Leasing versus Kreditkauf: Die richtige Entscheidung unter Berücksichtigung von Steuern

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1 easing versus reditkauf: Die richtige Entscheidung unter Berücksichtigung von Steuern Edwin O. Fischer Susanne ind-braucher Nr. 4/23 Institut für Industrie und Fertigungswirtschaft arl-franzens-universität Graz Universitätsstrasse 15/G2 A-81 Graz

2 easing versus reditkauf: Die richtige Entscheidung unter Berücksichtigung von Steuern Edwin O. Fischer* Susanne ind-braucher** Dezeber 23 * o. Univ.rof. a Institut für Industrie und Fertigungswirtschaft, arl-franzens-universität Graz. ** Universitätsassistentin a Institut für Industrie und Fertigungswirtschaft, arl-franzens- Universität Graz.

3 easing versus reditkauf: Die richtige Entscheidung unter Berücksichtigung von Steuern Obwohl sich easing zunehender Beliebtheit sowohl bei rivatpersonen als auch bei Unternehungen erfreut, hat sich die finanzwirtschaftliche iteratur unserer Meinung nach noch nicht in adäquater Weise it der Erittlung der Vorteilshaftigkeit des easings i Vergleich zu eine auf auf redit auseinander gesetzt. Ziel dieser Arbeit ist es an Hand der Methode der Differenzinvestition ein riteriu für die richtige Finanzierungsentscheidung unter Berücksichtigung von Steuern zu entwickeln. 1. Grundlagen Die Idee, Anlagegüter zu ieten statt zu kaufen, wurde bereits i vorigen Jahrhundert in den USA geboren, wo 1952 auch die erste easinggesellschaft gegründet worden ist ka es zur Gründung der ersten easinggesellschaft in Österreich. Der rend zu easing scheint seither ungebrochen zu sein. So stieg das Neugeschäftvoluen in Österreich geäß de Sprecher des Verbandes österreichischer easinggesellschaften i ersten Halbjahr 23 u 11,6 % gegenüber de Vergleichzeitpunkt des Vorjahres. Als größter Wachstussektor erwies sich der Iobiliensektor it eine lus von 3,9 und die Sparte FZ stieg u 8,4 %. Mit der Einführung der Regelungen von Basel II rechnet die easingbranche it einer weiteren Erhöhung ihrer Usätze Begriff Der Begriff easing stat aus de Englischen und bedeutet grundsätzlich Miete. Als gewöhnliche Miete kann das easing jedoch häufig nicht bezeichnet werden, da es viele Erscheinungsforen gibt, die sich aus den unterschiedlichsten Nutzungsöglichkeiten ableiten. Deentsprechend gibt es auch nicht den einheitlichen easingbegriff, sondern an den Erscheinungsforen des easing orientierte Begriffsdefinitionen. Bei der Finanzierungsfor des easings wird der unde/mieter als easingneher und der Verieter als easinggeber bezeichnet. Als easinggeber können sowohl

4 2 Hersteller von rodukten als auch herstellerunabhängige easinggesellschaften auftreten. Rechtlich gesehen ist easing it der Verietung oder Verpachtung von Investitionsgütern oder langlebigen Gütern des privaten Bedarfs vergleichbar. Finanzwirtschaftlich ist es die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung eines Investitionsobjektes (Wirtschaftsgutes gegen Entgelt durch einen außenstehenden Finanzier und Eigentüer it der Wirkung, dass der Nutzer die Anschaffung des Investitionsobjektes nicht aus eigenen Mitteln direkt bezahlen uss Vertragstypen easing wird einerseits als Investitionsalternative, andererseits als Finanzierungsalternative gesehen. Deentsprechend werden i deutschen Sprachgebrauch die Begriffe Operating-easing und Finanzierungsleasing verwendet. Diese beiden deutlich voneinander abgegrenzte Begriffe werden auch idealtypisch Vertragstypen genannt. Ob ein easingvertrag de Operating- oder de Finanzierungsleasing zuzuordnen ist, hängt davon ab, wer wirtschaftlich das Investitionsrisiko trägt, dies bedeutet, welcher Vertragsteilneher das wirtschaftliche Gut erwirbt, der easinggeber oder der easingneher. etztlich ist es eine Frage der Vertragsgestaltung, insbesondere hinsichtlich der ündigungsöglichkeiten durch den easingneher. Erlauben die Vertragsbedingungen eine kurzfristige ündigung seitens des easingnehers, ohne dass dieser i ündigungsfall an den easinggeber eine Abschlusszahlung oder ähnliches zu leisten hat, die zu einer vollständigen Refundierung dessen Mitteleinsatzes führt, so handelt es ich u Operating-easing, das i wesentlichen der herkölichen Miete entspricht. 2 Der easingneher erwirbt hier gegen Entrichtung der easingraten das Nutzungsrecht an eine Gegenstand für eine von ih zu bestiende und nicht an die ebensdauer des Objektes gebundene Zeit. Soit entfällt für ihn weitgehend das Risiko einer Fehlinvestition. Der easinggeber bleibt rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentüer des easingobjektes, dies bedeutet, er trägt das volle Investitionsrisiko, und

5 3 der easingeber erbringt neben dessen Verietung typischerweise auch sonstige technische und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen für den easingneher. I Gegensatz zu Operating-easing handelt es sich bei Finanzierungs-easing u eine längerfristige Vereinbarung, bei denen die Vertragsparteien (easinggeber und easingneher über einen wesentlichen eil der öglichen Nutzungszeit des Objektes gebunden sind und deshalb für den easingneher eine it de redit vergleichbare Finanzierungswirkung besteht. 3 Bei Finanzierungs-easing hat der easingneher bereits ein Objekt ausgewählt. In der anschließenden Finanzierungsentscheidung wird klar, dass die Nutzungsöglichkeit des Objektes i Vordergrund steht und der rechtliche Erwerb von untergeordneter Bedeutung ist. De easingneher (Investor bietet das Finanzierungsleasing eine eigentuslose Nutzung des von ih ausgewählten Objektes. Aus diese Grund erwirbt eine easinggesellschaft (easinggeber das Objekt zu Eigentu. Zuvor wird de easingneher ittels eines Finanzierungs-easingvertrages die Nutzungsöglichkeit eingeräut. Das easingobjekt wird direkt vo ieferanten an den easingneher geliefert. Durch Finanzierungs-easing verschafft sich der easingneher das von ih gewünschte Nutzungspotential, welches er ansonsten durch einen (fredfinanzierten auf bekoen hätte. Der easingneher zahlt nicht nur die vereinbarten easingraten sondern zude auch noch sätliche Objekt- und Finanzierungskosten. Der easingneher übernit dait das Investitionsrisiko, und ist hinsichtlich der Risikostruktur letztlich wie bei eine (fredfinanzierten auf gestellt. Es stellt sich nun jedoch die Frage, ob die Beliebtheit des Finanzierungsinstruentes easing i Vergleich zur traditionellen Variante des reditkaufs tatsächlich begründet ist. Behalten die Insider der Finanzwirtschaft, die easing in den letzten Jahren als teure Finanzierungsalternative kritisierten oder die Anbieter it Verkaufsarguenten wie der Off-Balance-Sheet-Eigenschaft des easing Recht? Hierbei ist es von Bedeutung, was it de easing-objekt nach Ablauf der Grundietzeit geschieht. Folgende Möglichkeiten wären denkbar: Finanzierungs-easing ohne Option, d.h. der Vertrag enthält keine Vereinbarungen, und es bestehen auch keine (geheien Nebenabreden für die Zeit

6 4 nach Ablauf der Grundietzeit; es handelt sich also u einen noralen Mietvertrag. Dieser Vertragstyp ist unprobleatisch, weil sich eistung und Gegenleistung wie bei allen Mietverträgen während der Vertragslaufzeit gleichwertig gegenüberstehen. Der easingvertrag enthält eine aufoption. Bei solchen Miet-aufverträgen ist von Bedeutung, ob es sich u einen aufvertrag it gestundeten aufpreisraten oder in erster inie u einen Mietvertrag handelt, der ein aufangebot nach Ablauf des Mietvertrages enthält. Die Zuordnung zu eine dieser beiden Vertragstypen hängt vo Inhalt des Vertrages ab. Der Vertrag enthält ein Verlängerungsoptionsrecht, d.h. der easingneher kann ihn durch einseitige Willenserklärung verlängern. In diese Falle beträgt die Folgeiete in der Regeln nur einen geringen rozentsatz (zirka nur 5 % der bisherigen Rate der Grundiete. 4 In der vorliegenden Arbeit soll der Frage, ob easing vorteilhafter ist als ein durch redit finanzierter auft ittels der Entwicklung eines alkulationsodells Rechnung getragen werden, inde beide Alternativen it allen daraus resultierenden steuerlichen Aspekten einander gegenüber gestellt und verglichen werden. Die Zielsetzung ist, einen betriebs- und finanzwirtschaftlichen Vergleich der beiden Varianten easing versus reditkauf aufzustellen und deren Vorteilhaftigkeit zu analysieren. Zur Deonstration dienst eine Fallstudie aus de kw-bereich. 2. Anwendung der Methoden für die Entscheidung easing oder reditkauf Es wird hier davon ausgegangen, dass die Entscheidung für die Nutzung eines bestiten Anlagegutes bereits getroffen worden ist. ediglich die Art der Finanzierung (easing oder reditkauf und die dait verbundenen Auszahlungen (und Einzahlungen stellen die Entscheidungsvariablen dar. Außerökonoische Aspekte, wie z.b. technische oder auch kognitive Gesichtspunkte, werden soit bewusst außer acht gelassen.

7 5 raxis und heorie haben bestite Verfahren zur Bestiung für die Vorteilhaftigkeit für eine der Alternativen entwickelt. In der raxis wird sehr oft das riteriu der Gesatbelastung verwendet. I Gegensatz dazu kann aus theoretischer Sicht der Rentabilitätsvergleich (statisches Verfahren und der Alternativvergleich ittels der apitalwertethode (dynaisches Verfahren herangezogen werden Gesatbelastung vor Steuern Die von der raxis angewendete Berechnung zu Entscheidung zwischen easing und reditverkauf ist der Vergleich der Gesatbelastung, wobei Steuern in der Regel außer acht gelassen werden. Die Gesatbelastung ergibt sich auf folgende Berechnung: Gesatbelastung der Variante easing ergibt sich aus Anzahlung + Sue der easingraten + Restwertzahlung. Gesatbelastung der Variante reditkauf ergibt sich aus Eigenittel + Sue der Annuitäten (Zins- und ilgungsanteil. Bei der Berechnung der Gesatbelastung wird sowohl das reditdisagio als auch die unterschiedlichen Spesenbelastungen ignoriert. Das aufzunehende reditnoinale uss so berechnet werden, dass nicht nur die Differenz zwischen de reis des Anlagegutes und der Anzahlung i reditfall, sondern auch das reditdisagio und die Differenz zwischen den Spesenbelastungen abdeckt. Die tatsächliche zu berücksichtigende reditrate übersteigt daher die von der raxis berücksichtigte reditrate Ann. Ann Dieses riteriu der Gesatbelastung entspricht nur dann de aus finanzwirtschaftlicher Sicht epfohlenen riteriu des apitalwertes der Differenzinvestition, wenn der alkulationszinsfuß k den Wert Null annit. Ist dies nicht der Fall, kann die Berechnung der Gesatbelastung zu einer Fehlentscheidung führen.

8 Rentabilitätsvergleich Wird für den Vergleich zwischen easing und reditkauf nur approxiativ it de statischen riteriu gerechnet, so haben sowohl der Zeitpunkt als auch die Reihenfolge der zukünftigen Ein- und Auszahlungen keinerlei Einfluss auf die Berechnungen. Bei der Methode des Rentabilitätsvergleiches werden die Gewinne zu eingesetzten apital in Beziehung gesetzt. Entscheidet an sich für eine der beiden Finanzierungsalternativen, so wird an sich für jene Alternative entscheiden, welche die höhere Rentabilität aufweist Alternativenvergleich ittels apitalwertethode I Gegensatz zur statischen Rechenethode, die eine Durchschnittsbetrachtung vornit, bezieht die dynaische Berechnung (Berechnung des apitalwertes sätliche Zahlungen nach ihrer zeitlicher Verteilung ein. So sind alle Ein- bzw. Auszahlungen entsprechend der eriode, in der sich anfallen, abzugrenzen, aufzusuieren und abzuzinsen. Eine auf eine Zeitpunkt abgezinste Zahlung bezeichnen wir als Barwert. Der apitalwert stellt soit die Sue der Barwerte aller Zahlungen dar. Zur Diskontierung kann entweder ein arktorientierter oder ein intern vorgegebener Zinssatz verwendet werden. Bei eine reditkauf erfolgt eine Aktivierung des Anschaffungswertes und eine assivierung der reditschuld, dies wirkt sich auf die bestandsgrößenorientierten ennzahlen aus. Bei easing hingegen findet eist eine Aktivierung bei easinggeber statt, so dass die aus der Bilanz abgeleiteten bestandsgrößenorientierten iquiditätskennzahlen des easingnehers dadurch nicht verändert werden. 3. Entscheidungssituation unter Berücksichtigung von Steuern Zu Vergleich der beiden Finanzierungsvarianten wenden wir das Verfahren der Differenzinvestition an. Hierbei handelt es sich u den apitalwert der Differenz zweier Zahlungsreihen. Bei Anwendung dieser Methode entstehen zwei Vorteile: Erstens kot es zu einer Verringerung des Rechenaufwandes, da nur eine apitalwertberechnung anstatt zwei durchgeführt werden üssen. Zweitens entfällt die Möglichkeit

9 7 einer Fehlentscheidung durch die Methode des internen Zinsfußes, da die Differenzinvestition nur eine ösung für den internen Zinsfuß aufweist. Da bei betrieblicher Verwendung eines Gegenstandes die erfolgssteuerlichen onsequenzen bei der Finanzierung ittels easing bzw. reditkaufs unterschiedlich sind, üssen bei einer korrekt aufgebauten Entscheidungsrechnung bezüglich der Finanzierung nicht nur jene Zahlungen berücksichtigt werden, die an den reditbzw. easinggeber anfallen, sondern auch die unterschiedlichen zusätzlichen Steuerzahlungen. Zunächst sollen die Zahlungsströe der beiden Finanzierungsvarianten easing und reditkauf dargestellt werden: Variante easing: Anzahlung Die Anzahlung dient als Vorauszahlung und indert die onatlichen Raten. Des weiteren dient sich als Sicherheit für den easinggeber. easingrate Basierend auf der Vertragsdauer, de Zinssatz und der Höhe von Anzahlung bzw. Restwertzahlung wird die easingrate berechnet. Restwert A Vertragsende uss der kw it de verbleibenden Restbetrag bezahlt werden. Der kw wird soit vo easingneher an den easinggeber verkauft. Variante reditkauf: Auszahlungsdisagio Bei rediten ist zu beachten, dass Banken für ihre Bearbeitung oder reditverittlung Gebühren verrechnen können, die als Auszahlungsdisagio bezeichnet werden. Dabei handelt es sich u eine prozentuale Verringerung des Auszahlungsbetrages gegenüber de Noinalbetrag. Das Auszahlungsdisa-

10 8 gio wird in der Regel bereits bei der Auszahlung des reditnoinales einbehalten. Annuität Bei der reditvariante zahlt der unden in regeläßigen Abständen (onatlich/jährlich den reditbetrag zurück, wobei dieser Betrag den Zins- und ilgungsteil beinhaltet. Bei einer ilgung ittels Annuität ist dieser Betrag über die aufzeit konstant. aufende Zins- und ilgungszahlungen Der zu leistende Gesatbetrag aus ilgung und Zinsen (apitaldienst bleibt während der vereinbarten aufzeit pro eriode konstant. Da sich der Zinsanteil jeweils nach der Höhe der verbleibenden Restschuld richtet, sinkt dieser i aufe der Zeit, während sich der ilgungsanteil erhöht. Endzahlung Zahlt der unde in regeläßigen Abständen ittels Annuität der reditbetrag, ist it der letzten Zahlung der redit zurückbezahlt. Bei der Einbeziehung der Steuern sind folgende Eleente zu berücksichtigen: Spesen Die Spesen werden bei easing sowie bei redit i Jahr der Vertragsunterzeichnung als Aufwand abgeführt. Disagio Das Disagio wird bei der reditfinanzierung aktiviert und auf die aufzeit der Verbindlichkeit abgeschrieben. Anzahlung I Rahen des Steuerrechts sind Mietvorauszahlungen bis zu 3 % der Anschaffungskosten zulässig, u noch eine Zurechnung zu easinggeber zu erreichen. Die Vorauszahlung ist bei easingneher zu aktivieren und über die easingdauer abzuschreiben. Bei easinggeber wird sie passiviert und

11 9 steuererhöhend über die Vertragsdauer aufgelöst. Bei reditkauf wird der alternative reditbetrag lediglich u den gleichen Betrag reduziert, dait ein korrekter Vergleich gewährleistet ist. Abschreibung Wir gehen davon aus, dass das Objekt bei easingfinanzierung de easinggeber zugerechnet wird. Dies stellt in der raxis die gängige Methode dar; daher kann der easinggeber das Fahrzeug abschreiben. Der easingneher kann nur nach Vertragsende bei Erwerb des easingobjektes die Restwertzahlung Aktivierung und auf die verbleibende Nutzungsdauer abschreiben. Bei der reditfinanzierung kann das Objekt über die ganze Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Aufwendungen Bei der easingfinanzierung kann die gesate easingrate als Aufwendung abgesetzt werden. Bei der reditfinanzierung ist dies nur für den Zinsanteil der reditrate öglich Annahen und Sybole Mit de nachfolgenden Modell versuchen wir anhand einer einfachen Fallstudie aus de kw-bereich allgeeine Erkenntnisse über die Vorteilhaftigkeit oder Nichtvorteilhaftigkeit der easingfinanzierung i Vergleich zur reditfinanzierung unter Berücksichtigung der Steuern zu gewinnen. Es ist zu untersuchen, welchen Einfluss die Berücksichtigung der Steuern auf die Alternativenwahl hat. - Bei beiden Finanzierungsalternativen wird der gleiche kw angeschafft; soit können alle dait verbundenen Zahlungen, wie z.b. fz-steuer oder Wartung, außer acht gelassen werden. - I Sinne des Usatzsteuergesetzes ist ein Vorsteuerabzug in Hinblick auf kw nicht gestattet. - Nicht onetäre Einflüsse, wie Versicherungsleistungen oder Fahrzeugbeschaffung, werden nicht berücksichtigt.

12 1 - Der easingvertrag wird de Finanzierungsleasing zugeordnet, da diese Art des easings längerfristiger ist, und ein Eigentusübergang an den easingneher öglich ist. - In beiden Fällen kann aus steuerrechtlichen Gründen ein Investitionsfreibetrag nicht geltend geacht werden. - Die Vorauszahlung bei easing beträgt bis zu 3 % der Anschaffungskosten, denn nur dann ist eine Zurechnung zu easinggeber öglich. Für die Bewertung der beiden Finanzierungsvarianten redit und easing werden folgende Sybole benötigt: Ann onatliche reditzahlung Ann tatsächliche onatliche reditzahlung Anz Anzahlung zu Zeitpunkt t = bei easing BW Buchwert bei Verkauf des kw bei redit BW Buchwert bei Verkauf des kw bei easing c reditsteuersatz = reditvertragsgebühr zu Zeitpunkt t =,,8 % vo Noinale c Gebührensatz bei easing = Bestandvertragsgebühr zu Zeitpunkt t = d, 1 % der easingentgelte Disagio in % vo Noinale bei reditkauf i ektiver reditzinssatz in % p.a. i easingkalkulationszinsfuß in % p.a. i no noineller reditzinssatz in % p.a. k E k N ν No Alternativrendite in % p.a. für onatliche Ersparnisse zwischen easing und redit onatliche Alternativrendite onatliche easingrate steuerliche Nutzungsdauer des kw geeinsaer Verkaufszeitpunkt reditnoinale No ektives reditnoinale

13 11 ν RZ s reis des kw zu t =, exklusive Rabatt Verkaufserlös zu ν Restwertzahlung bei easing zu Grenzsteuersatz k Sp sonstige Spesen bei reditkauf (Rechtsverkehrsgebühr = c k No ( Sp Spesen bei easing c ( Anz + 12 τ t Zeitpunkt zwischen und N easing- bzw. reditdauer in Jahren ilgungsanteil zu eriode t in onatlicher Annuität Z t Zinsanteil zu eriode t in onatlicher Annuität 3.2. Ausgangdaten Die Ausgangsdaten werden aus der Carconfiguration des Virtual-Center der BMW- Hoepage entnoen. Ein BMW, 318d. i 2. E46 M47, schwarz etallic, weist bei Barzahlung nach Abzug von zirka 1 % Rabatt einen reis von ,36 EUR auf. Grundsätzlich wird eine jährliche Alternativrendite von 1 % p.a. und ein Grenzsteuersatz von 34 % angenoen. Es bieten sich Finanzierungsöglichkeiten ittels easing bzw. reditkauf an, wobei jede der beiden Finanzierungsarten eine aufzeit von 4 Jahren berücksichtigt Variante vier Jahre easing (Bank Austria Creditanstalt, FZ-easing GbH Bei einer Anzahlung von 5.699,87 EUR beträgt die onatliche easingrate 37,58 EUR. Dies entspricht einer jährlichen easingrate von 4.446,96 EUR und eine alkulationszinsfuß vor Steuern von i = 5,64 % p.a. Der ektive Jahreszinssatz bei easing wir nur in den seltensten Fällen angeben und dann zueist vo istenpreis ohne Abzug eines Rabatts. In anchen easingangeboten wird ein rozentsatz genannt, der nicht de onatlichen Effektivzinssatz sondern de rozentsatz der o-

14 12 natlichen easingrate in Bezug auf den aufpreis des kw entspricht. Bei der Variante vier Jahre easing ist a Ende des vierten Jahres eine Restwertzahlung in Höhe von 8.55,- EUR zu bezahlen. An staatlicher Rechtsgebühr sind 1 % eines Betrages, der sich aus der Suer der easingraten plus der Anzahlung ergibt, fällig. Die Spesen bei easing werden i Jahr der Vertragsunterzeichnung als Aufwand abgeführt. Der gesate Eigenittelbedarf zu Zeitpunkt t = beträgt soit: Anz Sp + s Sp = Anz (1 s Sp = Anz ( 1 s c ( Anz + 12 [ 1 + (1 s c ] Anz (1 s c = 12 = [ 1+ (1 34% 1% ] 5.699,87 (1 34% 1% , 58 = 5.854,89 EUR Variante vier Jahre redit (Bawag reditrückzahlung für ilgung und Zinsen beträgt für eine reditnoinale in Höhe von ,96 EUR ,6 Rabatt = ,36 EUR; bei einer noinellen Verzinsung von 5,75 % p.a. Dies entspricht einer Effektivverzinsung vor Steuern (= Zinssatz unter Berücksichtigung der Spesen des redits (= Bearbeitungsgebühr, Disagio von i = 6,27 % p.a. Das Disagio beträgt 1 % der Noinale, an Rechtsverkehrsgebühr des redites fallen,8 % der Noinale, d.h. 227,99 EUR, die jedoch nicht zur Effektivverzinsung zählt. Da die Eigenittel zu t = gleich hoch sein sollen, ergibt sich folgendes ektive Noinale: No d No + (1 + ( c s c = Anz Sp + s Sp No [ 1 d (1 s c ] = Anz (1 s Sp + No Anz (1 s Sp = 1 d (1 s c

15 13 No No = = [ 1+ (1 s c ] ,36 Anz (1 s c 1 d (1 s c [ 1+ (1 34% 1% ] ,87 (1 34% 1% ,58 1 1% (1 34%,8% No = ,85 EUR Der entsprechende Multiplikator beträgt soit: (1 s Sp 1 No Anz = No 1 d (1 s c (1 s c (12 + Anz 1 Anz = 1 d (1 s c Daraus ergibt sich folgende ektive Annuität für den redit: Ann = No AF i 12, no 12 = ,85, = 537,43 EUR Wie auch bei easing, werden die Spesen bei eine redit i Jahr der Vertragsunterzeichnung als Aufwand abgeführt. Soit ergibt sich für diesen redit folgender Zahlungsfluss zu Zeitpunkt t = (Eigenittelbedarf

16 14 + No No (1 d c + s ( c [ 1 d (1 s c ] = + No [ 1 1% ( 1 34%,8% ] = , ,85 = 5.854,89 EUR Unsere Ausgangsdaten lassen sich in die folgende abelle zusaenfassen: Basis redit easing reis ,96 Rabatt 1 % reis abzgl. Rabatt ( Grenzsteuersatz ( s Alternativrendite p.a. ( k E ,36 34 % 1 % Anzahlung ( Anz Noinale ektiv ( No Annuität ektiv ( Ann reditzinssatz ( i no p.a. reditzinssatz 5.699,87 Anzahlung ( Anz 5.699, ,8 5 easingrate ( 37,58 537,43 Restwert ( R 8.55,- 5,75 % alkulationszinssatz ( i p.a. 6,27 % Gebührensatz ektiv ( i p.a. ( Vertragsdauer ( 4 Jahre Disagio ( d 1 % steuerliche Nutzungsdauer ( N Zeitpunkt zwischen Vertragsdauer und steuerliche ND ( τ 8 Jahre 6 Jahre reditsteuersatz ( c,8 % abelle 1: Ausgangsdaten 5,64 % c 1 %

17 15 4. Entscheidungskriteriu aus finanzwirtschaftlicher Sicht Dait sich ein Unternehen für eine der zwei Varianten entscheidet, wird das Verfahren der Differenzinvestition angewendet. Die Zahlungen werden als Zahlungen eines fiktiven dritten rojektes, nälich der Differenzinvestition betrachtet, und diese kann nach betriebswirtschaftlichen riterien beurteilt werden 5. Die relevanten Zahlungen der Differenzinvestition erhalten wir durch Subtraktion der tatsächlichen Zahlungen bei reditkauf von den Zahlungen bei easing zu sätlichen Zeitpunkten. Aufgrund diesen Zahlungsströen vergleichen wir, wie viel wir uns zu jede Zeitpunkt bei der easingvariante i Vergleich zur reditvariante an Finanzitteln ersparen. Soit ergeben sich folgende relevanten Zahlungen der Differenzinvestition it Berücksichtigung von Steuern zu folgenden Zeitpunkten: Zu Zeitpunkt t = Zeitpunkt easing Anz ( 1 s Sp reditkauf + No [ 1 d (1 s c ] = Zahlung der Differenzinvestition Während der aufzeit Hier erspart sich der easingneher die Differenz zwischen easing- und reditrate. Zeitpunkt easing reditkauf = Zahlung der Differenzinvestition Ann < t Anz ( 1 s + s 12 d No + s 12 + s + s Z N 12 Anz d No ( 1 s + s + Ann s s s Z t N 12 t

18 16 A Ende der aufzeit Der easingneher hat a Ende des vierten Jahres zusätzlich zu den easingraten den Restwert (RZ zu zahlen. Zeitpunkt easing Anz ( 1 s + s 12 RZ reditkauf = Zahlung der Differenzinvestition Ann d No + s 12 + s + s Z N 12 Anz d No ( 1 s + s RZ + Ann s s s Z t N 12 t Das finanzwirtschaftliche richtige riteriu zur Auswahl zwischen easing und redit ist der apitalwert der Differenzinvestition. U diesen zu bestien, ist es nicht nur erforderlich die relevanten Zahlungen der Differenzinvestition zu berücksichtigen, sondern auch den Verkauf des kws. In unserer Analyse erfolgt der Verkauf zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten. Der erste Verkaufszeitpunkt erfolgt a Ende der Vertragslaufzeit (, d.h. a Ende des vierten Jahres; der zweite zu eine Zeitpunkt zwischen Vertragsende ( und de Ende der steuerlichen Abschreibung (N. In unsere Beispiel wird dieser Verkaufszeitpunkt willkürlich angenoen; dies bedeutet, das Fahrzeug wird a Ende des sechsten Jahres verkauft. Zuletzt betrachten wir den dritten Verkaufszeitpunkt, dies ist zu Ende der steuerlichen Abschreibung, d.h. a Ende des achten Jahres. Erfolgt der Verkauf a Vertragsende, entstehen für easing bzw. reditkauf folgende Zahlungsflüsse: easing: it s ( BW BW = RZ d.h. s ( RZ

19 17 redit: it BW s ( BW t = 12 = 1 t= 1 N 12 N = = N Daraus lässt sich folgender apitalwert zu für diesen Fall ableiten: = RZ t= 12 t= 1 s Ann [ BW RZ ] ( 1 s s + s Z ( 1+ k 12 N d No 12 Anz 12 t 12 t iegt nun der Verkaufszeitpunkt (τ zwischen Vertragsende und Ende der steuerlichen Abschreibung N, führt dies bei easing und redit zu folgenden Zahlungsströen. easing: s ( τ it BW τ BW τ + RZ s ( N 12 RZ ( τ 12 t = 12 = RZ τ τ = RZ RZ = 1 t= 12 ( N 12 ( N 12 τ RZ N redit: s ( τ τ BW τ it BW τ t = 12 τ = 1 t= 1 N 12 N = τ τ = N

20 18 Daraus lässt sich der apitalwert für den Zeitpunkt τ für diesen Fall folgenderaßen ableiten: τ = Ann (1 s s 12 N d No + 12 Anz 12 REF ( τ 12 τ t 12 ( τ 12, k (1 + k s Z t (1 + k RZ (1 + k t= 1 12 N RZ 12 ( N [ BW BW ] s REF12 ( τ, k s τ τ it REF und it REF 12 ( τ, k 12, k (1 + k = (1 + k = k 12 ( τ k Entschließt sich nun der easingneher den W bis zu Ende der steuerlichen Abschreibung zu behalten, entstehen ih zwischen de Verkaufszeitpunkt (Ende des 4. Jahres und de Zeitpunkt bis zu Ende der steuerlichen Abschreibung (Ende des 8. Jahres folgende relevanten Zahlungen der Differenzinvestition: Zeitpunkt easing reditkauf = Zahlung der Differenzinvestition s > N RZ t = N 12 s t= 12 ( N 12 t= N 12 t= 12 t = N 12 s t= 12 N 12 RZ N 12 ( N 12

21 19 Erfolgt der Verkauf dieses W a Ende der steuerlichen Abschreibung (nach 8 Jahren, so üssen zusätzlich folgende Zahlungsströe für easing bzw. redit berücksichtigt werden. easing: N it BW s ( N N BW N t = N 12 = RZ + t= RZ t= N 12 s t= ( N RZ = 12 ( N redit: N s ( N BW N it BW N t = N 12 = t= 1 12 N = Der apitalwert zu t = N ergibt für diesen Fall nun: N = Ann (1 s s 12 N d No + 12 Anz REF 12 12, k (1 + k 12 ( N s N t 12 ( N Z t ( 1+ k RZ (1 + k s REF12 ( N, t= 1 12 N 12 ( N RZ k it REF und it REF 12 ( N, k 12, k (1 + k = (1 + k = k ( N k 1 1

22 2 Die apitalwerte zu den drei unterschiedlichen Verkaufzeitpunkten können wir auch auf einen geeinsaen Verkaufszeitpunkt ν zusaenfassen. Zu besseren Verständnis erfolgt eine Gruppierung der einzelnen oponenten: ν = Ann (1 s laufende Zahlungen Anz s 12 N Abschreibungsekt während der Vertragsdauer REF 12, k ( d No 12 ( ν 12 ν t s REF12, k (1 k Z t (1 + k t= reditaufwendungen s RZ 12 N 12 ( N Abschreibungsekt nach Vertragsdauer bis Verkauf REF 12 ( ν, k RZ (1 + k k 12 ( ν 12 ( ν ν ν N 1 1 RZ s N N Buchwertekt bei Verkauf falls ν N fallsν N Die Berechnung des apitalwertes der Differenzinvestition zu eine geeinsaen Verkaufszeitpunkt ν beinhaltet die laufenden Zahlungen, das sind jene Zahlungen, die während der aufzeit aufgrund von easing und reditkauf anfallen. Dazu gehören die Annuitäten sowie die easingraten. Während der aufzeit kann das Unternehen nur dann den W abschreiben, wenn es sich für die reditvariante entschieden hat. Bei easing gehört das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit de easinggeber. Daher kann der easinggeber das Fahrzeug abschreiben. Der easingneher kann lediglich nach Vertragsende bei Erwerb des easingobjektes die Restwertzahlung aktivieren und auf die verbleibende Nutzungsdauer abschreiben.

23 21 Die laufenden Zahlungen und der Abschreibungsekt während der Vertragsdauer werden it de Rentenendwertfaktor und der Alternativrendite bis zu Vertragsende (4 Jahre verzinst. Zusätzlich werden diese beiden oponenten it der Alternaivrendite auf den entsprechenden Verkaufszeitpunkt aufgezinst. Für die Berechnung des apitalwertes der Differenzinvestition werden i steuerlichen Ausaß des Grenzsteuersatzes die reditaufwendungen (Disagio und Zinszahlungen für den redit abgezogen. Nach der Vertragsdauer (nach 4 Jahren kann das Unternehen durch Zahlung des Restwertes das Fahrzeug erwerben. Dann ist sowohl bei der reditvariante also auch bei der easingvariante das Unternehen Eigentüer dieses W. Bei der reditvariante können der Anschaffungspreis des W gleichäßig (d.h. linear über die gesate steuerliche Nutzungsdauer (8 Jahre abgeschrieben werden. Bei easing ist dies nur vo Buchwert öglich. Sowie die reditaufwendungen, wird dieser Effekt nur i steuerlichen Ausaß des Grenzsteuersatzes berücksichtig. Ein weiterer Bestandteil für die Berechnung des apitalwertes ist der Restwert, der bei der easingvariante zu bezahlen ist. Da dieser erst a Ende der Vertragsdauer anfällt, wird dieser bis zu entsprechenden Verkaufszeitpunkt it der Alternativrendite aufgezinst. Zusätzlich bei der Erittlung des apitalwertes uss der Verkauf des W berücksichtig werden. Hierbei entsteht ein Buchwertekt, je nach de zu welche Zeitpunkt das Fahrzeug verkauft wird. Nach der steuerlichen Nutzungsdauer entfällt jedoch dieser Buchwertekt, da nach 8 Jahren bereits das Fahrzeug vollständig abgeschrieben worden ist. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ergibt sich nun als Entscheidungskriteriu it Hilfe des apitalwerts der Differenzinvestition > easen < auf ittels redit

24 22 Zu beachten ist, dass der Verkaufserlös ν zu keine der drei Verkaufszeitpunkte die Höhe des apitalwert der Differenzinvestition und dait auch nicht die optiale Finanzierungsentscheidung beeinflusst. Für unser Beispiel setzten wir nun die Ausgangsdaten in den oben dargestellten apitalwert ein, wobei für ν der jeweilige Verkaufzeitpunkt (4, 6 und 8 eingesetzt wird. Daraus ergibt sich folgender apitalwert für den Verkaufszeitpunkt = 4: , , % ,85 12 (4 4 34% REF12, k (1 + k , (4 4 4 = 537,43 (1 34% 37,58 34% REF12, k (1 + k , % (8 4 REF 12 (4 4, k (4 4 ( k % , = 173, EUR it REF 12, k = 48, REF 12 (4 4,k = ( 12 (4 1+ k 4 = 1 Für den willkürlich angenoenen Verkaufszeitpunkt τ, also 6 Jahre, kann der aptialwert für ν = 6 folgenderaßen erittelt werden , , % ,85 12 (6 4 34% REF12, k (1 + k , (6 4 6 = 537,43 (1 34% 37,58 34% REF12, k (1 + k , % (8 4 REF 12 (6 4, k (6 4 ( k % , = 147, EUR

25 23 it REF 12, k = 48, REF,k ( 12 (6 4 = 24, (6 1+ k 4 = 1, Wir das Fahrzeug a Ende des 8. Jahres verkauft, dies ist a Ende der steuerlichen Abschreibung, so lässt sich der apitalwert wie folgt berechnen: , , % ,85 12 (8 4 34% REF12, k (1 + k , (8 4 8 = 537,43 (1 34% 37,58 34% REF12, k (1 + k , % (8 4 REF 12 (8 4, k (8 4 ( k % , = 14, EUR it REF 12, k = 48, REF,k ( 12 (8 4 = 48, (8 1+ k 4 = 1, Die oben dargestellten apitalwerte zu den drei unterschiedlichen Zeitpunkten (4, 6 und 8 lassen sich in der folgenden abelle zusaenfassen: Zeitpunkt apitalwert der Differenzinvestition Entscheidung = 4 4 = -174,91 reditkauf = 6 6 = -147,63 reditkauf = 8 8 = -14,39 reditkauf In allen drei unterschiedlichen Verkaufszeitpunkten wird sich das Unternehen für die reditkaufvariante entscheiden, da der apitalwert < ist.

26 24 5. Analyse der Einflussfaktoren 5.1. Anzahlung Einen Einfluss über die Vorteilhaftigkeit einer der beiden Alternativen hat die Anzahlung. Bei den gängigen Finanzierungsöglichkeiten beträgt die Anzahlung zwischen % und 3 % des Anschaffungspreises, denn nur dann ist eine Zurechnung zu easinggeber öglich. In unsere Beispiel betrug die Anzahlung 2 % des Anschaffungspreises (d.h ,87 EUR. Jede Veränderung der Anzahlung wirkt sich auf die ektive Annuität sowie auf die easingrate aus. Erhöht sich die Anzahlung und bleibt der Restwert konstant, verringert sich die easingrate. Den gleiche Effekt zeichnet sich bei redit ab, je höher die Anzahlung desto niedriger die ektive Annuität. Betrachten wir die Abbildung 1, dann sehen wir, dass je höher die Anzahlung, desto niedrige wird der apitalwert der Differenzinvestition, und desto vorteilhafter ist die reditvariante gegenüber der easingvariante. Höhe der easingrate und der Annuität ektiv % 5% 1% 15% 2% 25% 3% apitalwert der Differenzinvestition Anzahlung in % vo Anschaffugnspreis easingrate An Abbildung 1: Einfluss der Anzahlung auf easingrate, ektive Annuität und apitalwert der Differenzinvestition 5.2. Disagio Die Variante reditkauf in unsere Beispiel sieht ein Disagio von 1 % vo reditnoinale vor. Für die Berechnung des ektiven Noinale bzw. der ektiven Annuität wird dieses Disagio berücksichtigt. Ändert sich dieses Disagio, wirkt sich

27 25 nuität wird dieses Disagio berücksichtigt. Ändert sich dieses Disagio, wirkt sich dies auf die Finanzierungsentscheidung aus. Je höher das Disagio, desto höher die ektive Annuität und desto höher ist die Vorteilhaftigkeit des easing gegenüber der Finanzierungsvariante ittels redits. Höhe der ektiven Annuität apitalwert der Differenzinvestition 1,% 1,5% 2,% 2,5% 3,% Höhe des Disagio An Abbildung 2: Einfluss des Disagios auf die ektive Annuität und den apitalwert der Differenzinvestition 5.3. Restwert Wie die Anzahlung, so beeinflusst auch die Höhe des Restwertes unsere Entscheidung. Je höher die Restwertzahlung, desto niedriger sind die onatlichen easingraten. Da die Restwertzahlung keinen Einfluss auf die onatlichen Annuitäten hat, bleiben diese bei einer Veränderung der Restwertzahlung konstant. Anhand der Entwicklung der apitalwerte der Differenzinvestition, siehe Abbildung 2, kann it steigender Restwertzahlung eine Vorteilhaftigkeit des redits in Hinblick auf easing festgestellt werden.

28 26 Höhe der easingrate apitalwert der Differenzinvestition Höhe des Restwertes easingrate Abbildung 3: Einfluss des Restwertes auf easingrate und apitalwert der Differenzinvestition 5.4. Grenzsteuersatz Bei easing können die gesaten easingraten abgesetzt werden, bei redit die Zinszahlungen und das Disagio. Diese Aufwendungen wirken steuergewinnindernd, ebenso wie die Abschreibungen. Der Buchwertekt erhöht hingegen die Basis des Steuergewinnes. Steigt der Grenzsteuersatz, erhöht sich die ektive Annuität und der apitalwert der Differenzinvestition steigt. Soit ist je höher der Grenzsteuersatz, desto vorteilhafter ist easing gegenüber de reditkauf; dies veranschaulicht auch Abbildung 4. Der Effekt ist it der atsache zu erklären, dass it höhere Grenzsteuersatz die für den redit vorteilhaften Abschreibungsekte während der Vertragsdauer und nach der Vertragsdauer bis zu Verkaufszeitpunkt verstärkt werden. Sinkt der Grenzsteuersatz z.b. auf %, dann würde der Fall eintreten, dass das Unternehen einer rivatperson gleichgestellt ist. Alle steuerindernde Aufwendungen, Buchwertekte etc. entfallen. In diese Fall werden ausschließlich die ektiven Annuitäten it den easingraten verglichen; a Ende der aufzeit wird noch der Restwert bei der easingvariante berücksichtigt. I Falle einer Entscheidung einer rivatperson zeigt Abbildung 4 ein eindeutiges Ergebnis. Für rivatpersonen ist ein auf eines W ittels redit vorteilhafter.

29 27 Höhe der Annuität ektiv 537,8 537,6 537,4 537,2 537, 536,8 536,6 % 24% 3% 34% 4% 45% 5% 55% 6% apitalwert der Differenzinvestition Höhe des Grenzsteuersatzes An Abbildung 4: Einfluss des Grenzsteuersatzes auf ektive Annuität und apitalwert der Differenzinvestition 5.5. Noineller Zinssatz Bezugnehend welche Bonität ein Unternehen hat bzw. wie gut die Geschäftsbeziehungen eines Unternehens bei seiner Hausbank sind, gewähren Banken unterschiedliche reditkonditionen. Deshalb sind die reditangebote für Unternehen sehr unterschiedlich. Je höher der noinelle Zinssatz, desto höher sind die zu zahlenden Annuitäten; und desto vorteilhafter wird die easingvariante gegenüber der reditkaufvariante (siehe Abbildung 5, da die easingraten weiterhin konstant sind. Höhe der easingrate und ektiven Annuität ,25% 5,5% 5,75% 6,% 6,15% 6,25% 6,5% 6,75% apitalwert der Differenzinvestition Höhe des noinellen Zinssatzes easingrate An Abbildung 5: Einfluss des noinellen Zinssatzes auf ektive Annuität und apitalwert der Differenzinvestition

30 Alternativrendite Für den W-Erwerber sind die easing- bzw. die reditkonditionen gegeben. Der einzige Beeinflussungsparaeter für die Entscheidung zwischen easing oder reditkauf ist deshalb die Höhe der Alternativrendite. Ändert sich die Alternativrendite führt dies zu einer Veränderung des apitalwertes der Differenzinvestition; easingrate, ektive Annuität und ektives Noinale bleiben konstant. apitalwert der Differenzinvestition ,% 1,25% 1,5% 1,57% 1,64% 1,75% 1,87% 2,% 2,5% 2,75% Alternativrendite p.a Abbildung 6: Einfluss der Alternativrendite in p.a. auf den apitalwert der Differenzinvestition Die kritische Alternativrendite liegt in unsere Beispiel bei 1,57 % p.a. für den apitalwert der Differenzinvestition zu Zeitpunkt = 8, 1,64 % p.a. zu Zeitpunkt = 6 und 1,87 % p.a. für den Zeitpunkt = 4. Steigt die Alternativrendite so steigt auch der apitalwert der Differenzinvestition und easing wird gegenüber der reditvariante vorteilhafter. 6. Abschießende Beerkungen Böse Zungen behaupten, easing werde nur von solchen rivatpersonen oder Unternehungen in Anspruch genoen, die keinen redit ehr erhalten. Diese Aussage ist sicherlich überspitzt foruliert, es ist jedoch zu beobachten, dass jeder rivate und jede Unternehung nur über eine beschränkte Verschuldungskapazität ver-

31 29 fügt, die nicht unbedingt für die Nutzung jeglichen Anlagegutes in Anspruch genoen werden soll. Darüber hinaus verfügen easingunternehungen vielfach über ein zusätzliches now-how, an de ein easingneher itpartizipieren kann. Unternehen, die sich für die Nutzung eines Anlagegutes entschieden haben, stellen sich ier wieder die Frage: Für welche Finanzierungsart (easing oder reditkauf soll ich ich entscheiden? Ausgehend von realen Daten wurde it Hilfe unseres Modells für ein Unternehen eine Entscheidungsrechnung unter Berücksichtigung von Steuern durchgeführt. Mit Hilfe unserer Analysen wurde festgestellt, welchen Einfluss die einzelnen oponenten auf die Alternativenwahl hat. Welche der beiden Finanzierungsvarianten die bessere ist, hängt von den konkreten easing- und reditkonditionen ab. Das vorliegende betriebswirtschaftliche Entscheidungsodell versetzt den Entscheidungsträger in die age die optiale Auswahl zu tren. 1 racke (1999, S. 1 2 Büschgen (1994, S Hastedt/Mellwig (1998, S Wöhe (2, S Fischer (22, S. 52

32 iteratur Büschgen Hans E., Bankbetriebslehre, 3. Aufl., Fischer, Stuttgart, 1994 Büschgen Hans E., raxishandbuch easing, C.H. Beck, München, 1998 Fische Edwin O., easing oder reditkauf eines kw: Irrtüer in der raxis, Journal für Betriebswirtschaft, 2/21, S Fischer Edwin O., Finanzwirtschaft für Anfänger, 3. Aufl., Oldenbourg, München- Wien, 22 Hastedt Uwe-eterund Mellwig Winfried, easing Rechtliche und ökonoische Grundlagen, Recht und Wirtschaft, Heidelberg, 1998 ratzer Jost und Benno reuzair: easing in heorie und raxis eitfaden für Anbieter und Anwender, 2. Aufl., Gabler, Wiesbaden, 22 Röhrenbacher Hans und Werner Fleischer: easing versus redit - Eine ufassende betriebswirtschaftliche Analyse, 2. Auflage, Ueberreuter, Wien, 1995 acke Helut R., easing, 3. Aufl., Schäffer-oeschel, Stuttgart, 1999 Wöhe Günter, Einführung in die Allgeeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Aufl., Vahlen, München, 2 Internet: htttp://

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