Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan Berlin Reinickendorf ENTWURF. Auftrag vom: 10. September 2014

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1 KSZ Ingenieurbüro GmbH Messstelle nach 26/28 BImSchG Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Berlin Reinickendorf Projektnummer: Auftraggeber: Auftragnehmer Planergemeinschaft Kohlbrenner eg Lietzenburger Straße 44/ Berlin KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Auftrag vom: 10. September 2014 Abschluss: 23. Oktober 2014 Bearbeiter: Helge Schmiedel Thomas Schenk Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Helge Schmiedel Dr.-Ing. Th. Schenk Fachingenieur für Schallschutz

2 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. AUFGABENSTELLUNG ÖRTLICHE SITUATION UND AUSBREITUNGSBEDINGUNGEN RICHT- UND ORIENTIERUNGSWERTE ZUR BEURTEILUNG DER IMMISSIONEN METHODIK Vorgehensweise und Berechnungsverfahren Emissionsrelevante Ausgangsdaten Berechnungsszenarien ERGEBNISSE UND BEURTEILUNG Verkehrsgeräuschimmissionen Prognose Freizeit-Geräuschimmissionen "Bolzplatz" BEURTEILUNG UND EMPFEHLUNGEN ZUM SCHALLSCHUTZ Situation Straßenlärm Freizeitlärm "Bolzplatz" Fluglärm VORSCHLÄGE FÜR EINE TEXTLICHE FESTSETZUNG IM BEBAUUNGSPLAN QUELLENVERZEICHNIS...17 Projekt-Nr

3 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 3 1. Aufgabenstellung Der Bezirk Reinickendorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung von Wohngebäuden. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Holländerstraße und westlich angrenzend an den Golgatha-Gnaden und Johannes-Evangelist- Friedhof. Im Rahmen der Planungen sollen durch eine schallschutztechnische Untersuchung Aussagen zur zu erwartenden Lärmbelastung innerhalb des Gebietes getroffen werden. Dabei sind einerseits die Geräuschemissionen, die durch den prognostizierten Straßenverkehr auf das Plangebiet einwirken, zu untersuchen sowie Geräuscheinwirkungen durch einen nördlich nahegelegenen öffentlichen Fußballplatz ("Bolzplatz") zu berücksichtigen. Zur Bearbeitung der Aufgabenstellung standen folgende Unterlagen zur Verfügung: Lageplan B-Plan im dxf-format, vom Entwurf B-Plan im pdf-format, Maßstab 1:1000, Stand Katasternachweis /Bestandsplan, Maßstab 1:750, Stand Übersichtskarte B-Plan Friedhof Golgatha, Maßstab 1:4000, Stand Informationen und Notizen aus eigener Ortsbegehung Luftbilder 2. Örtliche Situation und Ausbreitungsbedingungen Das Plangebiet befindet sich im Bereich zwischen der Holländerstraße und der Gotthardstraße. Die Fläche des Plangebietes ist derzeit ungenutzt. Hier sollen in den kommenden Jahren Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Als wesentliche Verkehrsgeräuschquellen für das Untersuchungsgebiet sind die Holländerstraße, die Gotthardstraße sowie die Aroser Allee zu nennen. Als weitere Geräuschquelle kommt der nördlich des Plangebietes gelegene öffentliche Bolzplatz in Frage. Projekt-Nr

4 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 4 Grünbewuchs, der die Schallausbreitung zwischen den Geräuschquellen und den Gebäuden beeinflusst, ist zwar auf den Grundstücken vorhanden, aufgrund der geringen Dichte und Ausdehnung hinsichtlich seiner pegelmindernden Wirksamkeit aber zu vernachlässigen. Das Untersuchungsgebiet ist aus akustischer Sicht als eben anzusehen. Für die Beurteilung der Prognosesituation wird bei der Schallausbreitungsberechnung auch die derzeitig vorhandene Bebauung entsprechend der aktuellen Liegenschaftskarte und der Ortsbesichtigung berücksichtigt. Die Berechnungen für die Prognosesituation wurden ohne Bebauung im Plangebiet (freie Schallausbreitung) durchgeführt. Während der Ortsbegehung konnte zudem deutlich der Überflug bzw. Landeanflugverkehr für den Flughafen Tegel wahrgenommen werden. 3. Richt- und Orientierungswerte zur Beurteilung der Immissionen Für bestehende Wohnnutzungen an bestehenden Verkehrswegen existieren in Deutschland keine verbindlichen Regelungen zur Begrenzung der Lärmimmissionen. Die Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV ist nur für den Neubau und die wesentliche Änderung infolge erheblicher baulicher Eingriffe von Verkehrswegen anzuwenden. Auch für die nach EU-Recht durchzuführende Lärmkartierung bzw. Lärmaktionsplanung sind keine verbindlichen Grenz-, oder Richtwerte festgelegt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach EU-Recht andere Berechnungsmethoden mit anderen Beurteilungszeiträumen gelten. Die Ergebnisse einer vorliegenden Lärmaktionsplanung nach EU-Recht sind zwar im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten, jedoch sind die Zahlenwerte der Berechnungsergebnisse der Geräuschimmissionen nicht ohne weiteres mit denen nach deutschem Recht vergleichbar. Die Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes hat unabhängig von der EU-Gesetzgebung weiterhin nach deutschem Recht zu erfolgen. Projekt-Nr

5 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 5 Da es sich im vorliegenden Falle um die Lärmprognose für eine städtebauliche Planung handelt, sind die Festlegungen der DIN "Schallschutz im Städtebau" [1] zu berücksichtigen. Diese DIN enthält Vorschriften zur Berechnung der Lärmimmission im Wirkungsbereich aller üblichen Lärmquellenarten. Im Beiblatt 1 dieser DIN sind Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung enthalten. In Tabelle 1 sind diese Orientierungswerte aufgelistet. Die jeweils niedrigeren Orientierungswerte gelten für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm. Die Planungen für das Untersuchungsgebiet sehen für die Bebauung innerhalb des Gebietes im Wesentlichen die Einstufung als Allgemeines Wohngebiet vor. Es sind also im Falle von Allgemeinen Wohngebieten die Orientierungswerte von 55 db(a) für den Tag und in der Nacht 45 db(a) für Verkehr bzw. 40 db(a) für Gewerbe heranzuziehen. Gebietseinstufung Orientierungswerte in db(a) Nach BauNVO Tag Nacht Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen bzw bzw Dorf- und Mischgebiete bzw. 45 Kern- und Gewerbegebiete bzw. 50 sonstige schutzbedürftige Gebiete (je nach Nutzungsart) 45 bis bis 65 Tabelle 1: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 der DIN Die Orientierungswerte der DIN sind keine Grenzwerte, die zwangsweise einzuhalten sind und bei deren Überschreitung bestimmte Konsequenzen vorgegeben sind. Ihre Einhaltung bzw. Unterschreitung ist jedoch gemäß BImSchG im Interesse gesunder Wohnbedingungen möglichst weitestgehend anzustreben. Bei unvermeidbaren Überschreitungen sollten Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Projekt-Nr

6 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 6 Für die Beurteilung des durch den Bolzplatz verursachten Lärms im B-Plan- Gebiet sind die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie Berlin [6] in Verbindung mit dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin [7] und seinen Ausführungsvorschriften [8] heranzuziehen. Die Freizeitlärm-Richtlinie legt folgende Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden fest: Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte in db(a) tags außerhalb der Ruhezeiten tags innerhalb der Ruhezeiten Gewerbegebiete Kern-, Dorf-, Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete nachts Reine Wohngebiete Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Tabelle 2: Immissionsrichtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie Die einzelnen Beurteilungszeiträume werden gemäß der Freizeitlärm-Richtlinie wie folgt unterteilt: tags außerhalb der Werktage 6 22 Uhr 8-20 Uhr Ruhezeit Ruhezeit nachts 6 8 Uhr Uhr 22 6 Uhr Beurteilungszeit 12 Stunden 2 Stunden ungünstigste 1 Stunde Sonn- und 7 22 Uhr 9-13 Uhr 7 9 Uhr Feiertage Uhr Uhr Uhr 22 7 Uhr Beurteilungszeit 9 Stunden 2 Stunden ungünstigste 1 Stunde Tabelle 3: Zusammenstellung der Zeiträume, für die die Immissionsrichtwerte gelten Für die Beurteilung des Nachtzeitraumes ist jeweils die ungünstigste volle Nachtstunde heranzuziehen. Projekt-Nr

7 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 7 Einzelne von der Anlage herrührende Geräuschspitzen (kurzzeitige Schallimpulse) sollen die genannten Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 db(a) am Tage und um nicht mehr als 20 db(a) in der Nacht überschreiten. Die Ableitung der Schutzbedürftigkeit der zu beurteilenden Wohngebäude wird entsprechend der geplanten Bebauung vorgenommen. Im vorliegenden Fall werden die im Freibereich des Bolzplatzes verursachten Geräusche als Freizeitgeräusche anhand der Richtwerte der Tabelle 2 für Allgemeine Wohngebiete beurteilt. 4. Methodik 4.1 Vorgehensweise und Berechnungsverfahren Die Immissionsrechnungen erfolgten mittels der im PC-Programmpaket "Soundplan" (Version 7.3 vom September 2014) integrierten Rechenverfahren der RLS-90 [2] und der ISO 9613 [3]. Dieses Programm erfüllt die "Testaufgaben zur Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (Test 94) des Bundesministers für Verkehr [4]. Für die Berechnungen wurde anhand der örtlichen Gegebenheiten (bestehende Hindernisse, Entfernungen, Höhenangaben...), ausgehend von den vorliegenden Plänen sowie von den Ergebnissen der örtlichen Begehungen ein digitalisiertes Rechenmodell erstellt, in das die einzelnen Schallquellen mit ihren räumlichen Koordinaten und ihren Schallemissionsdaten eingegeben wurden. Für die Berechnung der Schallimmissionspläne wurde das Untersuchungsgebiet in Rasterquadrate mit einer Seitenlänge von 5 m eingeteilt. Zur Berechnung eines einzelnen Pegels (Rastermittelpunkt des Schallimmissionsplanes) ermittelt das PC Programm ausgehend vom Berechnungspunkt getrennt für jeweils ein 1 -Segment sämtliche im Vollkreis von 360 um den Berechnungspunkt herumliegende Schallquellen. Dann werden, ebenfalls in 1 -Schritten die auf dem Ausbreitungswege von der Quelle zum Berechnungspunkt befindlichen Hindernisse und sonstige die Schallausbreitung beeinflussende Objekte (z. B. Höhenprofil) ermittelt. Aus allen diesen Informationen sowie aus den entsprechenden Entfernungen berechnet das Programm die sich für die einzelnen Quellen in den einzelnen 1 -Segmenten ergebenden Teilpegel. Die Anteile aller einzelnen Quellen werden logarithmisch aufsummiert und der daraus resultierende Mittelungspegel berechnet. Projekt-Nr

8 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 8 In den Schallimmissionsplänen wird die flächenhafte Schallausbreitung innerhalb des untersuchten Gebietes grafisch durch unterschiedliche Farben symbolisiert. Die Zuordnung der Farben zu den Pegelklassen ist aus der Legende auf den Abbildungen ersichtlich. Es wurde für Tag und Nacht mit der gleichen Farbskala gearbeitet, so dass ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse der einzelnen Berechnungsvarianten möglich ist. Hierzu wurde die Farbskala in eine Klassenbreite von 5 db(a) pro Farbton eingeteilt. Zu beachten ist, dass die grafische Darstellung für eine einheitliche Höhe von 4 m über Grund vorgenommen wurde. Darüber hinaus wurden Einzelpunkt-Berechnungen für ausgewählte Immissionsorte (IO 01 bis IO 14) im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Diese Berechnungen erfolgten für jedes Stockwerk, wobei von vier Etagen für die angenommene Bebauung ausgegangen wurde. Zusätzlich wurden drei Immissionsorte an die Bestandsbebauung gesetzt, um die Ergebnisse der Geräuschimmissionen des Bolzplatzes denen an der geplanten Bebauung gegenüber zu stellen. Die Ergebnisse sind im Anhang 2 und 3 als Ergebnistabellen für die Einzelpunktberechnungen sowie für die Straßenverkehrssituation als farbige Grafiken (Schallimmissionspläne) mit der flächenhaften Schallausbreitung und dem Verlauf der entsprechenden Orientierungswertlinien der DIN dargestellt. 4.2 Emissionsrelevante Ausgangsdaten Verkehr Die emissionsrelevanten Ausgangsdaten für die berücksichtigten Verkehrswege sind in tabellarischer Form im Anhang 1 zusammengefasst. Für den Straßenverkehr lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Prognose-Daten vor. Die verwendeten Prognose-Daten wurden auf Basis der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorliegenden Ist-Daten von 2009 und einem allgemeinen Verkehrsmengenzuwachs von etwa 11% ermittelt. Freizeitgeräusche "Bolzplatz" Situation 1 Für den Bolzplatz werden die schalltechnischen Emissionsdaten der VDI 3770 [9] entnommen. Aufgrund der Größe des Platzes (ca. 30 x 20 m 600 m 2 ) wird für den ungünstigsten Spielbetrieb eine Spielerzahl von 25 Kindern bei der Berechnung angesetzt. Folgende Emissionsdaten sind hierfür der VDI 3770 entnommen worden: Projekt-Nr

9 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 9 Spielbetrieb: 25 Kinder Schallleistungspegel: L WA = 101 db(a) Impulshaltigkeitszuschlag: K I = 10 db(a). In [9] werden keine konkreten Angaben zum Maximal-Schallleistungspegel getroffen. Aus diesem Grund ist der Maximal-Schallleistungspegel mit Maximal-Schallleistungspegel: L WAFmax = 120 db(a) aus [10] entnommen worden. Die Berechnungen erfolgen für den ungünstigsten Fall, einen Sonntag in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr und zum Vergleich für die Zeit zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr für einen durchgehenden Betrieb, auch während der Ruhezeiten. Ein Nachtbetrieb wird ausgeschlossen. Situation 2 Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Bolzplatz ausschließlich von Kindern genutzt wird, wird zusätzlich eine Situation für einen durchschnittlichen Spielbetrieb berechnet. Dabei wird eine Spielerzahl von 12 Erwachsenen/Jugendlichen bei der Berechnung angesetzt. Spielbetrieb: 12 Personen Schallleistungspegel: L WA = 92,8 db(a) Impulshaltigkeitszuschlag: K I = 10 db(a). Der Maximal-Schallleistungspegel ist mit Maximal-Schallleistungspegel: L WAFmax = 117 db(a) ebenfalls aus [10] entnommen worden. Die Berechnung erfolgt für den ungünstigsten Fall, einen Sonntag in der Zeit zwischen 07:00 und 22:00 Uhr für einen durchgehenden Betrieb, auch während der Ruhezeiten sowie für eine Nachtstunde (ungünstigste Situation). 4.3 Berechnungsszenarien Die Berechnungen für die Verkehrssituation wurden grundsätzlich getrennt für die Einwirkzeiten tags (06:00-22:00 Uhr) und nachts (22:00-06:00 Uhr) für die Prognose durchgeführt. Projekt-Nr

10 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite Ergebnisse und Beurteilung 5.1 Verkehrsgeräuschimmissionen Prognose Die Lärmimmissionen im Untersuchungsgebiet, hervorgerufen durch den Straßenverkehr, sind grafisch in Form von Lärmkarten im Anhang, jeweils getrennt für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht dargestellt. Anhang 2 enthält die Tabellen und Schallimmissionspläne für die Prognose-Situation. Wie der Tabelle 1 und auch den Schallimmissionsplänen zu entnehmen ist, werden im größten Teil des Untersuchungsgebietes die Richtwerte der DIN eingehalten. An den Immissionsorten IO 08, IO 09 und IO 10 kommt es unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen zu Überschreitungen der Orientierungswerte. zwischen 2 db(a) und 10 db(a) am Tag und in der Nacht. Am Immissionsort IO 07 ist nur in der Nacht eine leichte Überschreitung von etwa 1 db(a) zu erkennen. Die Überschreitungen sind auf die unmittelbare Nähe der Immissionsortes zur Holländerstraße und das zukünftig angenommene Verkehrsaufkommen zurückzuführen. 5.2 Freizeit-Geräuschimmissionen "Bolzplatz" Situation 1 In der Tabelle 2 sind die Ergebnisse der durch den Bolzplatz verursachten Geräuschimmissionen im theoretisch ungünstigsten Fall (Sonntags-Spielbetrieb zwischen 7-22 Uhr) denen eines praktisch möglichen durchschnittlichen Spielbetriebs an einem Sonntag zwischen 8-20 Uhr vergleichend gegenüber gestellt. Wie zu erkennen ist, kommt es im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Bolzplatzes an den Immissionsorten IO 01 bis IO 06, insbesondere während der Ruhezeiten (LrMo, LrMi und LrA), zu nicht unerheblichen Überschreitungen der Richtwerte zwischen 3 db(a) und 16 db(a), je nach Entfernung des Immissionsortes. Außerhalb der Ruhezeiten sind die Überschreitungen mit Beurteilungspegeln zwischen 1 db(a) und 11 db(a) etwas geringer. Das liegt vor allem an den geringeren Richtwerten außerhalb der Ruhezeiten. Das Maximalpegelkriterium der Berliner Freizeitlärmrichtlinie wird am Tag an allen Immissionsorten eingehalten. Projekt-Nr

11 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 11 An der Bestandsbebauung östlich des Bolzplatzes sind innerhalb der Ruhezeiten Überschreitungen der Richtwerte zwischen 13 db(a) und 17 db(a) festzustellen. Aufgrund der räumlichen Nähe fallen an diesen Immissionsorten die Überschreitungen um bis zu 2 db(a) höher aus als an der geplanten Bebauung. Außerhalb der Ruhezeiten sind auch an allen Immissionsorten Überschreitungen festzustellen, die aufgrund der höheren Richtwerte zwischen 8 db(a) und 12 db(a) betragen. Das Maximalpegelkriterium wird auch an der Bestandbebauung zu jeder Tageszeit eingehalten. Hinweis: An dieser Stelle wird auf die Ausführungsvorschriften zum Landes- Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln) hingewiesen. Unter Punkt 6 Absatz (4) wird bei einer Nutzung des Bolzplatzes durch Kinder auf die Anwendung des 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verwiesen. Danach sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Da die Nutzung des Bolzplatzes jedoch keinem Mindestalter unterliegt, muss davon ausgegangen werden, dass dieser sowohl von Jugendlichen/ Erwachsenen als auch Kindern genutzt wird. Deshalb ist eine Betrachtung der Situation unter beurteilbaren Rahmenbedingungen erforderlich. In diesem Zusammenhang können resultierende Maßnahmen für die zukünftig geplante Bebauung bzw. den Betrieb des Bolzplatzes hauptsächlich für die Situation 2 erfolgen. Situation 2 Ebenfalls in der Tabelle 2 sind im letzten Spaltenteil die Ergebnisse der durch den Bolzplatz verursachten Geräuschimmissionen in einem ungünstigen aber durch die Freizeitlärm-Richtlinie beurteilbaren Fall (Sonntags-Spielbetrieb zwischen 7-23 Uhr) dargestellt. Wie zu erkennen ist, werden die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes an allen Tageszeiten überschritten. Projekt-Nr

12 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 12 So kommt kann es an den Immissionsorten IO 01, IO 02 und IO 03 innerhalb der Ruhezeit zu Überschreitungen zwischen 1 db(a) und 8 db(a) kommen. Außerhalb der Ruhezeiten kommt es ausschließlich am Immissionsort IO 01 zu Überschreitungen zwischen 2 db(a) bis 3 db(a). In der ungünstigsten Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr kann es bei den Beurteilungspegeln zu Überschreitungen zwischen 1 db(a) und 18 db(a) kommen. Das Maximalpegelkriterium der Berliner Freizeitlärmrichtlinie wird nur in der Nachtstunde zwischen 1 db(a) und 12 db(a) überschritten. Auch in dieser Situation sind an der Bestandsbebauung östlich des Bolzplatzes innerhalb der Ruhezeiten Überschreitungen der Richtwerte zwischen 5 db(a) und 9 db(a) festzustellen. Aufgrund der räumlichen Nähe sind an diesen Immissionsorten um bis zu 2 db(a) höhere Überschreitungen als an der geplanten Bebauung festzustellen. Außerhalb der Ruhezeiten sind an allen Immissionsorten Überschreitungen festzustellen, die aber aufgrund der höheren Richtwerte nur zwischen 1 db(a) und 4 db(a) betragen. Das Maximalpegelkriterium wird nur in der Nachtstunde zwischen 9 db(a) und 13 db(a) überschritten. 6. Beurteilung und Empfehlungen zum Schallschutz 6.1 Situation Straßenlärm Die für die städtebauliche Planung geltenden Orientierungswerte der DIN für Verkehrsgeräusche werden, bis auf die Überschreitungen an den Immissionsorten IO 07, IO 08, IO 09 und IO 10, im Einwirkungsbereich der Holländerstraße, eingehalten. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.b. Schallschutzwände oder Schallschutzwälle zur Verringerung der Schallausbreitung stehen im Fall des hier untersuchten Gebietes und angesichts der geringen Betroffenheiten im Bereich der Holländerstraße in keinem wirtschaftlichen Verhältnis. Insofern kommen für das untersuchte Gebiet hauptsächlich passive Schallschutzmaßnahmen in Frage. Die vorhandenen Überschreitungen können durch die in der Praxis bewährten Methoden des baulichen Schallschutzes ausgeglichen werden. Projekt-Nr

13 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 13 Möglichkeiten zum passiven Schallschutz bestehen bereits bei der Grundrissplanung der Gebäude. So sollte aus lärmschutztechnischen Gründen darauf geachtet werden, dass insbesondere die Schlaf- und Kinderzimmer in Richtung auf die den stark befahrenen Straßen abgewandten Hausseiten gelegt werden. Weiterhin sind für einen ausreichenden Schallschutz innerhalb der Gebäude vor allem die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile einzuhalten. Die DIN 4109 [5] enthält dazu die Mindestanforderungen für den Schallschutz im Hochbau. Für die Bemessung des passiven Schallschutzes werden unabhängig von der Gebietseinstufung die maßgeblichen Außenlärmpegel herangezogen. Aus diesen maßgeblichen Außenlärmpegeln, die sich aus den berechneten Beurteilungspegeln durch einen pauschalen Zuschlag von 3 db(a) ergeben, werden die Lärmpegelbereiche der DIN 4109 ermittelt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Abstufung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärm-pegel zur Tageszeit in db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R W,res des Außenbauteils in db Büroräume und ähnliches * I II III IV V VI ** VII > 80 ** ** 50 * Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist ** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit Tabelle 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Die Lärmpegelbereiche der DIN 4109 für das Untersuchungsgebiet sind in der Tabelle 1 im Anhang 2 und grafisch im Anhang 4 dargestellt. Aufgrund der prognostizierten Beurteilungspegel ergeben sich für den größten Teil des Untersuchungsgebietes maßgebliche Außenlärmpegel zwischen 51 db(a) bis 65 db(a) gemäß DIN 4109, welche den Lärmpegelbereichen I, II und III zuzuordnen sind. Projekt-Nr

14 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 14 Für den südlichen Nahbereich zur Holländerstraße (IO 08 und IO 09) ergeben sich maßgebliche Außenlärmpegel von 66 db(a) bis 68 db(a) die dem Lärmpegelbereich IV zuzuordnen sind. Für die Gebäude, die den Lärmpegelbereichen I, II und III zuzuordnen sind, ergeben sich aufgrund des nach deutschen Standards ohnehin erforderlichen hohen Niveaus der Dämmung der Außenbauteile (Stichwort: Wärmeschutz- und Energieeinsparverordnung) keine zusätzlichen Forderungen aus schallschutztechnischer Sicht. 1 Die genannten Schalldämm-Maße sind durch übliche, nach den geltenden bauingenieurtechnischen Regeln und Normen ausgeführte Baukonstruktionen ohne weiteres zu erbringen. Zusätzlicher Aufwand für den baulichen Schallschutz ist also ab dem Lärmpegelbereich IV erforderlich. Für die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen (Wohnräume, Schlaf- und Kinderzimmer) im Lärmpegelbereich IV ist ein erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß von 40 db (für Bürogebäude 35 db) zu gewährleisten. Diese Forderung ergibt in der Praxis nur sehr geringfügig höhere Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile. In vielen Fällen (außer bei sehr großen Fensterflächenanteilen z. B. bei Wintergärten o. ä.) sind hierbei normale Fenster mit Zweifachverglasung ausreichend. 6.2 Freizeitlärm "Bolzplatz" Wie unter Punkt 5.2 beschrieben und in der Tabelle 2 dargestellt, kommt es unter den in der Situation 2 verwendeten Annahmen für die Nutzung des Bolzplatzes zu nicht unerheblichen Überschreitungen, so dass nicht sicherzustellen ist, dass die Beurteilungspegel die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie einhalten. Auch bei weniger Personen ist nicht davon auszugehen, dass die Richtwerte innerhalb der Ruhezeiten eingehalten werden, zumal bei einem Fußballspiel von einer Mindestteilnehmerzahl auszugehen ist. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Rundschreiben-Nr. 1/2014 vom 26. März 2014, Änderung zur Berücksichtigung der DIN 4109 in der Bauleitplanung S. 3 letzter Absatz Projekt-Nr

15 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 15 Da die Möglichkeiten für aktive Schallschutzmaßnahmen aufgrund Ihrer Wirksamkeit beschränkt sind, wird empfohlen die Nutzungszeiten des Bolzplatzes, insbesondere aber an Sonn- und Feiertagen auf die Tageszeiten außerhalb der Ruhezeiten von amtlicher Seite her durchzusetzen, um die Belästigungen für die unmittelbare Nachbarschaft möglichst gering zu halten. Für den geplanten Bebauungsbereich kommen eventuell auch Lärmschutzmaßnahmen in Frage. So könnte eine sich von West nach Ost erstreckende Riegelbebauung auf der nördlichen Grundstücksgrenze für eine Abschirmung des südlichen Teils des B-Plan-Gebietes, gegenüber den vom Bolzplatz herrührenden Geräuschen, sorgen. Zudem kann eine Grundrissorientierung für Aufenthaltsräume erfolgen, indem diese auf die südliche Gebäudeseite gelegt werden. 6.3 Fluglärm Derzeitig wird der Flughafen Tegel, welcher im Untersuchungsgebiet Fluglärm verursacht, noch betrieben. Laut Planfeststellungsbeschluss des Flughafens BER soll der Flughafen Tegel nach Eröffnung des Flughafen BER geschlossen werden. Damit ist eine zeitliche Begrenzung des noch anfallenden Flugverkehrs und der Fluglärmsituation im Untersuchungsgebiet abzusehen. Der Eröffnungstermin für den Flughafen BER steht zur Zeit noch nicht fest. 7. Vorschläge für eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan Folgende Formulierungen für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan werden vorgeschlagen: Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen die Außenbauteile (einschließlich der Fenster, Rollladenkästen, Lüfter und gegebenenfalls anderer Außenbauteile) der Wohn- und Büroräume, die innerhalb der Lärmpegelbereiche IV gelegen sind, ein bestimmtes erforderliches und am Bau zu erbringendes resultierendes Luftschalldämm-Maß (R' w,res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) aufweisen, und zwar: Projekt-Nr

16 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite 16 für die direkt zur Holländerstraße gerichteten Fassaden der geplanten Bebauung (Lärmpegelbereiche IV) - mindestens 40 db (Büroräume 35 db) Zum Schutz vor Lärm muss in dem Allgemeinen Wohngebiet entlang der Holländerstraße ein Aufenthaltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen müssen mindestens zwei Aufenthaltsräume mit notwendigen Fenstern von diesen Straßen abgewandt sein. Falls diese Grundorientierung aus der Lage der Gebäude heraus nicht möglich ist, sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen für diese Zimmer vorzusehen. Projekt-Nr

17 Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Seite Quellenverzeichnis [1] DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Stadtplanung", Juli 2002 Beiblatt 1 zu Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [2] RLS 90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe - RLS-90. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau des Bundesministers für Verkehr, ARS 8/1990 vom zuletzt geändert durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/1992 vom [3] DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren. Oktober 1999 [4] "Testaufgaben zur Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Test 94)", Bundesministers für Verkehr 1994 [5] DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" November 1989 [6] Freizeitlärmrichtlinie Berlin Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 34 am [7] Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln), , zuletzt geändert am [8] Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln) vom 10. Juli 2013 [9] VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen, Ausgabe September 2012 [10] Geräusche von Trendsportanlagen - Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline-Skaterhockey und Streetball, Projekt 2301, Bayrisches Landesamt für Umwelt, Juni 2006 Projekt-Nr

18 Teichstraße Gotthardstraße Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf LAGEPLAN Aroser Allee Auftragnehmer: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12, Berlin Winterthurstraße Septimer Straße Julierstraße IO 01 IO 14 IO 13 IO 12 IO 05 IO 06 IO 02 IO 03 IO 04 Zermatter Straße Golgatha-Gnaden- und Schwarzer Graben St.-Johannes-Evangelist-Kirchhof Romanshorner Weg Auftraggeber: Planergemeinschaft Kohlbrenner eg Lietzenburger Straße 44/ Berlin Zeichenerklärung Strasse Hauptgebäude Nebengebäude Fuß- und Fahradwege Schwarzer Graben Signalanlage Gebietsnutzungen "Bolzplatz" Allgemeine Wohngebiete Grenze B-Plan Geltungsbereich unverbindliche Baugrenze IO 11 Immissionsort IO 07 Kapelle IO 10 Holländerstraße IO 08 Maßstab 1: m IO 09 Erstellt: Projekt-Nr.: _LAGEPLAN_B-Plan 12-54

19 Anhang 1 Emissionsdaten Straßenverkehr Prognose

20 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Emissionsdaten Straßenverkehr Straße DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht Gotthardstraße ,0600 0, , ,00 5,3 1,6 0,0 63,6 54,2 Gotthardstraße West-Ost ,0600 0, , ,00 2,3 0,7 0,0 59,5 51,0 Gotthardstraße West-Ost ,0600 0, , ,00 2,3 0,7 0,0 59,5 51,0 Gotthardstraße West-Ost ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 57,3 48,8 Gotthardstraße West-Ost ,0600 0, , ,00 2,4 0,7 0,0 58,2 49,6 Gotthardstraße West-Ost ,0600 0, , ,00 2,4 0,7 0,0 58,2 49,6 Gotthardstraße Ost-West ,0600 0, , ,00 2,3 0,7 0,0 59,5 51,0 Gotthardstraße Ost-West ,0600 0, , ,00 2,3 0,7 0,0 59,5 51,0 Gotthardstraße Ost-West ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 57,3 48,8 Gotthardstraße Ost-West ,0600 0, , ,00 2,4 0,7 0,0 58,2 49,6 Gotthardstraße Ost-West ,0600 0, , ,00 2,4 0,7 0,0 58,2 49,6 Teichstraße ,0600 0, , ,00 6,0 1,8 0,0 62,3 52,7 Holländerstraße ,0600 0, , ,00 5,4 1,6 0,0 61,2 51,7 Holländerstraße ,0600 0, , ,00 5,4 1,6 0,0 61,2 51,7 Holländerstraße ,0600 0, , ,00 5,4 1,6 0,0 61,8 52,3 Aroser Allee Nord-Süd ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 58,0 49,6 Aroser Allee Nord-Süd ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 58,0 49,6 Aroser Allee Süd-Nord ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 58,0 49,6 Aroser Allee Süd-Nord ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 58,0 49,6 Aroser Allee Süd-Nord ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 58,0 49,6 Aroser Allee Süd-Nord ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 58,0 49,6 Aroser Allee Süd-Nord ,0600 0, , ,00 2,2 0,7 0,0 58,0 49,6 M Tag Kfz/h DStrO Tag db M Nacht Kfz/h DStrO Nacht db p Tag % p Nacht % Drefl db LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ Seite 1 von 2 SoundPLAN 7.3

21 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Emissionsdaten Straßenverkehr Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich k Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv k Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ Seite 2 von 2 SoundPLAN 7.3

22 Anhang 2 Verkehrslärmbelastung Prognosehorizont 2025

23 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Tabelle 1 Orientierungswert Beurteilungspegel Straße maßgeblicher Lärmpegel- Bewertetes Schutzwürdig- Prognose Überschreitung Außenlärmpegel bereich Schalldämmkeit nach DIN 4109 Maß R'w,res* Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db Immissionsort: IO 01 Beurteilungspegel nach DIN Prognose Straße und resultierende Lärmpegelbereiche EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Immissionsort: IO 02 EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Immissionsort: IO 03 EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Immissionsort: IO 04 EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Immissionsort: IO 05 EG WA I 30 Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Seite 1 von 4 SoundPLAN 7.3

24 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Tabelle 1 Beurteilungspegel nach DIN Prognose Straße und resultierende Lärmpegelbereiche Orientierungswert Beurteilungspegel Straße maßgeblicher Lärmpegel- Bewertetes Schutzwürdig- Prognose Überschreitung Außenlärmpegel bereich Schalldämmkeit nach DIN 4109 Maß R'w,res* Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Immissionsort: IO 06 EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Immissionsort: IO 07 EG WA II 30 1.OG WA II 30 2.OG WA II 30 3.OG WA II 30 Immissionsort: IO 08 EG WA III 35 1.OG WA III 35 2.OG WA IV 40 3.OG WA IV 40 Immissionsort: IO 09 EG WA IV 40 1.OG WA IV 40 2.OG WA IV 40 Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Seite 2 von 4 SoundPLAN 7.3

25 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Tabelle 1 Beurteilungspegel nach DIN Prognose Straße und resultierende Lärmpegelbereiche Orientierungswert Beurteilungspegel Straße maßgeblicher Lärmpegel- Bewertetes Schutzwürdig- Prognose Überschreitung Außenlärmpegel bereich Schalldämmkeit nach DIN 4109 Maß R'w,res* Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db 3.OG WA IV 40 Immissionsort: IO 10 EG WA II 30 1.OG WA III 35 2.OG WA III 35 3.OG WA III 35 Immissionsort: IO 11 EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA II 30 Immissionsort: IO 12 EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Immissionsort: IO 13 EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Seite 3 von 4 SoundPLAN 7.3

26 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Tabelle 1 Orientierungswert Beurteilungspegel Straße maßgeblicher Lärmpegel- Bewertetes Schutzwürdig- Prognose Überschreitung Außenlärmpegel bereich Schalldämmkeit nach DIN 4109 Maß R'w,res* Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db Immissionsort: IO 14 Beurteilungspegel nach DIN Prognose Straße und resultierende Lärmpegelbereiche EG WA I 30 1.OG WA I 30 2.OG WA I 30 3.OG WA I 30 Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Seite 4 von 4 SoundPLAN 7.3

27 Teichstraße Gotthardstraße Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Schallimmissionsplan Straße Prognose Beurteilungspegel Tag Aroser Allee Auftragnehmer: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12, Berlin Winterthurstraße Septimer Straße Julierstraße IO 01 IO 14 IO 13 IO 12 IO 11 IO 07 IO 05 IO 06 IO 02 IO 03 IO 04 Zermatter Straße Golgatha-Gnaden- und Schwarzer Graben St.-Johannes-Evangelist-Kirchhof Kapelle Romanshorner Weg Auftraggeber: Planergemeinschaft Kohlbrenner eg Lietzenburger Straße 44/ Berlin Gebietsnutzungen Allgemeine Wohngebiete Grenze B-Plan Geltungsbereich unverbindliche Baugrenze Orientierungswertlinie Tag 55 db(a) Immissionsort Pegelwerte LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < IO 10 Holländerstraße IO 08 Maßstab 1: m IO 09 Erstellt: Projekt-Nr.: a_SIP_Straße_Prognose_Tag

28 Teichstraße Gotthardstraße Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Schallimmissionsplan Straße Prognose Beurteilungspegel Nacht Aroser Allee Auftragnehmer: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12, Berlin Winterthurstraße Septimer Straße Julierstraße IO 01 IO 14 IO 13 IO 12 IO 11 IO 07 IO 05 IO 06 IO 02 IO 03 IO 04 Zermatter Straße Golgatha-Gnaden- und Schwarzer Graben St.-Johannes-Evangelist-Kirchhof Kapelle Romanshorner Weg Auftraggeber: Planergemeinschaft Kohlbrenner eg Lietzenburger Straße 44/ Berlin Gebietsnutzungen Allgemeine Wohngebiete Grenze B-Plan Geltungsbereich unverbindliche Baugrenze Orientierungswertlinie Nacht 45 db(a) Immissionsort Pegelwerte LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < IO 10 Holländerstraße IO 08 Maßstab 1: m IO 09 Erstellt: Projekt-Nr.: b_SIP_Straße_Prognose_Nacht

29 Anhang 3 Freizeitlärm "Bolzplatz" nach Freizeitlärm-Richtlinie Berlin

30 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Beurteilungspegel nach Freizeitlärm-Richtlinie "Bolzplatz" Tabelle 2 Bolzplatz (Situation 1) Bolzplatz (Situation 1) Bolzplatz (Situation 2) "worst case" Sonn-und Feiertags 25 Kinder 7-22Uhr Sonn-und Feiertags 25 Kinder 8-20Uhr Sonn-und Feiertags 12 Personen 7-23Uhr Beurteilungspegel + Überschreitungen (ÜS) Beurteilungspegel Überschreitungen (ÜS) Beurteilungspegel + Überschreitungen (ÜS) LrMo ÜS LrMi ÜS LrA ÜS LrTaR ÜS LT,max ÜS LrMo ÜS LrMi ÜS LrTaR ÜS LT,max ÜS LrMo ÜS LrMi ÜS LrA ÜS LrTaR ÜS LrN ÜS LT,max ÜS LN,max ÜS [db(a)] [db(a)] [db(a)] Immissionsort: IO 01 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 02 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 03 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 04 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 05 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 06 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 07 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 08 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ Seite 1 von 4 SoundPLAN 7.3

31 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Beurteilungspegel nach Freizeitlärm-Richtlinie "Bolzplatz" Tabelle 2 Bolzplatz (Situation 1) Bolzplatz (Situation 1) Bolzplatz (Situation 2) "worst case" Sonn-und Feiertags 25 Kinder 7-22Uhr Sonn-und Feiertags 25 Kinder 8-20Uhr Sonn-und Feiertags 12 Personen 7-23Uhr Beurteilungspegel + Überschreitungen (ÜS) Beurteilungspegel Überschreitungen (ÜS) Beurteilungspegel + Überschreitungen (ÜS) LrMo ÜS LrMi ÜS LrA ÜS LrTaR ÜS LT,max ÜS LrMo ÜS LrMi ÜS LrTaR ÜS LT,max ÜS LrMo ÜS LrMi ÜS LrA ÜS LrTaR ÜS LrN ÜS LT,max ÜS LN,max ÜS [db(a)] [db(a)] [db(a)] Immissionsort: IO 09 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 10 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 11 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 12 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 13 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO 14 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO Bestand 01 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Immissionsort: IO Bestand 02 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ Seite 2 von 4 SoundPLAN 7.3

32 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Beurteilungspegel nach Freizeitlärm-Richtlinie "Bolzplatz" Tabelle 2 Bolzplatz (Situation 1) Bolzplatz (Situation 1) Bolzplatz (Situation 2) "worst case" Sonn-und Feiertags 25 Kinder 7-22Uhr Sonn-und Feiertags 25 Kinder 8-20Uhr Sonn-und Feiertags 12 Personen 7-23Uhr Beurteilungspegel + Überschreitungen (ÜS) Beurteilungspegel Überschreitungen (ÜS) Beurteilungspegel + Überschreitungen (ÜS) LrMo ÜS LrMi ÜS LrA ÜS LrTaR ÜS LT,max ÜS LrMo ÜS LrMi ÜS LrTaR ÜS LT,max ÜS LrMo ÜS LrMi ÜS LrA ÜS LrTaR ÜS LrN ÜS LT,max ÜS LN,max ÜS [db(a)] [db(a)] [db(a)] Immissionsort: IO Bestand 03 Richtwerte: Morgens---Mittags---Abends---TaR---Nachts---Tmax---Nmax Freizeilärm-Richtlinie Berlin Sonn-u. Feiertags db(a) EG OG OG OG Projekt-Nr.: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ Seite 3 von 4 SoundPLAN 7.3

33 Schalltechnische Untersuchung B-Plan in Berlin-Reinickendorf Beurteilungspegel nach Freizeitlärm-Richtlinie "Bolzplatz" Tabelle 2 Legende LrMo db(a) Beurteilungspegel morgens LrMi db(a) Beurteilungspegel mittags LrTaR db(a) Beurteilungspegel tags außerhalb der Ruhezeiten LrN db(a) Beurteilungspegel nachts LrA db(a) Beurteilungspegel abends LT,max db(a) Maximalpegel tags LN,max db(a) Maximalpegel nachts Projekt-Nr.: SoundPLAN 7.3 KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ Seite: 4 von 4

34 Anhang 4 Darstellung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109

35 76 71 Teichstraße Gotthardstraße Romanshorner Weg Schalltechnische Untersuchung B-Plan Berlin-Reinickendorf Lärmpegelbereiche Prognose-Situation (freie Schallausbreitung) Maßgeblicher Außengeräuschpegel nach DIN Aroser Allee Auftragnehmer: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12, Berlin Winterthurstraße Septimer Straße 56 Julierstraße 56 IO 12 IO 11 IO 01 IO 14 IO 13 IO IO IO 05 IO 02 IO 04 IO 03 Zermatter Straße Schwarzer Graben Golgatha-Gnaden- und St.-Johannes-Evangelist-Kirchhof Kapelle Auftraggeber: CHRISTBURK Grundbesitz GmbH Lennéstraße Berlin Zeichenerklärung 56 Lärm- pegel- bereich Straße Allgemeine Wohngebiete Grenze B-Plan Geltungsbereich unverbindliche Baugrenze Immissionsort I II III IV V VI Pegelwerte LrT in db(a) < 56 >= 56 >= 61 >= 66 >= 71 >= 76 IO Holländerstraße IO IO Maßstab 1: m Erstellt: Projekt-Nr.: Lärmpelbereiche_B-Plan_12-54

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