12 Auktionen Auktionsformen

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1 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-1 Dr. G. Gebhardt 12 Auktionen Auktionsmärkte sind eine der ältesten Marktformen. Bekannt sind Auktionen für Kunstgegenstände oder Blumen, aber auch Bohrrechte für Ölfelder, Telekommunikationslizenzen (z.b. UMTS) oder einfache Gebrauchsgegenstände werden (zum Teil per Internet) in Auktionen versteigert Auktionsformen Auktionen unterscheiden sich durch ihre Bietregeln, außerdem durch die Art der zu versteigernden Güter. Unterscheidung nach Bietregeln Englische Auktion Bei einer englischen Auktion startet der Auktionator mit einem Mindestpreis, zu dem der Besitzer zum Verkauf bereit ist. Die Bieter bieten dann sukzessive höhere Preise. Wenn kein höheres Gebot mehr erfolgt, erhält der Meistbietende den Zuschlag. Beispiel: Kunstauktionen c Sven Rady und Monika Schnitzer 2008, 2009

2 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-2 Dr. G. Gebhardt Holländische Auktion Hier beginnt der Auktionator mit einem Höchstpreis und senkt diesen Preis allmählich, bis sich ein Käufer findet. Beispiel: Auktionen von Blumen oder Käse in Holland Erstpreis-Auktion Bei dieser Auktionsform gibt jeder Bieter ein schriftliches Gebot in einem verschlossenen Umschlag ab (firstprice sealed-bid auction). Die Gebote werden gesammelt und zum gleichen Zeitpunkt geöffnet. Der Meistbietende erhält den Zuschlag und zahlt den von ihm gebotenen Preis. Beispiel: Öffentliche Bauausschreibungen Zweitpreis- oder Vickrey-Auktion Diese Auktionsform ist wie die Erstpreisauktion, mit dem einzigen Unterschied, dass der Meistbietende zwar den Zuschlag erhält, aber nur einen Preis in Höhe des zweithöchsten Gebots zahlen muss (second-price sealedbid auction). Beispiel: Briefmarkenauktionen, Goethe und Vieweg 1797

3 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-3 Dr. G. Gebhardt Unterscheidung nach Art des Gutes Private Werte Bei einer Auktion mit privaten Werten (private-value auction) hat jeder Bieter eine potentiell unterschiedliche Wertschätzung für das zu versteigernde Gut, je nach Geschmack bzw. vorgesehenem Verwendungszweck. Beispiel: Kunstgegenstände (wenn sie nicht als Wertanlage, sondern als Konsumgut gedacht sind) Bei privaten Werten sind strategisch äquivalent: Holländische und Erstpreisauktion Englische und Zweitpreisauktion Gemeinsamer Wert Bei einer Auktion mit gemeinsamem Wert (commonvalue auction) hat das Gut für jeden Bieter denselben Wert. Die Bieter haben aber möglicherweise unterschiedliche Schätzungen über diesen (für alle gültigen) Wert. Beispiel: Bohrrechte für Öl (unterschiedliche Ölgesellschaften haben unterschiedliche Schätzungen, wieviel Öl in dem jeweiligen Feld zu finden sein wird, der Marktwert dieses Öls ist aber für alle der gleiche)

4 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-4 Dr. G. Gebhardt 12.2 Drei Auktionsspiele Wir spielen in der Vorlesung drei Auktionen durch, wobei jeweils ein Preis zu ersteigern ist. Dazu erhalten Sie Zettel, auf denen drei Werte gedruckt sind, die Sie unbedingt für sich behalten sollten. Bitte schreiben Sie Ihren Namen auf den Zettel. Auktion 1: Erstpreisauktion, private Werte Private Wertschätzungen sind (unabhängig voneinander) zwischen und gleichverteilt, d.h., alle ganzen Zahlen in diesem Bereich sind gleich wahrscheinlich. Der höchste Bieter erhält den Zuschlag und bekommt einen Preis in Höhe von Wertschätzung Gebot Euro. 100 Bei identischen Geboten wird gelost. Bitte schreiben Sie Ihr Gebot in die erste Spalte Ihres Zettels. Mindestgebot ist Ergebnis:

5 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-5 Dr. G. Gebhardt Auktion 2: Zweitpreisauktion, private Werte Private Wertschätzungen sind (unabhängig voneinander) zwischen und gleichverteilt, d.h., alle ganzen Zahlen in diesem Bereich sind gleich wahrscheinlich. Der höchste Bieter erhält den Zuschlag und bekommt einen Preis in Höhe von Wertschätzung zweithöchstes Gebot Euro. 100 Bei identischen Geboten wird gelost. (Dies ist hier aber irrelevant.) Bitte schreiben Sie Ihr Gebot in die zweite Spalte Ihres Zettels. Mindestgebot ist Ergebnis:

6 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-6 Dr. G. Gebhardt Auktion 3: Erstpreisauktion, gemeinsamer Wert Der wahre Wert des Objektes ist Ihnen unbekannt. Sie wissen nur, dass er nicht unter 5000 liegen kann. Auf Ihrem Zettel steht eine Schätzung des Wertes, die höchstens um 200 nach unten oder oben vom wahren Wert abweicht. Innerhalb dieses Bandes sind alle Schätzungen gleich wahrscheinlich. Der höchste Bieter erhält den Zuschlag und bekommt einen Preis in Höhe von Wahrer Wert Gebot Euro. 100 Sollte das siegreiche Gebot über dem wahren Wert liegen, ist der Preis negativ dann bekomme ich Geld! Bei identischen Geboten wird gelost. Bitte schreiben Sie Ihr Gebot in die dritte Spalte Ihres Zettels. Mindestgebot ist Ergebnis:

7 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-7 Dr. G. Gebhardt 12.3 Spieltheoretische Analyse (1) Erstpreisauktion, private Werte Im Gleichgewicht muss jeder Bieter strikt weniger als seine Wertschätzung bieten. Warum ist das so? Abwägung: Ein niedrigeres Gebot erhöht die Auszahlung im Fall des Gewinnens. Ein niedrigeres Gebot reduziert die Wahrscheinlichkeit des Gewinnens. Eindeutiges symmetrisches Gleichgewicht bei n Bietern und Gleichverteilung der Wertschätzungen zwischen v und v: Gegeben die Wertschätzung v, biete b(v) =v (v v). n

8 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-8 Dr. G. Gebhardt (2) Zweitpreisauktion, private Werte Es ist eine dominante Strategie, seine Wertschätzung zu bieten. Denn: b bezeichne das höchste Gebot aller anderen Bieter. Dann ist Ihre erwartete Auszahlung bei Wertschätzung v und Gebot b gleich W(b >b) (v b) (wir vernachlässigen den Fall, dass b = b sein könnte). Angenommen, v > b. Dann möchten Sie die Wahrscheinlichkeit, mit Ihrem Gebot zu gewinnen, auf Eins setzen. Dies erreichen Sie durch das Gebot b = v. Angenommen, v < b. Dann möchten Sie die Wahrscheinlichkeit, mit Ihrem Gebot zu gewinnen, auf Null setzen. Dies erreichen Sie durch das Gebot b = v. Unabhängig vom Bietverhalten der anderen ist deshalb b = v eine optimale Bietstrategie.

9 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) 12-9 Dr. G. Gebhardt (3) Erstpreisauktion, gemeinsamer Wert: Der Fluch des Gewinners Ein besonderes Problem tritt auf, wenn der genaue Wert des Objekts nicht allgemein bekannt, aber für alle Bieter gleich ist. Jeder Bieter hat einen individuellen Schätzwert v + ɛ i für den Wert des Objekts, wobei v der wahre Wert und ɛ i ein Fehlerterm ist. Angenommen, eine Erstpreisauktion wird durchgeführt, und jeder bietet einen Preis in Höhe seines Schätzwertes. Dann erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der den höchsten Schätzwert hat. Falls der Fehlerterm positiv ist, bietet der Gewinner einen Preis, der über dem wahren Wert des Objekts liegt. Gewinnen wird also der, der die optimistischste Schätzung hat. Wer gewinnt, muss dann meist erkennen, dass er den wahren Wert überschätzt hat. Das ist der Fluch des Gewinners.

10 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Wie entgeht man dem Fluch des Gewinners? Ein Bieter sollte weniger bieten als das Objekt nach eigener Schätzung wert ist. Je mehr andere Bieter mitbieten, um so vorsichtiger sollte das eigene Gebot ausfallen. Fallbeispiel versteigerte Venezuela Ölbohrrechte. Der Gewinner eines bestimmten Ölfelds Intercampo Norte war die staatliche chinesische Unternehmung Natural Petroleum Corp., eine Unternehmung, die in dieser Region bisher nicht tätig gewesen war. Sie gewann mit einem Gebot von US$ 118 Mio. Das Gebot war drei mal so hoch wie das zweithöchste. Preussag Energie gewann zwei Ölfelder. Für das größere der beiden, Boqueron, bot Preussag (zusammen mit Union Texas Petroleum Holdings) US$ 175 Mio., fast zwei mal so viel wie das zweithöchste Gebot. Wenn die Auktion als englische Auktion durchgeführt wird, wird im Verlauf der Auktion Information über die Einschätzung der Mitbietenden enthüllt. Das verringert den Fluch des Gewinners.

11 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt 12.4 Auktionsdesign Mit der Wahl der Auktionsform kann man zwei Ziele verfolgen: Pareto-Effizienz Das Gut soll von dem ersteigert werden, der die höchste Wertschätzung dafür hat. Erlösmaximierung Der Verkäufer möchte durch den Verkauf einen möglichst hohen Erlös erzielen. Die englische und die Zweitpreisauktion garantieren Effizienz, aber nicht maximalen Erlös. Beispiel: Es gibt zwei Bieter. Jeder der beiden Bieter hat eine Wertschätzung von entweder 10 oder 100 Euro (beide Fälle sind gleich wahrscheinlich). Die Wertschätzungen sind unabhängig voneinander. Mögliche Kombinationen: (10,10), (10,100), (100,10), (100,100). Gebote werden in Schritten von jeweils 1 Euro gemacht.

12 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Bei einer englischen Auktion wären die gezahlten Preise in den vier Fällen jeweils: 10, 11, 11, 100. Der erwartete Gewinn für den Verkäufer ist also = Der erwartete Gewinn könnte höher ausfallen, wenn der Verkäufer einen Mindestpreis von 100 setzt. Sein Gewinn wäre dann = Dies ist aber nicht Pareto-effizient, denn wenn beide Käufer eine Wertschätzung von 10 haben, bleibt das Objekt unverkauft. (Dies entspricht dem Effizienzverlust im Monopol). Fallbeispiel versteigerte die neuseeländische Regierung Frequenzen für Radio, Fernsehen und Mobiltelephone mit Hilfe einer Vickrey-Auktion. In einem Fall war das höchste Gebot NZ$ , das zweithöchste Gebot aber nur NZ$ 6. Der Gewinner musste also nur 6 Dollar zahlen. Die Allokation war Pareto-effizient, aber das Verfahren hat sicher nicht den Erlös des Verkäufers maximiert.

13 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Fallbeispiel versteigerte die australische Regierung Lizenzen für Satellitenfernsehdienste mit einer Erstpreis-Auktion. Das höchste Gebot für eine der Lizenzen, AS$ 212 Mio., wurde von Ucom abgegeben. Ucom weigerte sich, den gebotenen Preis zu zahlen, die Lizenz ging an den zweithöchsten Bieter: wieder Ucom. Ucom verweigerte erneut die Zahlung. Nach vier Monaten und einigen weiteren Weigerungen, Gebote auch wirklich zu zahlen (Ucom hatte insgesamt 20 Gebote im Abstand von AS$ 5 Mio. abgegeben), zahlte Ucom schließlich AS$ 117 Mio., 95 Mio. weniger als das höchste Gebot. Anschließend verkaufte Ucom die Lizenz an Australis Media Ltd. zum Preis von AS$ 138 Mio. Problem: Das Ergebnis der Auktion war Pareto-effizient, aber nicht erlösmaximierend. Hoher Effizienzverlust, da Ucoms Strategie große zeitliche Verzögerung verursachte. Hinterlegung einer Sicherheit hilft, Zahlung des höchsten Gebotes zu erzwingen.

14 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Fallbeispiel 4: Explizite Kollusion 1988 beschuldigte das Justice Department in den Vereinigten Staaten zwölf Antiquitätenhändler aus Philadelphia der Verletzung der Antitrust-Gesetze, da sie sogenannte bidding rings oder bidding pools gebildet hatten. Die Mitglieder eines Pools bestimmten jeweils einen Bieter aus ihrer Mitte zur Teilnahme an einer Auktion. Andere Mitglieder nahmen an der Auktion nicht teil. Dadurch wurde der Wettbewerb verringert und der Preis künstlich niedrig gehalten. Wenn dieser Bieter das gewünschte Objekt ersteigert hatte, wurde innerhalb des Pools eine zweite Auktion veranstaltet, genannt knock-out, in der die Mitglieder des Pools untereinander für das Objekt boten. Die Preise, zu der Objekte untereinander gehandelt wurden, lagen oft um 50 bis 100 Prozent über dem ursprünglichen Auktionspreis. Die Händler waren erstaunt darüber, dass ein solches Verhalten illegal sein sollte. Für sie war dies eine alte

15 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Tradition. Zur Teilnahme an einem Pool eingeladen zu werden, galt als Auszeichnung. The day I was allowed to go into the pool was a banner day. If you weren t in the pool, you weren t considered much of a dealer. Die Händler hatten genaue Aufzeichnungen über ihr Verhalten aufbewahrt, die vor Gericht gegen sie verwendet wurden. Das Justice Department erreichte, dass 11 von 12 Händlern auf schuldig plädierten. Sie kamen mit Strafen zwischen 1000 und Dollar und Bewährung davon. Ein Händler ließ es auf ein Gerichtsverfahren ankommen und wurde zu einer Strafe von Dollar und 30 Tagen Hausarrest verurteilt. Problem: Englische Auktionen sind kollusionsanfällig, da Abweichungen von der Kollusionsvereinbarung sofort bestraft werden können und deshalb unattraktiv sind. Bei Erstpreis- oder Zweitpreisauktionen ist das nicht der Fall. Hier kann Kollusion nur bei wiederholter Interaktion gestützt werden.

16 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Fallbeispiel 5: Stillschweigende Kollusion 1999 wurden in Deutschland 10 Spektrumlizenzen in einer englischen Auktion versteigert. Jedes neue Gebot musste das alte um mindestens 10 Prozent übersteigen. In Runde 1 bot Mannesmann DM 18,18 Mio. pro MHz für die Lizenzen 1 bis 5 und DM 20 Mio. pro MHz für die Lizenzen In Runde 2 bot T-Mobil DM 20 Mio. pro MHz für Lizenzen 1-5. Es erfolgten keine weiteren Gebote. Einer der T-Mobil Manager sagte: Es gab keine Absprache mit Mannesmann. Aber das erste Gebot von Mannesmann war ein klares Angebot. Problem: Wenn in einer englischen Auktion mehrere Objekte versteigert werden, können die Bieter in den ersten Runden signalisieren, wer welche Objekte gewinnen sollte. Sobald ein Konsens erreicht ist, werden die Preise nicht weiter hoch getrieben. In einer Erst- oder Zweitpreisauktion ist Signalisieren nicht möglich.

17 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Fallbeispiel 6: Abschreckung von Marktzugang 1995 machte Glaxo ein Übernahmeangebot von 9 Mrd. für Wellcome. Wellcome versuchte, konkurrierende Angebote von anderen Bietern zu erhalten. Zwei Unternehmen waren interessiert: Zeneca war bereit, 10 Mrd. zu bieten, Roche sogar 11 Mrd. Aber keines der beiden Unternehmen war bereit, in einen Bietwettbewerb einzutreten, wenn klar wäre, dass es verlieren würde. Die allgemeine Meinung war, dass die Synergien zwischen Wellcome und Glaxo höher seien als zwischen den anderen Unternehmen. Glaxo ließ auch durchblicken, dass jedes Gebot der Mitbieter überboten werden würde. Die Bietkosten waren gering, aber nicht zu vernachlässigen (zweistelliger Millionenbetrag in Pfund). Keiner der Konkurrenten gab tatsächlich ein Angebot ab. Wellcome wurde zum ursprünglichen Gebot von 9 Mrd. an Glaxo verkauft.

18 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Problem: Wenn bekannt ist, wer der voraussichtliche Gewinner der Auktion ist, haben andere Konkurrenten bei einer englischen Auktion geringen Anreiz, in das Rennen einzusteigen. Bieter haben deshalb einen großen Anreiz, sich einen kleinen Vorteil zu verschaffen, um andere Mitbieter abzuschrecken. Das ist bei einer Erstpreisauktion nicht der Fall. Hier haben auch Bieter mit einer niedrigeren Wertschätzung eine Chance, das Objekt zu gewinnen.

19 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Fallbeispiel 7: Ermutigung von Marktzugang In Großbritannien wurden im März/April 2000 Mobilfunklizenzen der dritten Generation in einer englischen Auktion versteigert. Es gab vier Unternehmen, die bereits am Markt tätig und deshalb gegenüber anderen Bietern im Vorteil waren. Es wurden fünf Lizenzen versteigert. Kein Bieter durfte mehr als eine Lizenz ersteigern. So wurde sicher gestellt, dass mindestens eine Lizenz an einen neuen Anbieter gehen musste. Dies ermunterte Gebote von mehreren Marktneulingen. Insgesamt boten neun Marktneulinge gegen die etablierten Unternehmen. Es wurden Rekorderlöse in Höhe von 34 Mrd. erzielt.

20 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Fallbeispiel 8: Zu wenige Lizenzen In Holland wurden im Juli 2000 auch Mobilfunklizenzen der dritten Generation in einer englischen Auktion versteigert. Holland versteigerte ebenfalls fünf Lizenzen. In Holland gab es fünf etablierte Unternehmen. An der Auktion beteiligte sich nur ein relativ schwacher Marktneuling (andere potentielle Marktneulinge wie Deutsche Telekom, DoCoMo und Hutchinson machten Deals mit den etablierten Unternehmen). Die Auktion brachte weniger als ein Drittel der Pro-Kopf-Erlöse ein, die in der britischen Auktion erzielt wurden, und insgesamt nur US$ 2,5 Mrd. statt der prognostizierten US$ 8,5 Mrd. Problem: Die Auktion in Holland versteigerte nur so viele Lizenzen, wie bereits etablierte Anbieter am Markt waren. Das machte es neuen Anbietern sehr schwer mitzubieten. In Großbritannien hingegen waren fünf Lizenzen versteigert worden, obwohl es nur vier etablierte Unternehmen gab. So war klar, dass eine Lizenz an ein neues Unternehmen gehen musste.

21 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Fallbeispiel 9 Im August 2000 versteigerte die Bundesregierung Mobilfunklizenzen der dritten Generation. Versteigert wurden 12 identische Frequenzblöcke. Um eine Lizenz zu erwerben, musste ein Bieter mindestens zwei Frequenzblöcke ersteigern. Ein Bieter konnte höchstens drei Frequenzblöcke ersteigern. Das Auktionsformat war das einer englischen Auktion (ansteigende Gebote). Kein Frequenzblock wurde verkauft, bevor nicht für alle Blöcke endgültige Angebote abgegeben waren. Gebote mussten jeweils ein Mehrfaches von DM sein. Wer einmal nur für zwei Blöcke bot, konnte später nicht wieder für drei Blöcke bieten. Das Auktionsdesign wurde von führenden Auktionstheoretikern heftig kritisiert, und zwar aus den folgenden Gründen:

22 AVWL I Mikro (Winter 2008/09) Dr. G. Gebhardt Es gab vier etablierte Marktteilnehmer, die bereits Telefondienste der zweiten Generation anbieten: Deutsche Telekom (D1), Mannesmann (D2), Viag Interkom und KPN (E-Plus). Diese hatten bereits einen Teil der für die dritte Generation notwendigen Investitionen getätigt, während neue Anbieter diese noch würden tätigen müssen. Die etablierten Anbieter waren also im Vorteil. Je geringer die Zahl der insgesamt erworbenen Lizenzen, um so wertvoller sind sie. Deshalb hatten die etablierten Anbieter einen Anreiz, jeweils drei Frequenzblöcke zu erwerben und so Marktneulinge vom Marktzugang auszuschließen. Ergebnis der Auktion: Es wurden sechs Lizenzen für insgesamt DM 99,36 Mrd. verkauft. Zwei Neuanbieter, Mobilcom Multimedia (Mobilcom, France Telecom) und 3G (Telefonica, Sonera) ersteigerten je eine Lizenz. Gründe für das Ergebnis? Konsequenzen dieses Ergebnisses?

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