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1 Landratsamt Günzburg N I E D E R S C H R I F T über die 31. Sitzung des Kreisausschusses Sitzungstermin: Dienstag, Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 15:53 Uhr 17:01 Uhr Sitzungssaal des Landratsamtes Günzburg (Neubau, Zi.-Nr. 101), An der Kapuzinermauer 1, Günzburg Anwesende Vorsitz Herr Landrat Hubert Hafner Stellvertretung des Vorsitzenden Frau Monika Wiesmüller-Schwab Mitglieder Herr Konrad Barm Herr Herbert Blaschke Herr Josef Brandner Herr Gerhard Jauernig Herr Matthias Kiermasz Herr Harald Lenz Frau Dr. Ruth Niemetz Herr Gerd Olbrich Herr Dr. Hans Reichhart Herr Georg Schwarz Herr Robert Strobel Frau Gabriele Wohlhöfler bis TOP 2 (16.28 Uhr) Vertretung für: Frau Denzler, Stephanie, bis TOP 8.1 (16.53 Uhr) Amtsangehörige Herr Gernot Korz Fachbereich Kreisfinanzen und Schulen Frau Gudrun Reiter Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service Herr Günther Sittenberger Fachbereich Kreisfinanzen und Schulen Frau Antonia Wieland Amt für Kinder, Jugend und Familie Sonstige Teilnehmer Herr Otto Kindermann Staatliches Bauamt Krumbach zu TOP 3 Seite: 1/9

2 Herr Günther Thielemann Ingenieurbüro Thielemann & Friderich, Dinkelscherben zu TOP 2 Presse Herr Walter Kaiser Günzburger Zeitung Protokollführung Frau Elisabeth Dirr Verwaltungsangestellte Abwesende Mitglieder Frau Stephanie Denzler entschuldigt Seite: 2/9

3 T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Kreisstraße GZ 13; Neubau eines Geh- u. Radweges zwischen Hairenbuch und Ebershausen durch die Gemeinde Waltenhausen 3. Antrag der Marktgemeinde Offingen auf Abstufung der Kreisstraße GZ 14 alt - Teilstrecke GZ 28 neu in Offingen; erneute Behandlung im Kreisausschuss 4. Geplante Änderungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes Gartenhallenbad Leipheim; Erfahrungsbericht 2016 zur Familienkarte PLUS 6. Sonstiges Seite: 3/9

4 P r o t o k o l l: Öffentlicher Teil: zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende eröffnet die alleinige Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Günzburg und stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. zu 2 Kreisstraße GZ 13; Neubau eines Geh- u. Radweges zwischen Hairenbuch und Ebershausen durch die Gemeinde Waltenhausen Sachverhalt: Die Gemeinden Ebershausen und Waltenhausen planen unter Federführung der Gemeinde Waltenhausen, im Jahre 2017 entlang der Kreisstraße GZ 13 zwischen Hairenbuch und Ebershausen einen Geh- und Radweg zu bauen. Das Ing.-Büro Thielemann und Friderich, Dinkelscherben, stellt die Planung in der Sitzung vor. Die Baukosten werden auf zuzüglich Planungs- und Bauleitungskosten ( ) geschätzt, Gesamtkosten somit Bei einer staatlichen Förderung mit einem voraussichtlichen Fördersatz von 50 % errechnet sich eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von ca Im Investitionsprogramm des Landkreises ist im Jahre 2017 ein Betrag von und im Jahre 2018 ein Betrag von von der Verwaltung eingeplant. Die Planung ist mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach, Frau Schömig, abgestimmt. Es wird gebeten, der vorgestellten Planung zuzustimmen und Herrn Landrat zu ermächtigen, die erforderliche Vereinbarung abzuschließen. Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt, den Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße GZ 13 zwischen Hairenbuch und Ebershausen nicht zu bauen. Bei Verwirklichung durch die Gemeinden Ebershausen und Waltenhausen ist der Landkreis Günzburg bereit, sich an den Baukosten gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom finanziell zu beteiligen. Der Kreisausschuss stimmt der vorgestellten Planung des Geh- u. Radweges zu. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 werden entsprechende Haushaltsmittel eingeplant bzw. zur Verfügung gestellt. Der Landrat wird ermächtigt, die erforderliche Vereinbarung mit der/den Gemeinde/n abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Seite: 4/9

5 zu 3 Antrag der Marktgemeinde Offingen auf Abstufung der Kreisstraße GZ 14 alt - Teilstrecke GZ 28 neu in Offingen; erneute Behandlung im Kreisausschuss Sachverhalt: Mit dem Bau und der Verkehrsfreigabe der Ortsumfahrung Offingen am hat sich die Verkehrsbedeutung der Staatsstraße 2028 (alt) - Ortsdurchfahrt geändert. Im Rahmen der Neuordnung wurden die Kreisstraßen GZ 28 und GZ 14 verbunden und die GZ 14 zur Kreisstraße GZ 28 umbenannt (SV/2015/438). Mit Schreiben vom beantragt der Markt Offingen gemeinsam mit der Gemeinde Gundremmingen die Kreisstraße GZ 28 über die Staatsstraße 2028 (alt) - jetzt Gemeindeverbindungsstraße Offingen - Gundremmingen an die Staatsstraße 2025 anzubinden (Aufstufung zur Kreisstraße). Im Gegenzug kann die Kreisstraße GZ 14 alt - jetzt Teilstrecke der Kreisstraße GZ 28 zur Gemeindestraße abgestuft werden. Voraussetzung für diesen Straßentausch" ist, dass der Landkreis Günzburg auf Höhe des Umspannwerks (östlich von Offingen) eine Querspange baut, damit der Straßenverkehr schneller die Staatsstraße 2025 erreicht (höhere Akzeptanz). Auf den Lageplan wird verwiesen. Da der Bau einer Querspange in der Sitzung des Kreisausschusses am (SV/2012/341) im Rahmen des Abstufungsverlangens des Marktes Offingen für die Kreisstraße GZ 14 - alt nicht für erforderlich gehalten wurde, hat die Verwaltung den Gemeinden folgenden Realisierungsvorschlag unterbreitet und eine Umstufungsvereinbarung ausgearbeitet. Vorschlag der Verwaltung: Die Teilstrecke der Kreisstraße GZ 28 (GZ 14 alt) wird zur Gemeindestraße abgestuft. Die Gemeindeverbindungsstraße Offingen-Gundremmingen wird zur Kreisstraße GZ 28 aufgestuft. Der Landkreis baut den Einmündungsbereich GZ 28 in St 2028 alt" um (Vorfahrtsstraße Richtung Ortsausgang), damit der Verkehrsteilnehmer automatisch zur ST 2025 Richtung Gundremmingen geleitet wird. Der Einmündungsbereich St 2028 alt" in St 2025 wird vom Landkreis (bzw. Freistaat Bayern) umgebaut und die Verkehrssicherheit erhöht (anderer Einmündungswinkel, Abbiegespur auf St 2025 usw., im Lageplan Variante 3). Durch diese Baumaßnahmen erledigt sich der Neubau einer Querspange. Der Gemeinderat von Gundremmingen hat diesem Vorschlag der Verwaltung bzw. der Umstufungsvereinbarung zugestimmt. Der Marktgemeinderat von Offingen hat die Entscheidung vertagt und mit Schreiben vom gebeten, über den Bau einer Querspange im Kreisgremium zu beraten bzw. zu entscheiden (im Lageplan Variante 2). Das Staatliche Bauamt Krumbach wird in der Sitzung den Vorschlag der Verwaltung mit grober Kostenschätzung und den Wunsch des Marktes Offingen -Querspange- ebenfalls mit überschlägiger Kostenschätzung vorstellen. Von Seiten der Verwaltung wird die Zustimmung zum angeführten Vorschlag und zum Abschluss der Umstufungsvereinbarung empfohlen. Als Alternative wird folgende Lösung vorgeschlagen: Das Staatliche Bauamt ermittelt die Kosten des Vorschlags der Verwaltung bzw. die Nettobelastung für den Landkreis Günzburg beim Umbau der Einmündung der Staatsstraße 2028 alt in die Staatsstraße Die Mehrkosten bzw. Mehrbelastung (netto) für den Landkreis Günzburg gegenüber dem Neubau einer vom Markt gewünschten Querspange trägt der Markt Offingen. Dieser Betrag kann als Pauschalbetrag festgelegt werden. Seite: 5/9

6 Herr Kindermann vom Staatlichen Bauamt Krumbach stellt die verschiedenen Varianten vor. Aus der Mitte des Kreisausschusses wird mehrheitlich die Alternative 1 des Beschlussvorschlags befürwortet. Kreisrat Kiermasz verweist auf die aktuelle Beschlusslage, im Rahmen dessen für den Landkreis in dieser Sache kein Handlungsbedarf erkennbar ist und damit auch keine zusätzlichen Kosten für den Landkreis anfallen sollen. Aus seiner Sicht passt hier die Reihenfolge nicht. Üblicherweise werden Straßen zuerst ertüchtigt und dann umgestuft. Hier soll der Landkreis aber die Staatsstraße übernehmen und dann umbauen, was gravierende finanzielle Auswirkungen für den Landkreis hat. Er stellt deshalb eine Beteiligung des Landkreises in Frage, erkundigt sich aber, was im Zuge der Alternative 1 an Mehrausgaben auf den Landkreis zukommen würden. Herr Sittenberger teilt mit, dass der Umbau der Einmündungen den Landkreis etwa bis netto kosten dürfte. Dies ist in der Umstufungsvereinbarung so enthalten. Der Vorsitzende bestätigt, dass in der Regel eine Straße erst dann übernommen wird, wenn sie ordnungsgemäß hergerichtet ist. Kreisrat Strobel schlägt daraufhin vor, über diesen Tagesordnungspunkt zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zu beraten. Aus Sicht von Kreisrat Blaschke wäre es dann auch interessant zu wissen, in welchem Zustand sich die Straße befindet, die der Landkreis an die Gemeinde abgeben will. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird; hierüber soll in den Fraktionen beraten werden. Bis zu einer erneuten Beratung soll nochmal das Gespräch mit der Gemeinde Offingen gesucht und dabei eruiert werden, was die Gemeinde ggf. anbieten kann. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. zu 4 Geplante Änderungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 Sachverhalt: Bund und Länder haben sich im Zusammenhang mit der Reform ihrer Finanzbeziehungen auch verständigt, die Aufgabenerledigung im Bundesstaat zu optimieren. In diesem Zusammenhang sind auch Änderungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vorgesehen. Nach dem Konsenspapier der Regierungschefs von Bund und Ländern soll, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 01.Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Bezugsdauergrenze aufgehoben werden. Ein aktueller Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor; zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht noch Beratungsbedarf mit dem Bund. Die Beiträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sollen wie folgt geändert werden: Alter des Kindes 0 bis 5Jahren 6 bis 11 Jahren 12 bis 17 Jahren Regelbetrag (Mindestunterhalt) Abzüglich 100 % Kindergeld Leistungen nach dem UVG bisher neu bisher neu bisher neu Gab es bisher nicht 268 Seite: 6/9

7 Die Leistung soll bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen, soweit der Barunterhaltspflichtige nicht mindestens Unterhalt in Höhe des UVG-Bedarfs (./. Kindergeld) an den barunterhaltsberechtigten Elternteil leistet oder das Kind nicht mindestens Halbwaisenrente in dieser Höhe erhält. Die Entfristung des UVG (bisher max. 72 Monate, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) führt im Jobcenter zu einer deutlichen Ausweitung des Berechtigtenkreises für UVG-Leistungen ab Es soll weiter die Möglichkeit geben, für Kinder, welche bei Änderungen des Gesetzes bereits das ursprüngliche Höchstalter von 12 Jahren erreicht haben oder in der Vergangenheit 72 Monate Unterhaltsvorschussleistungen bezogen haben, erneut einen Antrag zu stellen. UVG-Leistungen werden vom Jugendamt ausgereicht. UVG-Leistungen sind Einnahmen i. S. von 11 SGB II und werden auf den SGB II-Anspruch des Kindes bedarfsmindernd angerechnet. Das Jobcenter kann (vorbehaltlich der künftigen Ausgestaltung des Gesetzes) wie bisher Ersatzansprüche anmelden, so dass wie bisher, ein Großteil der UVG-Leistungen vom Jugendamt unmittelbar an das Jobcenter fließen werden. Derzeit (Oktober 2016) werden bei 133 Kindern im Jobcenter UVG-Leistungen als Einkommen angerechnet. Diese Zahl könnte sich um ca. 120 weitere Kinder erhöhen, wenn die vereinbarte Änderung des UVG kommt. Im Amt für Kinder- Jugend und Familie kann von einer Steigerung der Fallzahlen im UVG- Bereich um 300 Fälle ausgegangen werden. Für den Landkreis Günzburg bedeutet dies, dass sowohl im kommunalen Jobcenter wie auch im Amt für Kinder, Jugend und Familie Mehraufwand zur Abwicklung der erhöhten Fallzahlen anfallen wird. Bei der Abwicklung des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Jugendamt handelt es sich um eine staatliche Aufgabe. Der Vorsitzende teilt mit, dass diese Änderung voraussichtlich eine Verdoppelung der Fallzahlen und somit auch des Personaleinsatzes zur Folge haben wird. Dies muss letztlich über die Kreisumlage finanziert werden, weil von staatlicher Seite hier wohl kein Ausgleich erfolgt. Kenntnisnahme: Der Kreisausschuss nimmt die geplanten Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz zur Kenntnis. zu 5 Gartenhallenbad Leipheim; Erfahrungsbericht 2016 zur Familienkarte PLUS Sachverhalt: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom (SV/2015/441) ist die Familienkarte PLUS in Kooperation mit dem Waldbad Günzburg in der Sommersaison 2016 fortgesetzt worden. In der Zeit von Mitte Mai bis einschließlich September konnten Familien gegen einen moderaten Preisaufschlag von 35 auf die reguläre Saisonkarte des Waldbades wieder beliebig oft das Freibad und das Gartenhallenbad Leipheim besuchen. Die statistischen Daten zur Entwicklung der Familienkarte PLUS sind in der Anlage dargestellt. Bewertung Die Akzeptanz der Familienkarte PLUS ist seit ihrer Einführung im Jahr 2012 kontinuierlich gestiegen (Zuwachs von 58 % beim Kartenverkauf). Auch das Waldbad konnte seither deutlich mehr Saisonkarten für Familien absetzen. Insgesamt nahmen über 69 % der Familien, die eine Saisonkarte für das Waldbad erworben hatten, das Zusatzangebot an. Gemessen an den Eintritten ist die Einzelkarte der Familienkarte PLUS durchschnittlich sieben Mal für den Besuch des Gartenhallenbades genutzt worden. Ebenfalls verliefen die organisatorische Abwicklung der Familienkarte PLUS sowie die Zusammenarbeit der beiden Bäderbetriebe des Landkreises und der Stadt Günzburg erneut reibungslos. Seite: 7/9

8 Allerdings ist weiterhin festzustellen, dass die ursprüngliche Zielsetzung, nämlich durch die Kooperation mehr Badegäste für das Gartenhallenbad gewinnen zu können, bislang nicht realisiert werden konnte. Die Auswertung der Besucherstatistik des Hallenbades für die Sommermonate Mai bis einschließlich August bzw. bis einschließlich September lässt im Vergleich zu den Vorjahren keine bedeutende Steigerung der Gästezahlen erkennen. Gleiches gilt für die Entwicklung der Gesamtbesucherzahlen in den vergangenen Jahren. Für den Eigenbetrieb Gartenhallenbad wirkt sich die Kooperation aufgrund des vom Landkreis eigens hierfür gewährten Zuschusses in wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend neutral aus. Die positive Außenwirkung des Hallenbades stellt bislang den größten Nutzen für den Eigenbetrieb dar. Auch für den Landkreis liegt der wesentliche Vorteil im Imagegewinn, der mit der Förderung der freiwilligen Familienleistung einhergehen dürfte. Rein fiskalisch betrachtet bedeutet das Angebot für den Landkreis jedoch einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand. Demgegenüber zeigen nunmehr fünf Jahre Praxiserfahrung, dass die herkömmliche Saisonkarte des Waldbades mit Einführung der Familienkarte PLUS offensichtlich attraktiver geworden ist und die Inhaber der Karte für einen geringen Aufpreis ein deutlich verbessertes Angebot nutzen können (Stichwort Schlechtwetterversicherung"). Ferner kann das Waldbad Günzburg von höheren Erträgen aufgrund gestiegener Absatzzahlen bei den Saisonkarten profitieren, so dass sich dort die Kooperation auch wirtschaftlich lohnt. Mit der Leitung der Stadtwerke besteht Einvernehmen, dass die Kooperation vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisausschusses fortgeführt werden soll. Hinweis zur Abrechnung Die Stadtwerke, welche den Verkauf der Familienkarten PLUS durchgeführt hatten, erhalten vereinbarungsgemäß 5 für jede der 266 veräußerten Karten, somit Für den Landkreis verbleiben 30 pro verkaufte Karte, insgesamt Der Preisaufschlag für die Familienkarte PLUS wurde im laufenden Jahr auftragsgemäß von 25 auf 35 angehoben. Der Mehrertrag kam im vollen Umfang dem Landkreis zugute, um dessen Defizit abzumildern. Laut Beschluss des Kreisausschusses vom einschließlich Folgebeschlüsse hat der Landkreis für jeden gezählten Eintritt mit der Familienkarte PLUS einen Betrag von 5 an den Eigenbetrieb Gartenhallenbad Leipheim zu erstatten. Der Erstattungsbetrag beläuft sich bei gezählten Eintritten in diesem Jahr auf Für den Landkreis ergibt sich nach Abzug der Erlöse aus dem Kartenverkauf und ohne Berücksichtigung von Verwaltungskosten für die Finanzierung der Familienkarte somit ein Nettoaufwand in Höhe von Im Kreishaushalt 2016 wurde mit einem Nettoaufwand von geplant. Aus Sicht von Kreisrätin Wiesmüller-Schwab ist der Begriff "Gartenhallenbad" etwas irreführend. Im südlichen Landkreis wissen anscheinend viele nicht, dass es sich hierbei um ein ausgesprochenes Familienbad handelt; der Bekanntheitsgrad des Bades überhaupt ist dort wohl nicht so groß. Vielleicht sollten die Gemeinden dort in ihren Bürgerinformationsblättern entsprechende Hinweise aufnehmen bzw. Werbung machen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Bad u. a. immer mal wieder Thema im "MIKADO" ist, das an alle Haushalte verteilt wird. Bei der großen Informationsflut kann dies aber schon mal untergehen. Beschluss: Der Kreisausschuss nimmt den Erfahrungsbericht zur Kenntnis und befürwortet die Fortsetzung und Finanzierung der Familienkarte PLUS in Kooperation mit dem Waldbad Günzburg in der Sommersaison 2017 unter Berücksichtigung der zuletzt festgelegten Rahmenbedingungen. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte hierfür einzuleiten und die notwendigen Finanzmittel in den Kreishaushalt 2017 einzustellen. Nach Ablauf der Sommersaison 2017 sind die Erfahrungen erneut auszuwerten und dem Kreisausschuss im Hinblick auf eine mögliche Fortsetzung des Angebots zu berichten. Seite: 8/9

9 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zu 6 Sonstiges Günzburg, Hubert Hafner Vorsitzender Elisabeth Dirr, Verwaltungsangestellte Protokollführung Seite: 9/9

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