Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.

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1 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind.

2 Zuhörer: 2

3 Öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr /0057) Berichterstatter: 2. Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0058) Berichterstatter: 3. Beschlußfassung zum Haushaltsplan 2000 der Gemeinde Kannawurf (Vorlagen-Nr /0054) Berichterstatter: Herr Hanewacker 4. Beschlußfassung zum Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2000 der Gemeinde Kannawurf (Vorlagen-Nr /0055) Berichterstatter: Herr Hanewacker 5. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr /0059) Berichterstatter: Frau Bürgermeisterin Fritsche Nichtöffentlicher Teil 6. Beschlußfassung zur Nutzungsentgeltzahlung für die Nutzung des Grundstückes der Frau Anna Kinast Gemarkung Kannawurf, Flur 10, Flurstück 62 (Vorlagen-Nr /0060) Berichterstatter:

4 Beantwortung von Fragen aus der Sitzung vom Die Bürgermeisterin begrüßte die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellte fest, daß die Einladung mit der Tagesordnung rechtzeitig und fristgemäß zugegangen ist. Vor Eintritt in den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung informierte Frau Fritsche, daß in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kannawurf Veränderungen in der Wehrführung beschlossen wurden. Herr Sandro Knauf wurde als Wehrleiter gewählt. Herr Rasemann ist Gerätewart und Herr Lepthien zeichnet für die Jugendfeuerwehr verantwortlich. Frau Fritsche verpflichtete die Herren in ihren Ehrenämtern. Desweiteren wurde darüber informiert, daß die ehrenamtlichen Wahlvorstände bei Wahlen nicht von der Gauck - Behörde überprüft werden. Ebenso wurde informiert über die Bearbeitung des Anschreibens von Herrn Daut. Geplant ist eine Verkehrsschau in Kannawurf Anfang Januar, bei dem auch zu diesem Problem eine weitergehende Lösung gefunden werden soll. Eine weitere Information wurde den Gemeinderäten übermittelt zur Arbeitszeit des Gemeindearbeiters und den, von der Gemeinde Kannawurf beantragten AB-Maßnahmen. In der letzten Sitzung war angefragt worden, auf welchen Flächen die Firma Megro Abwasser ausgebracht hat. Dazu wurde die Aussage weitergegeben, daß die Firma Megro nur auf eigenen Flächen ausgebracht hat und die Flächen der Kommune nicht einbezogen waren. Zwischenzeitlich wurde ein Gutachten eingeholt. Darin wird der Firma Megro eine weitere Fäkalienausbringung untersagt, so daß derzeitig auch keine weitere Ausbringung erfolgt. Herr Hanewacker gab Auskunft zu einer Anfrage des Gemeinderates Herdler, aus der vergangenen Gemeinderatssitzung. Hier wurden Angaben darüber verlangt, was mit den bereits gezahlten Vorausleistungen der Grundstückseigentümer der Gemeinde Kannawurf bezahlt wurde. Dazu führte Herr Hanewacker aus, daß eine Sollstellung von 1.7 Mio DM an Vorausleistungen gemacht wurde. Diese Summe beinhaltet sowohl die Vorausleistungen der Privatgrundstücke, als auch der gemeindeeigenen Grundstücke der Gemeinde Kannawurf. Bisher sind ca. 1,4 Mio DM an Vorausleistungen geleistet worden. Der erreichte Anschlußgrad wurde den Gemeinderatsmitgliedern als Anhang zum Punkt "Aktuelle Anfragen und Mitteilungen" beigelegt. Bis 1994 wurden in Kannawurf 3,4 Mio DM in die Abwasserentsorgung investiert und von 1994 bis 1998 sind Investitionsmaßnahmen auf diesem Gebiet in Höhe von 3,1 Mio DM durchgerührt worden und im Jahr 1999 beläuft sich die Gesamtinvestitionssumme auf ca ,-- DM. Das bedeutet, daß in der Vergangenheit ca. 7,0 Mio DM für den Bau von Abwasserleitungen in Kannawurf ausgegeben wurden. Diesen Ausgaben stehen die Einnahmen der Gemeinde Kannawurf entgegen, die sich in diesem Fall zusammensetzen aus Fördermitteln, die 1990 nur in relativ geringem Umfang bereitgestellt wurden, Eigenmitteln der Gemeinde und entsprechend notwendigen Krediten. Kreditbeträge, die in der Zeit zwischen 1990 und 1993 aufgenommen werden mußten, ca. 2,5 Mio DM hatten zunächst eine sehr hohe Zinsbelastung zur Folge, da das Zinsniveau zum damaligen Zeitpunkt sehr hoch war. Sofort mit der sich bietenden Möglichkeit der Umschuldung wurden Maßnahmen ergriffen, um die Belastung im Haushalt der Gemeinde Kannawurf zu verringern. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß insgesamt in Kannawurf bisher ca. 7,0 Mio DM Investitionen getätigt wurden, davon entfallen ca. 4,5 Mio DM auf den Ausbau des Ortsnetzes. Weitere Rückfragen gab es zur Problematik Stundungszinsen und Beantragung der Zinsbeihilfe. 62

5 Bei den bisher verlangten Beträgen der Vorausleistungen sind in Kannawurf ca ,-DM Stundungszinsen aufgetreten, die die Gemeinde derzeitig mit tragen mußte. Erörtert wurde das Problem der Falschangaben der Grundstückseigentümer. Hier erfolgte der Hinweis, daß eine Korrektur dieser falschen Angaben mit den endgültigen Beitragsbescheiden erfolgen wird. Auf die Anfrage ob auch Rückzahlungen erfolgen würden, wenn für Grundstücke zu viel Vorausleistungen gezahlt wurde, ist eindeutig ausgesagt worden, daß in diesem Fall die Verwaltung ebenso verpflichtet wäre, nach den entsprechenden Gesetzlichkeiten zu handeln, wie auch im umgekehrten Fall. 63

6 Sach- und Rechtslage: Im 35 Abs. 4 und 5 der Thüringer Kommunalordnung vom i.d.f.v ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der Gemeinderat hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Annahme der vorliegenden Tagesordnung. Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I 64

7 Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung vom i.d.f.v sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den Gemeinderat bestätigen zu lassen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I 65

8 Sach- und Rechtslage: Nach 57 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung vom i. d. F. v hat jede Gemeinde in öffentlicher Sitzung die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beraten und zu beschließen. Gem. 56 Abs. 2 ThürK0 ist der Stellenplan Teil des Haushaltsplanes. Er ist nach den Bestimmungen des 6 ThürGemHVO zu erstellen. Entsprechend 55 Abs. 3 ThürK0 sollte die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten und für dieses Jahr gültig werden. Nach 55 Abs. 1 hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde: Kannawurf Landkreis- Sömmerda für das Haushaltsjahr 2000 Auf Grund des 55 ff der ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.April 1998 (GVB..S.73) erlässt die Gemeinde Kannawurf folgende Haushaltssatzung 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ,00 DM und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ,00 DM ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von ,00 DM festgesetzt. 66

9 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land - und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 215 v.h. b) für die Grundstücke (B) 300 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 DM festgesetzt. 6 entfällt 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2000 in Kraft. Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2000, den Haushaltsplan 2000 sowie seine Bestandteile und Anlagen (einschließlich Stellenplan). Aussprache: Die angegebene Stelle des Gemeindearbeiters bezieht sich auf das gesamte Jahr Die angegebene Bemerkung "ku" soll gestrichen werden. Bei der Vereinsförderung sind nur 5 Vereine aufgenommen worden, die gefördert werden sollen, es sind aber 6 Vereine, so daß die notwendige Fördersumme auf 1800,-- DM erhöht werden muß. Im Bereich der Heimatpflege sind 4000,-- DM eingestellt, nach Ansicht des Gemeinderates sind aber 2000,-- DM ausreichend, hier sollte eine entsprechende Ansatzverringerung erfolgen. Ebenso soll im Bereich Kindergarten der Ansatz von 2000,-- DM gestrichen werden. Weiterhin soll überlegt werden, ob im Bereich der Straßensanierung die Möglichkeit besteht, noch einen Ansatz zu schaffen. Ebenso muß ein Ansatz im Bereich der Straßenbeleuchtung geschaffen werden, da im Zuge von Verkabelungsarbeiten der MEAG Straßenbeleuchtung mit verlegt werden soll. Der notwendige Ansatz beträgt hier ,-- DM. Auf Nachfrage wurde auch nochmals erläutert, daß Mittel aus dem Verwaltungshaushalt nicht in das Folgejahr übertragen werden können. Weiterhin wurde angeführt, daß im Bereich der Feuerwehr bisher keine Telefonkosten eingeplant sind und hier die Notwendigkeit besteht 300,-- DM einzuplanen. 67

10 Die Zahlung eines Nutzungsentgeltes für die Regelung der Grundstücksangelegenheit der Frau Anna Kinast muß ebenfalls im Haushaltsplan 2000 noch beachtet werden. Dazu werden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weitere Ausführungen gemacht. Es wurde dann von Seiten der Bürgermeisterin angeregt, die Beschlußfassung zum Haushaltsplan bis zum Januar 2000 zu verschieben, um die aufgetretenen Probleme noch aufnehmen zu können. Herr Hanewacker wies darauf hin, daß Ansätze im Haushaltsplan zwar eine Ermächtigung zur Leistung von Zahlungen ist, aber keine Verpflichtung zu Ausgabenleistung dahinter steht. Besonders hingewiesen wurde auf das Problem der Straßenbeleuchtungsverkabelung. Die dazu notwendige Summe von ,-- DM würde das Kreditvolumen erhöhen und dadurch ist die Finanzierbarkeit der Maßnahme äußerst fraglich. Die im Haushaltsplan der Gemeinde Kannawurf angedachte Gesamtkreditaufnahme wird von der Kommunalaufsicht des Landkreises in den Teilen, bei denen es Ausgaben betrifft, die über die Einnahme von Beiträgen abgedeckt werden müssten, nicht in vollem Umfang genehmigt werden, weil die Pflicht der Gemeinde besteht, vor einer Kreditaufnahme alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es besteht daher auch in Kannawurf die dringende Notwendigkeit, die entsprechenden Satzungen zu erarbeiten und zu beschließen. Zusammengefaßt bedeutet das, in der Frage der Unterdeckung im Unterabschnitt 700, Straßenbeleuchtung, wird die Kommunalaufsicht davon ausgehen, daß diese Maßnahme ohne die Verabschiedung einer Straßenausbaubeitragssatzung nicht finanzierbar ist. Zunächst ist aber die Einordnung der Ausgabe eine Entscheidung des Gemeinderates. Angesprochen wurde die Problematik, der Verschiebung der Beschlußfassung des Haushaltsplanes Grundsätzlich ist die Forderung so, daß der Haushaltsplan im laufenden Jahr für das kommende Jahr zu beschließen ist. Wenn keine Beschlußfassung erfolgt, dann hat die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres keine Möglichkeit, Ausgaben zu leisten, da nur eine vorläufige Haushaltsführung möglich ist, deren Regelungen die Handlungsfähigkeit der Gemeinde einschränkt. Es wurde aber die Meinung geäußert, den Plan nochmals zu überarbeiten und auch die Möglichkeit zu prüfen, um ,-- DM in der Dorferneuerung mit einzuplanen. Der Bau eines Feuerwehrgerätehauses soll in absehbarer Zukunft nicht realisiert werden. Es wurde mit der Feuerwehr eine entsprechende Übereinkunft erreicht, die Versammlungen in der Saalvorstube durchzuführen. In der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr ist über die wichtigsten Maßnahmen Einigung erzielt worden und es wurde auch eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß die Feuerwehr in Kannawurf erhalten bleibt. Eingegangen wurde nochmals auf den Grundsatz, daß geplante Ausgaben die Grundlage des Handelns des Gemeinderates und der Verwaltung darstellen. Wenn im Haushaltsplan keine Ansätze vorhanden sind, dann entstehen bei Ausgaben auf den betreffenden Haushaltsstellen außerplanmäßige Ausgaben und wenn Haushaltsansätze vorhanden sind, diese aber in den Ausgaben überschritten werden, sind überplanmäßige Ausgaben die Folge. Im Haushaltsplan der Gemeinde Kannawurf ist auf Grund der angespannten Haushaltssituation ein Auffangen solcher Ausgabepositionen nicht mehr möglich. Vom Wehrleiter der Feuerwehr wurde nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Anschaffung der Funkmelder für die Feuerwehr äußerst wichtig ist. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca.2000,-- DM Es wurde der Vorschlag eingebracht, die Abstimmung zum Haushaltsplan des Jahres 2000 der Gemeinde Kannawurf auf Anfang Januar 2000 zu verschieben. Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt, wodurch sich ein veränderter Beschlussvorschlag erforderlich macht. 68

11 Geänderter Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Beschlussfassung zum Haushalt 2000 der Gemeinde Kannawurf zu verschieben. Die Beschlussfassung erfolgt in der Januar-Sitzung des Gemeinderates Kannawurf im Jahr Abstimmungsergebnis Beschlussnummer: Vollzug in Abt.: I ; II Sach- und Rechtslage: Nach 62 Abs. 4 und 5 der Thür. Kommunalordnung vom i.d.f.v hat jede Gemeinde in öffentlicher Sitzung, spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2000, für die Jahre zu beraten und zu beschließen. 69

12 Beschlußvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des 62; 26 Abs. 2 Ziffer der ThürKO 1999 den als Anlage beigelegten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2000, für die Jahre Aussprache: Der vorliegende Finanzplan beinhaltet das Investprogramm des Haushaltes der Gemeinde Kannawurf. Dieses Investprogramm bezieht sich auf die Einzelmaßnahmen. Es beinhaltet die Zahlen des laufenden Haushaltsjahres und der 3 Folgejahre. Zusammenfassend wies Herr Hanewacker darauf hin, daß der Haushaltsplan der Gemeinde Kannawurf im Vorbericht kritisch hinterfragt und betrachtet wurde. Das resultiert aus der Notwendigkeit entsprechende Satzungsbeschlüsse voranzutreiben und auch dem Umgang mit den Abschreibungen. Vollzug in Abt.: II Aussprache: Frau Fritsche forderte die Gemeinderäte nochmals auf, eine entsprechende Entschuldigung anzubringen, wenn Gemeinderatsmitglieder nicht an Sitzungen teilnehmen können. Weiterhin wurde das Problem der Geheimhaltung nochmals angesprochen. Es wurden Informationen zum Fortgang der Einrichtung des Jugendzimmers gegeben. 2 ABM - Kräfte sind der Gemeinde Kannawurf genehmigt worden, die im Jugendclub in Günstedt zur Zeit angeleitet werden. Für die Beheizung der Räumlichkeiten wird ein Ölofen aus der "Hunne" in Kindelbrück genutzt werden können, der dort auf Grund des Gasanschlusses nicht mehr benötigt wird. Andere Einrichtungsgegenstände wurden ebenfalls beschafft. Für weitere Anschaffungen können auch Sachkosten genutzt werden. Wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, dann verfügt die Gemeinde Kannawurf über einen kleinen Jugendclub, der unter Aufsicht für die Jugendlichen bereit steht. Die Mietverträge mit dem KKV und dem Landschaftspflegeverein für die Nutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule werden abgeschlossen. Hingewiesen wurden die Gemeinderatsmitglieder nochmals darauf, daß die Unterlagen zur Oberprüfung bei der Gauck - Behörde abgegeben werden müssen. 70

13 Herr Hanewacker gab noch einen kurzen Ausblick auf den Abschluß des Jahres 1999 in der Haushaltsführung der Gemeinde Kannawurf. Es wird sich so gestalten, daß das Haushaltsjahr 1999 in Kannawurf geradeso ausgeglichen abgeschlossen werden kann. Das resultiert auch daraus, daß die Haushaltsführung im Jahr 1999 zum Teil nicht den vorgegebenen Richtlinien entsprochen hat und eine ganze Reihe, das heißt wirklich zuviel über - und außerplanmäßige Ausgaben geleistet wurden. Diese Praxis darf zukünftig nicht fortgesetzt werden, sondern es muß eine grundlegende Änderung in der Haushaltsdisziplin eintreten. Als Beispiel wurde der Ankauf von Unkrautvernichtungsmitteln zum Preis von ,-- DM angeführt. Angesprochen wurden die Löcher in einigen Straßen der Gemeinde Kannawurf. Dazu sollte ein Ortsbegehung stattfinden und Möglichkeiten einer Materialbeschaffung zur Ausbesserung der Löcher ausgelotet werden. Vollzug in Abt.: III 71

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