Aktuelle steuerrechtliche Fragen im Verhältnis Deutschland - Argentinien
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- Oswalda Melsbach
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1 Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Aktuelle steuerrechtliche Fragen im Verhältnis Deutschland - Argentinien Argentinisch - Deutsche Juristenvereinigung, Mitgliederversammlung Hamburg Donnerstag, 4. September 2014 Download dieser Präsentation:
2 Übersicht 1. Steuertrends Steuerliche Rahmenbedingungen Argentinien 3. Typische Praxisfälle (inbound / outbound) 4. Resümee und Schlussbemerkung 5. Sonntag & Partner - Kanzleiprofil - Spanish Desk - Ihr Ansprechpartner Seite
3 Seite Steuertrends 2014
4 Steuertrends GER / ARG 2014 (1) Deutschland (GER) Verhandlungen für ein Revisionsabkommen zum existierenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA 1978/1996) auf Basis Deutsche Verhandlungsgrundlage vom (DE/EN) OECD Model Tax Convention on Income and Capital, 2014 Steuergesetzgebung und Erhebungspraxis der Finanzverwaltung ( Steuerklima ) werfen zunehmend verfassungsrechtliche Fragen auf Verhandlungen über den erstmaligen Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens (bisher nur Chile, Uruguay, Brasilien) Argentinien (ARG) Kündigung und Neuverhandlung div. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Aufnahme der sog. sog. großen Auskunftsklausel, insb. zur Bekämpfung ausländischer Holdingprivilegien, z.b. Chile, Niederlande, Schweiz, Spanien (insb. wg. arg. Impuesto sobre Bienes Personales) Ausweitung des bilateralen steuerlichen Informationsaustauschs durch Neuabschluss von Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreements -TIEA), vgl. Seite
5 Steuertrends GER / ARG 2014 (2) Argentinien (Forts.): Erstes südamerikanisches Mitgliedsland (2012) des multilateralen Abkommens über die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen (66 Länder einschließlich der G 7) Mitarbeit im OECD Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes ( Seit Mitarbeit als erstes assoziiertes Mitglied im Steuerausschuss der OECD Beitritt zu dem von den G5 initiierten Joint Statement vom von 44 Staaten über den automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten ab 2017 auf der Basis eines neuen globalen Standards, der auch bestimmte bereits Ende 2015 bestehende Konten mit umfasst Zur praktischen Bedeutung vgl. Pressemitteilung der AFIP vom in Dialogo Fiscal El Diario de la AFIP ( A partir del intercambio automático de información, AFIP detectó a 991 contribuyentes que no declararon sus rentas en el exterior. Sobre esos casos las principales irregularidades detectadas fueron: Contribuyentes inscriptos en el impuesto a las ganancias que obtuvieron ingresos por alquileres de bienes en el exterior y no habían presentado su Declaración Jurada. ( ) Personas físicas argentinas no inscriptas o dadas de baja en el Impuesto en las Ganancias con ingresos por alquileres o depósitos bancarios. ( ) Seite
6 2. 2. Steuerliche Direktgeschäfte Rahmenbedingungen Argentinien mit Peru und Chile Seite
7 Steuerliche Rahmenbedingungen in Argentinien (1) Impuesto a las Ganancias = Einkommenssteuer (progressiver Steuersatz 9 35 %) bzw. Körperschaftsteuer (35 %, Gewinne aus Aktien-, Anleihen- und Wertpapierverkäufen 15 %, Dividenden 10 %) Impuesto a los Ingresos Brutos = Gewerbesteuer auf Provinzebene (Urproduktion 1 %, Bau / industrielle Fertigung 1,5 %, Handel 3 % etc.) Impuesto a la Ganancia Mínima Presunta = Vermögensteuer für Betriebsvermögen (Gesellschaften und Zweigniederlassungen, Unternehmer, Land- und Forstwirtschaft etc.). Steuersatz 1 %, Freibetrag (AR$ ), Anrechnung der Impuesto a las Ganancias, übersteigender Betrag kann 10 Jahre vorgetragen werden. Impuesto sobre los Bienes Personales = Vermögensteuer auf persönliches Vermögen und Grundvermögen natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe, Freibetrag AR$ ; darüber gestaffelt, Steuersätze: 0,5 %, 0,75 %, 1 %, 1,25 %) Impuestos a la Transferencia de Inmuebles de Personas Físicas y Sucesiones Indivisas = Stempelsteuer von 1,5 % auf die Übertragung von Grundvermögen natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe Seite
8 Steuerliche Rahmenbedingungen in Argentinien (2) Impuesto al Valor Agregado (IVA) = Umsatzsteuer (allgemeiner Satz 21 %; ermäßigter Satz 10,5 %; in Sonderfällen 27 %) Impuesto a la Herencia y a la Transmisión gratuita de Bienes (Erbschaft-, Nachlaß- und Schenkungsteuer): auf Provinzebene (jedoch nicht in allen Provinzen) erhoben; Bsp. Provincia de Buenos Aires: Freibetrag AR $ 3 Mio, Steuersatz für übersteigendes Vermögen in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad zwischen 5 und 10,5 % Verbrauchssteuern (impuestos internos), Steuersätze (0,1 60 %) Steuer auf Last- und Gutschriften auf Bankkonten (impuesto a los débitos y créditos en cuentas corrientes bancarias): Steuersatz 0,6 % Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (nicht: Erbschafts-/ SchenkungsSt) Wichtig insb. Nachweis der sog. Abkommensberechtigung gegenüber der argentinischen Finanzverwaltung (AFIP = Administración Federal de Ingresos Públicos) durch mit Apostille versehener steuerlicher Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen deutschen Finanzamts nach amtlicher Vorlage ( declaración jurada ) sowie im Verhältnis zu argentinischen Vergütungsschuldnern, welche zur Einbehaltung und Abführung von Quellensteuern verpflichtet sind (Haftung bei Nichtabführung als sog. agente de retención y/o información ). Seite
9 Steuerliche Rahmenbedingungen in Argentinien (3) Steuerbelastungsvergleich Argentinien S.R.L. / S.A. GmbH / AG mit argentinischer Betriebstätte Gewinnsteuer (Impuesto a las ganancias) Einheitlicher Steuersatz (verwendungsunabhängig) 35 % 35 % Quellensteuer auf Dividenden bzw. Gewinntransfer 0 0 Besteuerungsumfang 1) W Q Verlustvortrag (Jahre) 5 5 Verlustrücktrag (Jahre) Behandlung ausländischer Ertragsteuern 2) A -- Mindestgewinnsteuer (Impusto a la ganancia mínima presunta) 1 % 1 % 1) W = Welteinkommen; Q = Argentinische Quellen, z.b. Betriebstätten, Immobilien etc. 2) A = Anrechnung ausländischer Steuern Steuerliche Spezialregelungen: Keine Gruppenbesteuerung / steuerliche Konsolidierung Gesellschafterfremdfinanzierungsregelungen ("sub-capitalización", safe hafen: 2:1) Seite
10 Steuerliche Rahmenbedingungen in Argentinien (4) Aktuelle ertragsteuerliche Aspekte der Steuergestaltung Debt push down to Argentina aufgrund aktueller Differenz der nominellen Ertragsteuerteuersätze (ARG: 35 %; GER: 30 %) Steuerliche Vorteilhaftigkeit einer Betriebstättenstruktur bei externer Fremdfinanzierung des deutschen Mutterhauses: Argument 1: Artikel 7 (3) und 23 (1) (b) des DBA (... Bei der Ermittlung der Gewinne... werden die für diese Betriebstätte entstandenen Aufwendungen... zum Abzug zugelassen, gleichgültig, ob sie in dem Staat, in dem die Betriebstätte liegt, oder anderswo entstanden sind. ) Argument 2: Steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Wertminderungen der Beteiligung an einer argentinischen Kapitalgesellschaft (ggf. Abzugsfähigkeit sog. finaler Betriebstättenverluste nach Rspr. EuGH / BFH) Seite
11 Steuerliche Rahmenbedingungen in Argentinien (5) Grundsätzliche Vorteilhaftigkeit lokaler Fremdfinanzierung aufgrund aktueller Ertragssteuerdifferenz (ARG: 35 %; GER: 30 %) Fremdfinanzierungsaufwendungen für den Erwerb von Anteilen an argentinischen Kapitalgesellschaften durch lokale Zwischenholding sind nicht steuerlich abzugsfähig (auch nicht im Fall eines sog. up-stream mergers, vgl. Fall Musimundo des Tribunal Fiscal de la Nación vom ) Argentinische thin capitalisation rules : steuerlich akzeptabler sog. debt-equity ratio ( safe haven ) = 2:1; Diskussion in Argentinien der Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem DBA (!) Marktüblichkeit der Konditionen einer Fremdfinanzierung der Gesellschafter Prüfung der Verrechnungspreisthematik in beiden Ländern nach Maßgabe der sog. OECD Grundsätze jedoch mit lokalen Unterschieden Seite
12 Steuerliche Rahmenbedingungen in Argentinien (6) Lohnsteuerrecht Abzug vom Bruttoentgelt mit Steuersatz progressiv 9 35 % Besteuerung der Expatriates Bei Aufenthalt bis zu 5 Jahren Besteuerung grundsätzlich nur für in Argentinien erzielte und aus argentinischen Quellen gezahlte Einkünfte (beschränkte Steuerpflicht) Beachtung deutscher Gesetzesvorschriften zur Vermeidung sog. weißer Einkünfte (Zulässigkeit des sog. Treaty-Override? - BVerfG) Sozialversicherungsrecht Gesamtbeitrag: % des Bruttogehalts (abhängig von Unternehmensgröße) Arbeitnehmeranteil: 17 %; Arbeitgeberanteil 23 % bzw. 27 % (soweit Umsatz > AR$ 48 Mio) Wahl der Rentenversicherung (Pensionsfonds) durch Arbeitnehmer Seite
13 Steuerliche Rahmenbedingungen in Argentinien (7) Beachtung außenwirtschaftsrechtl. Bestimmungen bei Gesellschafterfremdfinanzierung (vgl. div. Res., z.b. 256/2013, 657/2013, 661/2013): ordnungsmäßige Meldung bzw. Registrierung Zinsfreie (!) Hinterlegung von 30 % der nach Argentinien verbrachten Zahlungsmittel während eines Zeitraumes von 365 Tagen ( Encaje ) bei einem lokalen Kreditinstitut soweit diesem nicht folgendes nachgewiesen wird: Eigenkapitalfinanzierung: (1) Verwendung für den Kauf von Gesellschaftsanteilen (Beteiligung mindestens 10 %) oder (2) eine effektive Nennkapitalerhöhung an einer lokalen Gesellschaft innerhalb von 250 Tagen seit Anmeldung beim Handelsregister (3) Mittel können nicht vor Ablauf von 365 Tagen zurückgeführt werden Fremdfinanzierung: (1) Nichtverwendung der Mittel für ein Wirtschaftsgut des Finanzvermögens (2) Mitteltransfer über den offiziellen Devisenmarkt und (3) bestimmte Mindestlaufzeit der Finanzierung (grundsätzlich nicht unter einem Jahr) Seite
14 Steuerliche Rahmenbedingungen in Argentinien (8) Änderungen in der Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer (Umsetzung des sog. Plan Antievasión III ): Einführung einer Steuer auf die Veräußerung von Anteilen an argentinischen Gesellschaften durch Steuerausländer (vgl. auch Sonderregelung in Art. 13 Abs. 2 DBA Argentinien!) Fideicomisos künftig körperschaftsteuerpflichtige Steuersubjekte (von Bedeutung vor allem für den Immobiliensektor) Einführung einer sog. Mindest-Ist-Besteuerung: Verlustvortrag wie bisher 5 Jahre, Beschränkung des Verlustabzugs auf 30 % des steuerpflichtigen Einkommens vor Verlustverrechnung Zahlungen an Steuerpflichtige, die in nicht oder niedrig besteuerten Gebieten ansässig sind, werden beim Zahlenden nicht zum Abzug zugelassen und einer 35 %-igen Quellensteuer unterworfen außer mit diesen Gebieten bestehen Abkommen über einen steuerlichen Informationsaustausch (z.b. Bermuda, Jersey, Monaco und ab 2013 Uruguay) Verschärfung des Steuerstrafrechts ( régimen penal tributario argentino ) zum durch Gesetz Nr vom Seite
15 Seite Typische Praxisfälle (inbound / outbound)
16 Typische Praxisfälle (1) inbound ARG GER (1) A (RA/ Abogado) (Erbe / herencia 50 %) E (Ehefrau / esposa) 100 % 100 % 100 % 100 % 20 % Bodegas Cono Sur S.A. (gerente general: E) Verkauf Venta Eigentum / propiedad Vertrag / contrato Cash-flow / flujo de caja A Verwaltungs GmbH (GF: Sohn AE) BCS Weinhandels GmbH (GF: Sohn AE) Online Shop (Bodegasconsosur.de) Immobilienfonds GmbH & Co KG Wohnung / appart. $$$ Gebäude / edificio Shopping Privatnutzung Sohn AE 50 % Privatnutzung / uso privado Verkauf an Zwischenhändler Verkauf an private Endkunden Vermietung / arrendamiento uso privado hijo 50 %Vermietung / arrendamiento Venta al por mayor Venta al consumidor final Seite
17 Typische Praxisfälle (1) inbound ARG GER (2) Ertragsbesteuerung (laufende Einkünfte, Veräußerungsgewinne) Umfang der persönlichen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Recht Persönlich unbeschränkte Steuerpflicht (Welteinkommen): Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt (9 AO) Sitz ( 11) oder Ort der Geschäftsleitung ( 10 AO) Beschränkte Steuerplicht (Einkünfte aus inländ. Quellen, 49 EStG) Einschränkung des Umfangs der sachlichen Steuerpflicht durch DBA Vermögensübertragung durch Erbschaft oder Schenkung Fehlen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern Umfang der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht bestimmt sich ausschließlich nach innerstaatlichem Recht (vgl. oben) Die beschränkte Steuerpflicht ( 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) erstreckt sich lediglich auf Inlandsvermögen i.s.v. 121 BewG Seite
18 Typische Praxisfälle (2) outbound GER ARG (1) A (RA/ Abogado) E (Ehefrau / esposa) Kommanditisin socia comanditaria 100 % 100 % 100 % 50 % 50 % 100 % 20 % AE GmbH 0 % AE Import handels GmbH & Co. KG Büro / Despacho GER Komplementär socio colectivo Darlehen Personalentsendung préstamo Desplazamiento Büro / Despacho ARG Vida Soñada S.A. Vida Compartida S.A. Ungeteilter Nachlass / Sucessión indivisa (50 % berufliche Nutzung / uso profesional) 50 % Vermietung / arrendamiento Edificio cuenta $$$ Country Estancia Zweigniederlassung/ Sucursal ARG Eigentum / propiedad (50 % Privatnutzung / (100 % Privatnutzung / (100 % Privatnutzung / Vertrag / contrato uso privado) uso privado) uso privado) Edificio Mieten / alquileres Seite
19 Typische Praxisfälle (2) outbound GER ARG (2) Aktuelle Steuerthemen insb. Personalentsendung ins Ausland: Treaty Override nach 50 d Abs. 8 EStG verfassungsmäßig? (Vorlagebeschluss des BFH vom , I R 66/09, BVerfG - 2 BvL 1/12, DStR 2012, 949) Neuregelung der Besteuerung von Dividenden von und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an argentinischen Gesellschaften seit dem (vgl. Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2 und 23 Abs. 2 DBA und Überblick in IStR-LB 2013, 95) Entscheidung des Tribunal Fiscal de la Nación vom zur Abkommensberechtigung ausländischer Holdinggesellschaften ( Molinos Rio de la Plata S.A., vgl. Erläuterung in IStR-LB 2013, 100) BFH, Urteil vom I R /10: Deutsches Besteuerungsrecht an verdeckter Gewinnausschüttung einer spanischen Sociedad Limitada an inländischen Anteilseigner infolge unentgeltlicher Nutzung einer Ferienimmobilie (vgl. z.b. IStR 2013, 834 m. Anm. Behrenz) Wechsel von Wohnsitz und steuerlicher Ansässigkeit (Wegzug) Besteuerung von Auslandsrentnern (potentielle Neuregelung im DBA, automatischer Informationsaustausch auf bilateraler Basis) Seite
20 Seite Resümee und Schlussfolgerung
21 Resümee und Schlussfolgerung Nothing is for sure in life but death and taxes (Benjamin Franklin) Antes sufríamos la delincuencia, hoy sufrimos por las leyes (Tacitus) Las leyes son como las salchichas. Mejor no ver cómo fueron hechas (Anónimo) Camarón que se duerme se lo lleva la corriente (Anónimo) Hinweis: Die vorstehende Präsentation enthält sorgfältig recherchierte allgemeine Informationen, kann eine verantwortliche individuelle Beratung im Einzelfall aber keinesfalls ersetzen. Eine Haftung für Inhalte dieser Präsentation kann daher nicht übernommen werden Seite
22 Seite Sonntag & Partner
23 Kanzleiprofil Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung Family Office / Vermögensbetreuung Über 240 Berufsträger und Mitarbeiter Vier Standorte (München, Augsburg, Frankfurt, Ulm) Unabhängiges Mitglied internationaler Netzwerke ohne starre Bindung an Exklusivitätsvereinbarungen JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien: Spanish Desk gut etabliert (2011/2012), ansehnliches Spanien- und Südamerikageschäft (2012/2013) Seite
24 Ihr Ansprechpartner Frank Behrenz, Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner Erfahrung im Geschäftsverkehr mit spanischsprachigen Ländern mit längeren Projektaufenthalten in Spanien und Lateinamerika seit 1997 Tätigkeitsschwerpunkte Rechtliche und steuerliche Gestaltungsberatung, Strukturierung von internationalen Geschäftsbeziehungen und Projekten, Koordinator Spanish Desk Mitgliedschaften IBA International Bar Association, IFA - International Fiscal Association Deutsch- Spanische (DSJV) / Argentinisch - Deutsche Juristenvereinigung (ADJV) Mitglied des Schiedszentrums der AHK Argentinien (CADICAA), Buenos Aires Publikationen im Verlag C.H.BECK Mitautor in Wassermeyer, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Spanien,Uruguay) Behrenz/Jarfe/Frühbeck Investitions- und Steuerstandort Spanien, 2012 Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch Seite
25 Noch Fragen? - Por cualquier pregunta estoy a su disposición... VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Muchas gracias por su atención Frank Behrenz Rechtsanwalt Steuerberater Tel: +49 (0) behrenz@sonntag-partner.de Elektrastrasse München DEUTSCHLAND tel.: +49 (0) fax: +49 (0) Seite
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