Corporate Compliance Korruptionsvermeidung

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1 Corporate Compliance Korruptionsvermeidung

2 Gliederung 1. Corporate Compliance a) Definition Corporate Compliance b) Vorteile Corporate Compliance c) Rechtliche Grundlagen d) Grundfunktionen e) Elemente 2. Korruptionsvermeidung a) Definition Korruption b) Gefährdete Bereiche c) Folgen d) Maßnahmen 3. Vergaberecht a) 97 GWB b) Präventationsmaßnahmen c) Gegenüberstellung möglicher Risiken und Maßnahmen 2

3 Corporate Compliance Was ist das? Compliance bedeutet das Einhalten von Vorschriften in Form von externen und internen Regeln, um so in erster Linie Haftungsrisiken zu minimieren. 3

4 Vorteile für Ihr Unternehmen durch Compliance Vorbeugung von Schadensfällen Schadensbegrenzung durch frühzeitige Risikoidentifikation Bestands- und Qualitätssicherung Förderung des Unternehmensimages und der Reputation Minimierung der strafrechtlichen Verantwortung des Unternehmens und des Managements Compliance kann langfristig zu einer Steigerung des Unternehmenswertes führen (höhere Reputation, keine Imageschäden, Umsatzeinbrüche und Sanktionen) Oft hilft Corporate Compliance auch dabei, das Ratingergebnis zu steigern 4

5 Corporate Compliance rechtliche Grundlagen Sorgfaltspflicht 93 AktG und 43 GmbHG (gilt durch 116 AktG auch für Aufsichtsratsmitglieder) Pflicht zur Einrichtung eines Überwachungssystems 91 Abs.2 AktG Haftung der Aufsichtspflichtigen im Unternehmen 130,9 OWiG KonTraG Korruptionsbekämpfungsgesetz Gesetz für Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG) Für an der US-amerikanischen Börse notierte Unternehmen auch SOX (Sarbanes-Oxley Act) 5

6 Corporate Compliance 3 Grundintentionen 1. Prävention von Fehlverhalten 2. Aufdeckung von Fehlverhalten 3. Reaktion auf Fehlverhalten 6

7 Corporate Compliance 5 Grundfunktionen 1. Schutz 2. Beratung und Information 3. Qualitätssicherung 4. Überwachung 5. Marketing 7

8 Corporate Compliance - Elemente 1. Verhaltenskodex 2. Whistleblowing-Systeme 3. Risikomanagement 4. Compliance-Beauftragte (Compliance Officer) 5. Wertemanagement 6. Funktionstrennungen 7. 4-Augen-Prinzip 8. Informationsorganisation 9. D&O-Versicherung 8

9 Korruptionsvermeidung Missbrauch einer Vertrauensstellung um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlicher Anspruch besteht (Bestechung/Bestechlichkeit; Vorteilsannahme/ Vorteilsgewährung) Gegenwärtig ist ein gesteigertes Bewusstsein für Korruption erkennbar - Durch medienspektakuläre Fälle von schwarzen Kassen - Durch die Wirtschaftskrise - Durch verschärfte Ermittlungen und Sanktionen in diesem Bereich 9

10 Korruption gefährdete Bereiche wo Zugang zu vertraulichen Informationen besteht Ausschreibungen vorbereitet werden Aufträge vergeben werden Verträge abgeschlossen werden Zuschüsse gewährt werden Verfügungsberechtigungen über Haushaltsmittel bestehen Leistungen überwacht und bescheinigt werden Genehmigungen und Bewilligungen erteilt werden Bescheinigungen, Urkunden und Ausweise ausgestellt werden Sanktionen gegen Verstöße erteilt werden (z.b. Straßenverkehr) Steuern, Gebühren und Beiträge erhoben werden Über Vollstreckung, Stundung oder Erlass entschieden wird Häufige Außenkontakte stattfinden Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnisse erteilt werden Geld oder andere Zahlungsmittel angenommen werden 10

11 Korruption Folgen und Auswirkungen Hauptfolgen von Korruption - Vertrauensverlust - Finanzieller Schaden (Bußgelder, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung) Weitere Auswirkungen von Korruption - Durch Korruption werden selten Einzelpersonen geschädigt, sondern meist eher größere Personengruppen (Steuerzahler, Mitglieder von Versicherungen) - Der Schaden des zu Unrecht nicht berücksichtigten Bieters im Vergabeverfahren ist sein entgangener Gewinn - Durch Korruption entstehen Wettbewerbsverzerrungen im Vergabeverfahren - Durch Lobbyarbeit im größeren Ausmaß kann es sogar zu einer Gefährdung der Demokratie kommen 11

12 Korruptionsvermeidung - Maßnahmen Information - Beispiel: Umfassende Information aller Ebenen und Mitarbeiter (bei jedem Mitarbeiter muss ein Problembewusstsein geweckt werden) Organisation - Beispiel: Funktionstrennungen von Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung Personal - Beispiel: Überarbeitung der Dienstanweisungen hinsichtlich Korruption 12

13 Vergaberecht - 97 GWB Von genereller Wichtigkeit ist der Inhalt von 97 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen): 97 Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. (2) Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet. (3) Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpflichtet der Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren. (4) Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist. (4a) Auftraggeber können Präqualifikationssysteme einrichten oder zulassen, mit denen die Eignung von Unternehmen nachgewiesen werden kann. (5) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. (6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über das bei der Vergabe einzuhaltende Verfahren zu treffen, insbesondere über die Bekanntmachung, den Ablauf und die Arten der Vergabe, über die Auswahl und Prüfung der Unternehmen und Angebote, über den Abschluss des Vertrages und sonstige Fragen des Vergabeverfahrens. (7) Die Unternehmen haben Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. 13

14 Vergaberecht Präventionsmaßnahmen - Beispiele Führung einer Firmen- und Bieterdatei Bei der Zuverlässigkeitsprüfung der Bieter können von diesen Eigenerklärungen verlangt werden - Oder es können Korruptionsklauseln in die Vertragsbedingungen eingearbeitet werden - Sanktionen und Vertragsstrafen (z.b. pauschalierter Schadensersatz) Genaue Festlegung der auszuschreibenden Leistungen - Sonst Gefahr von nachträglichen Leistungsänderungen (z.b. überhöhte Preise) - Die Planungen sollten stichprobenartig überprüft werden Verhinderung von Interessenkollision im Sinne des Gleichbehandlungsgebots ( 16 VgV) - Rechtsfolge des Verstoßes gegen 16 VgV kann der Ausschluss des betroffenen Bieters sein oder die Aufhebung der Ausschreibung - Kriterien Interessenkollision Stellung des Mitarbeiters beim Auftraggeber Wissensvorsprung gegenüber anderen Bietern Einfluss des Mitarbeiters in der Bietergesellschaft 14

15 Vergaberecht Risiken => - Forderung von hohen Sicherheitsleistungen um kleine Bewerber abzuschrecken - Verschweigen von Zusatzinformationen an einen Teil der Bewerber, um einen oder mehrere Bewerber zu bevorzugen - Bekanntgabe von Konkurrenzangeboten, damit ein bevorzugter Bewerber diese unterbieten kann - Öffnung der Angebote vor dem anberaumten Zeitpunkt der Öffnung - Vorenthalten von Angeboten ( Verschwinden lassen ) Maßnahmen Entwicklung von bindenden Kriterien für die Höhe von Sicherheitsstandards Versiegelung bzw. Verschlüsselung der Angebote bis zur Öffnung und auch genaue Kontrolle der Versiegelung im Zeitpunkt der Öffnung Auflistung aller Posteingänge mit genauer Zuordnung 15

16 Kontakt Bei weiteren Fragen bezüglich der vorgestellten Themen beraten wir Sie gern: RA/FAStR/StB/WP Dr. Henrik Bremer Bleichenbrücke Hamburg Tel.: 040 / Fax.:040 /

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