Der IWF - "Mustersanierungsplan" - Darstellung und kritische Diskussion seiner Chancen im Hinblick auf die Zielerreichung
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- Johann Arnold
- vor 6 Jahren
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1 Wirtschaft Matthias Schubert Der IWF - "Mustersanierungsplan" - Darstellung und kritische Diskussion seiner Chancen im Hinblick auf die Zielerreichung Studienarbeit
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3 Hausarbeit im Schwerpunktstudium I, Finanzierung und Investition, Internationale Währungs- und Finanzbeziehungen, LV-Nr , vorgelegt von Matthias Schubert am Thema: Der IWF- Mustersanierungsplan - Darstellung und kritische Diskussion seiner Chancen im Hinblick auf die Zielerreichung Inhalt: 1. Problemstellung Der Internationale Währungsfonds Die Kredittranchen des IWF Das Prinzip der Konditionalität Programmziele Darstellung der Stabilisierungs- und Anpassungsprogramme Deflationierung Geld- und Fiskalpolitik und Anwendung marktwirtschaftlicher Prinzipien Weltwirtschaftliche Öffnung der Volkswirtschaft Erfolgsmessung der Programme Analyse der Ursachen für die geringe Zielerreichung der Programme Abwertung und Deflationierung Weltwirtschaftliche Öffnung der Länder Grad der Programmimplementierung und Programmabbrüche Verschuldungsgrad Staatssouveränität und die ownership -Problematik Aktuelle Entwicklungen in der IWF-Konditionalität Schlußbetrachtungen... 15
4 1 1. Problemstellung Am lautete der Titel eines Artikels im Handelsblatt: IWF mahnt in der Türkei ausstehende Reformen an. 1 In diesem Artikel heißt es, daß der Internationale Währungsfonds (IWF) die Freigabe weiterer Hilfsgelder an die Türkei von Fortschritten bei vereinbarten Reformen abhängig mache und die Türkei sich nicht auf die automatische Freigabe von Kredittranchen verlassen dürfe. Aus dem Text des Artikels wird beispielhaft ersichtlich, daß Unterstützungsleistungen des IWF an hilfesuchende Länder mit wirtschaftlichen Reformprogrammen verknüpft sind. In dieser Hausarbeit wird dargestellt, wie diese Programme konzipiert sind und welche Auflagen an sie geknüpft werden. Darüber hinaus wird untersucht, ob diese Maßnahmen ihre Ziele erreichen können. Dazu wurde folgende Vorgehensweise gewählt: Nach einer Vorstellung der Kreditvergabepolitik des IWF werden die damit verbundenen Auflagen und deren Ziele dargestellt. Im Anschluß daran werden die Reformprogramme und deren erwartete Wirkungen dargestellt und anschließend die in der Vergangenheit eingetretenen Ergebnisse betrachtet, um im Anschluß würdigen zu können, ob die Ziele erreicht wurden und welche Probleme in diesem Zusammenhang auftraten. Abschließend wird auf aktuelle Entwicklungen der Problematik eingegangen. Zum besseren Verständnis wird zunächst aber kurz der IWF und seine Aufgaben vorgestellt. 2. Der Internationale Währungsfonds Im Juli 1944 einigten sich die Vertreter von 44 Staaten im amerikanischen Bretton Woods auf ein Abkommen zur Schaffung des Internationalen Währungsfonds (IWF). Von der Konzeption her ist der IWF eine internationale Organisation, deren Mitgliedsstaaten sich zu einer engen Zusammenarbeit in Fragen der internationalen Währungspolitik, des internationalen Zahlungsverkehrs und zur Einhaltung diesbezüglich getroffener Regelungen verpflichtet haben. Darüber hinaus haben sie sich zu einer gegenseitigen Hilfe zur Überwindung von Zahlungsbilanzdefiziten verpflichtet. Ursprünglich war der Kern des Abkommens, welches am in Kraft trat, die Schaffung eines Systems fester Währungsparitäten, welches aber im Jahr 1971 zusammenbrach. 2 Dadurch rückte die Aufgabe der Hilfeleistung des IWF zur Überwindung von Zahlungsbilanzproblemen seiner Mitglieder in den Vordergrund. Vereinfacht ausgedrückt liegt ein Zahlungsbilanzungleichgewicht dann vor, wenn das nationale Einkommen und die nationalen Ausgaben nicht deckungsgleich sind; von einem Defizit spricht man, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, also mehr Devisen ausgegeben als eingenommen wurden. Da die Salden der 1 Vgl. Handelsblatt 2 Vgl. Tetzlaff, R. (1996), S.76
5 2 Zahlungsbilanz die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte im In- und Ausland über die vorgenommenen Transaktionen im Warenverkehr, bei Dienstleistungen, Übertragungen und im Kapitalverkehr widerspiegeln, kann bei einem Defizit in der Handelsbilanz immer auch davon gesprochen werden, daß das Land im Warenverkehr auf Kredit seiner Nachbarn und über seine Verhältnisse gelebt hat. 3 Im Artikel I (v) des IWF-Abkommens heißt es:...to give confidence to members by making the general resources of the Fund temporarily available to them under adequate safeguards, thus providing them with opportunity to correct maladjustments in their balance of payments... 4 Weist ein Mitgliedsland Zahlungsbilanzschwierigkeiten aus, kann es auf Mittel des Fonds zurückgreifen. Wie dieser Rückgriff auf Mittel des Fonds erfolgen kann und in welchen Fällen er von der Erfüllung von Bedingungen abhängig gemacht wird, soll im folgenden dargestellt werden. 2.1 Die Kredittranchen des IWF Bei der Inanspruchnahme von Fondsmitteln spricht man von sogenannten Ziehungen. 5 Es handelt sich dabei um die Möglichkeit des hilfesuchenden Landes, harte Devisen (zumeist US Dollar) gegen die eigene Währung zu kaufen. Somit handelt es sich rechtlichtechnisch um einen Kauf, da jedoch innerhalb eines mit dem IWF abgestimmten Zeitraumes die eigene Währung wieder mit vom IWF verwendbaren Devisen zurückgekauft werden muß, handelt es sich ökonomisch gesehen um einen Devisenkredit, obwohl der Begriff Darlehen oder Kredit nicht im IWF-Abkommen genannt wird. 6 Für die Unterstützung eines Mitgliedslandes bei Zahlungsbilanzdefiziten stehen beim IWF mehre Tranchen zur Verfügung: Die Reservetranche ist der von dem jeweiligen Mitgliedsstaat selbst eingezahlte Betrag (sog. Quote ) und zählt zu den beim IWF angelegten Währungsreserven des Landes. Wird sie in Anspruch genommen, stellt dies also keine Kreditaufnahme beim IWF dar und ist nicht an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft. Der Ziehungsspielraum ist abhängig von der Quote des Staates. Diese ist allerdings meist bei kleineren Staaten zu gering oder durch noch nicht zurückgezahlte frühere Ziehungen bereits voll beansprucht, so daß Ziehungen in weitere Kredittranchen nötig werden. Insgesamt kann der Staat hier nochmals zusätzlich zu seiner Quote bis zu 100 % der Summe erhalten, aufgeteilt in vier Tranchen a 25 %. Für Ziehungen in der ersten Kredittranche (25%) muß der hilfesuchende Staat lediglich nachweisen, daß er die Mittel zur Behebung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten benötigt, weitere Auflagen sind nicht zu erfüllen, auch verlangt der IWF in der Reserve- und der ersten Kredittranche kein festes Datum zum Rückkauf. Ziehungen 3 Vgl. Lucke, P. (1997), S Vgl. ebd., S Vgl. Deutsche Bundesbank (1997), S Vgl. Weigeldt, K. (1999), S.33f
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