Zivil-militärische Zusammenarbeit als politische Programmatik seit den 1990er Jahren
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1 Zivil-militärische Zusammenarbeit als politische Programmatik seit den 1990er Jahren SiFo-Fachworkshop : Erfahrungen und Perspektiven zivil-militärischer Zusammenarbeit im Katastrophenfall Dipl.Päd. Angela Clemens-Mitschke, Referatsleiterin BBK Abteilung II Seite 1
2 Weitere Akteure Weitere Akteure Säulen des Sicherheitssystems Gesamtgesellschaftliches Sicherheitssystem Polizei (BKA, Bpol, Lpol) Bundeswehr Nachrichtendienste Akteure im Bevölkerungsschutz Privatwirtschaft / Infrastrukturbetreiber Umfassendes, komplexes Risiko- und Krisenmanagement einschließlich Risikoanalysen Abteilung II Seite 2
3 Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG Bundesgesetze) Katastrophenschutz (Art. 30, 70 GG Landesgesetze) Verfassungsrechtliche Grundlagen Bevölkerungsschutz Zivilschutz Katastrophenschutz der Bund Amtshilfe, Art. 35 GG Katastrophenhilfe die Länder BBK Abteilung II Seite 3
4 Bevölkerungsschutz ein Definitionsversuch Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz und des Bundes im Zivilschutz. Der Bevölkerungsschutz umfasst somit alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten. Der Bevölkerungsschutz umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse Große Schnittmengen mit Polizei und Militär (BBK-Glossar Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes, 2011) Abteilung II Seite 4
5 Integriertes Hilfeleistungssystem im föderalen Bundesstaat Schadenslagen von nationaler Bedeutung, kriegerische Konflikte Amts- und Katastrophenhilfe des Bundes (Inland- / Ausland) Bund BBK Länder Ggf. Bezirksregierungen (soweit vorhanden) Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) lokale / regionale Großschadensund Katastrophenlagen Länderpolizeien Alltagsereignisse / Rettungsdienst, Brandschutz, Technische Hilfe Abteilung II Seite 5
6 Kernaufgabe Zivilschutz 1 Abs. 1 und 2 des ZSKG 1 Aufgaben des Zivilschutzes (1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. (2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere 1. der Selbstschutz, 2. die Warnung der Bevölkerung, 3. der Schutzbau, 4. die Aufenthaltsregelung, 5. der Katastrophenschutz nach Maßgabe des 11, 6. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, 7. Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern (1) Der Bund erstellt im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz. Das Bundesministerium des Innern unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Risikoanalyse nach Satz 1 ab 2010 jährlich. Abteilung II Seite 6
7 ZMZ ein Definitionsversuch Zusammenarbeit von zivilen und militärischen Stellen Anmerkung: ZMZ gliedert sich in ZMZInland und ZMZAusland. ZMZInland beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Militär einerseits und zivilen (Hilfs)Organisationen sowie Verwaltungen andererseits innerhalb Deutschlands im Rahmen von Amts- und Katastrophenhilfe sowie der Gesamtverteidigung. ZMZAusland (auch Civil Military CoOperation (CIMIC) genannt) beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Militär einerseits und zivilen nationalen und internationalen (Hilfs)Organisationen sowie Verwaltung und Bevölkerung des Gastlandes andererseits. (BBK-Glossar Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes, 2011) Abteilung II Seite 7
8 ZMZ politische Programmatik seit den 90er Jahren Verfassungsrechtlicher Auftrag der Bundeswehr Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung Kampf gegen internationalen Terrorismus Unterstützung von Bündnispartnern Schutz Deutschlands und seiner Bürger Rettung und Evakuierung Partnerschaft und Kooperation Hilfeleistungen Bw im Inland und Ausland Abteilung II Seite 8
9 ZMZ politische Programmatik seit den 90er Jahren Verfassungsrechtlicher Auftrag der Bundeswehr Landesverteidigung (primär) seit Gründung 1955 Amtshilfe (subsidiär) bis 1968 Entwicklung ZMZ Amts-/Katstrophenhilfe (subsidiär) nach Art 35 (2) + (3) GG bis heute Reservisten in Heimatschutzbrigaden z.b. Objektschutz bis VPR 2011 Kommando Territoriale Aufgaben Reservisten zur Erfüllung der subsidiären Aufgaben insbesondere Katastrophenhilfe 01/ Abteilung II Seite 9
10 ZMZ politische Programmatik seit den 90er Jahren Alt! bis 2011 Abteilung II Seite 10
11 Der Weg zur Neuausrichtung der Bundeswehr Sparklausur 7. Juni Bericht Kommission 26. Oktober Konzeption der Reserve 1. Februar Kabinett- Beschluss 15. Dezember Feinausplanung 13. Februar Stab InspSKB 1. April Aufstellung KdoSKB 1. Oktober Aufstellung Planungsamt 24. Oktober Aufstellung Fähigkeitskommandos Auflösung WBK Beginn Umbau Truppe Abteilung II Seite 11
12 ZMZ politische Programmatik seit den 90er Jahren ZMZ heute Heimatschutz Beitrag Bw Originäre Aufgaben Subsidiäre Aufgaben Überwachen des deutschen Luftund Seeraums Landesverteidigung im klassischen Sinn Absicherung militärischer Anlagen im Inland Amtshilfe Bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen 35 (2) Beim Schutz kritischer Infrastruktur 87a (3) Bei innerem Notstand 87a (4) Notwendige Fähigkeiten Bewachung militärischer Anlagen/Einrichtungen Objektschutz militärischer Anlagen/Einrichtungen Grundkenntnisse Hilfeleistungen Abteilung II Seite 12
13 Ebenen Zusammenarbeit ZMZ im Grundbetrieb zukünftig Bundesbehörde Bundesoberbehörde KdoSKB Neu! BBK-GMLZ KdoTA Landesbehörde Landesregierung LKdo Mittelbehörde Bezirksregierung Landkreis Kreisfreie Stadt Behörde Kommunalverwaltung Private Dritte BVK KVK StOÄ KasKdt DSt Hafenbehörden etc NGO Priv. Unternehmen Abteilung II Seite 13
14 ZMZ politische Programmatik seit den 90er Jahren Katastrophenfälle in Deutschland (ausgewählte Beispiele) Hochwasser 1962 Hamburg ZMZ Amts-/Katastrophenhilfe Art. 35 (2) +(3) GG Waldbrand 1975 Niedersachsen Schneekatastrophe 1978/79 Schleswig - Holstein Eisenbahnunglück 1998 Eschede Hochwasser an Donau + Elbe 2002 und Abteilung II Seite 14
15 Internationale Zusammenarbeit (VN / EU / NATO) VN Betroffener Staat MIC Emergency Response Coordination Centre (ERCC) Botschaft Minister Ausw. Amt Lagezentrum BMI Lagezentrum KM Informationsmanagement und Ressourcenrecherche Klärung von Detailfragen (Kostenübernahme, technische/logistische/operativer Aspekte etc.) BBK/GMLZ über LZ BMI direkt Länder Bundespolizei Bundeswehr andere Ressorts Priv. Hilfsorganisationen Abteilung II Seite 15
16 ZMZ politische Programmatik seit den 90er Jahre Truppenreserve ZMZ heute Territoriale Reserve Allgemeine Reserve Personal-/ Verstärkungsreserve in aktiven TrT ErgTrT Verstärkung aktive Truppe im gesamten Einsatzspektrum BVK/KVK ZMZ-Stützpkt. Regionale Sich./ Unterstützungskräfte (RSUKr) Entlastung aktive Truppe im Heimatschutz Außerhalb von Beorderungen Ergänzung aktive Truppe Grundlage für flexiblen Aufwuchs Ausscheidende mit Bindung an Verband/Funktion Scharnier zivil-milit. durch regionale Multiplikatoren Grundlage für kurz-/mittelfristige Aufwuchsfähigkeit (nur RSUKr) Ausgeschiedene, Ehemalige mit regionaler Bindung, Spezialistenpool Mittlerrolle Grundlage für langfristigen Aufwuchs Alle Reservistinnen und Reservisten sowie Ungediente Abteilung II Seite 16
17 Aussagen zu Bedrohungen und Risiken VPR 2011: Eine unmittelbare territoriale Bedrohung Deutschlands mit konventionellen militärischen Mitteln ist unverändert unwahrscheinlich. NATO 2013: Joint Threat Assesement (vor Ukraine-Krise): Ausgewiesene regionale und überregionale Bedrohungen einschließlich Terror, Cyberwar, Bedrohung der Sicherheit von Energie und Rohstoffversorgung, Proliferation von Massenvernichtungswaffen, Bedrohungen durch nichtstaatliche Akteure, militärische Bedrohungen Abteilung II Seite 17
18 Außen- und sicherheitspolitische Risiken: Bevölkerungsschutzrelevanz Abteilung II Seite 18
19 Sicherheitspolitische Studie des BBK 2014 Erster Versuch einer (offenen) zusammengefassten, zitierbaren Bedrohungsanalyse für die BRD aus Sicht des Zivilschutz Auftragnehmer: Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) Zweck: Information, Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung, Entscheidungsunterstützung Erkenntnisse u. a.: a) sicherheitspolitisch relevante Bedrohungen und Risiken nehmen zu und sind bzw. werden komplexer, b) asymmetrisch ausgetragene Konflikte/Kriege nehmen zu (Veränderung des Kriegsbildes Auswirkung auf MV und ZV/ZS, c) neue Technologien verändern Kriegsbilder (Cyberwar), d) Proliferation und Waffentechnologien senken Hemmschwellen (konventionell, aber auch nukleare Schwelle), e) neue Hotspots entstehen (s. Pazifik, aber auch Nordafrika) Abteilung II Seite 19
20 Sicherheitspolitische Studie des BBK 2014 Erkenntnisse u.a.: der Zivilschutz in Deutschland hat zwar einige richtige Bedarfe erkannt, Beispiele hierfür sind: a) CBRN-Konzept, MANV-Konzept, b) übergreifendes Risiko- und Krisenmanagement als Philosophie, b) LÜKEX, c) Risikoanalyse (Methodik), d) Schutz-KRITIS inkl. Cybersicherheit.aber es fehlt ein modernes Gesamtkonzept für ein gesamtstaatliches Krisenmanagement mit Blick auf Zivilverteidigung und Zivilschutz! Abteilung II Seite 20
21 Ganzheitlicher Ansatz: Risiko- und Katastrophenmanagement - Erarbeitung eines strategischen Konzeptes für eine zeitgemäße Zivile Verteidigung inkl. eines effektiven Zivilschutzes (Parlamentsauftrag!) notwendig sind: Bedrohungsanalyse BRD Risikoanalyse Zivilschutz (gesetzlicher Auftrag vorhanden!) Normativer Rahmen: Gesamtverteidigungsrichtlinie neu (ggf. neue Nomenklatur für GV, ZV erforderlich, um Akzeptanz zu erzielen) Anpassung ZSKG Anpassung Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze Abteilung II Seite 21
22 Es geht weiter! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Angela Clemens-Mitschke Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Referatsleiterin II.1, Grundsatzangelegenheiten des Bevölkerungsschutz/Risikoanalyse Provinzialstraße 93 D Bonn Tel.: 0049 (0) Mail: angela.clemens-mitschke@bbk.bund.de Homepage: Abteilung II Seite 22
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