Corporate Compliance Korruptionsvermeidung
|
|
- Frieder Brahms
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Corporate Compliance Korruptionsvermeidung
2 Gliederung 1. Corporate Compliance a) Definition Corporate Compliance b) Vorteile Corporate Compliance c) Rechtliche Grundlagen d) Grundfunktionen e) Elemente 2. Korruptionsvermeidung a) Definition Korruption b) Gefährdete Bereiche c) Folgen d) Maßnahmen 3. Vergaberecht a) 97 GWB b) Präventationsmaßnahmen c) Gegenüberstellung möglicher Risiken und Maßnahmen 2
3 Corporate Compliance Was ist das? Compliance bedeutet das Einhalten von Vorschriften in Form von externen und internen Regeln, um so in erster Linie Haftungsrisiken zu minimieren. 3
4 Vorteile für Ihr Unternehmen durch Compliance Vorbeugung von Schadensfällen Schadensbegrenzung durch frühzeitige Risikoidentifikation Bestands- und Qualitätssicherung Förderung des Unternehmensimages und der Reputation Minimierung der strafrechtlichen Verantwortung des Unternehmens und des Managements Compliance kann langfristig zu einer Steigerung des Unternehmenswertes führen (höhere Reputation, keine Imageschäden, Umsatzeinbrüche und Sanktionen) Oft hilft Corporate Compliance auch dabei, das Ratingergebnis zu steigern 4
5 Corporate Compliance rechtliche Grundlagen Sorgfaltspflicht 93 AktG und 43 GmbHG (gilt durch 116 AktG auch für Aufsichtsratsmitglieder) Pflicht zur Einrichtung eines Überwachungssystems 91 Abs.2 AktG Haftung der Aufsichtspflichtigen im Unternehmen 130,9 OWiG KonTraG Korruptionsbekämpfungsgesetz Gesetz für Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG) Für an der US-amerikanischen Börse notierte Unternehmen auch SOX (Sarbanes-Oxley Act) 5
6 Corporate Compliance 3 Grundintentionen 1. Prävention von Fehlverhalten 2. Aufdeckung von Fehlverhalten 3. Reaktion auf Fehlverhalten 6
7 Corporate Compliance 5 Grundfunktionen 1. Schutz 2. Beratung und Information 3. Qualitätssicherung 4. Überwachung 5. Marketing 7
8 Corporate Compliance - Elemente 1. Verhaltenskodex 2. Whistleblowing-Systeme 3. Risikomanagement 4. Compliance-Beauftragte (Compliance Officer) 5. Wertemanagement 6. Funktionstrennungen 7. 4-Augen-Prinzip 8. Informationsorganisation 9. D&O-Versicherung 8
9 Korruptionsvermeidung Missbrauch einer Vertrauensstellung um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlicher Anspruch besteht (Bestechung/Bestechlichkeit; Vorteilsannahme/ Vorteilsgewährung) Gegenwärtig ist ein gesteigertes Bewusstsein für Korruption erkennbar - Durch medienspektakuläre Fälle von schwarzen Kassen - Durch die Wirtschaftskrise - Durch verschärfte Ermittlungen und Sanktionen in diesem Bereich 9
10 Korruption gefährdete Bereiche wo Zugang zu vertraulichen Informationen besteht Ausschreibungen vorbereitet werden Aufträge vergeben werden Verträge abgeschlossen werden Zuschüsse gewährt werden Verfügungsberechtigungen über Haushaltsmittel bestehen Leistungen überwacht und bescheinigt werden Genehmigungen und Bewilligungen erteilt werden Bescheinigungen, Urkunden und Ausweise ausgestellt werden Sanktionen gegen Verstöße erteilt werden (z.b. Straßenverkehr) Steuern, Gebühren und Beiträge erhoben werden Über Vollstreckung, Stundung oder Erlass entschieden wird Häufige Außenkontakte stattfinden Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnisse erteilt werden Geld oder andere Zahlungsmittel angenommen werden 10
11 Korruption Folgen und Auswirkungen Hauptfolgen von Korruption - Vertrauensverlust - Finanzieller Schaden (Bußgelder, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung) Weitere Auswirkungen von Korruption - Durch Korruption werden selten Einzelpersonen geschädigt, sondern meist eher größere Personengruppen (Steuerzahler, Mitglieder von Versicherungen) - Der Schaden des zu Unrecht nicht berücksichtigten Bieters im Vergabeverfahren ist sein entgangener Gewinn - Durch Korruption entstehen Wettbewerbsverzerrungen im Vergabeverfahren - Durch Lobbyarbeit im größeren Ausmaß kann es sogar zu einer Gefährdung der Demokratie kommen 11
12 Korruptionsvermeidung - Maßnahmen Information - Beispiel: Umfassende Information aller Ebenen und Mitarbeiter (bei jedem Mitarbeiter muss ein Problembewusstsein geweckt werden) Organisation - Beispiel: Funktionstrennungen von Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung Personal - Beispiel: Überarbeitung der Dienstanweisungen hinsichtlich Korruption 12
13 Vergaberecht - 97 GWB Von genereller Wichtigkeit ist der Inhalt von 97 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen): 97 Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. (2) Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet. (3) Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpflichtet der Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren. (4) Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist. (4a) Auftraggeber können Präqualifikationssysteme einrichten oder zulassen, mit denen die Eignung von Unternehmen nachgewiesen werden kann. (5) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. (6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über das bei der Vergabe einzuhaltende Verfahren zu treffen, insbesondere über die Bekanntmachung, den Ablauf und die Arten der Vergabe, über die Auswahl und Prüfung der Unternehmen und Angebote, über den Abschluss des Vertrages und sonstige Fragen des Vergabeverfahrens. (7) Die Unternehmen haben Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. 13
14 Vergaberecht Präventionsmaßnahmen - Beispiele Führung einer Firmen- und Bieterdatei Bei der Zuverlässigkeitsprüfung der Bieter können von diesen Eigenerklärungen verlangt werden - Oder es können Korruptionsklauseln in die Vertragsbedingungen eingearbeitet werden - Sanktionen und Vertragsstrafen (z.b. pauschalierter Schadensersatz) Genaue Festlegung der auszuschreibenden Leistungen - Sonst Gefahr von nachträglichen Leistungsänderungen (z.b. überhöhte Preise) - Die Planungen sollten stichprobenartig überprüft werden Verhinderung von Interessenkollision im Sinne des Gleichbehandlungsgebots ( 16 VgV) - Rechtsfolge des Verstoßes gegen 16 VgV kann der Ausschluss des betroffenen Bieters sein oder die Aufhebung der Ausschreibung - Kriterien Interessenkollision Stellung des Mitarbeiters beim Auftraggeber Wissensvorsprung gegenüber anderen Bietern Einfluss des Mitarbeiters in der Bietergesellschaft 14
15 Vergaberecht Risiken => - Forderung von hohen Sicherheitsleistungen um kleine Bewerber abzuschrecken - Verschweigen von Zusatzinformationen an einen Teil der Bewerber, um einen oder mehrere Bewerber zu bevorzugen - Bekanntgabe von Konkurrenzangeboten, damit ein bevorzugter Bewerber diese unterbieten kann - Öffnung der Angebote vor dem anberaumten Zeitpunkt der Öffnung - Vorenthalten von Angeboten ( Verschwinden lassen ) Maßnahmen Entwicklung von bindenden Kriterien für die Höhe von Sicherheitsstandards Versiegelung bzw. Verschlüsselung der Angebote bis zur Öffnung und auch genaue Kontrolle der Versiegelung im Zeitpunkt der Öffnung Auflistung aller Posteingänge mit genauer Zuordnung 15
16 Kontakt Bei weiteren Fragen bezüglich der vorgestellten Themen beraten wir Sie gern: RA/FAStR/StB/WP Dr. Henrik Bremer Bleichenbrücke Hamburg Tel.: 040 / Fax.:040 /
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrVergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller
Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrVergaberecht 2011 News und Fristen
Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht
MehrBevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?
Eröffnungsfolie Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand? - Europa-, Bundes- und Landesrechtliche Bestimmungen, Stand und aktuelle Entwicklungen - Dr. Tonia Hieronymi
MehrDr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016
Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur
MehrDas neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des
MehrGeplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW
Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung
MehrDie wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern
Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung
MehrNachhaltige Beschaffung im Lichte des. neuen Vergaberechts
Nachhaltige Beschaffung im Lichte des neuen Vergaberechts Michael Arenz Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Brühler Straße 3, 53119 Bonn www.nachhaltige-beschaffung.info
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrCompliance auch für den Mittelstand. 70. Treffen des Billbrookkreis e.v., Hotel Böttcherhof, Hamburg, 04.05.2015
Compliance auch für den Mittelstand 70. Treffen des Billbrookkreis e.v., Hotel Böttcherhof, Hamburg, Henning Michaelsen, Chief Compliance Officer, Aurubis AG 1 Aurubis, ein integrierter Kupferproduzent
MehrAz.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE
CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung
MehrVergabe von IT-Leistungen Aktuelle Entwicklung der vergaberechtlichen Vorgaben
Vergabe von IT-Leistungen Aktuelle Entwicklung der vergaberechtlichen Vorgaben DGRI - Fachausschuss Vertragsrecht Berthold F. Mitrenga Frankfurt am Main, den 4. April 2008 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht
MehrRechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe
Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrRegionales Einkaufszentrum Südwest
Regionales Einkaufszentrum Südwest 05. März 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Umsetzungsbesprechung 2014 für das Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget Regionale Zuständigkeiten REZ Hannover
MehrVOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte
VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition
MehrLandesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen
Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung
MehrDr. Christian Thiel. Institut für Informations- und Prozessmanagement FHS ST. Gallen
Dr. Christian Thiel Institut für Informations- und Prozessmanagement FHS ST. Gallen Und was meinst Du mit IT Sicherheit? Was ist IT-Sicherheit aus rechtlicher Sicht? Definition in 2 Abs. 2 BSI-Gesetz:
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrPacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht
Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien
MehrSoziale Beschaffung in Bremen. Berücksichtigung von Kernarbeitsnormen
Soziale Beschaffung in Bremen Berücksichtigung von Kernarbeitsnormen 1 Rechtsvorschriften Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz (in Kraft seit November 2009) Bremische Kernarbeitsnormenverordnung BremKernV
MehrFreiberufliche Bodenkunde
Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen
MehrITDZ Berlin Der IT-Dienstleister des Landes Berlin. Mittelstandsfreundliche Vergabe
ITDZ Berlin Der IT-Dienstleister des Landes Berlin 1 Agenda Konjunkturpaket II Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung von Vergabeverfahren Rückblick auf 2009 und 2010 Eignung Berliner Ausschreibungs-
MehrEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123, 124 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123, 124 GWB Offenes Verfahren nach VgV (Bezeichnung) Ausschreibungs-Nr: EU-H12/1/4/16 Angaben zum Bewerber/Bieter 1 : Name/Firma: Hausanschrift:
MehrKorruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes
Korruptionsprävention bei Beteiligungsgesellschaften des Bundes Der PCGK als Lösungsansatz für die Praxis RDir in Dr. Simone Hartmann, Referentin BMVg Bonn AGENDA 1. Im Fokus: Risikomanagement 2. Anwendungsbereiche
MehrDer Ehrbare Kaufmann. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken. Geschäftsbereich Recht Steuern Oliver Baumbach. 16.
Der Ehrbare Kaufmann 1 Aufgabe der IHKs: Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns ( 1 Abs. 1 IHKGesetz) 145 000 Unternehmen 210 Mitarbeiter 2 Wurzeln im frühen Mittelalter ca. 1500 durch die
MehrÖffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar
Vergabestelle I/12/1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar Präambel Die Städte Siegburg und Lohmar wollen künftig
MehrDurchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner
MehrInstitut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel
Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.v. - BVpDW Relevanz und Perspektiven des öffentlichen
MehrIT-Beschaffung und Konjunkturkrise Wichtiges für Auftraggeber und Bieter: Vergaberecht und IT-Beschaffung
IT-Beschaffung und Konjunkturkrise Wichtiges für Auftraggeber und Bieter: Vergaberecht und IT-Beschaffung Vortrag am 15.12.2009 für HH@work Bucerius Law School Hamburg 1 1 Die Kanzlei Schulz Noack Bärwinkel
MehrHandkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren
Handkommentar zur VOB Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren Von Wolfgahg Heiennann Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Honorarprofessor Dr. jur. Richard Riedl Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
MehrVergaberecht in der Praxis Bedeutung und Grundsätze
Vergaberecht in der Praxis Bedeutung und Grundsätze Dr. Mark von Wietersheim Damit öffentliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen können und den Bürgern und der Allgemeinheit ihre Leistungen zur Verfügung
MehrAusschreibung & Vergabe
2. Kommunaler Straßenbeleuchtungs- Kongress Beleuchtung der Zukunft Ausschreibung & Vergabe 9.3.2012, Großwilfersdorf RA Mag. Robert Ertl Inhalt Anwendungsbereich des BVergG 2006 Kriterien 2 Wenn öffentliche
MehrGesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Der Sächsische Landtag hat am 13. Juni 2002 das folgende Gesetz beschlossen:
MehrFachveranstaltung Wettbewerb im SPNV
1 Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410 F +49 (0) 421.3354115 kontakt@bbgundpartner.de www.bbgundpartner.de Berücksichtigung der Belange
MehrZiel, Regelungsbereich und allgemeine Grundsätze
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG -) Vom 01. Dezember 2010 *) Zum 06.09.2012 aktuellste verfügbare Fassung
MehrSEMINAR "WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE" (17./18. JUNI 2016)
SEMINAR "WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE" (17./18. JUNI 2016) COMPLIANCE RISK ASSESSMENT BERLIN 17. JUNI 2016 1Global Compliance Risk Office Assessment 17. Juni 2016 AGENDA I. Einleitung II. Hintergrundinformation:
Mehr(2) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG ) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. S. 426), zuletzt geändert durch das Landesgesetz
MehrDatenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
Mehr2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, 22 Abs. 1 SVHV i. V. m. VOL/A 1. Abschnitt.
Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsdienstleistungen Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)
MehrKorruptionsgefahr bei der Auftragsvergabe. Workshop 3. Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1. kundenfreundlich
fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Workshop 3 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert, Stand: Juni 2014 Folie 1 fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Überblick
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen
Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung und Förderung von Feuerwehrfahrzeugen Uwe Baier, Referent beim Städte-und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Kommunaler Erfahrungsaustausch Feuerwehr und Energie
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrInformation Anwendung Kontrolle
Information Anwendung Kontrolle Information Anwendung Kontrolle Verpflichtende Schulung im Finanzbereich: Lästige Pflicht oder Chance? Johannes Muschik Salzburg, 16.2.2016 Vorgaben für Verkauf von Investments
MehrPrüfung des Internen Kontrollsystems durch die Interne Revision. Seminar Wintersemester 2004/2005: Unternehmensberatung und Prüfung Thema (3)
Technische Universität München UNIV.-PROF. DR. DR. H.C. WOLFGANG LÜCK LEHRSTUHL FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE ACCOUNTING - AUDITING - CONSULTING Prüfung des Internen Kontrollsystems durch die Interne Revision
MehrKorruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen
Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen Allgemeine Stimmungslage zu diesem Thema Größere Sensibilität durch Medien, Unternehmen, größere Aufmerksamkeit in
MehrErfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren
10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des
MehrDAS NEUE VERGABERECHT
DAS NEUE VERGABERECHT Wieder einmal häufen sich Beschwerden der Mitglieder über die Ausschreibung von landschaftsplanerischen Leistungen, z.b. von Pflege- und Entwicklungsplänen. Dabei hat der Bundesgerichtshof
MehrInhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhalt Gastkommentar von Jörg Ziercke Vorwort von Gerd KerkhofFund Sabrina Keese 15 1 Compliance beherrscht Unternehmen immer stärker ig 1.1 Internationalisierung fördert Compliance 23 1.2 Bilanz-Skandale
MehrAusschreibung öffentlicher Aufträge
Ausschreibung öffentlicher Aufträge Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist zweigeteilt. Erreicht das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer die so genannten EU-Schwellenwerte gelten die europäischen
MehrMitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren. D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:215921-2010:text:de:html D-Berlin: Rechtsberatung 2010/S 140-215921 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT
MehrVerhaltenskodex der VR Corporate Finance GmbH
Verhaltenskodex der VR Corporate Finance GmbH Oktober 2014 INHALT 1. EINLEITUNG 2. KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNER 3. MITARBEITER 4. VERANTWORTUNGSVOLLES HANDELN 4.1. Sensible Geschäftsfelder 4.2. Umwelt und
MehrRechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg
Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg Dr. Peter Neusüß Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung 1
MehrGesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis Gesetzeszweck, Anwendungsbereich
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: VgG M-V Ausfertigungsdatum: 07.07.2011 Gültig ab: 16.07.2011 Gültig bis: 31.12.2016 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle:
Mehr(2) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG ) Vom 01. Dezember 2010 1 1 Ziel, Regelungsbereich und allgemeine Grundsätze
Mehrb) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
Implementierung Intranet MS SharePoint Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr.
MehrDas Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen. Dr. Michael Fruhmann
Das Reformpaket der EK ein Überblick über die ökologischen Neuerungen Dr. Michael Fruhmann Übersicht Völlig neues RL-Paket (s. ABl Nr. L 94 v 28.3.2014) : RL 2014/24/EU - klass. RL (94 Artikel + 15 Anhänge)
MehrAusschreibung öffentlicher Aufträge
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Ausschreibung öffentlicher Aufträge Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist zweigeteilt. Erreicht das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer die
MehrImpulse für die innovative und nachhaltige Gestaltung von öffentlichen Beschaffungen
Impulse für die innovative und nachhaltige Gestaltung von öffentlichen Beschaffungen Wolfgang Crasemann Referatsleiter VI C 1 - Grundsatzfragen der nationalen und internationalen Technologie- und Innovationspolitik
MehrDie formale Perspektive:
Prof. Dr. iur. Peter Zaumseil Professor für Wirtschaftsrecht FOM Hochschule für Oekonomie & Management Berlin Die formale Perspektive: Was ist aus rechtlicher Sicht alles möglich, um Berater und Dienstlbeister
MehrDas neue Vergaberecht
NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche
MehrVerantwortlicher Einkauf der öffentlichen Hand und großer Organisationen Meißen Mai 2008
Verantwortlicher Einkauf der öffentlichen Hand und großer Organisationen Meißen 22.-23. Mai 2008 Was fordern Stakeholder von der öffentlichen Vergabe? DGB Sachsen Manja Sellenthin 1 Allgemeine Anforderung
MehrCompliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage Dr. Daniela Schäfrich
Compliance Anforderungen bei Windenergieprojekten Windenergietage 2015 Dr. Daniela Schäfrich Gliederung I. Was ist Compliance? II. Compliance Bedeutung in der Praxis III. Der städtebauliche Vertrag IV.
MehrCheckliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A)
Checkliste Dokumentation für nationale Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A ( 20 VOL/A) 20 VOL/A bestimmt, dass das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren ist, so dass die einzelnen
MehrDie jeweilige Vertragsdauer beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Unterhalts- und Innenglasreinigung Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr.
MehrAn den Bürgermeister der Stadt Troisdorf Herrn Klaus-Werner Jablonski. Rathaus Kölner Straße Troisdorf. Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
SPD. Rathaus. Kölner Straße 176. 53840 Troisdorf An den Bürgermeister der Stadt Troisdorf Herrn Klaus-Werner Jablonski Rathaus Kölner Straße 176 53840 Troisdorf Ratsfraktion Troisdorf Jürgen Busch Geschäftsführer
MehrNeue Möglichkeiten sozial-nachhaltiger Beschaffung mit der nationalen Umsetzung der EU- Vergaberechtsnovelle
Neue Möglichkeiten sozial-nachhaltiger Beschaffung mit der nationalen Umsetzung der EU- Vergaberechtsnovelle 19.04.2016, Schwerin 2. Norddeutscher Bieterdialog Nachhaltige Textilien für die öffentliche
MehrSoziale Anforderungen an Dienstkleidung in Bremen
Soziale Anforderungen an Dienstkleidung in Bremen Dr. Kirsten Wiese, Mitarbeiterin bei der Senatorin für Finanzen in Bremen/EU Landmark Projektleiterin Bremen, kirsten.wiese@finanzen.bremen.de; 0421 361
MehrAbkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 Kapitel 1: Entwicklungen zur Corporate Governance 21 A. Aktiengesetz 21 I. Aufsichtsrat als Quasi-Teil der Geschäftsführung 22 II. Personelle Trennung
MehrWorkshop zu Praxisfragen des IT-Sicherheitsrechts
Workshop zu Praxisfragen des IT-Sicherheitsrechts unterstützt von Rechtliche Anforderungen an ein IT-Sicherheitskonzept Leiter des Projekts BayWiDI 11. Oktober 2016 IT-Sicherheit als Lebensader der Digitalen
MehrINHALTSVERZEICHNIS. I. Zielsetzungen Seite 1. II. Rahmenbedingungen Seite 1. III. Öffentliche und private Auftraggeber Seite 2
PARTNERSCHAFT INHALTSVERZEICHNIS I. Zielsetzungen Seite 1 II. Rahmenbedingungen Seite 1 III. Öffentliche und private Auftraggeber Seite 2 A) Öffentliche Auftraggeber Seite 2 B) Private Partner / Auftraggeber
MehrAusschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe
Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Magistrats der Stadt Lauenburg/Elbe vom 12. März 1996, das Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) vom 17.
MehrAuftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Der Aggerverband - KöR 122537802 Sonnenstr. 40 Gummersbach 51645 DEUTSCHLAND
MehrCheckliste Verwaltungskontrolle Vergabe
1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer: Begünstigte/r: Gegenstand der Vergabe/Leistung (kurze Beschreibung):
MehrFragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren
Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es
MehrM&A im Streit. Compliance-Management-Systeme und Haftungsvermeidung. bei Pöllath & Partner am 08. November 2012 in München
M&A im Streit bei Pöllath & Partner am 08. November 2012 in München Compliance Management Mittelstand GmbH www.cmm-compliance.com Seite 1 Woraus ergibt sich Notwendigkeit des Handelns? Es gibt (noch) keine
MehrBetriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter
Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter
MehrVergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich. 97 Grundsätze der Vergabe
Synopse - GWB und Vergaberechtsmodernisierungsgesetz GWB: Stand 01. August 2014 GWB-E: 30. April 2015 GWB GWB-E Synopse Vierter Teil Teil 4 Vierter Teil 4 Vergabe öffentlicher Aufträge Erster Abschnitt
Mehr/ Ansprechpartner. / Voraussetzungen für Auftragnehmer der FMG. / Warengruppen. / Liefer- und Leistungsbeziehungen des Flughafen München Konzerns
/ Voraussetzungen für Auftragnehmer der im : Hardware, Software,, Allgemeine http://www./de/business/branchen/einkauf/index.jsp Die Flughafen München Hotel und Gaststätten GmbH betreibt rund 85% der Gastronomiebetriebe
MehrRechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden
MehrRechtliche Aspekte der (revisions-) sicheren Administration von IT-Systemen Secure Linux Administration Conference, 07.
NetworkedAssets GmbH Rechtliche Aspekte der (revisions-) sicheren Administration von IT-Systemen Secure Linux Administration Conference, 07. Dezember 2006 Rechtliche Aspekte Administration Gliederung Praktische
MehrVergabe von Postdienstleistungen. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Postmarktforum der Bundesnetzagentur Berlin
Vergabe Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Postmarktforum der Bundesnetzagentur 20.05.2014 Berlin Inhalt 2 Postmarkt früherer Monopolmarkt Regulierung Vergabe / Wettbewerb 3 Nationales Vergaberecht Impulse
MehrBeachtung der ILO-Kernarbeitsnormen ( 11 ThürVgG) Ergänzende Vertragsbedingung (EVB-ILO)
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen ( 11 ThürVgG) Ergänzende Vertragsbedingung (EVB-ILO) Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (ggf. Nr., Bezeichnung) über die Lieferung Verwendung im Rahmen der Erbringung
MehrVergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG
, den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der
MehrArchikon Landeskongress für Architektur und Stadtentwicklung Positionen Teil 2 Wettbewerbe und Konkurrenzen. Vergabeverfahren in Deutschland
Positionen Teil 2 Wettbewerbe und Konkurrenzen Vergabeverfahren in Deutschland Entsprechend dem Ausschreibungsmonitor 2016 von competitionline wurden 2015 6.588 Ausschreibungen für Planungsleistungen veröffentlicht.
MehrJonas Pape. Corporate Compliance - Rechtspflichten zur Verhaltenssteuerung von Unternehmensangehörigen in Deutschland und den USA.
Jonas Pape Corporate Compliance - Rechtspflichten zur Verhaltenssteuerung von Unternehmensangehörigen in Deutschland und den USA fthtt BWV BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG Inhalt Einleitung 17 1. Kapitel
MehrDr. Ira Janzen. Gerichtsfeste Betriebsorganisation
Dr. Ira Janzen Gerichtsfeste Betriebsorganisation IHK Düsseldorf, Inhalte und Ziele des Vortrags I. Warum Gerichtsfeste BetrO? II. Haftung Unternehmensleitung und (leitende) Angestellte III. Wirksame Pflichtendelegation
MehrVergabe öffentlicher Aufträge
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Vergabe öffentlicher Aufträge Eine Einführung anhand von Fällen aus der Praxis Bearbeitet von RA Dieter B. Schütte, RA Michael Horstkotte, Jörg
Mehr55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge
55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere
MehrSchnelleinstieg Vergaberecht
Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978
MehrMindestlohn und Tariftreue
DGB Berlin-Brandenburg Fair statt prekär! Tarifpolitische Konferenz 7. Dezember 2007 in Berlin Mindestlohn und Tariftreue Soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Thorsten Schulten
MehrGesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V) Vom 7.
703-2 Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V) Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, S. 411 Vom 7. Juli 2011 Geltungsbeginn: 30.6.2012,
MehrPRÜFUNG DER EINGEREICHTEN BEWERBUNGEN
Projekt: Auftraggeber: SANIERUNG, UMBAU UND ERWEITERUNG DER HISTORISCHEN REITHALLE IN EUTIN Stadt Eutin Fachbereich Bauen Lübecker Straße 17 23701 Eutin PRÜFUNG DER EINGEREICHTEN BEWERBUNGEN durch die
MehrMittelstandsfreundlichkeit bei IT- Ausschreibungen einer Fünf-Länder- Anstalt
Mittelstandsfreundlichkeit bei IT- Ausschreibungen einer Fünf-Länder- Anstalt IHK Kiel, 12.06.2012 Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV 1 Zu Beginn
MehrVergabe von Rettungsdienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rechtsanwalt Dr. Martin Ott Hamburger Vergabetag 2013 31. Januar 2013 Kurzportrait Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige, partnerschaftlich
MehrNeubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten. Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34
Vergabeverfahren nach 74,17 VgV - Bewerbungsformular Projekt: Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34 Aktenzeichen (falls vorhanden): Allgemeine
Mehr