Aufbewahrungsfristen. Geschäftsfeld Recht und Steuern. 10 Jahre. 6 Jahre. Ansprechpartner. - begonnene Außenprüfung - vorläufige Steuerfestsetzung
|
|
- Hella Waldfogel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 en Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ( 257 HGB). Aus steuerlichen Gründen haben alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Aufbewahrungsvorschriften nach 147 Abgabenordnung (AO) zu erfüllen. Beide Vorschriften entsprechen sich weitestgehend. In der Praxis kommt den steuerrechtlichen en die größte Bedeutung zu. Nach 147 AO sind danach aufzubewahren: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und e für Buchungen in den vom Kaufmann zu führenden Büchern (Buchungsbelege). Die für die Buchungsbelege ist seit dem Steueränderungsgesetz 1998 von bisher auf verlängert worden. Zu den Buchungsbelegen gehören insbesondere: - Rechnungen - Lieferscheine - Quittungen - Auftragszettel - Warenbestandsaufnahme - Bankauszüge - Betriebskostenabrechnungen - Bewertungsunterlagen - Buchungsanweisungen - Gehaltslisten - Kassenberichte - Portokassenbücher - Prozessakten Empfangene Handels- oder Geschäftsbücher, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Diese festen en können sich jedoch dann verlängern, wenn das Schriftgut für die Steuern von Bedeutung ist, bei denen die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Im Einzelnen wird der Ablauf der Festsetzungsfrist durch einen der folgenden Sachverhalte gehemmt: - begonnene Außenprüfung - vorläufige Steuerfestsetzung - anhängige steuer-/straf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen - schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren - Begründung von Anträgen des Steuerpflichtigen Die beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, die Jahresabschlüsse oder die Konzernabschlüsse aufgestellt sind, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt wurde oder der Buchungsbeleg oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. Bei Verträgen beginnt die mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Entsprechendes gilt für einseitige Willenserklärungen. Die Unterlagen müssen nur im Ausnahmefall im Original aufbewahrt werden. Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse können alle Unterlagen auch auf Mikrofilm oder anderen Datenträgern gespeichert und aufbewahrt werden. Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Ansprechpartner Industrie und Handelskammer zu Leipzig Goerdelerring Leipzig Geschäftsbereich Dienstleistungen Abteilung Unternehmensförderung Andrea Schäfer Telefon Telefax schaefer@leipzig.ihk.de Seite 1
2 Alphabetische liste Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. A Abbaumeldungen (soweit Buchungsbelege) Abfallsammelmeldungen (soweit Buchungsbelege) Abhängigkeitsberichte Ablaufdiagramme (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) Abrechnungsübersichten Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) Abschlagszahlungen Abschlussbuchungsbelege Abschlusskonten Abschlussrechnungen Abschreibungsunterlagen Abtretungserklärungen nach Erledigung Abwertungsbelege Akkordunterlagen (soweit Buchungsbelege) Akkreditive Aktenregister, allgemeine Aktenvermerke (soweit Buchungsbelege) An- und Abwesenheitsmeldungen (soweit Buchungsbelege) An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse Änderungsnachweise der EDV-Buchführung Angebote, die zum Auftrag geführt haben Angebotsunterlagen, die nicht zum Auftrag geführt haben Angestelltenversicherung (e, soweit Buchungsbelege) Anlageninventare Anlagenunterhaltungskosten (soweit Buchungsbelege) Anlagenverzeichnis Anlagevermögensbücher und -karteien Anleihebücher Anleihen Anträge auf Arbeitnehmersparzulagen Anwesenheitslisten, soweit für die Lohnbuchhaltung erforderlich Anzahlungsunterlagen Arbeitgeberdarlehen Arbeitgeberzuschusskarten (soweit Buchungsbelege) Arbeitsanweisungen für Fachabteilungen (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) Arbeitsaufträge Arbeitsplatzbeschreibungen Aufsichtsratsvergütung (soweit Buchungsbelege) Auftragsbücher Auftragskostenbelege Auftragseingangs- und Bestandslisten Ausfuhrunterlagen Ausgangsrechnungen Aushänge Seite 2
3 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Auskunftsunterlagen Ausschusslisten als Buchungsbelege Außendienstabrechnungen Außenhandelsunterlagen Auszahlungsbelege B Bahnabrechnungen Bankbelege Bankbürgschaften Bareinkaufs- und -verkaufsunterlagen Bauantragskostennachweise Baubeschreibungen Baubücher (Inventurunterlage) Baugenehmigungen Beförderungssteuernachweise Beherrschungsverträge (nach Vertragsende) Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger (soweit Buchungsbelege) e, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung) Bergschädenunterlagen als Buchungsbelege Bestandsberichtigungen Bestandsermittlungen (Inventurunterlage) Bestandsverzeichnisse Bestell- und Auftragsunterlagen Betriebsabrechnungsbögen mit en als Bewertungsunterlagen Betriebskostenrechnung Betriebsprüfungsberichte Betriebsratsangelegenheiten Betriebsunfallunterlagen Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) Bewirtungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) Bezugskostennachweise Bilanzbücher Bilanzen (Jahresbilanzen) Bilanzkonten Bilanzunterlagen Bons Börsenaufträge Bruttoerlösnachweise Bruttolohnlisten Bruttolohnsammelkarten Bruttolohnstreifen Buchführungsrichtlinien (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) Buchungsanweisungen Buchungsbelege Budget und Budgetunterlagen Bürgschaftsunterlagen Seite 3
4 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. C Carnetunterlagen Clearing-Auszüge Clearing-e Code-Pläne zum Verständnis der Buchführung Codierungslisten COM-Verfahrensbeschreibungen cpd-konto D Darlehenskonto Darlehensunterlagen nach Ablauf des Vertrags Darlehensverträge nach Ablauf des Vertrags Dauerauftragsunterlagen Dauervorschüsse Debitorenkonten Deklarationen (Versandunterlagen) Depotauszüge Depotbücher Deputatunterlagen DIN-Blätter Devisenunterlagen Dokumentation für Programme und Systeme bei EDV Doppelbesteuerungsunterlagen Dubiosenbücher E Edelmetallbestände Edelmetallumsätze Effektenbuch Effektenkassenquittungen Eichaufnahmen Einfuhrunterlagen Eingangsrechnungen Eingangsüberweisungsträger Eingliederungsverträge Einheitswertunterlagen Einheitswertunterlagen Einkaufsbücher Einnahmeüberschussrechnung Einzahlungsbelege Energieverbrauchsunterlagen Erlösjournale Eröffnungsbilanzen Erlösstatistiken Ersatzkassenunterlagen Essensmarkenabrechnungen Eventualverbindlichkeiten Seite 4
5 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Exportunterlagen Expressauslieferungsbücher F Fahrtkostenerstattungen Fehlerjournale (soweit Buchungsbelege) Fernschreiben (Handelsbriefe) Feuerversicherungsunterlagen Finanzberichte Frachtbriefe Frachttarife Freistellungsauftrag für Kapitalerträge Freistemplerabrechnungen Fremdenbücher (Hotel- und Pensionsgewerbe) Fürsorgeunterlagen G Garantiekarten, Garantiescheine Gebrauchsanweisungen Gebrauchsmusterunterlagen Gehaltslisten Gehaltsquittungen Gehaltsvorschusskonten Gemeinkostenverteilungsschlüssel Gesamtkostenzusammenstellungen Geschäftsberichte Geschäftsbriefe Geschenknachweise Gesellschaftsverträge Gewährleistungsverpflichtungen Gewerbesteuerunterlagen Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) Gewinnabführungsverträge Gewinnfeststellungen Grundbuchauszüge Grundbücher Grundlohnlisten Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) Gutschriften H Haftungsverhältnisunterlagen als Bilanzunterlagen Handelsbilanzen Handelsbriefe Handelsbücher Handelsregisterauszüge Hauptabschlussübersicht Hauptbücher und -karteien Hauptversammlung (u. a. Beschlüsse) Seite 5
6 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Hinterlegungsanträge Hinterlegungsscheine Hypothekenbriefe nach Einlösung Hypothekenpfandbriefe nach Einlösung I Importrechnungen Importunterlagen (Einfuhrunterlagen) Inkassobücher Inkassokarteien Inkassoquittungen Interne Berichte Inventare als Bilanzunterlagen Inventurvorschriften (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) Investitionsabrechnungen Investitionsanträge Investitionszulageunterlagen J Jahresabschlüsse Jahresabschlusserläuterungen Jahreskontoblätter Jahreslohnnachweise für Berufsgenossenschaften Journale für Hauptbuch und Kontokorrent (soweit Buchungsbelege) Jubilarfeierunterlagen Jubiläumsunterlagen (soweit Buchungsbelege) K Kalkulationsunterlagen Kantinenunterlagen (soweit Buchungsbelege) Kapitalerhöhungsunterlagen Kapitalertragsteuerunterlagen Kassenberichte Kassenbücher, -blätter Kassenzettel Kaufverträge Kilometergeldabrechnungen Konnossemente Konsignationsunterlagen Kontenpläne Kontenregister Kontenübersichten (soweit Buchungsbelege) Kontoauszüge Kontokorrentbücher Konzernabschlüsse Kostenartenpläne Kostenstellenpläne Kostenstellenstatistiken Kostenträgerrechnungen Seite 6
7 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Kreditorenkonten Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege) Kurssicherungsunterlagen Kurzarbeitergeldanträge Kurzarbeitergeldlisten L Laborberichte Ladescheine Lageberichte (auch für Konzerne) Lagerbuchführungen Lastschriftanzeigen Leasingunterlagen Leasingverträge (nach Vertragsende) Leergutabrechnungen Lieferscheine (soweit Buchungsbelege) Liquidation einer GmbH (Bücher und Schriften) Lizenzunterlagen Lohnbelege Lohnlisten Lohnsteuerjahresausgleichsunterlagen Lohnsteuerkonten Lohnsteuerpauschalierung Lohnsteuerunterlagen Lohnvorschusskonten Luftfrachtbriefe M Magnetbänder mit Buchfunktion Mahnbescheide Mahnungen Maklerschlussnoten Marktberichte Materialabrechnungen Materialbeanstandungen Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrags) Mikrofilmverfahrensbeschreibungen Mineralölunterlagen Montageversicherungsakten Monatsinventuren Mutterschaftsgeldunterlagen N Nachkalkulationen Nachnahmebelege Nebenbücher Nettolohnlisten Normblätter Normvorschriften Seite 7
8 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Nutzflächenermittlung (soweit steuerlich relevant) O Obligationen nach Entwertung Offenbarungseidanträge Orderlimitbücher Orderpapiere Organisationsunterlagen und -pläne (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich) Organschaftsabrechnungen Organschaftsverträge nach Vertragsende P Pachtunterlagen (nach Ablauf des Vertrags) Packzertifikate (Container) Patentunterlagen nach Ablauf Pensionskassenunterlagen Pensionsrückstellungsunterlagen Pensionszahlungen Pfandleihbücher Pfändungsunterlagen Portokassenbücher Postaufträge Postgebühren Postscheckbelege Preislisten Preisvereinbarungen als Handelsbrief Privatentnahmebelege Proteste (Scheck/Wechsel) Protokolle (Prämien für Verbesserungsvorschläge) Provisionsabrechnungen Provisionsgutschriften Prozessakten nach Abschluss des Prozesses Prüfungsberichte (Abschlussprüfer) Prüfungsberichte (Innenrevision) Q Qualitätsberichte Quartalsabschlüsse, freiwillige Quartalsabschlüsse, vorgeschriebene Quittungen (soweit Buchungsbelege) R Rabattangelegenheiten Rechnungen bei Offene-Posten-Buchhaltung Rechnungen, sonstige (s. hierzu die Vorbemerkungen zum UStG) Rechnungsabgrenzungsermittlungen Reisekostenabrechnungen Rentabilitätsberechnungen Repräsentationsaufwendungen Seite 8
9 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Rückscheine Rückstellungsunterlagen Rückwareneingangsjournale S Sachanlagenvermögenskarteien Sachkonten Saldenbestätigungen Saldenbilanzen Schadensmeldungen Schadensunterlagen (soweit Buchungsbelege) Scheck- und Wechselunterlagen Scheckbestandsaufnahmen Schriftwechsel Schuldscheine Schuldtitel Sicherungsübereignungen Skontounterlagen Sondergutschriften Sozialleistungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) Sozialpläne Sozialversicherungsbeitragskonten Sparbücher (nach Entwertung) Sparprämienanträge Sparurkunden Speditionsversicherungsscheine Spendenbescheinigungen Steuerabzugsnachweise Steuerrückstellungsberechnungen Steuerunterlagen (soweit nicht für die Finanzverwaltung von Bedeutung) Stornobelege Stundenlohnzettel (soweit Buchungsbelege) Stundungsbelege T Tätigkeitsberichte (soweit Buchungsbelege) Tagebücher der Handelsmakler Teilzahlungsbelege Telefonkostennachweise Testate als Bilanzteil Transportschadenunterlagen Transportversicherungsanmeldungen Transportversicherungsaufträge U Übereignungsverträge Übernahmebescheinigungen (Spediteur) Überstundenlisten Überweisungsbelege Seite 9
10 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Umbuchungsbelege Umsatzsteuervergütungen Umwandlungsbilanzen Umwandlungsunterlagen Unfallverhütungsvorschriften Unfallversicherungsunterlagen Unternehmerlohnverrechnungen Urlaubsanträge Urlaubslisten für Rückstellungen V Valuta-e Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) Verfrachtungsaufträge Verkaufsbelege Verkaufsbücher, -journale Vermögensteuerunterlagen Vermögensverzeichnis Vermögenswirksame Leistungen Verpfändungsunterlagen Verrechnungskonten Verrechnungspreisunterlagen Versandanmeldungen Versand- und Frachtunterlagen (soweit Buchungsbelege) Verschiffungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) Versicherungspolicen Versorgungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) Versteigerungsunterlagen Verträge Vertreterunterlagen Vertreterverzeichnisse Verwahrungsbücher für Wertpapiere Verzugszinsbelastungen Viehregister Vollmachten (Urkunden) Vollständigkeitserklärungen Vorauszahlungsbelege Vorschusskonten Vorschusslisten (soweit Buchungsbelege) VwL-Unterlagen W Währungsforderungen (soweit Buchungsbelege) Warenabgabescheine Warenbestandsaufnahmen (Inventuren) Wareneingangs- und -ausgangsbücher Warenverkehrsbescheinigungen Wechsel (soweit Buchungsbelege) Seite 10
11 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines exemplars. Wechselobligolisten als Bilanzunterlagen Weihnachtsgratifikation (soweit Buchungsbelege) Werbekosten, e über Werksrentenanträge Werkstattabrechnungen (soweit Buchungsbelege) Werkzeugkosten, e über Werkzeugregister als Inventar Wertberichtigungen (Inventurunterlage) Wertpapieraufstellungen als Bilanzunterlagen Wertpapierkurse als Buchungsbelege Wildhandelsbücher Wochenzettel für Gruppenakkord (soweit Buchungsbelege) Z Zahlungsanweisungen (soweit Buchungsbelege) Zahlungsträger Zeichnungsvollmachten Zessionen Zinsabrechnungen Zinsberechnungsunterlagen Zinsstaffeln Zollbelege Zugangsjournale Zuschüsse des Arbeitgebers (soweit Buchungsbelege) Zustellungsquittungen Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel/Umstellung des Wirtschaftsjahrs) Zwischengewinnermittlungen (für gesetzlich vorgeschriebene Konzernabschlüsse) Seite 11
ABC der Aufbewahrungsfristen (6 Jahre)
ABC der Aufbewahrungsfristen (6 Jahre) ABC der Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren ( 257 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, Abs. 4 HGB, 147 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, Abs. 3 AO) A Abtretungserklärungen nach Erledigung Akkreditive
MehrAufbewahrungsfristen A-Z
A Abhängigkeitsberichte Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) Abschreibungsunterlagen An- und Abwesenheitsmeldungen (soweit Buchungsbelege) An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse Angebote, die
MehrMerkblatt Aufbewahrungsfristen
A Abhängigkeitsberichte Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger Abrechnungsunterlagen Belege, soweit Buchfunktion (Offene-Posten- Buchhaltung) Abschreibungsunterlagen An- und Abwesenheitsmeldungen
MehrT H O R S T E N M Ü L L E R S T E U E R B E R A T E R
Die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen ergeben sich aus 257 HGB und 147 AO. Hierbei wird zwischen Fristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Geschäftsbücher, Inventare,
MehrAufbewahrungsfristen - ABC der Aufbewahrungsfristen (6 Jahre), Checkliste
Elektronisches Wissen Buchungs-ABC Checkliste vom 01.11.2009 5302029 Aufbewahrungsfristen - ABC der Aufbewahrungsfristen (6 Jahre), Checkliste 1 ABC der Aufbewahrungsfristen (6 Jahre) 1 ABC der Aufbewahrungsfristen
MehrAufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften
Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften Eine alphabetische Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege Beleg Aufbewahrungsfrist A Abbaumeldungen (soweit Buchungsbelege)
MehrArchivierungsdauer nach Steuer- und Handelsrecht. Aufbewahrungsfrist. Abbaumeldungen (soweit Buchungsbelege)
Archivierungsdauer nach Steuer- und Handelsrecht Beleg Aufbewahrungsfrist A Abbaumeldungen (soweit Buchungsbelege) Abfallsammelmeldungen (soweit Buchungsbelege) Abhängigkeitsberichte Ablaufdiagramme (für
MehrAufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften Allgemeines Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
MehrAufbewahrungsfristen: Welche Unterlagen Sie 2017 in den Papierkorb werfen können
Aufbewahrungsfristen: Welche Unterlagen Sie 2017 in den Papierkorb werfen können Art der Unterlagen Entsorgen können Sie Unterlagen von Abhängigkeitserklärungen 2006 Abkürzungsverzeichnis (erklärend) 2006
MehrMerkblatt Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen
Inhalt Rechtlicher Hintergrund 1. Allgemeines 2. Sonderregelung für Rechnungen 3. Private Unterlagen 4. Form der Aufbewahrung 5. Beginn der Aufbewahrungsfrist II. ABC der Aufbewahrungsfristen I. Rechtlicher
MehrListe mit den wichtigsten Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente
Liste mit den wichtigsten en für Geschäftsdokumente Dokumente am 31.12.2016 Abrechnungsunterlagen 2006 10 Abschlagszahlungen 2006 10 Abschlussbelege/-konten/ -rechnungen 2006 10 Abschreibung/Abwertungen
MehrAufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen
I. Rechtlicher Hintergrund 1. Allgemeines 2. Sonderregelung für Rechnungen 3. Private Unterlagen 4. Form der Aufbewahrung 5. Beginn der Aufbewahrungsfrist II. ABC der Aufbewahrungsfristen 1. Allgemeines
MehrAufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen
Kanzlei Hauptstraße 65 D-12159 Berlin Telefon +49 30 / 85 98 99-0 Telefax +49 30 / 85 98 99-15 Merkblatt Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen Bürozeiten Montag-Donnerstag 7.30 bis 17.00 Uhr Freitag
MehrAufbewahrungsfristen 2017
Aufbewahrungsfristen 2017 Was bedeutet eigentlich "wenn als Buchungsbeleg verwendet"? Erläutert am Beispiel des Lieferscheins: Nicht als Buchungsbeleg verwendet - 6 Jahre Aufbewahrung: Auf dem Lieferschein
MehrListe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente
Liste der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente Abhängigkeitserklärungen Abkürzungsverzeichnis (erklärend) Abrechnungsunterlagen Abschlagszahlungen Abschlussbuchungsbelege - Abschlusskonten
MehrListe von A Z der zu entsorgenden Unterlagen. In 2017 frühestens zu entsorgende Unterlagen bis: Art der Unterlagen. Abhängigkeitserklärungen 2006
Liste von A Z der zu entsorgenden Unterlagen. Art der Unterlagen In 2017 frühestens zu entsorgende Unterlagen bis: A Abhängigkeitserklärungen 2006 Abkürzungsverzeichnis (erklärend) 2006 Abrechnungsunterlagen
MehrGESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2017
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2017 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2017 Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen. Nach Steuerrecht
MehrGESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2019
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2019 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2019 Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen. Nach Steuerrecht
MehrGESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2019
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2019 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2019 Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen. Nach Steuerrecht
MehrGESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2019 Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen: 10 Jahre für: Eröffnungsbilanz
MehrGESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN
GESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2017 Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen: Nach Steuerrecht gilt
MehrGESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2016 Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen: Nach Steuerrecht gilt
MehrAufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen
Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen I. Rechtlicher Hintergrund 1. Allgemeines 2. Sonderregelung für Rechnungen 3. Private Unterlagen 4. Beginn der Aufbewahrungsfrist II. ABC der Aufbewahrungsfristen
MehrAu#ewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschri6en
Au#ewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschri6en Eine alphabe:sche Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege Professor Dr. Peter Pulte und Ass. jur. André M. Latour I. Alphabe:sche
MehrDiese Unterlagen dürfen ab dem 1. Januar 2011 vernichtet werden. * Aus dem Jahr... und früher
Merkblatt Diese Unterlagen dürfen ab dem 1. Januar 2011 vernichtet werden. * BuchhalterSeite * Alle Angaben ohne Gewähr A Abkürzungsverzeichnis, allgemein 2004 6 Jahre Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion
MehrAufbewahrungsfristen 2015
A Abschlagszahlungen 2003 10 Jahre Abschlussbuchungsbelege 2003 10 Jahre Abschlusskonten 2003 10 Jahre Abschlussrechnungen 2003 10 Jahre Abschreibungsunterlagen 2003 10 Jahre Abtretungserklärungen 2003
MehrAlphabethische Checkliste für Unterlagen, die ab vernichtet werden können:
Alphabethische Checkliste für Unterlagen, die ab 1.1.2016 vernichtet werden können: Unterlagen aus dem Jahr Frist Abrechnungsunterlagen 2005 10 Jahre Abtretungserklärungen 2009 6 Jahre Änderungsnachweis
MehrListe der Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente 2019
Liste der en für Geschäftsdokumente frühestens zu Abhängigkeitserklärungen 10 2008 Abkürzungsverzeichnis (erklärend) 10 2008 Abrechnungsunterlagen 10 2008 Abschlagszahlungen 10 2008 Abschlussbuchungsbelege
MehrAusmisten - dabei aber Fristen beachten
Ausmisten - dabei aber Fristen beachten In den Ordnern und in der Ablage stapeln sich Geschäfts- und Firmenunterlagen. Darunter alte Geschäftsvorgänge, die nicht mehr gebraucht werden. Was kann weg? Was
MehrAufbewahrungsfrist (Jahre) Schriftgut. Abrechnungsunterlagen 10
ABC der Aufbewahrungsfristen Das Verzeichnis listet in alphabetischer Reihenfolge die wesentlichen Schriftgutarten auf. Dabei kann aus der Bezeichnung des Schriftgutes alleine noch keine Aussage über seine
Mehr(Jahre) Abrechnungsunterlagen 10. Abtretungserklärungen, soweit erledigt 6. Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 10. Akkreditive 6.
Schriftgut Aufbewahrungsfrist (Jahre) Abrechnungsunterlagen Abtretungserklärungen, soweit erledigt Änderungsnachweise der EDV-Buchführung Akkreditive Aktenvermerke, wenn Bilanzunterlagen oder Buchungsbelege
MehrAufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen
Nr.: S 03/2018 Datum: 8. März 2018 Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt
MehrAktenvermerke, wenn Bilanzunterlagen oder Buchungsbelege. Aufbewahrungsfrist (Jahre) Schriftgut. Abrechnungsunterlagen 10
Abrechnungsunterlagen Abtretungserklärungen, soweit erledigt Änderungsnachweise der EDV-Buchführung Akkreditive Aktenvermerke, wenn Bilanzunterlagen oder Buchungsbelege Angebote mit Auftragsfolge Angestelltenversicherung
MehrHandelsrechtliche Fristen für Handelsbücher (3. Buch des HGB und GmbHG) Feststellung. 42 GmbHG
Handelsrechtliche Fristen für Handelsbücher (3. Buch des HGB und GmbHG) Für die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung der Jahresabschlüsse und ggf. des Lageberichtes gelten folgende gesetzliche Vorschriften,
MehrAufbewahrungsfristen für Unternehmen Mindestens 6 Jahre aufbewahren:
Aufbewahrungsfristen für Unternehmen Mindestens 6 Jahre aufbewahren: Abtretungserklärungen Akkordunterlagen Aktenvermerke An-, ab- und Ummeldungen Krankenkasse Angebote Anträge Arbeitnehmersparzulage Anzahlungsunterlagen
MehrSteuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichtenund
Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichtenund Fristen 1 Nach Handelsrecht Nach 257 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: 1. Handelsbücher,
MehrSteuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichtenund Fristen
Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichtenund Fristen 1 Nach Handelsrecht Nach 257 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: 1. Handelsbücher,
MehrDie Vorschriften zu den Aufbewahrungsfristen sind in unterschiedlichen Gesetzestexten zu finden:
Aufbewahrungsfristen Die Vorschriften zu den Aufbewahrungsfristen sind in unterschiedlichen Gesetzestexten zu finden: Handelsgesetzbuch, HGB Produkthaftungsgesetz, ProdHaftG Steuerrecht, EStG, KStG, GewStG,
MehrCheckliste Aufbewahrung: ABC der Aufbewahrungsfristen (10 Jahre)
Checkliste Aufbewahrung: ABC der Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) ABC der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren ( 257 Abs. 1 Nr. 1 u. 4, Abs. 4 HGB, 147 Abs. 1 Nr. 1 u. 4, Abs. 3 AO) A Abbaumeldungen (soweit
MehrTecPart - Informationen. Aufbewahrungsfristen
TecPart - Informationen Verband Technische Kunststoff-Produkte e.v. Am Hauptbahnhof 12 60329 Frankfurt am Main Telefon 069 27105-35 Telefax 069 239836 www.tecpart.de info@tecpart.de Aufbewahrungsfristen
MehrAufbewahrungsfristen 2013:
Datenschutz en 2013: Welche Dokumente Sie wie lange aufbewahren müssen! Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv gesponsert von Datenschutz aktuell A Abhängigkeitserklärungen Abkürzungsverzeichnis,
MehrAufbewahrungspflichten im Handels- und Steuerrecht
Aufbewahrungspflichten im Handels- und Steuerrecht 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BESONDERHEITEN Außer dem HGB und der AO gibt es noch andere Gesetze, die besondere Aufbewahrungsvorschriften enthalten.
MehrAufbewahrungsfristen im Überblick
ÜBERSICHT Aufbewahrungsfristen im Überblick Für Betriebsprüfung relevante Dokumente Jahre Abhängigkeitsberichte 10 Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u. Ä. 10 Abschlagszahlungen
MehrABC der Aufbewahrungsfristen 10 Jahre
ABC der Aufbewahrungsfristen 10 Jahre A Abhängigkeitserklärungen Abkürzungsverzeichnis (erklärend) Abrechnungsunterlagen Abschlagszahlungen Abschlussbuchungsbelege Abschlusskonten Abschlussrechnungen Abschreibungsunterlagen
MehrEntsorgt werden dürfen
A Abhängigkeitserklärungen 2002 Abrechnungsunterlagen 2002 Abschlagszahlungen 2002 Abschlussbuchungsbelege 2002 Abschlusskonten 2002 Abschlussrechnungen 2002 Abschreibungsunterlagen 2002 Abtretungserklärungen
MehrAufbewahrungsfristen - ABC der Aufbewahrungsfristen (10 Jahre), Checkliste
Elektronisches Wissen Buchungs-ABC Checkliste vom 01.11.2009 5302028 Aufbewahrungsfristen - ABC der Aufbewahrungsfristen (10 Jahre), Checkliste 1 ABC der Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) 1 ABC der Aufbewahrungsfristen
MehrBeleg Aufbewahrungsfrist A Abbaumeldungen (soweit Buchungsbelege) Abfallsammelmeldungen (soweit
Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften Eine alphabetische Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege Die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen
MehrAUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2012
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2012 Welche Schriftstücke und Unterlagen dürfen ab 2012 vernichtet werden? Herausgeber: Ansprechpartner: audatis Datenschutz und Informationssicherheit Consulting Training Services
MehrSTEUERN Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen. Berlin, 3. Januar 2018
Berlin, 3. Januar 2018 Herausgeber: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon 030 590099-570 Telefax 030 590099-519 Internet: www.bga.de Autoren:
MehrNewsletter Aufbewahrungsfristen
Newsletter Aufbewahrungsfristen Art des Dokuments Entsorgen können Sie Unterlagen aus dem Jahr A Abhängigkeitserklärungen 1998 Abkürzungsverzeichnis (erklärend) 1998 Abrechnungsunterlagen 1998 Abschlagszahlungen
MehrAufbewahrungsfristen 2015 von A - Z
Datenschutzbeauftragte & IT-Sicherheitsberater Aufbewahrungsfristen 2015 von A - Z Jahr aus dem die Unterlagen 2015 vernichtet werden können Gesetzliche Aufbewahrungsfrist in Jahren A 2015 Abhängigkeitserklärungen
MehrGesamtübersicht. Abkürzungsverzeichnis, allgemein. Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u. Ä.
Aufbewahrungsfristen Vernichtbare Unterlagen im Jahr 2017 Abhängigkeitsberichte Abkürzungsverzeichnis, allgemein Gesamtübersicht Jahr des letzten Eintrags Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion
MehrGehaltslisten Geschäftsberichte Geschäftsbriefe Geschenknachweise Gesellschafterversammlung /-beschlüsse (Protokolle
Übersicht von relevanten Aufbewahrungsfristen für das Jahr 2018 Aufbewahrungsfristen Wie lange müssen Geschäftsunterlagen und private Dokumente aufbewahrt werden? Die Aufbewahrung von Unterlagen ist Pflicht
MehrÜbersicht der relevanten Aufbewahrungsfristen 2019
Übersicht der relevanten Aufbewahrungsfristen 2019 Geschäftsunterlagen müssen im Normalfall sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden. In Ausnahmefällen können es sogar 30 Jahre oder mehr sein. Neben den
MehrÜbersicht der relevanten Aufbewahrungsfristen 2018
Übersicht der relevanten Aufbewahrungsfristen 2018 Geschäftsunterlagen müssen im Normalfall sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden. In Ausnahmefällen können es sogar 30 Jahre oder mehr sein. Neben den
MehrAblauf von Aufbewahrungsfristen zum Jahreswechsel 2016 / 2017
Ablauf von Aufbewahrungsfristen zum Jahreswechsel 2016 / 2017 Unterlagen Angebote Auftragsbestätigungen Ausgangsrechnungen Bankbelege Bankbürgschaften Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger
MehrAufbewahrungsfristen im Überblick
Aufbewahrungsfristen im Überblick Aufbewahrungszeit (Jahre) Abrechnungsunterlagen (als Buchungsbelege) 10 Abschlagszahlungen 10 Abschlusskonten 10 Abschreibungsunterlagen 10 Abtretungserklärungen 6 Akkreditive
MehrAufbewahrungsfristen 2017 Seite 1 von 5
Aufbewahrungsfristen 2017 Seite 1 von 5 Bezeichnung der Unterlagen Frist erstellt oder mit letztem Eintrag aus dem Jahr Abkürzungsverzeichnis, allgemein 6 2010 Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion
MehrDieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr. 8008
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 8008 en Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet alle Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ( 257 HGB). Vor allem aber
MehrSTEUERN Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen. Berlin, 3. Januar 2019
Berlin, 3. Januar 2019 Herausgeber: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon 030 590099-570 Telefax 030 590099-519 Internet: www.bga.de Autoren:
MehrAufbewahrungsfristen für Aktenpapiere
Aufbewahrungsfristen für Aktenpapiere 76287 Rheinstetten Daimler-Benz-Str. 8 Tel.: 07242/9382-0 Fax:07242/9382-34 email: info@suedroh.com Allgemeines 10 Jahre aufzubewahren sind Geschäftsbücher, Inventare,
MehrAufbewahrungsfristen 2018 von A - Z
Datenschutzbeauftragte & IT-Sicherheitsberater https://datenschutz agentur.de Aufbewahrungsfristen 2018 von A - Z Jahr aus dem die Unterlagen 2018 vernichtet werden können Gesetzliche (datenschutzrechtliche)
MehrUnteragen der folgenden Jahrgänge können ab vernichtet werden
Aufbewahrungsfristen von A-Z Unterlage Gesetzliche Aufbewahrungsfrist (Jahre) Unteragen der folgenden Jahrgänge können ab 1.1.2013 vernichtet werden A An-, Ab- und Ummeldungen der AOK und Ersatzkassen
MehrArchivierung: Verzeichnis vernichtbare Unterlagen (Jahr 2011) (HaufeIndex: )
Archivierung: Verzeichnis vernichtbare Unterlagen (Jahr 2011) (HaufeIndex: 2519083) Liste der Unterlagen, die ab 2011 vernichtet werden können. Verzeichnis vernichtbarer Unterlagen im Jahr 2011 Bezeichnung
MehrAufbewahrungsfristen von A-Z
Aufbewahrungsfristen von A-Z Nachfolgend ist die handels- und / oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht gängiger Belege in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils
MehrAufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften
Stand: Oktober 2013 Die Aufbewahrungspflichten sind im HGB ( 238; 257) und AO ( 147) geregelt. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch
MehrAufbewahrungsfristen 2017 von A - Z
Datenschutzbeauftragte & IT-Sicherheitsberater https://datenschutz-agentur.de Aufbewahrungsfristen 2017 von A - Z Jahr aus dem die Unterlagen 2017 vernichtet werden können Gesetzliche (datenschutzrechtliche)
MehrÜbersicht der relevanten Aufbewahrungsfristen 2017
Übersicht der relevanten Aufbewahrungsfristen 2017 Die Aufbewahrungsfrist beginnt grundsätzlich jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss erstellt worden ist. Zum 1. Januar
MehrDiese Aufbewahrungsfristen gelten für steuerliche Belege:
Diese Aufbewahrungsfristen gelten für steuerliche Belege: Folgende steuerlich relevante Unterlagen können ab 1. Januar 2017 vernichtet werden, wenn bei der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist der letzte Eintrag
MehrAufbewahrungsfristen von A - Z für das Jahr 2017
Aufbewahrungsfristen von A - Z für das Jahr 2017 Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ( 238, 257, 261 HGB). Aus steuerlichen Gründen haben alle Unternehmen
MehrUnterlagen/Jahrgänge, die ab dem vernichtet werden können.
Unterlagen/Jahrgänge, die ab dem 01.01.2018 können. en von A bis Z Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ( 238, 257, 261 HGB). Aus steuerlichen Gründen
MehrAufbewahrungsfristen von A - Z
Aufbewahrungsfristen von A - Z Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ( 238, 257, 261 HGB). Aus steuerlichen Gründen haben aber alle Unternehmen die
MehrDie Unterlagen der folgenden Jahrgänge können ab 01. Januar 2009 vernichtet werden
Aufbewahrungsfristen Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ( 238, 257, 261 HGB). Aus steuerlichen Gründen haben aber alle Unternehmen der gewerblichen
MehrLöschfristen/ Aufbewahrungsfristen
Stand: Januar 2019 Löschfristen/ en Seite 1 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet alle Kaufleute zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
MehrAufbewahrungspflichten
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R1 Stand: Dezember 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (081) 9520-00 Fax (081) 9520-90 Aufbewahrungspflichten Verkürzung der Aufbewahrungspflichten
MehrAbhängigkeitserklärungen. Abkürzungsverzeichnis (erklärend) Abrechnungsunterlagen. Abschlussbuchungsbelege. Abschlussrechnungen
Aktenvernichtung Abhängigkeitserklärungen Abkürzungsverzeichnis (erklärend) Abrechnungsunterlagen Abschlagszahlungen Abschlussbuchungsbelege Abschlusskonten Abschlussrechnungen Abschreibungsunterlagen
MehrAufbewahrungsfristen. Aufbewahrungsfrist (Jahre) Schriftgut. Abhängigkeitserklärungen 10. Abkürzungsverzeichnis (erklärend) 10
Aufbewahrungsfristen Einige Schriftgutarten sind im folgenden Verzeichnis in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Aus der Bezeichnung des Schriftgutes alleine kann noch keine Aussage über seine Aufbewahrung
MehrLEINS LEINS LEINS GEWERBEABFALLENTSORGUNG LEINS AKTENVERNICHTUNG
LEINS AKTENVERNICHTUNG LEINS LEINS Aktenvernichtung GmbH Bertha-Benz-Straße 11 72141 Walddorfhäslach Telefon 0 71 27/ 9 23 15-0 Telefax 0 71 27/ 9 23 15-20 DATENTRÄGERVERNICHTUNG E-Mail info@leins-akten.de
MehrAufbewahrungsfristen für Unterlagen. Schriftgut aus diesem Jahr und früher kann vernichtet werden. Aufbewahrungsfrist. Schriftgut.
aus A Abhängigkeitserklärungen 10 2004 Abkürzungsverzeichnis (erklärend) 10 2004 Abrechnungsunterlagen 10 2004 Abschlagszahlungen 10 2004 Abschlussbuchungsbelege 10 2004 Abschlusskonten 10 2004 Abschlussrechnungen
MehrAktenvermerke (wenn Bilanzunterlage: 10 Jahre) Angebote (soweit Handelsbriefe) Angestelltenversicherung (Buchungsbelege)
Merkblatt 12.215 Alle Aufbewahrungsfristen auf einen Blick A Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u. ä. Abrechnungsunterlagen, soweit Buchungsgrundlage
MehrAufbewahrungsfristen von A bis Z
RECHT UND STEUERN Aufbewahrungsfristen von A bis Z Stand: November 2011 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen
MehrAufbewahrungspflichten
Aufbewahrungspflichten 1. Belege müssen zwischen 6 und zur Ansicht vorliegen Immer wieder stellt sich als Privatier, Freiberufler, Kaufmann usw. die Frage: Wie lange sind Belege und Geschäftspapiere aufzubewahren.
MehrAbkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u.ä. Abrechnungsunterlagen, Buchungsgrundlage. Abschlussübersicht, keine Bilanz erstellt
Aufbewahrungsfristen Vernichtbare Unterlagen im Jahr 1995 Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u.ä. Abrechnungsunterlagen, allgemein Abrechnungsunterlagen,
MehrAufbewahrungsfristen 2019 von A - Z
Datenschutzbeauftragte & IT-Sicherheitsberater https://datenschutz-agentur.de Aufbewahrungsfristen 2019 von A - Z Jahr aus dem die Unterlagen 2019 vernichtet werden können Gesetzliche (datenschutzrechtliche)
MehrAufbewahrungsfristen
Aufbewahrungsfristen In dem 1999 erschienen "Rechtshandbuch für Ingenieure und Architekten" (Herausgeber Sangenstedt, Alberts u. a., Verlag C. H. Beck, München, 1399 Seiten, EUR 95,-) werden die für die
MehrAufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften
Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften Eine alphabetische Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege Prof. Dr. jur. Peter Pulte 1 und Dr. jur. André M. Latour 2 I. Alphabetische
MehrEin Sachverständiger muss (wie bisher) die Unterlagen in angemessener Zeit prüfen können
Aktendiät und Aufbewahrungsfristen 2018 Im Keller türmen sich Kisten und Ordner mit Rechnungen, Bestellungen, Angeboten, Auftragsbestätigungen. Der Jahresanfang ist Gelegenheit, zu vernichten, was nicht
Mehrwww.mammut-hamburg.de
GESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2014 Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen: Nach Steuerrecht gilt
Mehrwww.mammut-leipzig.de
GESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSFRISTEN 2015 Im Handelsgesetzbuch ( 257 HGB) und in der Abgabenordnung ( 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen: Nach Steuerrecht gilt
MehrAlle Unterlagen v o n A b is Z, d ie S ie lau t d en ges etz lic h en Au fb ew ah ru ngs fris ten ab d em 0 1. J anu ar 2 0 0 9 v ernic h ten d ü
Alle Unterlagen v o n A b is Z, d ie S ie lau t d en ges etz lic h en Au fb ew ah ru ngs fris ten ab d em 0 1. J anu ar 2 0 0 9 v ernic h ten d ü rfen A Beleg / Unterlage A u s d em J ah r... u nd frü
MehrMonika Mitzel Steuerberaterin
ABC der en Das Verzeichnis listet in alphabetischer Reihenfolge die wesentlichen Schriftgutarten auf. Dabei kann aus der Bezeichnung des Schriftgutes alleine noch keine Aussage über seine Aufbewahrung
MehrUnterlagen die im Jahr 2014 vernichtet werden können
Bezeichnung Aufbewahrungsfrist Vernichtbare Unterlagen aus den Jahren bzw. mit letztem Eintrag im Jahr Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u.ä.
MehrWesentliche Aufbewahrungspflichten und -fristen
Mandanten-Info Wesentliche Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer 2 1 Einleitung 2 Aufbewahrungspflichten und -fristen im Überblick 2.1 Aufbewahrungsfrist nach 147, 147a AO 2.2 Aufbewahrungspflicht
MehrÜbersicht über im Jahr 2011 vernichtbare Unterlagen
Bezeichnung Frist Vernichtbare Unterlagen mit letztem Eintrag aus oder erstellt in den Jahren Abkürzungsverzeichnis, allgemein Abkürzungsverzeichnis, soweit Erklärungsfunktion für Programm u.ä. Abrechnungsunterlagen,
Mehr6 Jahre. Führungsetage Strategieberichte Budgetpläne Verträge Korrespondenz
Abrechnungsunterlagen Änderungsnachweis der EDV - Buchführung / Arbeitsanweisungen Anlagevermögensbücher und -karteien Anlieferungsscheine ( soweit Buchungsbelege ) Arbeitsanweisungen Aufträge/Auftragsannahme
MehrDie Schonfrist ist vorbei! Die GoBD ist in Kraft getreten. s MÜSSEN ab 2017 revisionssicher nach GoBD archiviert werden.
Die Schonfrist ist vorbei! Die GoBD ist in Kraft getreten. E-Mails MÜSSEN ab 2017 revisionssicher nach GoBD archiviert werden. 1. Was sind die GoBD? Ausgeschrieben steht GoBD für Grundsätze zur ordnungsmäßigen
MehrAufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften
Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften Eine alphabetische Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege Professor Dr. Peter Pulte 1 und Ass. jur. André M. Latour 2 I. Hinweise
Mehr