Examinatorium Zivilrecht: Verbraucherrechte. Dr. Stefan Trommler.

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1 Examinatorium Zivilrecht: Verbraucherrechte Systematische Übersicht Dr. Stefan Trommler

2 Überblick A. Grundlagen D. Informationspflichten E. Weitere allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen F. Verbraucherschutz durch Einschränkung der Privatautonomie G. Unbestellte Waren und Leistungen gem. 241a BGB H. Verbundene und zusammenhängende Verträge I. Schuldnerverzug J. Schuldrecht BT Dr. Stefan Trommler # 2

3 A. Grundlagen des Verbraucherschutzrechts Formelle Selbstbestimmung (Akzeptanz vertraglicher Bindungen) <> Materielle Selbstbestimmung (Schutz des Schwächeren in Ungleichgewichtslagen) Schutz nicht generell, sondern punktuell Schutzzwecke: Sicherung der Entscheidungsfreiheit Schutz vor falschen Informationen Schutz bei komplexen Geschäften Schutzinstrumente: Informationspflichten des Unternehmers Widerrufsrecht des Verbrauchers Dr. Stefan Trommler # 3

4 I. Verbraucher, 13 BGB 1. Natürliche Person Maßgeblich ist, wer aus dem Rechtsgeschäft berechtigt/verpflichtet wird (Bote/Vertreter unbeachtlich) Bei Zusammenschlüssen natürlicher Personen (wenn Zusammenschluss keine juristische Person ist): Verbrauchereigenschaft für jede Person getrennt zu beurteilen Dr. Stefan Trommler # 4

5 Problem: Verbrauchereigenschaft der rechtsfähigen Außen- GbR E.A.: auch GbR kann Verbraucher sein Die GbRals solche ist zwar keine natürliche Person, kann aber ein Zusammenschluss natürlicher Personen sein, die analog 128 HGB akzessorisch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Setzt sich die GbR(die einen privaten Zweck verfolgt) aus natürlichen Personen zusammen, die alle Verbraucher sind, so kann deren Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht durch den Zusammenschluss entfallen. A.A.: der GbR kommt keine Verbrauchereigenschaft zu Die rechtsfähige GbR unterfällt 14 II BGB Dr. Stefan Trommler # 5

6 Problem: Existenzgründer Zeitliche Aufteilung: Geschäften zur Vorbereitung der Entscheidung, ob es zu einer Existenzgründung kommen soll: Person ist noch Verbraucher, 13 BGB Gründungsgeschäfte, die für die Geschäftsaufnahme notwendig sind: Existenzgründer handelt bereits in Ausübung seiner gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Tätigkeit und ist daher Unternehmer gem. 14 BGB Gleichstellung des Existenzgründers mit Verbrauchern: Gem. 513 BGB gilt aber nur im Anwendungsbereich der BGB sowie i.r.d. 358 II BGB (bei Existenzgründerdarlehen), nicht im übrigen BGB Dr. Stefan Trommler # 6

7 2. Abschluss eines Rechtsgeschäfts Auch wenn Rechtsgeschäft unwirksam ist/nicht zustande kommt 3. Überwiegend private Zweckrichtung Negativabgrenzung zu 14 BGB Gewerbliche Tätigkeit gem. 14 I BGB: selbständiges, planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt Auf Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an Beachte aber: Angehörige der freien Berufe (z.b. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte) zählen (aus historischen Gründen) nicht zu den Gewerbetreibenden. Dr. Stefan Trommler # 7

8 Selbständige berufliche Tätigkeit gem. 14 I BGB: Beruf ist jede erlaubte, sinnvolle, auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient Selbständigkeit = Handeln in eigener Verantwortung, auf eigene Rechnung und Gefahr selbstbestimmte Gestaltung von Inhalt, Zeit, Ort und Pensum der Arbeit Merkmal Selbständigkeit schließt Arbeitnehmer aus Abgrenzung von unternehmerischer und privater Sphäre: Aus Umständen erkennbare Zwecksetzung Außerachtlassung des objektiv verfolgten privaten Zwecks nur bei eindeutigen und zweifelsfreien Hinweisen für gewerbliches/selbständiges berufliches Handeln Darlegungs- und Beweislast: Verbraucher Dual-Use-Fälle : Schwerpunkt der Zwecksetzung Dr. Stefan Trommler # 8

9 II. Unternehmer, 14 BGB 1. Natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft 2. Abschluss eines Rechtsgeschäfts 3. Zweckrichtung Auch nebenberufliche Tätigkeiten und branchenfremde Rechtsgeschäfte Problem: Unternehmereigenschaft von ebay-verkäufern Zu beurteilen nach allgemeinen Grundsätzen und abhängig von den Umständen Pauschaler Hinweis ( Verkauf von privat ) ist ohne Aussagekraft Einstufung als Powerseller durch ebayhat hohe Indizwirkung(ebaykann selbst keine Qualifizierung als Unternehmer gem. 14 BGB vornehmen) Weitere Indizien: Zahl und Häufigkeit der durchgeführten Auktionen, Auktionsumsatz, Angebotspalette Dr. Stefan Trommler # 9

10 II. Einzelheiten der Abgrenzung Verbraucher-bzw. Unternehmereigenschaft kein allgemeiner Status, sondern abhängig vom Zweck bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts unbeachtlich: Vereinbarungen, subjektive Vorstellungen, individuelle Fähigkeiten oder Schutzbedürfnisse Ausschluss der Berufung auf Verbrauchereigenschaft Treu und Glauben: Scheinunternehmer (str.) Dr. Stefan Trommler # 10

11 I. Grundlagen 355 BGB enthält selbst kein Widerrufsrecht Widerrufsrecht als Gestaltungsrecht Rechtfertigung: erhöhte Schutzbedürftigkeit bei besonderen Betriebsformen ( 312b, 312c BGB) bei besonderen Vertragstypen ( 481 ff.; 491 ff.; 506ff.; 510; 650i BGB) Dr. Stefan Trommler # 11

12 I. Grundlagen Problem: Widerruf eines unwirksamen Rechtsgeschäfts? Dafür: Widerruf geht nicht wegen der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts ins Leere (vgl. Doppelwirkung im Recht: Anfechtung) Schutzzweck des Widerrufs nicht auf wirksame Verträge beschränkt Verbraucherschutz Dagegen: Wesensverschiedenheit von Anfechtung und Widerruf Gefahr der Umgehung der besonderen Vorschriften des Bereicherungsrechts Vermittelnde Ansicht nach Zweck der Nichtigkeitsnorm : Diene sie auch öffentlichen Zwecken und nicht lediglich der Privatautonomie, dürfe ein Verbraucher durch Gewährung des Widerrufsrechts nicht besser gestellt werden. Dr. Stefan Trommler # 12

13 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung eines Widerrufsrechts gem. 355 I 1, 312g I BGB (Prüfungsschema) 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrufsrechts Durch Vertrag (vgl. 312g II 1 BGB) oder Gesetz (vgl. 312g I, 485,495 I BGB,506,510 II, 514 II 1,515, 650l S. 1 BGB) b. Genereller Anwendungsbereich aa. Entgeltlicher Verbrauchervertrag, 312 I, 310 III BGB Problem: Entgeltlichkeit der Leistung des Unternehmers Kriterium richtlinienkonform weit auszulegen Irgendeine Leistung des Verbrauchers, auch an Dritte, genügt Gegenseitigkeit nicht erforderlich Dr. Stefan Trommler # 13

14 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich aa. Entgeltlicher Verbrauchervertrag Problem: Verbraucher übernimmt einseitige Leistungspflicht (Bürgschaft) E.A.: Entgeltlichkeit (-) kein Vertrag, nur einseitig verpflichtende Verbindlichkeit A.A.: Entgeltlichkeit (+) Richtlinie; weite Auslegung des Begriffs Entgeltlichkeit Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers bb. Keine Bereichsausnahme gem. 312 II VI BGB notariell beurkundete Verträge, 312 II Nr. 1 BGB (Belehrungspflicht des Notars nach 17 BeurkG) Immobiliengeschäfte, 312 II Nr. 2 BGB (allgemeine Formund Schutzvorschriften: 311b, 873, 925 BGB) Verbraucherbauverträge, 312 II Nr. 3 BGB Gegenstände des täglichen Bedarfs, 312 II Nr. 8 BGB Vertragsschlüsse an Automaten, 312 II Nr. 9 BGB Vollzogene Kleingeschäfte, 312 II Nr. 12 BGB Dr. Stefan Trommler # 14

15 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich aa. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, 312b BGB auch Verträge, die durch den Verbraucher selbst angebahnt wurden (beachte aber 312g II 1 Nr. 11 BGB) Es kommt nicht darauf an, wo der Verbraucher zum Vertragsschluss bestimmt wird, sondern wo der Vertrag abgeschlossen wird bzw. wo der Verbraucher sein Angebot abgegeben hat (beachte aber 312b I 1 Nr. 3 BGB Problem: Stellvertretung bei AGV auf Seiten des Verbrauchers: maßgeblich ist die Situation des Vertreters auf Seiten des Unternehmers: beachte 312b I 2 BGB; maßgeblich ist objektive Situation, nicht Kenntnis des Unternehmers Dr. Stefan Trommler # 15

16 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich aa. AGV, 312b BGB Problem: Situative Voraussetzungen bei Bürgschaftsvertrag EuGH( Dietzinger ): Prüfung der persönlichen und situativen Voraussetzungen beim Hauptschuldner Widerrufrecht bei der Bürgschaft nur, wenn diese zur Sicherung von Verpflichtungen aus einem Verbrauchervertrag bestimmt ist und eine Haustürsituation nicht nur beim Bürgen, sondern auch beim Hauptschuldner vorliegt. BGH: Widerrufsrechteines Bürgen gemäß 312g I BGB hängt nicht von der Verbrauchereigenschaft des persönlichen Schuldners oder einer auf diesen bezogenen besonderen Situation ab. bb. Fernabsatzvertrag, 312c BGB (P) Rechtsanwaltsvertrag Dr. Stefan Trommler # 16

17 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich d. Kein Ausschluss des Widerrufsrechts Ausnahmetatbestände gem. 312g II BGB Waren nach Kundenspezifikation, 312g II 1 Nr. 1 BGB (Ausnahme: Baukastensystem ) entsiegelte Aufnahmen oder Software, 312g II 1 Nr. 6 BGB (klar erkennbare Versiegelung, Klarsichtfolie genügt nicht) Waren und Finanzdienstleistungen, deren Preis Schwankungen unterliegt, 312g II 1 Nr. 8 BGB (Edelmetalle, Aktien, handelbaren Wertpapiere) öffentlich zugängliche Versteigerungen (vgl. 156 BGB), 312g II 1 Nr. 10 BGB (nicht durch AGB geregelte Internet- Auktionen, z.b. auf ebay) Dr. Stefan Trommler # 17

18 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich d. Kein Ausschluss 2. Widerrufserklärung, 355 ff. BGB a. Frist aa. Beginn Vertragsschluss, 355 II 2 BGB Verbrauchsgüterkaufverträge (als AGV/Fernabsatzverträge): Erhalt der Ware, 356 II Nr. 1 BGB nicht vor Belehrung, vgl. für AGV/Fernabsatzverträge 356 III 1 BGB Dr. Stefan Trommler # 18

19 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich d. Kein Ausschluss 2. Widerrufserklärung a. Frist aa. Beginn Sonderregeln zum Fristbeginn für einzelne Vertriebsformen/Vertragstypen: 356 ff. BGB AGV/Fernabsatzverträge 356 II Nr. 1 Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristiges Urlaubsprodukt, VermittlungsV, TauschsystemV 356a II, III 1, IV 1 Verbraucherdarlehensverträge 356b I, II 1, 2, III Ratenlieferungsverträge 356c I Unentg. DarlehensV/Finanzierungshilfen 356d S. 1 Verbraucherbauverträge 356e S. 1 bb. Dauer 14 Tage, 355 II 1 BGB rechtzeitige Absendung des Widerrufs, 355 I 5 BGB Dr. Stefan Trommler # 19

20 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich d. Kein Ausschluss 2. Widerrufserklärung a. Frist b. Erklärung, 355 I 2, 3 BGB Begründung nicht erforderlich, 355 I 4 BGB Textform nicht erforderlich Muster-Widerrufsformularfür AGV und Fernabsatzverträge, 356 I 1 BGB (P) Reicht kommentarlose Rücksendung der Ware? Dagegen: keine eindeutige Erklärung Dafür: eindeutige konkludente Erklärung, die nicht anders ausgelegt werden kann Besonderheiten bei einzelnen Vertragstypen: 356 ff. BGB 3. Kein Erlöschen des Widerrufsrechts a. Wegen Leistungserbringung, 356 IV, V BGB Dr. Stefan Trommler # 20

21 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich d. Kein Ausschluss 2. Widerrufserklärung a. Frist b. Erklärung 3. Kein Erlöschen a. Leistungserbringung b. Wegen Zeitablaufs AGV/FernabsV 356 III 2 12 Monate 14 Tage Tz.-WohnrechteV, V. über langfristiges Urlaubsprodukt, VermittlungsV, TauschsystemV 356a III 2 356a IV 2 3 Monate 14 Tage 12 Monate 14 Tage ImmobiliarVDV 356b II 4 12 Monate 14 Tage RatenlieferungsV 356c II 2 12 Monate 14 Tage Unentgeltliche DV/ Finanzierungshilfen 356d S Monate 14 Tage VerbraucherbauV 356e S Monate 14 Tage Beachte: ewiges Widerrufsrecht beim Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag Dr. Stefan Trommler # 21

22 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich d. Kein Ausschluss 2. Widerrufserklärung a. Frist b. Erklärung 3. Kein Erlöschen a. Leistungserbringung b. Wegen Zeitablaufs III. Rechtsfolgen Erlöschen des Erfüllungsanspruchs, 355 I 1 BGB Umwandlung in Rückabwicklungsverhältnis, 355 III 1 BGB Konkretisierungen: AGV/Fernabsatzverträge 357 Verträge über Finanzdienstleistungen Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträge, Tauschsystemverträge 357a 357b Ratenlieferungsverträge Verbraucherbauverträge 357c 357d Dr. Stefan Trommler # 22

23 I. Grundlagen II. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts 1. Widerrufsrecht a. Bestehen eines Widerrrufsrechts b. Genereller Anwendungsbereich c. Situativer Anwendungsbereich d. Kein Ausschluss 2. Widerrufserklärung a. Frist b. Erklärung 3. Kein Erlöschen a. Leistungserbringung b. Wegen Zeitablaufs III. Rechtsfolgen Höchstfristen i.r.d. Rückgewähr, 357 I, 357a I, 357c S. 1 BGB, beachte 355 III 2, 3 BGB Grundsatz: Pflicht zur Rücksendung; Ausnahmen: 357 V, VI 3 BGB Gefahrtragung, 355 III 4 BGB Kostentragung Hinsendung: 357 II 1, 357c S. 1 BGB Rücksendung: 357 VI 1, 357c S. 2 BGB Zurückbehaltungsrecht, 357 IV 1 BGB Wertersatzanspruch des Unternehmers, 357 VII IX BGB Dr. Stefan Trommler # 23

24 D. Informationspflichten Kategorienbildung: Schutzzweck Willensbildung beim Vertragsschluss Aufklärung über vertragliche Rechte Zeitpunkt vor Abgabe von Willenserklärungen (vgl. Art. 246a 4 I EGBGB; 312j II BGB; 482 I 1 BGB) während einer vertraglichen Beziehung (vgl. 493 BGB) Gegenstand Vertragsgegenstand ( 312a II 1 BGB, Art. 246 I Nr. 1 EGBGB) Vertragspartner ( 312a II 1 BGB, Art. 246 I Nr. 2 EGBGB) geschuldete Leistung ( 312a II 1 BGB, Art. 246 I Nr. 3 EGBGB) Vertragslaufzeit ( 312a II 1 BGB, Art. 246 I Nr. 6 EGBGB; 493 II BGB) besondere Vertriebsformen ( 312d I 1 BGB, Art. 246a EGBGB) elektronischer Geschäftsverkehr, 312i, 312j BGB Dr. Stefan Trommler # 24

25 D. Informationspflichten Rechtsfolgen bei der Verletzung von Informationspflichten: Materielle Privilegierung des Verbrauchers, 357 VI-VIII BGB Fristbeginn i.r.d. Widerrufs, vgl. 356 III 1, 356a III 1, IV 1, 356b II 1, 2, 356c I, 356d S. 1, 356e S. 1 BGB (Vor-) vertragliche Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Nebenpflicht gem. 241 II BGB Dr. Stefan Trommler # 25

26 D. Informationspflichten E. Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen Telefonanrufe, 312a I BGB Entgelte, 312a III V BGB Dokumentationspflichten, 312f BGB Kündigung und Vollmacht, 312h BGB F. Verbraucherschutz durch Einschränkung der Privatautonomie Verbot der Abweichung bzw. Umgehung von verbraucherschützenden Vorschriften, vgl. 312k I; 361 II; 476 I; 487; 512; 650o; 655e BGB Sonderbestimmungen für die Kontrolle von AGB in Verbraucherverträgen, vgl. 310 III BGB Dr. Stefan Trommler # 26

27 D. Informationspflichten E. Verbraucherverträge F. Privatautonomie G. Unbestellte Waren und Leistungen, 241a BGB I. Persönlicher Anwendungsbereich II. Sachlicher Anwendungsbereich Ware oder sonstige Leistung Unbestellt (P) Gattungskauf: Anwendbarkeit bei wissentlicher Falsch- bzw. aliud-lieferung (P) Anwendbarkeit bei irrtümlicher Falsch- bzw. aliud- Lieferung III. Rechtsfolgen Ausschluss vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche (P) Dingliche Rechtslage Dr. Stefan Trommler # 27

28 D. Informationspflichten E. Verbraucherverträge F. Privatautonomie G. Unbestellte Waren/Leistungen H. Verbundene und zusammenhängende Verträge, BGB I. Grundkonstellation Vertrag über Lieferung von Waren / Erbringung von Dienstleistungen B A Verbraucherdarlehensvertrag Auszahlung Darlehensvaluta C Dr. Stefan Trommler # 28

29 D. Informationspflichten E. Verbraucherverträge F. Privatautonomie G. Unbestellte Waren/Leistungen H. Verbundene Verträge I. Grundkonstellation II. Vorliegen verbundener Verträge, 358 III BGB III. Widerrufsdurchgriff, 358 I, II BGB Erstreckung der Rechtsfolgen des Widerrufs des finanzierten Geschäfts oder des Verbraucherdarlehensvertrags auf den jeweils anderen Vertrag Beachte: 358 BGB räumt kein Widerrufsrechtein, sondern setzt es voraus Rückabwicklung gem. 358 IV BGB IV. Einwendungsdurchgriff, 359 BGB Erfasstnicht nur Einreden, sondern auch rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen aus dem finanzierten Vertrag V. Rückforderungsdurchgriff Dr. Stefan Trommler # 29

30 D. Informationspflichten E. Verbraucherverträge F. Privatautonomie G. Unbestellte Waren/Leistungen H. Verbundene Verträge I. Schuldnerverzug, 286 BGB Besondere Vorgaben für eine Mahnung gegenüber einem Verbraucher gem. 286 I 1 BGB Besonderheiten bei Entgeltforderungen gem. 286 III BGB Höhe des Verzugszinssatzes gem 288 I 2 BGB (nicht 288 II BGB) Dr. Stefan Trommler # 30

31 D. Informationspflichten E. Verbraucherverträge F. Privatautonomie G. Unbestellte Waren/Leistungen H. Verbundene Verträge I. Schuldnerverzug J. Verbraucherschutz im Schuldrecht BT I. Verbrauchsgüterkaufvertrag, 474 ff. BGB Leistungszeit, 475 I BGB Maßgaben für die Anwendung der Gefahrtragungsregelgem. 447 I BGB, vgl. 475IIBGB Besonderheiten der Nacherfüllung, 439III, 475IV, V BGB Verbot abweichender Vereinbarungen gem. 476 BGB Beweislastumkehr gem. 477 BGB Sonderbestimmungen für Garantien gem. 479 BGB Rückgriff innerhalb einer Lieferkette gem. 445a, 445b, 478 BGB Dr. Stefan Trommler # 31

32 D. Informationspflichten E. Verbraucherverträge F. Privatautonomie G. Unbestellte Waren/Leistungen H. Verbundene Verträge I. Schuldnerverzug J. Schuldrecht BT I. Verbrauchsgüterkaufvertrag II. Verbraucherbauvertrag, 650i ff. BGB Zweck der Schutzvorschriften Verbraucherschützende Instrumente: Textformerfordernis gem. 650i II BGB Vorvertragliche Informationspflichten (Baubeschreibung) gem. 650j BGB Anforderungen an den Vertragsinhalt gem. 650k BGB Widerrufsrechtgem. 355 I 1 BGB i.v.m. 650l S. 1 BGB mit Regelungen in 356e, 357d BGB Sonderregelung für Abschlagszahlungen gem. 650m BGB weitgehend zwingender Charakter gem. 650o BGB Dr. Stefan Trommler # 32

33 D. Informationspflichten E. Verbraucherverträge F. Privatautonomie G. Unbestellte Waren/Leistungen H. Verbundene Verträge I. Schuldnerverzug J. Schuldrecht BT I. Verbrauchsgüterkaufvertrag II. Verbraucherbauvertrag III. Verbraucherdarlehensvertrag, 491 ff. BGB Zweck der Schutzvorschriften Verbraucherschützende Instrumente: Informationspflichten vor Vertragsschluss ( 491a BGB) und während des Vertrags ( 493 BGB) Anforderungen an den Vertragsabschluss gem. 492 BGB Widerrufsrecht gem. 495 I BGB Weitere Schutzbestimmungen gem. 496 ff. BGB 655a ff. BGB für Darlehensvermittlungsverträge IV. Teilzeit-Wohnrechteverträge u. Ä., 481 ff. BGB Zweck der Schutzvorschriften Verbraucherschützende Instrumente: Vorvertragliche Informations-und Verhaltenspflichten gem. 482 ff. BGB Anforderungen an den Vertragsabschluss gem. 484 BGB Widerrufsrecht gem. 485 BGB Anzahlungsverbot gem. 486 BGB Dr. Stefan Trommler # 33

34 D. Informationspflichten E. Verbraucherverträge F. Privatautonomie G. Unbestellte Waren/Leistungen H. Verbundene Verträge I. Schuldnerverzug J. Schuldrecht BT I. Verbrauchsgüterkaufvertrag II. Verbraucherbauvertrag III. Verbraucherdarlehensvertrag IV. Teilzeit-Wohnrechtevertrag V. Finanzierungshilfen gem. 506 ff. BGB und Ratenlieferungsverträge gem. 510 BGB VI. Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen gem. 514 f. BGB VII. Gewinnzusagen, 661a BGB Dr. Stefan Trommler # 34

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