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1 N i e d e r s c h r i f t über die 20. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trippstadt in der Legislaturperiode 2004/2009 am 12. Juli 2007 im Ratssaal der Karlstalhalle um Uhr Teilnehmer: Vorsitzender: Ortsbürgermeister Manfred Stahl Ortsbeigeordnete: Wolfgang Henzelmann Kurt Scharmann Ratsmitglieder: Amberger Amberger Freeman Henzelmann Herrmann, Dr. Käfer Längin Lang Leis Linn Schmalenberger Schmalenberger Seyl Sommer Spytalimakis Trunk Veit Karl-Ludwig Sebastian Sieglinde Wolfgang Charles Michael Hans Markus Manfred Eckhard Helmut Inge Hans-Uli Georg Sofronius Tobias Dieter Entschuldigte Ratsmitglieder: Bernhart Michael Horten Peter Reyer Friedrich Von der Verbandsgemeinde: 1. Beigordneter Albrecht Brewi Schriftführerin: VGOI Sibylle Scherer NS GR Trippstadt doc

2 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung Haushaltsplan mit Anlagen 2.2 Investitionsprogramm 3. Wahl eines weiteren ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten - Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 4. Informationen Nichtöffentlicher Teil: 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich) Ortsbürgermeister Manfred Stahl beantragte die Tagesordnung um die Punkte - Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband - Durchführung der Spielleitplanung für Kinder und Jugendliche ergänzt um eine Leitplanung für Senioren - Zuschussantrag des Schützenvereins Freiherr-von-Gienanth e.v. zu erweitern. Die o.g. Punkte werden als TOP 2-4 in die Tagesordnung aufgenommen. Nachfolgende Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. geänderte Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband 3. Durchführung der Spielleitplanung für Kinder und Jugendliche ergänzt um eine Leitplanung für Senioren 4. Zuschussantrag des Schützenvereins Freiherr-von-Gienanth e.v. 5. Haushaltssatzung Haushaltsplan mit Anlagen 5.2 Investitionsprogramm 6. Wahl eines weiteren ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten - Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 7. Informationen Nichtöffentlicher Teil: 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten (vorsorglich) Die Einladung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung am erfolgt. Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 27 vom Beschlussfähigkeit gemäß Gemeindeordnung lag vor NS GR Trippstadt doc

3 Öffentlicher Teil: TOP 1: Einwohnerfragestunde Es lagen keine Anfragen vor. TOP 2: Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz Sachvortrag: Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden, mit Ausnahme der Ortsgemeinde Trippstadt, sind Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinden sind 1988 dem Kommunalen Arbeitgeberverband, soweit sie noch nicht Mitglied waren, beigetreten. Für die Ortsgemeinde Trippstadt unterblieb der Beitritt. Aus der Akte lässt sich nicht erkennen, warum dies damals unterblieb. Der Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband hat mehr Vorteile als Nachteile. Durch die Mitgliedschaft entsteht zwar für die Ortsgemeinde die sog. Tarifbindung und die Pflicht zur Zahlung des Tariflohns. Die entsprechenden Tarifverträge hat die Ortsgemeinde aber immer schon angewendet. Es ist auch sinnvoll so zu verfahren, damit in der Verbandsgemeinde ein einheitliches Tarifrecht angewendet werden kann. Somit liegt faktisch kein Nachteil vor. Zu den Vorteilen dürfte es jedoch zählen, dass der Kommunale Arbeitgeberverband kostenlos die Mitglieder in Arbeitsrechtsstreitigkeiten vertritt. Gerade angesichts des bevorstehenden Übergangs der kath. KiTA auf die Ortsgemeinde sind in diesem Zusammenhang Konflikte nicht auszuschließen und Prozessrisiken vorhanden. Eine Mitgliedschaft im KAV ist für die Ortsgemeinde kostenneutral. Mit der Beitragszahlung der Verbandsgemeinde ist der Mitgliedsbeitrag der Ortsgemeinde abgedeckt. Die Ortsgemeinde Trippstadt beantragt die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz, Mainz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Beitrittserklärung rechtsverbindlich abzugeben NS GR Trippstadt doc

4 TOP 3: Durchführung der Spielleitplanung für Kinder und Jugendliche ergänzt um eine Leitplanung für Senioren Sachvortrag: Durch den expandierenden Flächenverbrauch und die zunehmende Verkehrsbelastung ist die Bewegungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeit von Kindern in hohem Maße eingeschränkt. Um die räumliche Situation von Kindern zu verbessern, hat das Land Rheinland- Pfalz die Spielleitplanung entwickelt. Die Spielleitplanung dient der Schaffung von Spielräumen für Kinder und Jugendlichen. Die Spielräume sollen kindgerecht, anregend und vielfältig und dabei leicht und ohne Gefahr zu erreichen sein. Eine zukunftsfähige kommunale Raumplanung erfordert daher eine methodische und faktische Integration der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, in den gesamten Planungsprozess. Die Erweiterung der klassischen Spielleitplanung um eine Leitplanung für Senioren ist ein neuer innovativer Ansatz, der der Idee einer generationengerechten Gemeindeentwicklung entspricht. Im Rahmen der zur Zeit in Trippstadt stattfindenden Dorfmoderation wäre es daher sinnvoll, in Ergänzung bzw. parallel dazu eine Spielleitplanung, erweitert um eine Leitplanung für Senioren durchzuführen, die sich intensiv mit den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Senioren befasst. Das Erstellen einer Spielleitplanung wird vom Land Rheinland-Pfalz mit bis zu 60% der Kosten bezuschusst. Der Restbetrag kann aus bereits im Haushalt eingestellten Mitteln für die Orts- und Regionalplanung finanziert werden. Die SPD-Fraktion zeigte sich zufrieden über Aufnahme dieses Punktes in den aktuellen Haushalt, da dies eine zukunftsträchtige Ergänzung zum Projekt Dorferneuerung darstelle. Von Seiten der CDU-Fraktion wurde angeregt, dass auch dem Gemeinderat detaillierte Informationen über die Inhalte der Planung vorgestellt werden. Ortsbürgermeister Stahl verwies dahingehend auf eine Broschüre der Landesregierung, die im Internet unter abrufbar sei und sagte eine Einladung des Planers zur Vorstellung und Beratung des Konzepts nach den Sommerferien zu. Der Ortsgemeinderat Trippstadt beschließt zur dauerhaften Sicherstellung der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Senioren und der weiteren kinderund seniorenfreundlichen Entwicklung im Bereich der Ortsgemeinde Trippstadt die Erstellung einer Spielleitplanung erweitert um eine Leitplanung für Senioren. Es wird dafür im laufenden Haushalt 2007 die Summe von 5000 aus dem UA 6100 (Orts- und Regionalplanung) HHSt (Ausgaben für Bauleitplanung) bereitgestellt NS GR Trippstadt doc

5 TOP 4: Zuschussantrag des Schützenvereins Freiherr-von-Gienanth e.v. Der örtliche Schützenverein Freiherr-von-Gienanth e.v. plant eine Bogenschießanlage mit Investitionskosten in Höhe von zu errichten. Dem Gemeinderat lag im diesem Zusammenhang ein Antrag und eine Projektbeschreibung des Schützenvereins für einen Zuschuss der Gemeinde zu diesem Projekt vor. Ortsbürgermeister Stahl teilte mit, dass eine große Firma als Sponsor für einen Betrag von zur Verfügung stehe, der über die Gemeinde an den Schützenverein weitergegeben werden solle. Diese Fördermaßnahme wurde fraktionsübergreifend grundsätzlich für positiv befunden. Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von zweckgebunden für die Errichtung einer Bogenschießanlage durch den Schützenverein. Die Finanzierung erfolgt durch die Spende einer Firma, es handelt sich daher für die Gemeinde um ein wertneutrales Geschäft. TOP 5: Haushaltssatzung Haushaltsplan mit Anlagen 5.2 Investitionsprogramm Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt berichtete der Vorsitzende über ein Normenkontrollverfahren bezüglich des Bebauungsplanes Eschhebelloch, das derzeit beim Oberverwaltungsgericht anhängig ist. Demnach wird die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes u.a. damit begründet, dass das gemäß 22 GemO befangene Ratsmitglied Michael Bernhart, dessen Vater ein Grundstück in diesem Gebiet besitzt, unzulässigerweise an den Beschlüssen in diesem Zusammenhang mitgewirkt habe. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Verwaltung die Angelegenheit dahingehend prüfe, welche Beschlüsse davon betroffen sind und in welchen Fällen eine Beschlussaufhebung erforderlich wird. Ortsbürgermeister Stahl erläuterte die Eckdaten des Haushalts Demnach schließt der Verwaltungshaushalt unausgeglichen in Einnahmen mit Euro und in Ausgaben mit Euro. Von dem daraus resultierende Gesamtfehlbedarf in Höhe von Euro entfallen Euro auf Vorjahre und Euro auf das laufende Jahr. Der Vermögenshaushalt ist den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils Euro ausgeglichen festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite beläuft sich auf Euro, der der Verpflichtungsermächtigungen auf Euro. Im Fazit sei der Haushalt geprägt von der Abdeckung von Altlasten, die für die jetzige Planung keinen großen Spielraum gewähren, so Ortsbürgermeister Stahl NS GR Trippstadt doc

6 Dennoch seien die notwendigen Mittel für eine zukunftsweisende Planung eingeplant. Vor allem die Erschließung der Neubaugebiete, die Dorferneuerung und die damit verbundene Generationenleitplanung und die Übernahme der Trägerschaft des Kindergarten mit den damit verbundenen Investitionen prägen den aktuellen Etat. Der Vorsitzende schlug vor, der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zu folgen und den vorgelegten Haushalt zu beschließen. Der Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Eckhard Linn zeigte sich zufrieden, dass der Antrag seiner Fraktion zur Aufnahme der Spielleitplanung angenommen wurde, kritisierte allerdings die späte Vorlage des Haushalts. Des Weiteren sei noch Informations- und Diskussionsbedarf hinsichtlich des Ansatzes für die Fernwärmeversorgung (HH-Stelle ) in Höhe von Euro vorhanden. Daher wird beantragt, den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Bauausschusssitzung aufzunehmen. Hans Längin von der CDU-Fraktion kritisierte ebenfalls die verspätete Vorlage des Haushalts. Außerdem seien in dem Entwurf keine Verbesserungen sichtbar, ein Sparwille sei nicht erkennbar und das Defizit zu hoch, so dass kein selbstständiges Wirtschaften mehr möglich sei. FWG-Fraktionsvorsitzenden Helmut Schmalenberger lobte den vorgelegten Entwurf, in dem die positive Entwicklung erkennbar sei. Anschließend wurde über den Haushalt abgestimmt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird wie vorgelegt beschlossen. (Anlage Nr.1) Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen Das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2007 wird wie vorgelegt beschlossen. (Anlage Nr.1) Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen NS GR Trippstadt doc

7 TOP 6: Wahl eines weiteren ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten - Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung Sachvortrag: Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion soll eine weitere Ortsbeigeordnetenstelle eingerichtet werden. Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung war somit notwendig. Diese Satzungsänderung wurde in der Gemeinderatssitzung am beschlossen. Zur Durchführung der Ortsbeigeordnetenwahl ist vorab ein Wahlvorstand zu bilden. Die Wahl kann per Akklamation erfolgen (Vorsitzender und mind. 2 Ratsmitglieder). Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Die Wahl erfolgt per Akklamation. Aus der Mitte des Rates werden Dieter Veit und Inge Schmalenberger vorgeschlagen. In den Wahlvorstand werden Dieter Veit und Inge Schmalenberger gewählt. Wahl des Ortsbeigeordneten Die Wahl des Ortsbeigeordneten bestimmt sich nach den Regelungen des 40 GemO. Demnach erfolgt die Wahl in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch den gewählten Wahlvorstand. Der Vorsitzende rief die Fraktionen auf, Wahlvorschläge abzugeben. Daraufhin wurde, auch nach mehrmaliger Aufforderung, von keiner Fraktion ein Kandidat benannt. Auch nach einer Sitzungsunterbrechung, die von der FWG-Fraktion beantragt wurde, wurde kein Kandidat vorgeschlagen NS GR Trippstadt doc

8 Somit war dieser Tagesordnungspunkt als erledigt anzusehen, es bleibt daher bei zwei Ortsbeigeordneten. TOP 7: Informationen Es lagen einige Anfragen vor, die größtenteils den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung betreffen oder dringende Angelegenheiten darstellen. 1.Beigeordnete Albrecht Brewi forderte die Ratsmitglieder dazu auf, diese Angelegenheiten künftig unverzüglich dem Ortsbürgermeister bzw. der Verwaltung zu melden, da sie in der Regel keinen Aufschub bis zur nächsten Ratssitzung dulden NS GR Trippstadt doc

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