Beantwortung der Anfrage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beantwortung der Anfrage"

Transkript

1 Nr. 636 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schneglberger und Mag. Schmidlechner an Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler (Nr. 514 der Beilagen der 2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) betreffend den Tierschutz in Salzburg Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Schneglberger und Mag. Schmidlechner betreffend den Tierschutz in Salzburg vom 26. März 2014 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Welche Verwahrstellen gibt es aktuell im Bundesland Salzburg (es wird um Auflistung nach Bezirken ersucht)? Aktuell gibt es im Bundesland Salzburg folgende Verwahrstellen: Pol. Bezirk Stadt Salzburg: Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg, Tierheim Karolinger Straße 13a, 5020 Salzburg Pol. Bezirk Salzburg-Umgebung: Neuer Salzburger Tierschutzverein (THEO), Tierheim Seekirchen, Bayerham 5, 5201 Seekirchen Pol. Bezirk Hallein: Halleiner Tierschutzverein für Stadt und Bezirk Hallein, Tierheim Oberalm samt landeseigenem Erweiterungsbau, Sandriese 1, 5411 Oberalm Pol. Bezirk Pongau: Tierpension Fohlenhof, Frau Melitta Lindinger, Blühnbachstraße 38, 5451 Werfen, Tenneck Pol. Bezirk Pinzgau: Tierärztin Dr. Karin Yaldez, 5093 Unterweißbach 3 Tierarzt Dr. Herbert Neumayr, Ritzenseestraße 20, 5760 Saalfelden 1

2 Ingrid und Helmut Breitfuß, Berglandsiedlung 402a, 5721 Piesendorf. Vorübergehend werden Tiere in Einzelfällen auch bei den behandelnden Tierärzten oder beim Finder, wenn dieser sich dazu bereit erklärt, untergebracht. Exotische Fundtiere mit speziellen Haltungsansprüchen werden fallweise dem Zoo Salzburg oder dem Haus der Natur zur Verwahrung übergeben. Zu Frage 2: Gab es in den Jahren 2012 und 2013 Änderungen bei den Verwahrverträgen? Ja. Zu Frage 3: Wenn ja, mit welchen Verwahrstellen und was war jeweils der Inhalt dieser Änderungen? Für die unter Punkt 1 genannten Verwahreinrichtungen wurden die Kostensätze für die Verwahrung von Tieren im Sinne des 30 TSchG um 15 % erhöht. Mit dem Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg wurde statt der bisher jährlichen, eine vierteljährliche Auszahlung der Verwahrungskosten sowie eine Pauschalierung der Tierarztkosten vereinbart. Damit ist eine Vereinfachung der administrativen Abwicklung verbunden. Für die Mitbetreuung des landeseigenen Erweiterungsbaus (Katzenhaus) erhält der Tierschutzverein Hallein eine Personalkostenabgeltung. Zu Frage 4: Welche Kapazitäten haben die als Tierheim zugelassenen Verwahrstellen jeweils (es wird um Auflistung nach Tierarten je Verwahrstelle ersucht)? Die als Tierheim zugelassenen Verwahrer (TH Salzburg, TH Hallein und TH THEO) haben folgende Unterbringungsmöglichkeiten für Hunde und Katzen: Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg (TH Salzburg) 22 Hunde und 100 Katzen Tierschutzverein für Stadt und Bezirk Hallein (TH Hallein) 12 Hunde und 40 Katzen im Haupthaus 64 Katzen im neugebauten Katzenhaus Neuer Salzburger Tierschutzverein THEO (TH THEO) 30 Katzen. 2

3 Alle oben genannten Tierheime können auch andere Kleintiere (Kaninchen, Ratten, Mäuse, Vögel) zusätzlich aufnehmen. Deren Anzahl kann jedoch nicht beziffert werden, da diese Tiere je nach Tierart unterschiedlich viel Platzbedarf haben und daher auch in entsprechenden Käfigen untergebracht werden können. Entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Mindestanforderungen für Tierheime (Tierheim-Verordnung THV) StF: BGBl. II Nr. 490/ (2) dürfen jedoch zugelassene Tierheime vorübergehend mehr Tiere unter Einhaltung entsprechender Bedingungen unterbringen. (2) Haltungsbedingungen, welche die Mindestanforderungen gemäß Abs. 1 unterschreiten, sind nur zur vorübergehenden, die Dauer eines Jahres nicht überschreitenden Unterbringung zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Tiere durch die Art und Weise der Haltung nicht in ihrem Verhalten gestört oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden. Zu Frage 5: Wie wird bei anderen, nicht als Tierheim zugelassenen Verwahrstellen, bei denen scheinbar keine bescheidmäßige Feststellung der Kapazitäten vorgesehen ist, sichergestellt, dass eine artgerechte Haltung von Verwahrtieren erfolgt? Diese Einrichtungen wurden vor Aufnahme ihrer Verwahrtätigkeit durch die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, meist im Beisein des Tierschutzombudsmannes des Landes Salzburg, einer Vor-Ort-Kontrolle unterzogen. Zu Frage 6: Wie wird bei solchen Verwahrstellen sichergestellt, dass nicht über die tatsächlich vorhandene Kapazität Tiere aufgenommen werden? Es liegt hauptsächlich in der Eigenverantwortung des Verwahrers, dass nicht über die tatsächlich vorhandene Kapazität Tiere aufgenommen werden. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat an Hand der Veröffentlichung von Fundtieren in der Fundtierdatenbank eine entsprechende Kontrolle über die Anzahl der jeweils verwahrten Fundtiere. Zu Frage 7: Besteht eine Gesamtübersicht über die jeweils aktuelle Auslastung der einzelnen Verwahrer und die in Zukunft erforderlichen Kapazitäten? Eine tagesaktuelle Auslastung der Verwahrer kann nicht erhoben werden, da die einzelnen Verwahrer neben Fundtieren auch Verwahrung von Pensionstieren anbieten und deren Anzahl der Behörde nicht zu melden ist. Laut Angabe der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden besteht derzeit kein zusätzlicher Bedarf an Verwahrstellen. 3

4 Zu Frage 8: Welche Mittel wurden jeweils an welche privaten Organisationen für Leistungen im Sinne des 30 TSchG in den Jahren 2012 und 2013 vergeben (bitte um Angabe jeweils der jährlichen Mittel)? An die unter Punkt 1 angeführten Verwahreinrichtungen bzw. Einzelpersonen wurden im Jahr ,-- und im Jahr ,-- für Leistungen im Sinne des 30 TSchG (Verwahrung, Pflege oder Transport von Tieren) ausbezahlt. An tierärztlichen Behandlungskosten (inkl. Transportkosten) wurden zusätzlich im Jahr ,-- an 26 und im Jahr ,-- an 31 Tierarztpraxen ausbezahlt. Zu Frage 9: Gibt es Fälle, in denen die Kostentragung durch das Land Salzburg strittig ist? Wenn ja, in welchen Fällen und warum? In Einzelfällen kann es zu strittigen Fragen kommen, wenn beispielsweise zweifelhaft ist, ob es sich um ein Fundtier im Sinne des 30 TSchG handelt. Dies betrifft vor allem wild lebende Katzen (Streunerkatzen) oder Tiere, die der Besitzer aus privaten Gründen abgeben möchte (Verzichtstiere). Für derartige Tiere können vom Land Salzburg keine Kosten übernommen werden. Die Klärung erfolgt im Einzelfall im Wege der Amtstierärzte. Aus einem mittlerweile aufgelösten Vertragsverhältnis mit einer Verwahreinrichtung im Flachgau sind noch einige Fälle strittig, bei denen fraglich ist, ob es sich um Fundtiere bzw. ausgesetzte Tiere gehandelt hat. Diesbezüglich muss der Ausgang der Gerichtsverfahren abgewartet werden. Zu Frage 10: Wie hoch war in den Jahren 2012 und 2013 die Anzahl von Fundtieren und wo wurden diese Fundtiere untergebracht? Einrichtung Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg Tierschutzverein für Stadt und Bezirk Hallein Tierpension Schnauzerl, Neumarkt a.w Tierpension Fohlenhof, Tenneck 7 19 Neuer Salzburger Tierschutzverein THEO Dr. Herbert Neumayr, Saalfelden Dr. Karin Yaldez, Weißbach/Lofer 2 3 Andere Verwahrer Gesamt

5 Zu Frage 11: Gibt es vom Land Vorgaben an die Verwahrstellen, wie bei der Vergabe von Fundtieren vorzugehen ist bzw. an wen Fundtiere weitergegeben werden dürfen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Vorgaben enthalten die die relevanten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes TSchG, wie der 30 TSchG (Kundmachung der aufgefundenen Tiere in geeigneter Form, Möglichkeit der Eigentumsübertragung an Dritte nach einem Monat ab der Kundmachung). Vertraglich wurden diese Vorgaben konkretisiert: Bei Auffindung von Fundtieren Eingabe der Daten durch den Verwahrer in die Fundtierdatenbank des Landes, Hinweis auf Ausfolgungsverpflichtung des Tieres an den Eigentümer innerhalb eines Monats nach Kundmachung, Eigentumsübergang an den Verwahrer bei Nichtmeldung des Eigentümers nach Monatsablauf mit der Möglichkeit, die Tiere weiterzuvermitteln. Zu Frage 12: Wohin können sich Bürger mit Fundtieren wenden und wie ist der weitere Ablauf? Die Bürger können sich direkt an die Verwahrer wenden, an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder an den Tierschutzombudsmann des Landes Salzburg. Die weitere Vorgehensweise wird dann besprochen, abhängig vom Zustand des Tieres (direkte Verbringung zu einem Tierarzt), Transportmöglichkeit (Möglichkeit das Tier zu einem Verwahrer zu bringen) oder die Finder können das Tier vorübergehend aufnehmen. Zu Frage 13: Wo findet man diesbezüglich genaue Informationen? Informationen darüber findet man im Internet und hier auf der Fundtierseite des Landes Salzburg. Für weitergehende Informationen stehen die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden und der Tierschutzombudsmann zur Verfügung. Zu Frage 14: Wie viele Katzenkastrationsaktionen fanden in den Jahren 2012 und 2013 statt (es wird um Auflistung nach Jahren, Gemeinden und Anzahl der behandelten Tiere ersucht)? Die Katzenkastrationsaktion wurde eingerichtet um der ungehinderten Vermehrung von halbwild und wild lebenden Katzen auf Grundlage des Tierschutzes entgegenzutreten. Tierleid wird durch die Kastration dieser Katzen direkt verhindert und die Akzeptanz von kastrierten, wild lebenden Katzen in unmittelbarer Umgebung ist bei der Bevölkerung deutlich höher. Als Ne- 5

6 beneffekt konnte die Anzahl der als "Fundtiere" abgegebenen Katzen, für deren Unterbringungskosten das Land Salzburg aufkommen müsste, verringert werden. In den Jahren 2012 und 2013 konnten jeweils 978 Katzen über die Katzenkastrationsaktion kastriert werden. (Die Übereinstimmung der Zahl ist rein zufällig.) Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in der Beilage. Zu Frage 15: Wie oft wurde diesbezüglich Kontakt mit dem Tierschutzombudsmann aufgenommen? Bei jeder Kastration von Katzen über die "Katzenkastrationsaktion" muss vorab die Zustimmung des Tierschutzombudsmannes des Landes Salzburg eingeholt werden. Zu Frage 16: Wer stellt in der Regel hier den Erstkontakt her? Der Erstkontakt wird in der Regel von Privatpersonen, welche von halbwild oder wild lebenden Katzen betroffen sind, hergestellt. Auch gibt es im Land Salzburg sehr engagierte Personen und Vereine die bei der Abwicklung der jeweiligen Kastrationsaktion behilflich sind und so direkt den Kontakt zum Tierschutzombudsmann herstellen. In Fällen wo Gemeinden betroffen sind, stellen diese den Erstkontakt mit dem Tierschutzombudsmann her. Zu Frage 17: Wie verläuft die Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen Gemeinde? Die Gemeinden wenden sich mit einem Katzenproblem an den Tierschutzombudsmann und suchen mit diesem gemeinsam eine Lösung. Der Gemeinde werden entweder unter Kostenbeteiligung eine entsprechende Anzahl von Kastrationsgutscheinen zur Verfügung gestellt oder es wird von der Gemeinde die Zusage erteilt, für eine bestimmte Anzahl von Kastrationen die Hälfte der Gesamtkosten zu übernehmen ( 34,-- für eine Kätzin, 19,-- für einen Kater). Hier ist es das Ziel bei einem Brennpunkt (Friedhof, Marktplatz, etc.) möglichst alle Katzen kastrieren zu lassen. Zu Frage 18: Wie viele Anzeigen wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 nach dem Tierschutzgesetz erstattet (es wird um Auflistung nach Jahren, Bezirken und Tatbestand ersucht)? Die Anzeigen sind meist sehr wenig konkret und allgemein formuliert, daher kann der konkrete Tatbestand erst nach einer Kontrolle festgestellt werden (siehe Frage 19). 6

7 Anzahl der Anzeigen Magistrat Salzburg BH Salzburg Umgebung BH Hallein BH St. Johann/Pg BH Tamsweg BH Zell am See Gesamt Zu Frage 19: Wie viele Strafen wurden in diesen Jahren nach dem Tierschutzgesetz verhängt (es wird um Auflistung nach Jahren, Bezirken, Tatbestand, Höhe der verhängten Strafe ersucht)? Anzahl der Strafen Magistrat Salzburg BH Salzburg-Umgebung BH Hallein BH St. Johann/Pg BH Tamsweg BH Zell am See Gesamt Die Strafhöhen bewegten sich zwischen 50,-- und ,-- (mehrfacher und wiederholter Verstoß gegen ein aufrechtes Tierhalteverbot). Im Durchschnitt lag die Strafhöhe bei 200,-- bis 300,--. Die Strafen wurden auf Grund folgender Vergehen verhängt: 32 % der Strafen nach 16 TSchG (Bewegungsfreiheit) 25 % der Strafen nach 18 TSchG (Bauliche Ausstattung und Haltungsvorrichtungen) 12 % der Strafen nach 5 TSchG (Verbot der Tierquälerei) 11 % der Strafen nach 24a TSchG (Kennzeichnung und Registrierung von Hunden) 6 % der Strafen nach 15 TSchG (Versorgung bei Krankheit oder Verletzung) 5 % der Strafen nach 13 TSchG (Grundsätze der Tierhaltung) je unter 3 % der Strafen nach den Paragrafen: 6 TSchG (Verbot der Tötung) 7

8 8 TSchG (Verbot der Weitergabe, der Veräußerung und des Erwerbs bestimmter Tiere) 17 TSchG (Füttern und Tränken) 20 TSchG (mangelnde Kontrolle der gehaltenen Tiere durch den Tierhalter) 23 TSchG (Bewilligungen) 31 TSchG (Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten oder zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs). Zu Frage 20: Wie viele Tierhalteverbote wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 verhängt bzw. angedroht (es wird um Auflistung nach Jahren und Bezirken ersucht)? Derzeit bestehen im Land Salzburg 19 rechtskräftige Tierhalteverbote. Davon wurde im Jahr 2011 keines, im Jahr 2012 eines durch die BH Hallein und im Jahr 2013 zwei durch den Magistrat der Stadt Salzburg erlassen. In den Jahren 2005 bis 2010 wurden 16 Tierhalteverbote verhängt. Zu Frage 21: Wie oft wurde die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 kontrolliert (es wird um Auflistung nach Jahren, Bezirken und Art der Kontrolle ersucht)? Tierschutzkontrollen Nutztiere und gewerbliche Tierhaltungen Hobby- und Heimtiere Nutztiere und gewerbliche Tierhaltungen Hobby- und Heimtiere Nutztiere und gewerbliche Tierhaltungen Hobby- und Heimtiere Magistrat Salzburg BH Salzburg-Umgebung BH Hallein BH St. Johann/Pg BH Tamsweg BH Zell am See Gesamt Zu Frage 22: Sind Ihrem Ressort vermeintliche bzw. vermutete Missstände im Bereich der Tierhaltung gemeldet worden? Wenn ja, wie wurde damit verfahren? Ja, die vermeintlichen Missstände wurden dem Tierombudsmann bzw. wurden diese Fälle bereits vorab den zuständigen Behörden übermittelt. 8

9 Zu Frage 23: Welche Aktivitäten werden Sie als ressortzuständiges Regierungsmitglied in den nächsten Jahren im Bereich des Tierschutzes setzen? Derzeit läuft z. B. eine Plakat-Info-Aktion zum Thema Kastrationspflicht, die sich an alle TierärztInnen und Gemeinden des Landes richtet. Auch in den kommenden Monaten und Jahren sollen die bestehenden Systeme an Tierschutzeinrichtungen bestmöglich unterstützt und nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln gesichert werden. Tierschutz ist ein Auftrag der Bewusstseinsbildung für die Öffentlichkeit: Es geht darum, eine hohe Akzeptanz nicht nur für den Tierschutz, sondern auch den Artenschutz und die Artenvielfalt zu erreichen. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 2. Mai 2014 Dr. in Rössler eh. 9

10 10

11

12

13

14

15

16

17

18

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 213-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schneglberger und Ing. Mag. Meisl an die Landesregierung

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 750 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 79-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 5. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl, Riezler-Kainzer, Brand

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 26-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner

Mehr

Muster Abgabevertrag Tier (Stand Dezember 2015)

Muster Abgabevertrag Tier (Stand Dezember 2015) Muster Abgabevertrag Tier (Stand Dezember 2015) zwischen Tierheim / Tierschutzorganisation in der Folge als Übergeber bezeichnet einerseits und Name: Adresse: Tel.Nr.: Geburtsdatum: E-Mail: in der Folge

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 368 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Schmidlechner und Klubvorsitzenden Steidl an

Mehr

Landtag Brandenburg. Drucksache 5/7037

Landtag Brandenburg. Drucksache 5/7037 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/7037 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2711 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 5/6863 Neudruck Gewährleistung des

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 44 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl und Essl an die Landesregierung

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 33-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 89-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner

Mehr

Der Tierheim-Leitfaden

Der Tierheim-Leitfaden Der Tierheim-Leitfaden Management und artgemäße Haltung Bearbeitet von Bodo Busch 1. Auflage 2010. Buch. 232 S. Hardcover ISBN 978 3 7945 2689 5 Format (B x L): 16,5 x 24 cm Weitere Fachgebiete > Medizin

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 90-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer und Fürhapter an die Landesregierung

Mehr

3783/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

3783/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 3783/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 10 3783/AB XXIII. GP Eingelangt am 08.05.2008 BM für Gesundheit, Familie und Jugend Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag a. Barbara Prammer

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 197-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 212-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder und

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Tierschutz-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger und Tierschutzombudsmann Mag. Dieter Deutsch am 16. September 2010 zum Thema "Vorstellung des neuen Tierschutzombudsmanns

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/6723 19. Wahlperiode 16.07.10 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) vom 09.07.10 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 2-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 92 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 378 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 70-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Mete BA MA und Klubvorsitzenden Steidl an

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 439 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann

Mehr

KASTRATION VON KATZEN EINE INFORMATION DER

KASTRATION VON KATZEN EINE INFORMATION DER KASTRATION VON KATZEN EINE INFORMATION DER 2 3 Tierschutzgerechte Lösung Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Landesrat Dr. Hermann Kepplinger Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 193-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 224 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 345 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA an

Mehr

Richtlinie hinsichtlich Details zur Ausgestaltung des Tierschutz- Kennzeichens

Richtlinie hinsichtlich Details zur Ausgestaltung des Tierschutz- Kennzeichens Richtlinie hinsichtlich Details zur Ausgestaltung des Tierschutz- Kennzeichens Datum der Genehmigung: 18.03.2014 Inhalt 1. 2. 3. 4. Zweck des Tierschutz-Kennzeichens 3 Ausgestaltung des Tierschutz-Kennzeichens

Mehr

Wichtige Infos zur KASTRATIONPFLICHT und zum Tierschutzgesetz!

Wichtige Infos zur KASTRATIONPFLICHT und zum Tierschutzgesetz! Wichtige Infos zur KASTRATIONPFLICHT und zum Tierschutzgesetz! Da immer wieder mal offene Fragen zum Tierschutzgesetz auftauchen, möchte ich euch mal einige relevante Informationen zur Gesetzeslage zusammenfassen.

Mehr

NÖ HUNDEHALTEGESETZ für Hunde (mit erhöhtem Gefährdungspotential) 1 Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden

NÖ HUNDEHALTEGESETZ für Hunde (mit erhöhtem Gefährdungspotential) 1 Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden Seite 1 NÖ HUNDEHALTEGESETZ für Hunde (mit erhöhtem Gefährdungspotential) 1 Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden (1) Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und

Mehr

Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger

Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Veterinärplatz 1, 1210 Wien martina.doerflinger@vetmeduni.ac.at Fachstelle

Mehr

Aufgaben des Amtstierarztes im Fachbereich TIERSCHUTZ

Aufgaben des Amtstierarztes im Fachbereich TIERSCHUTZ Aufgaben des Amtstierarztes im Fachbereich TIERSCHUTZ Wahrnehmung des Amtstierarztes in der Öffentlichkeit Podiumsveranstaltung "Tierschutz im Tierheim" 20.09.2011, 18:00 Uhr Ministerium f. Umwelt, Energie

Mehr

Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg

Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg 1 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes D Tierschutz 1 Tierschutzgesetz in der jeweils

Mehr

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Arbeitskreis 2 (Kleintiere)

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Arbeitskreis 2 (Kleintiere) Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.v. Arbeitskreis 2 (Kleintiere) TVT Stellungnahme der TVT zum Urteil des BVerwG 11- Erlaubnispflicht für tierheimähnliche Einrichtungen vom 23.10.2008 Erarbeitet

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 162-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Eingangsstempel: An Kreis Düren Der Landrat Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Bismarckstr Düren

Eingangsstempel: An Kreis Düren Der Landrat Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Bismarckstr Düren An Kreis Düren Der Landrat Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Bismarckstr. 16 52351 Düren Eingangsstempel: Tel.: 02421 221918 Fax: 02421 222022 E-Mail: amt39@kreis-dueren.de Antrag auf Erteilung

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Abg. Karl Rombach u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Abg. Karl Rombach u. a. CDU. 14. Wahlperiode 23. 04. 2010 Antrag der Abg. Karl Rombach u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Animal Hoarding (krankhaftes Sammeln von Tieren)

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 443 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrätin Scharer

Mehr

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG Rund um den EU Heimtierausweis Innergemeinschaftliche Verbringung Drittlandeinfuhren Dr. Roland Vecernik-Sautner VO 998/2003 EG Reiseverkehr Definition Heimtier Bescheinigung/Heimtierausweis Bedingungen

Mehr

Haustiere Ersatzmethoden. Wildtiere EINE STIMME FÜR TIERE. artgerecht. Tierschutz stärken, Leid verhindern. Tierschutz Tierheime

Haustiere Ersatzmethoden. Wildtiere EINE STIMME FÜR TIERE. artgerecht. Tierschutz stärken, Leid verhindern. Tierschutz Tierheime artgerecht Haustiere Ersatzmethoden Wildtiere Tierschutz Tierheime EINE STIMME FÜR TIERE Tierschutz stärken, Leid verhindern GRÜNE ERFOLGE FÜR DEN TIERSCHUTZ Zehntausende Menschen in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 520 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Scheinast und Hofbauer an Landesrat Mayr (Nr. 437

Mehr

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert

Mehr

Entgeltordnung für Leistungen des Tierheimes der Stadt Gera. Bekanntmachung. Inkrafttreten. (Nr., Datum) (Datum)

Entgeltordnung für Leistungen des Tierheimes der Stadt Gera. Bekanntmachung. Inkrafttreten. (Nr., Datum) (Datum) 1 ordnung für Leistungen des Tierheimes der Stadt Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom ( Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (, Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen

Mehr

Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen

Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen Fachinformation Tierschutz Nr. 12.2_(1)_d Mai 2009 Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen Geltungsbereich Ausstellungen, an denen mit Tieren

Mehr

Tierhilfe Lefkas e.v.

Tierhilfe Lefkas e.v. Verein zur Förderung des Tierschutzes Sehr geehrte Tierfreunde, wir freuen uns, dass Sie Interesse für eines unserer Tiere zeigen. Ein großer Teil dieser Tiere hat kein leichtes Schicksal hinter sich.

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrätin Mag. a Gertraud Jahn am 27. Juli 2015 Presseclub, Saal A zum Thema "Tierschutzportal Bilanz 2014 Hoher Anstieg an Fundkatzen in den Sommermonaten

Mehr

- aus amtstierärztlicher Sicht -

- aus amtstierärztlicher Sicht - - aus amtstierärztlicher Sicht - Teil 1: Grundlagen Erwerb: Börse, Internet, Zoofachhandel, Züchter, Anschaffung eines Exoten Erwerb: Börse, Internet, Zoofachhandel, Züchter, Reptilien-/Exotenbörsenbörsen

Mehr

Dezernat 3 Recht, Sicherheit und Umweltschutz

Dezernat 3 Recht, Sicherheit und Umweltschutz Dezernat 3 Recht, Sicherheit und Umweltschutz Stadt Chemnitz Dezernat 3 09106 Chemnitz Dienstgebäude Düsseldorfer Platz 1 Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Herrn Stadtrat Kai Rösler 09111 Chemnitz Datum 26.09.2011

Mehr

430/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

430/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 430/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 11 430/AB XXIII. GP Eingelangt am 02.05.2007 BM für Gesundheit Familie und Jugend Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag a. Barbara Prammer

Mehr

Archiviert am 15/01/2015. PRI 2313 Das Zusammenführen von landwirtschaflichen Nutztieren für Handelszwecke - tierisches Wohlbefinden [2313] v8

Archiviert am 15/01/2015. PRI 2313 Das Zusammenführen von landwirtschaflichen Nutztieren für Handelszwecke - tierisches Wohlbefinden [2313] v8 Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr.... : Adresse :...... PRI 21 Das Zusammenführen von landwirtschaflichen Nutztieren für Handelszwecke

Mehr

I. Zuständigkeiten und Aufgaben

I. Zuständigkeiten und Aufgaben 455.0 Vollzugsverordnung zum Tierschutzgesetz vom 8. November 008 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 4 Abs. des Tierschutzgesetzes vom 6. Dezember 005 (TSchG) ), der Tierschutzverordnung

Mehr

GZ: /2017 zu LG /0001 erecht 1 von 1 Stand: ENTWURF. Jahrgang 2017 Ausgegeben am xx.xxxxxx 2017.

GZ: /2017 zu LG /0001 erecht 1 von 1 Stand: ENTWURF. Jahrgang 2017 Ausgegeben am xx.xxxxxx 2017. GZ: 130665/2017 zu LG - 00427-2017/0001 erecht 1 von 1 Stand: 13.04.2017 ENTWURF Jahrgang 2017 Ausgegeben am xx.xxxxxx 2017 Gesetz: Wiener Tierhaltegesetz; Änderung Gesetz, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz

Mehr

Gesonderte Unterkunft zur Absonderung kranker Tiere vorhanden? ja nein. Anschluss für Kalt -und Warmwasser vorhanden? ja nein

Gesonderte Unterkunft zur Absonderung kranker Tiere vorhanden? ja nein. Anschluss für Kalt -und Warmwasser vorhanden? ja nein Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach 31 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere betreffend die Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten Name des Geschäftes: Name des Firmeninhabers:

Mehr

Katzen auf dem Bauernhof: Gemeinsam für gesunde Katzen SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS SCHWEIZ. BÄUERINNEN- UND LANDFRAUENVERBAND

Katzen auf dem Bauernhof: Gemeinsam für gesunde Katzen SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS SCHWEIZ. BÄUERINNEN- UND LANDFRAUENVERBAND Katzen auf dem Bauernhof: Gemeinsam für gesunde Katzen SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS SCHWEIZ. BÄUERINNEN- UND LANDFRAUENVERBAND Kastration: Bringt Vorteile Katzen fangen Mäuse weil es in ihrer Natur liegt.

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 83-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Brand und Klubvorsitzenden Steidl an die Landesregierung

Mehr

Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß

Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz (Mindestsicherungsverordnung-Wohnbedarfshilfe) Auf Grund des 11

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 17. Dezember 2004 Teil II 487. Verordnung: Tierhaltungs-Gewerbeverordnung TH-GewV 487. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 159-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,

Mehr

Durchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz

Durchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz Durchführung des Tierschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz Absender: An den Landkreis Cloppenburg 39 Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 39.2 Tierschutz Eschstr.

Mehr

Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für den gewerbsmässigen Handel mit Heimtieren

Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für den gewerbsmässigen Handel mit Heimtieren Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für den gewerbsmässigen

Mehr

KASTRATION. von Katzen. unter Berücksichtigung der am 1. April 2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen

KASTRATION. von Katzen. unter Berücksichtigung der am 1. April 2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen KASTRATION von Katzen unter Berücksichtigung der am 1. April 2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen Gesetzliche Grundlagen: Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie sind von einem Tierarzt kastrieren

Mehr

Finanzierung Einige Kommunen haben feste Verträge mit der Koblenzer Einrichtung

Finanzierung Einige Kommunen haben feste Verträge mit der Koblenzer Einrichtung Tierheim: Immer wieder Streit wegen Kosten Finanzierung Einige Kommunen haben feste Verträge mit der Koblenzer Einrichtung Von unserer Redakteurin Doris Schneider M Koblenz. Rund 400 000 Euro benötigt

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Ing. Reinhold Entholzer am 2. Oktober 2012 zum Thema "Aktuelles aus dem Tierschutz-Ressort anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober" Weiterer

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 614 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl und Essl an Herrn Landesrat Eisl

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 311 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Pfeifenberger, Wanner und Pfatschbacher an Frau Landesrätin

Mehr

Besuchen Sie uns im Internet unter. und auf.

Besuchen Sie uns im Internet unter.  und auf. Besuchen Sie uns im Internet unter und auf www.facebook.com Wir über uns Juggins Rückgratverkrümmung durch einen Tritt Wir sind ein eingetragener, unabhängiger Tierschutzverein. Wir kümmern uns vorrangig

Mehr

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz 14. Wahlperiode 03. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Betrieb und Zustand der Tierheime

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 43 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Rössler und Schwaighofer an Landeshauptmann-Stellvertreter

Mehr

Tierschutz 11 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz - TierSchG -

Tierschutz 11 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz - TierSchG - Kreis Offenbach Der Landrat FD Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz Gottlieb Daimler Straße 10 63128 Dietzenbach Eingangsstempel: Tel.: 06074/ 8180 63900 Fax: 06074/ 8180 63910

Mehr

Unterbringungsvertrag

Unterbringungsvertrag Katzenpension Trebur Marie-Curie-Straße 2 65468 Trebur Telefon: 06147/936601 Fax: 06147/936602 I. Angaben zum Katzenhalter: Unterbringungsvertrag Nachname Vorname Adresse Telefon Handy Fax E-Mail Ansprechpartner

Mehr

EXOTEN. Eine Diskussionsgrundlage. Hobby Tierhaltung Tierschutz

EXOTEN. Eine Diskussionsgrundlage. Hobby Tierhaltung Tierschutz EXOTEN Eine Diskussionsgrundlage Hobby Tierhaltung Tierschutz DR. STEFAN K. HETZ Humboldt-Universität zu Berlin Fakultät für Lebenswissenschaften Institut für Biologie Philippstrasse 13 10115 Berlin stefan.k.hetz@rz.hu-berlin.de

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 455.011 Jahrgang 2015 Nr. 62 ausgegeben am 27. Februar 2015 Verordnung vom 24. Februar 2015 über die Abänderung der Tierhaltungs- Ausbildungs-Verordnung Aufgrund von

Mehr

Interviews zu Fragen der Kastration

Interviews zu Fragen der Kastration Interviews zu Fragen der Kastration Interview mit dem Tierarzt Wie oft können Katzen Junge bekommen? In der Regel 2x im Jahr, im Frühjahr und im Herbst. Die Anzahl ist unterschiedlich, 4 5 Welpen sind

Mehr

Tierheim Böblingen Unterthemen:

Tierheim Böblingen Unterthemen: Tierheim Böblingen Unterthemen: Geldnöte in Tierheimen Menge der Tiere in Tierheimen Wie ist das Tierheim aufgebaut? Steckbrief: Tierheim Böblingen Ist die Tierhaltung in Tierheimen artgerecht? Wie kann

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz An den Hochsauerlandkreis Fachdienst 36 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Steinstr. 27 59872 Meschede Zutreffendes bitte ankreuzen

Mehr

T I E R S C H U T Z G E S E T Z - ÖSTERREICH

T I E R S C H U T Z G E S E T Z - ÖSTERREICH T I E R S C H U T Z G E S E T Z - ÖSTERREICH Mit 1. Jänner 2005 trat das Bundestierschutzgesetz in Kraft. Seitdem herrschen in ganz Österreich nunmehr für alle Tiere die gleichen Bestimmungen. Zielsetzung

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 753 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Mag. Schmidlechner an

Mehr

Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein

Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein Kommunen, Land, Tierschutzverbände und Tierärzteschaft rufen in der gemeinsamen Aktion Pilotprojekt gegen Katzenelend in Schleswig-Holstein zur Kastration

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrätin Mag. a Gertraud Jahn am 21. Oktober 2014 zum Thema "Bilanz zum oberösterreichischen Tierschutzportal" www.tierschutzportal.ooe.gv.at Weitere Gesprächsteilnehmer/innen:

Mehr

Ginsterweg Mechernich

Ginsterweg Mechernich Ginsterweg 7 53894 Mechernich Telefon: 0 24 43 / 90 12 78 Telefax: 0 24 43 / 90 12 79 email: info@tsv-mechernich.de Internet: www.tierheim-mechernich.de Arbeitsbericht des Tierschutzvereins Mechernich

Mehr

Tiere und Recht Lehrerinformation

Tiere und Recht Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Auch Tiere haben Rechte, diese werden hier behandelt. Die SuS studieren zuerst einen Einführungstext und lösen danach mithilfe von vorgegebenen Webseiten Aufgaben zu

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr. 121 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA an

Mehr

der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/11611 18. Wahlperiode 09.03.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr

Zum Schutz der Katzen Kastration ist Pflicht!

Zum Schutz der Katzen Kastration ist Pflicht! Zum Schutz der Katzen Kastration ist Pflicht! Zum Schutz der Katzen Kastration ist Pflicht! Um Katzenelend zu vermeiden gilt seit Juli 2012 die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für

Mehr

Wildtierhandel - Reptilien in Privathand. Vollzug Artenschutz - Tierschutz. Berlin, 11/2014 Jochen Weins, Stolberg

Wildtierhandel - Reptilien in Privathand. Vollzug Artenschutz - Tierschutz. Berlin, 11/2014 Jochen Weins, Stolberg Wildtierhandel - Reptilien in Privathand Vollzug Artenschutz - Tierschutz Berlin, 11/2014 Jochen Weins, Stolberg Schlange in Kall gefunden 11.03.2014 Ungewöhnlicher Fund in Kall. Gestern wurde dort eine

Mehr

Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG)

Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) - Sachstand - 2008 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 163/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz Absender Eingangsvermerk/-stempel Straße, Nr. Der Oberbürgermeister der Stadt Offenbach Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Berliner Str. 60 63065 Offenbach am Main Antrag auf Erteilung einer

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 522 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann

Mehr

Verordnungsentwurf der Bundesregierung

Verordnungsentwurf der Bundesregierung Stand: 6. Juni 2001 Verordnungsentwurf der Bundesregierung Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung

Mehr

IV Tierschutz. IV.B Tierschutz beim Transport

IV Tierschutz. IV.B Tierschutz beim Transport IV Tierschutz IV Tierschutz... 1... 1 IV.B.1 Strategie, Ziele, Maßnahmen... 2 IV.B.2 Behörden, Kontrollstellen... 3 IV.B.3 Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrolle... 4 IV.B.3.a Organisation

Mehr

Antworten der. Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere. e.v. (bmt)

Antworten der. Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere. e.v. (bmt) Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.v. (bmt) zur Bundestagswahl 2009 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bundesratsbeschluss

Mehr

Gesetzentwurf. Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. über den Schutz von Katzen durch Registrierung, Kennzeichnung und Kastration

Gesetzentwurf. Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. über den Schutz von Katzen durch Registrierung, Kennzeichnung und Kastration Gesetzentwurf Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Hannover, den Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz über den Schutz von Katzen durch Registrierung, Kennzeichnung und Kastration 1 Zweck

Mehr

Tierschutz - von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2012

Tierschutz - von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2012 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Rechtsdienst Tierschutz - von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2012 Das BVET veröffentlicht eine jährliche Statistik über

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 415 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Rössler und Schwaighofer (Nr 278 der Beilagen)

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw. DER LANDRAT An den Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 Ressort 39.3: Verwaltung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon 02361/532125 Telefax 02361/532227 E-Mail: fd39@kreis-re.de Antrag auf

Mehr

Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern

Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fanggd in den Bundesländern Stand: 08.06.2015 Alle Angaben ohne Gewähr. Autoren: Friedrich von Massow Stephan Wunderlich Der Deutsche Jagdverband ist eine anerkannte

Mehr

TIERSCHUTZ OBERWALLIS

TIERSCHUTZ OBERWALLIS JAHRESBERICHT 2016 TIERSCHUTZ OBERWALLIS Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen. Jahresbericht

Mehr

Merlin ist nicht kastriert und hat aufgrund einer Beißerei in der Vergangenheit einen Leinen- und Maulkorbzwang einzuhalten.

Merlin ist nicht kastriert und hat aufgrund einer Beißerei in der Vergangenheit einen Leinen- und Maulkorbzwang einzuhalten. 1 01. Dezember 2017 Labradormischlingsrüde aus Vollstreckungsfall Name: Merlin Rasse: Labrador-Border Collie-Mischling Geschlecht: männlich Alter: 8 Gesundheitszustand: ok Pflegezustand: ok Ernährungszustand:

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung I Bezeichnung und Anschrift des Betriebes/der Einrichtung Zutreffendes

Mehr