Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte
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- Dominik Bösch
- vor 6 Jahren
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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Lebensmitteltechnik Schwerpunkt Prozesstechnik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Techniker/in - Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Prozesstechnik ist eine landesrechtlich geregelte schulische Fortbildung an einer Fachschule. Ausbildungsinhalte In der Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin - Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Prozesstechnik hat man im Unterricht zum Beispiel folgende Unterrichtsfächer: Während des Grundstudiums: Physik Informations- und Kommunikationstechnik Wirtschaft/Politik Betriebliche Kommunikation Englisch Mathematik Deutsch Während des Hauptstudiums: Lebensmittelchemie
2 Mikrobiologie/Hygiene Qualitätssicherung Produktions- und Anlagentechnik Verpackungstechnik Kostenrechnung inklusive Übungen und Praktika An der Schule kann die Vorbereitung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie Fachhochschulreife oder Ausbildereignungsprüfung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Prozesstechnik werden an der KIN-Fachschule für Lebensmitteltechnik in Neumünster (Schleswig-Holstein) ausgebildet. Der überwiegend theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt, daneben erfolgen praktische Übungen zum Beispiel in Laborräumen, Technikräumen und -hallen. Abzuleisten sind auch technologische Praktika und Exkursionen. Ausbildungsstätten Berufsbildende weiterführende Schulen (Technikerschulen bzw. Fachschulen für Techniker) Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer) Räume für Fachpraxis (zum Beispiel Laborräume, EDV-Raum, System-Lehrküche) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung an der Technikerschule erfolgt in Vollzeitform. Theoretischer Unterricht im Klassenverband überwiegt, ergänzt wird er durch praktische Ausbildung bei Laborübungen, je nach Aufgabenstellung im Team oder einzeln. Während der Ausbildung sind zahlreiche Leistungsnachweise in schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Form zu erbringen sowie eine Abschlussprüfung abzulegen. Bei den Schülern und Schülerinnen einer Technikerschule handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand. Wohn- und Fachschulort sind häufig nicht identisch. Die Ausbildung in Vollzeitform bringt im Einzelfall psychische Belastungen mit sich, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch finanzielle Probleme. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die "Arbeitszeit" während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht in der Fachschule verwendeten Arbeitsgegenstände und -mittel wie PC oder Messgeräte entsprechen teilweise denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht in der Fachschule sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Bei der Ausbildung an der Technikerfachschule bestehen Kontakte zu anderen Fachschülern und Fachschülerinnen sowie Angehörigen der Fachschule, vor allem zu den Lehrkräften, aber auch zum Verwaltungspersonal. Während der unterrichtsbegleitenden Praktika erledigen die angehenden Techniker/innen Aufgaben unter Anleitung von erfahrenen Technikern und Technikerinnen, Meistern und Meisterinnen oder von Ingenieuren und Ingenieurinnen der Lebensmitteltechnologie. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Während der theoretischen Ausbildung: Vorwiegend Arbeit im Sitzen mit Bewegungsmangel Arbeit in geschlossenen, temperierten, teilweise klimatisierten Räumen Kontakte mit Lehrkräften, Studienkollegen/-kolleginnen Die Belastungen während der Praktika entsprechen im Wesentlichen der späteren Berufstätigkeit.
3 Psychische Aspekte in der Ausbildung überwiegend theoretischer Unterricht im Klassenverband bzw. in der Gruppe ergänzende praktische Übungen und Untersuchungen unter praxisnahen Bedingungen in schuleigenen Labors und Einrichtungen Lehrfahrten, Exkursionen zu Betrieben der Lebensmittelindustrie und Zulieferfirmen überwiegend Einzellernende, im Rahmen komplexerer Aufgaben (z.b. Laborübungen, Herstellen von Konserven nach technisch aktuellem Verfahren) auch Teamausbildung in der Kleingruppe lernmotivierter, aufstiegsorientierter Personenkreis mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand aufgrund unterschiedlicher Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe zum Teil gemeinsames Wohnen in einem der Schule angeschlossenen Appartementhaus in vielen Fällen spürbare finanzielle Einschränkungen, gegebenenfalls auch für die Familie Finanzielle Aspekte Die Technikerausbildung ist eine schulische Fortbildung (an staatlichen oder privaten Einrichtungen), für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Schwerpunkt Prozesstechnik entstehen Lehrgangsgebühren und Nebenkosten (z.b. Lernmittelkosten, Aufnahmegebühr, Prüfungsgebühr). Die Höhe dieser Kosten ist sehr unterschiedlich und muss bei der Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsvergütung Die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin - Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Prozesstechnik ist eine schulische Fortbildung an einer Fachschule, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während einer Ausbildung an der privaten Fachschule entstehen für die Auszubildenden folgende Kosten: Lehrgangsgebühr Aufnahmegebühr Lehrgangspauschale (Labor, EDV, Material) Kosten für Lernmittel Prüfungsgebühr Zusatzangebot Ausbildereignungsschein Die Höhe dieser Kosten kann bei der Schule erfragt werden. Angaben dazu können auch der Datenbank KURSNET entnommen werden. Weiterhin können für die Auszubildenden noch Kosten für die Fahrt zur Fachschule, für Arbeitskleidung oder eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung anfallen, die sich in ihrer Höhe jedoch nach dem konkreten Einzelfall richten. Förderungsmöglichkeiten Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert zwei Jahre im Vollzeitunterricht. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann diese in der Regel einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung von Schuljahrgängen bei Nichtversetzung ist in Schleswig-Holstein ein- bis zweimal möglich. Es gelten jeweils die Bestimmungen von Schleswig-Holstein (Fachschulordnung, zum Teil auch allgemeine Schulordnung). Ausnahmegenehmigungen in besonderen Fällen sind vorgesehen, ebenso Beurlaubung während der Ausbildung in dringenden Ausnahmefällen (z.b. Mutterschaft) auf Antrag. Die Entscheidung trifft jeweils die Schulleitung bzw. die Schulaufsichtsbehörde.
4 Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an einer Fachschule durchgeführt. In die Ausbildung sind auch fachpraktische Abschnitte integriert. Die Ausbildung ist nur in Vollzeit möglich. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Die Ausbildung ist derzeit nur an der KIN-Fachschule für Lebensmitteltechnik in Neumünster (Schleswig-Holstein) möglich. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Beispiel für den Stundenplan einer Fachschulausbildung in der Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Prozesstechnik: Stundentafel Lernbereich Stunden Berufsbezogene Unterrichtsfächer Produktions- und Anlagentechnik Qualitätssicherung Industriebetriebslehre/Kostenrechnung Informations- und Kommunikationstechnik Lebensmittelchemie Verpackungstechnik Betriebliche Kommunikation Mikrobiologie/Hygiene Berufsübergreifende Unterrichtsfächer 720 Mathematik Physik Deutsch/Kommunikation Englisch Wirtschaft/Politik Wahlpflichtbereich 120 Projektarbeit Abschlussprüfung Das Angebot der Fachschule kann hiervon abweichen. Einzelheiten finden Sie in der Datenbank KURSNET.
5 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen und gemäß der Fachschulordnung und der Prüfungsverordnung berufsbildender Schulen von Schleswig-Holstein durchgeführt. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung umfasst für die Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Prozesstechnik Prüfungsfächer wie zum Beispiel: Mathematik Produktions- und Anlagentechnik Qualitätssicherung Verpackungstechnik Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt zwölf Zeitstunden. Eine der schriftlichen Prüfungsarbeiten kann durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließendem Kolloquium ersetzt werden. Erwerb von Zusatzqualifikationen In Schleswig-Holstein wird die Fachhochschulreife mit dem Abschluss Techniker/in - Lebensmitteltechnik erworben, wenn der dafür erforderliche Zusatzunterricht erfolgreich abgeschlossen wurde. Es sind auch weitere Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel die Ausbildereignungsprüfung möglich. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Verordnungen über berufsbildende Schulen in Schleswig-Holstein. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Prozesstechnik. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf - einschließlich des Berufsschulabschlusses - sowie entsprechende Berufspraxis. Schulische Mindestvoraussetzung ist in Schleswig-Holstein der qualifizierte Hauptschulabschluss (10. Schuljahr) oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich In Schleswig-Holstein wird der qualifizierte Hauptschulabschluss (10. Schuljahr) oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss vorausgesetzt. In Einzelfällen können auch Abweichungen von der schulischen Voraussetzung auf Antrag zugelassen werden. Berufliche Vorbildung - rechtlich In Schleswig-Holstein wird vorausgesetzt: Die Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren oder Eine einschlägige Berufstätigkeit von 7 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und
6 Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand In Einzelfällen können auch Abweichungen von den beruflichen Voraussetzungen auf Antrag zugelassen werden. Hinweis für (ehemalige) Bundeswehrangehörige: Als einschlägige Berufstätigkeit im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gilt für Soldaten/Soldatinnen auf Zeit, für Berufssoldaten/-soldatinnen sowie für Wehrpflichtige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine entsprechende Tätigkeit - einschließlich der hierzu erforderlichen Ausbildungszeit - bei der Bundeswehr (gemeinsame Liste des Bundesministers der Verteidigung und der Kultusministerkonferenz über die "Zuordnung von Tätigkeiten in der Bundeswehr zu Zugangsberufen für Fachschulen"). Der Nachweis über die in der Bundeswehr erbrachte einschlägige Berufstätigkeit und ihre Dauer wird durch eine vom zuständigen Kreiswehrersatzamt ausgestellte Bescheinigung geführt. Berufliche Vorbildung - praktiziert Einschlägige Zugangsberufe sind zum Beispiel: Bäcker/in Fachkraft für Lebensmitteltechnik Fleischer/in Koch/Köchin Konditor/in Molkereifachmann/-frau Müller/in In der Praxis werden auch vergleichbare Berufe der ehemaligen DDR als Zugangsberufe anerkannt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rückfrage bei der Fachschule. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren In der Regel findet kein Auswahlverfahren statt. Dem Aufnahmeantrag bzw. den Bewerbungsunterlagen sind folgende Unterlagen beizufügen: Amtliches Gesundheitszeugnis Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges Lichtbilder Bescheinigung über Schulabschluss (beglaubigte Kopie vom Schulabschlusszeugnis), Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die geforderte einschlägige praktische Tätigkeit nach der Berufsausbildung Facharbeiter- bzw. Gesellen- oder Gehilfenbrief in beglaubigter Fotokopie Polizeiliches Führungszeugnis Bei Ausländern/Ausländerinnen: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Neben den rechtlich vorgegebenen Ausbildungsvoraussetzungen und den speziellen Aufnahmebedingungen der Bildungseinrichtungen sind die gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach den 42 und 43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen zu erfüllen. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Prozesstechniker und -technikerinnen in erster Linie in der Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie sowie in der Feinkost- und Fertiggerichtindustrie, und zwar hauptsächlich in der Produktion. Sie sind als Maschinen-, Linien- oder Schichtführer/in tätig oder organisieren, überwachen und optimieren als Abteilungsleiter/in den Produktionsablauf. Einige Techniker/innen wählen den Weg in die Selbstständigkeit und bauen sich eine Existenz mit einem eigenen Betrieb in der Konservenindustrie beziehungsweise allgemein in der Lebensmittelverarbeitung auf. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschulausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet: Immer wieder ergeben sich neue produktspezifische Entwicklungen und verfahrenstechnische Neuerungen sowie Veränderungen der rechtlichen Vorschriften oder betriebswirtschaftlichen Vorgaben. Die Techniker/innen müssen sich daher ständig auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten
7 oder in anleitenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Dabei bieten sich Seminare an zu Themen wie Nahrungs- und Genussmittelbranche, Fleisch- und Wurstwaren - Konservenherstellung, Verfahrenstechnik, mikrobiologische Qualitätssicherung und -prüfung, Betriebswirtschaft oder Controlling. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Nach dem Berufsabschluss besteht auch die Möglichkeit einer Fortbildung, beispielsweise zum Techniker/zur Technikerin für Betriebswissenschaft oder zum REFA-Techniker/zur REFA- Technikerin. Ferner können die Techniker und Technikerinnen nach Bestehen der Ausbildereignungsprüfung als Ausbilder/in tätig sein. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Hier bieten sich vor allem Studiengänge in den Bereichen Fertigungsingenieurwesen - Nahrungsmittel-, Getränketechnologie oder Wirtschaftsingenieurwesen technischer Richtung an. In vielen Bundesländern besteht beim Nachweis der Techniker-Qualifikation die Möglichkeit des direkten Hochschulzugangs. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Lebensmitteltechniker/in mit Schwerpunkt Prozesstechnik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Lebensmitteltechniker/in mit Schwerpunkt Prozesstechnik gibt es Alternativen in den Bereichen: Lebensmittelherstellung Getränkeherstellung Verkauf, Vertrieb Eine Gemeinsamkeit der Berufe dieser Bereiche besteht in der Beschäftigung mit Lebensmitteln. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Lebensmitteltechniker bzw. Lebensmitteltechnikerin, Schwerpunkt Prozesstechnik auf: Bereich Lebensmittelherstellung Für Lebensmitteltechniker/innen mit Schwerpunkt Prozesstechnik steht ebenso wie für die Beschäftigten der hier genannten Berufe das Herstellen von Nahrungsmitteln in verantwortlicher Position im Mittelpunkt der Tätigkeiten. In allen Bereichen der Nahrungs- und Genussmittelherstellung sind Kenntnisse in Lebensmittelrecht, Hygiene- und Umweltbestimmungen nötig. Gemeinsam sind diesen Berufen auch Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Anlagen- und Maschinentechnik, Produkttechnologie, Haltbarmachungsverfahren und Qualitätssicherung. Alternativberufe: Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Verarbeitungst.) in BERUFENET Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Feinkost u. Fertigger.) in BERUFENET Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Lebensmittelverpackung) in BERUFENET Industriemeister/in - Lebensmittel in BERUFENET Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Bäckereitechnik) in BERUFENET Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Back-, Süßwarentechnik) in BERUFENET Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Fleischereitechnik) in BERUFENET Fleischermeister/in in BERUFENET Techniker/in - Milchwirtschaft, Molkereiwesen in BERUFENET Bereich Getränkeherstellung Wie bei der Weiterbildung zum Lebensmitteltechniker bzw. zur Lebensmitteltechnikerin, Schwerpunkt Prozesstechnik geht es auch in diesem Bereich um das Erreichen einer höher qualifizierten beruflichen Position. Die hier genannten Beschäftigten sind in verantwortlicher Position vor allem mit der Herstellung von Getränken betraut. Gemeinsam sind Kenntnisse des Lebensmittelrechts, der Hygiene- und Umweltbestimmungen, aber auch produktspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Technologie, Haltbarmachungsverfahren oder Anlagen- und Maschinentechnik. Alternativberufe: Produktionsleiter/in - Brauwesen, Getränketechnik in BERUFENET Getränkebetriebsmeister/in in BERUFENET Brauer- u. Mälzermeister/in in BERUFENET Bereich Verkauf, Vertrieb In beiden Bereichen geht es um das Erreichen einer höherwertigen beruflichen Position auf der Basis des erlernten Berufes und der bisherigen Berufspraxis. Dabei verwerten Beschäftigte dieser Bereiche in erster Linie ihre erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen aus einer vorherigen Berufsausbildung und bisheriger beruflicher Praxis als Fleischer/in oder Bäcker/in. Alternativberufe: Betriebswirt/in - Fleischwirtschaft in BERUFENET Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk in BERUFENET Interessen Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen Vorrangig praktisch-handwerkliche Interessenausrichtung
8 Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachschulausbildung) Bereitschaft und Fähigkeit, sich wieder auf eine Lernsituation einzustellen Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. bei Übungen im Labor) Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gute Ergebnisse in den theoretischen Fächern der Abschlussprüfung (Vorberuf) Gute Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Gute Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im technischen Zeichnen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik Englischkenntnisse Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Dies gilt nur für Bundesland Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulordnung - FSO) vom (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 354), zuletzt geändert durch Art. 3 der LVO vom (NBl.MBF.Schl.-H. S. 187) Fundstelle: 1999 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 354, 403), 2001 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 393), 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 238), 2004 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 213, ber. S. 285), 2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198), 2005 (LVO v , GVOBl. S. 487), 2006 (NBl.MBF.SL Internet Dies gilt nur für Bundesland Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüfVO) vom (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 606), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198) Fundstelle: 2000 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 606), 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 238), 2004 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 213, ber. S. 285), 2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198) Volltext (pdf, 793kB) Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) vom (BGBl. I. S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 57 der VO vom (BGBl. I S. 2407)
9 Fundstelle: 2000 (BGBl. I. S. 1045), 2001 (BGBl. I S. 2969), 2002 (BGBl. I S. 3082), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848, 2954), 2005 (BGBl. I S. 2570, 2618), 2006 (BGBl. I S. 1305), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Lebensmitteltechnik ist eine relativ junge Fachrichtung von Fachschul-Bildungsgängen mit dem Abschlussziel staatlich geprüfte/r Techniker/in. Auf eine gemeinsame Struktur der länderspezifisch geregelten Techniker- bzw. Fachschul-Bildungsgänge einigte sich die Konferenz der Kultusminister in der Rahmenvereinbarung für die Ausbildung von Techniker/innen. Diese Rahmenvereinbarung wurde 1980 erstmals überarbeitet, enthielt damals aber noch keine eigene Fachrichtung für Lebensmitteltechnik. Diese wurde erst in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts eingeführt - mit den Ausbildungsschwerpunkten Bäckerei-, Fleischerei-, Konserven- und Lebensmittelverarbeitungstechnik. Die derzeit gültige Neufassung wurde im November 2002 beschlossen. In ihrer Liste der Fachrichtungen ist Lebensmitteltechnik nach wie vor als eigenständige Ausbildungsfachrichtung aufgeführt. Allerdings werden in der neuen Liste keine Schwerpunkte mehr genannt.
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