Schutz der Anleger. Kernkapital T Genussrechtkapital T Ergänzungskapital Nachrangige Verbindlichkeiten T 30.
|
|
- Sophie Vogel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Groß-und Schutz der Anleger nach dem WpHG Basel II- Eigenkapitalregeln Sicherungseinrichtungender Institutsgruppen LF 5 DieHandelsbank AG hatfolgendeeigenmittel: gezeichnetes Kapital T Rücklagen T Kernkapital T Genussrechtkapital T Ergänzungskapital Nachrangige Verbindlichkeiten T T haftendes Eigenkapital (imbsp.=modifiziertesverfügbares Eigenkapital) T Nettogewinndes Handelsbuchs T Drittrangmittel Kurzfristigenachrangige Verbindlichk T T Eigenmittel T Basel II-Eigenkapitalregeln Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat eine Rahmenvereinbarung über Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute, den Baseler Akkord formuliert, der nun in deutsches Recht umgesetzt ist. Hierfür wurde das KWG verändert und die Solvabilitätsverordnung (SolvV) erlassen, die die drei Säulen der Eigenkapitalregelnordnen. DieHandelsbank AG hatein modifiziert verfügbares EigenkapitalinHöhe von ,00 und Drittrangmittelin Höhe von ,00. Drei-Säulen-Modell Basel II Mindesteigenkapitalstandard Aufsichtlicher Überprüfungs-prozess Offenlegung vonrisikoinformationen 10KWG 25a Abs. 1 KWG 26a KWG SolvV MaRisk SolvV
2 LF 5 Kreditmarkt Geldmarkt Kapitalmarkt Gläubigerschutz nach dem KWG Mindesteigenkapitalstandard(Säule 1) Das zweite große Ziel im magischen Dreieck ist die Begrenzung der Risiken. Die Basis hierfür sind das haftende Eigenkapital (modifiziert verfügbareseigenkapital) unddie Drittrangmittel. Damitdie Risikenentsprechenderfasst werden können,müssenkreditinstitute festlegen, welche Geschäfte zum Anlagebuch oder zum Handelsbuch gehören. Arten derbegrenztenrisiken Risiko Erfassung Positionen Adressenausfallrisiken (Kreditnehmeroder Emittent fallen aus und zahlen die Forderungen nichtzurück) Operationelle Risiken Marktpreisrisiken (Preise für die gehandelten Finanzinstrumente ändernsich zum Nachteil der Bank) Anlagebuch Handelsbuch n Bilanzaktiva (größte Position=Kredite) n traditionelle außerbilanzielle Geschäfte n nicht bilanzwirksame, innovative Geschäfte Sie entstehen aus betrieblichen Einzelfällen, weil z.b. EDV-Systeme versagen,mitarbeiter Fehler machen oder besondere Ereignisse eintreten. Sie führen dann zu unerwartetenverlusten. n Zinsrisiken n Aktienkursrisiken n Währungsrisiken n Rohstoffrisiken n Optionsrisiken n Adressenausfallrisiken aushandelsgeschäften Solvabilitätsverordnung Die Solvabilitätsverordnung legt fest, dass das Eigenkapital der Kreditinstitute ein bestimmtes Verhältnis zu den eingegangenen Risiken täglich zum Geschäftsschluss nicht übersteigen darf. Modifiziertverfügbares Eigenkapital (haftendes Eigenkapital) Anrechnungsbetragfür Adressrisiken Anrechnungsbetragfür operationelle Risiken = Verbleibendes modifiziertverfügbares Eigenkapital + verfügbaredrittrangmittel = Zur Unterlegungder Adressrisiken verfügbare Eigenmittel Anrechnungsbetragfür Marktrisiken 0 Die Vorschriften stellen eine Mindestkapitalanforderung dar. Die Kreditinstitute sollten aber über die Mindestkapitalanforderungen hinaus Eigenkapital vorhalten, wenn dies ihre individuelle Risikosituation erfordert. Die Solvabilitätsverordnung berücksichtigt den unterschiedlichen Stand des Risikomanagements in den einzelnen Banken. Aus diesem Grund sind standardisierte Risikomessmethoden als auch verfeinerte Verfahren zugelassen. Grundsatz ist, dass bei genaueren Verfahren eine moderate Verminderung der Eigenkapitalanforderungen die Folge ist. Deshalb werden die Banken ihre Risikomessmethoden weiterentwickeln, um in eine günstigere Risikokategorie zu kommen. Die Solvabilitätsverordnung stellt Anforderungen andas Eigenkapital und andie Eigenmittel
3 Basel II- Eigenkapitalregeln Groß-und Schutz der Anleger nach dem WpHG Sicherungseinrichtungender Institutsgruppen LF 5 Adressausfallrisiken Adressausfallrisiken entstehen durch die Verschlechterung der Bonität eines Kreditnehmers oder Wertpapieremittenten. Wie sich die Risikoaktiva zusammensetzt und wie sie bei der Berechnung gewichtet wird, ist imeinzelnen in der Solvabilitätsverordnung geregelt. Hierzu gehören: n Bilanzaktiva (z.b.kredite an Kunden, Wertpapiereusw.), n außerbilanzielle Geschäfte (z.b. Bankakzepte, Bankgarantien,Bankbürgschaften usw.), n Finanz-Swaps,Finanz-Termingeschäfteund Optionsrechte. Für Kreditrisiken gibt es drei verschiedene Messarten: Den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA), der keine großen Anforderungen an die Risikomessung in Kreditinstituten stellt, den IRBA-Ansatz, der auf internen Risikobeurteilungen beruht sowie den fortgeschrittenen IRBA-Ansatz. KreditrisikoStandardansatz (KSA) IRBA-Basisansatz (bankintern) FortgeschrittenerIRBA-Ansatz n nurexterne Ratings n keine bankinterne Schätzung des Risikos n nicht jeder Kundehat ein Rating n zunehmendweniger Eigenkapitalanforderung n steigendeverfeinerung n steigender Managementaufwand n steigenderisikosensivität n bankinterneschätzungder Ausfallwahrscheinlichkeit (probabilityofdefault =PD) n jeder Kunde hat ein Rating n bankinterneschätzungder: Ausfallwahrscheinlichkeit, der Forderungbei Ausfall (exposureatdefault =EAD) des Verlustes bei Ausfall (loss given default =LGD) der Restlaufzeit (Maturity =M) njeder Kundehat ein Rating Bei beiden IRBA-Ansätzen erhält jeder Kunde ein Bonitätsurteil (Rating). Dieses Urteil ist die Basis für die aufsichtrechtliche Eigenkapitalanforderung. Je nach der Bonität der Kunden wird das Risikogewicht des Kredites eingeschätzt. Die Risikomesssysteme der Banken müssen vor einer Anwendung eines IRBA-Ansatzes von der Bundesbank geprüft und genehmigtwerden. Bei der Ermittlung der für die Unterlegung mit Eigenkapital maßgeblichen KSA- oder IRBA- Position können Kredite die besonders abgesichert (z. B. Grundpfandrechte) sind, abgezogen werden.dieserbetragmussmit 8%modifiziert verfügbareneigenmittelnunterlegt werden. DieHandelsbank hatmithilfe desstandardansatzes eine Kreditrisiko-Position im Anlagebuch in Höhe von ,00 ermittelt. Der Anrechnungsbetrag (Eigenkapitalhinterlegung) fürdie Adressrisiken beträgt ,00 8%= ,00. Operationelle Risiken( 269 SolvV) Operationelle Risiken sind die als Einzelfälle auftretenden Schäden, die entstehen, wenn Computersysteme ausfallen, Beratungsfehler passieren oder sonstige Ereignisse eintreten (z.b. 11. September 2001 Zerstörung des WorldTrade CentersinNew York). Für diese Risiken muss ebenfalls einbetragermittelt werden,der miteigenkapitalzuunterlegenist.operationelle Risikenkönnen aufdreiarten gemessen werden
4 LF 5 Kreditmarkt Geldmarkt Kapitalmarkt Gläubigerschutz nach dem KWG Basisindikatoransatz (BIA) Standardansatz (STA) Ambitionierte Messansätze (AMA) Beide Verfahren orientierensich am Bruttoertrag der Bank. Bruttoertrag 15% n zunehmendweniger Eigenkapitalanforderung n steigendeverfeinerung n steigender Managementaufwand n steigenderisikosensivität Bruttoertrag multipliziert mit einem bestimmtenprozentsatz pro Geschäftsfeld BankinterneMessverfahren Risikenwerden aufgrund des eigenen Risikoprofils undvorhandener Daten ausder Vergangenheit sowieaus der Branche geschätzt. DieHandelsbank hat mithilfe desbasisindikatoransatzeseinenanrechnungsbetragfür operationellerisiken in Höhe von ,00 ermittelt. Eigenkapitalanforderungen ( 2Abs. 2SolvV) Adressausfallrisiken Operationelle Risiken (BIA-Ansatz) KSA- oder IRBA- Positionen 8%= Bruttoertrag 15%= Anrechnungsbetrag füradressausfallrisiken Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken modifiziertes verfügbares Kapital DieHandelsbank hat einenanrechnungsbetrag für dieadressausfallrisiken von ,00 undeinenfür operationelle Risiken in Höhe von ,00.Zusammen sind dies ,00.Diese Summeist kleiner als dasvorhandene modifizierte Eigenkapital von ,00.Damit erfüllt die Bank dieeigenkapitalanforderungen nach 2Abs. 2SolvV. Marktpreisrisiken Die Eigenmittelanforderungen ( 2 Abs. 3 SolvV) für Markpreistrisiken werden erfüllt, wenn die Summe der Anrechnungsbeträge für die Marktpreisrisikopositionen die Summe aus dem um die Eigenkapitalanforderungen für Adressausfallrisiken und das operationelle Risiko verringertenmodifizierten verfügbaren Eigenkapitals des Instituts und den verfügbaren Drittrangmitteln täglich bei Geschäftsschluss nicht überschreiten. Das Handelsbuch erfasstalle n Positionen infinanzinstrumenten(wertpapiere, Geldmarktinstrumente,Devisen, Derivate), dieimeigenbestandder Bank gehalten werden, umdamit einenhandelserfolg zu erzielen. n Bestände undgeschäfte zur Absicherung von Marktpreisrisikendes Handelsbuchs. n Aufgabegeschäfte(Maklergeschäfte, bei denen die Wahl der Gegenparteidem Makler überlassen ist). n ForderungeninFormvon Gebühren, Provisionen,Zinsen, Dividenden undeinschüssen, die mitpositionen des Handelsbuchs unmittelbar verbunden sind. n Pensions-,Darlehens- sowie vergleichbare Geschäfte auf Positionendes Handelsbuchs. Alle enthaltendirektoderindirektmarktpreisrisiken wie Zinsrisiken, Aktienkursrisiken, Währungsrisiken und Rohstoffrisiken. Die Anrechnungsbeträge für die Marktpreisrisiken werden mit vorgegebenen Verfahren der Bun
5 Basel II- Eigenkapitalregeln Groß-und Schutz der Anleger nach dem WpHG Sicherungseinrichtungender Institutsgruppen LF 5 desbank oder mit selbst entwickelten Risikomessmethoden der Banken aus den Positionen deshandelsbuchs errechnet. Da die Marktpreisrisiken der Hypo Real Estate sowieanderer deutscher Kreditinstitute nicht iminlandbilanziertwerden mussten, weil sieauf Töchter imausland ausgelagert wurden, mussten dieserisiken auch nicht miteigenkapital hinterlegtwerden Risikomessmodelle (Value-at-Risk) Kreditinstitute mit einem umfangreichen Eigenhandelsgeschäft haben eigene Risikomessmodelle entwickelt, die sich amvalue-at- Risk orientieren. Darunter versteht man den Maximalverlust, der sich innerhalb einer bestimmten Haltedauer mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit ergeben kann.die Bankenaufsicht erkennt nach einer Prüfung hauseigene Risikomessmodelle an. Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken ( SolvV) Marktrisiken Bewertung Anrechnungsbetrag für Marktrisiken freies Kernkapital +verfügbare Drittrangmittel DieHandelsbank AG hatdurch ihr hausinternes Risikomessmodell für ihr Handelsbuch eine Eigenmittelanforderung von ,00 ermittelt.sie hateigenkapitalanforderungen aus Adressrisikenund operationellen Risiken inhöhe von ,00.Drittrangmittelstehen in einer Höhe von ,00 zur Verfügung. ZurErfüllung der Eigenmittelanforderungen täglich zumgeschäftsschluss nach 2Abs. 3SolvV müssendas freie modifizierte Eigenkapital unddie verfügbarendrittrangmittel größer sein als der Anrechnungsbetragfür Marktrisiken. DieHandelsbank hat einenanrechnungsbetrag für Marktrisiken inhöhe von ,00 ermittelt.erwird durch die ,00 freieskernkapital unddie Drittrangmittel inhöhe von ,00 gedeckt. Nichthandelsbuchinstitute Zu den Nichthandelsbuchinstituten zählen alle Kreditinstitute, die keine Handelsgeschäfte betreiben. Institute, die ingeringem Umfang Handelsgeschäfte vornehmen, können unter Umständen auf die Führung des Handelsbuchs verzichten. Ihr Handelsgeschäft muss im Durchschnitt weniger als 5% und darf nie mehr als 6% der Gesamtsumme der bilanzund außerbilanzmäßigen Geschäfte betragen. Außerdem muss die Gesamtsumme der einzelnen Positionen des Handelsbuchs in der Regel unter 15 Mio. und immer unter 20 Mio. liegen. Aufsichtsrechtlich behandeln diese Institute die Risiken aus ihrem Handelsgeschäft im Rahmen der Adressausfallrisiken. Aufsichtlicher Überprüfungsprozess(Säule 2) Die Mindestanforderungen andas Risikomanagement (MaRisk) wurden im Dezember 2005 verabschiedet und verlangen von Kreditinstituten ( 25a Abs. 1KWG) eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die ein gut funktionierendes Risikomanagement beinhaltet. Hierzu gehören Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, die Festlegung von Strategien sowiedie Errichtung interner Kontrollverfahren, die aus einem internen Kontrollsystem und einer internen Revision bestehen
6 LF 5 Kreditmarkt Geldmarkt Kapitalmarkt Gläubigerschutz nach dem KWG Offenlegung von Risikoinformation (Säule 3) Kreditinstitute sind verpflichtet, Risikoinformationen zu veröffentlichen. Durch die Reaktion der Märkte auf negative Veröffentlichungen sollen die Kreditinstitute zu einer risikoarmengeschäftspolitikveranlasst werden. Risikoinformationen sind die angewandten Risikomessverfahren, die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen, die organisatorischen Anforderungensowie Ausnahmetatbestände. Struktur der Mindestanforderungen andas Risikomanagement (MaRisk) Modul Allgemeiner Teil (AT) AT 1 Vorbemerkung AT 2 Anwendungsbereich AT 3 Gesamtverantwortungder Geschäftsleitung AT 4 Allgemeine Anforderungen andas Risikomanagement AT 5 Organisationsrichtlinien AT 6 Dokumentation AT 7 Ressourcen AT 8 Aktivitäten inneuen Produkten oder auf neuen Märkten AT 9 Outsourcing Modul Besonderer Teil (BT) BT 1 Besondere Anforderungen andas internekontrollsystem BTO Anforderungenandie Aufbau- und Ablauforganisation BTR Anforderungenandie Risikosteuerungs-und -controllingprozesse BT 2 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision Risikomanagement MaRisk (Grundlage: 25aAbs. 1KWG) AT 4.1 Risikofähigkeit AT 4.2 Strategien AT 4.3 BT1 Internes Kontrollsystem AT4.3.1 BT OAufbauund Ablauforganisation AT4.3.2 BT RRisikosteuerungs- undcontrollingprozesse Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung, Kommunikation der wesentlichen Risiken AT 4.4 BT2 InterneRevision Interne Kontrollverfahren Quelle:Deutsche Bundesbank Basel III Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im September 2010 Regelungen verabschiedet, die Kreditinstitute in Krisenzeiten stärken sollen. Dabei sollen die Mindestkapitalanforderungen an Kreditinstitute erhöht und der Aufbau von Kapitalpuffern für Krisenzeiten gefordertwerden. Weiter sollen wie bisher risikobehaftete Geschäfte mit 8% Eigenkapital hinterlegt werden. Bisher musste der Anteil des Kernkapitals mindestens 4%betragen.Das Kernkapital wird in hartes (z.b.stamm- oder Grundkapital sowie Rücklagen und eingehaltene Gewinne) und weiches Kernkapital (z.b. stille Einlagen) unterteilt. Nach den neuen Regeln soll das harte Kernkapital auf mindestens 4,5% der risikobehafteten Geschäfte erhöht werden. Weiches Kernkapital darf nur noch bis 1,5% und Ergänzungskapital bis maximal 2% angerechnet werden. Zusätzlich wird ein Kapitaler
7 Basel II- Eigenkapitalregeln Groß- und Schutz der Anleger nach dem WpHG Sicherungseinrichtungender Institutsgruppen LF 5 haltungspuffer in Höhe von 2,5% mit hartem Kernkapital aufgebaut, der in Krisenzeiten den schnellen Kapitalverzehr verhindern soll. Außerdem können einzelne Länder zusätzlich einen antizyklischen Puffer bis 2,5% einfordern, der übermäßiges Kreditwachstum bremsensoll. DamitkönnenVerlusteinKrisenzeiten ausgeglichen werden. Diese neue Regelung soll ab 2012 in einer europäischen Richtlinie umgesetzt werden. Die Erhöhung der Kernkapitalquote auf 6% soll bis 2015 schrittweise abgeschlossen sein. Der Kapitalerhaltungspuffer soll ab 2016 bis 2019 aufgebautwerden. in % bisher 4% Ergänzungskapital Basel III 2,0 % weiches Kernkapital 2,0 % hartes Kernkapital 0 Quelle: Bundesministerium für Finanzen zukünftig + 0 2,5 % antizyklischer Kapitalpuffer + 2,5 % Kapitalerhaltungspuffer 2% Ergänzungskapital 1,5% weiches Kernkapital 4,5 % hartes Kernkapital Großkredite Institutohne Handelsbuch Nach 13KWG sind Kredite aneinen Kreditnehmer, die 10 % des haftenden Eigenkapitals übersteigen, Großkredite. Institutmit Handelsbuch Nach 13a KWG sind Gesamtbuchpositionen an einen Kreditnehmer, die 10 %der Eigenmittel übersteigen, Großkredite. Außerdem sind Kredite aus dem Anlagebuch an einen Kreditnehmer, die 10 % des haftenden Eigenkapitals übersteigen, Großkredite. Bei Kreditinstituten mit Handelsbuch muss für den einzelnen Kreditnehmer die Gesamtbuchposition ermittelt werden. Kreditnehmerbezogene Anlagebuchposition + Kreditnehmerbezogene Handelsbuchposition = Kreditnehmerbezogene Gesamtbuchposition Für diese Kredite, die ein besonderes Risikopotenzial wegen ihrer relativen Größe für ein Kreditinstitut darstellen,geltenbesonderevorschriften (Groß- und Millionenkreditverordnung): n Unverzügliche Meldung an diedeutsche Bundesbank n Kreditentscheidungdurch sämtliche Geschäftsleiter n Alle Großkreditezusammen dürfen das 8-fachedes haftendeneigenkapitals nicht überschreiten. n Der einzelne Großkredit darf 25 %des haftendeneigenkapitals oder der Eigenmittel nichtüberschreiten. n Krediteanverbundene Unternehmen dürfen 20 %des haftendeneigenkapitals oder der Eigenmittel nicht überschreiten. n Kreditinstitutsgruppen (Kreditinstitute und die ihnen untergeordnetentochtergesellschaften)müssen die Großkreditvorschrift alsgruppe berechnen undbeachten. n Eine Überschreitung dergroßkreditgrenzen istmit Genehmigungder Bundesbank möglich. Derübersteigende Betrag muss dann mithaftendem Eigenkapital abgedeckt werden. n Emissionsbankenkönnendie Großkreditgrenze überschreiten ( 13a Nr. 5KWG). n Kreditsicherungenund Risikominderungen können angerechnetwerden
8 LF 5 Kreditmarkt Geldmarkt Kapitalmarkt Gläubigerschutz nach dem KWG DieHandelsbank AG führtein Handelsbuch, daher sind Krediteüber7.519 T (10 %von T )Großkredite. Sie müssen der Deutschen Bundesbank gemeldetwerden.die Kreditvergabemuss durch diegeschäftsleiter einstimmigerfolgen. Alle Großkredite zusammen dürfen maximal T betragen. Dereinzelne Großkredit ist auf ,5 T begrenzt. Die Württembergische Metallfabrik AG hateinen Kredit auf dem Kontokorrentkontovon 500T und einen Kredit über 2.500T.Die Handelsbank AG hatimhandelsbestand für4.600 T Aktien undschuldverschreibungen der Württembergischen Metallfabrik AG. Kontokorrentkredit T Kredit T kreditnehmerbezogene Anlagebuchposition T =4,7%des haftenden Eigenkapitals Aktienund Schuldverschreibungen T kreditnehmerbezogene Handelsbuchposition T kreditnehmerbezogene Anlagebuchposition T kreditnehmerbezogene Handelsbuchposition T kreditnehmerbezogene Gesamtbuchposition T =10,1% der Eigenmittel, damitist es eingroßkredit Kreditinstitute müssen nach 14 KWG Kredite an einen Kreditnehmer vierteljährlich der Deutschen Bundesbank melden, wenn der Kredit zu irgendeinem Zeitpunkt in diesem Zeitraum 1,5Mio. und höher ist. Gemeldet wird der Kreditstand zum Zeitpunkt der Meldung. Die Bundesbank (Evidenzzentrale) benachrichtigt die Kreditinstitute, wenn vom selben Kreditnehmer Kredite ab dieser Höhe bei mehreren Kreditinstituten vorhanden sind oder waren. Organkredite Organkredite ( 15KWG)sindKredite an n Geschäftsleiter, Prokuristen und Mitglieder einesaufsichtsorgans eineskreditinstituts, n Unternehmen, die dem Institut nahestehen, einschließlich deren Gesellschafterbzw. gesetzlichem Vertreterund n deren Familienangehörige. Die Kreditbeschlüsse für diese Personengruppe müssen von den Geschäftsleitern einstimmig sowie vom Aufsichtsorgan mit Mehrheit gefasstwerden. Offenlegungspflicht DerGesetzgeber verlangt im 18KWG von den Kreditinstituten, dass sie sich von Kreditnehmern ab einer Kreditsumme von ,00 ständig die wirtschaftlichen Verhältnisse z.b. durch Vorlage der Jahresabschlüsse offenlegen lassen. Dies ist ein Gebot, bei solchen Krediten eine besondere Kreditwürdigkeitsprüfung(siehe Kapitel13.4.4) durchzuführen. Engerund weiter Kreditbegriff Der Kreditbegriff ist für die Vorschriften der 13, 14 weiter gefasst als für die KWG. Der weite Kreditbegriff in 19 KWG gilt für die Groß- und und entspricht in etwa den Risikoaktiva der SolV. DerengeKreditbegriff ( 21 KWG) wird beiden Organkrediten und der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde gelegt. Er umfasst in erster Linie die Bilanzaktiva, Factoring und Leasing. In 20 KWG sind Ausnahmen für die Groß- und Millionenkreditberechnung definiert
BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de
Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva
MehrRechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Sophia Völkl 01.02.2010 1 / 19 Übersicht 1 Historische Entwicklung von Basel I zu Basel II 2 Ziele und
Mehrvpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013
vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen
MehrFachveranstaltung IHK: Kennen Sie Ihr Rating? Katrin Hummel Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung HMS
Fachveranstaltung IHK: Kennen Sie Ihr Rating? Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung HMS Rating = Einschätzung der Bonität eines Schuldners Ratingerstellung Rating- Kredit- Deutsche agenturen institute Bundesbank
MehrBASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS
BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS NEUE EIGENKAPITALANFORDERUNGEN, SUPERVISORY REVIEW PROCESS, OFFENLEGUNGSPFLICHTEN Unterstützung Ihres Instituts bei der Umsetzung der vielfältigen
Mehrwww.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1
Rating 20. April 2007 Seite 1 Was ist Rating? Bewertung der Bonität Ein Rating ist eine durch spezifische Symbole einer ordentlichen Skala ausgedrückte Meinung über - die wirtschaftliche Fähigkeit, - die
MehrFinanzwirtschat Ⅶ. Basel II und Rating. Meihua Peng Zhuo Zhang
Finanzwirtschat Ⅶ Basel II und Rating Meihua Peng Zhuo Zhang Gliederung Geschichte und Entwicklung Inhalt von Basel II - Die Ziele von Basel II - Die drei Säulen Rating - Begriff eines Ratings - Externes
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrRisiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer
Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken Basel II Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken 25 a Absatz 1 KWG Kreditinstitute sind
MehrDie neuen Eigenkapitalanforderungen der Banken BASEL II
Die neuen Eigenkapitalanforderungen der Banken BASEL II Ein Thema für das Gesundheitswesen? 26.07.2004 2004 Dr. Jakob & Partner, Trier www.dr-jakob-und-partner.de 1 Was bedeutet Basel II? Nach 6-jährigen
MehrWelchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?
Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,
Mehr- bearbeitet von RA Dipl. Betriebswirt Jens Grönwoldt (15.03.2006), (Kabinettsache v. 06.Feb. 2006, S. 6 ff; 76 ff)
Seite 1 von 4 Auszug aus dem Gesetzesentwurf zu Basel II und der Gesetzesbegründung (Bankenrichtlinie) - bearbeitet von RA Dipl. Betriebswirt Jens Grönwoldt (15.03.2006), (Kabinettsache v. 06.Feb. 2006,
MehrGBB-Blitzumfrage Basel III
GBB-Blitzumfrage Basel III Auswertung der Ergebnisse Gliederung Profil GBB-Rating Aufsichtsrechtliche Entwicklung: Von Basel I zu Basel III Vorstellung der GBB-Blitzumfrage Basel III Auswertung der einzelnen
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 21.10.2014 C(2014) 7674 final ANNEX 1 ANHÄNGE zu Delegierte Verordnung (EU) Nr..../.. der Kommission vom XXX zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrNaturgewalten & Risikoempfinden
Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrBasel II - Die Bedeutung von Sicherheiten
Basel II - Die Bedeutung von Sicherheiten Fast jeder Unternehmer und Kreditkunde verbindet Basel II mit dem Stichwort Rating. Dabei geraten die Sicherheiten und ihre Bedeutung - vor allem für die Kreditkonditionen
Mehr6.1 Ermittlung des modifizierten, verfügbaren Eigenkapitals und Ermittlung der Gesamtkennziffer gem. SolvV
Seite: 1 Lösungshinweise Bankrechtliche Rahmenbedingungen 6.1 Ermittlung des modifizierten, verfügbaren Eigenkapitals und Ermittlung der Gesamtkennziffer gem. SolvV Aufgabe 1 und 2 Kernkapital: in Mio.
MehrVom Inventar zur Bilanz
Vom Inventar zur Bilanz Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/bwlex-ns.htm 1 Vom Inventar zur Bilanz Eine Bilanz ist im handels- und steuerrechtlichen Sinne eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung
Mehr10.07.2014 GZ: BA 52-FR 2402-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0907950. Rundschreiben 5/2014 (BA) An alle Kreditinstitute und
BaFin Postfach 12 53 53002 Bonn 10.07.2014 GZ: BA 52-FR 2402-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0907950 Bankenaufsicht Hausanschrift: Besanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str.
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
19.9.2015 L 244/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/1555 R KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments
MehrOffenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrFremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1
Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Hinweise zur Nutzung der CD-ROM...VI Abkürzungsverzeichnis...IX. Einleitung...1
XI Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Hinweise zur Nutzung der CD-ROM...VI Abkürzungsverzeichnis...IX Einleitung...1 Gegenüberstellung von MaRisk und MaK...11 Allgemeiner Teil (AT)...13 AT 1 Vorbemerkung...13
MehrRating: Bedeutung und Auswirkungen
Rating: Bedeutung und Auswirkungen Ohne Rating kein Kredit und ohne Kredit kein Wachstum Basel II/Basel III und MaRisk schreiben den Banken Rating als Instrument der Risikomessung verbindlich vor. Es handelt
MehrZwei einfache Kennzahlen für große Engagements
Klecksen nicht klotzen Zwei einfache Risikokennzahlen für große Engagements Dominik Zeillinger, Hypo Tirol Bank Die meisten Banken besitzen Engagements, die wesentlich größer sind als der Durchschnitt
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrÄnderungen beim Einlagensicherungsfonds
fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
Mehrproles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]
proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern
MehrOffenlegungsbericht 2014
Offenlegungsbericht 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeines... 1 Risikomanagement (Art. 435 CRR)... 2 Angaben zum Risikomanagement (Art. 435 Abs. 1 CRR)... 2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 Abs.
MehrTipps zur Nutzung der ViT 1 Lernen ViT Üben HAU ViT ViT ViT ViT ViT Testen ViT VORSC Bewerten RAGTIME ViT zur Vollversion ViT
Fit mit Tipps zur Nutzung der s Auf den folgenden Seiten finden Sie 50 Tests mit ähnlichem Inhalt. Damit können Sie z.b. Parallelklassen, Nachzügler, Gruppen oder alle Schüler einer Klasse bei Klassenarbeiten
Mehry 1 2 3 4 5 6 P (Y = y) 1/6 1/6 1/6 1/6 1/6 1/6
Fachhochschule Köln Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Arrenberg Raum 221, Tel. 39 14 jutta.arrenberg@fh-koeln.de Übungen zur Statistik für Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen Unabhängigkeit
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrLinearen Gleichungssysteme Anwendungsaufgaben
Linearen Gleichungssysteme Anwendungsaufgaben Lb S. 166 Nr.9 Im Jugendherbergsverzeichnis ist angegeben, dass in der Jugendherberge in Eulenburg 145 Jugendliche in 35 Zimmern übernachten können. Es gibt
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb
MehrMatthias Moll. K Das Prinzip einer Bad Bank
Matthias Moll K Das Prinzip einer Bad Bank Matthias Moll K Das Prinzip einer Bad Bank 1. Einleitung 2. Was ist eine Bad Bank 2.1 Hintergründe 2.2 Gründe für eine Einrichtung 2.3 Umsetzung 3. Beispiel:
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
Mehr2. Öffentliches Bankrecht
2. Öffentliches Bankrecht Kreditwesengesetz (KWG) ist wichtigste Rechtsgrundlage für die deutsche Kreditwirtschaft Ziele: Aufrechterhaltung der Ordnung im Bankwesen, Sicherung der Funktionsfähigkeit der
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrAnlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer
Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
MehrMindesteigenmittel für Marktrisiken MKR_CH (alt)
Seite 1/6 Standardansatz gemäss Art. 72-75 ERV Kolonne 01 Kolonne 02 Kolonne 03 Position Anforderungsfaktor Anforderung Marktrisiko von Devisen, Gold und Rohstoffen Zeile 001 Devisen (1) Zeile 002 Zeile
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrSeminar Portfoliokreditrisiko Die regulatorische Sicht (Basel II) Vortrag über die regulatorischen Aspekte des Portfoliokreditrisikos
Seminar Portfoliokreditrisiko Die regulatorische Sicht (Basel II) Vortrag über die regulatorischen Aspekte des Portfoliokreditrisikos Übersicht A.Einleitung B.Drei-Säulen-Modell I. Mindesteigenkapitalanforderungen
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrBasel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung
Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung 0 14,0% 13,0% 12,0% 11,0% 10,0% 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% Anforderungen an die Eigenkapitalhinterlegung Ergänzungskapital
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrZinsanpassung bei Unternehmerkrediten
Zinsanpassung bei Unternehmerkrediten Institut für Bankrecht, 24.06.2008 Mag. Martin Brandstetter Raiffeisenlandesbank OÖ www.rlbooe.at 1 Basel II 3-Säulen-Konzept Seite 2 1. Mindestkapitalanforderungen
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrCVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung
MehrStephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn
Ermittlung des Änderungsbedarfs für die SAB aus der MaRisk-Novelle 2010, insbesondere hinsichtlich Stresstests, unter Beachtung der Spezifika einer Förderbank Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrManager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung
Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrComprehensive Quantitative Impact Study 2010
Comprehensive Quantitative Impact Study 2010 Handelsbuch (Trading Book) Karsten Stickelmann Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, 18. Februar 2010 Wesentliche
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr3.6Derivate Finanzinstrumente
3.6Derivate Finanzinstrumente S.1 Quelle: http://www.eurexchange.com/resources/web_based_training/futures_optionen/index.html S.2 Der Inhaber eines Optionsscheins(Warrant)hat das Recht, während einer bestimmten
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrDownload. Führerscheine Zinsrechnung. Schnell-Tests zur Lernstandserfassung. Jens Conrad, Hardy Seifert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
Download Jens Conrad, Hardy Seifert Führerscheine Zinsrechnung Schnell-Tests zur Lernstandserfassung Downloadauszug aus dem Originaltitel: Führerscheine Zinsrechnung Schnell-Tests zur Lernstandserfassung
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrNeu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter
30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden
MehrSolvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG
Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Beschreibung Risikomanagement Unser Risikomanagment haben wir im Lagebericht dargestellt. Eigenmittel
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrAnlage: Vorschlag des Deutschen Factoring-Verbandes e.v. für factoringspezifische Anpassungen der MaRisk AT 2.1 Anwenderkreis
Anlage: Die Formulierungsvorschläge des DFV sind zur besseren Erkennbarkeit in blauer, kursiver Schrift in die jeweiligen Auszüge der MaRisk-E in der Fassung vom 16.02.2009 eingefügt oder als neue Module
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrAnpassungen am Eigenmittelausweis für Marktrisiken: technische Vorausinformationen
CH-3003 Bern An - alle Banken und Effektenhändler - alle banken- und börsengesetzlichen Prüfgesellschaften Referenz: 00089/1041081 Kontakt: Graf Barbara Telefon direkt: +41 31 327 92 07 E-Mail: barbara.graf@finma.ch
MehrBasel III Offenlegung Eigenmittel
Offenlegung Eigenmittel.0.05 Basierend auf der durch die Schweizerische Nationalbank im November 0 verfügten Einstufung der Zürcher Kantonalbank als systemrelevantes Institut hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
MehrZahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen
Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen 1 Eigenkapital 1.1 Eigenkapitalstruktur 1.2 Kapitalanforderungen 1.3
MehrPunkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte
Punkte: /40 Note: Klausur aus Kapitalgesellschaftsrecht 1.2. 2003 9.00-10.30 h Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte BEGRÜNDEN (!!!) Sie Ihre Antworten! O Bauer (Di) O
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrIMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag
Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien
MehrWerbemittelverwaltung
Werbemittelverwaltung 1 Inhaltsverzeichnis Werbemittelverwaltung...1 Ihr Nutzen...3 Notwendige Stammdateneinstellungen...4 Das Anlegen einer Gruppe:... 4 Das Anlegen der Gruppeneinträge (Auswahl):... 4
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrBankmanagement II Übung WS 2009/10
Systematische Risiken sind im Bankgeschäft unvermeidbar (Gefahr eines Bank Run) Delegierter Schutz von Gläubiger Interessen ist effizienter Gefahr eines internationalen Wettbewerbes um laxe Regulierungsstandards
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrSchweizer Bank Schweizer Bank Schweizer Bank Unternehmensrisiken steuern (Frankfurter Allgemeine) René F. Manser und Agatha Kalhoff Chancen und Risiken sind zwei Seiten derselben Medaille vor allem
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrAnlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008
Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
Mehr23.03.2012. Trading Newsletter www.traderfox.de. 1-2-3-4er Signale. Kursliste US-Aktien. Rivalland Swing Trading Signale
23.03.2012 Trading Newsletter www.traderfox.de Swing Trading mit US Aktien - optimal für berufstätige Hobby-Trader Liebe Trader, wir zeigen Ihnen in diesem Newsletter wie Swing Trading mit US-Aktien ganz
MehrFIT FOR RATING. Rating-Verfahren aus Sicht der Banken verstehen. und zur Steigerung des eigenen Unternehmenserfolgs richtig einsetzen
FIT FOR RATING Rating-Verfahren aus Sicht der Banken verstehen und zur Steigerung des eigenen Unternehmenserfolgs richtig einsetzen Fit for Rating - Folie 1 Ablauf Überblick zum Thema Rating (ca. 60 Minuten)
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Mehr