1/09. Neuer Bußgeldkatalog zum Absicherung gegen insolvente Kunden. Schönheitsreparaturen bei Gewerberäumen
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- Karoline Hausler
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1 1/09 Neuer Bußgeldkatalog zum Absicherung gegen insolvente Kunden Schönheitsreparaturen bei Gewerberäumen Fachanwalt Handels und Gesellschaftsrecht ij INTERNATIONAL JURISTS Erweiterung in Asien Neue Veranstaltungsreihe: 11. Jahrgang 45. Ausgabe
2 Großzügige Rechtsprechung bei Erstausbildung Eltern sind gegenüber ihren Kindern regelmäßig verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Ausbildung für einen Beruf zu übernehmen. Ein solcher Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann dabei auch dann noch bestehen, wenn zwischen Schulabbruch und der Aufnahme der Ausbildung mehrere Jahre liegen (OLG Jena, 1 UF 245/08). Dokumentieren Sie deshalb die Gründe der Ausbildungsverzögerung und belegen Sie diese mit den entsprechenden Bescheinigungen. Neuer Bußgeldkatalog zum Seit sind die Regelungen der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) in Kraft und gelten für alle Verstöße ab dem Schwerpunkte der Änderungen liegen in den Hauptunfallursachen und somit in den Bereichen der Geschwindigkeits-, Abstands und Überholverstöße, dem Rotlichtverstoß sowie der Verkehrsordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Alkohol und Drogen. Dabei kam es zu einer massiven Erhöhung der Geldbußen auf bis zu für vorsätzliche Verstöße. Verschaffen Sie sich einen Überblick der wichtigsten Änderungen der BKatV zum in unserer aktuellen Beilage. Steuerhinterziehung durch Unterlassen Wenn ein Steuerpflichtiger es unterlässt, nachträglich entdeckte Mängel oder Unvollständigkeiten seiner von ihm oder für ihn abgegebenen Steuererklärung zu berichtigen, macht er sich der Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbar (BGH 5 StR 213/07).
3 Absicherung gegen insolvente Kunden Durch einen wirksam vereinbarten Eigentumsvorbehalt, z.b. in AGB, erhalten Sie bei Insolvenz Ihres Kunden eine bevorzugte Stellung gegenüber anderen Gläubigern (Aussonderung/Absonderung). Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist auch Vorkasse ein wirksames Instrument, welches - richtig genutzt - gegen die starken Anfechtungs- und Rückforderungsrechte des Insolvenzverwalters Bestand hat. Sichern Sie sich in Ihren AGB mit Eigentumsvorbehalt und Vorkasserecht gegen Forderungsausfälle wegen Insolvenz eines Kunden ab. Schönheitsreparaturen bei Gewerberäumen Auch im Gewerberaummietrecht sind Klauseln, wonach der Mieter Schönheitsreparaturen am Mietobjekt durchführen muss, unwirksam, wenn sie einen starren Fristenplan enthalten. Eine solche Klausel begründet keine Verpflichtung des Mieters zur Renovierung (BGH XII ZR 84/06). Prüfen Sie zur Kostenvermeidung vor Verwendung entsprechender Klauseln sorgfältig, ob ein starrer Fristenplan vorliegt. Neues Versicherungsvertragsrecht Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist seit dem auch für Altverträge anzuwenden. Damit sind längerfristige Versicherungsverträge schon zum Ablauf des 3. Jahres kündbar. Es gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. Eine Klage ist jetzt auch am Wohnort des Versicherungsnehmers möglich. Bisher war hierfür der Sitz der Versicherungsgesellschaft maßgebend.
4 Mehr Sicherheit für Handwerker Seit können Handwerker Abschlagszahlungen fordern, wenn der Kunde einen Wertzuwachs erhalten hat, z.b. Beschaffung oder Einbau von Baumaterial. Eine abgeschlossene Leistung oder eine Abnahme sind nicht erforderlich ( 632a BGB). Wegen geringer Mängel kann der Abschlag nicht verweigert werden. Der Handwerker kann sich damit zusätzliche Liquidität verschaffen. Schadensersatz bei Zielvereinbarung Arbeitgeber bieten häufig zum Festgehalt einen Bonus bei Erreichen eines genau bezifferten Zieles an. Der Arbeitgeber haftet jedoch auf Schadensersatz, wenn eine laut Vertrag jährlich abzuschließende Zielvereinbarung durch sein Verschulden nicht zustande kommt (BAG 10 AZR 889/07). Vor Vertragsabschluss prüfen, ob nicht eine einseitige Zielvorgabe statt einer Zielvereinbarung besser ist. Schmerzensgeld wegen überbuchter Reise Kann der Reiseveranstalter infolge einer Überbuchung den Kunden nicht an dem gebuchten Urlaubsort unterbringen und tritt der Kunde deshalb vom Reisevertrag zurück, so kann dem Kunden ein Schmerzensgeld zustehen, z.b. 50 % vom Reisepreis bei (Ersatz-)Urlaub zuhause (AG H 514 C 17158/07). Sie müssen ein Ersatzhotel nur annehmen, wenn dieses Ihren Erwartungen an das gebuchte Hotel entspricht.
5 Frau RAin Monique Milarc wurde der Titel Fachanwältin für Handels und Gesellschaftsrecht wegen ihrer besonderen Kenntnisse auf diesem Gebiet verliehen. Herr RA Andreas Riedl, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht abgeschlossen. Erweiterung in Asien: unser management committee strebt eine Verstärkung unserer ij- Präsenz in Asien an und steht deswegen in engem Kontakt mit Kanzleien aus Hongkong, Indien und Bangladesch. Über den Beitritt wird auf dem nächsten annual general meeting in Athen im Mai verhandelt. Zusammen mit der PR-Agentur Medienunikate haben wir die gestartet. Hier tauschen sich Führungskräfte aus Wirtschaft und Medien zu aktuellen Themen ihrer Branchen aus. Auch über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen - geben Sie uns bei Interesse einfach Bescheid! Neben der Printausgabe lassen wir Ihnen unseren KREUZER BRIEF künftig gerne auch als Digitalversion per zukommen. Bei Interesse genügt eine kurze Mitteilung an kreuzerbrief@kreuzer.de.
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