LANDESFEUERWEHRSCHULE BURGENLAND

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1 LEHRGANGSLISTE 1. HALBJAHR 2008 Lehrgänge in den Bezirken 602. Grundlehrgang ND 603. Grundlehrgang OP Grundlehrgang EU Grundlehrgang OW 606. Grundlehrgang MA 607. Grundlehrgang OP 608. Grundlehrgang OW Grundlehrgang GS Grundlehrgang JE Halbjahr Halbjahr Funklehrgang JE 479. Funklehrgang GS 480. Funklehrgang OW 481. Funklehrgang ND 482. Funklehrgang OP 483. Funklehrgang EU 484. Funklehrgang MA 485. Funklehrgang OW 486. Funklehrgang OP ,07., Lehrgänge und Seminare an der Landesfeuerwehrschule Maschinist-TLF-LG Maschinist-TLF-LG Maschinist-TLF-LG Technischer-LG Technischer-LG Technischer-LG Gefährl. Stoffe-LG GRKDT-LG GRKDT-LG GRKDT-LG GRKDT-LG ZGKDT-LG ZGKDT-LG KDT2-LG Verwalter-LG I Verwalter-LG II Geräte/Fahrzeugwart Funkwart-LG Atemschutzwart-LG Einsatzleiter 1-LG Einsatzleiter 2/KHD Höh.FW-Führer-LG ÖBFV-Führungssem Sem. "Rhetorik" Sem. "Führung/Motivation" Sem. "Schulung in der FW" Sem. "Übungen in der FW" Feuerwehrjugendbetreuer-LG ATS-Info-LG Verkehrsregler-LG Brandmeldeanlagen-LG Vorb.Brandsch./Feuerbeschau Strahlenschutz I-LG Vorbereitungs-LG FLAG Vorbereitungs-LG FULA-Gold Schiffsführer-LG (Teil a) Schiffsführer-LG (Teil b) Schiffsführer-Patentprüfung Feuerwehr-Führerschein-LG Prüfung FW-Führerschein Bewerter-LG Sem. Stressverarbeitung 1 Fahrer-LG in Neutal Info-LG f. FJB (Süd) Info-LG f. FJB (Nord) Drehleiter-MAT-LG Öl/Gefahrtgut-Fortbildung Flugeinweiser-LG Kranführer/Hubstapler-LG

2 BEWERBE 1. HALBJAHR 2008 B e w e r b e - M e l d e s c h l u s s 15. Funkleistungsbewerb Gold an der LFS 44. Landesfeuerwehrleistungsbewerb Gold an der LFS Meldeschluss: Meldeschluss: Landesfeuerwehrleistungsbewerb Bronze/Silber in Güssing 33. Landesfeuerwehrjugendleistungsbewerb Bronze/Silber in Mischendorf Voranmeldeschluss: Voranmeldeschluss:

3 02682/ DW FAX: 02682/ Sehr geehrte Herren Feuerwehrkommandanten, werte Feuerwehrmitglieder! Eisenstadt, Das vorliegende Lehrgangsprogramm für das 1. Halbjahr 2008 nimmt auf die generell hohe Nachfrage zu einzelnen Lehrgängen Rücksicht und hat eine den Möglichkeiten der Landesfeuerwehrschule entsprechende Anzahl von Lehrgängen eingeplant. Wir rechnen im gesamten Jahr 2008 mit weit über 4500 Lehrgangsteilnehmern und ersuchen Sie verstärkt um Beachtung folgender Punkte bei der Anmeldung zu den Lehrgängen, weil nur bei Einhaltung dieser Regeln ein ordnungsgemäßer Lehrgangsbetrieb möglich ist. Anmeldungen zu den Lehrgängen bis schriftlich, per Fax, per oder über das Programm Feuerwehrverwaltung online vom jeweiligen Feuerwehrkommando an die Landesfeuerwehrschule schicken. Alle Anmeldungen werden erst ab diesem Tag bearbeitet. Später einlangende Anmeldungen haben erfahrungsgemäß wenig Chance auf freie Lehrgangsplätze. Vermerken Sie am Anmeldeformular besonders wichtige Gründe für den Lehrgangsbesuch (z.b. neuer Gerätemeister, zu wenig ATS-Geräteträger unter der Woche, neues hydr. Rettungsgerät, will 2008 FLA-Gold erwerben, usw.). Geben Sie unbedingt auch (ev. mehrere) mögliche Ersatztermine an. Dadurch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit einer Terminbestätigung für einen dieser Termine wesentlich. Das Feuerwehrkommando und der/die gemeldete LehrgangsteilnehmerIn erhalten nach Bearbeitung der Anmeldung eine Verständigung mit einer der folgenden Statusmeldungen: Teilnehmer Anmeldung angenommen, Einladung erfolgt angemeldet Lehrgang wird erst späteter bearbeitet abgelehnt Voraussetzungen laut DA nicht erfüllt umgebucht gewünschter Lehrgangstermin besetzt, daher auf anderen Termin umgebucht Warteliste gewünschte Lehrgangsart in diesem Halbjahr besetzt, TeilnehmerIn wird bei frei werden eines Lehrgangsplatzes eingeladen bzw. im nächsten Halbjahr fix gebucht. Ca. 3-4 Wochen vor dem Lehrgang erhält der Lehrgangsteilnehmer eine persönliche Einberufung. Wird diese früher (für die Vorlage beim Dienstgeber) benötigt, kann sie telefonisch angefordert werden. 1

4 ACHTUNG NEU: Muss ein/e LehrgangsteilnehmerIn die Teilnahme absagen, sollte möglichst die eigene Feuerwehr einen Ersatz (ev. aus der Warteliste) stellen. Bei Entsendung eines Ersatzes, der alle Voraussetzungen erfüllt, ist eine vorherige Verständigung der Landesfeuerwehrschule nicht notwendig. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Abmeldung so früh als möglich, spätestens bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn, unter umseitigen Adressen erfolgen. Bei zu später Absage ohne wirklich triftigen Grund oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von Einberufenen wird ein Unkostenbeitrag in der Höhe von 15,- pro Lehrgangstag verrechnet Bei Anmeldungen nach dem sollten um sich unnötige Arbeit zu ersparen, freie Plätze vorher der Homepage der LFS ( aktuelles Lehrgangprogramm) entnommen oder telefonisch in der LFS erfragt werden. Der Leiter der Landesfeuerwehrschule: Der Landesfeuerwehrkommandant: Bakk. Ing. Josef Bader Oberbrandrat Ing. Manfred Seidl Landesbranddirektor 2

5 INFORMATIONEN ZU DEN LEHRGÄNGEN Erläuterung der in Klammer stehenden Buchstaben und Zahlen: 18 J Mindestalter 18 Jahre; GRD Grundlehrgang wird vorausgesetzt; Funktion Funktion wird vorausgesetzt GRUNDAUSBILDUNG: Grundausbildung I: Die Grundausbildung I wird auf Feuerwehr- oder Abschnittsebene nach dem Handbuch für die Grundausbildung durchgeführt. In der Feuerwehrjugend bzw. im Probejahr werden die wesentlichen Ausbildungsinhalte für neue Feuerwehrmitglieder erarbeitet. Der Abschluss muss dem LFKDO unbedingt schriftlich gemeldet werden. Erste Hilfe Lehrgang: Der Erste Hilfe Lehrgang in der Dauer von 16 Stunden ist Teil der Grundausbildung I. Er wird von den Rettungsorganisationen mit den gesetzlich definierten Inhalten abgehalten. Er wird auch als Führerschein-Erste-Hilfe-Ausbildung anerkannt. Grund-Lehrgang: (15 für JFM/16 J.; GABI) Die Abrundung der Grundausbildung erfolgt auf Bezirksebene. Schwerpunkt sind praktische Übungen mit allen Löschmitteln und Löschgeräten, mit verschiedenen technischen Geräten und tragbaren Leitern. ERWEITERTE GRUNDAUSBILDUNG: Funk-Lehrgang: (16 J.; GRD) Die Ausbildung zum Funker erfolgt auf Bezirksebene. Sämtliche Funkgesprächsarten sowie die Anwendung der Funkgeräte und Alarmgeräte werden gelernt. Atemschutz-Lehrgang: (17 J.; FU) Die Arbeit als Atemschutzgeräteträger bei Brand- und technischen Einsätzen wird unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen gelernt. Auch das Tragen von Schutzanzügen ist Bestandteil der Ausbildung. Atemschutz-Informationslehrgang: (17 J.; FU) Dieser Lehrgang ist nur für jene Feuerwehren vorgesehen, die keine ATS-Geräte besitzen bzw. für jene Feuerwehrmitglieder, die nicht atemschutztauglich sind. Die einsatztaktischen und technischen Möglichkeiten bei Brandund technischen Einsätzen (inkl. unter Einsatz von Schutzanzügen) werden vorgestellt. Die prinzipiellen Wartungsaufgaben an ATS-Geräten sind ebenfalls Bestandteil der Ausbildung. Technischer-Lehrgang: (17 J.; GRD, EH) Technische Hilfeleistungen, Personenrettungen und Fahrzeugbergungen mit einfachen Geräten und Geräten der technischen Stützpunktfeuerwehren sind die Ausbildungsschwerpunkte dieses Lehrganges. Maschinisten-TLF-Lehrgang: (17 J.; FU) An den gängigen Pumpen und Fahrzeugen wird die Arbeit als Einsatzmaschinist gelernt. Die Bedienung aller motorbetriebenen Geräte ist ebenfalls Ausbildungsinhalt. KOMMANDANTEN-AUSBILDUNG: Gruppenkommandanten-Lehrgang: (18 J.; FU,ATS/ATSI) Die Möglichkeiten einer Gruppe bei Brand-, technischen und Gefährliche-Stoffe-Einsätzen sind die Ausbildungsschwerpunkte. Sowohl das Erkunden, Beurteilen, Entschluss fassen und Befehle geben als auch die Aufgaben als Ausbilder einer Gruppe werden geübt. Zugskommandanten-Lehrgang: (18J.; GKDT) Die Ausbildung zum Zugskommandanten und Einsatzleiter bei Einsätzen bis Zugsgröße erfolgt in diesem Lehrgang. In Planspielen und praktischen Übungen werden die Kräftebemessung, Befehlsgebung und Lageführung gelernt. Auch die Abhaltung von Zugsübungen und Zugsschulungen wird geübt. Kommandanten-Lehrgang : (18 J.; ZKDT) Neuen Kommandanten und Stellvertretern sowie höheren Feuerwehrführern werden die gesetzlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen nähergebracht sowie Anleitungen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit gegeben. Führungsverhalten, Repräsentation, Vorbeugender Brandschutz, Wartungsdienst, Verwaltung und Finanzgebarung stehen auf dem umfangreichen Lehrprogramm. Höhere Feuerwehrführer-Lehrgang : (18 J.; KDT2) Neuen Höheren Feuerwehrführern werden die gesetzlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen nähergebracht. In offener Diskussionsform sollen von den für die einzelnen Sachgebiete zuständigen Feuerwehrführern Anleitungen für die künftige verantwortungsvolle Tätigkeit gegeben werden. Die Form der Veranstaltung hängt von der Anzahl der neuen Feuerwehrführer ab. EINSATZLEITER-AUSBILDUNG: Einsatzleiter-Lehrgang 1 (Großeinsatz): (18 J.; ZKDT) Aufgabe dieses Lehrganges ist die Ausbildung von Einsatzleitern für Einsätze mit mehr als drei eingesetzten Gruppen oder mehreren eingesetzten Zügen. In Vorträgen und Planspielen werden bei überörtlichen Einsätzen auftauchende Fragen angesprochen. Auch überörtliche Übungen werden aufgearbeitet. Einsatzleiter-Lehrgang 2 (KHD-Einsatz): (18 J.; EL1) Aufgabe dieses Lehrganges ist die Heranbildung von Führungskräften für die KHD-Zugskommanden und Bereitschaftskommandos. In Vorträgen und Planspielen werden sämtliche bei KHD-Einsätzen auftauchende Fragen angesprochen. Auch die Abhaltung von KHD-Übungen wird aufgearbeitet. VERWALTUNGSDIENSTAUSBILDUNG: Verwalter-Lehrgang I (Administration): (18 J.; FU) Schriftführer und Verwalter werden in ihre Aufgaben auf den Gebieten der allgemeinen Verwaltung, des Personalwesens und der Geräteverwaltung eingeschult. Verwalter-Lehrgang II (Finanzen): (18 J.; FU) Kassiere und Verwalter werden in ihre Verwaltungsaufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Finanzverwaltung, eingeschult. 1

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7 INFORMATIONEN ZU DEN LEHRGÄNGEN Erläuterung der in Klammer stehenden Buchstaben und Zahlen: 18 J Mindestalter 18 Jahre; GRD Grundlehrgang wird vorausgesetzt; Funktion Funktion wird vorausgesetzt WARTUNGSDIENSTAUSBILDUNG: Geräte-/Fahrzeugwart-Lehrgang:(18J.;FU,ATS/ATSI,MAT) Die Prüfung und Wartung aller Fahrzeuge, Maschinen und Geräte - außer Funk und Atemschutz und die Arbeit als Ausbilder im Bereich der "Gerätekunde" sind die wesentlichen Inhalte dieses Lehrganges. Weiters werden das Koordinieren der Arbeiten der einzelnen Fachwarte und das Führen der notwendigen Aufzeichnungen nach dem Handbuch für die Gerätewartung schwerpunktmäßig behandelt. Funkwart-Lehrgang: (18 J.; FU, ATS/ATSI) Das Organisieren der notwendigen Wartungsarbeiten, von Proberufen, die Betreuung der Sirenensteuerendstelle sowie die Durchführung von Funkschulungen und -übungen sind die wesentlichen Lehrgangsinhalte. Atemschutzwart-Lehrgang: (18 J.; FU, ATS) Die laufenden ATS-Gerätewartungsarbeiten und die Organisation der ärztlichen Untersuchungen sind neben dem Planen und Durchführen von ATS-Schulungen und -Übungen die wichtigsten Lehrgangsinhalte. SCHADSTOFFDIENSTAUSBILDUNG: Gefährliche Stoffe-Lehrgang: (18 J.; ATS/ATSI) Die Möglichkeiten der Orts-(Stadt-)feuerwehren bei Gefährliche-Stoffe-Einsätzen werden unter Beachtung von Sicherheitsregeln gelernt. Die Aufgaben und Möglichkeiten von Behörden, Stützpunktfeuerwehren und Fachfirmen werden vorgestellt. Strahlenschutz-Lehrgang: (18 J.; ATS/ATSI) Die Möglichkeiten der Orts-(Stadt-)feuerwehren und der STS- Stützpunktfeuerwehren bei STS-Einsätzen werden unter Beachtung der nötigen Sicherheitsregeln gelernt. Ziel ist auch die dauernde Integration der Teilnehmer in den Übungsbetrieb der STS-Stützpunktfeuerwehren. Öl/Gefahrgut-Fortbildung: (Einteilung im GG)) An diesem Tag erfolgt die landesweite jährliche Weiterbildung der Gefahrgut-Züge. BRANDSCHUTZ-AUSBILDUNG: Vorbeugender Brandsch./Feuerbeschau-LG: (18 J.;GKDT) Die wesentlichen Bestimmungen über den vorbeugenden Brandschutz und die Nutzungsmöglichkeiten von Brandschutzeinrichtungen werden für künftige Vertreter der Feuerwehr bei Bauund Gewerbeverhandlungen erörtert. Die Aufgaben des Vertreters der Feuerwehr bei der Feuerbeschau, wie Ausschalten möglicher Brandursachen, Anordnung der Handfeuerlöscher, Überprüfung der Löschwasserversorgung, der Zufahrten usw. werden ebenfalls vorgetragen und in einer praktischen Feuerbeschau geübt. Brandmeldeanlagen-Lehrgang: (18 J.; GKDT) Die Teilnehmer dieses Lehrganges werden in die Bedienung von Feuerwehrschlüsselsafe und Feuerwehrschlüssel, Generalschlüssel, Feuerwehrbedienfeld, TUS und TWG, Brandschutzpläne mit notwendigen Eintragungen, Druckknopfmelder, Funktion der einzelnen automatischen Melderarten, Schleifen- oder Einzelüberwachung, Interventionsschaltung, notwendige Prüfungen eingewiesen. FAHRDIENSTAUSBILDUNG: Feuerwehrführerschein-Lehrgang: (18 J.; GRD) Der Feuerwehrführerschein-Lehrgang kann von Feuerwehrmitgliedern mit Lenkberechtigung für die Klasse B besucht werden. Er dient der Ausbildung von Einsatzfahrern für die Feuerwehren. Durch theoretische und praktische Schulungen sowie Ü- bungsfahrten an der LFS und in der Feuerwehr erfolgt die Vorbereitung auf die Prüfung. ANMERKUNG: Feuerwehrmitglieder mit Lenkberechtigung für die Klasse C, C1 oder D können um Ausstellung des Feuerwehrführerscheins ohne Absolvierung dieses Lehrganges ansuchen. Fahrer-Lehrgang: (18 J.; GRD) Zum Einsatzfahrertraining für C-Fahrzeuge können in einem Fahrtechnikzentrum kostenpflichtige Fahrübungen durchgeführt werden. Trainiert wird das Fahren unter besonderen Fahrbahnbedingungen bis hin zum Verhalten in Extremsituationen (Glatteis). Schiffsführer-Lehrgang: (18 J.; FU, MAT) Zu diesem Lehrgang werden nur Mitglieder von Feuerwehren mit Einsatzbooten zugelassen. Beim Lehrgang und bei der danach stattfindenden Schiffsführerpatentprüfung durch die Landesregierung wird das Boot der jeweiligen Feuerwehr benötigt. Drehleitermaschinisten-Lehrgang: (18 J.; FU + MAT) Den Fahrern von Drehleitern und Hubarbeitsbühnen wird in diesem Lehrgang eine Weiterbildungsmöglichkeit geboten. Baurichtlinien, Hydraulik, Elektrik und Elektronik sowie die Notbetriebsmöglichkeiten der einzelnen Fahrzeuge werden vorgestellt. In praktischen Übungen wird die Vorbereitung auf den Ernstfall geübt. Kranführer/Hubstapler-Lehrgang (18 J.; FU + MAT) Für Feuerwehren mit Ladekran und Hubstapler wird die den Arbeitssicherheitsbestimmungen entsprechende Ausbildung angeboten. Der Lehrgangsort wird in Abhängigkeit mit den gemeldeten Teilnehmern festgelegt. 3

8 INFORMATIONEN ZU DEN LEHRGÄNGEN Erläuterung der in Klammer stehenden Buchstaben und Zahlen: 18 J Mindestalter 18 Jahre; GRD Grundlehrgang wird vorausgesetzt; Funktion Funktion wird vorausgesetzt AUSBILDERAUSBILDUNG: Schulungen in der FW - Seminar: (18 J.; GKDT) Feuerwehrmitglieder, die als Ausbilder eingesetzt werden, können bei diesem Seminar das Verhalten bei Schulungen, Geräteeinschulungen, trockenen und nassen "Gruppenübungen" erlernen und praktisch trainieren. Jeder Teilnehmer arbeitet einige Schulungen und Übungen aus und hält diese im Zuge des Seminars. Eine anschließende Analyse dieser Unterrichte trägt zum Seminarerfolg wesentlich bei. Übungen in der FW - Seminar: (18 J.; GKDT) Feuerwehrmitglieder, die als Ausbilder eingesetzt werden, können bei diesem Seminar Einsatzübungen erarbeiten und praktisch durchführen, welche in ähnlicher Form in jeder Gemeinde machbar sind. Die möglichst wirklichkeitsnahe und interessante Gestaltung der "Einsatzübungen" ist Seminarschwerpunkt. Die anschließende Analyse der Einsatzübungen ist ein wesentlicher Seminarbestandteil. VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR BEWERBE Vorbereitungslehrgänge für den Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichens in Gold Funkleistungsabzeichens in Gold Die Vorbereitung auf den Erwerb des jeweiligen Leistungsabzeichens ist Ziel dieser Lehrgänge. BEWERTERLEHRGÄNGE FÜR BEWERBE Bewerterlehrgang für das Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze und Silber: (18J.; FLAG) Die künftigen Bewerter bei diesem Bewerb auf Bezirks- und Landesebene werden auf ihre Tätigkeiten als Bewerter und Berechnungsausschussmitglieder vorbereitet. Feuerwehrjugendbetreuer-Lehrgang: (18 J.; GKDT) Neue Jugendbetreuer werden mit allen Richtlinien des Jugendschutzes, Möglichkeiten der spielerischen Beschäftigung (Bewerb, Wissenstest, Zeltaufbau usw.) und der feuerwehrfachlichen Ausbildung (Gerätekunde, Funk, Exerzieren) vertraut gemacht. Jeder Teilnehmer erhält die Gelegenheit, einige Schulungseinheiten selbst zu halten. SONDERAUSBILDUNG Verkehrsregler-Lehrgang: (18 J.; FU) Der Verkehrsregler-Lehrgang wird von Beamten des Bildungszentrums der Sicherheitsexekutive abgehalten. Durch Ausstellung eines amtlichen Ausweises der Landesregierung werden die Teilnehmer ermächtigt, im Sinne der StVO Verkehrsregelungen auch außerhalb von Einsätzen durchzuführen. ALLGEMEINE FÜHRUNGS-AUSBILDUNG: Rhetorik / Kommunikation - Seminar: (18 J.; GRD) Es werden Festreden und Ansprachen vorbereitet und das Verhalten am Mikrofon trainiert. Jeder Teilnehmer kommt vor der Kamera mehrere Male zum Reden, wird analysiert und erhält auch am Ende einen Mitschnitt seiner Reden zur späteren Verwendung übermittelt. Führung / Motivation - Seminar: (18 J.; GRD) Es werden gemeinsam Methoden erarbeitet, wie Feuerwehrmitglieder zur aktiveren Mitarbeit und Teilnahme am Feuerwehrdienst zu motivieren sind. Schwerpunkte sind das Erkennen des eigenen Führungsverhaltens mit Stärken und Schwächen, das Kennenlernen von verschiedenen Führungsmethoden, das Moderieren von Sitzungen und das Umgehen mit Konflikten jeglicher Art. Flugeinweiser-Lehrgang (18J.; FU) Die Teilnehmer sollen in die Aufgaben und Möglichkeiten jeder Feuerwehr beim Einweisen von Luftfahrzeugen (Notarzthubschrauber usw.) im Zuge von Feuerwehreinsätzen eingewiesen werden. Dies wird auch in einer praktischen Übung mit Fluggeräten durchgeführt. Weiters wird der Flugdienst im Landesfeuerwehrverband vorgestellt. Stressverarbeitung 1 - Seminar: (24 J.; GRD) Es wird die Stressverarbeitungsmethode (Baustein 1) nach Dr. Jeffrey T. Mitchell vermittelt. Ziele dieses Seminars sind die Ausbildung von feuerwehreigenen Helfern für die Betreuung von Betroffenen bei Verkehrsunfällen und anderen belastenden Einsatzsituationen sowie die Nachbearbeitung psychisch schwer belastender Einsätze. 4

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