüsse aus 2000 von ,16 werden verrechnet mit dem restlichen Verlust aus 2005 von ,90. Dies ergibt danach einen Gebührenüberschuss aus 2000 von ,26. Dieser restliche Gebührenüberschuss aus 2000 in Höhe von ,26 wird verrechnet mit dem Verlust aus 2007 von ,13. Dies ergibt einen restlichen Verlust aus 2007 von ,87. Der Gebührenüberschuss aus 2001 in Höhe von ,58 wird verrechnet mit dem restlichen Verlust aus 2007 von ,87. Dies ergibt einen restlichen Gebührenüberschuss aus 2001von ,71. Der restliche Gebührenüberschuss aus 2001 in Höhe von ,71 wird verrechnet mit dem Verlust aus 2008 von ,21. Dies ergibt einen restlichen Verlust aus 2008 von ,50. Der Gebührenüberschuss aus 2002 in Höhe von ,97 wird verrechnet mit dem restlichen Verlust aus 2008 von ,50. Dies ergibt einen restlichen Gebührenüberschuss aus 2002 von ,47. Der restliche Überschuss aus 2002 von ,47 wird verrechnet mit dem Verlust aus 2009 von ,67. Der verbleibende Verlust beträgt somit ,20. Der Gebührenüberschuss aus 2003 von ,99 wird verrechnet mit dem verbleibenden Verlust aus 2009 von ,20. Der verbleibende Verlust beträgt somit noch ,21. Der Gebührenüberschuss aus 2004 von ,20 wird verrechnet mit dem verbleibenden Verlust aus 2009 von ,21. Dies ergibt einen restlichen Gebührenüberschuss aus 2004 von ,99. Der verbleibende Überschuss aus 2004 von ,99 wird verrechnet mit dem ausgewiesenen Verlust im Wirtschaftsplan 2010 in Höhe von ,64, so dass noch ein restlicher Überschuss von 2.874,35 besteht. Der verbleibende Überschuss aus 2004 von 2.874,35 und der Überschuss -28-

29 aus 2006 von ,47 insgesamt also ein Überschuss von ,82 wird verrechnet mit dem Verlust aus 2012 von ,10, so dass dies noch einen restlichen Überschuss aus 2006 von 6.261,72 ergibt. Der Überschuss aus 2011 von 6.134,75 und der restliche Überschuss aus 2006 von 6.261,72, insgesamt also Überschüsse von ,47 werden mit den zu erwarteten Verlusten aus dem Wirtschaftsjahr 2013 ausgeglichen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig den vorgelegten Ermittlungen der Straßenentwässerungskosten für die Jahre 2012 und 2014 nach dem VEDEWA-Modell, den Abschreibungssätzen aus der Übersicht des Anlagevermögens sowie der Entwicklung der Beiträge und Zuschüsse aus der Übersicht im Wirtschaftsjahr 2012 zu. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Ausgleich einer eventuell entstehenden Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung im Wirtschaftsjahr 2013 ab dem Wirtschaftsjahr 2015 ff zu. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) zu. -29-

30 Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) vom , in der Fassung vom Aufgrund des 45 b Absatz 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, der 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen am 18. November 2013 folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom in der Fassung vom beschlossen: 1 37 Absatz 3 (Abwassergebühren) erhält folgende Fassung: 37 Abwassergebühren (3) Die Gebühren der einzelnen Gebührentatbestände betragen: Nr. Gebührentatbestand ab Schmutzwasser ( 35) pro cbm 1,20 2. Niederschlagswasser ( 35a) pro qm versiegelter Fläche 0,33 nach 35a Abs. 2, 3 und 4 3. sonstige Einleitungen ( 8 Abs. 3) pro cbm 1,20 4. Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird ( 34 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen 8,05 b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben 8,05 c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist 25,17 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum in Kraft. -30-

31 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO bei Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Oberhausen-Rheinhausen, den 19. November 2013 Büchner Bürgermeister -31-

32 Gebührenkalkulation für 2014 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit gesplitteter Abwassergebühr Übersicht über die Kosten und Absetzungen des Eigenbetriebes "Abwasserbeseitigung" Oberhausen-Rheinhausen nach den Ansätzen des Wirtschaftsplanes 2014 und den geschätzten befestigten Flächen zur Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr mit qm, (Stand: : qm) unter Einbeziehung der politischen Vorgaben des Gemeinderates vom Ermittlung der ansatzfähigen Kosten (Kosten - Absetzungen) zur weiteren Verrechnung für die Kalkulation (Gesamtkosten abzgl. der Straßenentwässerungsanteile) SW = Schmutzwasser, NW = Niederschlagswasser, StrE = Straßenentwässerungskosten Kosten nach dem Abzug der nach Abzugsbetrag für die Kalkulation Erfolgsplan 2014 VEDEWA-Modell der entsprechenden EB Abwasserbes. errechneten Gebührenanteile Prozentanteile errechnete Kosten 0.1 Verwaltungs- und Betriebskosten Materialaufwendungen ,00 13,50% , , Bauhofleistungen 5.000,00 13,50% 675, , übrige betriebliche Aufwendungen ,00 13,50% 3.057, , Verwaltungskostenbeitrag ,00 13,50% 3.847, , BKU Abwasserzweckverband ohne AFA ,00 1,20% 3.890, , Zinsen Abwasserableitung ,00 25,00% , % Abzug vom Abzugsbetrag wegen Grundstücksanschlüsse ,00 10,00% 4.740, , Zinsen Abwasserzweckverband ,00 5,00% 1.510, , Kalkulatorische Kosten Abschreibungen Abwasserableitung lt. Erfolgsplan ,00 25,00% , % Abzug vom Abzugsbetrag wegen Grundstücksanschlüsse ,00 10,00% 6.375, ,00-32-

33 0.2.3 Abschreibungen laut HHPlan AZV ,00 5,00% 5.275, , Absetzungen Auflösungsrate passivierter Ertragszuschüsse (Landeszuweisungen) ,00 25,00% 6.125, , Neutr.Restbuchwerte der Beiträge für StrE ,00 25,00% ,00 Kosten Kosten Kosten Gesamtkosten Abwasser- Abwasser- Nierderschlagsableitung reinigung wasser (Kanal, Sammler, (Klärwerk) RÜB, RKB) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten (Kosten - Absetzungen) zur Berechnung der einzelnen Gebührenteile (Abwasserableitung, Abwasserreinigung und Niederschlagswasser) SW = Schmutzwasser, NW = Niederschlagswasser 1.1 Verwaltungs- und Betriebskosten Materialaufwendungen, 50% SW und 50% NW ,50 0, , , Bauhofleistungen, 50% SW/50% NW 2.162,50 0, , , übirge betriebliche Aufwendungen, 50% SW/50% NW 9.796,13 0, , , Verwaltungskostenbeiträge, 50% SW/50% NW ,25 0, , , BKU Abwasserzweckverband, 90% SW/10% NW 0, , , , Zinsen, Abwasserableitung 50% SW/50% NW ,00 0, , , Zinsen Abwasserzweckverband, 90% SW/10% NW 0, , , ,00-33-

34 1.2 Kalkulatorische Kosten Abschreibungen laut Erfolgsplan 2014, 60% SM/40% NW ,00 0, , , Abschreibungen laut HHPl. AZV 2014, 90% SM/10% NW 0, , , ,00 Zwischensumme Kosten: , , , , Absetzungen 28,76% 41,93% 29,31% 100,00% Auflösungsrate passivierter Ertragszuschüsse ,00 0, , ,00 60% SW/ 40% NW Auflösungsrate passivierter Beiträge ,00 0, , ,00 60% SW/ 40% NW Neutr.Beiträge f. StrE, 60% SW/40%NW 8.805,00 0, , , Einnahmen aus Kassenkreditzinsen 50% SW/50% NW 500,00 500, , sonstige Einnahmen, 60% SW/40%NW 300,00 0,00 200,00 500, Gebührenüberschussverrechnung, Verteilung nach oben 0,00 0,00 0,00 0,00 errechneten Prozentsätzen (29,50%, 40,74%, 29,76%) Zwischensumme Absetzungen ,00 0, , , Ansatzfähige Kosten (1.1 bis 1.2 minus 1.3) , , , ,35 2. Maßgebliche Bemessungsgrundlage und Ermittlung der Abwassermengen 2.1 Jahresschmutzwassermenge in m³ (Arithmetisches Mittel des Verbrauchs der letzten 3 Jahre ) 2.2 Niederschlagswassermenge in qm (geschätzt) Anzahl der Wasserzähler in der Gemeinde

35 2.4 Angeliefertes Abwasser ( 37 Abs. 2 Abwassersatzung)* Abwasser aus geschlossenen Gruben (100 m³ x Faktor 8) Abwasser aus Kleinkläranlagen (0 m³ x Faktor 8) Sonstiges Abwasser (30 m³ x Faktor 25) Abwassermenge insgesamt (Schmutzwasser u. angel.abwasser) Gebührensätze lt. Satzung i.d.f. vom für das Jahr Schmutzwassergebühr pro m³ 1, Nierderschlagswassergebühr pro qm 0, Grundgebühr pro Wasserzähler 48, Errechnete Gebühren lt. Satzung i.d.f. vom Schmutzwassergebühren (Jahreswassermenge x m³-preis) , Niederschlagswassergebühren (Gesamtfläche x qm-geb.) , Grundgebühren (Anzahl Wasserzähler x Grundgebühr) , Gebühren gesamt: ,00 4. Errechnete Abwassergebühren zum (Abwasserableitung und Abwasserreinigung) bei einem 0,198 1,007 1,20 Kostendeckungsgrad von 100 % und einer Grundgebühr von 48,00 pro Jahr pro Wasserzähler (Ermittlung der Gebührenobergrenze) 4.1 Grundgebühr pro Wasserzähler 48, Ansatzfähige Kosten, siehe Ziffer 1.4 (Abwasserableitung) , abzüglich Grundgebühren (3.000 Zähler x 48,00 ) ,00 = umzulegende Kosten auf cbm ,38 5. Gebührenobergrenze für Schmutzwasser 1,20 pro cbm -35-

36 Schmutzwassergebühren nach 37 Abs. 1 AwS ( m³ X 1,20 ) ,90 Gebührenobergrenze für angel.abwasser Abwassergebühren nach 37 Abs. 2 AwS 6.1. geschlossene Grube (800 m³ X 1,007 ) 805,48 8, Abwasser aus Kleinkläranlagen (0 m³ X 1,007 ) 0, Sonstiges Abwasser (750 m³ X 1,007 ) 755,14 25,17 7. Abwassergebühren Ziffer 5 und ,52 8. Gebührenobergrenze für Niederschlagsw. 0,33 pro qm 8.1 umzulegende Kosten der Regenwasserbehandlung, siehe Ziffer , versiegelte Flächen in qm insgesamt geschätzt ermittelte Kosten pro qm versiegelte Fläche 0, Gebühreneinnahmen insgesamt: 9.1 Grundgebühren (3.000 X 48,00 ), siehe Ziffer , Abwassergebühren u.a. siehe Ziffer , Niederschlagwassergebühren ( qm X 0,330 ), siehe Ziffer 8, ,83 insgesamt: , Kostendeckungsgrad: 100,00% -36-

37 * Abwasser aus dezentralen Anlagen (Gruben, Kleinkläranlagen u.a.) ist stärker verschmutzt als "normales" Abwasser, weshalb es anhand von Umrechnungsfaktoren in normales häusliches Abwasser umgerechnet wird. Somit entspricht 1 m³ angeliefertes Abwasser aus einer Grube 8 m³ normales Abwasser, so dass die Gebührenobergrenze hierfür bei 8,05 /cbm (1,007 x Faktor 8) liegt. Die Gebührenobergrenze beim "sonstigen" Abwasser beträgt 25,17 /cbm.(1,007 x Faktor 25) 11. Gebührensätze lt. Satzung i.d.f. vom für das Jahr Schmutzwassergebühr pro m³ 1, Nierderschlagswassergebühr pro qm 0, Grundgebühr pro Wasserzähler 48, Errechnete Gebühren lt. Satzung i.d.f. vom Schmutzwassergebühren (Jahreswassermenge x m³-preis) , Niederschlagswassergebühren (Gesamtfläche x qm-geb.) , Grundgebühren (Anzahl Wasserzähler x Grundgebühr) , Gebühren gesamt: ,35-37-

38 EB Abwasserbeseitigung Oberhausen-Rheinhausen Wirtschaftsjahr 2014 ERTRÄGE Erfolgsplan in Seite: 1 Datum: Buchungsstelle Bezeichnung ANSATZ ANSATZ RECH.ERG. 43 Umsatzerlöse Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte , , , Straßenentw ässerungs Kostenanteile , , , Ersätze und ähnliche Einnahmen 100,00 100,00 0, Auflösung von Ertragszuschüsse , , , Auflösung Landeszuw eisungen , , ,19 Summe 43 Umsatzerlöse 53 Übrige betriebliche Erträge, soweit nicht außerordentlich , , , Auflösung Gebührenausgleichsrückstellung 0,00 0, , Sonstige Erträge 400,00 300,00 76,82 Summe 53 Übrige betriebliche Erträge, sow eit nicht außerordentlich 400,00 300, ,92 62 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen für Kassen Kredite 1.000, ,00 0,00 Summe 77 Jahresverlust 62 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.000, ,00 0, Jahresverlust 0, ,00 0,00 Summe 77 Jahresverlust 0, ,00 0,00 ERTRÄGE: , , ,65-38-

39 EB Abwasserbeseitigung Oberhausen-Rheinhausen Wirtschaftsjahr 2014 AUFWENDUNGEN Erfolgsplan in Seite: 2 Datum: Buchungsstelle Bezeichnung ANSATZ ANSATZ RECH.ERG. 54 Material- und sonstiger Aufwand Strom, Gas, Wasser 3.000, , , Betriebsstrom , , , Unterhaltung der Kanäle, PW u.a , , , Geräte, Ausstattung, Einrichtungen 0,00 0,00 0, Ablesekosten Wasserzähler 0,00 0,00 0, Erstattungen von Bauhofleistungen 5.000, , ,88 Summe 54 Material- und sonstiger Aufwand 57 Abschreibungen , , , Abschreibungen auf Sachanlagen , , ,56 Summe 57 Abschreibungen 59 Übrige betriebliche Aufwendungen, soweit nicht außerordentlich , , , Abw asserabgabe 400,00 400,00 0, Versicherungen, Schadensfälle 6.000, , , EDV - Kosten 5.000, , , Geschäftsausgaben 300,00 300,00 0, Post- und Fernsprech Gebühren 800,00 800,00 595, Sachverständigen-, Gerichtskosten u.a. 500, , , Verw altungskostenbeitrag an Gemeinde , , , Betriebskostenumlage AZV , , , Mitgliedsbeiträge 0,00 0,00 0, sonstige Aufw endungen 9.000, , ,52 Summe 59 Übrige betriebliche Aufwendungen, soweit nicht außerordentlich , , ,86 65 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt , , , Zinsen für Kredite von der Gemeinde , , , Zinsen für Kassen Kredite 3.000, , , Zinsumlage AZV , , ,69 Summe 65 Zinsen und ähnliche Aufw endungen 68 Sonstige Steuern , , , Grundsteuer 0,00 0,00 0,00 Summe 68 Sonstige Steuern 69 Aufwendungen aus Gewinnabführung 0,00 0,00 0, Einstellung in Gebührenausgleichsrückstellung 0,00 0,00 0,00 Summe 77 Jahresgewinn 69 Aufw endungen aus Gewinnabführung 0,00 0,00 0, Jahresgew inn 0,00 0,00 0,00 Summe 77 Jahresgewinn 0,00 0,00 0,00 AUFWENDUNGEN: , , ,65-39-

40 Ermittlung der Straßenentwässerungskosten 2014 ( nach dem Entwurf Erfolgsplan 2014, Mifrifi AZV 2014 und Abwassermenge 2012) Ausgabeposition Abwasseranlagen der Gemeinde ohne Kläranlage Kläranlage Euro (Anteil = Euro 36,1100% Summe Euro Betriebskosten ,00 x Anteil % = ( Personal- uns Sachkosten) , , ,50./. Einnahmen 0,00 0,00 (Erstattungen, 0,00 x Anteil % = sonstige Erträge) 1.200,00 0,00 0,00 = Summe , , ,50 Kalkulatorische Kosten Ausgaben ,00 x Anteil % = Abschreibung , , ,20 Verzinsung , , ,00./. Einnahmen Auflösung von 0,00 x Anteil % = Zuweisungen ,00 0, ,00 Beiträgen ,00 0, ,00 + Auflösung von Beiträgen ,00 0, ,00 (darf nicht abgesetzt werden) + Kalkulatorische Zinsen für nicht aufgelöste Beiträge ,33 x 4,25% ,31 0, ,31 = Summe , , ,51 Abwasseranlagen der Gemeinde (einschließlich Sammler, Regenwasserbehandlungsanlagen und Pumpwerke): Straßenentwässerungskosten für die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) der Abwasseranlagen ,00 x 13,50% = ,50 Straßenentwässerungskosten für die kalkulatorischen Kosten der Abwasseranlagen ,31 x 25,00% = ,33 Zwischensumme für Abwasseranlagen ,83 Ausgabeposition Kläranlage: Abwasseranlagen der Gemeinde ohne Kläranlage Kläranlage Euro (Anteil = Euro 37,0000% Summe Euro Straßenentwässerungskosten für die Betriebskosten (Personal - und Sachkosten) der Kläranlage ,50 x 1,20% = 3.878,21 Straßenentwässerungskosten für die kalkulatorischen Kosten der Kläranlage ,20 x 5,00% = 6.782,06 Zwischensumme Kläranlage ,27 Straßenentw.K ingesamt ,10 nach Mitteilung der GPA bei der Gemeindeprüfung in Altlußheim ist eine um ein Jahr versetzte Berechnung möglich, da bis zum letzten Buchungstag die Bilanzergebnisse des laufenden Jahres noch nicht vorliegen Oberhausen-Rheinhausen, den Josef Maier zu verbuchen Abwasserbeseitigung Gemeindestrassen -40-

41 Ermittlung der Straßenentwässerungskosten 2012 ( nach dem Erfolgsplan 2012, Betriebskosenabrechnung AZV 2012 und Abwassermenge 2011 ) Ausgabeposition Abwasseranlagen der Gemeinde ohne Kläranlage Kläranlage Euro (Anteil = Euro 34,2935% Summe Euro Betriebskosten ,53 x Anteil % = ( Personal- uns Sachkosten) , , ,82./. Einnahmen 0,00 (Erstattungen, 1.000,00 x Anteil % = sonstige Erträge) 0,00 342,94 342,94 = Summe , , ,89 Kalkulatorische Kosten Ausgaben ,14 x Anteil % = Abschreibung , , ,01 Verzinsung , , ,12./. Einnahmen Auflösung von ,00 x Anteil % = Zuweisungen , , ,35 Beiträgen ,05 0, ,05 + Auflösung von Beiträgen ,05 0, ,05 (darf nicht abgesetzt werden) + Kalkulatorische Zinsen für nicht aufgelöste Beiträge ,33 x 4,25% ,56 0, ,56 = Summe , , ,34 Abwasseranlagen der Gemeinde (einschließlich Sammler, Regenwasserbehandlungsanlagen und Pumpwerke): Straßenentwässerungskosten für die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) der Abwasseranlagen ,62 x 13,50% = ,01 Straßenentwässerungskosten für die kalkulatorischen Kosten der Abwasseranlagen ,36 x 25,00% = ,09 Zwischensumme für Abwasseranlagen ,10 Ausgabeposition Kläranlage: Abwasseranlagen der Gemeinde ohne Kläranlage Kläranlage Euro (Anteil = Euro 34,2935% Summe Euro Straßenentwässerungskosten für die Betriebskosten (Personal - und Sachkosten) der Kläranlage ,27 x 1,20% = 3.153,35 Straßenentwässerungskosten für die kalkulatorischen Kosten der Kläranlage ,98 x 5,00% = 5.022,75 Zwischensumme Kläranlage 8.176,10 Straßenentw.kosten 2012 ingesamt ,20 nach Mitteilung der GPA bei der Gemeindeprüfung in Altlußheim ist eine um ein Jahr versetzte Berechnung möglich, da bis zum letzten Buchungstag die Bilanzergebnisse des laufenden Jahres noch nicht vorliegen *- Oberhausen-Rheinhausen, den Josef Maier zu verbuchen Abwasserbeseitigung Gemeindestrassen -41-

42 O G E M E I N D E O B E R H A U S E N - R H E I N H A U S E N A K T E N V E R M E R K Maier Josef Az.: 7 - Ma Josef Maier Aktenvermerk über Gewinn und Verlustverrechnung EB Abwasserbeseitigung von Zur besseren Übersicht eine Aufstellung zu welchem Zeitpunkt die Gewinne und Verluste beim EB Abwasserbeseitigung Oberhausen-Rheinhausen von ausgeglichen wurden: 1998 Verlust von ,24 abgedeckt durch Überschüsse aus Überschuss von ,53 ausgeglichen durch Verlust aus 1998 mit ,24 und Verlust aus 2005 mit , Überschuss von ,16 ausgeglichen durch Verlust aus 2005 mit ,90 und Verlust aus 2007 von , Überschuss von ,58 ausgeglichen durch Verlust aus 2007 mit ,87 und Verlust aus 2008 mit , Überschuss von ,97 ausgeglichen durch Verlust aus 2008 mit ,50 und Verlust aus 2009 mit , Überschuss von ,99 ausgeglichen durch Verlust aus 2009 mit , Überschuss von ,20 ausgeglichen durch Verlust aus 2009 mit ,31 und Verlust aus 2010 mit ,64. Der noch verbleibende Überschuss von 2.884,25 soll durch Einstellung im Erfolgsplan 2012 ausgeglichen werden Verlust von ,19 abgedeckt durch Überschüsse aus 1999 mit ,29 und durch Überschüsse aus 2000 mit , Überschuss von ,47 ausgeglichen durch Verrechnung im Erfolgsplan

43 2007 Verlust von ,13 abgedeckt durch Überschüsse aus 2000 mit ,26 und mit Überschüssen aus 2001 mit , Verlust von ,21 abgedeckt durch Überschüsse aus 2001 mit ,71 und mit Überschüssen aus 2002 mit , Verlust von ,67 abgedeckt durch Überschüsse aus 2002 mit ,37, mit Überschüssen aus 2003 mit ,99 und mit Überschüssen aus 2004 mit , Verlust von ,64 abgedeckt durch Überschüsse aus 2004 mit , Überschuss von 6.134,85 soll ausgeglichen werden durch Verluste im Wirtschaftsjahr Verlust von ,10 abgedeckt durch restlichen Überschuss aus 2004 von 2.874,35 und mit Überschüssen aus 2006 von ,47, so dass noch ein restlicher Überschuss von 6.261,72 besteht. im Erfolgsplan 2013 ist gebühren mindernd ein weiterer Betrag von 6.300,00 eingestellt. Der Gebührenüberschuss aus 2011 von 6.134,85 und der restliche Überschuss aus 2006 von 6.261,72, insgesamt also Überschüsse von ,47 (siehe Bilanzposition 2012 Passiv-Seite bei den Rückstellungen) sollen mit den zu erwartenden Verlusten im Wirtschaftsjahr 2013 ausgeglichen werden. Für die Richtigkeit: J. Maier -43-

44 -44- Nr. 12/2013

45 -45- Nr. 12/2013

46 Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, für die Jahre in Jahr Gebühreneinnahmen + Sonstige Einnahmen = Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben = Verlust (-) / Gewinne (+) Verrechnung 1991 RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , RE , , , , , Bilanz , , , , , Bilanz , , , , , Bilanz , , , , , Bilanz , , , , , Bilanz , , , , , Bilanz , , , , , Bilanz , , , , , Bilanz , , , , , Bilanz , , , , , W-plan , , , , , W-plan , , , ,00 0, Gesamt , , , , ,43-46-

47 -47- Nr. 12/2013

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