Lärmgutachten für den Veranstaltungsbetrieb. "Stuntman für einen Tag" Alte Poststraße 80 Schermbeck

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1 afi B6260 Lärmgutachten für den Veranstaltungsbetrieb "Stuntman für einen " Alte Poststraße 80 Schermbeck

2 afi Lärmgutachten für den Veranstaltungsbetrieb "Stuntman für einen " Alte Poststraße 80 Schermbeck Auftraggeber: You Stunt Concepts GmbH An der Voßkuhle Schermbeck Auftragnehmer: afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstr Haltern am See Tel.: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Arno Flörke Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker Steffen Flörke-Sowa Haltern am See, 20. August 2012 Dipl.-Ing. Arno Flörke

3 III INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Zusammenfassung IV 2 Einleitung Aufgabenstellung Verwendete Unterlagen 1 3 Grundlagen Allgemeine Grundlagen Berechnungsmethodik 4 4 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht 6 5 Immissionsorte 7 6 Hindernisse 7 7 Schallemissionen Betriebsablauf und Schallemissionen Gewerbe Betriebsablauf Schallemissionen Schallemissionen Verkehrslärm 11 8 Schallimmissionen Zusatzbelastungen Vorbelastungen Auswirkungen auf den Verkehrslärm der öffentlichen Straßen 12 9 Schlussfolgerung Qualität der Prognose 14 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage I: Anlage II: Anlage III: Anlage IV: Anlage V: Emissionsdaten Gewerbe Emissionsdaten Verkehr Beurteilungspegel Gewerbe Beurteilungspegel Verkehrlärm Bestand Beurteilungspegel Verkehrlärm Planung KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Übersichtsplan Karte 2 Lageplan Immissionsorte Karte 3 Lageplan Schallquellen Gewerbe Karte 4 Lageplan Schallquellen Verkehr Karte 5 Schallimmissionsplan Gewerbe Karte 6 Schallimmissionsplan Gewerbe

4 IV 1 Zusammenfassung Die You Stunt Concepts GmbH, Schermbeck plant auf dem Gelände der ehem. Zigelfabrik Iduna Hall in Schermbeck im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 47 die Durchführung von Workshops zum Erleben der Arbeit eines Stuntman und die Erstellung eines Films in Kleingruppen. Bei der Durchführung der Workshops werden Geräusche durch Fahrzeugfahrten, Einsatz von Gebläsen und Pyrotechnik sowie durch die Menschen auf dem Gelände erzeugt. Die Betriebsfläche liegt in der westlichen Teilfläche GE II des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 47. In dieser Teilfläche sind Betriebe der Abstandsklassen I-VI nicht zulässig. Es ist deshalb nachzuweisen, dass zum einen der Betrieb, der nicht in der Abstandsliste aufgelistet ist, in den Abstandsklassen V bis VII eingeordnet werden kann und zum anderen, dass an den nächstgelegenen Immissionsorten keine relevanten Geräuschimmissionen zu erwarten sind. Die You Stunt Concepts GmbH, Schermbeck hat deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. Im Umfeld des Gewerbegrundstückes liegen Gebäude im Außenbereich, die wie Mischgebiet beurteilt werden. Nördlich des Grundstückes wird in dem in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 47 Mischgebiet ausgewiesen. Zusätzlich wird ein Immissionsort in 100 m Abstand zur Betriebsfläche untersucht, um das planungsrechtliche Kriterium der Gliederung des Gebietes nach Abstandserlass beurteilen zu können. Der geplante Betriebsablauf kann der Anlage I entnommen werden. Abweichend von der Betriebsbeschreibung werden folgende pessimistische Ansätze getroffen: Anfahrt 80 Pkw (Mitarbeiter und Kunden) 7-8 Uhr Abfahrt 80 Pkw (Mitarbeiter und Kunden) lauteste stunde 2 Stunden kontinuierliche Pkw-Schleuderfahrten bei trockener Fahrbahnoberfläche. 60 Simulationen für Kugeleinschläge mittels Pyrotechnik je 120 Sprünge auf ein Sprungkissen 8 Stunden Filmaufnahmen je. Bei den Filmaufnahmen ist das Schießen mit einer Schreckschusswaffe das maßgebliche Geräusch. Ansatz: 100 Schüsse/. 40 permanent rufende Personen auf dem Gelände über 8 h. Ergebnisse Gewerbelärm Die Aktivitäten während der Stuntman Workshops inkl. der Fahrzeugverkehre werden an den nächstgelegenen Wohngebäuden und auch im nördlich geplanten MI Gebiet die Immissionsrichtwerte tags von 60 db(a) und nachts von 45 db(a) der TA-Lärm für Mischgebiete um mindestens 6 db unterschritten. Die höchsten Immissionen tags sind in dem neu geplanten Mischgebiet im B-Plangebiet 47 mit 48,6 db(a) tags und 27,4 db(a) nachts zu erwarten. Damit werden an den nächstgelegenen Wohngebäuden die Immissionsrichtwerte nachts der TA-Lärm um mindestens 6 db unterschritten. Schallschutzmaßnahmen sind lediglich bei evtl. geplanten Filmvorführungen nach 22 Uhr erforderlich. Durch die Wahl der Wandmaterialien, des Dachaufbaus und der Türen ist sicherzustellen, dass die Schallemissionen der abstrahlenden Fassadenflächen einen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 55 db(a) nicht überschreiten. Die Dach- und Wandmaterialien sind auf die geplante Aufführungeslautstärke abzustimmen. Konflikte durch Geräuschimmissionen und kurzzeitige Geräuschspitzen sind nicht zu erwarten. In einem Abstand von 100 m zu der Betriebsfläche wird tags ein Beurteilungspegel von 46,4 db(a) und nachts von 24,2 db(a) zu erwarten sein. In diesem Abstand werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für reine Wohngebiete von 50 db(a) tags und 35 db(a) nachts eingehalten. Damit kann das geplante Gewerbe in die Abstandsklasse VII des Abstandserlasses NRW eingestuft werden. Damit ist auch die planungsrechtliche

5 V Anforderung entsprechend der textlichen Festsetzung Nr erfüllt, dass in der Teilfläche Betriebe und Anlagen der Abstandsklasse I-VI unzulässig sind. Ident Immissionsorte rel. Höhe über Grund (m) Beurteilungspegel [db(a)] tags lauteste stunde) I001 Alte Poststraße I001 Alte Poststraße I002 Alte Poststraße I002 Alte Poststraße I003 Alte Poststraße I003 Alte Poststraße I003 Alte Poststraße I004 Alte Poststraße I004 Alte Poststraße I005 MI I006 Testabstand 100m : Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten Vorbelastungen an den Gebäuden brauchen entsprechend Abs der TA-Lärm nicht berücksichtigt werden, da die prognostizierten Beurteilungspegel an den Immissionsorten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm um mehr als 6 db unterschreiten. Ergebnisse Verkehrslärm Der Verkehr des Gewerbes mischt sich auf der Maassenstraße mit dem vorhandenen Straßenverkehr. Auf der Maassenstraße werden durch das Gewerbe die Geräuschemissionen und damit auch die Geräuschimmission nicht relevant zunehmen. Auf der Alten Poststraße ist die heute bestehende Verkehrsbelastung so gering, dass sich die neuen Verkehre dort insbesondere nachts nicht mit den bestehenden Verkehren vermischen werden. Bei den angenommenen Abfahrt der Fahrzeuge von dem Gelände in der zeit werden sich die nächtlichen Geräuschimmissionen um 3 db erhöhen. Allerdings werden an allen Immissionsorten auch mit den neuen Verkehren die Lärmimmissionsgrenzwerte für Mischgebiete der 16. BImSchV von 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts unterschritten. Damit sind keine Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen erforderlich. Immissionsort Geschoss Bestand Planung Differenz Bezeichnung db(a) db(a) db(a) db(a) db db Alte Poststraße 91 EG 57,3 49,2 57,7 52,3 0,4 3,1 Alte Poststraße OG 57,1 49,0 57,5 52,1 0,4 3,1 Alte Poststraße 93 EG 57,5 49,3 57,8 52,4 0,3 3,1 Alte Poststraße OG 57,3 49,1 57,6 52,1 0,3 3 Alte Poststraße 95 EG 58,2 49,8 58,5 52,6 0,3 2,8 Alte Poststraße OG 58,4 49,8 58,6 52,5 0,2 2,7 Alte Poststraße OG 58,2 49,5 58,5 51,9 0,3 2,4 Alte Poststraße 100 EG 55,4 45,7 55,4 46,1 0 0,4 Alte Poststraße OG 56,6 46,8 56,6 47,3 0 0,5 Tabelle 1-2: Schallimmissionspegel des Straßenverkehrs für die Bestand und Planung

6 1 2 Einleitung 2.1 Aufgabenstellung Die You Stunt Concepts GmbH, Schermbeck plant auf dem Gelände der ehem. Zigelfabrik Iduna Hall in Schermbeck im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 47 die Durchführung von Workshops zum Erleben der Arbeit eines Stuntman und die Erstellung eines Films in Kleingruppen. Bei der Durchführung der Workshops werden Geräusche durch Fahrzeugfahrten, Einsatz von Gebläsen und Pyrotechnik sowie durch die Menschen auf dem Gelände erzeugt. Die Betriebsfläche liegt in der westlichen Teilfläche GE II des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 47. In dieser Teilfläche sind Betriebe der Abstandsklassen I-VI nicht zulässig. Es ist deshalb nachzuweisen, dass zum einen der Betrieb, der nicht in der Abstandsliste aufgelistet ist, in den Abstandsklassen V bis VII eingeordnet werden kann und zum anderen, dass an den nächstgelegenen Immissionsorten keine relevanten Geräuschimmissionen zu erwarten sind. Die You Stunt Concepts GmbH, Schermbeck hat deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. Auf Grundlage der Betriebsbeschreibung des Auftraggebers werden die zukünftigen Schallquellen des Betriebes ermittelt, mittels einer EDV-gestützten Ausbreitungsrechnung die Geräuschimmissionen an den umliegenden Immissionsorten berechnet und die Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm verglichen. 2.2 Verwendete Unterlagen Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm, Bonn, 26. August 1998 DIN ISO Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz Verkehrslärmschutzverordnung, 1990 DIN Schallschutz im Städtebau, 2002 Beiblatt 1 zur DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau. Berechnungsverfahren. Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, 2007 RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990 VDI 3724 VDI-Richtlinie 3724: Beurteilung der durch Freizeitaktivitäten verursachten und von Freizeiteinrichtungen ausgehenden Geräusche, Entwurf Februar 1989, zurückgezogen Juli 2003 Geräuschmessungen Schleuderfahrten mit Pkw, afi 2012 Geräuschmessungen Sprengungen mit Pyrotechnik, afi 2012 Geräuschmessungen Schussgeräusche mit Schreckschusswaffe, afi 2012 Geräuschmessungen Sprung in Sprungkissen, afi 2012

7 2 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Grundlagen Frequenz und Schalldruckpegel Eine Schallwelle entsteht dadurch, dass Luftteilchen aus ihrer Gleichgewichtslage gebracht werden und Druckschwankungen verursachen. Der größte Schwingungsausschlag (Amplitude) p als Maß der Druckschwankungen in der Einheit Pascal (Pa) und die Frequenz f (Anzahl der Druckschwankungen pro Sekunde) in der Einheit Hertz (Hz) sind die beiden charakteristischen Größen einer Schallwelle. Eine Schallwelle mit nur einer Frequenz wird als Ton bezeichnet, die Überlagerung von Schallwellen vieler verschiedener Frequenzen und verschiedener Amplituden als Geräusch oder, wenn es als lästig empfunden wird, üblicherweise als Lärm. Wird ein Geräusch in seine Frequenzteile zerlegt, so erhält man das Frequenzspektrum. Die Schalldruckempfindlichkeit des Ohres reicht von 20 x 10-6 Pa (Hörschwelle bei Hz, mit P o bezeichnet) bis etwa 20 Pa (Schmerzschwelle), was einem Empfindlichkeitsbereich von 1: entspricht. Um derart große Zahlen in den Berechnungen zu vermeiden, wurde ein logarithmischer Maßstab und in diesem Zusammenhang der Schalldruckpegel L (kurz: Schallpegel) mit der Recheneinheit db (Dezibel) eingeführt. Auf dieser Skala reicht dann die Empfindlichkeit des Ohres von 0 bis 120 db. Der logarithmische Maßstab hat zur Folge, dass zwei Schallquellen mit dem gleichen Schalldruck p I und damit dem gleichen Schallpegel L I nicht zusammen einen Gesamtschallpegel von 2 x L I, sondern von L I + 3 db erzeugen. Frequenzbewertung Untersuchungen haben ergeben, dass der Mensch Geräusche gleichen Schallpegels bei tiefen und hohen Frequenzen leiser hört als bei etwa bis Hz. Deshalb werden zwei Töne gleichen Schallpegels, aber unterschiedlicher Frequenz verschieden laut empfunden. Dieser Effekt ist bei leisen Geräuschen sehr stark ausgeprägt; bei sehr lauten Geräuschen verschwindet er aber fast vollständig. Um diesen Eigenschaften des menschlichen Gehörs gerecht zu werden, wurden Frequenzbewertungen eingeführt. Mit ihnen werden die Schallpegel im Bereich unterhalb Hz und oberhalb Hz vermindert, im Zwischenbereich dagegen teilweise erhöht. Diese Frequenzbewertungen mit den Kennzeichnungen A, B und C gelten für folgende Schallpegelbereiche: Schallpegel kleiner als 55 db A-Bewertung Schallpegel zwischen 55 und 85 db B-Bewertung Schallpegel größer als 85 db C-Bewertung Die so ermittelten Schallpegel werden mit dem Buchstaben der jeweiligen Bewertung gekennzeichnet, z. B. db(a). Zur Lärmbewertung hat sich international die A-Bewertung durchgesetzt. Zeitliche Mittelung Typisch für den Verkehrslärm ist, dass die Geräusche unregelmäßig auftreten und der jeweilige Schallpegel stark schwankt. Um hier Vergleiche anstellen zu können, wurde eine Mittelung zeitlich schwankender Geräusche eingeführt. Dabei wird die im betrachteten Zeitraum bei schwankenden Schallpegeln insgesamt abgestrahlte Schallenergie ermittelt und daraus ein konstanter Schallpegel bestimmt, der derselben Schallenergie verteilt über denselben Zeitraum entspricht.

8 3 Mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle nimmt der Immissionspegel stark ab. Eine Abstandsverdoppelung im Nahbereich führt zu einer Abnahme von ca. 3 db(a), im Fernbereich um ca. 4 db(a). Bewuchs und Bebauung zwischen Straße und Immissionsort führen zu zusätzlichen Pegelminderungen. Einfluss von Wind und Temperatur Da sich Wind- und Schallgeschwindigkeit überlagern, erhält man unterschiedliche Schallausbreitungsbedingungen mit und gegen den Wind. Bei der Berechnung von Immissionspegeln werden solche Witterungseinflüsse dadurch berücksichtigt, dass immer eine leichte Mitwindsituation zugrunde gelegt, also ein ungünstiger Fall betrachtet wird. Bestimmung von Emissionen und Immissionen Der Emissionspegel Bei der Planung von Verkehrswegen oder der Ansiedlung von Wohnungen stellt sich vor allem für Anwohner die Frage, welche Schallpegel nach der Realisierung dieser Maßnahmen zu erwarten sind. Beim Erstellen entsprechender Prognosen wird zunächst der Emissionspegel ermittelt. Darunter ist der zu erwartende Mittelungspegel zu verstehen, bezogen auf eine Entfernung von 25 Metern zur jeweiligen Fahrbahnmitte bei freier Schallausbreitung und getrennt für die eszeit (6 bis 22 Uhr) und die zeit (22 bis 6 Uhr). Für gewerbliche Anlagen und Sportstätten wird der Schallleistungspegel bestimmt, der von der Anlage oder Teilen der Anlage verursacht werden wird. Diese Schallleistungen werden dann je nach räumlicher Verteilung der Schallquellen zu Punkt-, Linien- oder Flächenschallquellen umgerechnet. Der Immissionspegel Liegt der Emissionspegel vor, wird in einem zweiten Schritt der Immissionspegel ermittelt. Darunter versteht man den am Immissionsort, z. B. vor einem Hausfenster auftretenden Mittelungspegel. Bei seiner Berechnung werden die örtlichen Verhältnisse wie Abstände von den Straßenwegen, Abschirmung durch Wände usw. berücksichtigt. Lärmwirkungen Vegetative und physiologische Wirkungen Die Aktivierung des zentralen und vegetativen Nervensystems durch Geräusche ruft weitere Reaktionen hervor, z. B.: a) Erhöhung der Muskelspannung und Hautfeuchtigkeit b) Verengung der peripheren Hautgefäße und Absinken der Hauttemperatur Diese Reaktionen entziehen sich der menschlichen Willenskontrolle. Ihre Reizschwellen liegen unterschiedlich hoch. Die Hautfeuchtigkeit erhöht sich z. B. bei einer Pegelzunahme von 3 bis 5 db(a), die peripheren Hautgefäße verengen sich bei Pegelsteigerungen von 5 bis 10 db(a). Auch die Art der Reaktionen ist individuell sehr unterschiedlich. Störungen von Schlaf und Entspannung Um einschlafen zu können, muss der Organismus zur Ruhe kommen. Dem können Schallreize jedoch entgegenwirken, so z. B., wenn starke Pegelschwankungen ohne längere Geräuschpausen, hohe Spitzenpegel, lästige oder informationshaltige Geräusche (z. B. Geflüster) auftreten.

9 4 Störungen von Leistungen Leistungen können durch störende Geräusche beeinträchtigt werden. Kreatives Denken, Problemlösungsaktivität und Konzentration werden eher gestört als einfachere, sich wiederholende Tätigkeiten. Hierbei sind jedoch Persönlichkeitsfaktoren, individuelle Ablenkbarkeit, Motivation usw. von größter Bedeutung für das Ausmaß der Störung. 3.2 Berechnungsmethodik Zur Bestimmung der Beurteilungspegel des Gewerbelärms wird aus den berechneten oder gemessenen Schalldruckpegeln der einzelnen Schallquellen der Schallleistungspegel berechnet. Für alle Außenschallquellen wird aus dem Schallleistungspegel der Mittelungspegel nach DIN ISO für die Teilzeiten des Betriebes der Schallquellen berechnet. Bei allen Berechnungen werden die ersten beiden Reflexionen an reflektierenden Flächen, die sich in 30 m Abstand von der Schallquelle oder dem Immissionsort befinden berücksichtigt. Die Dämpfung aufgrund von Bodeneffekten A gr wird entsprechend des Kapitels der DIN ISO berechnet. Bei den vorkommenden Geräuschen handelt es sich nicht um reine Töne. Der Beurteilungspegel ergibt sich nach Kapitel A.1.4 des Anhangs der TA-Lärm durch die Berücksichtigung der Dauer der Teilzeiten T i und der Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit und Impulshaltigkeit aus der energetischen Summe der Pegel aller Schallquellen. Die Beurteilungspegel werden für die lauteste Stunde in der berechnet. Es wird der Langzeitmittelungspegel berechnet. Es wird zur Berechnung des Langzeitmittelungspegels eine Gleichverteilung des Windes und C 0 = 2 db angesetzt. Für die maßgeblichen Immissionsorte werden die Beurteilungspegel in 0,5 m Abstand vor der Fassade mit dem Programm LimA, Version 8.11 berechnet. Das Berechnungsprogramm teilt Flächenschallquellen in Linienschallquellen auf, die dann für die Ausbreitungsberechnung verwendet werden. Die Tabellen im Anhang beziehen sich jeweils auf eine Schallquelle. Wird diese Schallquelle während der Berechnung in mehrere Teilschallquellen unterteilt, stellen die angegebenen Werte in den Tabellen der Anhänge eine Zusammenfassung der Ausbreitungsparameter dar. Als Hindernisse werden die vorhandenen und geplanten Gebäude mit ihren Traufhöhen berücksichtigt. Die Topographie des Betriebsgeländes und die Gebäudehöhen wurden den Planunterlagen entnommen. Die Geländehöhen der Umgebung entstammen den Höhendaten der DGK5. Berechnung der Beurteilungspegel nach DIN ISO 9613 Teil 2 Unter Berücksichtigung der Ab- und Zuschläge kann der Schall, der beim Nachbarn ankommt (L r ) insgesamt nach folgender Formel berechnet werden: L r = L W Schallquelle + (D I + K 0 ) Richt- und Raumwirkung (A div + A atm + A gr + A bar ) Abstand, Luft, Bodenabsorption, Abschirmung - C met Meteorologische Korrektur Richtwirkung D I und Raumwinkelmaß K 0 Eine Richtwirkung der Schallquellen wird bei der Berechnung nur in Einzelfällen z. B. bei den Luftansaugöffnungen verwendet. Für die anderen Schallquellen werden keine Richtwirkungen angesetzt. Die Schallabstrahlung der Schallquellen in den Voll-, Halb- oder Viertelraum werden durch das Raumwinkelmaß K 0 berücksichtigt.

10 5 4 K 0 10 lg db = Raumwinkel in Abstandsmaß A div d A div 20lg( ) 11 db d 0 d: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort in m d 0 : 1 m Luftabsorption A atm A atm d 1000 db aus Tabelle 2 der DIN ISO 9613 T 2 d: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort in m Boden und Meteorologiedämpfungsmaß A gr = A s + A r + A m A gr : nach der DIN ISO 9613 T 2 Abschirmung A bar D z A gr 0 Abb. 7: Prinzip der Schallumleitung bei Schallschirmen Die Reduzierung des Schalls ergibt sich zu

11 6 Mit Meteorologische Korrektur C met Cmet C0 1 10( hs hr ) / d p db h s : h r : d p : C 0 : Höhe der Quelle in m Höhe des Aufpunktes in m Auf die Bodenebene projizierter Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt Korrekturfaktor (hier konstant mit 2 angenommen) 4 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche müssen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. In der TA-Lärm sind dazu Immissionsrichtwerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung ein angemessener Schutz vor Lärm zu erwarten ist. Die berechneten Beurteilungspegel werden deshalb anhand der folgenden Werte beurteilt: Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen > 10 Seltene Ereignisse Ereignisse/Jahr [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Kurgebiete, Pflegeheime, Krankenhäuser Reine Wohngebiete Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiet Industriegebiet Tabelle 4-1: Schallimmissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärm Für den Gewerbelärm werden zusätzlich kurzzeitige Geräuschspitzen beurteilt. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 db(a) am e und 20 db(a) in der überschreiten. Bei einer Beurteilung von seltenen Ereignissen dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Richtwerte in Gewerbegebieten am e um nicht mehr als 25 db(a) und in der um nicht mehr als 15 db(a) überschreiten. In den Gebieten mit empfindlicheren Nutzungen (MI, WA, WR, Kliniken) dürfen einzelne Geräuschspitzen die Richtwerte um nicht mehr als 20 db(a) am e und 10 db(a) in der überschreiten.

12 7 Geräuschimmissionen durch Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sollen nach der TA-Lärm soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den oder die rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung erstmals oder weitergehend überschritten werden. Nutzung Immissionsgrenzwerte db(a) db(a) Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiet Tabelle 4-2:: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung 5 Immissionsorte Im Umfeld des Gewerbegrundstückes liegen Gebäude im Außenbereich, die wie Mischgebiet beurteilt werden. Nördlich des Grundstückes wird in dem in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 47 Mischgebiet ausgewiesen. Zusätzlich wird ein Immissionsort in 100 m Abstand zur Betriebsfläche untersucht, um das planungsrechtliche Kriterium der Gliederung des Gebietes nach Abstandserlass beurteilen zu können. I-Ort I-Ort-nr. Fassade Höhe Gebiets-einstufung Alte Poststraße 91 I001 Süd 2,0 m; 5,0 m Außenbereich wie MI Alte Poststraße 93 I002 Süd 2,0 m; 5,0 m Außenbereich wie MI Alte Poststraße 95 I003 Süd 2,0 m; 5,0 m; 8,0 m Außenbereich wie MI Alte Poststraße 100 I004 West 2,0 m; 5,0 m Außenbereich wie MI MI I005-5,0 m MI Testabstand 100m I006-5,0 m WR Tabelle 5-1: Immissionsorte Bei allen Immissionsorten handelt es sich um Punkte in 0,5m Abstand vor den Fassaden der Gebäude. 6 Hindernisse Als Hindernisse werden die vorhandenen Gebäude mit ihren Traufhöhen berücksichtigt. Die Gebäudehöhen wurden vor Ort abgeschätzt. Es wird mit ebenem Gelände gerechnet.

13 8 7 Schallemissionen 7.1 Betriebsablauf und Schallemissionen Gewerbe Betriebsablauf Der geplante Betriebsablauf kann der Anlage I entnommen werden. Abweichend von der Betriebsbeschreibung werden folgende pessimistische Ansätze getroffen: Anfahrt 80 Pkw (Mitarbeiter und Kunden) 7-8 Uhr Abfahrt 80 Pkw (Mitarbeiter und Kunden) lauteste stunde 2 Stunden kontinuierliche Pkw-Schleuderfahrten bei trockener Fahrbahnoberfläche. In der Realität wird die Fahrbahnoberfläche beregnet, um den Kunden das Schleudern zu vereinfachen. Bei nasser Fahrbahn sind die lauteren Geräusche (Reifenquietschen) kaum vorhanden. Damit ist der Ansatz einer trockenen Fahrbahn der lautere Ansatz. 60 Simulationen für Kugeleinschläge mittels Pyrotechnik je 120 Sprünge auf ein Sprungkissen 8 Stunden Filmaufnahmen je. Bei den Filmaufnahmen ist das Schießen mit einer Schreckschusswaffe das maßgebliche Geräusch. Ansatz: 100/. 40 permanent rufende Personen auf dem Gelände über 8 h Schallemissionen Stellplätze Die Berechnungen der Schallemissionen für die Pkw-Stellplätze und deren Parkvorgänge erfolgen nach dem zusammengefassten Berechnungsverfahren der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (6. Auflage 2007). Die Verkehrsmengen ergeben sich aus der Anzahl von 20 Mitarbeitern und maximal 60 Kunden 160 Pkw-Bewegungen je zu 80 Kfz-Bewegungen je Stunde. Zusätzlich wird ein Zuschlag für Impulshaltigkeit K i von 4 db vergeben (siehe Anlage 1). Der Parkplatz ist asphaltiert. Der auf eine Stunde bezogene energieäquivalente Dauerschallleistungspegel des Parkplatzes ergibt sich aus: L wma,1h = L W0 + K PA +10 lg n Park + 2,5 lg (N - 9) + Ki L W0 : 63 db(a) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h K PA : Zuschlag für die Parkplatzart: 0 db für Mitarbeiter/Kundenparkplatz wie Park&Ride-Parkplatz K D Zuschlag für den Durchfahrtanteil (2,5 lg (N - 9)) n Park : Parkplatzbewegungen je Parkplatz und Stunde N: Anzahl der Stellplätze 80 Ki: Impulszuschlag 4 db Schallquelle Zeit Stellplätze Fahrzeugbewegungen in der Teilzeit Durchschnittliche stündliche Kfz-Bew. je Parkplatz Schallleistungspegel L wma,1h Kfz/h db(a) Parken ,7 Parken lauteste stunde ,7 Tabelle 7-1: Schallemissionen der Pkw-Parkvorgänge

14 9 Pkw-Schleuderfahrten Die beschleunigte Anfahrt mit einem Pkw und das schleudern mit quietschenden Reifen um enge Kurven wurde vor Ort gemessen. Hauptschallquellen sind der hoch drehende Fahrzeugmotor und das Reifenquietschen während der Kurvenfahrt oder des Schleuderns. Während des normalen Betriebes mit Kunden werden die Fahrbahnen beregnet um die Haftreibung zwischen Fahrbahn und Fahrzeugreifen zu vermindern. Dadurch wird den Kunden das Schleudern auf der Aspahltfläche erleichtert. Durch das befeuchten der Fahrbahnoberfläche wird das Kurvenquietschen verhindert. Die Geräuschprognose wird pessimistisch mit den Messwerten auf trockener Fahrbahn durchgeführt. Schallquelle Zeit Schallleistungspegel L wa db(a) Fahrfläche Pkw 2 h tagsüber 121 Tabelle 7-2: Schallemissionen der Pkw-Schleuderfahrten Sprungkissen Höhensprünge werden von einem Kletterturm aus auf ein Luftkissen durchgeführt. Das Luftkissen wird permanent durch ein Gebläse mit Luft aufgeblasen. Die Geräuschemissionen durch das Gebläse und die Aufprallgeräusche bei einem Sprung auf das Luftkissen wurden an den Geräten, die vor Ort zum Einsatz kommen sollen, gemessen. Schallquelle Zeit Sprünge je h Schallleistungspegel L wa db(a) Sprungkissen 2 h je 60 87,8 Gebläse 2 h je - 80 Tabelle 7-3: Schallemissionen der Sprünge auf Luftkissen Personen auf dem Gelände Als pessimistische Annahme wird angesetzt, dass sich während der gesamten Betriebszeit immer jeweils 40 Personen rufend verständigen. Für rufende Personen kann ein Schallleistungspegel von 85 db(a) angenommen werden. Von den angenommenen 80 Personen sprechen 50 % gleichzeitig. Der Schallleistungspegel ergibt sich dann aus der Gleichung L w = 85 db(a) + 10*lg(N/2) L w : Schallleistungspegel des Außenbereiches, Höhe 1,6 m über Grund N: Anzahl der Kunden und Mitarbeiter 80 Personen Der Impulszuschlag wird berechnet aus der Gleichung K I = 9,5 4,5 * lg(n) Es wird ein Impulszuschlag von 2,3 db vergeben.

15 10 Schallquelle Öffnungszeit Betriebszeit h Schallleistungspegel L wa db(a) Impulszuschlag K I db Außenbereich 7-20 Uhr ,0 3,2 Tabelle 7-4:: Schallleistungspegel der Besucher des Außenbereichs Filmaufnahmen Für die Filmaufnahmen werden verschiedene geräuschemittierende Vorgänge angesetzt: Gebläse zur Simulation von Fahrtwind Schüsse aus einer Schreckschusswaffe Pyrotechnik zur Simulation von Kugeleinschlägen Rufen von Personen Als pessimistische Annahme für das Rufen wird angesetzt, dass während der gesamten Filmaufnahmen permanent gerufen wird. Der Schallleistungspegel eines Rufes beträgt ca. 85 db(a). Es wird zusätzlich ein Impulszuschlag von 10 db vergeben. Das Gebläse entspricht dem Gebläse, mit dem auch das Luftkissen aufgeblasen wird. Hier wird ebenfalls ein Schallleistungspegel von 80 db(a) angesetzt. Schüsse aus einem 9 mm Schreckschuss-Revolver mit Schwarzpulver-Kartuschen wurden gemessen. Je Schuss ergibt sich ein A-bewerteter Maximalpegel von 99 db(a) in 10 m Abstand. Damit ergibt sich ein Schallleistungspegel von 124 db(a) und ein auf eine Stunde gemittelter Mittelungsschallleistungspegel von 96 db(a) je Schuss. Es werden für die Filmaufnahmen pessimistisch 100 Schüsse angesetzt. Damit ergibt sich je Stunde ein Dauerschallleistungspegel von 107 db(a). Zur Simulation von Kugeleinschlägen wird Bühnenfeuerwerk verwendet. Explosionen mit einem Bühnenblitz wurde gemessen. Je Schuss ergibt sich ein A-bewerteter Maximalpegel von 100 db(a) in 5 m Abstand. Damit ergibt sich ein Schallleistungspegel von 119 db(a) und ein auf eine Stunde gemittelter Mittelungsschallleistungspegel von 90,6 db(a) je Schuss. Es werden für die Filmaufnahmen pessimistisch 60 Pyrotechnikeffekte angesetzt. Damit ergibt sich je Stunde ein Dauerschallleistungspegel von 99,4 db(a). Insgesamt ergibt sich damit für die Filmaufnahmen über eine Betriebszeit von 8 h ein Dauerschallleistungspegel von 107,9 db(a) inkl. der Impulszuschläge der Geräusche. Schallquelle Öffnungszeit Betriebszeit Schallleistungspegel L wa h db(a) Filmaufnahmen 8-16 Uhr 8 107,9 Tabelle 7-5:: Schallleistungspegel der Besucher des Außenbereichs Filmvorführung Wenn die Filmvorführungen der gedrehten Filme nach 22 Uhr stattfinden, muss der Vorführraum in der Halle mit entsprechendem baulichem Schallschutz ausgeführt werden. Derzeit liegen noch keine Planungen für eine Vorführung nach 22 Uhr in einem Vorführraum vor. Durch die Wahl der Wandmaterialien, des Dachaufbaus und der Türen ist sicherzustellen, dass die Schallemissionen der abstrahlenden Fassadenflächen einen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 55 db(a) nicht überschreiten. Die Dach- und Wandmaterialien sind auf die geplante Aufführungslautstärke abzustimmen. Der Schallleistungspegel der abstrahlenden Fassadenelemente nach der VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten ergeben sich aus den folgenden Daten: L w = L i R w lg S/S 0 L w : Schallleistungspegel eines Fassadenelementes

16 11 L i : Halleninnenpegel R w : bewertetes Schalldämm-Maß S: Außenfläche des Fassadenelements S 0 : Bezugsfläche 1 m² Als Beispiel wird ein Halleninnenpegel des Vorführraumes von 95 db(a) angesetzt. Die Wände und das Dach müssten dann die folgenden Schalldämm-Maße erfüllen: Schallquelle Fläche m² Bauschall-dämm-Maß der Fassade R 'w db Schallleistungspegel L wa db(a) Betriebs-zeit Hallendach lauteste stunde Hallenwand ,6 lauteste stunde Tabelle 7-6 :Schallemissionen der Fassadenelemente der Halle Die lautesten kurzzeitigen Geräuschspitzen tagsüber sind durch die Schüsse zu erwarten. ein Schuss wird mit einem A-bewerteten Maximalpegel von 124 db(a) angesetzt. Schon in einem Abstand von 20 m wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 60 db(a) um nicht mehr als 30 db überschritten. Die hier vorliegenden Abstände zu den Immissionsorten mit mindestens 50 m überschreiten diesen Abstand. Deshalb wird auf eine weitere Untersuchung der kurzzeitigen Geräuschspitzen verzichtet 7.2 Schallemissionen Verkehrslärm Der Betreiber geht von ca. 160 Kfz-Fahrten je als zusätzlichem Verkehr aus. Es wird pessimistisch angenommen, dass die 80 Rückfahrten in der zeit zwischen 22 und 6 Uhr stattfinden. Straßenabschnitt Jetzige Verkehrsbelastung in Fz/ Erhöhung auf Fz/ Erhöhung um Fz/ Erhöhung in % Maassenstraße Alte Poststraße Tabelle 7-7: Zunahme der Verkehrsbelastung auf öffentlichen Straßen Zusätzliche Fahrstreifen werden nicht errichtet. Der Verkehr des Gewerbes mischt sich auf der Maassenstraße mit dem vorhandenen Straßenverkehr. Auf der Maassenstraße werden durch das Gewerbe die Geräuschemissione und damit auch die Geräuschimmission nicht relevant zunehmen. Die Emissionen sind in Anhang II dargestellt.

17 12 8 Schallimmissionen 8.1 Zusatzbelastungen Folgende Beurteilungspegel ergeben sich an den maßgeblichen Immissionsorten: Ident Immissionsorte rel. Höhe über Grund (m) Beurteilungspegel [db(a)] tags nachts (lauteste Stunde) I001 Alte Poststraße I001 Alte Poststraße I002 Alte Poststraße I002 Alte Poststraße I003 Alte Poststraße I003 Alte Poststraße I003 Alte Poststraße I004 Alte Poststraße I004 Alte Poststraße I005 MI I006 Testabstand 100m Tabelle 8-1: Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten Die Aktivitäten während der Stuntman Workshops inkl. der Fahrzeugverkehre werden an den nächstgelegenen Wohngebäuden und auch im nördlich geplanten MI Gebiet die Immissionsrichtwerte tags von 60 db(a) und nachts von 45 db(a) der TA-Lärm für Mischgebiete um mindestens 6 db unterschritten. Die höchsten Immissionen tags sind in dem neu geplanten Mischgebiet im B-Plangebiet 47 mit 48,6 db(a) tags und 27,4 db(a) nachts zu erwarten. Damit werden an den nächstgelegenen Wohngebäuden die Immissionsrichtwerte nachts der TA-Lärm um mindestens 6 db unterschritten. In einem Abstand von 100 m zu der Betriebsfläche wird tags ein Beurteilungspegel von 46,4 db(a) und nachts von 24,2 db(a) zu erwarten sein. In diesem Abstand werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für reine Wohngebiete von 50 db(a) tags und 35 db(a) nachts eingehalten. Damit kann das geplante Gewerbe in die Abstandsklasse VII des Abstandserlasses NRW eingestuft werden. Damit ist auch die planungsrechtliche Anforderung entsprechend der textlichen Festsetzung Nr erfüllt, dass in der Teilfläche Betriebe und Anlagen der Abstandsklasse I-VI unzulässig sind. 8.2 Vorbelastungen Vorbelastungen an den Gebäuden brauchen entsprechend Abs der TA-Lärm nicht berücksichtigt werden, da die prognostizierten Beurteilungspegel an den Immissionsorten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm um mehr als 6 db unterschreiten. 8.3 Auswirkungen auf den Verkehrslärm der öffentlichen Straßen Der Verkehr des Gewerbes mischt sich auf der Maassenstraße mit dem vorhandenen Straßenverkehr. Auf der Maassenstraße werden durch das Gewerbe die Geräuschemissione und damit auch die Geräuschimmission nicht relevant zunehmen. Auf der Alten Poststraße ist die heute bestehende Verkehrsbelastung so gering, dass sich die neuen Verkehre dort insbesondere nachts nicht mit den bestehenden Verkehren vermischen werden. Bei der angenommenen Abfahrt der Fahrzeuge von dem Gelände in der

18 13 zeit werden sich die nächtlichen Geräuschimmissionen um 3 db erhöhen. Allerdings werden an allen Immissionsorten auch mit den neuen Verkehren die Lärmimmissionsgrenzwerte für Mischgebiete der 16. BImSchV von 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts unterschritten. Damit sind keine Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen erforderlich. Immissionsort Geschoss Bestand Planung Differenz Bezeichnung db(a) db(a) db(a) db(a) db db Alte Poststraße 91 EG 57,3 49,2 57,7 52,3 0,4 3,1 Alte Poststraße OG 57,1 49,0 57,5 52,1 0,4 3,1 Alte Poststraße 93 EG 57,5 49,3 57,8 52,4 0,3 3,1 Alte Poststraße OG 57,3 49,1 57,6 52,1 0,3 3 Alte Poststraße 95 EG 58,2 49,8 58,5 52,6 0,3 2,8 Alte Poststraße OG 58,4 49,8 58,6 52,5 0,2 2,7 Alte Poststraße OG 58,2 49,5 58,5 51,9 0,3 2,4 Alte Poststraße 100 EG 55,4 45,7 55,4 46,1 0 0,4 Alte Poststraße OG 56,6 46,8 56,6 47,3 0 0,5 Tabelle 8-2: Schallimmissionspegel des Straßenverkehrs für die Istsituation und die Planungssituation 9 Schlussfolgerung An den nächstgelegenen Wohngebäuden werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm tags und nachts um mindestens 6 db unterschritten. Vorbelastungen an den Gebäuden brauchen entsprechend Abs der TA-Lärm nicht berücksichtigt werden, da die prognostizierten Beurteilungspegel an den Immissionsorten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm um mehr als 6 db unterschreiten. Schallschutzmaßnahmen sind lediglich bei evtl. geplanten Filmvorführungen nach 22 Uhr erforderlich. Durch die Wahl der Wandmaterialien, des Dachaufbaus und der Türen ist sicherzustellen, dass die Schallemissionen der abstrahlenden Fassadenflächen einen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 55 db(a) nicht überschreiten. Die Dach- und Wandmaterialien sind auf die geplante Aufführungslautstärke abzustimmen. Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen sind nicht zu erwarten. In einem Abstand von 100 m zu der Betriebsfläche werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für reine Wohngebiete von 50 db(a) tags und 35 db(a) nachts eingehalten. Damit kann das geplante Gewerbe in die Abstandsklasse VII des Abstandserlasses NRW eingestuft werden. Damit ist auch die planungsrechtliche Anforderung entsprechend der textlichen Festsetzung Nr erfüllt, dass in der Teilfläche Betriebe und Anlagen der Abstandsklasse I-VI unzulässig sind. Der Verkehr des Gewerbes mischt sich auf der Maassenstraße mit dem vorhandenen Straßenverkehr. Auf der Maassenstraße werden durch das Gewerbe die Geräuschemissionen und damit auch die Geräuschimmission nicht relevant zunehmen. Auf der Alten Poststraße ist die heute bestehende Verkehrsbelastung so gering, dass sich die neuen Verkehre dort insbesondere nachts nicht mit den bestehenden Verkehren vermischen werden. Bei der angenommenen Abfahrt der Fahrzeuge von dem Gelände in der zeit werden sich die nächtlichen Geräuschimmissionen um 3-4 db erhöhen. Allerdings werden an allen Immissionsorten auch mit den neuen Verkehren die Lärmimmissionsgrenzwerte für Mischgebiete der 16. BImSchV von 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts unterschritten. Damit sind keine Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen erforderlich.

19 14 10 Qualität der Prognose Die in dieser Schall-Ausbreitungs-Prognose berechneten Ausbreitungsbedingungen können von der realen Ausbreitungsbedingung für den Schall abweichen. Die Beurteilungspegel hängen von den schwankenden Witterungsbedingungen, Bewuchs und Abschirmungen durch Boden und Hindernisse ab. Die Topographie wurde entsprechend der vorliegenden Daten ebenso berücksichtigt wie bekannte künstliche Hindernisse. Für die Witterungsbedingungen wurde die Gleichverteilung des Windes und C 0 = 2 db angesetzt. Die geschätzte Genauigkeit der Prognose wird in der DIN ISO 9613 Teil 2 Tabelle 5 für Abstände zwischen Immissionsort und Schallquelle zwischen 100 m und 1000 m mit +/- 3 db angegeben. Bei den hier vorliegenden Geräuschen handelt es sich um breitbandige inkohärente Geräusche. Bei dem hier angewendeten Prognoseverfahren der detaillierten Prognose der Genauigkeitsklasse 2 ergibt sich eine Standardabweichung von +/- 2 db. Die angesetzten Schallemissionspegel beruhen auf eigenen Messungen, auf Herstellerangaben und auf Literaturangaben.

20 Karten

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27 Anlage I Emissionsdaten Gewerbe

28 Anlage I:Emissionsdaten Gewerbe Seite: 1 <IND> <RQ> <PT> <PN> <Z> <T1> Parkplatz Lw 90.7 Lw 0.5 So 7:00 8:00 P 1 Sprungkissen Lw So 11:00 13:00 P 1 So 13:00 15:00 N Pyrotechnik Lw Fahrfläche Pkw Lw So 9:00 11:00 P 1 Filmaufnahmen Lw 0.0 1,6 So 8:00 16:00 P 1 Personengeräusche Lw 0.0 1,6 So 7:00 18:00 P 1 Dach d So 22:00 23:00 P 1 Wand r 5 r So 22:00 23:00 P 1 Wand r 5 r So 22:00 23:00 P 1 Wand r 5 r So 22:00 23:00 P 1 Luftkissen Gebläse r So 11:00 13:00 P 1

29 Anlage II Emissionsdaten Verkehr

30 Straßenname Ident Ga Bl RQ Stg. DTV m % M Kfz/h Anteil % v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw-Anteil % Anlage II:Emissionsdaten Verkehr Seite: 1 Maassenstraße K ,7 5, , * 3, ,69 Alte Poststraße G , ,76 8,877 * ,78 Tabelle: Emissionskenngrößen Straßen, Bestand, nach RLS-90 Straßenname Ident Ga Bl RQ Stg. DTV m % M Kfz/h Lkw- Lkw- Anteil % v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw-Anteil Maassenstraße K ,2 5, , Alte Poststraße G Tabelle: Emissionskenngrößen Planung, nach RLS-90 Erläuterung zu den Tabellen : Kennzeichnung der Strassengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung % v-pkw km/h v-pkw km/h v-lkw Km/h v-lkw Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/ = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8 Km/h Pegel Lm,E Pegel Lm,E

31 Anlage III Beurteilungspegel Gewerbe

32 Anlage III:Beurteilungspegel Gewerbe Seite: 1 LIMA_7 Version: 8.11 Lizenznehmer: AFI, Haltern am See B6260 B6260_AE 19/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I001 EG S -FAS. - GEB.: ALTE POSTSTRAßE 91 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 2.00 m Immission : 40.4 db(a) 21.5 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Dach Lw" Fahrfläche Pkw Lw" Filmaufnahmen Lw" Luftkissen Gebläse Lw Parkplatz Lw" Personengeräusche Lw" Sprungkissen Lw Wand Lw" B6260 B6260_AE 19/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I001 1.OG S -FAS. - GEB.: ALTE POSTSTRAßE 91 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 5.00 m Immission : 42.7 db(a) 22.6 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Dach Lw" Fahrfläche Pkw Lw" Filmaufnahmen Lw" Luftkissen Gebläse Lw Parkplatz Lw" Personengeräusche Lw" Sprungkissen Lw Wand Lw"

33 Anlage III:Beurteilungspegel Gewerbe Seite: 2 B6260 B6260_AE 19/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I002 EG S -FAS. - GEB.: ALTE POSTSTRAßE 93 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 2.00 m Immission : 39.8 db(a) 21.0 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Dach Lw" Fahrfläche Pkw Lw" Filmaufnahmen Lw" Luftkissen Gebläse Lw Parkplatz Lw" Personengeräusche Lw" Sprungkissen Lw Wand Lw" B6260 B6260_AE 19/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I002 1.OG S -FAS. - GEB.: ALTE POSTSTRAßE 93 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 5.00 m Immission : 41.9 db(a) 22.0 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Dach Lw" Fahrfläche Pkw Lw" Filmaufnahmen Lw" Luftkissen Gebläse Lw Parkplatz Lw" Personengeräusche Lw" Sprungkissen Lw Wand Lw"

34 Anlage III:Beurteilungspegel Gewerbe Seite: 3 B6260 B6260_AE 19/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I003 EG S -FAS. - GEB.: ALTE POSTSTRAßE 95 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 2.00 m Immission : 38.9 db(a) 20.3 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Dach Lw" Fahrfläche Pkw Lw" Filmaufnahmen Lw" Luftkissen Gebläse Lw Parkplatz Lw" Personengeräusche Lw" Sprungkissen Lw Wand Lw" B6260 B6260_AE 19/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I003 1.OG S -FAS. - GEB.: ALTE POSTSTRAßE 95 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 5.00 m Immission : 40.7 db(a) 21.1 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Dach Lw" Fahrfläche Pkw Lw" Filmaufnahmen Lw" Luftkissen Gebläse Lw Parkplatz Lw" Personengeräusche Lw" Sprungkissen Lw Wand Lw" B6260 B6260_AE 19/08/ Berechnung nach ISO 9613, Langzeit-Mittelung Aufpunktbezeichnung : I003 2.OG S -FAS. - GEB.: ALTE POSTSTRAßE 95 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 8.00 m Immission : 44.8 db(a) 24.7 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Dach Lw" Fahrfläche Pkw Lw" Filmaufnahmen Lw" Luftkissen Gebläse Lw Parkplatz Lw" Personengeräusche Lw" Sprungkissen Lw Wand Lw"

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