SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

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1 Zur Hohle 18 * 083 Fuchshain bei Leipzig Tel: (034297) Fax: (034297) kiebs.umwelt@t-online.de SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG zum Bebauungsplan (Entwurf) Wohngebiet Hohe Straße der Stadt Markkleeberg Gutachten Nr Auftraggeber: Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH

2 Schallimmissions- Zur Hohle 18 Prognosen 083 Fuchshain bei Leipzig Schallpegelmessungen Gutachten Telefon Beratung zu Lärmfragen Telefax S C H A L L T E C H N I S C H E U N T E R S U C H U N G zum Bebauungsplan (Entwurf) Wohngebiet Hohe Straße der Stadt Markkleeberg - Gutachten Nr Gutachtliche Untersuchung im Auftrag von: Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH, Kalkreiße 16, Erfurt... Ausfertigungen Text: 24 Seiten Anlagen: 14 Seiten... Ausfertigung

3 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 2 I N H A L T 1. Aufgabenstellung Seite 3 2. Grundlagen Seite 4 3. Orientierungswerte Seite 5 4. Ermittlung der Geräuschemissionen des Schienenverkehrs Seite 7 5. Ermittlung der Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs Seite Ermittlung der Beurteilungspegel Seite Aktiver Schallschutz Seite Passiver Schallschutz Seite Zusammenfassung Seite Vorschlag für die textlichen Festsetzungen Seite 23 Anlagen Anlage 1 Planentwurf Rechtsplan Anlage 2 Städtebauliches Konzept / Bebauungsvorschlag Anlage 3 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels - Verkehrslärm Tageszeitraum unbebautes Grundstück Anlage 4 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels - Verkehrslärm Nachtzeitraum unbebautes Grundstück Anlage 5 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels - Verkehrslärm Tageszeitraum Bebauungsvorschlag Anlage 6 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels - Verkehrslärm Nachtzeitraum Bebauungsvorschlag Anlage 7 Fassadenpegel EG - Tageszeitraum Anlage 8 Fassadenpegel 1. OG - Tageszeitraum Anlage 9 Fassadenpegel EG - Nachtzeitraum Anlage 10 Fassadenpegel 1. OG - Nachtzeitraum Anlage 11 Lärmpegelbereiche 1. OG - Tageszeitraum Anlage 12 Lärmpegelbereiche 1. OG modifiziertes Verfahren Nachtzeitraum Anlage 13 Bebauungsvorschlag - Luftschalldämm-Maße - Anlage 14 Strecken im Planfeststellungsabschnitt - City-Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen

4 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 3 1. Aufgabenstellung Es ist beabsichtigt, auf einer ca. 2,6 ha großen Fläche eine mit Altlasten belastete Industriebrache zu revitalisieren und mit Einfamilienhäusern zu bebauen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes ist der Bau einer Kindertagesstätte durch die Stadt Markkleeberg vorgesehen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind sechs Teilflächen für den Wohnungsbau mit der Gebietskategorie allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Der Standort der geplanten Wohnbebauung und der Kindertagesstätte befindet sich im Einflussbereich mehrerer Bahnstrecken, die derzeit von den Baumaßnahmen City- Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen betroffen sind. Das betrifft insbesondere die Bahnstrecken Nr Abschnitt Leipzig Connewitz - Hof (Saale), Nr Abschnitt Leipzig Bayerischer Bahnhof - Gaschwitz und zum Teil die Strecke Nr Leipzig Plagwitz - Gaschwitz (Waldbahn). Zur Beurteilung der Standortsituation soll eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen werden. Es sind die Geräuschimmissionen ausgehend vom Verkehrslärm der Bahn zu ermitteln. Es ist abstimmungsgemäß von den Daten auszugehen, die auch dem Planfeststellungsbeschluss City-Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen zugrunde lagen. Der Straßenverkehrslärm und der Gewerbelärm sind gemäß der Vorabstimmung nicht zu untersuchen. Es sind die gültigen Rechtsvorschriften, hier insbesondere die DIN Schallschutz im Städtebau- in Verbindung mit der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen -Schall 03- anzuwenden. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in gutachtlicher Form darzustellen.

5 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 4 2. Grundlagen Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 G v I 212 DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen -Schall 03- April 1990, Information Deutsche Bundesbahn Akustik 03 VBUSch - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen vom 22. Mai 2006 (BAnz. Nr. 154a vom S. 6) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - November 1989 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen August 1987 Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern Vergleich verschiedener Regelwerke, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 08/2007 Ref. 26 Abstimmung mit der Bauverwaltung der Stadt Markkleeberg - Angaben von Frau Reckling - Angaben von Herrn Pleße - Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluß City-Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen Abstimmung mit dem Umweltamt des Landratsamtes des Landkreises Leipzig - Angaben von Frau Wehner zur Schutzbedürftigkeit von Kindertagesstätten und zur Schalldämmung von Außenbauteilen von Schlafräumen

6 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 5 Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG Technik, Systemverbund und Dienstleistungen Betrieblicher Umweltschutz (TUM 1) Lärmschutz - Angaben von Herrn Christian Schwab Angaben aus den Büros Architekturbüro Domke und planart 4 - Städtebauliches Konzept / Bebauungsvorschlag - Rechtsplan (Entwurf) Stand Angaben von Frau Senftleben - Angaben von Herrn Apolinarkski Kartenmaterial von Sachsenatlas auf Herausgeber: Sächsische Staatskanzlei Administrative Zuständigkeit: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen Bekanntmachung einer Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen vom , Sächsisches Amtsblatt Nr. 25 vom 23. Juni 2005, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776) Ortsbesichtigungen des Standortes 3. Orientierungswerte Für die Fläche, auf der die geplanten Wohnhäuser errichtet werden sollen, ist nach Abstimmung mit der Bauverwaltung der Stadt Markkleeberg und entsprechend der Ausweisung im Rechtsplan (Entwurf) von der Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes auszugehen.

7 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 6 Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.b. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen: b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 nachts 45 db bzw. 40 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Für die Beurteilung ist im Allgemeinen tags der Zeitraum von 6.00 bis Uhr und nachts der Zeitraum von bis 6.00 Uhr zugrunde zu legen. Demnach ist für die Beantwortung der Frage nach der Eignung des Standortes unter dem Gesichtspunkt des Schallschutzes hinsichtlich des Verkehrslärms entscheidend, ob an den Wohnhäusern der Wert von 55 am Tage und 45 in der Nacht eingehalten werden kann oder überschritten wird. Bei Überschreitung ist darüber hinaus zu prüfen, ob durch geeignete aktive Schallschutzmaßnahmen eine ausreichende Minderung erzielt werden kann. Andernfalls sind passive Schallschutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. Für Kindertagesstätten hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales Empfehlungen zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen amtlich bekannt gemacht. Diese sollen Architekten und Trägern von Kindertageseinrichtungen als Orientierung dienen. Darin heißt es im Punkt 2 Anforderungen an den Standort: 2.1. Der Standort soll so gewählt werden, dass der Zugang zur Kindertageseinrichtung nicht direkt an verkehrsreichen Straßen oder Schienenwegen gelegen ist. Standorte im Einflussbereich von Anlagen, die

8 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 7 gesundheitlich bedenkliche Emissionen freisetzen, oder Standorte, deren Beschaffenheit einen gefahrlosen Aufenthalt in Frage stellen, sind nicht geeignet. Bei der Standortwahl ist darauf zu achten, dass an der Grundstücksgrenze ein Schallpegel von 50 db tagsüber nicht überschritten wird. Demnach ist für die Beantwortung der Frage nach der Eignung des Standortes unter dem Gesichtspunkt des Schallschutzes nach diesen Empfehlungen entscheidend, ob an der Grundstücksgrenze der Wert von 50 eingehalten werden kann oder überschritten wird. Nach Abstimmung mit dem Umweltamt des Landkreises Leipzig ist zu bemerken, dass seitens dieser Behörde eine Zustimmung zum Standort einer Kindereinrichtung auch möglich ist, wenn die Orientierungswerte für allgemeines Wohngebiet (Kategorie des Gebietes, in dem sich die Kita befindet) eingehalten werden können. Es bestehen dann keine Einwände seitens dieser Behörde, wenn auf den Außenspielflächen der Kindertagesstätte und an den Fassaden, hinter denen sich schutzbedürftige Räume befinden, Beurteilungspegel 55 vorliegen. 4. Ermittlung der Geräuschemissionen des Schienenverkehrs Im Zusammenhang mit den schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplangebiet Wohngebiet Hohe Straße in Markkleeberg werden folgende Geräuschquellen betrachtet: Schienenverkehr (Deutsche Bahn AG) auf den Strecken Nr Abschnitt Leipzig Connewitz - Hof (Saale), Nr Abschnitt Leipzig Bayerischer Bahnhof - Gaschwitz Nr Leipzig Plagwitz - Gaschwitz (Waldbahn). Dabei wird abstimmungsgemäß von Prognosedaten (Prognosehorizont 2020) der Deutsche Bahn AG ausgegangen, die auch dem Planfeststellungsbeschluss City- Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen zugrunde lagen.

9 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 8 Schienenverkehrslärm der Bahnstrecken Die Ermittlung des Emissionspegels erfolgt, getrennt für den Tages- und den Nachtzeitraum (L m,e,t /L m,e,n ), nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03 (Ausgabe 1990). Nach Kapitel 5, Gleichung (1) erfolgt die Berechnung wie folgt: L m,e = 10 lg [ 10 0,1 ( + DFZ + DD + Dl + Dv ] + D Fb + D Br + D Bü + D Ra Hierbei sind: L m,e - Emissionspegel D Fz - Pegeldifferenz durch unterschiedliche Fahrzeugarten D D - Pegeldifferenz durch unterschiedliche Bremsbauarten D I - Pegeldifferenz durch Richtwirkung D v - Pegeldifferenz durch unterschiedliche Geschwindigkeiten D Fb - Pegeldifferenz durch unterschiedliche Fahrbahn D Br - Pegeldifferenz durch Brücken D Bü - Pegeldifferenz durch Bahnübergänge D Ra - Pegeldifferenz durch Gleisbogen mit engen Radien Nordöstlich, östlich und südöstlich des zu betrachtenden Bebauungsplangebietes verlaufen drei Bahnstrecken, die relativ stark befahren sind. Derzeit befinden sich die Brücken, Bahnkörper und Gleisanlagen im Um- und Ausbau. Die Strecke Nr wurde zwischenzeitlich gar nicht befahren. Bei den Berechnungen wird von den Prognosedaten 2020 für die drei Strecken ausgegangen. Streckenabschnitt: Strecke Abschnitt Leipzig Connewitz - Hof (Saale) beide Richtungen - Tages- und Nachtzeitraum - Prognose 2020 Zugart P *) Zugzahl Zugzahl Zuglänge Geschwindigkeit in % tagsüber nachts in Meter in km/h D Fz in GZ *) p ist der Längenanteil scheibengebremster Fahrzeuge am Zug einschließlich Lok

10 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 9 Streckenabschnitt: Strecke Leipzig Bayerischer Bahnhof - Gaschwitz Rechtes Gleis - Tages- und Nachtzeitraum - Prognose 2020 Zugart P *) Zugzahl Zugzahl Zuglänge Geschwindig- D Fz in % tagsüber nachts in Meter keit in km/h in S-Bahn ICE *) p ist der Längenanteil scheibengebremster Fahrzeuge am Zug einschließlich Lok Streckenabschnitt: Strecke Leipzig Bayerischer Bahnhof - Gaschwitz Linkes Gleis - Tages- und Nachtzeitraum - Prognose 2020 Zugart P *) Zugzahl Zugzahl Zuglänge Geschwindig- D Fz in % tagsüber nachts in Meter keit in km/h in S-Bahn ICE *) p ist der Längenanteil scheibengebremster Fahrzeuge am Zug einschließlich Lok Streckenabschnitt: Strecke Abschnitt Leipzig Plagwitz - Gaschwitz beide Richtungen - Tages- und Nachtzeitraum - Prognose 2020 Zugart P *) Zugzahl Zugzahl Zuglänge Geschwindig- D Fz in % tagsüber nachts in Meter keit in km/h in GZ SPNV *) p ist der Längenanteil scheibengebremster Fahrzeuge am Zug einschließlich Lok Grundsätzlich wird für die Fahrbahnart Schotterbett mit Betonschwellen noch ein Zuschlag von 2 addiert.

11 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 10 Für die Streckenabschnitte ergeben sich folgende Emissionspegel: Schienenverkehr L m,e,t tagsüber L m,e,n nachts Strecke 6362 Leipzig Connewitz - Hof (Saale) 68,1 74,3 beide Richtungen Strecke 6362 Leipzig Connewitz - Hof (Saale) 71,1 77,3 beide Richtungen auf Brücken Strecke 6377 Leipzig Connewitz - Hof (Saale) 64,8 59,3 rechtes Gleis Strecke 6377 Leipzig Connewitz - Hof (Saale) 64,8 59,3 linkes Gleis Strecke 6377 Leipzig Connewitz - Hof (Saale) 67,8 63,3 rechtes Gleis auf Brücken Strecke 6377 Leipzig Connewitz - Hof (Saale) 67,8 63,3 linkes Gleis auf Brücken Strecke 6379 Leipzig Plagwitz - Gaschwitz 62,3 65,3 beide Richtungen Der Schienenbonus ist bei den Angaben nicht berücksichtigt. Er kommt bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen zum Tragen. Maßgebend für die Höhe der Emissionen ist vor allem der Güterverkehr. Es wurde darüber hinaus davon ausgegangen, dass die im Planfeststellungsbeschluß berücksichtigten Maßnahmen, die unter dem Bergriff besonders überwachtes Gleis (BüG) zusammengefasst werden, zum Tragen kommen. Daher war nach Abstimmung mit der Dienststelle der Deutsche Bahn AG, Technik, Systemverbund und Dienstleistungen, Betrieblicher Umweltschutz (TUM 1), Lärmschutz, eine Minderung von 3 für die betreffenden Strecken zum Ansatz zu bringen.

12 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite Ermittlung der Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs Die Berechnung der Geräuschimmissionen des Schienenverkehrslärms erfolgt auf der Basis der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen - Schall 03. Mittels spezieller Computerprogramme (Rechenprogramm SAOS NP der Kramer Schalltechnik GmbH) werden die Berechnungen der Immissionen flächendeckend für das Betrachtungsgebiet ausgeführt. Als Plangrundlage wurde Kartenmaterial aus dem Sachsenportal und der Architekturbüros Domke und planart4 verwendet. Darüber hinaus wurden Pläne des Planfestellungsverfahrens City-Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen eingesehen und Gleisverläufe und Schallschutzmaßnahmen in das Berechnungsmodell übertragen. Für die Darstellung im Gutachten werden flächendeckende Berechnungen für die Rasterdarstellung und Einzelpunktberechnungen an den Fassaden der geplanten Wohngebäude vorgenommen. Dabei wurde von dem Bebauungsvorschlag der Architekturbüros Domke und planart4 ausgegangen Ermittlung der Beurteilungspegel Vorbetrachtung der unbebauten Grundstücksfläche Als Vorbetrachtung zur Beurteilung der durch den Verkehrslärm der Bahn verursachten Geräusche auf der unbebauten Grundstücksfläche wurde für eine Immissionsorthöhe von h = 3 m über Terrain eine flächendeckende Computerberechnung durchgeführt. Das Ergebnis ist in den Anlagen 3 und 4 des Gutachtens dargestellt. Den Darstellungen ist zu entnehmen, dass der Verkehrslärm der Schienenverkehrswege insbesondere im Nachtzeitraum zu einer hohen Belastung führt.

13 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 12 Im Tageszeitraum sind auf der Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Beurteilungspegel zwischen 60 im Nordosten und im Westen zu verzeichnen (siehe Anlage 3). Die für die Kindertagesstätte vorgesehene Fläche ist vom Osten her bis zu einer Tiefe von ca. 20 m höher als 55 belastet. Nach Westen hin nehmen die Pegel ab. Ab einer Tiefe von ca. 70 m von Osten her sind Beurteilungspegel kleiner als 50 anzutreffen. An der östlichen Baugrenze der geplanten Kindertagesstätte werden Pegel von erwartet. Hinsichtlich der Baufelder für Wohnbebauung sind für den großen Teil Beurteilungspegel kleiner 55 zu verzeichnen. Lediglich im Nordosten sind für die Baufelder 1 und 2 Beurteilungspegel bis 57 ermittelt worden. An diesen Grundstücksgrenzen liegen die Pegel bei 58 bzw. 60. Verglichen mit dem Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 sind nur in den letztgenannten Bereichen Überschreitungen zu verzeichnen. Im Nachtzeitraum sind auf der Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes Beurteilungspegel zwischen 63 im Nordosten und im Westen zu verzeichnen (siehe Anlage 4). Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete für Verkehrslärm von 45 wird auf der unbebauten Fläche im Nachtzeitraum überall überschritten. An der zu den Schienenwegen nächstgelegenen Baugrenze beträgt der Beurteilungspegel 60. Damit ist der Orientierungswert bis zu 15 überschritten. Das Gebiet ist im Nachtzeitraum durch Verkehrslärm stark belastet. Der große Unterschied zwischen der Situation im Tageszeitraum und der im Nachtzeitraum kommt dadurch zustande, dass zum einen die Orientierungswerte im Nachtzeitraum 10 niedriger liegen und zum anderen die Beurteilungspegel des Schienenverkehrslärms nachts um 3 bis 4 höher sind, als die des Tageszeitraumes. Bebauungsvorschlag Es ist beabsichtigt, das Gebiet mit Einfamilienhäusern zu bebauen. Nach den Vorschlägen der Planungsbüros sind 6 Baufelder (WA-Gebiete) geplant, auf denen insgesamt 38 Einfamilienhäuser Platz finden.

14 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 13 Die computergestützte flächendeckende Berechnung des Beurteilungspegels wurde für den Bebauungsvorschlag vorgenommen. Dabei wurden nach Abstimmung mit der Bauverwaltung der Stadt Markkleeberg die Nebengebäude, wie z. B. Garagen nicht modelliert. In dem der Bahnstrecken nächstgelegenen Baufeld 2 wurde hingegen eine geschlossene Bebauung mit einer mittleren Höhe von 7 m über Gelände berücksichtigt. Im Anhang 5 und 6 des Gutachtens sind die Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt. Es ist die abschirmende Wirkung der Bebauung zu erkennen. Andererseits können auch Reflexionen an Gebäuden zu örtlich höheren Pegeln führen. Fassadenpegel an den Gebäuden Der Fassadenpegelberechnung liegt auch der Bebauungsvorschlag der Architekturbüros Domke und planart4 zu Grunde. Dazu wurden die 38 Einfamilienhäuser (in der Regel 2-geschossig) modelliert. Zur Beurteilung der durch den Verkehrslärm verursachten Geräusche an den Fassaden der Gebäude werden die Berechnungen für zwei Geschosse durchgeführt. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt für das Erdgeschoß und das 1. Obergeschoß differenziert für den Tages- und Nachtzeitraum (Anlagen 7 und 8 bzw. 9 und 10 des Gutachtens). Im Ergebnis der Berechnungen ist folgendes festzustellen. Im Tageszeitraum wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete (55 ) an den meisten Fassaden nicht überschritten. Lediglich im nordöstlichen Bereich der Baufelder 1 und 2 sind geringe Überschreitungen bis maximal 3 zu verzeichnen. Im Nachtzeitraum (siehe Anlagen 9 und 10) verschlechtert sich die Lärmsituation. Wegen des im Nachtzeitraum erhöhten Schienenverkehrslärms und des um 10 niedrigeren Orientierungswertes betragen die zu erwartenden Überschreitungen im Bereich der den Bahnstrecken zugewandten Seiten im ungünstigsten Fall 17. Die Abbildungen im Anhang 9 und 10 zeigen, dass der Orientierungswert von 45 nur im Westen des Plangebiets eingehalten bzw. unterschritten werden kann. Reflexionen an Hausfassaden führen dazu, dass auch an den der Bahnstrecken abgewandten Seiten noch relativ hohe Pegel zu verzeichnen sind.

15 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 14 Ausgehend von den vorgenommenen Untersuchungen ist festzustellen, dass der Standort des Bebauungsplangebietes aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes sehr unterschiedlich belastet ist. Insbesondere im Nachtzeitraum sind sehr hohe Überschreitungen des Orientierungswertes vor allem im Ostteil des Plangebietes zu konstatieren. Von Vorteil ist es dennoch, dass die Lärmeinwirkungen im Wesentlichen aus nordöstlicher, östlicher und südöstlicher Richtung kommen. Dadurch werden die abgewandten Gebäudeseiten begünstigt Aktiver Schallschutz Bei den Berechnungen wurden bereits alle Schallschutzmaßnahmen des aktiven Schallschutzes berücksichtigt, die im Planfeststellungsbeschluss benannt sind. Das sind zum einen die Schallschutzwände an den Gleisanlagen und zum anderen die Maßnahmen an den besonders überwachten Gleisen. Von zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen im Bereich der nicht abgeschirmten Gleisanlagen wurde derzeit nicht ausgegangen. Die Anordnung der Wohnhäuser und insbesondere die geschlossene Bauweise im Baufeld 2 können Effekte des aktiven Schallschutzes bewirken. Es werden damit nicht nur die dahinter liegenden Gebäude abgeschirmt, sondern auch Reflexionen an der zweiten Baureihe verringert und damit die Pegel an der dem Lärm abgewandten Seite weiter verringert Passiver Schallschutz Wenn kein aktiver Schallschutz möglich ist oder nicht ausreichend wirksam wird, soll für die Immissionsorte / Wohnhäuser, bei denen eine Überschreitung der Orientierungswerte zu verzeichnen ist, in der Regel die Verträglichkeit der Wohnnutzung mit dem Verkehrslärm über passiven Schallschutz erreicht werden. Eine solche Maßnahme ist in der Rangfolge aller Maßnahmen als letzte anzusehen. Eine orientierende Abschätzung kann anhand der DIN 4109 vorgenommen werden. Für die Einstufung in einen Lärmpegelbereich nach DIN 4109 ist der maßgebliche Außenlärmpegel zu ermitteln. Das erfolgt entsprechend Punkt der DIN 4109

16 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 15 durch Addition von 3 zu dem ermittelten Beurteilungspegel für den Tageszeitraum. In diesem besonderen Fall, dass die Beurteilungspegel im Nachtzeitraum höher liegen, als am Tag, wird die Ermittlung und Darstellung der Lärmpegelbereiche nach einem modifizierten Verfahren auch für den Nachtzeitraum vorgenommen. Nach der Tabelle 8 der DIN 4109 erhält man die Einordnung in Lärmpegelbereiche und die dazugehörigen Angaben für die erforderlichen resultierenden Schalldämm- Maße R w,res der Außenbauteile. Im Folgenden ist die für den zu beurteilenden Fall reduzierte Tabelle angegeben. Bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen unterschiedlicher Schalldämmung bestehen, gelten die Anforderungen nach Tabelle 8 der DIN 4109 für das aus den Schalldämm-Maßen der einzelnen Teilflächen berechnete resultierende Schalldämm-Maß R w,res. Auf Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, sind grundsätzlich die Anforderungen der Tabelle 8 jeweils separat anzuwenden. Tabelle 8 der DIN 4109 Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Büroräume 1) und ähnliches in Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des erf. R w,res des Außenbauteiles in db Außenbauteiles in db I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > 80 2 ) 50 1 ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel an den Fassaden der Wohnhäuser in den Baufeldern des Plangebietes liegen im Tageszeitraum bei Werten zwischen 40 und 61. Somit ist maximal der Lärmpegelbereich III im Nordosten des Plangebietes anzutreffen. Die Lärmpegelbereiche für den Tageszeitraum sind in der Anlage 11 dargestellt. Für Fassaden, die mit keinem Farbbalken gekennzeichnet

17 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 16 sind, liegt der Lärmpegelbereich I vor. An den Fassaden der neu zu bauenden Wohnhäuser, an denen der Lärmpegelbereich I oder II vorliegt, bestehen formal keine erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz. Das heißt, dass bei normgerechter Bauweise und durchschnittlich großen Fenstern keine zusätzlich höheren Anforderungen an den baulichen Schallschutz gestellt werden müssten. Für den ursprünglichen Fall, dass die Beurteilungspegel des Nachtzeitraumes in der Regel 10 niedriger liegen, als die des Tageszeitraumes, galten die Lärmpegelbereiche auch für den Nachtzeitraum und die Ableitung der erforderlichen Schalldämmmaße der Außenbauteile für Schlafräume. Für Fälle, wie z. B. des Verkehrslärms an Bahnstrecken, wo die Beurteilungspegel nachts in der Größe der Tageswerte oder größer sein können, käme die Anwendung der DIN zu fehlerhaften Ergebnissen und zu einer Unterdimensionierung der Schallschutzmaßnahmen. Vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz wurde daher ein modifiziertes Verfahren vorgeschlagen. Das LfU stellt basierend auf der DIN 4109 eine praktikable Lösung vor, die eine Berücksichtigung auch der Nacht-Beurteilungspegel in den entsprechenden Fällen (z. B. Schlafzimmer) beinhaltet: 1. Schritt: Herkömmliche Ermittlung des Lärmpegelbereichs über Bildung des Außenlärmpegels in Bezug zu den Beurteilungspegel TAG 2. Schritt: Unter Einbeziehung des Beurteilungspegels NACHT Erhöhung des Lärmpegelbereiches nach folgendem Prinzip: Differenz: L r,tag - L r,nacht 10 Keine Erhöhung des Lärmpegelbereiches Differenz: L r,tag - L r,nacht 5 Erhöhung des Lärmpegelbereiches um 1 Stufe Differenz: L r,tag - L r,nacht 0 Erhöhung des Lärmpegelbereiches um 2 Stufen Differenz: L r,tag - L r,nacht < 0 Erhöhung des Lärmpegelbereiches um 3 Stufen 3. Schritt: Über die Bestimmung des resultierenden erforderlichen Schalldämm-Maßes auf der Basis der veränderten Lärmpegelbereiche lässt sich nunmehr auf die entsprechende Schallschutzklasse der Fenster schließen, so dass auch während der Nachtzeit ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet werden kann. (Zitat aus BayLfU 08/2007 Ref. 26)

18 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 17 Nach Abstimmung mit dem Landratsamt des Landkreises Leipzig, Umweltamt, und dem Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie ist dieses Verfahren in betreffenden Fällen anzuwenden. In der Anlage 12 des Gutachtens sind die nach dem modifizierten Verfahren gebildeten Lärmpegelbereiche für den Nachtzeitraum dargestellt, die ausschließlich der Ableitung der erforderlichen Schalldämm-Maße R w,res der Außenbauteile von Schlafräumen dienen sollen. Es sind hier nur die Spalten 1 und 3 der Tabelle 8 der DIN 4109 von Bedeutung (die Spalte 2 ist für den Nachtzeitraum wegen der Bereichsverschiebung ohne Bedeutung). Die Schallschutzklassen von Fenstern sind in der Tabelle 2 der VDI-Richtlinie 2719 benannt. Die erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße der Fenster sind von der Raumgeometrie und den Fensterflächenanteil an der Raumaußenfläche abhängig. Es können daher in diesem Planungsstadium keine pauschalen Aussagen getroffen werden. Für Standardräume mit ca. 25 % Fensterflächenanteil wären bei Wohnräumen zum Schutz vor Außenlärm im Tageszeitraum Fenster der Schallschutzklasse 2 ausreichend. An den passiven Schutz der Schlafräume sind wegen der niedrigeren Anhaltswerte (empfohlener Innenraumpegel 25 ) und der höheren Beurteilungspegel des Schienenverkehrslärms im Nachtzeitraum deutlich höhere Anforderungen an die Außenbauteile zu stellen. Eine Orientierung gibt die nachfolgende Tabelle. Lärmpegelbereich Schlafräume in Wohnungen erf. R w,res des Außenbauteiles in db I 30 II 30 III 35 IV 40 V 45 VI 50 VII 2 ) Ausgehend von der Darstellung der Anlage 12 kann das erforderliche resultierende Schalldämm.Maß R w,res abgeleitet werden. Dieses trifft auf die Kombination aus Außenwand und Fenster zu. Aus der Tabelle 10 der DIN 4109 können entsprechende Wand-Fenster-Kombinationen abgeleitet werden. So wären z. B. an

19 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 18 den der Bahn zugewanden Gebäudeseiten für Schlafräume ein Schalldämm-Maß R w,res = 50 db erforderlich. Bei einem Fensterflächenanteil von 20 % wären dann Schalldämm-Maße der massiven Außenwand von R w = 55 db und der Fenster von R w = 42 db erforderlich. Das kann nur mit Fenstern der Schallschutzklasse SSK 4 erreicht werden. Schlafräume sollten im Plangebiet vorzugsweise auf der dem Lärm abgewandten Gebäudeseiten angeordnet werden. In der Anlage 13 sind die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße R w,res für alle Fassaden im Plangebiet dargestellt. Generell gilt, dass die Anhaltswerte für die Innenpegel nur bei geschlossenen Fenstern zu erreichen sind. Um eine ausreichende Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten ist es erforderlich, Kinder- und Schlafräume mit einer fensterunabhängigen Lüftungseinrichtung auszustatten. Das ist insbesondere erforderlich, wenn der Außengeräuschpegel nachts 50 beträgt. Dies trifft im vorliegenden Fall ausgehend von den Darstellungen in den Anlage 9 und 10 für nahezu alle Fassaden der dem Lärm zugewandten Gebäudeseiten zu. Auch aus diesem Grund ist die Anordnung von Schlafräumen auf der dem Lärm abgewandten Gebäudeseite zu bevorzugen. Bemerkung zur Realisierung des Bebauungsvorschlags Die in den Anlagen dargestellten Geräuschsituationen für den Bebauungsvorschlag treffen zu, wenn alle Häuser realisiert sind. Ein solches Vorhaben wird in der Regel jedoch über einen Zeitraum hinweg realisiert. Insofern können sich die Geräuschsituationen in der Bauphase für einzelne Häuser bei nicht vollständig bebautem Plangebiet etwas anders darstellen. Für den Fall, dass z. B. die Häuserreihe des Baufeldes 2 noch nicht errichtet wäre, bedeutet das für die Häuser im Baufeld 3, dass die Beurteilungspegel im Erdgeschoß um 1 bis 2 und im Obergeschoß um 2 bis 4 höher liegen würden. Da die Berechnungen ohnehin für den Prognosehorizont 2020 vorgenommen wurden, leitet sich daraus keine zwingende Rangfolge der Bebauung ab.

20 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite Zusammenfassung Es ist beabsichtigt, auf einer ca. 2,6 ha großen Fläche eine mit Altlasten belastete Industriebrache zu revitalisieren und mit Einfamilienhäusern zu bebauen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes ist der Bau einer Kindertagesstätte durch die Stadt Markkleeberg vorgesehen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind sechs Teilflächen für den Wohnungsbau mit der Gebietskategorie allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Der Standort der geplanten Wohnbebauung und der Kindertagesstätte befindet sich im Einflussbereich mehrerer Bahnstrecken, die derzeit von den Baumaßnahmen City- Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen betroffen sind. Das betrifft insbesondere die Bahnstrecken Nr Abschnitt Leipzig Connewitz - Hof (Saale), Nr Abschnitt Leipzig Bayerischer Bahnhof - Gaschwitz und zum Teil die Strecke Nr Leipzig Plagwitz - Gaschwitz (Waldbahn). Zur Beurteilung der Standortsituation sollte eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen werden. Es waren die Geräuschimmissionen ausgehend vom Verkehrslärm der Bahn zu ermitteln. Es war abstimmungsgemäß von den Daten auszugehen, die auch dem Planfeststellungsbeschluss City-Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen zugrunde lagen. Der Straßenverkehrslärm und der Gewerbelärm waren gemäß der Vorabstimmung nicht zu untersuchen. Es wurden die gültigen Rechtsvorschriften, hier insbesondere die DIN Schallschutz im Städtebau- in Verbindung mit der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen -Schall 03- angewendet.

21 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 20 Ausgehend von den Untersuchungen lassen sich folgende Feststellungen treffen: 1. Im Tageszeitraum sind auf der für Wohnbebauung vorgesehenen unbebauten Fläche Pegel zwischen 60 und 48 zu verzeichnen. Damit ist der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete tags im Nordosten des Gebietes um bis zu 5 überschritten. 2. Im Nachtzeitraum sind auf der Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes Beurteilungspegel zwischen 63 im Nordosten und im Westen zu verzeichnen. Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete für Verkehrslärm von 45 wird auf der unbebauten Fläche im Nachtzeitraum überall überschritten. An der zu den Schienenwegen nächstgelegenen Baugrenze beträgt der Beurteilungspegel 60. Damit ist der Orientierungswert bis zu 15 überschritten.. 3. Die Fassadenpegelberechnungen für den Bebauungsvorschlag ergeben folgende Situation. Im Tageszeitraum wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete (55 ) an den meisten Fassaden eingehalten. Lediglich im nordöstlichen Bereich der Baufelder 1 und 2 sind geringe Überschreitungen bis maximal 3 zu verzeichnen. 4. Wegen des im Nachtzeitraum um 3 bis 4 höheren Schienenverkehrslärms und des um 10 niedrigeren Orientierungswertes sind die zu erwartenden Überschreitungen größer. Sie liegen im Bereich der den Bahnstrecken zugewandten Gebäudeseiten in der Größe bis 17. Der Orientierungswert von 45 kann nur im Westen des Plangebiets eingehalten bzw. unterschritten werden. Reflexionen an Hausfassaden führen dazu, dass auch an den der Bahnstrecken abgewandten Seiten noch relativ hohe Pegel zu verzeichnen sind. 5. Wenn kein aktiver Schallschutz möglich ist oder nicht ausreichend wirksam wird, soll für die Immissionsorte / Wohnhäuser, bei denen eine Überschreitung der Orientierungswerte zu verzeichnen ist, die Verträglichkeit der Wohnnutzung mit dem Verkehrslärm über passiven Schallschutz erreicht

22 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 21 werden. Eine solche Maßnahme wäre in der Rangfolge aller Maßnahmen als letzte anzusehen. 6. Eine orientierende Abschätzung wurde anhand der DIN 4109 vorgenommen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel an den Fassaden der Wohnhäuser in den Baufeldern des Plangebietes liegen im Tageszeitraum bei Werten zwischen 40 und 61. Somit ist maximal der Lärmpegelbereich III im Nordosten des Plangebietes anzutreffen. 7. An den Fassaden der neu zu bauenden Wohnhäuser, an denen der Lärmpegelbereich I oder II vorliegt, bestehen formal keine erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz. Das heißt, dass bei normgerechter Bauweise und durchschnittlich großen Fenstern keine zusätzlich höheren Anforderungen an den baulichen Schallschutz gestellt werden müssten. 8. Für Fälle, wie z. B. des Verkehrslärms an Bahnstrecken, wo die Beurteilungspegel nachts in der Größe der Tageswerte oder größer sein können, käme die Anwendung der DIN 4109 zu fehlerhaften Ergebnissen und zu einer Unterdimensionierung der Schallschutzmaßnahmen. Vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz wurde daher ein modifiziertes Verfahren vorgeschlagen. Dieses wurde auf Hinweis des Umweltamtes des Landkreises Leipzig angewendet. 9. Die nach diesem Verfahren ermittelten erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße R w,res für Außenbauteile der Schlafräume betragen je nach Lage der betreffenden Fassaden zwischen 30 und 50. In der Anlage des Gutachtens ist eine Plandarstellung mit der Angabe des erforderlichen Schalldämm-Maßes R w,res angegeben. 10. Schlafräume sollten vorzugsweise auf der dem Lärm abgewandten Gebäudeseiten angeordnet werden.

23 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite Generell gilt, dass die Anhaltswerte für die Innenpegel nur bei geschlossenen Fenstern zu erreichen sind. Um eine ausreichende Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten, ist es erforderlich, Kinder- und Schlafräume mit einer fensterunabhängigen Lüftungseinrichtung auszustatten. Das ist insbesondere erforderlich, wenn der Außengeräuschpegel nachts 50 beträgt. 12. Die für die Kindertagesstätte vorgesehene Fläche ist vom Osten her bis zu einer Tiefe von ca. 20 m höher als 55 belastet. Nach Westen zu nehmen die Pegel ab. Ab einer Tiefe von ca. 70 m von Osten her sind Beurteilungspegel kleiner als 50 anzutreffen. An der östlichen Baugrenze der geplanten Kindertagesstätte werden Pegel von erwartet. Da die Nutzung der Fläche ausschließlich im Tageszeitraum erfolgt, erscheint der Standort bei Heranziehen der Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes als geeignet für eine Kindertagesstätte.

24 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite Vorschlag für die textlichen Festsetzungen TF Schallschutz (1) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes müssen in Gebäuden mit nach DIN 4109* schutzbedürftigen Räumen alle Außenbauteile schutzbedürftiger Räume die folgenden bewerteten resultierenden Luftschalldämm-Maße (R w,res nach DIN 4109*, Ausgabe Nov. 1989) aufweisen. Aufenthalträume in Wohnungen Gewerbe- und Büroräume 35 db 30 db (2) Darüber hinaus müssen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes in zum Schlafen dienen Räumen alle Außenbauteile die in der Abbildung X für die Fassaden differenziert dargestellten resultierenden Luftschalldämm-Maße (R w,res nach DIN 4109*, Ausgabe Nov. 1989) aufweisen, wenn diese größer als die unter (1) genannten Luftschalldämm-Maße sind. (3) In den zum Schlafen dienenden Räumen, für die das erforderliche resultierende Luftschalldämm-Maß R w,res 40 db und größer beträgt, sind die Fenster mit schallgedämmten mechanischen Lüftungseinrichtungen gemäß der VDI 2719* an den Fassaden auszustatten. (4) Schlafräume sind vorzugsweise an den dem Schienenverkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. * Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, Berlin. Die DIN- und VDI-Vorschriften werden in der Stadtverwaltung zur Einsicht bereit gehalten. Als Abbildung X kann die Anlage 13 des Gutachtens verwendet werden.

25 Gutachten-Nr.: November 2012 Seite 24 Der Unterzeichner erstellte dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Fuchshain bei Leipzig, den 27. November 2012 Der Sachverständige Dr. rer. nat. B. Kiebs - Diplom-Physiker -

26 Gutachten-Nr.: November 2012 Anlagen Anlagen Anlage 1 Planentwurf Rechtsplan Anlage 2 Städtebauliches Konzept / Bebauungsvorschlag Anlage 3 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels - Verkehrslärm Tageszeitraum unbebautes Grundstück Anlage 4 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels - Verkehrslärm Nachtzeitraum unbebautes Grundstück Anlage 5 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels - Verkehrslärm Tageszeitraum Bebauungsvorschlag Anlage 6 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels - Verkehrslärm Nachtzeitraum Bebauungsvorschlag Anlage 7 Fassadenpegel EG - Tageszeitraum Anlage 8 Fassadenpegel 1. OG - Tageszeitraum Anlage 9 Fassadenpegel EG - Nachtzeitraum Anlage 10 Fassadenpegel 1. OG - Nachtzeitraum Anlage 11 Lärmpegelbereiche 1. OG - Tageszeitraum Anlage 12 Lärmpegelbereiche 1. OG modifiziertes Verfahren Nachtzeitraum Anlage 13 Bebauungsvorschlag - Luftschalldämm-Maße - Anlage 14 Strecken im Planfeststellungsabschnitt - City-Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen

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29 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Tageszeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 3 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels L rt im Tageszeitraum in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die flächendeckenden Computerberechnungen ausgehend vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr erfolgten für das unbebaute Plangebiet für eine Immissionsorthöhe von 3 m über Niveau Gelände. -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-180

30 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Nachtzeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 4 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels L rn im Nachtzeitraum in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die flächendeckenden Computerberechnungen ausgehend vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr erfolgten für das unbebaute Plangebiet für eine Immissionsorthöhe von 3 m über Niveau Gelände. -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-180

31 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Tageszeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 5 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels L rt im Tageszeitraum in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die flächendeckenden Computerberechnungen ausgehend vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr erfolgten für den Bebauungsvorschlag für eine Immissionsorthöhe von 3 m über Niveau Gelände. -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-180

32 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Nachtzeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 6 Raster-Darstellung des Beurteilungspegels L rn im Nachtzeitraum in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die flächendeckenden Computerberechnungen ausgehend vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr erfolgten für den Bebauungsvorschlag für eine Immissionsorthöhe von 3 m über Niveau Gelände. -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-180

33 Fassadenpegel-Darstellung - Erdgeschoß Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Tageszeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 7 Fassadenpegel-Darstellung für den Tageszeitraum - Erdgeschoß in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die Fassadenpegel-Berechnungen ausgehend vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr erfolgten für das Erdgeschoß der Wohnhäuser

34 Fassadenpegel-Darstellung - 1. Obergeschoß Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Tageszeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 8 Fassadenpegel-Darstellung für den Tageszeitraum - 1. Obergeschoß in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die Fassadenpegel-Berechnungen ausgehend vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr erfolgten für das 1. Obergeschoß der Wohnhäuser

35 Fassadenpegel-Darstellung - Erdgeschoß Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Nachtzeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 9 Fassadenpegel-Darstellung für den Nachtzeitraum - Erdgeschoß in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die Fassadenpegel-Berechnungen ausgehend vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr erfolgten für das Erdgeschoß der Wohnhäuser

36 Fassadenpegel-Darstellung - 1. Obergeschoß Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Nachtzeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 10 Fassadenpegel-Darstellung für den Nachtzeitraum - 1. Obergeschoß in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die Fassadenpegel-Berechnungen ausgehend vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr erfolgten für das 1. Obergeschoß der Wohnhäuser

37 Darstellung der Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Tageszeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 11 Darstellung der Lärmpegelbereiche für den Tageszeitraum - 1. Obergeschoß in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die Lärmpegelbereiche, abgeleitet vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr. 6379, sind für das 1. Obergeschoß der Wohnhäuser dargestellt. Der Lärmpegelbereich I liegt an den Fassaden ohne Farbbalken vor. I II III IV V VI VII

38 Darstellung der Lärmpegelbereich nach DIN 4109 (modifiziert) Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Nachtzeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 12 Darstellung der Lärmpegelbereiche für den Nachtzeitraum - 1. Obergeschoß in des Schienenverkehrs im Einwirkungsbereich des B-Plangebietes Wohngebiet Hohe Straße Die Lärmpegelbereiche, abgeleitet vom Lärm der Bahnstrecken Nr. 6362, Nr und Nr. 6379, sind für das 1. Obergeschoß der Wohnhäuser dargestellt. Anwendung des modifizierten Verfahrens des BayLFU zur Ableitung der Schalldämmung für Schlafräume. I II III IV V VI VII

39 Darstellung der erf. Schalldämmung nach DIN 4109 (modifiziert) Dr. Kiebs + Partner GmbH Schienenverkehrslärm Bahn - Nachtzeitraum Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 13 Darstellung der erforderlichen Luftschalldämmung für Schlafräume in db (nach dem Vorschlag des BayLfU zur modifizierten Anwendung der DIN 4109 für Schlafräume) Die farbigen Markierungen stellen die erforderliche Schalldämmung der Außenbauteile R w,res von Schlafräumen dar. 30 db 30 db 35 db 40 db 45 db 50 db

40 Strecken - Planfeststellungsabschnitt Dr. Kiebs + Partner GmbH City-Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen Gutachten-Nr.: November 2012 Anlage 14 Strecken im Planfeststellungsabschnitt City-Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen Die Übersichtskarte wurde den Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss entnommen (durch Bauamt der Stadt Markkleeberg übergeben).

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