Was Sie als Vorgesetzter über das Arbeitsrecht wissen sollten 15
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- Leopold Pfaff
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2 Was Sie als Vorgesetzter über das Arbeitsrecht wissen sollten 15 Richtige Personalabteilungen leisten viel mehr; sie betreiben auch Personalplanung und Personalentwicklung. Insofern wird die Frage, wie intensiv Sie als betriebliche Führungskraft in diesem Bereich Aufgaben wahrnehmen müssen, auch davon abhängen, wie die Personalorganisation in Ihrem Unternehmen strukturiert ist. Es wäre jedenfalls wenig effizient, wenn Sie Aufgaben in diesem Bereich übernehmen wollten, die inhaltlich der Personalorganisation zugeordnet sind. Und es wäre auch fahrlässig, deren Fachkompetenz nicht zu nutzen. Zum Teil werden Sie in diesem Buch Dinge lesen, um die sich eben die Personalorganisation kümmert. Nichtsdestoweniger ist es gut für Sie, darüber Bescheid zu wissen. Wenn Sie zu den Führungskräften in einem Unternehmen gehören, die in diesem Bereich auch schon einmal mehr tun wollen oder müssen, kann Ihnen dieses Buch ebenfalls weiterhelfen. Sie können für sich herausfinden, wie viel Personalverantwortung nach der Beförderung eigentlich von Ihnen verlangt wird. Zur Klärung empfiehlt es sich, beim Inhalt Ihres Arbeitsvertrages zu beginnen, ferner die Stellenbeschreibung für Ihren Arbeitsplatz heranzuziehen. Eine Stellenbeschreibung wird es nur in Unternehmen mit einer Personalorganisation geben. Sie enthält im Idealfall eine schriftliche Festlegung organisatorischer Regelungen zu folgenden Bereichen: sachliche Festlegung der Aufgaben, Erläuterung der organisatorischen Eingliederung der Stelle und Angabe organisatorischer Beziehungen, Anleitung zur zweckmäßigen Aufgabenlösung, Darstellung personeller Anforderungen aufgrund der Aufgabenübernahme durch den Stelleninhaber. 2 Sofern es keine Stellenbeschreibung gibt oder der oben beschriebene Idealfall nicht vorliegt, wenden Sie sich ruhig unmittelbar mit Fragen an die Personalorganisation. Als Führungskraft können Sie sich bei dieser Gelegenheit auch durchaus einmal die Stellenbeschreibungen der Arbeitsplätze in Ihrem Verantwortungsbereich anschauen, um sich mit den Pflichten und Aufgaben der Mitarbeiter in der Abteilung, wie sie die Personalorganisation sieht, vertraut zu machen.
3 16 Arbeitsrecht für Ihren Führungsalltag Unterstützung bei Konflikten In Ihrer Position als Vorgesetzter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern führen werden, zum Beispiel, weil Sie den Tätigkeitsbereich eines Mitarbeiters verändern wollen oder schlicht mit seinen Arbeitsergebnissen nicht zufrieden sind. Wenn es Ihnen nicht gelingen sollte, im Konsens mit dem Mitarbeiter Veränderungen zu bewirken, werden Sie mit Fragen konfrontiert, ob es auch ohne oder gegen den Willen des Mitarbeiters geht. Für solche Fragen sitzen in der Personalorganisation die richtigen Ansprechpartner. Dabei kann eine Auseinandersetzung mit Mitarbeitern in Ihrem Verantwortungsbereich regelmäßig verschiedene Eskalationsstufen durchlaufen. Sobald Sie in einer Konfliktsituation die Personalorganisation einschalten, signalisieren Sie damit einerseits, dass Sie den Konflikt hochhängen, andererseits, dass Sie sich nicht in der Lage fühlen, die Auseinandersetzung allein zu bestehen. Das soll kein Appell sein, Ihre Konflikte stets allein zu bewältigen und auf die Hilfe der entsprechenden Ansprechpartner zu verzichten. Aber es kann sich auch einmal anbieten, vorab nur inoffiziell Informationen bei der Personalorganisation einzuholen und auf eine offene Einbeziehung in der Anfangsphase zu verzichten. Umgekehrt sollten Sie es als Warnsignal ansehen, wenn Mitarbeiter Ihres Verantwortungsbereichs sich direkt an die Personalorganisation oder den Betriebsrat mit Schwierigkeiten wenden, statt mit Ihnen zu sprechen. Das zeigt: Offensichtlich bestehen Störungen in der Kommunikation mit Ihnen. Und in vielen Fällen liegt die Möglichkeit, solche Störungen zu beseitigen, eher bei Ihnen als Vorgesetztem als beim Mitarbeiter. Checkliste: Einstieg als Führungskraft Zum Einstieg kann es für Sie hilfreich sein, sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht mit folgenden Fragen zu beschäftigen: Was sagen Ihr eigener Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung über Ihre Personalverantwortung aus?
4 Was Sie als Vorgesetzter über das Arbeitsrecht wissen sollten 17 Kennen Sie die Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter in Ihrem Verantwortungsbereich? Existieren für Ihr Unternehmen relevante Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen? Welche Unfallverhütungsvorschriften sind für Ihren Verantwortungsbereich bedeutsam? Welche betrieblichen Gepflogenheiten bestehen für die Gewährung von Urlaub und bei Krankheit? 2.2 Die Aufgaben und Bereiche des Arbeitsrechts In diesem Abschnitt erhalten Sie einen knappen Überblick über das Arbeitsrecht, seine Bereiche und seine Rechtsquellen. Bei den Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses haben wir dem so genannten Weisungsrecht breiteren Raum gegeben, da es für Sie das zentrale arbeitsrechtliche Führungsinstrument sein wird Begriff und Einordnung des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, insbesondere ihren rechtlichen Rahmen und die Bedingungen der zu leistenden Arbeit. Wesentlich ist das Merkmal der unselbstständigen abhängigen Arbeit, weshalb Arbeitsrecht als Rechtsgebiet nur für einen Teil der heutigen Arbeitswelt die rechtliche Grundlage darstellt. Natürlich arbeiten auch Selbstständige, Richter und Beamte. Grundlage für deren Arbeit ist aber eben kein Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsrecht lässt sich systematisch in die Bereiche individuelles Arbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht unterteilen. Das Individualarbeitsrecht umfasst die Vertragsbeziehungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es beschäftigt sich mit Abschluss, Bestand, Störungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und mit den sich daraus für die Vertragsparteien ergeben-
5 18 Arbeitsrecht für Ihren Führungsalltag den Rechten und Pflichten. Hierzu werden Sie in den nachfolgenden Abschnitten noch Näheres lesen. Regelungen zum Arbeitsvertragsrecht finden Sie unter anderem in folgenden Gesetzen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 611 bis 630 BGB, Handelsgesetzbuch (HGB), HGB, Gewerbeordnung (GewO), ab 105 GewO, Beschäftigtenschutzgesetz (BSchutzG), Nachweisgesetz (NachwG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EGFZ), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Altersteilzeitgesetz (AltersteilzG). Das kollektive Arbeitsrecht setzt, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, als Recht der Verbände eine Vielzahl von Arbeitnehmern mit gleich gelagerten Interessen sowie Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern (Gewerkschaften) und Arbeitgebern voraus. Es regelt die Rechtsbeziehungen dieser Verbände zu ihren Mitgliedern sowie ihren Gegenspielern. Auf der betrieblichen Ebene sind das Betriebsrat und Arbeitgeber. Auf der überbetrieblichen Ebene sind es Gewerkschaften und einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände. Zum kollektiven Arbeitsrecht zählen das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht, das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie das Unternehmensmitbestimmungsrecht. Wichtige gesetzliche Grundlagen finden Sie in den nachfolgenden Gesetzen, wobei die ersten drei Gesetze für Ihre Tätigkeit von Bedeutung sein können: Tarifvertragsgesetz (TVG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Sprecherausschussgesetz (SprAuG), Europäische Betriebsräte-Gesetz, Montan-Mitbestimmungsgesetz, Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz. Zum Tarifvertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht werden Sie in den nachfolgenden Abschnitten noch mehr lesen können. Auf die
6 Was Sie als Vorgesetzter über das Arbeitsrecht wissen sollten 19 Darstellung des Arbeitskampfrechts und des Unternehmensmitbestimmungsrechts verzichten wir in diesem Buch. Von der historischen Entwicklung her ist Arbeitsrecht im Ganzen Arbeitnehmerschutzrecht und verdankt seine Existenz als eigenes Rechtsgebiet vor allem dem Umstand, dass der im Zuge der Industrialisierung entstandene Markt Lohn gegen Arbeitskraft zulasten der abhängig Beschäftigten nicht funktioniert hat. Die frühen betrieblichen Arbeitgeber waren in der Lage, die Vertragsbedingungen völlig einseitig zu diktieren, was zu katastrophalen Arbeitsbedingungen geführt hatte. Vielleicht sind Sie in Schulzeiten auch einmal mit Gerhard Hauptmanns naturalistischem Drama»Die Weber«konfrontiert worden, in dem der Aufstand der arbeitslosen schlesischen Weber 1844 im Zusammenhang mit der Einführung von Webstühlen ein düsteres Licht auf die damaligen Arbeits- und Lebensbedingungen wirft. Wenn Ihnen heute der Begriff Arbeitsschutzrecht begegnet, so ist damit aber nur ein Teilbereich des Arbeitsrechts gemeint, nämlich die Gesamtheit der Rechtsnormen, bei denen es um den Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz und vor übermäßiger gesundheitlicher wie zeitlicher Belastung geht und um den Schutz besonderer Gruppen von Arbeitnehmern (Schwangere, Jugendliche, Behinderte, Eltern). Die Einhaltung dieser Normen unterliegt regelmäßig behördlicher Aufsicht und wird durch Bußgelder und Strafen gesichert. 3 Warum ist die systematische Einordnung als Arbeitschutzrecht bedeutsam? Arbeitsschutzrecht ist zwingendes Recht. Sie können in diesem Bereich mit einem Arbeitnehmer vertraglich nicht vereinbaren, dass bestimmte Normen des Arbeitsschutzrechts nicht gelten sollen. Ebenso wenig kann der Arbeitnehmer auf derartige Rechte und Ansprüche verzichten. Aus der Praxis Ein Arbeitgeber möchte aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und des Arbeitsmarktes Arbeitsverträge abschließen, die einen Anspruch auf Erholungsurlaub von 15 Werktagen jährlich gewähren. Geht das?
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