A-6295 Ginzling, Naturparkhaus 239, Tirol
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- Mina Marie Lichtenberg
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1 1 Ortsvorstehung Dornauberg-Ginzling der Gemeinden Finkenberg und Mayrhofen A-6295 Ginzling, Naturparkhaus 239, Tirol Tel: 05286/ Fax: 05286/ P R O T O K O L L über die 1.Erweiterte Ortsausschusssitzung am Montag, den 21.November 2016 um Uhr im Sitzungsraum der Ortsvorstehung im Mehrzweckhaus. Anwesend: von der Gemeinde Finkenberg: BGM Andreas Kröll, BGM-Stv. DI Tobias Fankhauser, GV Gregor Troppmair, Gemeindekassier Andreas Stöckl; von der Marktgemeinde Mayrhofen: BGM-Stv. Franz Eberharter, MGV Hansjörg Moigg, MGR Franz-Josef Eberharter, Gemeindekassierin Annemarie Schneeberger; von der Ortsvorstehung Dornauberg-Ginzling: OV Rudolf Klausner (zug. Schriftführer), OV-Stv. Ingrid Frontull, OR Josef Eberharter, OR Wolfgang Goldmann, OR Thomas Kröll, OR Markus Steindl, OR-Stv. Stefan Mariacher für OR Thomas Kern; Tagesordnung: 1. Ausgabenüberschreitungen u. Einsparungen im Haushaltsjahr Festsetzung von Gebühren und Abgaben 3. Haushaltsplan Änderung der Ortschaftsbezeichnung 5. Anträge, Anfragen und Allfälliges Ortsvorsteher Rudolf Klausner begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung um Uhr und arbeitet zu Beginn die aufgelegten Haushaltsplanentwürfe durch. OV Rudolf Klausner hat dazu begleitend eine Power Point Präsentation vorbereitet. 1. Ausgabenüberschreitungen u. Einsparungen im Haushaltsjahr 2016 Einnnahmen: HH.St. Bezeichnung VA2016 Soll2016 Differenz Zuschuss private Personen Zuschuss private Personen Zuschuss private Personen Zuschuss private Personen Anschlussgebühren Kanal Erschließungskosten Ausgaben: HH.St. Bezeichnung VA2016 Soll2016 Differenz Druckwerke Allg.Ehrungen u.auszeichnungen Brennstoffe Brennstoffe Strom Schule Einm.Zuschuss Jugendarbeit Sanierung Sieglastkapelle Instandh. Straßen, Wege, Brücken Entgelte an Firmen/Vertrag Enteig Errichtung Camping Kaseler
2 Instandhaltung Kinderspielp Brennstoffe Sonstige Ausgaben/Ablöse Küche Planungskosten Betriebsbeitrag AIZ Instandh. Masch.u.Masch.Anlagen OV Rudolf Klausner erklärt die einzelnen Punkte. Der Erweiterte Ortsausschuss beschließt die Ausgabenüberschreitungen und Einsparungen im Haushaltsjahr 2016 einstimmig. Kindergartenbeiträge: Elternbeiträge Friedhofsgebühren: Grabbenützungsgebühren Grabumrandung mit Natursteinplatten Traktor mit Mann Traktor ohne Mann LK-Ersätze Gemeindearbeiter Gästebuchblätter Kopien Kanalgebühren: Anschlussgebühr Benützungsgebühr: 2. Festsetzung von Gebühren und Abgaben jährige Kinder frei 3 jährige 28,- je Kind und Monat als Geschwister 10,- pro Monat ab 3. Kind frei; inkl. 10 % MwSt. ab gratis 290,- Familiengrab (Gebühr für 10 Jahre) 150,- Einzelgrab oder Urnennische (Gebühr für 10 Jahre) Verlängerungsgebühr: 145,-- Familiengrab (Gebühr für 5 Jahre) 75,-- Einzelgrab (Gebühr für 5 Jahre) 270,- Familiengrab 200,- Einzelgrab 65,- / Betriebsstunde mit Mann 35,- / Betriebsstunde 30,- / Arbeitsstunde 4,- / Block 0,15 / Kopie 0,30 / Farbkopie 5,45/m³ umbautem Raum inkl. 10 % MwSt. Neu 5,50/m³ 2,13 je m³ Verbrauch lt. Wasseruhr inkl. 10 % MwSt. Neu 2,15 je m³ Zählergebühr 3 m³ Zähler 7 7 m³ Zähler 8 Müllgebühren: Grundgebühr 20 m³ Zähler 14,50 jeweils inkl. 10 % MwSt. 1. a) Haushalte pro Person 7,20 / = 100 % b) Sonstige Gebührenpflichtige 7,20 / = 100 % 2. Definition der Betriebsstätte: Als Betriebsstätte gelten Anlagen im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO), mit der Einschränkung, dass sie nicht auf die Ausübung eines Gewerbebetriebes beschränkt sind. Nicht als Betriebsstätte gelten Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken. 3. Die Grundgebühr für sonstige Gebührenpflichtige wird in Hundertsätzen des Gebührensatzes nach 3 Abs. 1 lit. b wie folgt bemessen: a) Gewerbe- und Industriebetriebe; Speditionen; Reisebüros; Arbeitsstätten von Ärzten, Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten, Notaren, Zivilingenieuren, Architekten, Dentisten, Planungsbüros sowie sonstige Freiberuflichen; öffentliche Körperschaften, Behörden, Banken und Sparkassen. je 30 m² Betriebsfläche 100% b) Handelsbetriebe je 10m² Betriebsfläche 100% c) Gastronomiebetriebe und Imbissstuben je 2 Sitzplätze 100% d) Beherbergungsbetriebe, Pensionen, Ferienwohnungen, Erholungsheime, sofern nicht die Voraussetzung von 3 Abs. 3 lit. c) vorliegen. je 150 Gästenächtigungen des Vorjahres 100% e) Ferien- und Wochenendhäuser sowie Zweitwohnsitze (auch bei alleiniger Nutzung als Freizeitwohnsitz) bis 100 m² pro Jahr 300 % über 100 m² pro Jahr 500 % 7,20 1. Die weitere Gebühr für Rest-und Biomüll beinhaltet die Aufwendung zur Deckung der Kosten für die Entsorgung des Rest-und Biomülls. 2. Die Weitere Gebühr für tatsächliche entsorgte Müllmenge beträgt für
3 3 a) Restmüll 0,28/kg b) Restmüllsack 3,50 je 60 l -Sack c) Biomüll 0,14/kg d) Biomüllsack 0,80 je 10 l-sack Die Restmüll-u. Biomüllsäcke sind bei der Behebung an die Ortsvorstehung zu bezahlen 3. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Gebühr für Rest-und Biomüll ist aber jedenfalls das vorgeschriebene Mindestvolumen gemäß 4 Abs. 4 der Müllabfuhrordnung. Die neuen Ansätze sind rot markiert. Tarife für Floitenlift Winter 2016/2017 Tageskarte: Erwachsene 8,00 Kinder 5,00 Halbtageskarte: Erwachsene 6,00 Kinder 4,00 Saisonkarte: Erwachsene 75,00 Kinder 50,00 Nachtschilauf: Erwachsene 6,00 Kinder 4,00 Der Erweiterte Ortsausschuss beschließt danach die Gebühren und Abgaben einstimmig. 3. Haushaltsplan 2016 Gemeinsam wird der Haushaltsplan durchgearbeitet. A US G A B E N : Gruppe 0: Bei den Geldbezügen Verwaltung wurden die allgemeinen Indexanpassungen gerechnet. Gruppe 1: Die freiwillige Feuerwehr hat ihren Haushaltplan bereits vorgelegt. Im kommenden Jahr wäre der Ankauf von 113 m² Abstandsgrund inkl. Nebengebühren vorgesehen. Die Kosten dafür ,-. Gruppe 2: Durch die Neuanstellung von Frau Rauch Elisabeth müssen die Ansätze für die Gehälter der Raumpflegerinnen angepasst werden. Sonst gibt es in diesem Bereich keine einmaligen Ausgaben. Für den in Ginzling registrierten Verein Stonemonkeys wird ein laufender Zuschuss von 1.500,- vorgesehen. Gruppe 3: Die Förderung für die Bundesmusikkapelle wurde wieder gleich vorgesehen. Zusätzlich wurde für die Jungendarbeit ein einmaliger Betrag von 2.000,- eingeplant. Pfarrer Christoph Frischmann hat für die Sanierung des Kirchdaches um einen Zuschuss angesucht. Die gesamte Sanierung beläuft sich auf rund ,-. Nach kurzer Beratung einigt man sich auf einen Zuschuss von ,-. Gruppe 4: Bei der Gruppe 4 gibt es keine Änderungen. Gruppe 5: Bei der Gruppe 5 wurde nur der laufende Beitrag für die Bergrettung vorgesehen. Bei den Kostenersätzen für die Lawinenkommissionen ist ein Beitrag für die Anschaffung von Einsatzbekleidung vorgesehen. Diese wird immer auf drei Teile aufgeteilt. 1 Drittel Land, 1 Drittel Gemeinde und 1 Drittel Eigenleistung des Lawinenrates.
4 4 Gruppe 6: Hier sind die größten Ausgaben vorgesehen. Gemeinsam mit dem Land Tirol, Güterwegebau will man mit der Sanierung des Rauthweges beginnen. Dafür sind ,- als Ausgaben und ,- als Einnahmen eingeplant. Zusätzlich soll es für dieses Projekt auch noch Bedarfszuweisungen geben. Ein Projekt ist auch die Ortsbeschilderung. Es gibt derzeit nur ein Angebot von der Firma Steindl und beläuft sich auf rund ,-. Der Tourismusverband Mayrhofen hat erklärt, dass er hier keinen Zuschuss geben kann. Der Betrag wird auf 6.000,- gekürzt und muss vor der Vergabe noch ausgeschrieben werden. Gruppe 7: Vorgesehen ist der Zuschuss an die Landwirte für die Erhaltung der landwirtschaftlichen Kulturflächen. Gemeinsam mit Ortsbauernobmann Albert Hörhager wurden alle Landwirte erhoben aber die genauen Flächen noch nicht berechnet. Der Betrag wird sich aber auf rund 2.500,- belaufen und es gibt eine mündliche Zusage des Tourismusverbandes die gleiche Summe zu bezahlen. Vorgesehen sind auch ,- für die Infrastrukturgesellschaft die gemeinsam mit dem Tourismusverband entstehen soll. Die ,- für die Infrastrukturgesellschaft wird zur Gänze gestrichen. Gruppe 8: Beim Kanal ist der Anschluss für die Familie Heim vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf rund 8.000,- können sich aber noch verringern, da man den Anschluss zugleich mit den Grabarbeiten der Tinetz macht. Der AIZ-Betriebsbeitrag muss auf ,- erhöht werden. Beim Müll ist der Umbau des Recyclinghofes Mayrhofen vorgesehen. Die Gesamtkosten für Ginzling belaufen sich auf ,-. Davon kommen ,- als Bedarfszuweisung retour. E I N N A H M E N : Gruppe 1: BGM Andreas Kröll bringt vor, dass bei der Bekleidung auch ein Zuschuss für den Ankauf eingeplant werden soll. Man sieht einen Betrag von 1.000,- vor. Gruppe 2: Der Kostenersatz des Naturparks für die Reinigung erhöht sich auf 6.000,-. Durch die Neuregelung beim Land erhöht sich der Zuschuss des Landes auf ,-. Die Einnahmen für Elternbeiträge wird gestrichen. Gruppe 6: Der Zuschuss für den Wegbau Rauth in der Höhe von ,- wird im Haushaltsplan aufgenommen. Gruppe 8: Die Einnahmen beim Wohnhaus verringern sich auf ,- da Frau Frieda Gritzer weniger Miete zahlt als die vorhergehende Partei. Für den Kanalanschluss Heim erwartet man eine Einnahme von ca ,-. Beim Müll werden die ,- Bedarfszuweisung eingeplant. Ausserordentlicher Haushalt: Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich für den Kanalbau Neudiggl auf ,-. Die Kosten sollen durch ein Wasserleitungsfondsdarlehen in der Höhe von ,-, einem Zuschuss
5 5 aus dem Talvertrag in der Höhe von 7.000,-, Anschlussgebühren in der Höhe von ,- und einem Beitrag für die Wasserleitungsverlegung in der Höhe von 5.000,- finanziert werden. Es gibt eine kurze Debatte mit folgendem Ergebnis. Man wird mit den Familien Dielacher und Daxenbichler ein Gespräch betreffend Kanal machen. Sollten sie mit den Bedingungen einverstanden sein (eventuell gibt es eine erhöhte Anschlussgebühr) wird man einen Vertrag aufsetzen in dem sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen. Zum Abschluss unterhält man sich noch über die Beleuchtung im Bereich Neudiggl. Man wird hier versuchen die Kabel und Lampen aus dem Überschuss noch heuer zu kaufen. Es wird vorgeschlagen eine neue Ausschreibung zu machen. Die Gemeinde Finkenberg gibt Adressen von günstigen Anbietern weiter. Danach beschließt der Erweiterte Ortsausschuss den Haushaltsplan 2017 in der oben angeführten Form einstimmig. 3. Änderung der Ortsbezeichnung Ortsvorsteher Rudolf Klausner erklärt, dass es in den letzten Jahren immer häufiger zu Problemen bei Adressen gekommen ist. Nach längeren Nachforschungen ist man auf ein Problem gekommen. Im zentralen Melderegister ist unter Ortschaft in Ginzling bei der Marktgemeinde Mayrhofen auch Mayrhofen und bei der Gemeinde Finkenberg die Bezeichnung Dornauberg hinterlegt. Dies soll bei beiden Gemeinden auf Ginzling-Dornauberg geändert werden. Dazu braucht es von beiden Gemeinden einen Gemeinderatsbeschluss damit eine Änderung machen kann. Die Vertreter der Gemeinde sagen dies zu. 4. Anträge, Anfragen und Allfälliges a) Verhandlung Gubert OV Rudolf Klausner fragt betreffend Verhandlung der Firma Gubert im Bereich Schliffstein an. Diese will in einem Zeitraum von drei Jahren rund ,- Bauaushub anliefern und dann den Steinabbau rekultivieren und einstellen. Ortsvorsteher Klausner bittet die Gemeinde Mayrhofen in Zukunft bitte alle Einladungen für Verhandlungen die Ginzling betreffen informativ weiterzuleiten. Bei dieser Gelegenheit unterhält man sich auch über den Baubeginn für die Tuxbachleitung. BGM Andreas Kröll erklärt, dass mit dem Bau Mitte Jänner auf der Tuxerseite begonnen wird. Erst danach geht es im Bereich Karlsteg los. Zum Abschluss bedankt sich OV Rudolf Klausner für das Entgegenkommen und für die finanzielle Unterstützung und sichert eine bestmögliche Verwaltung zu. Zum Abschluss lädt er noch alle zu einer Jause in das Cafe Alpenland ein. Ende: Uhr Für die Richtigkeit der Ausfertigung: OV Rudolf Klausner e.h.
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ABFALLGEBÜHRENORDNUNG DER MARKTGEMEINDE REUTTE GR-Beschluß: 2. Dezember 2010 Gültig ab 1.1.2011 A B F A L L G E B Ü H R E N O R D N U N G der Marktgemeinde Reutte Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte
K U N D M A C H U N G V E R O R D N U N G
Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol AMTSLEITER Dr. Ernst Hofer, MBA Tel. 05352/6900-210 Fax 05352/6900-1200 gemeinde@st.johann.net www.st.johann.net 14. November
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Gemeindeamt Schnepfau 6882 Schnepfau Tel. 0043 5518 2114 gemeindeamt@schnepfau.at Niederschrift über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau
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KUNDMACHUNG Haushaltsbeschluß Auf Grund des Beratungs- und Abstimmungsergebnisses wird folgender Haushaltsbeschluß gefaßt. 1 Als Grundlage der Gebarung des Gemeindehaushaltes im Rechnungsjahr 2013 werden
1. Vorsitzender Bgm. DI Josef Mayr GR Thomas Lintner
GR-Sitzung vom 28. Dezember 2005 Seite 1 von 6 SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES VON STANS Lfd.Nr.: 446 Seite 1 Sitzungstag: Mittwoch, 28. Dezember 2005 Beginn: 19.30 Uhr Sitzungsort: Sitzungszimmer
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Gesamte Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretersitzung Sitzungstermin: Dienstag, 07.06.2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:00 Uhr 22:15 Uhr Gemeindebüro
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