P R I V A T K U N D E N G E S C H Ä F T - P R Ü F U N G S S A T Z I
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- Martha Schuster
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1 P R I V A T K U N D E N G E S C H Ä F T - P R Ü F U N G S S A T Z I 1
2 2 1 Privatkundengeschäft Aufgaben Bearbeitungszeit: 120 Minuten, 100 Punkte Aufgabe 1: Aktien Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann haben Sie sich zur Weiterbildung zum Bankfachwirt entschieden. Der Dozent des Faches Privatkundengeschäft bittet darum, dass Sie einen Vortrag zum Bereich Aktien halten. Hierbei sollen Sie auf folgende Punkte eingehen: a) Definition des Begriffs Aktie b) Einteilung der Aktien nach Beteiligung am Grundkapital Umfang der verbrieften Rechte der Art der Übertragung Aufgabe 2: Anleihen Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann haben Sie sich zur Weiterbildung zum Bankfachwirt entschieden. Der Dozent des Faches Privatkundengeschäft bittet darum, dass Sie einen Vortrag zum Bereich Anleihen halten. Hierbei sollen Sie auf folgende Punkte eingehen: a) Definition des Begriffs Wertpapier und Anleihe. b) Einteilung der Anleihen nach Verzinsung Laufzeit Währung Emittent Rückzahlung Sitz des Ausstellers
3 3 Aufgabe 3: Discountzertifikat Die West-Bank AG hat sich dazu entschlossen, ihren Kunden das Discountzertifikat auf die Wert-AG anzubieten. a) Beschreiben Sie, was unter einem Discountzertifikat zu verstehen ist und gehen Sie auf die Vorteile für einen Anleger ein. b) Ermitteln Sie rechnerisch folgende Wertgrößen: Rückzahlungswert des Zertifikates Rendite des Zertifikates Rendite bei einer Direktinvestition in eine Wert-AG-Aktie Gehen Sie von folgenden Kursen der Wert-AG-Aktie bei Fälligkeit des Zertifikates aus. 275,00 EUR 292,00 EUR 360,00 EUR 380,00 EUR 398,00 EUR Aktueller Aktienkurs der Wert-AG: 360,00 EUR Basiswert: Aktien der Wert-AG Cap: 380,00 EUR Discount: 18,89% Rückzahlung: 380,00 EUR oder eine Aktie, sofern der Aktienkurs unter dem Wert der Rückzahlung liegt Laufzeit: Verkaufskurs: 1 Jahr 292,00 EUR Aufgabe 4: gesetzliche Grundlagen Bei der Anlage und Vermögensberatung haben Sie als Kundenberater verschiedene rechtliche Grundlagen zu beachten. Hierbei sind besonders die Vorschriften der 31 ff. WpHG (Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten) zu beachten. a) Die neue Finanzmarktrichtlinie (MiFID) stellt eine Reihe von neuen Inhalten / Anforderungen. Eine Anforderung ist u.a. die Kundenklassifizierung (Kundenkategorisierung). Erläutern Sie, in welchen Gruppen die Kunden eingeteilt werden. b) Den Privatkunden sind eine Reihe von Informationen über das Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie über Kosten und Nebenkosten mitzuteilen. Nennen Sie insgesamt fünf Informationen über das Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie zwei Informationen über Kosten und Nebenkosten.
4 4 Aufgabe 5: Optionen Die Bedeutung der Finanzderivate hat erheblich zugenommen. Mit Ihnen können Preisänderungen und Preisdifferenzen ausgenutzt werden. Auch die Risikoabsicherung ist mit Finanzderivaten möglich. Eine Unterart der Finanzderivate stellen die Optionen dar. a) Erklären Sie, was unter einer Option zu verstehen ist. b) Beschreiben Sie die Optionen hinsichtlich ihres Ausübungszeitpunktes und ihres Basiswertes. c) Bei Optionen lassen sich insgesamt vier Grundpositionen unterscheiden. Erläutern Sie diese verbal und grafisch. Aufgabe 6: Renditeberechnung Ihr Kunde, Hans Lange, möchte sein fälliges Sparbriefkapital in Höhe von ,00 EUR am in eine festverzinsliche Anleihe anlegen. Folgende Daten sind Ihnen bekannt: Zinssatz der Anleihe: 4,0% Restlaufzeit in Jahre: 6 Kaufkurs: 97,0% Zinstermin: jährlich nachträglich a) Berechnen Sie die Bruttorendite der Anleihe zum b) Da das Sparbriefkapital jedoch erst Mitte September 2009 fällig ist, kann Herr Lange sein Kapital erst zum anlegen. Berechnen Sie die Bruttorendite der Anleihe zum c) Die Höhe der ermittelten Renditen sind unterschiedlich. Begründen Sie, warum es zu den Unterschieden kommt.
5 5 2 Privatkundengeschäft Lösungshinweise Aufgabe 1: Aktien a) Die Aktie stellt ein Teilhaberpapier (= Anteilsschein) dar. Die Rechte des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft sind in einer Urkunde der Aktie verbrieft. Der Aktionär wird Teilhaber am Grundkapital und damit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens. Eine Aktie stellt somit einen Bruchteil des Grundkapitals dar. b) Beteiligung am Grundkapital Einteilung Aktien Nennbetragsaktien: Diese Aktien müssen auf mindestens einen Euro lauten. Ist der Nennbetrag größer als ein Euro, so muss dieser auf volle Euro lauten. Die Summe der Nennbeträge aller umlaufenden Aktien entspricht dem Grundkapital der Aktiengesellschaft. Der Aktionär ist mit dem Nennwert der Aktie an dem Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt. Stückaktien: Diese Aktien haben keinen Nennbetrag. Mit der Stückaktie ist der Aktionär mit jeweils einem gleichgroßen Teilbetrag am Grundkapital beteiligt, d.h. sie stellen einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft dar. Der Wert einer Aktie lässt sich wie folgt ermitteln: = Grundkapital : Anzahl der Aktien Dieser muss mindestens einen Euro betragen. Der Beteiligungsanteil wird jedoch nicht auf der Urkunde ausgewiesen. Umfang der verbrieften Rechte Stammaktien: Stammaktien werden als gewöhnliche Aktien bezeichnet. Es sind Aktien ohne Vorrechte. Sie verbriefen die gewöhnlichen Rechte des Aktionärs: Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand Stimmrecht des Aktionärs auf der Hauptversammlung Beschlussfassungsrecht Teilnahme an der Hauptversammlung Beteiligung am Gewinn (Dividendenrecht) Beteiligung an Kapitalveränderungen (Bezug junger Aktien = Bezugsrecht) Anteil am Liquidationserlös
6 6 Vorzugsaktien: Vorzugsaktien räumen dem Aktionär gegenüber der Stammaktie bestimmte Vorrechte ein. z.b.: Dividendenvorzüge: - Vorausdividende, d.h. die Vorzugsaktionäre werden vor den Stammaktionären bedient - Zusatzdividende - Dividendennachzahlungen für dividendenlose Jahre Vorzüge bei der Verteilung des Liquidationserlöses Stimmrechtsvorzüge: Die Neuemission von Mehrheitsstimmrechtsaktien ist seit 1937 verboten. Art der Übertragung Inhaberaktien: Der Inhaber der Aktie kann die Aktionärsrechte geltend machen. Inhaber = Aktionär des Unternehmens; der Aktionär bleibt anonym. Die Übertragung einer Inhaberaktie erfolgt durch Einigung und Übergabe. Gemäß Aktiengesetz ist die Inhaberaktie der Regelfall. Namensaktien: Der Aktionär ist mit seinem Namen in das Aktienregister einzutragen und die Aktie lautet auf den Namen des Aktionärs. Die Aktiengesellschaft kennt den Aktionär. Nur wer im Aktienbuch eingetragen ist, kann das Stimmrecht ausüben. Namensaktien sind geborene Orderpapiere. Daher erfolgt die Übertragung durch Einigung, Übergabe und Indossament. Vinkulierte Namensaktien: Vinkulierte Namensaktien können nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft übertragen werden. Aufgabe 2: Anleihen a) Wertpapiere sind Urkunden, in denen Vermögensrechte / Vermögenswerte verbrieft sind. Zur Ausübung des Rechts ist der Besitz der Urkunde erforderlich. Vermögenswerte, die in börsenfähigen Wertpapieren verbrieft sind, können an den Börsen schnell bewertet, gekauft und verkauft werden. Aus Sicht des Anlegers (Kapitalgeber) dient das Wertpapier der Geld- und Vermögensanlage. Aus Sicht des Emittenten dient es zur Beschaffung von Eigenoder Fremdkapital. Anleihen (Gläubigereffekte) sind Wertpapiere, die Forderungsrechte verbriefen. Der Anleger stellt dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung. Für diese Kapitalüberlassung hat der Anleger einen Anspruch auf die in der Urkunde genannte Zinszahlung. Nach Ablauf der Laufzeit hat der Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals.
7 7 b) Verzinsung Einteilung der Anleihen Festverzinsliche Anleihen (fester Zinskupon): Diese Anleihen haben eine gleich bleibende feste Verzinsung. Variabel verzinsliche Anleihen (Floater): Diese Anleihen bieten keinen festen Zinsertrag, sondern einen variablen Ertrag. Grundlage zur Bestimmung des Anleihezinssatzes sind Referenzzinssätze (z.b. Euribor). Unverzinsliche Anleihen (Zero Bonds / Nullkupon-Anleihen): Zero Bonds weisen keine Verzinsung auf. Die Rendite ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Rückzahlungskurs und Ausgabekurs, d.h. der Kapitelgeber erhält nur bei Fälligkeit der Anleihe eine Zinszahlung. Laufzeit Währung Emittent Die Laufzeit kann beliebig festgelegt werden: Kurzfristige Anleihen (bis zu 4 Jahre) Mittelfristige Anleihen (4 8 Jahre) Langfristige Anleihen (Laufzeit > 8 Jahre) Anleihen können auf jede beliebige Währung ausgestellt werden. Euro-Anleihen Währungsanleihen Öffentliche Hand: Bundesanleihen, Bundesobligationen Bundesschatzbriefe Banken: Pfandbriefe Inhaberschuldverschreibungen Wandel- und Optionsanleihen Unternehmen: Industrieschuldverschreibungen Ausland: Euro-Auslandsanleihen Währungs-Anleihen Rückzahlung Auch die Rückzahlungsmodalitäten können frei gewählt werden. Rückzahlung am Ende der Laufzeit: Bei dieser Anleihe wird der gesamte Kapitalbetrag am Ende der Laufzeit an den Anleger zurückgezahlt. Rückzahlung in Teilbeträgen: Diese Variante wird auch als Tilgungsanleihe bezeichnet. Der überlassene Kapitalbetrag wird in Raten zurückgezahlt.
8 8 Ewige Anleihen: Bei unendlicher Laufzeit gibt es für den Emittenten keine Rückzahlungsverpflichtung, d.h. es erfolgt keine Rückzahlung. Rückzahlung, indem der Emittent ein jederzeitiges Kündigungsrecht ausüben kann. Sitz des Ausstellers Inlandsanleihen Auslandsanleihen Aufgabe 3: Discountzertifikat a) Ein Discountzertifikat verbrieft das Recht, dass der Anleger bei Fälligkeit entweder einen Basiswert (z.b. Aktie) oder einen Geldbetrag (CAP) erhält. Der Preis eines Discountzertifikates liegt unter dem aktuellen Preis des Basiswertes. Dies wird als Abschlag (Discount) bezeichnet. Ein vereinbarter CAP führt dazu, dass ein Gewinn nur begrenzt möglich ist. Liegt der Wert des Basiswertes am Ende der Laufzeit über dem Wert der maximalen Rückzahlung, erhält der Anleger den Rückzahlungsbetrag. Das bedeutet, dass der Anleger durch den CAP nicht den maximalen Gewinn des Basiswertes erhält. Liegt dagegen der Kurs unter dem maximalen Rückzahlungsbetrag, erhält der Anleger eine entsprechende Anzahl von Aktien. Wurde ein Index als Basis genommen, der nicht geliefert werden kann, so erhält der Anleger ebenfalls eine Barzahlung. Für den Anleger ergeben sich u.a. folgende Vorteile: der Discount stellt einen Sicherheitspuffer bei fallenden Kursen dar auch bei sinkenden Kursen kann der Anleger seine Rendite optimieren b) Kurswert der Aktie bei Fälligkeit des Zertifikates Rückzahlungswert des Zertifikates Rendite des Zertifikates Rendite bei einer Direktinvestition 275,00 EUR 275,00 EUR -5,82% -23,61% 292,00 EUR 292,00 EUR 0,00% -18,89% 360,00 EUR 360,00 EUR 23,29% 0,00% 380,00 EUR 380,00 EUR 30,14% 5,56% 398,00 EUR 380,00 EUR 30,14% 10,56% Rendite des Zertifikates: Rückzahlungswert des Zertifikates Verkaufskurs * 100 Verkaufskurs Rendite bei einer Direktanlage: Kurswert der Aktie bei Fälligkeit akt. Aktienkurs * 100 akt. Aktienkurs
9 9 Aufgabe 4: gesetzliche Grundlagen a) Die Kunden werden in drei Kundengruppen eingeteilt. Bei der Eingruppierung der Kunden spielt der Anlegerschutz eine wichtige Rolle. Dieser ist abhängig von seinen persönlichen Erfahrungen. 1) Die Privatkunden: Der Privatkunde besitzt den höchsten Schutz, die höchste Aufklärungspflicht sowie die höchsten Informationspflichten. Privatkunden sind Kunden, die keine professionellen Kunden bzw. keine geeignete Gegenpartei sind. 2) Die professionelle Kunden: Professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes sind Kunden, bei denen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Bei den professionellen Kunden ist zwischen geborenen und gekorenen professionellen Kunden zu unterscheiden. Zu den geborenen professionellen Kunden zählen u.a.: Wertpapierdienstleistungsunternehmen Börsenhändler Versicherungsunternehmen Kreditinstitute Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften Nationale und regionale Regierungen sowie Stellen der öffentlichen Schuldenverwaltung Unternehmen, die zwei der nachstehend genannten Anforderungen erfüllen: EUR Bilanzsumme EUR Umsatzerlöse EUR Eigenmittel Zu den gekorenen professionellen Kunden zählen Kunden, die in einem Antrag erklären, dass sie als professionelle Kunden behandelt werden möchten. Voraussetzung hierfür sind jedoch, dass mindestens zwei der nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: Der Kunde hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Kunde eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt; der Kunde verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als EUR; der Kunde hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt.
10 10 3) Die geeignete Gegenpartei: Der Begriff der geeigneten Gegenpartei wird in 31 a Abs. 4 WpHG definiert. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Personen der professionellen Kunden und die geeigneten Gegenparteien weitgehend identisch sind. Die Eingruppierung des Kunden in diese Kategorie spielt nur bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die das Finanzkommissionsgeschäft, die Anlage- und Abschlussvermittlung und den Eigenhandel betreiben, eine Rolle. b) Grundlage für die Informationspflicht über das Wertpapierhandelsunternehmen ist 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG in Verbindung mit 5 Abs. 3 Nr. 1 WpDVerOV (Wertpaperdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung): 1) Name und die Anschrift des Wertpapierdienstleistungsunternehmens sowie weitere Angaben, die dem Kunden eine effektive Kommunikation mit diesem ermöglichen. 2) Die Sprachen, in denen der Kunde mit der Wertpapierfirma kommunizieren und Dokumente sowie andere Informationen von ihr erhalten kann. 3) Die Kommunikationsmittel, die verwendet werden. 4) Namen und Anschrift der zuständigen Behörde, die die Zulassung erteilt hat. 5) Hinweis, wenn das Wertpapierdienstleistungsunternehmen über einen vertraglich gebundenen Vermittler handelt. 6) Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über die erbrachten Dienstleistungen, die das Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Kunden nach 31 Abs. 8 des WpHG in Verbindung mit den 8 und 9 WpDVerOV zu übermitteln hat. 7) Angaben zu Anlegerentschädigungs- oder Einlagensicherungssystemen. 8) Eine Beschreibung der Grundsätze des Wertpapierdienstleistungsunternehmens für den Umgang mit Interessenkonflikten. Informationen über Kosten und Nebenkosten ( 5 Abs. 2 Nr. 5 WpDVerOV): 1) Angaben zu dem Gesamtpreis, den der Kunde im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument, der Wertpapierdienstleistung oder der Wertpapiernebendienstleistung zu zahlen hat. Der Gesamtpreis beinhaltet auch Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen, die mit der Leistung verbunden sind. Falls ein Teil des Gesamtpreises in einer Fremdwährung zu zahlen oder in einer anderen Währung als in Euro dargestellt ist, müssen die betreffende Währung und der anzuwendende Wechselkurs und die damit verbundenen Kosten angegeben werden. Ist die Angabe des Wechselkurses nicht möglich, dann ist die Grundlage für seine Berechnung anzugeben. 2) Dem Kunden muss mitgeteilt werden, dass ihm in Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder der Wertpapierdienstleistung noch weitere Kosten und Steuern entstehen können, die nicht über das Wertpapierdienstleistungsunternehmen gezahlt oder von ihm in Rechnung gestellt werden. 3) Bestimmungen über die Zahlung oder sonstige Gegenleistungen
11 11 Aufgabe 5: Optionen a) Mit einer Option erhält eine Person das Recht (nicht aber die Pflicht), eine bestimmte Menge eines bestimmten Wertpapiers (Basiswert) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorher vereinbarten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (PUT). Beim Erwerb der Option zahlt der Käufer dem Verkäufer der Option (= Stillhalter) den Optionspreis. Da die Option nur das Recht ist, muss diese nicht zwingend ausgeübt werden (= bedingtes Termingeschäft). b) Hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes lassen sich europäische Optionen und amerikanische Optionen unterscheiden. Das Merkmal der europäischen Option ist, dass diese nur zum Fälligkeitstermin ausgeübt werden kann. Im Gegensatz hierzu kann die amerikanische Option auch während der Laufzeit ausgeübt werden. Optionen können ferner nach dem Basiswert unterschieden werden. Zinsoptionen Aktienoptionen Indexoptionen Optionen auf Derivate Devisenoptionen c) Kaufoption (Call): = Stillhalter in Wertpapiere = Short call = long call Verkäufer Käufer erwirbt die Kaufoption Käufer zahlt Optionspreis Käufer Anforderung des Basiswertes zum Basispreis Ausübung der Option Verzicht auf Ausübung Veräußerung an einen Dritten (= Glattstellung)
12 12 Motive Verkäufer Er erwartet stabile oder sinkende Kurse. Bei Nichtausübung der Option durch den Käufer erzielt er einen Gewinn in Höhe des Optionspreises. Bei steigenden Kursen übt der Käufer die Option aus. Der Verkäufer muss zum niedrigen Basispreis verkaufen, ihm entgeht ein Kursgewinn. Er hat die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu verkaufen, falls der Call ausgeübt wird. Käufer Er erwartet steigende Kurse des Basiswertes. Er möchte den Basiswert zum niedrigeren vereinbarten Preis (Basispreis) kaufen und zum gestiegenen Börsenkurs verkaufen. Sinkt der Kurs, verzichtet der Käufer der Option auf Ausübung. Sein Risiko ist auf den Verlust des Optionspreises beschränkt. Er hat das Recht, den Basiswert zum festgelegten Preis zu kaufen. Verkauf einer Kaufoption (Short Call) Stillhalter in Wertpapieren: Der Verkäufer eines Calls erwartet stabile oder sinkende Kurse Gewinn: Gewinn ist auf den erhaltenen Optionspreis begrenzt Verlust: Verlust ist unbegrenzt. Gewinn Gewinn ist auf den erhaltenen Optionspreis begrenzt Verlust Verlust unbegrenzt Kurs des Basiswerts Kauf einer Kaufoption (Long Call): Der Käufer eines Calls erwartet steigende Kurse des Basiswertes. Gewinn: Gewinn ist unbegrenzt. Verlust: Verlust auf den bezahlten Optionspreis begrenzt. Gewinn Gewinn unbegrenzt Verlust ist auf den bezahlten Optionspreis begrenzt Kurs des Basiswerts Verlust
13 13 Verkaufsoption (PUT): = Stillhalter in Geld = short put = long put Verkäufer Käufer erwirbt die Verkaufsaufoption Käufer zahlt Optionspreis Käufer Lieferung der Optionspapiere zum Basispreis Ausübung der Option Verzicht auf Ausübung Veräußerung an einen Dritten (= Glattstellung) Motive Verkäufer Er erwartet stabile bzw. steigende Kurse. Bei Verzicht des Käufers erzielt der Verkäufer einen Gewinn in Höhe des Optionspreises. Bei sinkenden Kursen übt der Käufer aus. Der Verkäufer muss die Papiere zum vereinbarten Basispreis abnehmen. Er hat die Verpflichtung, den Basiswert zum festgelegten Preis zu kaufen, falls der PUT ausgeübt wird. Käufer Er erwartet sinkende Kurse des Basiswertes. Er möchte zum vereinbarten Basispreis verkaufen und damit seinen Wertpapierbestand vor Kursverlusten schützen. Steigt der Börsenkurs, verzichtet er auf Ausübung; sein Risiko ist auf den Optionspreis begrenzt. Er hat das Recht, den Basiswert zum festgelegten Preis zu verkaufen Verkäufer einer Verkaufsoption (Short PUT) Stillhalter in Geld: Der Verkäufer eines Puts erwartet stabile bzw. steigende Kurse. Gewinn: Gewinn auf den erhaltenen Optionspreis begrenzt. Verlust: Verlust ist auf den Basispreis abzüglich der Optionsprämie begrenzt. Gewinn Gewinn ist auf den erhaltenen Optionspreis begrenzt Verlust ist auf den Basispreis abzüglich Optionsprämie begrenzt Kurs des Basiswerts Verlust
14 14 Käufer einer Verkaufsoption (Long PUT): Der Käufer eines Puts erwartet sinkende Kurse des Basiswertes. Gewinn: Gewinn ist auf den Basispreis abzüglich der gezahlten Optionsprämie begrenzt. Verlust: Verlust ist auf den bezahlten Optionspreis begrenzt. Gewinn Gewinn ist auf den Basispreis abzüglich der gezahlten Optionsprämie begrenzt. Verlust Verlust ist auf den bezahlten Optionspreis begrenzt Kurs des Basiswerts Aufgabe 6: Renditeberechnung a) Rendite = Nominalzins (%) + ( Tilgung (%) Kaufkurs (%) ) * 100 Kaufkurs (%) Jahre (Restlaufzeit) Kaufkurs (%) Rendite = 4,0 + (100 97,00) * 100 = 4,639% 97, ,00 b) Rendite = Nominalzins (%) + (Tilgung (%) Kaufkurs (%) ) * 100 Kaufkurs + Stückzinsen (%) Jahre (Restlaufzeit) Kaufkurs + Stückzinsen(%) Rendite = 4,0 + (100 97,00) * 100 = 4,591% 97,00 + 2,00 5,5 97,00 + 2,00 c) Die errechnete Rendite zum ist geringer. Die Ursache liegt in den bereits aufgelaufenen Stückzinsen. Zum muss Herr Lange den Kurs in Höhe von 97,0% sowie die aufgelaufenen Stückzinsen zahlen.
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