Die Weitergeltung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB
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- Hansi Gärtner
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1 Antje Skuderis Die Weitergeltung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen nach 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
2 VII Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V XIX XLIX 1 EINLEITUNG 1 A. Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge 2 B. Kollektivrechtliche Weitergeltung eines Tarifvertrages 5 I. Geltung des Tarifvertrages aufgrund Tarifgebundenheit 6 1. Verbandstarifvertrag 6 2. Finnentarifvertrag a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB als Auffangregelung 8 II. Entsprechende Anwendung von 3 Abs. 3 TVG oder 4 Abs. 5 TVG...9 III. Einwirkungspflicht des bisherigen Betriebsinhabers 10 C. Darstellung zu 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB 12 KAPITEL I. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG BIS Tarifrechtliche Regelungsansätze 15 A. Gesetzesentwurf Sulzer/Lotmar, B. Gesetzesentwurf Rosenthal, C. Gesetzesentwurf Wölbling, D. Gesetzesentwurf Sinzheimer, E. Gesetzesentwurf Brentano/Heinemann, F. Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom I. Weitergeltung eines Finnentarifvertrages Betriebsübergang durch Gesamtrechtsnachfolge Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge 23 II. Weitergeltung eines Verbandstarifvertrages Übergang der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Tarifbeteiligung des neuen Betriebsinhabers Aufrechterhaltung der tariflichen Arbeitsbedingungen 28 III. Übergang der Tarifbeteiligung 29 G. Entwurf Arbeitsrechtsausschuß des Reichsarbeitsministeriums, H. Entwurf Nipperdey,
3 VIII I. Referentenentwurf des Reichsarbeitsministeriums, J. Rechtsentwicklung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet 35 K. Rechtsentwicklung außerhalb des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 37 L. Tarifvertragsgesetz vom 9. April I. Weitergeltung eines Firmentarifvertrages 38 II. Weitergeltung eines Verbandstarifvertrages 40 3 Regelung des 613a Abs. 1 BGB 43 A. Weitergeltung eines Firmentarifvertrages 44 I. Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge Anwendung des 613a Abs. 1 BGB Analoge Anwendung des 613a Abs. 1 BGB Grundsatz der Tarifgebundenheit des Betriebes 47 II. Betriebsübergang durch Gesamtrechtsnachfolge 48 B. Weitergeltung eines Verbandstarifvertrages 49 I. Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge Anwendung von 613a Abs. 1 BGB Analoge Anwendung von 3 Abs. 3 TVG Analoge Anwendung von 4 Abs. 5 TVG 51 II. Betriebsübergang durch Gesamtrechtsnachfolge 52 4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen 55 A. Regelungsform 55 B. Anforderungen an den nationalen Gesetzgeber 57 5 Zusammenfassung 59 KAPITEL II. FORTGELTUNG TARIFLICHER RECHTSNORMEN NACH 613A ABS. 1 SATZ 2-4 BGB 61 6 Regelungstechnik 61 A. Kollektives und Individualarbeitsrecht 61 I. Kollektivrechtliche Lösung 63 II. Individualrechtliche Lösung 64 B. Weitergeltung von Tarifhormen nach 613a Abs. 1 Satz 2 BGB 64 I. Grammatische Auslegung 64 II. Systematische Auslegung Regelung als Bestandteil des 613a BGB 68
4 IX a. Einordnung innerhalb des 613a BGB 68 b. Einordnung in die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs Umwandlung kollektivrechtlicher in individualrechtliche Normen Verhältnis zu 3 Abs. 3 TVG 74 a. Wirkungsweise des 3 Abs. 3 TVG 74 b. Auswirkungen für das Verständnis von 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Verhältnis zu 4 Abs. 5 TVG 76 III. Verfassungskonforme Auslegung Bindung an einen Verbandstarifvertrag 80 a. Übertragung der Mitgliedschaft im tarifschließenden Verband 81 b. Übertragung der Tarifbindung des Betriebsveräußerers Bindung an einen Firmentarifvertrag Koalitionsfreiheit der Tarifvertragsparteien 87 a. Zuständigkeit zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 87 b. Verbandsautonomie der Koalitionen Weitergeltung der Tarifhormen ohne normative Wirkung 89 IV. Europarechtskonforme Auslegung - die Richtlinie 77/187/EWG Grammatische Auslegung Systematische Auslegung Teleologische Auslegung Historische Auslegung 94 V. Teleologische Auslegung 97 VI. Historische Auslegung 98 C. Zusammenfassung Weitergeltung der Rechtsnormen eines Tarifvertrages ( 1 Abs. 1 TVG) 103 A. Tarifliche Inhaltsnormen 103 B. Tarifliche Abschluß-und Beendigungsnormen 105 I. Abschlußnormen Art und Weise des Vertragsschlusses 106 a. Deklaratorische Formvorschrift 107 b. Konsumtive Formvorschrift Abschlußgebote 109 a. Abschluß neuer Arbeitsverträge 109 b. Wiedereinstellungsklauseln Abschlußverbote 112 a. Allgemeine Abschlußverbote 112 b. Nebentätigkeitsverbot 114
5 X c. Beschäftigungsverbot 114 II. Beendigungsnormen Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigung des Arbeitsverhältnisses 117 C. Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen 117 I. Betriebliche Nonnen Regelungsinhalte betrieblicher Normen Regelung von Rechten und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen 119 a. Doppelnatur von Betriebsnormen 120 b. Weitergeltung nach 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Notwendigkeit betriebseinheitlicher Geltung 124 II. Betriebsverfassungsrechtliche Normen 126 D. Erweiternde Auslegung von 613a Abs. 1 Satz 2 BGB 129 I. Arbeitsbedingungen i.s.d. Art. 3 Abs. 3 der EG-Richtlinie Grammatische Auslegung Systematische Auslegung Teleologische Auslegung 132 II. Auswirkungen für die Auslegung von 613a Abs. 1 Satz 2 BGB 133 E. Zusammenfassung Weitergeltung der Normen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien ( 4 Abs. 2 TVG) 137 A. Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien 137 B. Individualrechtliche Weitergeltung nach 613a Abs. 1 Satz 2 BGB 138 I. Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf die Rechtsverhältnisse zur gemeinsamen Einrichtung 138 II. Tarifhormen zu Errichtung und Satzung der gemeinsamen Einrichtung 140 III. Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien gegenüber der gemeinsamen Einrichtung Regelung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Bindung des Betriebserwerbers 142 IV. Rechtliche Umsetzung einer Bindung des Betriebserwerbers Einbeziehung gemeinsamer Einrichtungen gegenüber dem Betriebserwerber Erbringung gleichwertiger Leistungen durch den neuen Betriebsinhaber 147 C.Zusammenfassung 149
6 XI 9 Weitergeltung des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrages A. Regelungsinhalte 151 B. Weitergeltung nach 613a Abs. 1 Satz 2 BGB 153 C. Weitergeltung nach 613a Abs. 1 Satz 2 BGB analog 153 I. Vorliegen einer Regelungslücke 154 II. Vergleichbare Interessenlage Friedenspflicht Durchfuhrungspflicht Schuldrechtliche Regelung der Arbeitsbedingungen 159 D.Zusammenfassung Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer. 163 A. Bestehen des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang 163 B. Vornahme von Neueinstellungen durch den Betriebserwerber 165 C.Zusammenfassung Geltung des Tarifvertrages beim Betriebsveräußerer. 169 A. Geltungsbereich des Tarifvertrages 169 I. Fachlicher und persönlicher Geltungsbereich 169 II. Räumlicher Geltungsbereich. 169 III. Zeitlicher Geltungsbereich Inkrafttreten des Tarifvertrages vor Betriebsübergang Abschluß des Tarifvertrages nach Betriebsübergang Inkrafttreten des Tarifvertrages nach Betriebsübergang 171 B. Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien 171 I. Beiderseitige Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien 171 II. Einseitige Tarifgebundenheit des Betriebsveräußerers 172 III. Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages 173 C.Zusammenfassung Weitergeltung von Tarifnormen bei Wechsel des tariflichen Geltungsbereichs 175 A. Betriebsänderungen vor Betriebsübergang 175 B. Betriebsänderungen nach Betriebsübergang 177 C. Betriebsänderungen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs 178 D.Zusammenfassung 183
7 XII 13 Weitergeltung der Tarifnormen als Individualarbeitsrecht 185 A. Art der Verweisung 185 I. Auslegung des 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Grammatische Auslegung Systematische Auslegung 186 a. Stellung der Vorschrift in 613a Abs. 1 BGB 186 b. Anordnung einer individualrechtlichen Weitergeltung 188 c. Weitergeltung von Tarifhormen nach 3 Abs. 3 TVG Verfassungskonforme Auslegung Europarechtskonforme Auslegung Teleologische Auslegung Historische Auslegung 195 II. Auswirkungen einer statischen Verweisung Dynamischer Tarifvertragsinhalt Rückwirkende Änderungendes Tarifvertrages Tarifliche Stufenregelungen Anwartschaften 199 III. Zusammenfassung 199 B. Weitergeltung der Tarifhormen mit einseitig zwingender Wirkung 200 I. Rechtskonstruktive Ableitung der einseitig zwingenden Weitergeltung 201 II. Wirkungen der Veränderungssperre Änderbarkeit der Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang Änderungsvereinbarung Änderungskündigung 205 a. Zeitpunkt des Ausspruchs der Änderungskündigung 205 b. Änderungsbefügnis des Betriebsveräußerers 207 c. Einschränkungen des Kündigungsrechts 207 III. Vorzeitiges Ende der Veränderungssperre Geltungsende des Tarifvertrages, 613a Abs. 1 Satz 4,1. Alt. BGB 210 a. Ablauf des Tarifvertrages 211 b. Kündigung des Tarifvertrages 212 (1) Notwendigkeit einer Kündigung 213 (2) Kündigung eines Firmentarifvertrages 214 (a) Kündigungsrecht des Betriebserwerbers 214 (b) Einflußnahme auf die Kündigung durch den Betriebsveräußerer. 217 (c) Teilkündigung des Tarifvertrages durch den Betriebsveräußerer 217 (3) Kündigung eines Verbandstarifvertrages 218
8 XIII c. Aufhebung oder Änderung des Tarifvertrages 219 (1) Beendigung des geltenden Tarifvertrages 219 (2) Teleologische Reduktion des 613a Abs. 1 Satz 4,1. Alt. BGB 220 d. Geltungsende trotz Nachwirkung der Tarifhoimen 222 e. Abänderung der Tarifhormen bei Ausschluß der Nachwirkung Vereinbarung der Geltung eines anderen Tarifvertrages, 613a Abs. 1 Satz 4,2. Alt BGB 226 a. Fehlende beiderseitige Tarifgebundenheit 226 (1) Einseitige Tarifbindung des Betriebserwerbers 227 (2) Einseitige Tarifbindung des übernommenen Arbeitnehmers (3) Fehlende Tarifbindung von Arbeitnehmer und Betriebserwerber 230 b. Vereinbarung der Geltung eines anderen Tarifvertrages 230 (1) Vereinbarung des einschlägigen Tarifvertrages 230 (2) Vereinbarung des gesamten Tarifvertragsinhalts 231 (3) Abänderung der Arbeitsbedingungen nach Inbezugnahme des Tarifvertrages 232 (4) Möglichkeit einer Änderungskündigung 233 IV. Anwendung von 4 Abs. 3 TVG auf die weitergeltenden Tarifnormen 235 V. Anwendung von 4 Abs. 4 Satz 1 TVG Geltung für die tariflich bestimmten Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang Billigung des Verzichts durch die Tarifvertragsparteien 237 a. Zustimmung auf Arbeitgeberseite 238 b. Zustimmung auf Arbeitnehmerseite 240 VI. Einzelvertragliche Regelungen des bisherigen Betriebsinhabers Ungünstigere einzelvertragliche Abmachungen Günstigere einzelvertragliche Abmachungen 242 VII. Tarifdispositives Gesetzesrecht 243 VIII. Weitergeltung von Tarifverträgen bei mehrfachem Betriebsübergang 244 DC. Zusammenfassung Weitergeltung nachwirkender und dispositiver Tarifnormen A. Nachwirkende Tarifhormen beim Betriebsveräußerer 251 I. Weitergeltung nach 613a Abs. 1 BGB Anwendung von 613a Abs. 1 Satz 1 BGB Anwendung von 613a Abs. 1 Satz 2 BGB 252 II. Weitergeltung mit einseitig zwingender Wirkung 253
9 XIV III. Weitergeltung nach 4 Abs. 5 TVG 255 B. Dispositive Tarifiiormen beim Betriebsveräußerer 256 C. Zusammenfassung Vorrang anderer Kollektivvereinbarungen, 613a Abs. 1 Satz 3 BGB 259 A. Kollektivrecht des Betriebsnachfolgers 259 I. Tarifverträge Verbands- und Firmentarifverträge 260 a. Verbandstarifvertrag beim Betriebserwerber 260 b. FirmentarifVertrag beim Betriebserwerber Geltungsbereich des Tarifvertrages 262 a. Verbandstarifvertrag 262 (1) Räumlicher Geltungsbereich 262 (2) Betrieblicher Geltungsbereich 263 (3) Fachlicher und persönlicher Geltungsbereich 263 b. FirmentarifVertrag 263 c. Zeitlicher Geltungsbereich 266 (1) Inkrafttreten des Tarifvertrages vor Betriebsübergang 266 (2) Inkrafttreten des Tarifvertrages nach Betriebsübergang 269 (a) Wortlaut 269 (b) Systematik 270 (c) Zweck 271 (d) Zeitliche Einschränkung 272 (e) Ergebnis Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien 274 a. Grammatische Auslegung 275 b. Systematische Auslegung 276 (1) 613a Abs. 1 Satz 2 BGB 276 (2) 613a Abs. 1 Satz 4, 2. Alt. BGB 277 (3) Regelung durch Tarifvertrag 279 c. Verfassungskonforme Auslegung: Art. 9 Abs. 3 GG 281 d. Europarechtskonforme Auslegung: Art. 3 Abs. 3 der EG-Richtlinie 284 e. Teleologische Auslegung 284 (1) Grundsatz der Tarifeinheit 286 (a) Wahrung der Tarifeinheit im konkreten Arbeitsverhältnis (Tarifkonkurrenz i.e.s.) 286 (b) Wahrung der Tarifeinheit im Betrieb (Tarifpluralität) 286 (c) Einzelvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages 288 (2) Tarifeinheit nach Betriebsübergang 289
10 XV (a) Einzelvertragliche Weitergeltung der Tarifhormen 289 (b) Beiderseitige Tarifbindung 291 (c) Einseitige Tarifbindung des Betriebserwerbers 292 (i) Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen (ii) Individualnormen 293 f. Historische Auslegung 300 g. Ergebnis Regelungsmacht und Regelungswille Einzelvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages Zeitpunkt des Bestehens der Tarifbindung Anwendung von 613a Abs. 1 Satz 3 BGB auf nachwirkende Tarifverträge 307 a. Geltung für die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer. 308 b. Dispositive Wirkung des nachwirkenden Tarifvertrages Ausschluß des Günstigkeitsprinzips 311 a. Geltung des Tarifvertrages vor Betriebsübergang 312 b. Geltung des Tarifvertrages nach Betriebsübergang 313 (1) Grundsatz der Tarifeinheit 314 (2) Bezug zur Nachwirkung eines Tarifvertrages 314 (3) Geltung des Ordnungsprinzips 314 (4) Ausschluß des Günstigkeitsprinzips 315 c. Korrektur anhand von Billigkeitserwägungen 317 d. Verhältnis zu einzelvertraglichen Regelungen Zusammenfassung 318 II. Betriebsvereinbarungen Geltungsbereich 319 a. Räumlicher Geltungsbereich 319 b. Persönlicher Geltungsbereich 320 c. Zeitlicher Geltungsbereich Ablösungswirkung gegenüber tariflichen Normen 320 a. Grammatische Auslegung 320 b. Systematische Auslegung 321 c. Verfassungskonforme Auslegung 322 d. Europarechtskonforme Auslegung 322 e. Teleologische Auslegung 323 f. Historische Auslegung Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung 324 a. Sperrwirkung nach 77 Abs. 3 BetrVG (1) Bestehen einer tariflichen Regelung 326 (2) Üblichkeit einer tariflichen Regelung 327 (3) Anwendbarkeit des 77 Abs. 3 BetrVG
11 XVI b. Sperrwirkung nach 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG c. Verhältnis von 77 Abs. 3 BetrVG 1972 zu 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG d. Übernahme des beim Betriebserwerber geltenden Tarifvertrages durch Betriebsvereinbarung 332 e. Ablösung arbeitsvertraglicher Regelungen durch Betriebsvereinbarung Zusammenfassung 336 B. Regelungsidentität 337 I. Identität des Regelungsgegenstandes 337 II. Art der Regelung Maßgeblichkeit von Regelungskomplexen Inhaltliche Ausgestaltung des Regelungskomplexes beim Betriebserwerber 343 III. Zusammenfassung 346 C. Ausschluß der Verdrängungswirkung des 613a Abs. 1 Satz 3 BGB 346 D. Rechtsfolge des Bestehens anderer Kollektiwereinbarungen 347 KAPITEL III. FORTWIRKUNG TARIFLICHER RECHTSNORMEN BEI EINZELVERTRAGLICHER INBEZUGNAHME Rechtswirkungen einer einzelvertraglichen Inbezugnahme von Tarifrecht 349 A. Arbeitsverhältnisse nicht tarifgebundener Arbeitnehmer 349 B. Arbeitsverhältnisse tarifgebundener Arbeitnehmer Weitergeltung nach 613a Abs. 1 BGB 357 A. Weitergeltung des in Bezug genommenen Tarifvertrages 357 B. Weitergeltung der Bezugnahmevereinbarung 358 C. Art und Weise der Geltung der in Bezug genommenen Tarifhormen nach Betriebsübergang Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer nach Betriebsübergang 363 A. Auslegung der Bezugnahmevereinbarung 363 I. Inhalte einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln Dynamische oder statische Bezugnahmeklausel Bestimmung des Tarifvertrages nach seinem Geltungsbereich 367
12 XVII II. Inhalt der Bezugnahmevereinbarung nach Betriebsübergang Dynamische oder statische Bezugnahmeklausel Bestimmung des Tarifvertrages nach seinem Geltungsbereich 369 a. Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag 369 (1) Fachfremder Tarifvertrag 370 (2) Einschlägiger Tarifvertrag 371 (3) Tarifbindung des Betriebsveräußerers 372 b. Bezugnahme auf den einschlägigen Tarifvertrag 373 (1) Vor Betriebsübergang geltender Tarifvertrag 373 (2) Nach Betriebsübergang geltender Tarifvertrag 374 (a) Tarifgebundenheit des Betriebserwerbers 375 (b) Tarifzuständigkeit der gleichen Verbände 376 (c) Wechsel der Tarifzuständigkeit nach Betriebsübergang 377 (i) Herstellung einheitlicher Arbeitsbedingungen im Betrieb.377 (ii) Vorbehalt gleicher Tarifzuständigkeit 378 (iii) Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wechsel der Tarifzuständigkeit 379 (iv) Erforderlichkeit normativer Geltung des nach Betriebsübergang einschlägigen Tarifvertrages 381 c. Maßgeblichkeit von Treu und Glauben Gegenständlich beschränkte Inbezugnahme eines Tarifvertrages 383 B. Anwendung von 613a Abs. 1 Satz 3 BGB auf tarifliche Außenseiter I. Besserstellung tariflicher Außenseiter gegenüber tarifgebundenen Arbeitnehmern 384 II. Geltung des neuen Tarifvertrages nach 613a Abs. 1 Satz 3 BGB Auslegung der Bezugnahmevereinbarung Analoge Anwendung von 613a Abs. 1 Satz 3 BGB 389 C. Änderung der Bezugnahmevereinbarung nach Betriebsübergang 391 D. Einzelvertragliche Bezugnahmeklausel und normative Geltung eines Tarifvertrages 392 I. Tarifgebundenheit der Arbeitnehmer an den beim Betriebsveräußerer einschlägigen Tarifvertrag Inbezugnahme des einschlägigen Tarifvertrages Inbezugnahme eines anderen Tarifvertrages 393 II. Tarifgebundenheit der Arbeitnehmer an den beim Betriebserwerber einschlägigen Tarifvertrag Tarifkonkurrenzen Zusammenfassung 396
13 XVIII KAPITEL IV. ANGLEICHUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN BEI BETRIEBSTEILÜBERGÄNGEN Recht des Betriebserwerbers zur Angleichung der Arbeitsbedingungen Pflicht des Betriebserwerbers zur Angleichung der Arbeitsbedingungen ZUSAMMENFASSUNG SCHLUßBETRACHTUNG 415
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