Post ENRON Möglichkeiten und Grenzen von off-balance sheet Geschäften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Post ENRON Möglichkeiten und Grenzen von off-balance sheet Geschäften"

Transkript

1 Post ENRON Möglichkeiten und Grenzen von off-balance sheet Geschäften Universität Mannheim, 3. Juli 2002 Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 1

2 Agenda 1. Charakteristika von Special Purpose Entities 2. Behandlung von Special Purpose Entities a) nach US GAAP b) nach IAS c) nach HGB 3. Exkurs: Beherrschungsbegriff des E-DRS Zusammenfassung / Fazit Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 2

3 Special Purpose Entities Rechtlich selbständige Unternehmen Enge wirtschaftliche Zwecksetzung Begrenzung der Entscheidungsmacht der Geschäftsleitung ( Autopilot ) Oft minimale Eigenkapitalausstattung Chancen/Risiken und Möglichkeit der Einflussnahme ungleich verteilt Häufige Anwendungsbereiche: Leasingobjektgesellschaften Spezialfonds Zweckgesellschaften zur Durchführung von asset-backed securities -Transaktionen Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 3

4 Mögliche Gestaltung eines Special Purpose Entity Initiator / Sponsor Weiterer Investor Überwiegender Anteil der Kapitaleinlage Unwesentlicher Stimmrechtsanteil Unwesentliche Beteiligung am Eigenkapital Mehrheit der Stimmrechte Recht zur Geschäftsführung Special Purpose Entity (SPE) (z.b. Leasingobjektgesellschaft) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 4

5 Leasingobjektgesellschaften Gründung häufig zur Anschaffung und Finanzierung einzelner großer Anlagegegenstände Abbildung des Leasingobjektes in der Konzernbilanz des Leasingnehmers: Ist der Leasinggegenstand im Einzelabschluss des Leasingnehmers ja auszuweisen? nein Ist die Leasingobjektgesellschaft zu konsolidieren? nein Keine Abbildung des Leasingobjektes in der Konzernbilanz ja Abbildung des Leasingobjektes in der Konzernbilanz Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 5

6 Einführendes Beispiel (1) Annahmen: Leasingnehmer A (=Initiator) ist mit 90% am Kapital der Leasingobjektgesellschaft B beteiligt und hält 10% der Stimmrechte Ein Investor C hält 10% des Kapitals und 90% der Stimmrechte an B Investor C hat B ein Darlehen von 900 zur Finanzierung des Leasinggegenstandes (Flugzeug) gewährt B verleast an A das Flugzeug als operating lease (Einzel-)Bilanzen: Leasingnehmer (A) Leasingobjektgesellschaft (B) Beteiligung B 90 Sonst. Aktiva Eigenkapital Sonst. Verb Flugzeug Eigenkapital 100 Darlehen 900 Vgl. Feld, Klaus-Peter, Unterlagen zum IDW-Workshop am 6. Mai 2002 Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 6

7 Einführendes Beispiel (2) Bilanz von A mit Konsolidierung von B Bilanz von A ohne Konsolidierung von B Flugzeug Sonst. Aktiva Eigenkapital incl. Minderheiten Darlehen 900 Sonstige Verb Beteiligung B 90 Sonst. Aktiva Eigenkapital Sonstige Verb Verschuldungsgrad: 49% Verschuldungsgrad: 40% Vgl. Feld, Klaus-Peter, Unterlagen zum IDW-Workshop am 6. Mai 2002 Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 7

8 US-GAAP: Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze SFAS 94.2 i.v.m. ARB 51.2: Grundsätzlich Konsolidierungspflicht, sofern ein controlling financial interest vorliegt Konkretisiert wird ein controlling financial interest durch die Mehrheit der Stimmrechte (SFAS 94.2) Special Purpose Entities : Stimmrechtsmehrheit in der Regel nicht beim Initiator Unter Umständen dennoch Konsolidierungspflicht Wichtige Regelungen: EITF D-14, EITF 90-15, SFAS 140 Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 8

9 EITF D-14 (Auszug) Generally, the SEC staff believes that for nonconsolidation [ ] by the sponsor or transferor to be appropriate, the majority owner (or owners) of the SPE must be an independent third party who has made a substantive capital investment in the SPE, has control of the SPE, and has substantive risks and rewards of ownership of the assets of the SPE [...]. Conversely, the SEC staff believes that nonconsolidation [ ] are not appropriate by the sponsor or transferor when the majority owner of the SPE makes only a nominal capital investment, the activities of the SPE are virtually all on the sponsor's or transferor's behalf, and the substantive risks and rewards of the assets or the debt of the SPE rest directly or indirectly with the sponsor or transferor. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 9

10 Konsolidierung von Special Purpose Entities Geregelt in EITF (explizit für Leasingobjektgesellschaften) Ein Special Purpose Entity ist zu konsolidieren, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf Geschäftsbeziehung mit einem einzigen Leasingnehmer Wesentliche Chancen und Risiken aus dem Leasingobjekt verbleiben beim Leasingnehmer Keine ausreichende Ausstattung mit haftendem Eigenkapital durch Drittgesellschafter Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 10

11 Qualifying Special Purpose Entities Bei einem Special Purpose Entities handelt es sich um ein Qualifying Special Purpose Entity, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind (SFAS ): Trennung des Special Purpose Entity vom Initiator Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf bestimmte Aufgaben Nur bestimmte financial assets dürfen auf das Special Purpose Entity übertragen werden Enge Restriktionen bezüglich Veräußerung oder Übertragung von Vermögensgegenständen auf Dritte Qualifying Special Purpose Entities werden nicht konsolidiert (SFAS ) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 11

12 Aktuelle Entwicklungen FASB: Proposed Interpretation Consolidation of Certain Special Purpose Entities an interpretation of ARB No. 51 (Exposure Draft vom 28. Juni 2002) Erweiterung der Konsolidierungspflicht auf Special Purpose Entities, bei denen ein primary beneficiary identifiziert werden kann Primary beneficiary refers to an enterprise that has a controlling financial interest in an SPE that is established by means other than holdings of voting interests. (Exposure Draft paragraph 7c) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 12

13 IAS: Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze Grundsätzlich Konsolidierungspflicht, sofern die Möglichkeit zur Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik besteht Konkretisierende Tatbestände (IAS 27.12) Stimmrechtsmehrheit Möglichkeit zur Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik kraft satzungsmäßiger oder vertraglicher Regelungen Recht zur Ernennung oder Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans Möglichkeit, die Mehrheit der Stimmen bei Sitzungen des Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgans oder eines gleichwertigen Leitungsgremiums zu bestimmen Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 13

14 SIC 12: Consolidiation Special Purpose Entities (1) Konsolidierungspflicht, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des Verhältnisses zwischen einem Unternehmen und dem Special Purpose Entity zeigt, dass das Special Purpose Entity durch das Unternehmen beherrscht wird (SIC 12.8) Indikatoren für ein Beherrschungsverhältnis (SIC 12.10) bei wirtschaftlicher Betrachtung wird die Geschäftstätigkeit des Special Purpose Entity zu Gunsten des Unternehmens entsprechend seiner besonderen Geschäftsbedürfnisse geführt, so dass das Unternehmen Nutzen aus der Geschäftstätigkeit des Special Purpose Entity zieht bei wirtschaftlicher Betrachtung verfügt das Unternehmen über die Entscheidungsmacht, die Mehrheit des Nutzens aus der Geschäftstätigkeit des Special Purpose Entity zu ziehen, oder das Unternehmen hat durch die Einrichtung eines Autopilot - Mechanismus diese Entscheidungsmacht delegiert Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 14

15 SIC 12: Consolidiation Special Purpose Entities (2) Indikatoren für ein Beherrschungsverhältnis (Fortsetzung) bei wirtschaftlicher Betrachtung verfügt das Unternehmen über das Recht, die Mehrheit des Nutzens aus dem Special Purpose Entity zu ziehen, und ist deshalb unter Umständen Risiken ausgesetzt, die mit der Geschäftstätigkeit des Special Purpose Entity verbunden sind bei wirtschaftlicher Betrachtung behält das Unternehmen die Mehrheit der mit dem Special Purpose Entity verbundenen Residual- oder Eigentumsrisiken oder Vermögenswerte, um Nutzen aus ihrer Geschäftstätigkeit zu ziehen Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 15

16 Ergebnis (IAS) Konsolidierungspflicht für Initiator, sofern dieser die Mehrheit der Chancen und Risiken trägt Substance over form Entscheidung über Konsolidierung nicht pauschaliert möglich, sondern stets nur über Einzelfallprüfung Formalrechtliche Gestaltungsspielräume werden geschlossen und Informationsgehalt der Konzernrechnungslegung verbessert Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 16

17 HGB: Allgemeine Konsolidierungsgrundsätze Grundsätzlich Vollkonsolidierung bei Vorliegen eines Mutter-Tochterverhältnisses nach 290 HGB Einheitliche Leitung ( 290 Abs.1 HGB) Control-Konzept ( 290 Abs. 2 HGB) Stimmrechtsmehrheit Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen Beherrschender Einfluss gemäß Beherrschungsvertrag oder Satzung Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 17

18 Konsolidierung von Special Purpose Entities nach HGB Keine spezifischen Konsolidierungsregeln für Special Purpose Entities Prüfung der Konsolidierungspflicht: Einheitliche Leitung Bei Autopilot keine tatsächliche Ausübung einer einheitlichen Leitung Control-Konzept: Formalrechtlich liegt keine Beherrschung durch den Sponsor vor, wenn die Stimmrechtsmehrheit nicht bei diesem, sondern beim Investor liegt Wirtschaftlich handelt das Special Purpose Entity jedoch im Interesse des Initiators Literatur: Unter Umständen Zurechnung der Stimmrechte des Investors auf den Initiator (vgl. Treuhandverhältnis) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 18

19 E-DRS 16 (1) Beherrschung gemäß E-DRS 16.A3: Rechtliche Möglichkeit, die Geschäftspolitik eines anderen Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu bestimmen (control), oder die tatsächliche Einflussnahme auf ein anderes Unternehmen (exercised power) Beherrschung im Sinne von control liegt vor, wenn ein Unternehmen über die Mehrheit der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen verfügt, auf Grund einer Vereinbarung mit anderen Anteilseignern über die Mehrheit der Stimmrechte an dem anderen Unternehmen verfügt, auf Grund einer Vereinbarung oder einer Bestimmung im Gesellschaftsvertrag die Geschäftspolitik des anderen Unternehmens bestimmen kann, im Leitungsgremium eines anderen Unternehmens über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsgremiums eines anderen Unternehmens ernennen oder abberufen kann. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 19

20 E-DRS 16 (2) Beherrschung im Sinne von exercised power liegt vor, wenn ein Unternehmen die tatsächliche einheitliche Leitung über ein anderes Unternehmen ausübt oder tatsächlich einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausübt. Hierunter sind auch Fälle zu fassen, in denen ein Unternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Geschäfte eines anderen Unternehmens entsprechend seiner spezifischen Bedürfnisse beeinflussen kann oder den größten Nutzen aus der Geschäftstätigkeit eines anderen Unternehmens ziehen kann und somit die meisten Chancen und Risiken aus der Geschäftstätigkeit des anderen Unternehmens behält. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 20

21 E-DRS 16 (3) Kriterien der rechtlichen Möglichkeit zur Bestimmung der Geschäftspolitik steht gleichberechtigt neben der Ausübung der tatsächlichen einheitlichen Leitung bzw. des tatsächlich ausgeübten beherrschenden Einflusses Verbesserung des Informationswertes der Konzernrechnungslegung durch Erweiterung um die Unternehmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise faktisch als Tochterunternehmen zu qualifizieren wären Verzicht auf Beteiligungserfordernis Zur Umsetzung wäre eine Änderung der 7. EG-Richtlinie erforderlich (Verzicht auf Vorliegen einer Beteiligung) Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 21

22 Kritik Durch eine zu weitreichende Vollkonsolidierungspraxis wird die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gerade nicht gefördert sondern vielmehr erheblich beeinträchtigt. So wird beispielsweise ein völlig verzerrtes Bild der Vermögenslage wiedergegeben, wenn infolge eines zu weit gefassten Konsolidierungskreises Vermögensgegenstände als dem Konzernvermögen zugehörig ausgewiesen werden, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Dritten zuzurechnen sind, die außerhalb des Konzernkreises stehen. Aus: Stellungnahme zum E-DRS 16 durch die Gesellschaft für Finanzwirtschaft in der Unternehmensführung e.v. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 22

23 Zusammenfassung / Fazit Strategien, ein Special Purpose Entity nicht zu konsolidieren, sind nach allen Rechnungslegungswerken denkbar und möglich Die Regelungen nach IAS stellen verglichen mit HGB und US GAAP die restriktivsten Anforderungen, eine Konsolidierung zu vermeiden. Es gibt aber auch hier immer noch Möglichkeiten, Aktivitäten offbalance sheet darzustellen E-DRS 16 will die Regelungen nach HGB an die IAS annähern; die Umsetzung wird auf Grund der notwendigen Änderung der 7. EG- Richtlinie jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen Die Unterschiede zwischen HGB und IAS werden durch den EU- Beschluss für den Übergang auf IAS ab 2005 für viele Unternehmen demnächst evident Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 23

24 Literaturhinweis Schruff, Wienand / Rothenburger, Manuel: Zur Konsolidierung von Special Purpose Entities im Konzernabschluss nach US-GAAP, IAS und HGB, in: WPg 2002, S. 755 ff. Vortrag 3. Juli 2002 Bernd Schmid 24

Konsolidierungskreis nach internationalen Standards - insbesondere unter Berücksichtigung von FIN 46 und SIC-12 -

Konsolidierungskreis nach internationalen Standards - insbesondere unter Berücksichtigung von FIN 46 und SIC-12 - Konsolidierungskreis nach internationalen Standards - insbesondere unter Berücksichtigung von FIN 46 und SIC-12 - WP/StB Matthias Kroner CPA Crispin Teufel 1 Inhaltsübersicht 1. Konsolidierungskreis nach

Mehr

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS)

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de September 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Mehr

Grundlagen der Konsolidierung (1)

Grundlagen der Konsolidierung (1) Advanced Financial Accounting Grundlagen der Konsolidierung (1) Inhaltsübersicht Einleitung Grundlagen Wesen und Zweck der Konsolidierung Laufende Projekte IASB Copyright: beim Autor. Jedes Veräussern,

Mehr

IAS. Übung 9. Seite 1

IAS. Übung 9. Seite 1 IAS Übung 9 Seite 1 In IAS 22 bzw. IAS 27 sind die Regelungen zu Aufstellungspflicht, Konsolidierungskreis, Einbeziehungszeitpunkt sowie zu Konsolidierungsverfahren enthalten. Erklären Sie die Begriffe

Mehr

ABS Transaktion. Bilanzierung von ABS Transaktionen nach HGB und IAS

ABS Transaktion. Bilanzierung von ABS Transaktionen nach HGB und IAS ABS Transaktion Bilanzierung von ABS Transaktionen nach HGB und IAS Schwerpunkt A Projektpräsentation Dr. Wittenbrink, Prof. Dr. Friedemann 11. Februar 2004 Katharina Schaller (Teil A, E & F) Michael Müller

Mehr

Die neuen Regelungen zur Vollkonsolidierung gem. IFRS 10 und IFRS 12. IFRS-Forum am 16.12.2011 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr.

Die neuen Regelungen zur Vollkonsolidierung gem. IFRS 10 und IFRS 12. IFRS-Forum am 16.12.2011 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr. Die neuen Regelungen zur Vollkonsolidierung gem. IFRS 10 und IFRS 12 IFRS-Forum am 16.12.2011 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi Oder: Franst der Konsolidierungskreis der wirtschaftlichen

Mehr

-I- INHALTSVERZEICHNIS

-I- INHALTSVERZEICHNIS -I- INHALTSVERZEICHNIS VERZEICHNIS DER ÜBERSICHTEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VI VII A. PROBLEMSTELLUNG 1 B. DER EINSATZ VON SPECIAL PURPOSE ENTITIES IM RAHMEN VON ASSET- BACKED-SECURITIES-TRANSAKTIONEN 7 I.

Mehr

II. Ausweis nach IAS/IFRS

II. Ausweis nach IAS/IFRS Ausweis nach IAS/IFRS 4 SIC-12 beschäftigt. Danach soll eine Konsolidierung beim beteiligten Leasingnehmer vorzunehmen sein, wenn die SPE eine eng abgegrenzte und genaue Zweckbestimmung hat (z.b. ausschließliche

Mehr

Ob eine Organisation konsolidieren muss oder nicht, hängt grundsätzlich davon ab, wie folgende Fragen beantwortet werden:

Ob eine Organisation konsolidieren muss oder nicht, hängt grundsätzlich davon ab, wie folgende Fragen beantwortet werden: ZEWO Erläuterungen zur Konsolidierung 1. Einleitung Zewo hat Swiss GAAP FER 21 für die Berichterstattung Zewo-zertifizierter Organisationen verbindlich erklärt. Für grosse Organisationen gilt dies ab dem

Mehr

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS)

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de September 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 2 Aufstellungspflicht eines

Mehr

Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner, KPMG AG, Berlin

Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner, KPMG AG, Berlin Aktuelle Fragen zur Umsetzung der HGB- Modernisierung durch das BilMoG Antrittsvorlesung anlässlich der Verleihung des Titels Honorarprofessor für Wirtschaftsprüfung Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer

Mehr

www.pwc.de Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt, 12.

www.pwc.de Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt, 12. www.pwc.de Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt, Definition Kreditfonds bisher InvG jetzt KAGB denkbare Ausgestaltungen von Kreditfonds

Mehr

Inhalt. IFRS 10: Konzernabschlüsse

Inhalt. IFRS 10: Konzernabschlüsse Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 I. Wesentliche Inhalte im Hinblick auf die Grundsätze

Mehr

Inhalt. IAS 17: Leasingverhältnisse

Inhalt. IAS 17: Leasingverhältnisse Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Negativabgrenzung... 5 5. Wesentliche Inhalte... 6 6. Beispiel... 9 www.boeckler.de August 2014 1/10 1.

Mehr

IFRIC Draft Interpretation D3 Determing whether an Arrangement contains a Lease

IFRIC Draft Interpretation D3 Determing whether an Arrangement contains a Lease IFRIC Draft Interpretation D3 Determing whether an Arrangement contains a Lease Liesel Knorr Düsseldorf, 16. März 2004-1- DRSC e.v/öffentliche Diskussion/16.03.2004 Überblick 1. Hintergrund des Interpretationsentwurfs

Mehr

Konzernrechnung Modul 3

Konzernrechnung Modul 3 Konzernrechnung Modul 3 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12-14 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda > Übungen zu Modul 1 und 2 2 Aufgabe 1 Ausgangslage Die Elektro Holding AG

Mehr

Zweck des Konzernabschlusses

Zweck des Konzernabschlusses Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses

Mehr

Rechnungswesen Prüfung (30 Minuten - 10 Punkte)

Rechnungswesen Prüfung (30 Minuten - 10 Punkte) Rechnungswesen Prüfung (30 Minuten - 10 Punkte) 1/4 - Aktiva Programmelement Verfahrensmethode Zeit Punkte Aktiva Füllen Sie die Leerstellen aus 5' 1.5 Die Aktiven zeigen die Herkunft der Vermögensgegenstände

Mehr

Konsolidierungskreis IASB@AFRAC 2008. International Financial Reporting Standards. Michael Buschhueter. 10 November 2008.

Konsolidierungskreis IASB@AFRAC 2008. International Financial Reporting Standards. Michael Buschhueter. 10 November 2008. 10 November 2008 International Financial Reporting Standards Konsolidierungskreis IASB@AFRAC 2008 Michael Buschhueter IASC Foundation The views expressed in this presentation are those of the presenter,

Mehr

Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften

Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften OFD Frankfurt a.m., Verfügung vom 13.02.2014 - S 2134 A - 14 - St 213 Mitunternehmern gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen und Eigenschaft als funktional

Mehr

Neue Konsolidierungsregelungen nach IFRS Umsetzung und Auswirkungen in der Praxis

Neue Konsolidierungsregelungen nach IFRS Umsetzung und Auswirkungen in der Praxis Neue Konsolidierungsregelungen nach IFRS Umsetzung und Auswirkungen in der Praxis IFRS-Forum am 30.11.2012 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi Agenda Überblick Der Vollkonsolidierungskreis

Mehr

Behandlung von Zweckgesellschaften nach HGB und IFRS

Behandlung von Zweckgesellschaften nach HGB und IFRS www.pwc.de Behandlung von Zweckgesellschaften nach HGB und IFRS 06. Juni 2012 Agenda Relevanz der Konsolidierung von Zweckgesellschaften Zweckgesellschaften im Rahmen des HGB (i.d.f. nach BilMoG) SIC-12

Mehr

Konsolidierung, Equity-Methode oder Berücksichtigung einzelner Posten

Konsolidierung, Equity-Methode oder Berücksichtigung einzelner Posten eric ohlund evelyn teitlerfeinberg IFRS 10, 11 und 12 ersetzen die bisherigen IAS 27, 31 sowie SIC 12 und IAS 28 wird angepasst. Der Beitrag gibt einen Überblick, wie die neuen Standards zusammen spielen

Mehr

Inhaltsübersicht. Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten Cash Flow Statements of Financial Institutions

Inhaltsübersicht. Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten Cash Flow Statements of Financial Institutions XXIII Inhaltsübersicht Geleitwort (November 2012) Geleitwort (März 2010) Geleitwort (Oktober 2005) DRS Nr. 1 GAS No. 1 DRS Nr. 1a GAS No. 1a DRS Nr. 2 GAS No. 2 DRS Nr. 2-10 GAS No. 2-10 DRS Nr. 2-20 GAS

Mehr

IFRS und die Entwicklung der EU

IFRS und die Entwicklung der EU Fachtagung Uni Linz 10. November 2005 IFRS und die Entwicklung der EU Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek Institut Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung www.urwip.jku.at Themen Entwicklung EU / IASB

Mehr

Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:

Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen: Veröffentlichung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 30.09.2011 über die Befreiung gemäß 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG in

Mehr

Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertberichterstattung: HGB und US-GAAP

Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertberichterstattung: HGB und US-GAAP Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertberichterstattung: HGB und US-GAAP Dipl.-Kfm. Andreas Duhr Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung

Mehr

Konzernrechnung. F. Angst M. Fehr G. Nagel. Building Competence. Crossing Borders.

Konzernrechnung. F. Angst M. Fehr G. Nagel. Building Competence. Crossing Borders. Konzernrechnung F. Angst M. Fehr G. Nagel Building Competence. Crossing Borders. 1 Konzern- und Einzelabschluss Was ist ein Konzern? Konsolidierungskreis Konzern Holding AG 1 AG 2 AG 3 AG 4... AG N 100%

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de - info@drsc.de, Diese Sitzungsunterlage wird der Öffentlichkeit für die FA-Sitzung zur Verfügung gestellt,

Mehr

Grundzüge der Konzernrechnungslegung

Grundzüge der Konzernrechnungslegung Grundzüge der Konzernrechnungslegung mit Fragen, Aufgaben und Lösungen Von Dr. Horst Gräfer Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Paderborn Dr. Guido A. Scheid Professor für Betriebswirtschaftslehre

Mehr

Reverse Acquisitions

Reverse Acquisitions 1 Begriff: - Unternehmen A erlangt Eigentum an den Anteilen des Unternehmens B - A Emittiert im Rahmen des Tausches Stimmrechtsaktien - Die ehemaligen Anteilseigner von B erhalten so die Stimmrechtsmehrheit

Mehr

Sonntag & Partner. BilMoG: Darstellung ausgewählter Praxisbeispiele. Mandantenseminar. 28. Juli 2010

Sonntag & Partner. BilMoG: Darstellung ausgewählter Praxisbeispiele. Mandantenseminar. 28. Juli 2010 Sonntag & Partner BilMoG: Darstellung ausgewählter Praxisbeispiele Mandantenseminar 28. Juli 21 Gliederung 1. Teil Fallstudie und Erstellung einer BilMoG Eröffnungsbilanz 1. Wesentliche Neuerungen durch

Mehr

Geldwäschereirechtliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf den AIA. Philipp Röser, FMA Liechtenstein, Stab der Geschäftsleitung

Geldwäschereirechtliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf den AIA. Philipp Röser, FMA Liechtenstein, Stab der Geschäftsleitung Geldwäschereirechtliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf den AIA Philipp Röser, FMA Liechtenstein, Stab der Geschäftsleitung Bezugnahme auf FATF-Standards Wichtigste FATF-Referenz: Begriff

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Herzlich willkommen zum 6. Semester! Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard

Herzlich willkommen zum 6. Semester! Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard Herzlich willkommen zum 6. Semester! Martin (Wiss) http://homepage.swissonline.ch/wiss Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard Roadmap

Mehr

Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 4 Leasing Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen

Mehr

Zweckgesellschaften und strukturierte Unternehmen im Konzernabschluss nach HGB und IFRS

Zweckgesellschaften und strukturierte Unternehmen im Konzernabschluss nach HGB und IFRS Wirtschaft Roberto Liebscher Zweckgesellschaften und strukturierte Unternehmen im Konzernabschluss nach HGB und IFRS Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche

Mehr

Analyse ausgewählter kommunaler Einzel und Gesamtabschlüsse

Analyse ausgewählter kommunaler Einzel und Gesamtabschlüsse RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM Professor Dr. Bernhard Pellens Analyse ausgewählter kommunaler Einzel und Gesamtabschlüsse Bochum, 27. Juni 2013 Technologiezentrum Ruhr Agenda Kommunale Einzel und Gesamtabschlüsse

Mehr

Financial Reporting LEX Dozentin: Corinne Bächli,

Financial Reporting LEX Dozentin: Corinne Bächli, LionsExchange Mid-Term-Repetitorium Financial Reporting LEX Dozentin: Corinne Bächli, corinne.baechli@uzh.ch Seite 1 Mid-Term Repetitorien (FS16) In den kommenden Wochen finden folgende Repetitorien statt:

Mehr

The new IFRS proposal for leases - The initial and subsequent measurement -

The new IFRS proposal for leases - The initial and subsequent measurement - Putting leasing on the line: The new IFRS proposal for leases - The initial and subsequent measurement - Martin Vogel 22. May 2009, May Fair Hotel, London 2004 KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft

Mehr

Asset Backed Securities (ABS) für die Mittelstandsfinanzierung

Asset Backed Securities (ABS) für die Mittelstandsfinanzierung 23. Stuttgarter Unternehmergespräch Finanzmanagement im Wandel Asset Backed Securities (ABS) für die Mittelstandsfinanzierung WP/StB/CPA Dipl.-Ök. Ulrich Lotz Director German Securitisation Group Stuttgart,

Mehr

ED/2011/7 Transition Guidance (Proposed amendments to IFRS 10) und EFRAG Draft Endorsement Advice Consolidation Package

ED/2011/7 Transition Guidance (Proposed amendments to IFRS 10) und EFRAG Draft Endorsement Advice Consolidation Package ED/2011/7 Transition Guidance (Proposed amendments to IFRS 10) und EFRAG Draft Endorsement Advice Consolidation Package Peter Zimniok Öffentliche Diskussion Frankfurt, 5. März 2012-1 - DRSC e.v. / Peter

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Düsseldorf, 12. September /520. E-DRS 13 Angaben zu nahestehenden Personen. Sehr geehrter Herr Präsident,

Düsseldorf, 12. September /520. E-DRS 13 Angaben zu nahestehenden Personen. Sehr geehrter Herr Präsident, An den Präsidenten des Deutschen Standardisierungsrats Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Havermann Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. Charlottenstraße 59 10117 Berlin Düsseldorf, 12. September

Mehr

Neue Rechnungslegungsvorschriften für Schweizer Banken mehr als nur Kosmetik. Building Competence. Crossing Borders.

Neue Rechnungslegungsvorschriften für Schweizer Banken mehr als nur Kosmetik. Building Competence. Crossing Borders. Neue Rechnungslegungsvorschriften für Schweizer Banken mehr als nur Kosmetik Building Competence. Crossing Borders. Dieter Meyer, Dozent für Financial Accounting & Reporting dieter.meyer@zhaw.ch, Finance

Mehr

TranspRLDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

TranspRLDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen

Mehr

Prof. Dr. Scheld 1

Prof. Dr. Scheld 1 Zusammenfassung Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss Verbundene Unternehmen = "beherrschender Einfluss" Gemeinschaftsunternehmen = "gemeinsame Führung" Assoziierte Unternehmen = "maßgeblicher Einfluss"

Mehr

Dr. Carsten Wittenbrink Stand: 23.04.2004

Dr. Carsten Wittenbrink Stand: 23.04.2004 Dr. Carsten Wittenbrink Stand: 23.04.2004 Fragen zur Vorlesung Bilanzpolitik und Bilanzanalyse im WS 2003/04 sowie Klausur aus dem SS 2003 und WS 2003/04 (Studiengang BWL und Wirtschaftsrecht) Kapitel

Mehr

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

7 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

7 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 7 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK Problem der Abbildung von Zweckgesellschaften im Konzern o Der Enron-Skandal führte zum Aufleben der öffentlichen Diskussion um eine adäquate Bilanzierung von

Mehr

An die Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Bank und Versicherung zh Herrn Geschäftsführer Dr. Franz Rudorfer. Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien

An die Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Bank und Versicherung zh Herrn Geschäftsführer Dr. Franz Rudorfer. Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien An die Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Bank und Versicherung zh Herrn Geschäftsführer Dr. Franz Rudorfer Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien Wien, am 4. Mai 2015 Betrifft: BESCHLUSS (EU) 2015/530

Mehr

4.5. Bilanzielle Behandlung von variable interest entities gemäß United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

4.5. Bilanzielle Behandlung von variable interest entities gemäß United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) Variation 2: In Variation 2 des Anwendungsbeispiels des Kapitels 3.3.4.2.4.1 ist Spezial-Sondervermögen Z nicht als SU zu qualifizieren, da bereits eine Beherrschung über sonstige Umstände ohne Stimmrechtsmehrheit

Mehr

Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum

Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum Seite 1 Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG Für den Zeitraum Vom 1. Januar 2015 bis zum 30. September 2015 1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft

Mehr

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG Jahresrechnung zum 31.12.2006 der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG 31.12.2006 31.12.2005 Umsatzerlöse - aus Verkauf von Grundstücken 1.826.339,62 1.969.860,17 Minderung des

Mehr

Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage

Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage Kanzlei für Bau- und Energierecht Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten Mittwoch, 4. Juli 2012 1 1. Einleitung 2. Wohnungseigentum und Solaranlage 3. Betreibergesellschaft

Mehr

von Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Grundwerk mit 20. Ergänzungslieferung Schäffer-Poeschel Stuttgart

von Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Grundwerk mit 20. Ergänzungslieferung Schäffer-Poeschel Stuttgart Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) / German Accounting Standards (GAS) - DRSC Interpretationen / ASCG Interpretations - DRSC Anwendungshinweise / ASCG Implementation Guidance Apart von Deutsches

Mehr

IAS, IFRS, SIC Übersicht der gültigen Regelungen - 2004-04-01

IAS, IFRS, SIC Übersicht der gültigen Regelungen - 2004-04-01 IAS, IFRS, SIC Übersicht der gültigen Regelungen - 2004-04-01 Seite 1 von 6 IAS, IFRS, SIC Übersicht der gültigen Regelungen - 2004-04-01 Stand: 2004-04-01 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Framework for

Mehr

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 1. Vorbemerkungen IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1 (Stand: 01.03.2006) (1) Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) legt in diesem IDW

Mehr

Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG

Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG Peter-Behrens-Str. 15 12459 Berlin First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190 21. August 2014 Veröffentlichung gemäß 26 Abs. 1 WpHG mit dem

Mehr

IFRS-Status. Standards und Interpretationen in Kraft. Noch nicht in Kraft getretene Standards und Interpretationen

IFRS-Status. Standards und Interpretationen in Kraft. Noch nicht in Kraft getretene Standards und Interpretationen IFRS-Status Standards und Interpretationen in Kraft Noch nicht in Kraft getretene Standards und Interpretationen Entwürfe zu Standards und Interpretationen Diskussionspapiere Noch nicht veröffentlichte

Mehr

Veröffentlichung einer Mitteilung nach 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Veröffentlichung einer Mitteilung nach 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Mitteilung nach 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) First Sensor AG Peter-Behrens-Str. 15 12459 Berlin First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190 14. Oktober 2014 Veröffentlichung gemäß

Mehr

INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD IAS 31 (ÜBERARBEITET 2000) Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures

INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD IAS 31 (ÜBERARBEITET 2000) Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD (ÜBERARBEITET 2000) Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures wurde vom Board im November 1990 genehmigt. Im November 1994 wurde der Text des umgegliedert, um in

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 hep energy GmbH there is no planet b. Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 2 1.1 Bilanz 2 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Jahre. abschluss Konzernabschluss. Der. 5., aktualisierte Auflage. Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards.

Jahre. abschluss Konzernabschluss. Der. 5., aktualisierte Auflage. Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards. Der Jahre abschluss Konzernabschluss Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards 5., aktualisierte Auflage von WP/StB Dr. Peter Bitzyk Univ.-Prof. Dr. Rudolf Steckel {^ LexisNexis

Mehr

I. Fragen zur Meldepflicht

I. Fragen zur Meldepflicht DEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, September 2013 Zentralbereich Statistik S 13 Beantwortung ausgewählter Fragen zur Bestandserhebung über Direktinvestitionen - FAQs - Die Bestandsstatistik über Direktinvestitionen

Mehr

des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zum Vermerk der Mitzugehörigkeit gem. 225 Abs. 2 UGB und 223 Abs. 5 UGB beim Ausweis von Ausleihungen,

Mehr

3.9.2002 qx-club. Dr. Guido Grützner Seite 1

3.9.2002 qx-club. Dr. Guido Grützner Seite 1 Dr. Guido Grützner Seite 1 Köln, Gruppensolvabilität Dr. Guido Grützner Dr. Guido Grützner Seite 2 Agenda 1. Einleitung 2. Grundsätzliche Aspekte 3. Berechnung der Eigenmittel 4. Bestimmung der Solva-Anforderung

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen

Mehr

Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper

Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper Disclaimer IMPORTANT LEGAL NOTICE This presentation does not constitute or form part of, and should not be construed as, an offer or invitation

Mehr

Die Grundzüge der IFRS

Die Grundzüge der IFRS Vorwort 5 5 Die IFRS finden auch bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen immer häufiger Anwendung. In diesem Kapitel erfahren Sie, was die IFRS sind und welche Vorteile sie bieten (S. 6/8), wie

Mehr

Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k.

Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k. Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k. Vertragspartner / Firma ggf. vorhandene Kundennummer A. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Rakuten erfragt aufgrund des Geldwäschegesetzes ( 3 Abs. 1 Nr.

Mehr

Agenda. Factoring und Forfaitierung. Grundlagen. Bilanzierung im Jahres- und Konzernabschluss nach HGB

Agenda. Factoring und Forfaitierung. Grundlagen. Bilanzierung im Jahres- und Konzernabschluss nach HGB 4. Structured FINANCE Deutschland IFRS-Bilanzabgang bei ABS-Transaktionen Karlsruhe, 04. November 2008, 12:45 14:00 Uhr Christian Bauer Wirtschaftsprüfer, Partner, Audit, Financial Services KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

Mieten und Leasen? Aber bitte nach Vorschrift! Der neue IFRS 16 zur Leasingbilanzierung. 26. Februar 2016. Webinar

Mieten und Leasen? Aber bitte nach Vorschrift! Der neue IFRS 16 zur Leasingbilanzierung. 26. Februar 2016. Webinar Mieten und Leasen? Aber bitte nach Vorschrift! Der neue IFRS 16 zur Leasingbilanzierung 26. Februar 2016 Webinar GO TO INSERT>HEADER & FOOTER TO ENTER YOUR COUNTRY'S COPYRIGHT INFO (PER THE FORMAT SHOWN

Mehr

Organisationsreglement der Geschäftsleitung der EMS-Gruppe

Organisationsreglement der Geschäftsleitung der EMS-Gruppe Organisationsreglement der Geschäftsleitung der EMS-Gruppe 1. Grundlagen Dieses Reglement wird durch die Geschäftsleitung der EMS-Gruppe erlassen und stützt sich auf das Organisationsreglement der EMS-CHEMIE

Mehr

Kartellrechtsforum Frankfurt

Kartellrechtsforum Frankfurt Kartellrechtsforum Frankfurt Wettbewerbsverbote in Gesellschaftsverträgen 2. Dezember 2009 OLG Frankfurt - Musikalienhandel Stamm A Stamm B Stamm C 1/3 1/3 1/3 E GmbH & Co. KG D GmbH ebenfalls jeweils

Mehr

Distribution of Non-cash Assets to Owners

Distribution of Non-cash Assets to Owners IFRIC Draft Interpretation D23 Distribution of Non-cash Assets to Owners (Unbare Ausschüttungen an Anteilseigner) Öffentliche Diskussionsrunde des DRSC e.v. Berlin / 18. April 2008 I II Gliederung Vorstellung

Mehr

SAP VENTURES INVESTMENT GMBH

SAP VENTURES INVESTMENT GMBH JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2012 SAP VENTURES INVESTMENT GMBH DIETMAR-HOPP-ALLEE 69190 WALLDORF Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 714740 Bilanz der SAP Ventures Investment GmbH, Walldorf zum

Mehr

Richtlinien. des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV)

Richtlinien. des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) www.bpv.admin.ch Richtlinien des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) vom 31. Dezember 2006 13.2/2006 Berichterstattung über die Struktur von Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomeraten Rechtliche

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Konzernrechnungslegung 1 Notwendigkeit und Funktion des Konzernabschlusses 1.1 Unzulänglichkeit der Einzelabschlüsse zusammengeschlossener Unternehmen 1.2 Funktion des Konzernabschlusses: Information 2

Mehr

Englische Fassung der Bescheinigung im Sinne der Rn. 5 des BMF-Schreibens vom 22. Juli 2005 (BStBl I 2005 S. 829)

Englische Fassung der Bescheinigung im Sinne der Rn. 5 des BMF-Schreibens vom 22. Juli 2005 (BStBl I 2005 S. 829) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Gerd Müller Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Zentraler Kreditausschuss

Mehr

2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS

2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS Gliederung 2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS 2.1 Immaterielle Vermögenswerte im Anlagevermögen 22Sachanlagevermögen 2.2 2.3 Wertminderungen im Anlagevermögen 24Vorräte 2.4 und langfristige

Mehr

Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 9. Aufl. Lösungen zu Übungsaufgaben

Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 9. Aufl. Lösungen zu Übungsaufgaben Lösungen zu Kapitel 10: Sachanlagevermögen Aufgabe 1 a) b) (Vergleiche Schema in Abb. 10.1) Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderung + direkt zurechenbare Kosten, die angefallen sind, um den Vermögenswert

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897 3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte

Mehr

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht BCA AG Oberursel Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2013 2.

Mehr

Die GmbH & CoKG aus konzernrechtlicher Sicht

Die GmbH & CoKG aus konzernrechtlicher Sicht Andrea Ehrhardt Die GmbH & CoKG aus konzernrechtlicher Sicht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis IX Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XVIII - XLIX 1 Einleitung und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIX

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIX A) Einleitung... 1 I) Ausgangssituation... 1 II) Problemstellung... 2 III) Gang der Untersuchung... 4 B) Grundlagen der internationalen und deutschen Rechnungslegung...

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Ausfuhr unter dem neuen UZK

Ausfuhr unter dem neuen UZK Ausfuhr unter dem neuen UZK Gabriel Kurt Rechtsanwalt Steuerberater Geschäftsführender Gesellschafter der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Geschäftsführender Gesellschafter der AWB Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

1 Einführung Kompetenzen des Aufsichtsrats und Unternehmensführung 35

1 Einführung Kompetenzen des Aufsichtsrats und Unternehmensführung 35 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 21 I. Gegenstand und Methode der Untersuchung 21 II. Die börsennotierte Aktiengesellschaft - Überblick über die Entwicklung in Polen und Deutschland 22 2 Kompetenzen des

Mehr

Halbjahresfinanzbericht 1. Halbjahr 2008 der. TTL Information Technology AG, München. Konzernabschluss nach IFRS

Halbjahresfinanzbericht 1. Halbjahr 2008 der. TTL Information Technology AG, München. Konzernabschluss nach IFRS Halbjahresfinanzbericht 1. Halbjahr 2008 der TTL Information Technology AG, München Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2008 Zwischenlagebericht A. Geschäftsverlauf

Mehr

Die Grundzüge der IFRS. Was sind die IFRS?

Die Grundzüge der IFRS. Was sind die IFRS? 6 Die Grundzüge der IFRS Was sind die IFRS? Die IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale kapitalmarktorientierte Rechnungslegungsregeln. Sie bilden den Kernbereich des vom

Mehr

Firmenpräsentation. Speyer Wilfried Weber

Firmenpräsentation. Speyer Wilfried Weber Firmenpräsentation Speyer Wilfried Weber 25.06.2012 Standorte der PFW Aerospace AG Produktionsstätten und Entwicklungsbüros 2 PFW Aerospace AG Standort Speyer / Deutschland 1100 Mitarbeiter 75 Auszubildende

Mehr

DIE NEUREGELUNG DES IFRS 10 ZUR ABGRENZUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES... 767

DIE NEUREGELUNG DES IFRS 10 ZUR ABGRENZUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES... 767 DIE NEUREGELUNG DES IFRS 10 ZUR ABGRENZUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES... 767 DIE NEUREGELUNG DES IFRS 10 ZUR ABGRENZUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES DIE ANWENDUNG DES EINHEITLICHEN BEHERRSCHUNGSMODELS AUF

Mehr

Zertifikatslehrgang Internationale Rechnungslegung

Zertifikatslehrgang Internationale Rechnungslegung Zertifikatslehrgang Internationale Rechnungslegung Immer mehr Unternehmen stellen sich der Forderung der Kapitalmärkte nach mehr Transparenz in der Berichterstattung und bilanzieren nach internationalen

Mehr

Innovative Finanzinstrumente im gemeinsamen Europäischen Bankenmarkt

Innovative Finanzinstrumente im gemeinsamen Europäischen Bankenmarkt *> > 1 t u Dr. Wolfgang Pohl 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Innovative Finanzinstrumente im gemeinsamen

Mehr

IFRS 2/2011 THEMENÜBERSICHT. Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks

IFRS 2/2011 THEMENÜBERSICHT. Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks 2/2011 IFRS THEMENÜBERSICHT Aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks Veröffentlichung des neuen Standards IFRS 10 Consolidated Financial Statements und des überarbeiteten Standards IAS

Mehr

Projekt im Schwerpunkt A

Projekt im Schwerpunkt A Projekt im Schwerpunkt A Studiengang Wirtschaftsrecht Wintersemester 2003 / 2004 Christian Ferstl / Lothar Ihrig Finanzinstrumente IAS 39 Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten Prof. Dr. Friedemann

Mehr