Post ENRON Möglichkeiten und Grenzen von off-balance sheet Geschäften
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- Erwin Abel
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1 Post ENRON Möglichkeiten und Grenzen von off-balance sheet Geschäften Universität Mannheim, 3. Juli 2002 Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 1
2 Agenda 1. Charakteristika von Special Purpose Entities 2. Behandlung von Special Purpose Entities a) nach US GAAP b) nach IAS c) nach HGB 3. Exkurs: Beherrschungsbegriff des E-DRS Zusammenfassung / Fazit Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 2
3 Special Purpose Entities Rechtlich selbständige Unternehmen Enge wirtschaftliche Zwecksetzung Begrenzung der Entscheidungsmacht der Geschäftsleitung ( Autopilot ) Oft minimale Eigenkapitalausstattung Chancen/Risiken und Möglichkeit der Einflussnahme ungleich verteilt Häufige Anwendungsbereiche: Leasingobjektgesellschaften Spezialfonds Zweckgesellschaften zur Durchführung von asset-backed securities -Transaktionen Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 3
4 Mögliche Gestaltung eines Special Purpose Entity Initiator / Sponsor Weiterer Investor Überwiegender Anteil der Kapitaleinlage Unwesentlicher Stimmrechtsanteil Unwesentliche Beteiligung am Eigenkapital Mehrheit der Stimmrechte Recht zur Geschäftsführung Special Purpose Entity (SPE) (z.b. Leasingobjektgesellschaft) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 4
5 Leasingobjektgesellschaften Gründung häufig zur Anschaffung und Finanzierung einzelner großer Anlagegegenstände Abbildung des Leasingobjektes in der Konzernbilanz des Leasingnehmers: Ist der Leasinggegenstand im Einzelabschluss des Leasingnehmers ja auszuweisen? nein Ist die Leasingobjektgesellschaft zu konsolidieren? nein Keine Abbildung des Leasingobjektes in der Konzernbilanz ja Abbildung des Leasingobjektes in der Konzernbilanz Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 5
6 Einführendes Beispiel (1) Annahmen: Leasingnehmer A (=Initiator) ist mit 90% am Kapital der Leasingobjektgesellschaft B beteiligt und hält 10% der Stimmrechte Ein Investor C hält 10% des Kapitals und 90% der Stimmrechte an B Investor C hat B ein Darlehen von 900 zur Finanzierung des Leasinggegenstandes (Flugzeug) gewährt B verleast an A das Flugzeug als operating lease (Einzel-)Bilanzen: Leasingnehmer (A) Leasingobjektgesellschaft (B) Beteiligung B 90 Sonst. Aktiva Eigenkapital Sonst. Verb Flugzeug Eigenkapital 100 Darlehen 900 Vgl. Feld, Klaus-Peter, Unterlagen zum IDW-Workshop am 6. Mai 2002 Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 6
7 Einführendes Beispiel (2) Bilanz von A mit Konsolidierung von B Bilanz von A ohne Konsolidierung von B Flugzeug Sonst. Aktiva Eigenkapital incl. Minderheiten Darlehen 900 Sonstige Verb Beteiligung B 90 Sonst. Aktiva Eigenkapital Sonstige Verb Verschuldungsgrad: 49% Verschuldungsgrad: 40% Vgl. Feld, Klaus-Peter, Unterlagen zum IDW-Workshop am 6. Mai 2002 Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 7
8 US-GAAP: Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze SFAS 94.2 i.v.m. ARB 51.2: Grundsätzlich Konsolidierungspflicht, sofern ein controlling financial interest vorliegt Konkretisiert wird ein controlling financial interest durch die Mehrheit der Stimmrechte (SFAS 94.2) Special Purpose Entities : Stimmrechtsmehrheit in der Regel nicht beim Initiator Unter Umständen dennoch Konsolidierungspflicht Wichtige Regelungen: EITF D-14, EITF 90-15, SFAS 140 Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 8
9 EITF D-14 (Auszug) Generally, the SEC staff believes that for nonconsolidation [ ] by the sponsor or transferor to be appropriate, the majority owner (or owners) of the SPE must be an independent third party who has made a substantive capital investment in the SPE, has control of the SPE, and has substantive risks and rewards of ownership of the assets of the SPE [...]. Conversely, the SEC staff believes that nonconsolidation [ ] are not appropriate by the sponsor or transferor when the majority owner of the SPE makes only a nominal capital investment, the activities of the SPE are virtually all on the sponsor's or transferor's behalf, and the substantive risks and rewards of the assets or the debt of the SPE rest directly or indirectly with the sponsor or transferor. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 9
10 Konsolidierung von Special Purpose Entities Geregelt in EITF (explizit für Leasingobjektgesellschaften) Ein Special Purpose Entity ist zu konsolidieren, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf Geschäftsbeziehung mit einem einzigen Leasingnehmer Wesentliche Chancen und Risiken aus dem Leasingobjekt verbleiben beim Leasingnehmer Keine ausreichende Ausstattung mit haftendem Eigenkapital durch Drittgesellschafter Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 10
11 Qualifying Special Purpose Entities Bei einem Special Purpose Entities handelt es sich um ein Qualifying Special Purpose Entity, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind (SFAS ): Trennung des Special Purpose Entity vom Initiator Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf bestimmte Aufgaben Nur bestimmte financial assets dürfen auf das Special Purpose Entity übertragen werden Enge Restriktionen bezüglich Veräußerung oder Übertragung von Vermögensgegenständen auf Dritte Qualifying Special Purpose Entities werden nicht konsolidiert (SFAS ) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 11
12 Aktuelle Entwicklungen FASB: Proposed Interpretation Consolidation of Certain Special Purpose Entities an interpretation of ARB No. 51 (Exposure Draft vom 28. Juni 2002) Erweiterung der Konsolidierungspflicht auf Special Purpose Entities, bei denen ein primary beneficiary identifiziert werden kann Primary beneficiary refers to an enterprise that has a controlling financial interest in an SPE that is established by means other than holdings of voting interests. (Exposure Draft paragraph 7c) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 12
13 IAS: Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze Grundsätzlich Konsolidierungspflicht, sofern die Möglichkeit zur Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik besteht Konkretisierende Tatbestände (IAS 27.12) Stimmrechtsmehrheit Möglichkeit zur Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik kraft satzungsmäßiger oder vertraglicher Regelungen Recht zur Ernennung oder Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans Möglichkeit, die Mehrheit der Stimmen bei Sitzungen des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans oder eines gleichwertigen Leitungsgremiums zu bestimmen Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 13
14 SIC 12: Consolidiation Special Purpose Entities (1) Konsolidierungspflicht, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des Verhältnisses zwischen einem Unternehmen und dem Special Purpose Entity zeigt, dass das Special Purpose Entity durch das Unternehmen beherrscht wird (SIC 12.8) Indikatoren für ein Beherrschungsverhältnis (SIC 12.10) bei wirtschaftlicher Betrachtung wird die Geschäftstätigkeit des Special Purpose Entity zu Gunsten des Unternehmens entsprechend seiner besonderen Geschäftsbedürfnisse geführt, so dass das Unternehmen Nutzen aus der Geschäftstätigkeit des Special Purpose Entity zieht bei wirtschaftlicher Betrachtung verfügt das Unternehmen über die Entscheidungsmacht, die Mehrheit des Nutzens aus der Geschäftstätigkeit des Special Purpose Entity zu ziehen, oder das Unternehmen hat durch die Einrichtung eines Autopilot - Mechanismus diese Entscheidungsmacht delegiert Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 14
15 SIC 12: Consolidiation Special Purpose Entities (2) Indikatoren für ein Beherrschungsverhältnis (Fortsetzung) bei wirtschaftlicher Betrachtung verfügt das Unternehmen über das Recht, die Mehrheit des Nutzens aus dem Special Purpose Entity zu ziehen, und ist deshalb unter Umständen Risiken ausgesetzt, die mit der Geschäftstätigkeit des Special Purpose Entity verbunden sind bei wirtschaftlicher Betrachtung behält das Unternehmen die Mehrheit der mit dem Special Purpose Entity verbundenen Residual- oder Eigentumsrisiken oder Vermögenswerte, um Nutzen aus ihrer Geschäftstätigkeit zu ziehen Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 15
16 Ergebnis (IAS) Konsolidierungspflicht für Initiator, sofern dieser die Mehrheit der Chancen und Risiken trägt Substance over form Entscheidung über Konsolidierung nicht pauschaliert möglich, sondern stets nur über Einzelfallprüfung Formalrechtliche Gestaltungsspielräume werden geschlossen und Informationsgehalt der Konzernrechnungslegung verbessert Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 16
17 HGB: Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze Grundsätzlich Vollkonsolidierung bei Vorliegen eines Mutter-Tochterverhältnisses nach 290 HGB Einheitliche Leitung ( 290 Abs.1 HGB) Control-Konzept ( 290 Abs. 2 HGB) Stimmrechtsmehrheit Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen Beherrschender Einfluss gemäß Beherrschungsvertrag oder Satzung Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 17
18 Konsolidierung von Special Purpose Entities nach HGB Keine spezifischen Konsolidierungsregeln für Special Purpose Entities Prüfung der Konsolidierungspflicht: Einheitliche Leitung Bei Autopilot keine tatsächliche Ausübung einer einheitlichen Leitung Control-Konzept: Formalrechtlich liegt keine Beherrschung durch den Sponsor vor, wenn die Stimmrechtsmehrheit nicht bei diesem, sondern beim Investor liegt Wirtschaftlich handelt das Special Purpose Entity jedoch im Interesse des Initiators Literatur: Unter Umständen Zurechnung der Stimmrechte des Investors auf den Initiator (vgl. Treuhandverhältnis) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 18
19 E-DRS 16 (1) Beherrschung gemäß E-DRS 16.A3: Rechtliche Möglichkeit, die Geschäftspolitik eines anderen Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu bestimmen (control), oder die tatsächliche Einflussnahme auf ein anderes Unternehmen (exercised power) Beherrschung im Sinne von control liegt vor, wenn ein Unternehmen über die Mehrheit der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen verfügt, auf Grund einer Vereinbarung mit anderen Anteilseignern über die Mehrheit der Stimmrechte an dem anderen Unternehmen verfügt, auf Grund einer Vereinbarung oder einer Bestimmung im Gesellschaftsvertrag die Geschäftspolitik des anderen Unternehmens bestimmen kann, im Leitungsgremium eines anderen Unternehmens über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsgremiums eines anderen Unternehmens ernennen oder abberufen kann. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 19
20 E-DRS 16 (2) Beherrschung im Sinne von exercised power liegt vor, wenn ein Unternehmen die tatsächliche einheitliche Leitung über ein anderes Unternehmen ausübt oder tatsächlich einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausübt. Hierunter sind auch Fälle zu fassen, in denen ein Unternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Geschäfte eines anderen Unternehmens entsprechend seiner spezifischen Bedürfnisse beeinflussen kann oder den größten Nutzen aus der Geschäftstätigkeit eines anderen Unternehmens ziehen kann und somit die meisten Chancen und Risiken aus der Geschäftstätigkeit des anderen Unternehmens behält. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 20
21 E-DRS 16 (3) Kriterien der rechtlichen Möglichkeit zur Bestimmung der Geschäftspolitik steht gleichberechtigt neben der Ausübung der tatsächlichen einheitlichen Leitung bzw. des tatsächlich ausgeübten beherrschenden Einflusses Verbesserung des Informationswertes der Konzernrechnungslegung durch Erweiterung um die Unternehmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise faktisch als Tochterunternehmen zu qualifizieren wären Verzicht auf Beteiligungserfordernis Zur Umsetzung wäre eine Änderung der 7. EG-Richtlinie erforderlich (Verzicht auf Vorliegen einer Beteiligung) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 21
22 Kritik Durch eine zu weitreichende Vollkonsolidierungspraxis wird die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gerade nicht gefördert sondern vielmehr erheblich beeinträchtigt. So wird beispielsweise ein völlig verzerrtes Bild der Vermögenslage wiedergegeben, wenn infolge eines zu weit gefassten Konsolidierungskreises Vermögensgegenstände als dem Konzernvermögen zugehörig ausgewiesen werden, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Dritten zuzurechnen sind, die außerhalb des Konzernkreises stehen. Aus: Stellungnahme zum E-DRS 16 durch die Gesellschaft für Finanzwirtschaft in der Unternehmensführung e.v. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 22
23 Zusammenfassung / Fazit Strategien, ein Special Purpose Entity nicht zu konsolidieren, sind nach allen Rechnungslegungswerken denkbar und möglich Die Regelungen nach IAS stellen verglichen mit HGB und US GAAP die restriktivsten Anforderungen, eine Konsolidierung zu vermeiden. Es gibt aber auch hier immer noch Möglichkeiten, Aktivitäten offbalance sheet darzustellen E-DRS 16 will die Regelungen nach HGB an die IAS annähern; die Umsetzung wird auf Grund der notwendigen Änderung der 7. EG- Richtlinie jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen Die Unterschiede zwischen HGB und IAS werden durch den EU- Beschluss für den Übergang auf IAS ab 2005 für viele Unternehmen demnächst evident Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 23
24 Literaturhinweis Schruff, Wienand / Rothenburger, Manuel: Zur Konsolidierung von Special Purpose Entities im Konzernabschluss nach US-GAAP, IAS und HGB, in: WPg 2002, S. 755 ff. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 24
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