Emsdetten macht Zukunft. Jeden Tag!

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1 Vorbericht zum Produktbuch 2010 Emsdetten macht Zukunft. Jeden Tag!

2 Gliederung des Vorberichts Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) Seite 9 Der Ergebnisplan Seite 11 Jahresergebnis und Entwicklung der Ausgleichsrücklage Seite 21 Finanzplan und Investitionen Seite 23 Verbindlichkeiten und Liquidität Seite 25 Gebühren Seite 27 Glossar Positionen des Ergebnisplans Seite 29 Statistik Seite

3 Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) Die Stadt Emsdetten hat ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum 1. Januar 2007 auf die doppische Buchhaltung umgestellt. Der vorliegende Haushaltsplan ist der vierte, der nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt wurde. Der Haushaltsplan setzt sich zusammen aus dem Gesamt-Ergebnisplan, dem Gesamt-Finanzplan, den produktorientierten Teilplänen bestehend aus den Teil-Ergebnisplänen und den Teil-Finanzplänen, Anlagen. Die Haushaltsplanung erfolgt produktbezogen auf der Ebene der Teilpläne. Durch die Zusammenführung der Einzelerträge und -aufwendungen entsteht der Gesamt-Ergebnisplan, der Gesamt-Finanzplan fasst die Einzelein- und -auszahlungen der Produkte zusammen. Der Ergebnisplan enthält alle Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) für das vorangegangene Haushaltsjahr 2009, für das Haushaltsjahr 2010 und für den mittelfristigen Planungszeitraum bis Die mittelfristige Planung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates und erhält damit eine höhere Bedeutung und Bindung als in der Vergangenheit. Zusätzlich sollen die Ergebnisse des Vorvorjahres 2008 abgebildet werden. Weil die endgültigen Daten aus dem Jahresabschluss noch nicht vorliegen, weisen die einzelnen Positionen noch keine Werte aus. Im Ergebnisplan wird durch Summen- und Saldenbildung nachgewiesen, ob die Aufwendungen von den Erträgen gedeckt werden (Überschuss) oder nicht (Fehlbetrag). Die veranschlagten Beträge stellen die Gesamtermächtigung für das Haushaltsjahr 2010 dar. Allgemeine Informationen zu den einzelnen Positionen des Ergebnisplans können dem beigefügten Glossar im Anschluss an diesen Vorbericht entnommen werden. Der Finanzplan enthält die geplanten Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Er stellt die Grundlage für die Bewirtschaftung der städtischen liquiden Mittel dar

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5 Der Ergebnisplan Im städtischen Gesamtergebnisplan werden die Teilerträge und -aufwendungen aller 74 Produkte zusammengeführt. Er ist maßgebend für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und den Haushaltsausgleich. Der Saldo wirkt sich auf das in der Bilanz auszuweisende Eigenkapital aus. Die nachfolgende Abbildung stellt die Entwicklung der Planwerte im Vergleich zum Vorjahr dar (Werte jeweils ohne interne Leistungsbeziehungen): Mio ,9 63,6 61,1 63, ,67-2,72 Erträge Aufwendungen Ergebnis Sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen 2010 steigen gegenüber dem Vorjahr um 0,3% an. Im Saldo ergibt sich daraus für 2010 ein Defizit in Höhe von rund 2,72 Mio.. Damit ist der Haushalt im Plan strukturell nicht ausgeglichen. Durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (voraussichtlicher Bestand per : 8,1 Mio. ) kann gleichwohl der formale Haushaltsausgleich herbei geführt werden. Die weitere Entwicklung der Ausgleichsrücklage wird im weiteren Text dieses Vorberichts dargestellt. Erläuterungen zu den wesentlichen Ertragspositionen Für den Haushalt 2010 sind Erträge in Höhe von rund 61,1 Mio. geplant (ohne interne Leistungsbeziehungen). Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Struktur der Erträge (Werte in Mio. ): Finanzerträge; 6,0 Steuern und ähnliche Abgaben; 30,6 Aktivierte Eigenleistungen; 0,1 Sonstige ordentliche Erträge; 3,6 Kostenerstattungen und -umlagen; 3,2 Privatrechtliche Leistungsentgelte; 0,6 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte; 5,7 Sonstige Transfererträge; 0,2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen; 11,

6 Erläuterungen zu den einzelnen Ertragspositionen werden nachfolgend gegeben. Steuern und ähnliche Erträge Die Erträge belaufen sich auf Nachdem in den vergangenen Jahren der Anteil der Erträge aus Steuern an den Gesamterträgen immer deutlich über 60% gelegen hat, ist er 2010 auf nur noch 50% gesunken. Die Steuern bleiben damit zwar unverändert die wichtigste Einnahmeposition im Haushalt, ihr Volumen ist aber infolge der Wirtschaftskrise stark zurück gegangen. Die nachfolgende Abbildung stellt die geplanten Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr dar. Mio ,4 Sonstige 5,2 3,6 Grundsteuer B 11,7 5,0 ant. Einkommensteuer 10,0 17,0 12,0 Gewerbesteuer 0 Bei der Entwicklung der Gewerbesteuer finden die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auch im Haushalt der Stadt Emsdetten ihren deutlichen Ausdruck. Gegenüber dem erwarteten Ergebnis für 2009 von 12 Mio. ist für das Jahr 2010 keine Verbesserung zu erwarten. Für die Jahre 2011 bis 2013 wird von einer moderaten Steigerung der Einnahmen ausgegangen, ohne dass die Werte früherer Jahre erreicht werden können. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 403%. Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Erträge aus der Gewerbesteuer seit der Einführung des NKF. in Mio ,1 500% 480% ,1 12,0 12,0 13,0 14,0 15,0 460% 440% 420% 400% 5 Hebesatz: 403% 380% 360% vor. Ergebnis 2008 Prognose 2009 Prognose 2010 Planung 2011 Planung 2012 Planung 2013 Planung 340% Auch die Erträge aus den Anteilen der Einkommensteuer entwickeln sich rückläufig. Im Vergleich zum bereits verringerten Ergebnis für das Jahr 2009 gehen die Einnahmen um weitere 0,97 Mio. zurück. Für die Folgejahre wird ein moderater Anstieg der Erträge erwartet. Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung der Einkommensteuer seit 2007 dar

7 in Mio ,5 11,5 10,9 10,0 10,6 11,3 12, vor. Ergebnis 2008 Prognose 2009 Prognose 2010 Planung 2011 Planung 2012 Planung 2013 Planung Die Grundsteuer B entwickelt sich annähernd linear in einem leichten Aufwärtstrend. Der Hebesatz bleibt unverändert bei 381%. Die Entwicklung der Jahre 2007 bis 2013 ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. in Mio. 450% 4,90 4,96 5,02 5,03 5,05 5,07 5,09 430% 4 410% 390% 2 Hebesatz: 381% 370% 350% 330% vor. Ergebnis 2008 Prognose 2009 Prognose 2010 Planung 2011 Planung 2012 Planung 2013 Planung 310% Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Erträge belaufen sich auf Gegenüber dem Vorjahr verbessern sich die Erträge deutlich um rund 3,2 Mio.. Eine Ursache dafür sind die Zahlungen des Landes nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz in Höhe von 0,766 Mio., die ursprünglich noch für das Jahr 2009 erwartet worden waren. Es handelt sich insofern um eine zeitliche Verschiebung, nicht um einen echten Mehrertrag. Daneben ist der Anstieg der Erträge wesentlich auf die Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (+2,1 Mio. ) zurückzuführen. Der Rückgang der Steuerkraft gegenüber dem Vorjahr (-3,1 Mio. ) wird dadurch allerdings nur zum Teil kompensiert. Die nachfolgende Grafik stellt die Steuerkraft der Stadt Emsdetten und die sich daraus ergebenden Schlüsselzuweisungen gegenüber

8 35 Steuerkraft in Mio , ,7 35,1 32,0 4,8 28,7 5,6 28,7 6,6 Schlüsselzuweisungen in Mio. 7 30,2 6, ,5 2, , Steuerkraft Schlüsselzuweisungen 1 0 Die Zuschüsse für die Kindertagesbetreuung vgl. Produkt , Tagesbetreuung von Kindern steigen auf knapp 2,99 Mio. (+0,2 Mio. ). Bei der Produktgruppe Bereitstellung schulischer Einrichtungen finden sich u.a. die Zuweisungen des Landes zum Ganztagsbetrieb und zu vergleichbaren Betreuungsformen, z.b. das 13+ -Programm. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rd. 0,5 Mio. (+ 0,07 Mio. ). Der Rückgang bei der Schulpauschale auf knapp 0,3 Mio. (= -0,3 Mio. ) ist nicht auf geringere Landeszuweisungen zurück zu führen. Vielmehr wurde ein größerer Teil der Schulpauschale für investive Zwecke angesetzt (+ 0,3 Mio. ). Als Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II für nicht-investive Maßnahmen sind vorgesehen: Erneuerung Beleuchtung Wilhelmschule Erneuerung Fassadenanlagen Kinderhaus Astrid-Lindgren Investitionszuwendungen werden analog zu den Abschreibungen als sogenannte Sonderposten erfolgswirksam aufgelöst. Die entsprechenden Beträge, die je nach Investitionsart den Produkten zugeordnet sind, belaufen sich in der Summe auf rd. 1,3 Mio. (+0,2 Mio. ). Sonstige Transfererträge Die Erträge belaufen sich auf Hierbei handelt es sich um den Ersatz von gewährten sozialen Leistungen in- und außerhalb von Einrichtungen. Die Erträge fallen fast ausschließlich in den Produkbereichen Hilfen bei Einkommensdefiziten, Unterstützungsleistungen und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien an. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die Erträge belaufen sich auf Hier sind im wesentlichen Verwaltungsgebühren für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen dargestellt. Wesentliche Positionen sind die Gebühren für Abfallbeseitigung im Produkt Abfallentsorgung und Kindergartenbeiträge im Produkt Tagesbetreuung von Kindern. Die Erträge steigen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 0,6 Mio. (= 11,3%). Wesentliche Ursache dafür sind die höheren Gebühren für die Abfallbeseitigung, die um rund 0,35 Mio. ansteigen, nachdem sie im Vorjahr noch um rund 0,7 Mio. gesenkt werden konnten

9 Aus der Auflösung von Sonderposten entstehen Erträge in Höhe von 1,45 Mio. (= -0,1 Mio. ). Ursache für den Rückgang ist die vollständige Auflösung der Sonderposten für die Gebührenausgleiche Straßenreinigung und Abfallbeseitigung im Jahr Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Erträge belaufen sich auf Es handelt sich insbesondere um Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine nennenswerten Veränderungen. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Erträge belaufen sich auf Hierzu gehören Erstattungen aus der Aufgabendelegation von Sozialhilfeträgern an die Stadt Emsdetten, z.b. im Produkt Hilfen für Erwerbsfähige oder im Produkt Hilfen zur Erziehung. Eine weitere nennenswerte Position ist die Personalkostenerstattung des Kreises für den Rettungsdienst im Produkt Rettungsdienst. Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Erträge um rund 0,36 Mio. durch geringere Erträge aus dem Ausgleich städtischer Leistungen in Wohnungsbaugebieten. Sonstige ordentliche Erträge Die Erträge belaufen sich auf Hier werden sämtliche ordentliche Erträge zusammengefasst, die keiner der anderen Ertragspositionen zugeordnet werden können. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Erträge um rund 0,3 Mio. gestiegen. Dies hat seine Ursache in höheren Erträgen aus der Auflösung sogenannter Rückstellungen. Solche Rückstellungen werden zuvor in der Bilanz für erkennbare zukünftige finanzielle Risiken gebildet. Bei Durchführung der Maßnahmen werden die Rückstellungen aufgelöst, was sich als Ertrag im Ergebnisplan auswirkt. Weil in den Vorjahren die Bildung der Rückstellungen als Aufwand in den Ergebnisplan eingeflossen ist, gleichen sich die Effekte insgesamt wieder aus. Darüber hinaus wird die Höhe der sonstigen ordentlichen Erträge wesentlich bestimmt durch die Konzessionsabgaben, die die Stadtwerke für die Nutzung der kommunalen Strom-, Gasund Wassernetze zu leisten haben, vgl. Produkt Beteiligung an den Stadtwerken Emsdetten GmbH. Aktivierte Eigenleistungen Die Erträge belaufen sich auf Hier sind Planungsleistungen der städtischen Ingenieure dargestellt, die der städtischen Infrastruktur (Hoch- und Tiefbau) zu Gute kommen. Der Ansatz liegt um rund 0,08 Mio. unter dem Vorjahreswert

10 Finanzerträge Die Erträge belaufen sich Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um rd. 3,2 Mio.. Der voraussichtliche Überschuss 2010 des Abwasserwerks von rund 1,8 Mio. wird als wertmäßige Zuschreibung dem städtischen Vermögen zugeführt. Der überwiegende Teil der Zuschreibung - rund 1,2 Mio. - wird anschließend wieder beim Abwasserwerk im Sinne einer Kapitalerhöhung eingelegt. Ebenso wird der Überschuss des Abwasserwerks aus dem Jahr 2007 in Höhe von rund 1,8 Mio. in der oben beschriebenen Weise ebenfalls beim städtischen Vermögen zugeschrieben und anschließend wieder in voller Höhe dem Abwasserwerk als Kapitalerhöhung zugeführt. Ferner verbessern sich die Erträge aus dem Abruf von Gewinnanteilen von den Stadtwerken um rund 0,2 Mio.. Erläuterungen zu den wesentlichen Aufwandspositionen Für den Haushalt 2010 sind Aufwendungen in Höhe von rund 63,8 Mio. geplant (ohne interne Leistungsbeziehungen). Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Struktur der Aufwendungen (Werte in Mio. ): Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen; 2,5 Sonstige ordentliche Aufwendungen; 2,5 Personalaufwendungen; 13,5 Versorgungsaufwendungen; 1,4 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; 9,7 Transferaufwendungen; 28,5 Bilanzielle Abschreibungen; 5,7 Personalaufwendungen Die Aufwendungen belaufen sich auf Hiervon entfallen: auf Beschäftigtenentgelte und Dienstbezüge auf Zuführungen zu Rückstellungen für aktive Beamte auf Sonstiges (insbes. Beihilfen, Unfallversicherung, Beschäftigtenentgelte Freiwilliges Soziales Jahr) Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Haushaltsplan 2009 insgesamt um rund 24 Tsd. gestiegen. Dieser Betrag berücksichtigt bereits die beschlossenen Erhöhungen der Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten in Höhe von 1,2 % ab dem und im Beschäftigtenbereich in Höhe von 1,2% ab dem Die Erhöhungen von Dienstbezügen und Beschäftigtenentgelten konnten teilweise intern kompensiert werden. Darüber hinaus sind die Zuführungen für Personalrückstellungen gegenüber dem Jahr 2009 um rund 92 Tsd. gesunken

11 Versorgungsaufwendungen Die Aufwendungen belaufen sich auf Die Versorgungsaufwendungen steigen um 6,2% gegenüber dem Ansatz 2009 entsprechend der aktuellen Prognoserechnung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (wvk). Die Prognosedaten für die mittelfristige Planung bis 2013 wurden analog angepasst. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen belaufen sich auf Gegenüber dem Vorjahr sind die Aufwendungen um rund 0,456 Mio. (= 4,9%) gestiegen. Dies hat eine wesentliche Ursache in den gestiegenen Aufwendungen zur Gebäudeunterhaltung (+0,482 Mio. ). Darin enthalten sind auch Maßnahmen, für die in vergangenen Jahren Rückstellungen für Instandhaltung gebildet wurden, z.b. Gebäudeunterhaltung an der Marienschule und Gebäudeunterhaltung am Gymnasium Bei der Durchführung der Maßnahmen können die Rückstellungen aufgelöst werden, was zu Erträgen in analoger Höhe führt, vgl. oben sonstige ordentliche Erträge. Darüber hinaus sind die Gebühren gestiegen, die an den Kreis Steinfurt für die Deponienutzung zu leisten sind (+ 0,15 Mio. ). Für die Bewirtschaftung des immobilen Vermögens konnten die Aufwendungen um rund 0,3 Mio. gesenkt werden, im Wesentlichen hervorgerufen durch Verbesserungen bei den E- nergiekosten. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die wesentlichen Aufwandsblöcke in Mio. Unterhaltung immobiles Vermögen 1,8 2,4 Bewirtschaftung immobiles Vermögen 3,2 3,5 Deponiebenutzungsgebühren 1,0 1,2 Straßenreinigung und Abfallentsorgung 0,9 1,0 Unterhaltung bewegliches Vermögen Sonstiges 0,8 0,7 1,3 1, Bilanzielle Abschreibungen Die Aufwendungen belaufen sich auf Die Abschreibungen für die Abnutzung des städtischen Vermögens (Gebäude, Infrastruktur, Maschinen, Fahrzeuge etc.) werden als Aufwand dargestellt. Sie stellen den Ressourcenverbrauch innerhalb eines Haushaltsjahres dar. Die Höhe der Abschreibungen wurde auf der Grundlage des vorläufigen Jahresabschlusses 2007 und unter Berücksichtigung der seit 2008 zusätzlich aktivierten Vermögensgegenstände ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich ein Anstieg um knapp 0,7 Mio

12 Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis werden durch die Auflösung von Sonderposten gemildert, vgl. die Ausführungen zu Zuwendungen und allgemeine Umlagen und zu Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelten. Im Saldo verbleibt eine Belastung für den städtischen Haushalt in Höhe von 2,9 Mio.. Transferaufwendungen Die Aufwendungen belaufen sich auf Wesentlicher Bestandteil der Transferaufwendungen ist die Kreisumlage, die im Vergleich zum Vorjahr um 1,1% auf knapp 12,9 Mio. steigt. Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung der Kreisumlage und des Hebesatzes dar. Kreisumlage 14 50% Hebesatz in % 12 in Mio. 10 9, ,4% 4 11,0 12,6 38,5% 38,5% 11,0 34,4% 11,7 32,4% 12,7 12,9 33,7% 35,0% 45% 40% 35% 30% 2 0 Anteil KdU: 50% 33,3% 40% 40% Ergebnis Prognose Plan 25% 20% Der Hebesatz wurde 2007 gesenkt entsprechend der kommunalen Beteiligung an den Kosten der Unterbringung (KdU) nach 5 AG SGB II liegt der Kostenanteil wie auch 2009 bei 40%, das betragsmäßige Volumen steigt auf knapp 1,0 Mio. (+0,1 Mio. = 12,9%). Ab 2011 wird die Kostenbeteiligung auf Kreisebene auf dann dauerhafte 50% ansteigen. Die Leistungen für Kindertagesstätten (+ 0,2 Mio. ) sowie die Leistungen für die Ganztagsund sonstigen Betreuungsprogrammen an Schulen (+ 0,1 Mio. ) sind weiter angestiegen. Zu den in diesem Zusammenhang erhaltenen Zuschüssen, insbesondere des Landes, vgl. die Ausführungen zu Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen insgesamt um 0,7 Mio. (= 2,3%) gesunken. Wesentliche Ursachen sind die niedrigeren Umlagen, die wegen der gesunkenen Gewerbesteuer zu leisten sind, insgesamt 2,1 Mio. (= - 0,7 Mio. gegenüber 2009). Ferner sinken die Transferaufwendungen durch den Wegfall der Leistungen aus dem Programm Familien gewinnen (knapp 0,76 Mio. in 2009). Die Leistungen aus dem neuen Programm Faire Chancen für Kinder belaufen sich 2010 auf insgesamt rund 0,15 Mio.. In der vollen Jahreswirkung steigen diese Transferaufwendungen auf rund 0,35 Mio.. Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die wesentlichen Transferaufwendungen

13 in Mio. Kreisumlage 12,7 12,9 Gewerbesteuerumlagen 2,8 2,1 Ganztags-, Betreuungsprogr. Schulen 0,9 1,0 Kindertagesstätten Sonstige soziale Leistungen 2,5 2,7 5,7 5, Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Aufwendungen belaufen sich auf Diese Position umfasst alle Aufwendungen, die nicht den anderen Aufwandspositionen zugeordnet werden können, z.b. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Steuern und Versicherungen, Reisekosten, Büromaterial, Zuwendungen an Fraktionen etc. Der Rückgang um rund 0,144 Mio. gegenüber dem Vorjahr verteilt sich auf eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Die Aufwendungen belaufen sich auf In dieser Position werden die Zinsaufwendungen für Kredite und bei Derivaten dargestellt. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Reduzierung um 0,2 Mio., die im Wesentlichen aus Veränderungen im Derivatebestand zurück zu führen sind. Weil auch die entsprechenden Zinserträge rückläufig sind, entsteht im Ergebnis keine nennenswerte Veränderung. Die Verbesserungen für Zinsaufwendungen im langfristigen Kreditbereich gegenüber dem Vorjahr (ca. 0,1 Mio. ) werden durch zusätzliche Zinsen im kurzfristigen Bereich wieder aufgehoben

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15 Jahresergebnis und Entwicklung der Ausgleichsrücklage Der Saldo des Ergebnisplans aus Erträgen abzüglich der Aufwendungen ergibt das Jahresergebnis. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Jahresergebnisses für den gesamten Planungszeitraum. Prognose 2008* * Die endgültigen Jahresabschlüssse bleiben abzuwarten. 0,1 Prognose 2009* -6,0 Planung ,7 Planung ,5 Planung ,0 Planung ,6 Der Ergebnisplan 2010 schließt mit einem Defizit in Höhe von rund 2,7 Mio. ab. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen übersteigt die Höhe der vorgesehenen Erträge, so dass der Haushalt strukturell nicht ausgeglichen ist. Insbesondere die Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer und den anteiligen Einkommensteuern, aber auch die aus der NKF-Systematik bedingten Mehraufwendungen durch Abschreibungen und Pensionsrückstellungen führen zu diesem negativen Ergebnis. Der Fehlbedarf im Ergebnisplan kann gemäß 75 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GO) durch die Inanspruchnahme der bilanziellen Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Nach aktuellem Stand kann davon ausgegangen werden, dass diese Rücklage zum noch in Höhe von rund 8,1 Mio. zur Verfügung steht. Damit gilt der Ergebnisplan 2010 als formal ausgeglichen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Ausgleichsrücklage im gesamten mittelfristigen Planungszeitraum zum jeweiligen Jahresabschluss (Angaben in Mio. ) , ,1 5,4 4,0 3,0 2,4 0 Prognose 2008 Prognose 2009 Planung 2010 Planung 2011 Planung 2012 Planung 2013 Die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009, soweit sie den Ergebnisplan betreffen, belaufen sich nach dem aktuellen Stand auf knapp 50 Tsd.. Im Falle der tatsächlichen Inanspruchnahme wird das Ergebnis 2010 und damit der Bestand der Ausgleichsrücklage entsprechend belastet werden. Auch in der mittelfristigen Planung wird der Haushalt voraussichtlich zu jeder Zeit über die Verwendung der Ausgleichsrücklage ausgeglichen im Sinne des 75 Abs. 2 GO gestaltet werden können. Nach aktuellem Stand können also mittelfristig Beschränkungen bei der Haushaltsführung entweder durch Genehmigungen der Aufsichtsbehörden oder gar durch Maßnahmen zur Haushaltssicherung vermieden werden. Gleichwohl führen die vorliegenden

16 Planungsdaten zu einer stetigen Aufzehrung des städtischen Eigenkapitals. Es sind deshalb verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Belastungen auf der Aufwandsseite zu reduzieren. Die 2009 drastisch zurückgegangenen Erträge aus der Gewerbe- und Einkommensteuer werden nach jetzigem Stand auch mittelfristig nicht wieder die Höhe vor Beginn der Wirtschaftskrise erreichen

17 Finanzplan und Investitionen Der Finanzplan weist die zahlungsrelevanten Geschäftsvorfälle (Ein- und Auszahlungen) im Planungszeitraum aus. Ergänzend zum Ergebnisplan werden hier insbesondere investive Maßnahmen, Kreditaufnahmen und -tilgungen abgebildet. Die Finanzierungsquellen werden transparent und die Veränderungen im Bestand der liquiden Mittel lassen sich herleiten. Der Finanzplan ist damit die maßgebliche Grundlage zur Beurteilung der finanziellen Situation einer Kommune. Die Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind bereits weitestgehend bei den Ausführungen zum Ergebnisplan erläutert. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Der Finanzplan geht von Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund 8,9 Mio. aus. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die wesentlichen Einzahlungsarten. in Mio ,8 3 2, Zuwendungen Veräußerung Anlagevermögen Beiträge / Entgelte 0,5 Wesentliche Einzahlungen sind: Zuwendungen nach dem Investitionsförderungsgesetz NRW ( Konjunkturpaket II ): - Erneuerung Naturwissenschaftstrakt Gymnasium rd. 1,2 Mio. - Mensa Gymnasium rd. 0,8 Mio. - Ausbau Breitband rd. 0,3 Mio. - Ausbau Wirtschaftswege rd. 0,2 Mio. - Skateanlage rd. 0,2 Mio. - Räumlichkeiten und Küche Kinderhaus Astrid Lindgren rd. 0,2 Mio. Erlöse aus Grundstücksveräußerungen (Industriegebiete) rd. 1,0 Mio. als Schulpauschale des Landes rd. 0,8 Mio. als Investitionspauschale des Landes rd. 0,8 Mio. Landeszuwendungen zur Umgestaltung der Innenstadt rd. 0,5 Mio. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch rd. 0,4 Mio. Landeszuwendung Kindergarten Lerchenfeld rd. 0,2 Mio. Landeszuweisungen 1000-Schulen-Programm rd. 0,2 Mio. Landeszuweisung Emsaue ganz nah rd. 0,1 Mio. Landeszuweisung zur Erweiterung Bahnübergang Südring rd. 0,1 Mio. als Sportpauschale des Landes rd. 0,1 Mio

18 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Geplant sind investive Auszahlungen in Höhe von rd. 13,0 Mio.. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Auszahlungsarten. in Mio ,3 7,4 Erwerb Anlagevermögen Baumaßnahmen Erwerb Finanzanlagen Zuwendungen 2,6 0,8 Wesentliche Einzelmaßnahmen sind (gerundete Werte): Maßnahmen nach dem Investitionsförderungsgesetz NRW ( Konjunkturpaket II ), insgesamt rd. 3,0 Mio. Umgestaltung Innenstadt: - Platz Brink rd. 0,9 Mio. - Bahnhofstraße rd. 1,2 Mio. Zuführung Eigenkapitalrücklage Abwasserwerk rd. 2,6 Mio. Neubau Kindergarten Lerchenfeld, einschl. Einrichtung rd. 0,9 Mio. Maßnahmen 1000-Schulen-Programm, insgesamt rd. 0,5 Mio. Grunderwerb und Erschließungen rd. 0,4 Mio. Investitionen für Software und Lizenzen rd. 0,2 Mio. Kostenanteil Stadt Bahnübergang Südring rd. 0,2 Mio. Einrichtung Stroetmanns Fabrik rd. 0,2 Mio. Neuanschaffung Fahrzeuge rd. 0,2 Mio. Investive Zuschüsse proklima rd. 0,1 Mio

19 Verbindlichkeiten und Liquidität Bei einem Gesamtvolumen der Investitionen 2010 in Höhe von rd. 10,5 Mio. (ohne Erwerb Finanzanlagen) ist ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von rd. 1,6 Mio. veranschlagt. Bei einer gleichzeitigen Tilgung vorhandener Kredite in Höhe von knapp 1,0 Mio. entspricht dies einer Netto-Neuverschuldung von rund 0,6 Mio.. Für den weiteren Zeitraum der mittelfristigen Planung (bis 2013) sind keine weiteren investiven Kredite vorgesehen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Kreditaufnahmen und -tilgungen im Planungszeitraum (Angaben in Mio. ). 2,0 1,5 1,4 1,5 1,6 Kreditaufnahme Tilgung 1,0 1,0 0,8 0,8 0,9 0,5 0,0 Ergebnis 2008 Prognose 2009 Planung 2010 Planung 2011 Planung 2012 Planung 2013 Die Kreditermächtigung für 2009 in Höhe von knapp 1,5 Mio. ist zunächst nicht in Anspruch genommen worden. Dies soll im Laufe des Jahres 2010 nachgeholt werden. Das Volumen der investiven Kredite 2010 kann sich deshalb noch um rund 1,5 Mio. erhöhen. Unter Berücksichtigung der übertragenen Kreditermächtigung von 2009 auf 2010 sinkt der Bestand an Krediten für investive Zwecke im Planungszeitraum 2010 bis 2013 um rund 1,9 Mio.. Zum Ende des Haushaltsjahres 2009 hatten diese Verbindlichkeiten einen Bestand in Höhe von rd. 30,3 Mio.. Dieser Stand wird bei planmäßigem Verlauf bis 2013 auf rund 29,9 Mio. zurück gehen (inkl. übertragene Kreditermächtigungen von 2009 auf 2010). Die Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (= liquide Mittel) ergibt sich aus dem Saldo des Finanzplans von Ein- und Auszahlungen. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der liquiden Mittel für den gesamten Planungszeitraum zum jeweiligen Ende des Haushaltsjahres (Angaben in Mio., inkl. Ermächtigungsübertragungen von 2009 nach 2010) , , ,6-2,9-3,9-4,9 Ergebnis 2008 Ergebnis 2009 Planung 2010 Planung 2011 Planung 2012 Planung 2013 Die Grafik verdeutlicht, dass sich die Liquiditätssituation der Stadt Emsdetten infolge der Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden Steuermindereinnahmen erheblich verschlechtert hat. Die vorhandene Liquiditätsreserve wurde im Jahr 2009 erheblich reduziert. Zur weiteren Sicherung der Liquidität wird bereits ab 2010 über den gesamten mittelfristigen Planungszeitraum die Aufnahme von kurzfristigen Krediten erforderlich sein

20 Zur Beurteilung der tatsächlichen Verbindlichkeiten ist deshalb der Bestand an Krediten für investive Zwecke und an Krediten zur Liquiditätssicherung zusammenfassend zu betrachten. Die nachfolgende Abbildung stellt den planmäßigen Verlauf des Gesamtschuldenstandes dar (Angaben in Mio., inkl. Ermächtigungsübertragungen von 2009 auf 2010) kurzfristige Kredite investive Kredite ,9 30,3 2,9 4,9 3,9 1,6 32,4 31,5 30,7 29, Ergebnis 2008 Ergebnis 2009 Planung 2010 Planung 2011 Planung 2012 Planung 2013 Nach derzeitiger Planung wird ab 2012 wieder ein positiver Finanzplan-Saldo erreicht und damit der Bestand an kurzfristigen Krediten wieder abgebaut werden können. Dies setzt allerdings eine positive Entwicklung der Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommensteuer sowie der Schlüsselzuweisungen voraus. Ende 2013 wird danach der Gesamtbestand an Verbindlichkeiten den Stand von 2008 bereits wieder unterschritten haben (inkl. Ermächtigungsübertragungen von 2009 nach 2010)

21 Gebühren Abfallbeseitigung Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 80 l Behälter 14- tägige Abfuhr 166,00 166,00 133,00 125,00 125,00 104,00 134,00 80 l Behälter 4-wöchtige Abfuhr 123,00 123,00 84,00 76,00 76,00 66,00 83, l Behälter 14-tägige Abfuhr 208,00 208,00 177,00 169,00 169,00 133,00 177, l Behälter 14-tägige Abfuhr 333,00 333,00 296,00 289,00 289,00 209,00 296,00 Biogefäße 120 l 79,00 79,00 59,00 61,00 61,00 38,00 78,00 Biogefäße 240 l 108,00 108,00 91,00 93,00 92,00 54,00 118,00 Container l 3.031, Container l 14-tägige Abfuhr 1.708, l-Abfallsack 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3, l - Papiergefäß 24,00 24,00 14,00 14,00 9,00 0,00 0, l - Papiercontainer 90,00 90,00 61,00 61,00 31,00 0,00 0,00 Abwasserbeseitigung Euro Euro Euro Euro Schmutzwasser-Ableitung 0,77 / m 3 0,77 / m 3 0,77 / m 3 1,09 / m 3 Wegen der grundlegend Schmutzwasser-Reinigung neuen Struktur 1,34 / m 3 1,34 / m 3 1,34 / m 3 1,37 / m 3 des Abwassergebühren Reinigung und Ableitung des Niederschlagswassers a) bei vollständiger Ableitung 2007 ist ein Vergleich zu den Vorjahren nicht 0,45 / m 2 / Jahr 0,45 / m 2 / Jahr 0,45 / m 2 / Jahr 0,61 / m 2 / Jahr b) bei eingeschränkter Ableitung durch mehr möglich. dauerhaft begrünte Garagendächer 0,42 / m 2 / Jahr 0,42 / m 2 / Jahr 0,42 / m 2 / Jahr 0,56 / m 2 / Jahr dauerhaft begrünte Hausdächer 0,40 / m 2 / Jahr 0,40 / m 2 / Jahr 0,40 / m 2 / Jahr 0,53 / m 2 / Jahr dauerhaft begrünte Haus- und Garagendächer 0,37 / m 2 / Jahr 0,37 / m 2 / Jahr 0,37 / m 2 / Jahr 0,50 / m 2 / Jahr die Nutzung als Brauchwasser für Toilette und Waschmaschine 0,34 / m 2 / Jahr 0,34 / m 2 / Jahr 0,34 / m 2 / Jahr 0,42 / m 2 / Jahr dauerhaft begrünte Garagendächer und Brauchwassernutzung für Toilette und Waschmaschine 0,29 / m 2 / Jahr 0,29 / m 2 / Jahr 0,29 / m 2 / Jahr 0,39 / m 2 / Jahr dauerhaft begrünte Hausdächer und Brauchwassernutzung für Toilette und Waschmaschine 0,26 / m 2 / Jahr 0,26 / m 2 / Jahr 0,26 / m 2 / Jahr 0,36 / m 2 / Jahr dauerhaft begrünte Haus- und Garagendächer und Brauchwassernutzung für Toilette und Waschmaschine 0,23 / m 2 / Jahr 0,23 / m 2 / Jahr 0,23 / m 2 / Jahr 0,33 / m 2 / Jahr c) bei vollständiger beeinträchtigungsfreier Verregnung, Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer 0,00 / m 2 / Jahr 0,00 / m 2 / Jahr 0,00 / m 2 / Jahr 0,00 / m 2 / Jahr

22 Gebühren Straßenreinigung und Winterdienst Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Reinigungsklassen Sommerreinigung RK 0 - Selbstreiniger Wegen der grundlegend neuen Struktur der Gebühren für RK 1 - Hauptverkehrsstraßen Straßenreinigung und Winterdienst 2008 ist 1,82 1,83 2,20 ein Vergleich zu den RK 2 - Anliegerstraßen Vorjahren nicht mehr 0,91 0,91 1,10 möglich. RK 3 - Verkehrsberuhiger Bereich 0,91 0,91 1,10 RK 4 - Fußgängerzone 9,09 8,22 11,00 Dringlichkeitsstufen Winderdienst Stufe 1 0,46 0,41 0,69 Stufe 2 0,37 0,33 0,55 Stufe 3 0,23 0,21 0,34 Hundesteuern Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Hund 56,00 56,00 56,00 56,00 56,00 56,00 76,00 2. Hund 62,00 62,00 62,00 62,00 62,00 62,00 84,00 3. Hund 68,00 68,00 68,00 68,00 68,00 68,00 92,

23 Glossar Positionen des Ergebnisplans Zeile 1: Steuern und ähnliche Abgaben Steuern sind nach der Legaldefinition des 3 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Hierzu gehören insbesondere die Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer), die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und sonstige Gemeindesteuern (Vergnügungssteuer und Hundesteuer). Dazu gehören auch Ausgleichsleistungen, insbesondere Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich. Zeile 2: Zuwendungen und allgemeine Umlagen Unter die Zuwendungen fallen Zuweisungen und Zuschüsse. Dies sind Finanzhilfen zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers. Zuweisungen erhalten die Gemeinden von einem anderen öffentlich-rechtlichen Aufgabenträger. Dazu gehören allgemeine Zuweisungen (z.b. Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes) und andere Bedarfszuweisungen für laufende Zwecke. Zuschüsse erhalten die Gemeinden dagegen von privaten Personen, Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften (z.b. Spende einer Privatperson oder Firma). Zu den Zuwendungen gehören auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuwendungen. Zeile 3 Sonstige Transfererträge Unter Transfer wird im kommunalen Haushaltsrecht NRW die Übertragung von Finanzmitteln ohne konkrete Gegenleistung verstanden, soweit es sich nicht um Steuern handelt. Volkswirtschaftlich stellen Transfers die Umleitung von Kaufkraft ohne die Schaffung zusätzlichen Einkommens dar. Ausgehend von dem verbindlichen Kontenrahmen geht es hier fast ausschließlich um den Ersatz von gewährten sozialen Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen. Zeile 4: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Unter die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte fallen alle öffentlichen Abgaben, denen eine konkrete Gegenleistung gegenübersteht (Gebühren) oder die dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Beiträge) dienen. Hierzu gehören insbesondere Verwaltungsgebühren, das sind öffentlichrechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen, z.b. Passgebühren, Genehmigungsgebühren. Darüber hinaus sind hier Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte dargestellt, das sind Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z.b. Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, der Müllabfuhr, der Straßenreinigung, der Sondernutzung von Straßen, Eintrittsgelder zu kulturellen Veranstaltungen etc. Weiterhin gehören hierzu die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge (Erschließungsbeiträge nach BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG) entsprechend der Abnutzung der einzelnen Erschließungsanlagen sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich (Abwasserbeseitigung, Müllabfuhr und Straßenreinigung). Zeile 5: Privatrechtliche Leistungsentgelte Als privatrechtliche Leistungsentgelte werden diejenigen Entgelte ausgewiesen, für die eine konkrete Gegenleistung erbracht wird, ohne dass es eine öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage (Satzung) gibt. Dies sind Erträge aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Wohn- und Geschäftsräumen, von Betriebsanlagen, Garagen, von Reklameflächen. Hierzu gehören auch Entgelte für die Überlassung von Inventar in vermieteten Räumen, außerdem

24 Erträge aus Erbbaurecht und Erbpacht sowie aus Jagdpacht für eigene Grundstücke und Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (z.b. für Drucksachen aller Art, Familienbücher). Zeile 6: Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erstattungen erhält die Stadt Emsdetten für Aufwendungen, die sie für eine andere Stelle erbracht hat. Die Stadt handelt in diesen Fällen im Auftrag eines Dritten. Hierzu gehören insbesondere Erstattungen, die aus der Delegation von den örtlichen oder überörtlichen Trägern der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben an die Kommune resultieren. Hierunter fallen nicht die Erstattungen für Transferleistungen. Zeile 7: Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen werden alle Ertragsarten zusammengefasst, die in den bisherigen Positionen nicht abgebildet werden können. Hierzu gehören insbesondere Konzessionsabgaben, Bußgelder, Säumniszuschläge und die Verzinsung der Gewerbesteuer; daneben aber auch Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten (z.b. Investitionspauschale) oder aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens oder aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen. Zeile 8: Aktivierte Eigenleistungen Unter Eigenleistungen versteht man Aufwendungen der Verwaltung, die zur Herstellung eines Anlagegutes benötigt werden und zur Verwendung im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Kommune bestimmt sind. Praktische Relevanz haben die Planungsleistungen der städtischen Ingenieure bei der Herstellung, Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung von städtischen Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen. Die aktivierten Eigenleistungen werden wie die anderen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Anlagenbuchhaltung erfasst und, soweit es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt, planmäßig abgeschrieben. Zeile 9: Bestandsveränderungen Als Bestandsveränderungen sind Erhöhungen bzw. Verminderungen des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr zu erfassen. Eine praktische Bedeutung hat diese Position ggf. bei kommunalen Unternehmen, nicht jedoch für den städtischen Kernhaushalt. Zeile 10: Ordentliche Erträge Hier wird der Summenwert der Zeilen 1 bis 9 dargestellt. Zeile 11: Personalaufwendungen Personalaufwendungen sind alle Aufwendungen, die unmittelbar mit der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenhängen. Grundsätzlich werden die Personalaufwendungen brutto erfasst. Weiterhin fallen unter die Personalaufwendungen alle Aufwendungen des Arbeitgebers für die soziale Sicherung der Beschäftigten. Dies sind insbesondere die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Aufwendungen für Beihilfen. Auch die Zuführung von Beträgen zur Pensionsrückstellung für aktiv Beschäftigte fällt unter den Personalaufwand. Die Höhe der Zuführung ergibt sich aus einer versicherungsmathematischen Berechnung des Barwerts am Ende und am Anfang der Rechnungsperiode. Die Bildung von Pensionsrückstellungen für Beamte ist unabhängig davon, ob die Kommune die Versorgungsbezüge später selbst leistet, oder ob sie sich (wie die Stadt Emsdetten) einer Versorgungskasse angeschlossen hat, die über ein Umlageverfahren gedeckt wird. Da die Pensionäre bzw. Hinterbliebenen in jedem Fall einen Anspruch gegenüber dem ursprünglichen Dienstherrn besitzen, ist die entsprechende Verpflichtung auch bei diesem als Pensionsrückstellung auszuweisen. Demgegenüber bestehen die Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zusatzversorgung regelmäßig gegenüber der entsprechenden Versorgungskasse, so dass hier die Bildung einer Rückstellung nicht zu erfolgen hat

25 Zeile 12: Versorgungsaufwendungen Als ergebniswirksamer Versorgungsaufwand sind alle Leistungen für die Versorgungsempfänger zu erfassen, für die zuvor Rückstellungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe gebildet wurden. Nach der Verpflichtung der Kommunen zur Bildung von Pensionsrückstellungen sollten die Aufwendungen grundsätzlich bereits während der aktiven Beschäftigungszeit der Versorgungsempfänger als Zuführung zur Pensionsrückstellung ergebniswirksam geworden sein. Dies trifft sowohl auf die Beamtenpensionen als auch auf die Beihilfegewährung für ehemalige Beschäftigte zu. Soweit für die Zahlung der Pensionen ausreichende Rückstellungen zur Verfügung stehen, können diese aus der Rückstellung vorgenommen werden und werden damit im Jahr der Zahlung nicht noch einmal ergebniswirksam. Zeile 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hierunter sind alle im Rahmen der Aufgabenerfüllung erhaltenen Sach- und Dienstleistungen, die mit Ressourcenverbrauch verbunden sind, nachgewiesen. Diese Aufwendungen sind sehr vielfältig. Die tiefergehende Gliederung des Kontenplans umfasst Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Aufwendungen für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, Mieten und Pachten, Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens, besondere Aufwendungen für Beschäftigte, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Zeile 14: Bilanzielle Abschreibungen Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Gemeinde dauerhaft zu dienen, sind dem Anlagevermögen zuzuordnen. Soweit diese Vermögensgegenstände im Rahmen ihrer Verwendung einer regelmäßigen Abnutzung unterliegen oder durch außergewöhnliche Vorfälle verbraucht werden, wird die hierdurch verursachte Minderung des Anlagevermögens als bilanzielle Abschreibung ergebniswirksam nachgewiesen. Planmäßige Abschreibungen ergeben sich i.d.r. nach 35 Abs. 1 GemHVO durch die lineare Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens auf die übliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (lineare Abschreibung). Die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer ist kommunalspezifisch unter Berücksichtigung der vom Innenministerium herausgegebenen Orientierungstabelle vorzunehmen. Zeile 15: Transferaufwendungen Als Transferaufwendungen werden Übertragungen der Kommune an den öffentlichen oder privaten Bereich erfasst, denen keine Gegenleistung gegenübersteht, die aber nicht aus der Steuerpflicht der Kommune resultieren. Grundlage für Transferaufwendungen können Rechtsnormen, Ratsbeschlüsse oder auch Verwaltungsentscheidungen sein. Unter Transferaufwendungen fallen insbesondere Zuweisungen und Zuschüsse Geleistete Zuwendungen an den öffentlichen Bereich (Zuweisungen) oder an den privaten Bereich (Zuschüsse) sind als Transferaufwendungen unmittelbar ergebniswirksam nachzuweisen, soweit keine Aktivierungsfähigkeit der Zuwendung vorliegt. Diese Beurteilung erfolgt ausschließlich aus der Sicht des Bilanzierenden (der Kommune) und nicht aus Sicht des Zuwendungsempfängers. Damit ist nicht entscheidend, ob mit der Zuwendung beim Empfänger eine Investition finanziert werden soll (sog. Investitionszuschuss) oder ob die Zuwendung beim Empfänger für eine andere Verwendung vorgesehen ist. Die Aktivierungsfähigkeit hängt davon ab, ob die Kommune durch die Zuwendung selber das wirtschaftliche Eigentum an dem Vermögensgegenstand erlangt oder eine über den

26 nächsten Bilanzstichtag hinausgehende Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers auslöst, die sie auch tatsächlich, z.b. durch eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung zur Rückzahlung der Zuwendung, durchsetzen kann. Entscheidend sind die zahlungsbegründenden Unterlagen, i.d.r. der Zuwendungsbescheid. Schuldendiensthilfen Schuldendiensthilfen stellen eine besondere Form der Zuwendungen dar, die auf die Erleichterung des Schuldendienstes beim Empfänger ausgerichtet ist (z.b. Zinszuschüsse). Sozialtransfers Wichtigster und umfangreichster Bestandteil der kommunalen Transferaufwendungen sind die Sozialtransfers, die sich i.d.r. aus der Sozialgesetzgebung ergeben, z.b. die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, dem Jugendwohlfahrtsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es handelt sich um alle sozialen Leistungen, die natürlichen Personen in Form von individuellen Hilfen gewährt werden, unabhängig davon, ob es sich um laufende oder einmalige Leistungen handelt, auch darlehnsweise gewährte Hilfen. Umlagen im Rahmen des Steuerverbundes (Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit) Kreisumlage sonstige Transferaufwendungen (z.b. Rückerstattung überzahlter Gewerbesteuern aus Vorjahren, wenn das Ergebnis nicht mehr korrigiert werden kann) Zeile 16: Sonstige ordentliche Aufwendungen In dieser Position werden diejenigen Aufwandsarten zusammengefasst, die sich nicht unter den oben genannten Aufwandsarten subsumieren lassen. Hierunter fallen sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (sog. Personalnebenkosten) Dazu gehören die Aufwendungen für Personalmaßnahmen (Einstellung, Umsetzung, Entlassung), für Aus- und Fortbildung, Fahrt- und Umzugskosten, für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, für Belegschaftsveranstaltungen, für Dienstjubiläen Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dazu gehören Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten, Erbbauzinsen, Mietaufwendungen für Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, Einrichtungsgegenstände und EDV-Anlagen (Hard- und Software), laufende Leistungen aufgrund von Leasingverträgen Geschäftsaufwendungen Steuern, Versicherungen, Aufwendungen für Schadensfälle Erstattungen für Aufwendungen von Dritten Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen (Sonderabschreibung) Besondere ordentliche Aufwendungen, z.b. Bußgelder, Säumniszuschläge, Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften Weitere sonstige Aufwendungen, z.b. Verfügungsmittel, Fraktionszuwendungen Zeile 17: Ordentliche Aufwendungen Hier wird der Summenwert der Zeilen 11 bis 16 dargestellt. Zeile 18: Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Hier wird der Saldo aus den Zeilen 10 und 17 dargestellt. Zeile 19: Finanzerträge Als Finanzerträge kommen für die Kommune Zinserträge, z.b. aus ausgegebenen Darlehen sowie Dividenden und andere Gewinnanteile von Beteiligungen, Ausleihungen und Wertpapieren des Finanzanlagevermögens, aus Kaufpreis- und anderen Forderungen in Betracht

27 Daneben werden hier sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen. Hierunter fallen auch die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens (z.b. Tages- und Festgeldzinsen). Zeile 20: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Hier werden die Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen (z.b. Kreditbeschaffungskosten) ausgewiesen, die sich aus der Inanspruchnahme von Fremdkapital ergeben. Zeile 21: Finanzergebnis Hier wird der Saldo aus den Zeilen 19 und 20 dargestellt. Zeile 22: Ordentliches Ergebnis Hier wird der Saldo aus den Zeilen 18 und 21 dargestellt. Zeilen 23-25: Außerordentliche Ergebnisbestandteile Unter außerordentlichem Ertrag bzw. außerordentlichem Aufwand werden Vorgänge erfasst, die zwar durch die Aufgabenerfüllung der Kommune verursacht wurden, jedoch für den normalen Ablauf der Verwaltung unüblich sind. Würde dieser außerordentliche Ertrag bzw. Aufwand in der Ergebnisrechnung berücksichtigt, so entstünde hierdurch ein falsches Bild der Ertragslage der Kommune. Voraussetzung für eine Zuordnung von Beträgen zum außerordentlichen Bereich ist daher, dass es sich um Vorgänge handelt, die ungewöhnlich, selten und von wesentlicher Bedeutung sind. Außerordentliche Aufwendungen und Erträge fallen beispielsweise im Zusammenhang mit Naturkatastrophen an, aber auch im Zusammenhang mit der Veräußerung von Beteiligungen. Die Abgrenzungsfragen entsprechen praktisch dem Handelsrecht. Zeile 26: Jahresergebnis Hier wird aus dem Saldo der Zeilen 22 und 25 dargestellt, ob ein Jahresüberschuss oder ein -defizit erreicht wird. Das Ergebnis wirkt sich auf die Bilanz zum Jahresabschluss aus. Ein Überschuss erhöht das vorhandene Eigenkapital, durch ein Defizit wird das Eigenkapital geschmälert. Steht kein ausreichendes Eigenkapital zur Kompensation eines Defizites zur Verfügung, ist ein formaler Haushaltsausgleich nicht mehr möglich. Zeilen 27 und 28: Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Der Ausweis der Ressourcenverbräuche in den Teilplänen ist ein weiteres Ziel des NKF- Haushalts. Um dies durchführen zu können, ist der Nachweis der internen Leistungsbeziehungen zwischen den verschiedenen Teilplänen erforderlich. Interne Leistungsbeziehungen sind auf der Basis der Inneren Verrechnungen (Interner Ertrag / Interner Aufwand) dargestellt. Bei der Zusammenfassung im Gesamt-Ergebnisplan saldieren sich Erträge und Aufwendungen zwangsläufig auf null. Zeile 29: Ergebnis Hier wird der Saldo aus den Zeilen 26 bis 28 dargestellt

28

29 Flächengröße des Gemeindegebietes davon Siedlungs- und Verkehrsfläche davon Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche davon Erholungsfläche, Friedhofsfläche davon Verkehrsfläche davon Freifläche außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche davon Landwirtschaftsfläche davon Waldfläche davon Wasserfläche davon Moor, Heide, Unland davon Abbauland davon Flächen anderer Nutzung ha ha ha 59 ha 453 ha ha ha 791 ha 141 ha 77 ha 17 ha 2 ha Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW, Stand

30

31 Einwohnerzahl nach den Volkszählungen am nach den Fortschreibungen des Landesbetriebs Information und Technik NRW Istwert lt. Bürgerbüro Die nachfolgende Abbildung des Landesbetriebs Information und Technik NRW stellt die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Emsdetten seit 1978 im Vergleich zum Land NRW und zum Typ Kleine Mittelstadt dar. Nach der Kategorisierung des Landesbetriebs IT wird die Stadt Emsdetten als Gemeindetyp Kleine Mittelstadt eingestuft, d.h. als Ober- oder Mittelzentrum, unter Einwohner. Für 1978 wird der Wert 100 zugrunde gelegt. Die Einwohnerzahl der Stadt Emsdetten hat sich seit 1978 um rd. 16% erhöht und erreicht damit einen besseren Wert als NRW (+5%) und die kleinen Mittelstädte (+13%). Seit Mitte des 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts hat sich die demographische Entwicklung in Emsdetten im Vergleich zu den anderen kleinen Mittelstädten positiv entwickelt

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