Sozialministerium 0923 Landesgesundheitsamt und Gesundheitsämter

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1 Vorbemerkung: Das Landesgesundheitsamt und die Gesundheitsämter nehmen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes wahr. Das Landesgesundheitsamt ist gemäß 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 12. Dezember 1994 (GBl. S. 663) eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Sozialministeriums und wird als Landesbetrieb nach 26 LHO geführt. Den durch Erträge nicht gedeckten Mittelbedarf trägt das Land. Durch das Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz (SOBEG) vom 12. Dezember 1994 (GBl. S. 653) wurden die Staatlichen Gesundheitsämter zum 1. Juli 1995 in die Landratsämter und in die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden eingegliedert. Die Stadt- und Landkreise tragen deren Sachkosten. Die Aufwendungen hierfür werden im Wege des Finanzausgleichs abgegolten. Bei den Stadtkreisen beinhalten die Abgeltungen auch die Personalausgaben für das Personal des höheren Dienstes. Bei den Landkreisen werden die für die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde erforderlichen Bediensteten des höheren Dienstes nach 52 LKrO vom Land gestellt. Die von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörde festgesetzten Gebühren (einschließlich Auslagenersätze), Verspätungszuschläge, Ordnungsgelder und Zwangsgelder werden, soweit sie nicht durch Gesetz oder Vertrag zweckgebunden sind, nach Maßgabe des 11 Abs. 3 FAG den Landkreisen als eigene Einnahmen überlassen und von ihnen eingezogen. Die für die Landratsämter für die Erhebung von Gebühren und Auslagen maßgebenden Vorschriften gelten nach 13 Abs. 3 LVG auch für die Bürgermeisterämter der Stadtkreise, soweit sie als untere Verwaltungsbehörde tätig sind. Einnahmen Übrige Einnahmen Erstattung von Personalkosten durch Gemeinden und 211,2 a) 215,2 Gemeindeverbände 170,0 b) 196,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die von den Stadt- und Landkreisen zu erstattenden Personalkosten für die nach Eingliederung der Gesundheitsämter in die unteren Verwaltungsbehörden im Landesdienst verbliebenen Bediensteten (zum sind dies 6 Angestellte und Arbeiter auf insg. 4 Stellen sowie 6 nicht auf Stellen geführte Reinigungskräfte). Die Personalkostenerstattungen für die Beamten werden bei Kap Tit vereinnahmt. Zwischensumme Übrige Einnahmen 211,2 a) 215,2 Gesamteinnahmen 211,2 a) 215,2 Ausgaben Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 8.243,1 a) 8.544, ,5 b) 8.258,6 c) Erläuterung: Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften. 131

2 Vergütungen der Angestellten ,6 a) , ,9 b) ,1 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 2004 Tsd. EUR 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 0, Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,7 a) 0,0 35,8 b) 33,1 c) Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeiter und 97,1 a) 95,2 des Reinigungsdienstes 96,2 b) 93,1 c) Zwischensumme Personalausgaben ,5 a) ,6 Sächliche Verwaltungsausgaben Erläuterung: Die Haushaltsansätze tragen der grundlegend veränderten Situation nach Eingliederung der Staatlichen Gesundheitsämter in die Landratsämter und in Bürgermeisterämter der Stadtkreise Rechnung. Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben werden nur diejenigen Beträge veranschlagt, die unmittelbar mit der Beschäftigung von staatlichen Bediensteten bei den Landratsämtern zusammenhängen. Darüber hinaus sind auch sächliche Verwaltungsausgaben veranschlagt, die für gesundheitspolitische Steuerungsmaßnahmen durch das Land unerlässlich sind Maßnahmen für die berufliche Weiterqualifizierung 3,0 a) 3,0 der Bediensteten 1,5 b) 0,0 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel für besondere Fortbildungsmaßnahmen des Landes Verhütung und Bekämpfung übertragbarer 3,0 a) 3,0 Krankheiten 0,0 b) 1,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel für vom Land in Wahrnehmung seiner gesundheitspolitischen Steuerungsfunktion veranlasste seuchenpräventive Maßnahmen, z.b. infektionsepidemiologische Untersuchungen, Obduktionen u.ä. Die Kosten für konkrete Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz tragen die Stadt- und Landkreise als Träger der Gesundheitsbehörden bzw. die Ortspolizeibehörden Vermischte Verwaltungsausgaben 13,0 a) 13,2 11,3 b) 9,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Unfallrenten usw. und Entschädigungen an Dritte, Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen usw. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 19,0 a) 19,2 132

3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Erstattung von Verwaltungsausgaben an Gemeinden 103,0 a) 107,8 und Gemeindeverbände 66,1 b) 102,9 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der den Gesundheitsämtern Mannheim, Offenburg und Ravensburg durch die Wahrnehmung der Funktion eines Beobachtungsgesundheitsamtes im Rahmen des ständigen Projekts umweltmedizinische Untersuchungen zu erstattende Sach- und Personalaufwand. Mit dem Projekt werden insbesondere im Zusammenwirken mit dem Landesgesundheitsamt die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung mittels Zielgruppenuntersuchungen beobachtet, um vorhandene Belastungen und mögliche Wirkungszusammenhänge zwischen Schadstoffen und Gesundheit zu erkennen. Die weiteren Kosten des Projekts werden insbesondere aus Tit bestritten. Der zu erstattende Aufwand ist bei den pauschalen Zuweisungen nach 11 Abs. 4 FAG an die Stadt- und Landkreise zum Ausgleich für die durch das SOBEG übertragenen Aufgaben nicht berücksichtigt Zuführung an das Landesgesundheitsamt 9.437,1 a) 9.500, ,8 b) 8.665,1 c) Die Mittel sind übertragbar. Die Kosten der Unterbringung einschließlich der Gebäudebewirtschaftungs- und Energiekosten und Bauunterhaltung werden aus den Kap und 1209 getragen. Die im Finanzplan des Landesbetriebs für die Vermehrung des Anlagevermögens (Investitionen) veranschlagten Beträge sind bindend. Für im Finanzplan nicht veranschlagte Investitionen und für Mehrausgaben bei veranschlagten Investitionen dürfen - bei Beträgen über EUR im Einzelfall mit Einwilligung des Finanzministeriums - verwendet werden: A) Einsparungen bei anderen Investitionen gegenüber den im Finanzplan veranschlagten Beträgen. B) Eine Erhöhung des Überschusses oder eine Minderung des Fehlbetrags, die der Landesbetrieb gegenüber dem im Erfolgsplan veranschlagten Betrag erzielen würde, wenn und soweit die Erhöhung des Überschusses oder die Minderung des Fehlbetrags nicht durch buchungstechnische Vorgänge herbeigeführt wird. Die Bildung von Rücklagen bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Erläuterung: Veranschlagt ist der Zuführungsbetrag an den Landesbetrieb Landesgesundheitsamt. Der Wirtschaftsplan ist in Anlage 1 zu Kap aufgeführt. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 9.540,1 a) 9.607,8 Gesamtausgaben ,6 a) ,6 133

4 Abschluss Kapitel 0923 Übrige Einnahmen 211,2 a) 215,2 Gesamteinnahmen 211,2 a) 215,2 Personalausgaben ,5 a) ,6 Sächliche Verwaltungsausgaben 19,0 a) 19,2 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 9.540,1 a) 9.607,8 Gesamtausgaben ,6 a) ,6 Kapitel 0923 Zuschuss ,4 a) ,4 134

5 Anlage 1 zu Kap Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Landesgesundheitsamt im Sinne von 26 LHO Vorbemerkung Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg wird seit 1. Januar 1998 als Landesbetrieb gem. 26 LHO im Geschäftsbereich des Sozialministeriums geführt. Nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 12. Dezember 1994 (GBl. S. 663) nimmt das Landesgesundheitsamt in den Schwerpunktgebieten Hygiene, Umwelthygiene, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung sowie arbeitsmedizinischer/gewerbeärztlicher Dienst und Landesarzt für Behinderte vor allem folgende Aufgaben wahr: Konzeptionelle Beratung und Unterstützung im Sinne einer praxisbezogenen Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst Beratungs- und Informationsdienst Fachbezogene Untersuchungen und Forschungsprojekte im öffentlichen Gesundheitswesen, u.a. Projekt umweltmedizinische Untersuchungen ( Beobachtungsgesundheitsämter ) Maßnahmen und Untersuchungen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Qualitätssicherung im öffentlichen Gesundheitsdienst Aus-, Fort- und Weiterbildung Medizinaluntersuchungsamt. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit können auch andere Leistungen insbesondere im Rahmen gesundheitsschutz- bzw. gesundheitsvorsorgebezogener Forschungsprojekte erbracht werden, soweit die Erledigung der o.g. Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Durch die unentgeltliche Durchführung von Untersuchungen im öffentlichen Interesse und (sonstigen) Gebührenverzicht entstehen wie folgt Mindereinnahmen: 2004 Tsd. EUR Untersuchungen für andere staatliche Dienststellen und Untersuchungen für die Stadt- und Landkreise als untere Gesundheitsbehörden 2.188,8 Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Bedienstete des ÖGD, insbesondere auch der Stadt- und Landkreise als untere Gesundheitsbehörden 116,0 zus ,8 135

6 Zweckbestimmung Vorl. Ist Betrag Betrag Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR A. Erfolgsplan I. Erträge 1. Umsatzerlöse 1.102, , ,6 2. Bestandsveränderungen 249,6-425,1-3. Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge 50,1 64,1 61,0 5. Zinserträge Außerordentliche Erträge Summe der Erträge: 1.401, , ,6 II. Aufwendungen 1 Materialaufwand 1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Ware 860, , ,0 1.2 Bezogene Leistungen 359,4 299,1 302,1 2. Personalaufwand 2.1 Löhne und Gehälter 5.818, , ,1 2.2 Sozialaufwand 1.771, , ,7 3. Abschreibungen - 759,3 594,4 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.1 Instandhaltung und Instandsetzung 244,0 388,0 390,8 4.2 Übrige Aufwendungen 760,2 512,0 499,4 5. Zinsaufwand Außerordentliche Aufwendungen Steuern Summe der Aufwendungen: 9.814, , ,4 III. Jahres- Überschuss (+) / (-) 8.412, , ,8 136

7 Zweckbestimmung Vorl. Ist Betrag Betrag Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR B. Finanzplan I. Mittelbedarf 1. Jahres- Fehlbetrag des Erfolgsplans 8.412, , ,8 2. Vermehrung des Anlagevermögens 2.1 Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen 260,2 652,7 485,2 2.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18,7 16,5 - Summe I: 8.691, , ,0 II. Deckungsmittel 1. Jahres- Überschuss des Erfolgsplans 2. Verminderung des Anlagevermögens 2.1 Abgänge Abschreibungen - 740,1 575,0 3. Auflösung von Rücklagen Zuführung des Landes (Kap Tit ) 9.098, , ,0 Summe II: 9.098, , ,0 Zu A I/1: Veranschlagt sind Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis zum Landesgebührengesetz insbesondere für Laboruntersuchungen und Teilnehmergebühren für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen. Zu A I/4: Veranschlagt ist neben der Kostenerstattung für die betriebsärztliche Betreuung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter im Lande und dem von den Dienststellen aus den Epl. 04 und 14 zu erstattenden Anteil an den Betriebskosten und den Fernsprechgebühren der gemeinsamen Fernsprechzentrale insbesondere die Erstattung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz, die Erstattung von Ausgaben für 2 Zivildienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst und dgl.. Zu A II/1: Veranschlagt sind Chemikalien und sonstiger Laborbedarf sowie Mittel für die Durchführung von Untersuchungen durch externe Laboratorien (Dienstleistungen Dritter). Außerdem sind Mittel für die Ausarbeitung von EDV-Programmen durch Dritte, für die Vergütung von Dozenten im Rahmen der Aus- und Fortbildungen für Dritte und für die Prüfung des Jahresabschlusses veranschlagt. Zu A II/2.1: Personalaufwand für 48[4 kw]/(48[4 kw]) Beamte, 96,5[2 kw]/(96,5[2 kw]) Angestellte und 11/(11) Arbeiter einschließlich Zulagen sowie die Aufwendungen für 2 Zivildienstleistende. Veranschlagt sind auch Mittel für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, Aushilfen (auch Werkstudenten, Ferienpraktikanten u. dgl.) sowie Trennungsgeld, Fahrtkostenbeiträge, Fahrtkosten- und Verpflegungszuschüsse. 1 Arbeiter (MTArb 4 5a) ist Inhaber einer Dienstwohnung. Zu A II/2.2: Veranschlagt sind u.a. der Versorgungsaufwand für Beamte, Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte, Arbeiter und Aushilfen (Arbeitgeberanteile) sowie die Umlagen für die Zusatzversorgung und Beihilfen. Zu A II/3: Veranschlagt sind sämtliche Beschaffungen bis 409 EUR sowie die übrigen Abschreibungen (vgl. B II/2.2). Zu A II/4.1: Veranschlagt sind sämtliche Aufwendungen zur Unterhaltung und Wartung (auch EDV). Für den Unterhalt der Gebäude sind nur die geringwertigen Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmittel veranschlagt. Die sonstigen Bewirtschaftungskosten sind zentral bei Kap Staatsvermögen etatisiert. Zu A II/4.2: Veranschlagt sind neben dem allgemeinen Geschäftsbedarf u.a. Post- und Fernmeldegebühren, Reisekosten, Umzugs- und Verlegungskosten, Aus- und Fortbildungskosten für das eigene Personal, Gerätemieten, Aufwendungen für den Arbeitsschutz (Dienst- und Schutzkleidung), Kosten des Personalrates sowie die an das Landesamt für Besoldung und Versorgung zu erstattenden Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Besoldungs-, Vergütungs- und Entlohnungsangelegenheiten. Zu B I/2.1: Die Kosten für Baumaßnahmen und Bauunterhaltung sind bei Kap Staatlicher Hochbau veranschlagt. Zu B I/2.2: Veranschlagt sind die Investitionskosten ab 409 EUR für Maschinen und Geräte (einschl. EDV) im Rahmen von Ersatzund Ergänzungsbeschaffungen insbesondere zur Gewährleistung der Arbeits- und Laborsicherheit, zur Qualitätssicherung und zum Ausbau der Büro- und Laborautomation. 137

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