Gerhild von Geisau-Mühle Sylvia Derer. Fachkunde. 7. Auflage. Bestellnummer 4755

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1 Gerhild von Geisau-Mühle Sylvia Derer Fachkunde für Rechtsanwaltsfachangestellte 7. Auflage Bestellnummer 4755

2 Bildungsverlag EINS Sieglarer Straße 2, Troisdorf ISBN Copyright 2007*: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Vorwort Dieses Buch ist aus der Erfahrung im Fachkundeunterricht an der Joseph-DuMont-Schule (jetzt Joseph-DuMont-Kolleg), der Berufsbildenden Schule II der Stadt Köln, entstanden. Es soll den Auszubildenden in Rechtsanwaltskanzleien den Zugang zum gewählten Beruf erleichtern und während, aber auch nach der Ausbildung ermöglichen, das zur erfolgreichen Berufsausübung erforderliche Verständnis und Wissen zu erwerben und zu vertiefen. Deshalb habe ich mich bemüht, die notwendigen Fachausdrücke zu erklären und für juristisch nicht Vorgebildete verständlich zu bleiben und das verschriene Juristendeutsch zu vermeiden. Ohne den Rahmen des Buches über Gebühr auszudehnen, wurde die im Bundesrahmenlehrplan vorgesehene Verzahnung von materiellem und formellem Recht soweit wie möglich berücksichtigt, insbesondere im Kapitel Mahnwesen. Jedoch ist die Darstellung nicht nach den Lernfeldern geordnet. Einerseits ist sie auf die Reihenfolge abgestellt worden, in denen die Auszubildenden schrittweise an die Tätigkeiten in Rechtsanwaltskanzleien herangeführt werden, andererseits auf die mögliche Entwicklung von Streitfällen von der ersten Beauftragung eines Rechtsanwalts bis zur Beendigung seiner Tätigkeit. Hinweise auf die Lernfelder sind im Inhaltsverzeichnis am Rand angegeben. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Änderungen durch das Zivilprozessreformgesetz (ZPO-RG) und das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf EUR (KostREuroUG), das zum 1. Juli 2002 in Kraft getretene Zustellungsreformgesetz (ZustRG) sowie das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRModG) vom 1. Juli 2004, im Einzelnen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einschließlich der Änderungen bis 1. Juli 2006 Gerichtskostengesetz (GKG) in neuer Fassung Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Die Kostenrechtsänderungen wurden von Sylvia Derer eingearbeitet. Die zitierten Gesetzesvorschriften müssen zum besseren Verständnis stets nachgelesen werden, dies dient auch dazu, sich die Vorschriften (und die Fundstellen) einzuprägen. Die Lernfelder sind nach den Richtlinien für die Berufsschule in Nordrhein-Westfalen angegeben. Die diesem Buch beiliegende CD-ROM Guided Tour AnNoText vermittelt unter anderem anhand eines Musterfalles den Umgang und die Bearbeitung von Handakten. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zum 1. Januar 2007 wurde im vorliegenden Werk durchgehend eingearbeitet. 3

4 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A Einführung Lernfeld 1 1 Allgemeiner Teil Rechtsordnung und Rechtspflege Einleitung Ziele der Rechtsordnung Gewaltenteilung Rechtsprechung Gerichtszweige Gerichtsorganisation Vorbemerkung zum Umgang mit Gesetzen Gesetzbücher Aufbau von Gesetzbüchern Aufbau von Gesetzen Gesetzessprache Ordentliche Gerichtsbarkeit Gliederung der Gerichte Besetzung der Gerichte Sachliche Zuständigkeit in Zivilsachen Sachliche Zuständigkeit in Strafsachen Aktenzeichen Rechtspflegeorgane Aufgaben Der Rechtsanwalt Stellung Zulassung Verschwiegenheitspflicht Aufgaben des Rechtsanwalts Mandatsübernahme Vergütung des Rechtsanwalts Rechtsanwaltsfachangestellte Aufgaben Die Rechtsanwaltskanzlei Allgemeines Arbeitsmittel Aktenführung Aktenanlage Aktenaufbewahrung Dauer der Aktenaufbewahrung Prozessregister Posteingang und -ausgang Postbearbeitung Mitteilungen an den Mandanten Unterschrift Fristen und Termine Aufgaben B Mahnwesen 1 Außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts Allgemeines Aufforderungsschreiben Überblick Inhalt des Aufforderungsschreibens Lernfeld 3

5 1.2.3 Inhalt im Einzelnen Nebenforderungen Voraussetzungen für Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung Voraussetzungen des Verzuges Höhe des Zinsanspruchs Aufforderung wegen der Nebenforderungen Folgen der Fristversäumung Kosten des Aufforderungsschreibens Muster eines Aufforderungsschreibens Einfaches Schreiben Aufgaben Mahnverfahren Einleitung Überblick zum Mahnverfahren Vorteile des Mahnverfahrens Zulässigkeit und Zuständigkeit Vordrucke im maschinell bearbeiteten Mahnverfahren Geschäftsnummer Ablauf des Verfahrens Mahnbescheid Widerspruch Widerspruchsfrist Übergang in das streitige Verfahren Vollstreckungsbescheid Einspruch Weitere Vordrucke Kosten im Mahnverfahren Gerichtskosten Rechtsanwaltskosten Abweichungen und Besonderheiten im Mahnverfahren Auslandsberührung Mehrere Beteiligte Minderjährige als Beteiligte Firmen und Gesellschaften als Beteiligte Andere juristische Personen Vordrucke bei Besonderheiten Aufgaben Zustellungen Einleitung und Begriff Amtsbetrieb und Parteibetrieb Ausführung der Zustellung Zuzustellendes Schriftstück Zustellungsempfänger Gesetzliche Vertreter Prozessbevollmächtigte Zustellungen im Ausland Öffentliche Zustellung Durchführung der Zustellung Ort der Zustellung Zeitpunkt der Zustellung/Zustellungsurkunde Ersatzzustellungen Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Gemeinschaftseinrichtungen Ersatzzustellung bei verweigerter Annahme Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten Ersatzzustellung durch Niederlegung Zustellungszeitpunkt und Zustellungsmängel Aufgaben C Lernfeld 7 Zivilprozessrecht 1 Einleitung des Erkenntnisverfahrens Überblick Verfahrensgrundsätze

6 1.2.1 Dispositionsmaxime (Verfügungsgrundsatz) Verhandlungsgrundsatz Richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht Konzentrations- und Beschleunigungsgrundsatz Mündlichkeitsprinzip/Güterverhandlung/Videokonferenz Unmittelbarkeit im Zivilprozess Begriff und Arten der Klage Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse (Überblick) Sachurteilsvoraussetzungen im Einzelnen Zulässigkeit des Rechtsweges Obligatorische Streitschlichtung Sachliche Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte Sachliche Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz Funktionelle Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen Ausschließliche Zuständigkeit in Ehesachen Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit Zuständigkeitsbegründung durch die Parteien Gerichtsstandsvereinbarung Zuständigkeitsbegründung durch rügelose Einlassung zur Hauptsache Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Prozessführungsbefugnis Gewillkürte Vertretung im Prozess und Anwaltszwang Fehlen der Sachurteilsvoraussetzungen Klage Überblick und Klageerhebung Abschriften der Klageschrift Inhalt der Klageschrift Inhalt der Klageschrift im Einzelnen Bezeichnung der Parteien Parteirollen Bezeichnung der Prozessbevollmächtigten Streitgegenstand Streitwert Klageantrag Klagebegründung Unterschrift Muster einer Klageschrift Prozesskostenvorschuss und Prozesskostenhilfe Prozesskostenvorschuss Prozesskostenhilfe Rechtshängigkeit Materiell-rechtliche Wirkungen Prozessuale Wirkungen Aufgaben Durchführung des Erkenntnisverfahrens Originäre und obligatorische Einzelrichter Einbeziehung des Beklagten Schriftliches Vorverfahren Früher erster Termin Hinweise des Gerichts zum Verfahren Güteverhandlung Antragstellung Sammlung und Klärung des Prozessstoffes Verzögerungen Verfahrensrügen Beweisaufnahmeverfahren Beweisbeschluss Beweisthema Beweismittel Augenschein

7 Zeugenbeweis Beweis durch Sachverständigengutachten Urkundenbeweis Beweis durch Parteivernehmung Anhörung der Parteien Abschluss der Beweisaufnahme Beweislast Glaubhaftmachung Aufgaben Abschluss des Erkenntnisverfahrens Beendigung des Verfahrens ohne Urteil Klagerücknahme Erledigung der Hauptsache Prozessvergleich Beendigung durch Urteil Überblick Urteile aufgrund nichtstreitiger Verhandlung Anerkenntnisurteil Verzichtsurteil Säumnisverfahren Voraussetzungen des Versäumnisurteils Grundlagen des Versäumnisurteils Versäumnisurteil bei Säumnis des Klägers Versäumnisurteil bei Säumnis des Beklagten Einspruch Vollstreckbarkeit der Versäumnisurteile Wirkung des Einspruchs Zweites Versäumnisurteil Vollstreckungsbescheid als Versäumnisurteil Verfahren bei Säumnis beider Parteien Entscheidung nach Lage der Akten Terminsänderung Ruhen des Verfahrens Urteilserlass Urteilsverkündung Inhalt des Urteils Bindung des erkennenden Gerichts Ausnahmen zur Bindungswirkung Fortführung des Verfahrens Offenbare Unrichtigkeiten Tatbestandsberichtigung Urteilsergänzung Urteilswirkungen Formelle Rechtskraft Materielle Rechtskraft Tatbestandswirkungen Bindung der Parteien Bindungswirkung von Gestaltungsurteilen Abänderung rechtskräftiger Urteile Abänderungsklage Wiederaufnahme des Verfahrens Aufgaben Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im Zivilprozess Einleitung Begriffe Rechtsmittelgerichte Rechtsmittel im Allgemeinen Schriftform Rechtsmittelschrift Rechtsmittelbegründung Fristen zur Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln Rechtsmittelverfahren im Allgemeinen Berufung Zulässigkeit Wert des Beschwerdegegenstandes

8 Zulassung der Berufung Berufungsgründe Berufungsschrift Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung Berufungsanträge Berufungsbegründung Ablauf des Berufungsverfahrens Verwerfung und Zurückweisung der Berufung Entscheidung durch Einzelrichter Säumnisverfahren Entscheidungsgrundlagen Entscheidungsmöglichkeiten Inhalt des Berufungsurteils Revision Einleitung Revisionsmöglichkeit Zulässigkeit der Revision Revisionsgründe Revisionsschrift und -begründung Revisionsverfahren Revisionsprüfung und -entscheidung Beschwerde Einleitung Sofortige Beschwerde Zulässigkeit Form und Frist Beschwerdeverfahren Rechtsbeschwerde Zulässigkeit Rechtsbeschwerdegründe Rechtsbeschwerdeschrift und -begründung Prüfung und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde Rechtsbehelfe Erinnerung Rechtspflegererinnerung Aufgaben Fristen und ihre Berechnung Begriff und Bedeutung Berechnung von Fristen Fristen nach Stunden Fristbeginn Fristende Wochenfristen Monatsfristen Besonderheiten bei der Fristberechnung Folgen der Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Voraussetzungen Antrag und Verfahren bei Wiedereinsetzung Aufgaben Besondere Verfahren vor den Zivilgerichten Streitgenossenschaft und Intervention Streitgenossenschaft Intervention Begriff und Voraussetzung Verfahren und Wirkungen Selbstständiges Beweisverfahren Zulässigkeit und Antragsinhalt Zuständigkeit und Entscheidung Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess Begriff und Zweck Voraussetzungen Verfahren Mögliche Entscheidungen Nachverfahren

9 6.3.6 Abstandnahme vom Urkundenprozess Besonderheiten im Wechsel- und Scheckprozess Urkundenmahnverfahren Arrest und einstweilige Verfügung Arrest Arrestanspruch und Arrestgrund Zuständigkeit und Arrestgesuch Arrestverfahren im Einzelnen Entscheidungen und Rechtsbehelfe im Arrestverfahren Einstweilige Verfügungen Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund Verfahren bei einstweiligen Verfügungen Inhalt der einstweiligen Verfügung Entscheidungen und Rechtsbehelfe Aufgaben Lernfeld 14 7 Verfahren in Familiensachen, Kindschaftssachen, Unterhaltssachen Verfahren in Familiensachen Begriff der Familiensachen Verbund von Scheidungs- und Folgesachen Zuständigkeit in Familiensachen Besonderheiten des Verfahrens in Familiensachen Einschränkungen von Verfahrensgrundsätzen Inhalt der Antragsschrift Anhörung der Parteien Aussetzung des Verfahrens Weitere besondere Vorschriften zum Verfahrensverlauf Einstweilige Anordnungen Rechtsmittel und Rechtskraft Aktenführung in Familiensachen Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe Verfahren in Kindschaftssachen Begriff und Zuständigkeit Verlauf des Verfahrens Verfahren über den Unterhalt Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren Vereinfachtes Verfahren zur Abänderung von Unterhaltstiteln Aufgaben D Zwangsvollstreckungsrecht Lernfeld 8 1 Einleitung Begriff Grundlagen der Zwangsvollstreckung Arten der Zwangsvollstreckung Vollstreckungsorgane Gerichtsvollzieher Vollstreckungsgerichte Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Titel Ausländische Urteile Rechtskräftige Urteile Rechtskraftzeugnis Vorläufig vollstreckbare Urteile Sicherheitsleistung Zweck der Sicherheitsleistung

10 1.6.2 Sicherheitsleistung im Regelfall und gesetzliche Ausnahmen Ausnahmen zur Sicherheitsleistung auf Antrag Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung auf Antrag des Gläubigers Abwendung der Zwangsvollstreckung durch den Schuldner Nachweis der Sicherheitsleistung Sicherungsvollstreckung Vollstreckungsklausel Vollstreckungsklausel für Urteile Vollstreckungsklausel für andere Titel Zustellung Zustellung von Amts wegen Zustellung im Parteibetrieb Zusammenfassung Aufgaben Vollstreckungen wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) Vollstreckungsauftrag Grenzen der Pfändbarkeit Überpfändung Unterpfändung Kahlpfändung Weitere Pfändungsverbote Ausnahmen zu den Grenzen der Pfändbarkeit Vorwegpfändung Austauschpfändung Die Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung in das bewegliche Vermögen Zahlung vor Beginn der Vollstreckung Durchsuchung Beschlagnahme Beschlagnahme bei Gewahrsam Dritter Anbringung von Pfandsiegeln Wirkung der Beschlagnahme Anschlusspfändung Verwertung der gepfändeten Sachen Aufschub der Verwertung Aussetzung der Verwertung Zeit und Ort der Versteigerung Anderweitige Verwertung Durchführung der Versteigerung Zuschlag Mindestgebot Ende der Versteigerung Versteigerungserlös Aufgaben Eidesstattliche Versicherung Voraussetzungen der eidesstattlichen Versicherung Inhalt des Vermögensverzeichnisses Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Einleitung des Verfahrens Antrag auf Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses Verhalten des Schuldners Widerspruch Ratenzahlung Nichterscheinen des Schuldners Schuldnerverzeichnis Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis Aufgaben Vollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und Rechte Einleitung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Begriff und Wirkungen Verfahren

11 Zuständigkeit Inhalt des Antrages Antragsformulare Drittschuldnererklärung und Drittschuldnerklage Pfändungsgrenzen Pfändungsgrenzen bei Arbeitseinkommen Andere Pfändungsgrenzen Hinweise auf Besonderheiten der Forderungspfändung in Einzelfällen Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen Sparguthaben Ansprüche aus Wertpapieren Ansprüche auf Herausgabe einer beweglichen Sache Vorpfändung Begriff und Inhalt der Vorpfändung Ausführung der Vorpfändung Wirkung Aufgaben Überblick zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung in das unbewegliche Vermögen Umfang der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen Arten der Liegenschaftsvollstreckung Sicherungshypothek Zwangsverwaltung Zwangsversteigerung Aufgaben Vollstreckung wegen Ansprüchen auf Herausgabe, Handlungen, Duldungen und Unterlassungen Vollstreckung wegen Herausgabe Vollstreckung wegen Herausgabe beweglicher Sachen Herausgabe unbeweglicher Sachen Vollstreckung zur Erzwingung von Handlungen Handlungsbegriffe Durchführung der Vollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen Abgrenzung unvertretbarer Handlungen Durchführung der Vollstreckung zur Erzwingung unvertretbarer Handlungen Zwangsvollstreckung zur Erzwingung eidesstattlicher Versicherungen Zwangsvollstreckung zur Erzwingung von Unterlassungen oder Duldungen Gemeinsame Verfahrensvorschriften Aufgaben Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung Vollziehungsfrist Vollziehung des Arrestes Vollziehung der einstweiligen Verfügung Aufgabe Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel Vollstreckungsabwehrklage Drittwiderspruchsklage Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher Einwendungen gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Rechtspflegers Sofortige Beschwerde Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung Aufgaben Überblick zu Schutzvorschriften in der Zwangsvollstreckung Räumungsfrist Vollstreckungsschutz in Härtefällen Einstellung und Beschränkung der Zwangsvollstreckung

12 E Kostenrecht Lernfeld 9 1 Einleitung Begriff Kostengesetze Kostenarten Gebühren Auslagen Vorgelegte Gelder Gebührenarten Wertgebühren Betragsrahmengebühren Satzrahmengebühren Festgebühren Mindestbeträge Abgeltungsbereich der Gebühren Aufgaben Kostenerstattung Allgemeines Kostenerstattung nach der ZPO Grundsatz und Umfang Ausgestaltung des Grundsatzes im Einzelfall Durchbrechung des Grundsatzes Kostenentscheidung Kostenfestsetzung Kostenfestsetzungsverfahren Vereinfachte Kostenfestsetzung Kostenausgleichung Vollstreckbarkeit Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei Aufgaben Wert der Angelegenheit Gesetzliche Grundlagen Streitwert und Geschäftswert Gegenstandswert Beispiele für einzelne Gegenstandswerte Vermögensrechtliche Streitigkeiten Wiederkehrende Leistungen Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten Familiensachen Einstweilige Verfügungen und Arreste, einstweilige Anordnungen Gegenstandswert in Rechtsmittelverfahren Gegenstandswert bei objektiver Klagehäufung Veränderung des Wertes Festsetzung des Gegenstandswertes Aufgaben Die Vergütung des Rechtsanwalts Allgemeines Vergütungsvereinbarung Beitreibungssachen DAV-Abkommen Einzug der Vergütung des Rechtsanwalts Fälligkeit Vorschuss Verjährung

13 4.5.4 Kostenrechnung Hinweispflicht des Rechtsanwalts Durchsetzung des Vergütungsanspruchs Auslagen des Rechtsanwalts Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Dokumentenpauschale Geschäftsreisen Haftpflichtversicherungsprämien Umsatzsteuer Aufgaben Anwaltsgebühren außerhalb eines streitigen gerichtlichen Verfahrens Beratungsgebühr Gutachten Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels Vertretung in außergerichtlichen Verfahren Geschäftsgebühr Einfaches Schreiben Güteverfahren Mediation Aufgaben Außerhalb oder innerhalb eines streitigen gerichtlichen Verfahrens entstehende Gebühren Hebegebühr Einigungsgebühr Aufgaben Anwaltsgebühren bei Tätigkeiten vor den Zivilgerichten Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Verfahrensgebühr Terminsgebühr Aufgaben Besonderheiten zur Verfahrens- und Terminsgebühr Einzeltätigkeiten Vorzeitige Beendigung des Auftrages Verfahrensdifferenzgebühr Ansatz der Verfahrensdifferenzgebühr Verhältnis zwischen voller Verfahrensgebühr und reduzierter Verfahrensdifferenzgebühr Verfahrensdifferenzgebühr im zweiten und dritten Rechtszug Terminsgebühr bei nicht anhängigen Gegenständen Reduzierte Terminsgebühr Gebühren im Säumnisverfahren Verfahren ohne Einspruch Einspruch gegen ein Versäumnisurteil Verhandlung zur Hauptsache nach Einspruch Berufung und Revision Aufgaben Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte Terminsvertreter Sonstige Einzeltätigkeiten Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) Kostenerstattung Aufgaben Mehrere Auftraggeber Ansatz der Erhöhung Berechnung der Erhöhung Aufgaben

14 11 Gebühren in besonderen Verfahren vor den Zivilgerichten Gebühren im Mahnverfahren Der Mahnbescheid Der Widerspruch Der Vollstreckungsbescheid Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren Gebühren im Grund- und Höheverfahren Gebühren im Urkundenprozess Gebühren im Verfahren zur Erwirkung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung Gebühren im vereinfachten Verfahren zu Festsetzung von Unterhaltsansprüchen bei Minderjährigen Gebühren im Beschwerdeverfahren Aufgaben Gebühren im Zwangsvollstreckungsverfahren Geltungsbereich Entstehung und Höhe der Gebühren in der Zwangsvollstreckung Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung Angelegenheiten in der Mobiliarvollstreckung Angelegenheiten in der Forderungsvollstreckung Gegenstandswerte im Zwangsvollstreckungsverfahren Kostenerstattung Gebühren im Verteilungsverfahren Aufgaben Zusammenfassung zu Anrechnungsvorschriften Abgrenzung gebührenrechtlicher Angelegenheiten Gesonderte Berechnung und Anrechnung von Gebühren Keine Anrechnung Berechnung der Auslagenpauschale in Anrechnungsfällen Aufgaben F Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Strafrecht und Strafverfahren Verfahren vor den Fachgerichten Lernfeld 15 1 Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gesetzliche Grundlagen Rechtspflegeorgane der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Beteiligte Verfahrensgrundsätze Verfahren im Einzelnen Zuständigkeiten Einleitung des Verfahrens Verlauf des Verfahrens Beendigung des Verfahrens Rechtsmittel Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtspfleger Rechtsmittel gegen richterliche Entscheidungen Beschwerden Einlegung von Beschwerden Beschwerdeentscheidungen Vollstreckung Kosten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gerichtskosten Rechtsanwaltsgebühren

15 Lernfeld 15 Punkt 4 2 Strafrecht und Strafprozessrecht Strafrecht Strafgesetze Straftaten Straftaten Jugendlicher Rechtsfolgen von Straftaten Rechtsfolgen von Straftaten Jugendlicher Verjährung Strafverfahren Verfahrensgrundsätze Zuständigkeiten Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Ermittlungsverfahren Verteidigung Aufgaben der Staatsanwaltschaft Ermittungsrichter Ende des Ermittlungsverfahrens Klageerhebung Zwischenverfahren Begriff und Verlauf des Zwischenverfahrens Entscheidungen im Zwischenverfahren Hauptverfahren Vorbereitung der Hauptverhandlung Bedeutung der Hauptverhandlung Ablauf der Hauptverhandlung Beweisaufnahme Weiterer Ablauf nach Beweisaufnahme Urteil und Rechtsmittelbelehrung Rechtsmittel, Fristen und Rechtskraft Zulässigkeit von Rechtsmitteln Form und Frist von Rechtsmitteln Berufungsverfahren Revisionsverfahren Beschwerdeverfahren Rechtskraft Fristenberechnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Besondere Verfahrensarten im Strafprozess Beschleunigtes Verfahren Strafbefehlsverfahren Privatklage Nebenklage Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz Strafvollstreckung Bundeszentralregister Kosten und Auslagen im Strafverfahren Kosten des Verfahrens Notwendige Auslagen Höhe der Gebühren Grundgebühr Gebühren im Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung Gebühren im Verfahren des ersten Rechtszuges Gebühren in den Rechtsmittelinstanzen Gebühren des Pflichtverteidigers Verfahren vor den Gerichten in Arbeitssachen Gerichte in Arbeitssachen Allgemeine Verfahrensvorschriften Urteilsverfahren Rechtsmittel im Urteilsverfahren

16 3.4.1 Berufung Revision Beschwerden Beschlussverfahren Unterschiede zum Urteilsverfahren Rechtsmittel im Beschlussverfahren Schiedsverfahren Zwangsvollstreckung in Arbeitssachen Kosten im Arbeitsgerichtsprozess Wertfestsetzung Gerichtskosten Rechtsanwaltsgebühren im Arbeitsgerichtsverfahren Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Verfahrensgrundsätze Gerichte Voraussetzungen des Verfahrens Klagearten Prozessvoraussetzungen Verwaltungsrechtsweg Sachliche und örtliche Zuständigkeit Prozessfähigkeit, Beteiligungsfähigkeit und Beteiligte Vorverfahren Einleitung des Verfahrens Klagefrist Inhalt der Klageschrift und deren Zustellung Gerichtsbescheid Ablauf des Verfahrens Beendigung des Verfahrens Vorläufiger Rechtsschutz Rechtsmittel Berufung Revision Beschwerde Erinnerung Außerordentliche Rechtsbehelfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Wiederaufnahme des Verfahrens Kosten des Verfahrens Grundlagen der Kostenberechnung Kostentragungspflicht und Umfang der Erstattung Kostenfestsetzung Vollstreckung Vollstreckungstitel Vollstreckungsklausel und Vollstreckungsverfügung Vollstreckungsmaßnahmen Verfahren vor den Sozialgerichten und den Finanzgerichten Verfahren vor den Sozialgerichten Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit Besonderheiten des Sozialgerichtsverfahrens Kosten Vollstreckung Verfahren vor den Finanzgerichten Rechtsweg zur Finanzgerichtsbarkeit Besonderheiten des Verfahrens vor den Finanzgerichten Kosten Vollstreckung Literatur- und Quellenverzeichnis Sachwortverzeichnis Anhang

17 Bei Freiheitsstrafen wird zwischen der Strafvollstreckung i. e. S. und dem Strafvollzug unterschieden. Strafvollstreckung i. e. S. umfasst das Verfahren von der Rechtskraft des Urteils (des Strafbefehls) bis zum Strafantritt und die generelle Überwachung des Strafvollzuges. Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, deren Vollstreckungsaufgaben nach 31 RPfIG überwiegend vom Rechtspfleger wahrgenommen werden. Für die im Zusammenhang mit der Strafvollstreckung nachträglich notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen (z. B. Aussetzung des Strafrestes) sind die nach 78 a GVG gebildeten Strafvollstreckungskammern beim Landgericht zuständig. Sie entscheiden über die Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus durch drei Richter, in sonstigen Fällen durch einen Richter, 78 b I GVG. Nach dem Strafvollzugsgesetz stehen den Gefangenen als Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Vollzugsbehörden die Beschwerde an den Anstaltsleiter und ggf. nach einem Verwaltungsvorverfahren der Antrag auf gerichtliche Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer und gegen deren Beschlüsse die Rechtsbeschwerde an den Strafsenat des Oberlandesgerichts zu Bundeszentralregister Rechtskräftige Verurteilungen werden nach dem Bundeszentralregistergesetz im Zentralregister eingetragen. Das Zentralregister wird vom Generalbundesanwalt in Berlin geführt. Daneben werden Entscheidungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr im Zentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Über die sie betreffenden Eintragungen erhält jede Person über 14 Jahre Auskunft durch das sog. Führungszeugnis. Auch Behörden können zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben Auskünfte anfordern, wenn der Betroffene ein Führungszeugnis trotz Aufforderung nicht vorlegt. Bestimmte geringfügige Verurteilungen und die (nach 5, 10, oder 15 Jahren) getilgten Eintragungen dürfen in das Führungsregister nicht aufgenommen werden und dem Betroffenen nicht vorgehalten werden. Sind keine Verurteilungen im Führungszeugnis aufzunehmen, kann sich der Betroffene als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren. Zum Zwecke der Rechtspflege erhalten Gerichte und Staatsanwaltschaft unbeschränkte Auskunft. 2.3 Kosten und Auslagen im Strafverfahren Kosten des Verfahrens Zu den Kosten des Strafprozesses gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage (aiso durch Ermittlungs- und Zwischenverfahren) entstandenen Kosten und die Kosten der Vollstreckung, 464 a StPO. Nach 464 StPO muss in jedem Urteil, Strafbefehl und bei jeder Entscheidung über die Einstellung der Untersuchung über den Kostenpunkt entschieden werden. Wird der Angeklagte verurteilt, wird er verwarnt oder wird von Strafe abgesehen bzw. wird eine Maßregel der Sicherung oder Besserung gegen ihn verhängt, so trägt er die Kosten des Verfahrens, 465 StPO Notwendige Auslagen Die von der Staatskasse zu erstattenden Auslagen des Angeschuldigten können zwar auch in seinen persönlichen Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall) bestehen, in erster Linie entstehen sie aber durch die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verteidiger, dessen Gebühren in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG 350

18 geregelt sind. Zu den Strafsachen im Sinne dieser Vorschriften gehören auch das Jugendstrafverfahren, das Privatklageverfahren, das Klageerzwingungsverfahren, das Ermittlungsverfahren und das Zwischenverfahren. Für den Wahlverteidiger und den Pflichtverteidiger gelten dieselben Gebührentatbestände, allerdings mit unterschiedlicher Gebührenhöhe. Die Gebühren im Strafrecht beziehen sich nicht nur auf den Strafverteidiger, sondern auch auf den Vertreter oder Beistand eines Nebenklägers, eines Privatklägers, eines Nebenbeteiligten, eines Verletzten, eines Zeugen oder eines Sachverständigen Höhe der Gebühren Der Strafverteidiger erhält eine Grundgebühr, Verfahrensgebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, Terminsgebühren. Die Höhe der Gebühren variiert, je nachdem ob der Rechtsanwalt als Wahlanwalt oder als Pflichtverteidiger tätig wird. Der Wahlanwalt ist berechtigt, höhere Gebühren abzurechnen. Einen weiteren Einfluss auf die Gebührenhöhe hat der Umstand, ob der Beschuldigte sich auf freiem Fuß befindet oder in Untersuchungshaft einsitzt. Die Verteidigung eines Mandanten in Haft zieht höhere Gebühren nach sich. Dies ist sachgerecht, weil die Verteidigung in diesem Fall einen höheren zeitlichen Aufwand erfordert. Für den Pflichtverteidiger sieht das Vergütungsverzeichnis Festgebühren vor. Für die Verteidigung eines inhaftierten Mandanten wird beim Pflichtverteidiger die Festgebühr um einen Zuschlag erhöht. Der Wahlanwalt erhält für die Verteidigung eines Mandanten Betragsrahmengebühren. Die genaue Höhe der Gebühr bestimmt der Wahlanwalt je nach seinem Aufwand anhand der Kriterien des 14 RVG. Für die Verteidigung eines inhaftierten Mandanten bekommt auch der Wahlanwalt einen Zuschlag. Dieser wird realisiert, indem bei der Ausgestaltung des Gebührenrahmens die höchste Betragsgebühr um 25 % angehoben wird Grundgebühr Die Grundgebühr erhält der Rechtsanwalt für die einmalige Einarbeitung in den Rechtsfall (Nrn. 4100, 4101 VV). Dabei ist unerheblich, in welchem Verfahrensabschnitt der Rechtsanwalt sich erstmals in den Fall einarbeitet. War der Rechtsanwalt in einem anderen Verfahren, etwa einem Bußgeldverfahren, mit demselben Fall schon einmal befasst, so muss er sich die dort bereits entstandene Grundgebühr auf die Grundgebühr des Strafverfahrens anrechnen lassen. Die Höhe der Grundgebühr differiert nach den oben genannten Kriterien (Pflicht- oder Wahlverteidiger; Mandant frei oder inhaftiert) Gebühren im Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung Für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung erhält der Strafverteidiger eine Terminsgebühr (Nr VV). Solche Termine sind etwa Vernehmungen durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Richter, Sühnetermine oder Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Mit der Terminsgebühr werden bis zu drei Termine (Obergrenze) abgegolten. Termine, die an einem Tag stattfinden, gelten dabei als ein Termin. Außerdem steht dem Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren eine Verfahrensgebühr zu (Nr VV). Wirkt der Rechtsanwalt daran mit, eine Hauptverhandlung zu vermeiden, so kann er nach Nr VV eine Zusatzgebühr verdienen. Diese Zusatzgebühr entsteht, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird oder das Gericht beschließt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen oder 351

19 sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl, der Berufung oder der Revision des Angeklagten oder eines anderen Verfahrensbeteiligten erledigt. Die Gebührenhöhe differiert im Übrigen nach den bekannten Kriterien Gebühren im Verfahren des ersten Rechtszuges Für die Vertretung im ersten Rechtszug erhält der Strafverteidiger eine Verfahrensgebühr sowie eine Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag. Fallen an einem Tag mehrere Hauptverhandlungstermine an, so entsteht die Terminsgebühr dementsprechend nur einmal. Die Terminsgebühr steht dem Rechtsanwalt auch dann zu, wenn der anberaumte Termin nicht stattfindet, sofern er dies nicht zu vertreten hat und nicht rechtzeitig von der Terminsaufhebung oder Terminsverlegung Kenntnis erlangt hat. Der Pflichtverteidiger kann zusätzlich einen Zuschlag zur Terminsgebühr verlangen, wenn die Hauptverhandlung einen gewissen Zeitrahmen überschreitet (Nrn. 4110, 4111 VV). Diesen Zuschlag benötigt der Wahlverteidiger nicht, da er einen höheren Zeitaufwand durch die Ausschöpfung seines Gebührenrahmens ausgleichen kann. Welche Gebührenregelungen anzuwenden sind, richtet sich danach, vor welchem Gericht des ersten Rechtszuges verhandelt wird. In Frage kommen dabei Verhandlungen vor dem Amtsgericht, der Strafkammer oder vor OLG, Schwurgericht und Strafkammer nach 74 a, c GVG. Innerhalb der Gebührengruppen für die verschiedenen Eingangsgerichte gelten die unterschiedlichen Gebührensätze für den Pflicht- oder Wahlverteidiger sowie für die Verteidigung des inhaftierten oder sich in Freiheit befindlichen Mandanten Gebühren in den Rechtsmittelinstanzen Für die Vertretung im Berufungsverfahren erhält der Strafverteidiger eine Verfahrensgebühr (Nrn. 4124, 4125 VV) sowie eine Terminsgebühr (Nrn. 4126, 4127 VV). Wegen erhöhten Zeitaufwandes kann der Pflichtverteidiger zusätzlich zur Terminsgebühr einen Zuschlag verlangen (Nrn. 4128, 4129 VV). Die Gebühren des Berufungsverfahrens sind gegenüber der ersten Instanz angemessen erhöht. War der Rechtsanwalt bereits im ersten Rechtszug für den Mandanten tätig, so zählt die Einlegung der Berufung gebührenrechtlich noch zum ersten Rechtszug. Die Gebühren für die Berufungsinstanz entstehen dann erst mit der Tätigkeit der Rechtsanwalts, die sich an die Einlegung des Rechtsmittels anschließt. Auch für das Revisionsverfahren entstehen eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr sowie eventuell ein Zuschlag für den Pflichtverteidiger (Nrn VV). An der Differenzierung der Gebührenhöhe für Pflicht- oder Wahlverteidiger und hinsichtlich der Inhaftierung oder Nicht-Inhaftierung des Mandanten wird auch in den Rechtsmittelinstanzen festgehalten Gebühren des Pflichtverteidigers Der gerichtlich als Verteidiger bestellte Rechtsanwalt (Pflichtanwalt) erhält zwar dieselben Gebühren wie der Wahlverteidiger, jedoch in der Höhe gemindert. In umfangreichen oder schwierigen Strafsachen kann dem Pflichtverteidiger nach 51 RVG eine über seine üblichen Gebühren hinausgehende Pauschgebühr bewilligt werden. Der Pflichtverteidiger erhält diese Gebühren von der Staatskasse ( 45 RVG). Steht dem Beschuldigten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zu, so kann der Pflichtverteidiger vom Beschuldigten die Gebühren eines Wahlverteidigers verlangen ( 52 RVG). 352

20 3 Verfahren vor den Gerichten in Arbeitssachen Die mit der Industrialisierung verstärkt fortschreitende Entwicklung des Arbeitsrechts verlangte einerseits von den Rechtspflegeorganen zunehmend spezielle Kenntnisse und bewirkte andererseits eine starke Zunahme der Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten. Die Herauslösung der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aus der Rechtswegezuständigkeit der ordentlichen Gerichte berücksichtigt auch, dass sich die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten von anderen bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten dadurch unterscheiden, dass die im Rechtssinne gleichberechtigten Parteien häufig in wirtschaftlicher Hinsicht nicht gleichgewichtig sind. Hinzu kommt, dass in der Regel die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses für die Parteien einen höheren Stellenwert hat als viele andere bürgerlichrechtliche Streitigkeiten, weil sie auf der Arbeitgeberseite für die Berechenbarkeit und Planung der Unternehmensführung und auf der Arbeitnehmerseite für die Berechenbarkeit und Planung der Lebensführung wesentliche Bedeutung haben. Sowohl die Organisationen der Gerichte in Arbeitssachen 1 als auch das Verfahren vor ihnen ist im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Die Organisation und das Verfahren ist in vieler Hinsicht der Organisation und dem Verfahren vor den Zivilgerichten nachgebildet, sodass im Folgenden in erster Linie auf die Vorschriften eingegangen wird, die im ArbGG abweichend geregelt sind. Der Begriff der Arbeitssachen und die sich daraus ergebende Rechtswegezuständigkeit sowie die sachliche Zuständigkeit ist aus den 2, 2a ArbGG abzulesen. Es ergeben sich Aufgabenbereiche, die nach zwei Gruppen unterschieden werden können. Es werden unterschieden bürgerlichrechtliche Streitigkeiten, die im Urteilsverfahren ( ArbGG) entschieden werden ( 2 ArbGG), und solche Streitigkeiten, die im Beschlussverfahren ( ArbGG) entschieden werden ( 2a ArbGG). 3.1 Gerichte in Arbeitssachen Die Streitigkeiten in Arbeitssachen werden durch Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und dem Bundesarbeitsgericht entschieden. Bei den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten werden Kammern, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind ( 16 II, 35 II ArbGG) tätig. Die ehrenamtlichen Richter werden je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gewählt. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet durch Senate, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden, zwei Berufsrichtern als Beisitzer und je einem ehrenamtlichen Beisitzer aus dem Kreis der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind ( 41 II ArbGG). 1 Vgl. GVG für die ordentlichen Gerichte. 353

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