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1 BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbb Vortrag: Praxishinweise und Handlungsempfehlungen zur Umsatzsteuer bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen 1

2 Vortrag: Praxishinweise und Handlungsempfehlungen zur Umsatzsteuer bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen BKF Bezirksverband Karlsruhe Karlsruhe 27. April 2016 Wp/StB Dipl.-Finanzwirt (FH) Helmut Meng, MBA M.Sc. Energiewirtschaft 2

3 Vorstellung Unternehmen Agenda Bisherige Umsatzsteuer-Rechtslage für öffentlich-rechtliche Einrichtungen Neue Umsatzsteuer-Rechtslage für öffentlich-rechtliche Einrichtungen ( 2b UStG) Diskussion und offene Punkte 3

4 200 starke Kollegen für Ihren Erfolg. BW PARTNER stellt sich vor. Löwenstark an Ihrer Seite. 4

5 Die PARTNER. 8 Partner, 200 Mitarbeiter in Deutschland 5 Standorte: Stuttgart, Mannheim, Baden-Baden, Döbeln, Oschatz in der Schweiz 1 Standort: Zug langjähriger Mitarbeiterstamm 5

6 Unsere Marktposition. eine von wenigen größeren mittelständischen Kanzleien im Raum Stuttgart unter den 30 Top-Kanzleien in Deutschland Wachstumsstrategie: Organisch und durch Zukauf Mitglied im internationalen Empfehlungsverbund Auszeichnungen: 6

7 Werdegang Geboren 1960 Dipl.-Finanzwirt (FH) Helmut Meng MBA, M.Sc., Wp, StB Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Ludwigsburg Sachbearbeiter beim Finanzamt Reutlingen Assistent in der Steuerabteilung bei SCHITAG Stuttgart Seit 1991 Steuerberater Steuerberater bei SCHITAG (Ernst & Young AG), Stuttgart Seit 1995 Wirtschaftsprüfer stv. Niederlassungsleitung Steuerabteilung Wibera AG/PWC, Stuttgart Studium an der GSBA Zürich und SUNY, Albany USA (MBA) Gesellschafter-Geschäftsführer der GPP Treuhand GmbH Süd, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart Partner bei Becker, Büttner, Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Studium an der RWTH Aachen/westfälische Wilhelmsuniversität Münster (M.Sc. Energiewirtschaft) Seit 2010 Partner bei BW-Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart 7

8 Unsere Mandanten Kommunen Stadtwerke Zweckverbände Landkreise Stiftungen Genossenschaften Eigengesellschaften Privatwirtschaftliche Unternehmen 8

9 Bespielhafte Tätigkeiten für Kommunen Abschlusserstellung Steuerdeklaration/Betriebsprüfung Steueroptimierung (insbesondere Vorsteuern, Querverbund) Vermögensplanabrechnung Überleitung Kameralistik - Doppik Umstellung neues kommunales Haushaltswesen Ausgliederung/Neugründung/Beteiligung Konzessionsvergabe/-gestaltung /-Netzbewertung /strategische Beratung Gebührenkalkulation Entwicklung energiewirtschaftliche Gesamtkonzepte 9

10 Bespielhafte Tätigkeiten für Stadtwerke Abschlusserstellung/-prüfung Steuerdeklaration/Betriebsprüfung Steueroptimierung (Straßenbeleuchtung, Abwasserbereich, steuerlicher Querverbund, etc.) Strom-/Energiesteuer/EEG-/KWKG-Fragen Umstrukturierung/Ausgliederung im Konzern Netznutzungsentgeltkalkulation Konzessionswettbewerb /-gestaltung /-Netzbewertung /strategische Beratung Gebührenkalkulation Entwicklung energiewirtschaftliche Ansätze ( Zukunft Stadtwerke ) 10

11 Vorstellung Unternehmen Agenda Bisherige Umsatzsteuer-Rechtslage für öffentlich-rechtliche Einrichtungen Neue Umsatzsteuer-Rechtslage für öffentlich-rechtliche Einrichtungen ( 2b UStG) Diskussion und offene Punkte 11

12 Umsatzsteuerentstehung Umsatzsteuerbarkeit Umsatzsteuerpflicht Umsatzsteuer entsteht 12

13 Umsatzsteuerbarkeit ( 1 Abs. 1 UStG) Vorgang ist steuerbar Lieferung oder Sonstige Leistung Unternehmer Inland gegen Entgelt = Leistungsaustausch Im Rahmen seines Unternehmens Vorgang ist nicht steuerbar, wenn eines der Tatbestandsmerkmale nicht vorliegt 13

14 Unternehmer Grundsatz, 2 Abs. 1 UStG Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständige Ausübung nachhaltige Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht Gewinnerzielung erforderlich 14

15 Umsatzsteuerbarkeit ( 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Vorgang ist steuerbar Lieferung oder Sonstige Leistung Unternehmer (bisher) Nur im Rahmen eines BgA ( 4 KStG)! oder Im Rahmen eines LuF Inland gegen Entgelt = Leistungsaustausch Im Rahmen seines Unternehmens 15

16 Prüfschema für BgA bei Ertragsteuern Hoheitsbetrieb ( 4 Abs. 5 KStG) Nein Land- & Fortwirtschaft Ja Ja Nein Verpachtungs- BgA, 4 Abs. 4 KStG Vermögensverwaltung (Betriebsaufspaltung beachten) Nein Ja Ja Prüfung des Pächterumsatzes Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen Ja Selbständige Einrichtung: abgrenzbare, besondere Organisationsform Nein Nein Kein BgA Immer wenn: Umsatz größer Umsatz kleiner Ja Wirtschaftlich & nachhaltig / von einigem Gewicht Ja Umsatz größer (35 T ) Umsatz kleiner (35 T ) Ja Betrieb gewerblicher Art => wird für USt übernommen Wettbewerb? 16 Ja Nein

17 Unternehmer i.s.d. UStG nur im Rahmen eines BgA oder LuF Unternehmerisch tätig Nicht unternehmerisch tätig BgA oder LuF Vermögens -verwaltung Hoheitsbetrieb 17

18 Abgrenzung Unternehmer Kommune Eigen- /Regiebetrieb Eigen- /Regiebetrieb Eigen- /Regiebetrieb Nur die Kommune ist Unternehmer - sie gibt nur eine Gesamt-Umsatzsteuererklärung für alle BgAs ab! Kein Unternehmer, da rechtlich nicht selbständig (nur organisatorisch) Der EB tritt nach außen stets im Namen und für Rechnungen der Kommune auf. Kommune beteiligt an Zweckverband öffentl. rechtl. Anstalt GmbH Selbständiger Unternehmer er/sie gibt eine eigene Umsatzsteuererklärung ab! 18

19 2 Abs. 3 Satz 1 UStG Art. 13 MwStSystmRL 2 Abs. 3 UStG Die jpdör sind nur im Rahmen ihrer BgA ( 1 Abs. 1 Nr. 6, 4 KStG) und land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe gewerblich oder beruflich tätig Art. 13 MwStSystRL Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts gelten nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Umsätzen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben erheben. Falls sie solche Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, gelten sie für diese Tätigkeiten oder Umsätze jedoch als Steuerpflichtige, sofern eine Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. 19

20 Abweichende Rechtsprechung zur deutschen Finanzverwaltung Unternehmereigenschaft auch bei Vermögensverwaltung möglich Nachhaltige und entgeltliche Tätigkeit auf privatrechtlicher Grundlage = immer unternehmerisch Tätigkeit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage = unternehmerisch, wenn jpdör im potenziellen (nicht rein theoretischen) Wettbewerb zu privaten Wirtschaftsteilnehmer Beistandsleistungen (Umsätze zwischen jpdör) = umsatzsteuerbar, wenn Wettbewerb zu privaten Wirtschaftsteilnehmer besteht 20

21 Reaktion der Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung Finanzverwaltung: Grundsatz Anwendung des Gesetzeswortlauts der deutschen Rechtslage des 2 Abs. 3 UStG oder einheitliches Wahlrecht Anwendung der Rechtsprechung:» Aber: Alles oder Nichts kein Rosinenpicken = Beschränkung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen nicht zulässig! 21

22 Vorstellung Unternehmen Agenda Bisherige Umsatzsteuer-Rechtslage für öffentlich-rechtliche Einrichtungen Neue Umsatzsteuer-Rechtslage für öffentlich-rechtliche Einrichtungen ( 2b UStG) Diskussion und offene Punkte 22

23 Umsatzsteuerbarkeit ( 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Vorgang ist steuerbar Lieferung oder Sonstige Leistung Unternehmer (neu) Ausnahme 2b UStG! Rückausnahme 2b UStG! Inland gegen Entgelt = Leistungsaustausch Im Rahmen seines Unternehmens 23

24 Unternehmereigenschaft in jedem Bereich möglich BgA bzw. LuF Vermögensverwaltung Hoheitsbetrieb Nicht unternehmerisch tätig unternehmerisch tätig Es sei denn, 2 b UStG Ausnahmen greifen 24

25 Prüfungsschema 2b UStG 25

26 Anwendungszeitpunkt Übergangsregelung - 27 Abs. 22 UStG - Altes Recht 2 Abs. 3 UStG Neues Recht 2 b UStG, aber - Wahlrecht Einmalige Erklärung bis Beschränkung des Wahlrechts auf einzelne Tätigkeitsbereiche nicht zulässig Alles oder nichts Kein Rosinenpicken - Einmaliger Widerruf der Erklärung Ab nur neues Recht 2 b UStG anwendbar Altes Recht Altes Recht Kein Antrag Antrag Neues Recht Neues Recht Altes Recht Antrag Widerruf Neues Recht Altes Recht Antrag Widerruf Neues Recht Altes Recht Antrag Widerruf Neues Recht

27 Notwendige Schritte für 2016 Durchsicht auf welcher Rechtsgrundlage die Einnahmen im Haushalt erbracht wurden Privatrechtliche Grundlage Öffentlich-rechtliche Grundlage BgA Vermögensverwaltung oder unter der BgA-Grenze Bisher: hoheitlich Keine USt & keine VSt Künftig grds.: Keine USt & keine VSt Prüfung: Was ist vorteilhafter (USt.-Belastung oder VSt.-Überhang)? Antrag bis ob altes Recht beibehalten werden soll Keine Beschränkung des Wahlrechts auf einzelne Tätigkeit möglich = alles oder nichts! Unter bestimmten Voraussetzungen evtl. ö-r Gestaltung möglich, so dass Keine USt & keine VSt Bisher: Keine USt & keine VSt Künftig grds.: USt & VSt (gilt nicht, wenn z.b. steuerfrei oder formale Voraussetzungen nicht vorliegen) Unter bestimmten Voraussetzungen evtl. vertragliche Gestaltung möglich, so dass USt & VSt (+) 27

28 Fazit - Noch viele offene Fragen Viele Unterfragen bzw. Folgefragestellungen zu den unbestimmten Rechtsbegriffen des 2b UStG ergeben sich. Exakte Abgrenzung zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Grundlage? Wann genau liegen größere Wettbewerbsverzerrungen vor? BMF-Schreiben kommt evtl. bis Ende des Jahres! 28

29 Offene Fragen - Ausblick 29

30 Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit! BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Ansprechpartner: WP/StB Dipl.-Finanzwirt (FH) Helmut Meng, MBA M.Sc. Tel / Hauptstraße Stuttgart 30

31 Haftung für Inhalte dieser Seminarunterlage Die hier abgedruckten Inhalte können nur einen allgemeinen Überblick geben, jedoch in einschlägigen Fällen eine eingehende Beratung nicht ersetzen. Auch sind stets die Umstände des Einzelfalls zu würdigen. Bitte zögern Sie daher nicht, uns auf konkrete Einzelheiten und die Auswirkungen der einzelnen Punkte für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen anzusprechen. Die Seminarunterlage wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Wir können dessen ungeachtet keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vorstehenden Inhalte übernehmen. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hauptstraße Stuttgart (Vaihingen) Telefon +49 (0)711/ Telefax +49 (0)711/

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