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3 Jörg Dickmanns Teamleiter Privat- und Geschäftskunden Tel.: 0421/ Fax.: 0421/ Mail: info@bkk-firmus.de

4 Inhalte Überlegungen der Politik über 2017 hinaus Rechengrößen und Beitragssätze Beitragszuschuss Fälligkeiten und Abgabetermine Beitragsnachweise Selbständige Beschäftigte Studenten Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Jahresarbeitsentgeltgrenze und Meldungen DEÜV-Bestandsprüfungsverfahren A1-Anragsverfahren Reform Mutterschutzgesetz Entgelttransparenzgesetz

5 Wohin geht die Reise in 2018??

6 Rechengrößen 2018 Entgeltgrenzen (in Euro) Geltungsbereich jährlich monatlich BBG RV/ALV West , ,00 Ost , ,00 BBG KV/PV West/Ost , ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) West/Ost ,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) West/Ost ,00 Geringverdienergrenze West/Ost 325,00 Geringfügigkeitsgrenze West/Ost 450,00 West , ,00 Bezugsgröße in der SV Ost KV/PV , ,00 Ost RV/ALV , ,00

7 Beitragssätze 2018 Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 % Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,0 %

8 Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld: Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2018 = 323,03 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2018 = 4.425,00 Euro x 7,3 % Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld: Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2018 = 309,75 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2018 = 4.425,00 Euro x 7,0 %

9 Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV BSG-Urteil vom PKV-versicherte Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber für ihre freiwillig GKV-versicherten Angehörigen keinen Beitragszuschuss mehr verlangen.

10 Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2018 = 56,42 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2018 = 4.425,00 Euro x 1,275 % Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2018 = 34,29 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2018 = 4.425,00 Euro x 0,775 %

11 Weitere Beitragssätze Arbeitslosenversicherung: 3,0 % Rentenversicherung: 18,6 % Pflegeversicherung: 2,55 % Insolvenzgeldumlage: 0,06 % Künstlersozialabgabe: 4,2 %

12 Fälligkeit der GSV-Beiträge 2018 Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Fällig bis Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Fällig bis

13 Nachweis der GSV-Beiträge 2018 Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Abgabe bis Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Abgabe bis

14 Bürokratieentlastungsgesetz BEG II Rückwirkend zum : Erleichtertes Beitragsberechnungsverfahren Seit dem kann in den Fällen, in denen der tatsächliche Wert für den laufenden Monat noch nicht bekannt ist, eine Beitragszahlung auf Grundlage des tatsächlichen Wertes des Vormonats erfolgen. Abweichungen zwischen der tatsächlichen Beitragsschuld für einen Monat und dem verwendeten Wert des Vormonats werden im Folgemonat ausgeglichen.

15 Beitragsbemessung für Selbständige Regelung bis Für die Beitragsberechnung wird immer der letzte Einkommensteuerbescheid zugrunde gelegt. Änderungen der Beitragsbemessung aufgrund eines neuen Steuerbescheides werden grundsätzlich für die Zukunft wirksam. Regelung ab Die Krankenkassenbeiträge werden (auf Basis des zuletzt erlassenen Steuerbescheids) zunächst vorläufig und später endgültig festgesetzt.

16 Beitragsbemessung für Selbständige Beispiel Martin Max ist seit Jahren selbstständig und gesetzlich krankenversichert. Aktuell werden die Beiträge auf Basis des aktuellsten Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2016 erhoben. Am wird der am vom Finanzamt für das Jahr 2017 ausgestellte Einkommensteuerbescheid eingereicht.

17 Beitragsbemessung für Selbständige Regelung ab Ab dem werden die Beiträge auf Basis des Einkommensteuerbescheides 2016 zunächst vorläufig erhoben. Ab dem wird der Einkommensteuerbescheid 2017 für die vorläufige Berechnung herangezogen. Endgültig festgesetzt werden die Beiträge für 2018 erst dann, wenn der Einkommensteuerbescheid 2018 vorgelegt wird. Dafür hat Martin Max bis zum Zeit.

18 Beschäftigte Studenten Versicherungspflicht neu geregelt Rund um die Beschäftigung von Studenten sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Das hierzu bereits seit 2004 existierende Rundschreiben wurde von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung überarbeitet. Anpassungen gab es u.a. in der Beurteilung, wann eine Beschäftigung als neben dem Studium ausgeübt und wie lange das Werkstudentenprivileg gilt.

19 Beschäftigte Studenten 20-Wochenstunden-Grenze Beispiel Studentenbeschäftigung (unbefristet) ab Wochenstunden 25 (davon 7 am Wochenende) Tage/Woche 5

20 Beschäftigte Studenten 20-Wochenstunden-Grenze Beurteilung Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig, obwohl sich die wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden den Erfordernissen des Studiums anpasst. Die Versicherungsfreiheit ist deshalb ausgeschlossen, weil bei Aufnahme der unbefristeten Beschäftigung absehbar ist, dass sie über einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen im Umfang von mehr als 20 Std./Woche ausgeübt werden wird.

21 Beschäftigte Studenten Ende der Hochschulausbildung Beispiel Studentenbeschäftigung (unbefristet) Letzte schriftliche Prüfung Postalisches Prüfungsergebnis

22 Beschäftigte Studenten Beurteilung Der Student hätte nach der alten Regelung nur bis zum als Werkstudent gegolten. Nach der neuen Sichtweise der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ist er Werkstudent bis zum

23 Anpassungen im Versicherungsrecht Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Seit dem können pauschal drei Jahre pro Kind als Vorversicherungszeit für die KVdR angerechnet werden. Folge: Der Zugang zur Pflichtmitgliedschaft in der KVdR wird einfacher.

24 Anpassungen im Versicherungsrecht Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit Seit dem besteht direkt von Beginn der Sperrzeit an Krankenversicherungspflicht (vorher: Krankenversicherungspflicht erst ab dem Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit).

25 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht Arbeitnehmer sind ab krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2017 (= ,00 Euro) als auch die JAE-Grenze 2018 (= ,00 Euro) überschreitet. Berufsanfänger mit einem Entgelt über der JAE-Grenze sind ab Beschäftigungsaufnahme krankenversicherungsfrei.

26 Neue Entscheidungshilfe Problem Rund um die Feststellung des JAE existierten zahlreiche Besonderheiten, die nicht zusammengefasst und übersichtlich strukturiert zu finden waren. Lösung Gleichartige Sachverhalte werden von allen Beteiligten gleich beurteilt.

27 Jahresmeldung 2017 Meldegrund 50 Abgabe der Jahresmeldung 2017 für Arbeitnehmer mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum: Meldezeitraum bei durchgehender Beschäftigung: Jahresmeldung entfällt bei Unterbrechungsmeldung, Sonstiger Meldung, Abmeldung

28 UV-Jahresmeldung 2017 Meldegrund 92 Abgabe der UV-Jahresmeldung 2017 für Arbeitnehmer spätestens bis zum: Meldezeitraum stets: Wichtig: Die UV-Jahresmeldung kann durch keine andere Meldung ersetzt werden.

29 UV-Jahresmeldung 2017 Beispiel Beschäftigung bei Arbeitgeber A AE 4.000,00 Euro AE 4.000,00 Euro AE 2.000,00 Euro Meldungen zur Sozialversicherung AE 4.000,00 Euro GD AE 4.000,00 Euro GD AE 2.000,00 Euro GD 30 UV-Jahresmeldung AE ,00 Euro GD 92

30 Unfallversicherung Elektronischer Lohnnachweis Abgabefrist für 2017: Spätestens bis zum Inhalt: Gefahrtarifstellen sowie die darauf entfallenden Unfallversicherungsentgelte, Arbeitsstunden und Arbeitnehmer.

31 Unfallversicherung Stammdatendienst Automatisierter Abgleich der für Unternehmen bei der DGUV hinterlegten Daten (z.b. Mitgliedsnummer oder Gefahrtarifstellen). Zeitpunkt: Vor Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises.

32 Kennzeichnung Saisonarbeitnehmer Ist-Zustand Seit 2013 besteht mit der obligatorischen Anschlussversicherung grundsätzlich ein durchgehender Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere bei Saisonarbeitnehmern ist es schwierig festzustellen, ob die obligatorische Anschlussversicherung zum Tragen kommt.

33 Kennzeichnung Saisonarbeitnehmer Lösung: Kennzeichnungspflicht ab 2018 Ab dem kommenden Jahr hat der Arbeitgeber bei der Anmeldung eines Beschäftigten mit anzugeben, ob es sich bei diesem um einen Saisonarbeitnehmer handelt.

34 Umfang der Meldepflichten Die Angabe zum Kennzeichen Saisonarbeitnehmer ist nur in Anmeldungen aufgrund des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses sowie der gleichzeitigen An- und Abmeldung (Abgabegründe 10 und 40) erforderlich. Die Angabe ist nur bei gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten und für Meldezeiträume ab dem erforderlich.

35 Umfang der Meldepflichten Die Angabe ist nicht erforderlich bei geringfügig Beschäftigten sowie bei Beschäftigten, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind (Personengruppen 109, 110, 190).

36 DEÜV-Bestandsprüfungsverfahren Ablauf ab Alle eingehenden DEÜV-Meldungen werden daraufhin überprüft, ob sie mit den Bestandsdaten der Einzugsstelle übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kann sie die fehlerhaften Werte direkt in der DEÜV-Meldung korrigieren.

37 DEÜV-Bestandsprüfungsverfahren Wurde eine Änderung vorgenommen, übermittelt die Einzugsstelle den Originaldatensatz (nebst Datenbausteine) zurück, sowie den neuen Datenbaustein Bestandsabweichung Meldeverfahren (DBBM), in dem die Änderung ausgewiesen ist. Dem Arbeitgeber ist es freigestellt, ob er die von der Einzugsstelle zurückübermittelte Änderung im System erfasst. In jedem Fall ist eine Storno- und Neumeldung zu vermeiden.

38 Maschinelles A1-Antragsverfahren Verzögerte stufenweise Einführung Ab Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung für eine in einem anderen EU-Staat abhängig beschäftigte Person kann vom Arbeitgeber maschinell bei der hierfür zuständigen Stelle beantragt werden.

39 Maschinelles A1-Antragsverfahren Ab Nach Verarbeitung und Prüfung des Antrags wird die A1-Bescheinigung von der zuständigen Stelle im PDF-Format erstellt und maschinell an den Arbeitgeber übermittelt. Ab Das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren wird obligatorisch.

40 Reform des Mutterschutzgesetzes Bereits in Kraft Kindesbehinderung: Wird beim Neugeborenen im Verlauf der achtwöchigen Schutzfrist nach der Geburt eine Behinderung festgestellt, verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf 12 Wochen. Fehlgeburt: Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten so lange Kündigungsschutz, als hätten sie ein lebendes Kind geboren.

41 Reform des Mutterschutzgesetzes Ab Personenkreis: Schülerinnen / Studentinnen werden in den Mutterschutz einbezogen. Aber: Eine Beendigung der Schutzfrist nach der Entbindung ist möglich.

42 Reform des Mutterschutzgesetzes. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beschäftigung bis Uhr möglich. Zudem wird das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot gelockert. Mutterschaftsgeld: Ändert sich die Höhe des Arbeitsentgelts während der Schutzfrist, wird auch die Höhe des Mutterschaftsgeldes angepasst. Die neue Entgelthöhe ist vom Arbeitgeber an die Krankenkasse zu übermitteln.

43 Entgelttransparenzgesetz Die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern beträgt im Durchschnitt 21 %. Um dies zu ändern, ist am das so genannte Entgelttransparenzgesetz EntgTranspG in Kraft getreten. Benachteiligungsverbot Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist eine Benachteiligung in Bezug auf Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen allein wegen des Geschlechts verboten.

44 Entgelttransparenzgesetz Individueller Auskunftsanspruch für alle Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Beispiel Die Vergleichsgruppe für das Bruttoentgelt umfasst sechs Beschäftigte des anderen Geschlechts, zwei zusätzlich angefragte Entgeltbestandteile betreffen jedoch nur drei der sechs Kollegen. Beurteilung Hinsichtlich der Vergleichsgruppe für das Bruttoentgelt wäre der Medianwert des anderen Geschlechts anzugeben, hinsichtlich der zwei zusätzlichen Entgeltbestandteile müsste die Auskunft unter Verweis auf den Datenschutz verweigert werden.

45 Entgelttransparenzgesetz Betriebliches Prüfverfahren Private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sind dazu aufgefordert, ihre Entgeltregelungen regelmäßig auf die Einhaltung des EntgTranspG zu überprüfen. Aber: Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung des betrieblichen Prüfverfahrens! Berichterstattung Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die (nach dem HGB) zur Fertigung eines Lageberichtes verpflichtet sind, müssen ab 2018 einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen. Als Anlage zum Lagebericht ist dieser Bericht für die Öffentlichkeit einsehbar.

46 Ihre Fragen?

47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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