Seminare. Bei Bedarf biete ich Ihnen auch gern ein internes Seminar in Ihrem Unternehmen / Ihrer Verwaltung an.

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1 Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen Julius-Leber-Straße Braunschweig Telefon Fax biete ich zu folgenden baubetrieblichen Themen an: Störungen im Bauablauf Nachtragsmanagement Verzögerte Vergabe Bauablauf: Planung und Steuerung Abrechnung gekündigter Bauverträge Informationen zu aktuellen n bei verschiedenen Veranstaltern finden Sie auf meiner Internetseite Dort können Sie sowohl die Seminarausschreibungen herunterladen als auch Anmeldemöglichkeiten bei den Veranstaltern nutzen. Auf Anfrage können Sie die Unterlagen auch per Post erhalten. Bei Bedarf biete ich Ihnen auch gern ein internes Seminar in Ihrem Unternehmen / Ihrer Verwaltung an. Seite 1 von 6 Z:\2017\00-Dokumente\ BIB-.docx

2 Seminar: Störungen im Bauablauf Heute ist nahezu jeder Bauablauf gestört; darüber herrscht Einigkeit. Diese Einigkeit fehlt allerdings regelmäßig bei der Beurteilung, wer Störungen im Bauablauf zu vertreten hat und wie sich diese konkret ausgewirkt haben. Die Analyse gestörter Bauabläufe ist deshalb normalerweise dem baubetrieblichen Gutachter vorbehalten. In diesem Seminar soll jedoch eine Analysemethodik vorgestellt werden, die angewendet werden kann, um gestörte Bauabläufe konkret zu analysieren. Auch wenn diese Analyse nicht baubegleitend von den Beteiligten selbst ausgeführt werden kann, so soll durch dieses Seminar das Fachwissen aufgefrischt werden, wie ein Bauablauf zu dokumentieren ist und wie auf Störungen im Bauablauf reagiert werden kann. Für Auftragnehmer ist es immens wichtig, einen gestörten Bauablauf substantiiert nachweisen zu können, um Ansprüche zu sichern und durchzusetzen. Für Auftraggeber ist es andererseits wichtig, solche Forderungen von Auftragnehmern sachlich prüfen zu können. Im Mittelpunkt dieses Seminars soll deshalb baubetriebliches Hintergrundwissen für das Nachtragsmanagement vermittelt werden. 1) Zur Nachweisführung eines gestörten Bauablaufs Der unsubstantiierte Nachtrag Rechtliche Anforderungen an den Nachweis Baubetriebliche Methoden der Nachweisführung 2) Vertragliches Bausoll: Geplanter Bauablauf 0 3) Konstruktive Nachtragsleistungen: Geänderter Bauablauf 1 4) Bauablaufstörungen: Gestörter Bauablauf 2 5) Beschleunigungsmaßnahmen: Beschleunigter Bauablauf 3 6) Tatsächliche Bauausführung: Tatsächlicher Ist-Bauablauf 4 7) Die terminlichen Folgen gestörter Bauabläufe: Bauzeitänderungen 8) Die kostenmäßigen Folgen gestörter Bauabläufe: Mehrkosten Leerkosten von Personen und Geräten während des gestörten Bauablaufs Anspruchsgrundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Beschleunigungskosten von Personen und Geräten während des beschleunigten Bauablaufs Lohn- und Stoffpreisänderung während der Bauzeitverlängerung Baustellengemeinkosten während der Bauzeitverlängerung Allgemeine Geschäftskosten während der Bauzeitverlängerung Zusammenstellung der Mehrkosten 9) Vereinfachte Anwendungsbeispiele für die Praxis 10) Streitlösung am Bau Wirtschaftsmediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgericht Seite 2 von 6 Z:\2017\00-Dokumente\ BIB-.docx

3 Seminar: Nachtragsmanagement gemäß 2 VOB/B und 650c BGB n.f. Die Geltendmachung von Nachtragsforderungen ist heute üblich, da es immer wieder zu erforderlichen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen bei der Ausführung kommt, die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren. Da die Nachtragsforderungen nach Vertragsabschluss außerhalb des Wettbewerbs geltend gemacht werden, hat die VOB/B das Prinzip der Preisfortschreibung Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis entwickelt. Hierüber gibt es immer wieder Streit, wie die Preisfortschreibung durchzuführen ist. Seit den höchstrichterlichen Urteilen zur Preisspekulation im Jahr 2008 wird teilweise auch diskutiert, das Modell der Preisfortschreibung durch eine Preisbildung auf der Grundlage tatsächlicher Ist-Kosten zu ersetzen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht, welches ab dem gemäß BGB anzuwenden ist, wurde das einseitige Anordnungsrechts des Auftraggebers, welches es bisher nicht im BGB, sondern nur in der VOB/B, gab, eingeführt. Als Folge dieses Anordnungsrechtes wurde dann im BGB auch die Vergütung dieser Nachtragsleistungen geregelt. Darin ist die Vergütung mit der Formulierung tatsächlich erforderliche Kosten vorgegeben worden, welche grundsätzlich anders ist als die Preisfortschreibung gemäß VOB/B. Aus baubetrieblicher Sicht stellt sich nun die spannende Frage, wie die Rechtsprechung diese Formulierung auslegen wird. Im Seminar werden die Grundlage und Schwierigkeiten der Preisfortschreibung gemäß VOB/B und die Vergütung gemäß tatsächlich erforderlicher Kosten gemäß BGB ab an konkreten Beispielen erläutert. Hierdurch sollen Auftragnehmer in die Lage versetzt werden, berechtigte Nachtragsforderungen angemessen geltend machen zu können sowie Auftraggeber, solche Forderungen angemessen prüfen zu können. Weiterhin wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie Vergütungsanpassungen bei Mengenabweichungen und ein Gemeinkostenausgleich zu berechnen sind. Schließlich wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie die Eskalation des Bauvertrages, die Kündigung, abzurechnen ist. 1) Baurechtliche Grundlagen VOB und BGB Nachweis- und Prüfungspflichten 2) Grundsätze der Kalkulation in der Bauwirtschaft Kostenelemente der Kalkulation Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und Kalkulation über die Endsumme Urkalkulation, Auftragskalkulation, Nachtragskalkulation 3) Vergütungsanpassungen gemäß VOB/B 1 Abs. 3 und 4 VOB/B: Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers 2 Abs. 5 VOB/B: Grundsätze der Preisfortschreibung bei geänderten Leistungen (Über- und Unterkalkulation) Lohn- und Stoffpreisänderung durch Bauzeitverschiebung 2 Abs. 6 VOB/B: Besondere Vergütung für zusätzliche Leistungen Praxisbeispiele 4) Vergütungsanpassungen gemäß neuem Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab a BGB: Bauvertrag 650b BGB: Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen ortsübliche und angemessen Vergütung gemäß 632 BGB tatsächliche Kosten und tatsächlich erforderliche Kosten gemäß 650c BGB 5) Mengenänderungen und Gemeinkostenausgleich 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen Fortschreibung der Gemeinkosten für Bauzeitverlängerung 6) Teilkündigung und Gesamtkündigung 2 Abs. 4 VOB/B: Selbstübernahmen durch den Auftraggeber 6 Abs. 7 VOB/B: Kündigung bei 3-monatiger Unterbrechung 8 Abs. 1 VOB/B: Freie Kündigung durch den Auftraggeber 8 Abs. 3 VOB/B: Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund 9 VOB/B: Kündigung durch den Auftragnehmer 7) Sonderfälle im Nachtragsmanagement 2 Abs. 7 VOB/B: Pauschalpreise 2 Abs. 8 VOB/B: Leistungen ohne Auftrag 2 Abs. 9 VOB/B: Planungsleistungen 2 Abs. 10 VOB/B: Stundenlohnarbeiten 8) Streitlösung am Bau Wirtschaftsmediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgericht Seite 3 von 6 Z:\2017\00-Dokumente\ BIB-.docx

4 Seminar Baurecht und Baubetrieb: Verzögerte Vergabe Immer wieder verzögern sich öffentliche Auftragsvergaben, weil Bieter Nachprüfungsanträge bei der Vergabekammer, den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte stellen oder andere Nachprüfungsinstanzen einschalten. Welche Ansprüche haben betroffene Bieter und die öffentlichen Auftraggeber? Wie können Bieter ihre Ansprüche sichern und wie werden sie zutreffend ermittelt? Mit dem Urteil vom hat der BGH erstmals einen Fall der verzögerten Vergabe entschieden und das Vergabeverfahrensrisiko dem Auftraggeber zugeordnet. Damit hat der Auftragnehmer Anspruch auf Anpassung der Bauzeiten und Baukosten. Mit weiteren Urteilen hat der BGH jedoch auch unter bestimmten Umständen Ansprüche grundsätzlich abgelehnt, so zum Beispiel wenn es nicht zu einer Veränderung der Ausführungsfristen kommt. Im Seminar werden sowohl die rechtlichen Aspekte der Anspruchsgrundlagen als auch die praktische baubetriebliche Ermittlung der Anspruchshöhe vorgestellt. Die Anspruchsgrundlagen werden am Beispiel aktueller Gerichtsurteile von einem im Vergaberecht erfahrenen Rechtsanwalt dargestellt. Die baubetriebliche Ermittlung der Anspruchshöhe für den Bieter oder Auftragnehmer als auch die Prüfung solcher Forderungen für die öffentlichen Auftraggeber werden von einem erfahrenen Baubetriebsberater, welcher auf Bauablaufstörungen spezialisiert ist, erläutert. Nicht nur Kostenänderungen spielen dabei eine Rolle, sondern auch die Feststellung verschobener Bauzeiten und mögliche Auswirkungen durch Witterungseinflüsse. 1) Zum aktuellen Stand des Vergaberechts Vergabeverordnung VgV VOB/A, VOL/A, VOF 2) Ursachen für verzögerte Vergaben Interne Probleme des AG bei der Vergabedurchführung Rügen durch Bewerber oder Bieter Nachprüfungsanträge von Bietern 3) BGH- und OLG-Entscheidungen, Praxishinweise Bundesgerichtshof Oberlandesgerichte 4) Schadensersatz, zusätzliche Vergütung rechtliche Anspruchsgrundlagen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen rechtsmissbräuchlichem Nachprüfungsverfahren, 125 GWB Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers nach 313 BGB oder 823 Abs. 2 i.v.m. 298 StGB Zusätzliche Vergütung des Auftragnehmers gemäß 2 Abs. 5 VOB/B 5) Feststellung der neuen Bauzeit Witterungsbedingte Einflüsse auf die Bauzeit (Bauerschwernisse und erleichterungen) Bauzeit gemäß Ausschreibung Vergabeverzögerung Neue Bauzeit unter Berücksichtigung der Vergabeverzögerung 6) Berechnung der geänderten Vergütung Angebotskalkulation als Grundlage Preisänderungen bei Lohnkosten, Gerätekosten, Materialkosten, Fremdleistungskosten Auswirkungen von Witterungseinflüssen Ermittlung neuer Einheitspreise Seite 4 von 6 Z:\2017\00-Dokumente\ BIB-.docx

5 Seminar: Terminplanung Mit dem Bauablauf steht und fällt der Erfolg der Baustelle. Durch einen sinnvoll strukturierten Bauablauf sichert der Bauleiter die Erreichung der Terminziele; eines der heute wichtigsten Ziele bei Bauprojekten. Die Bauablaufplanung nimmt gedanklich die Bauausführung vorweg, man ist gezwungen, das Bauwerk im Kopf zu errichten. Wird diese gedankliche Bauausführung umfassend erledigt, reduzieren sich die unerwarteten Vorfälle bei der späteren Ausführung enorm, weil man an vieles schon vorher gedacht hat. Eine solide Bauablaufplanung braucht zwar Zeit in der Vorbereitung, spart diese aber um ein Vielfaches bei der Ausführung wieder ein. Noch dazu werden durch die frühzeitige Vermeidung von Fehlern erhebliche Mehrkostenrisiken vermieden. Die Bauablaufsteuerung gleicht während der Bauausführung die vor der Ausführung erstellte Bauablaufplanung mit dem Ist- Zustand auf der Baustelle und eingetretenen Änderungen ab. Dadurch kann frühzeitig auf geänderte Umstände reagiert werden und es kann mit konkreten Maßnahmen gegengesteuert werden: Agieren statt reagieren. Den Bauablauf sinnvoll zu planen und effizient zu steuern ist heute die Voraussetzung, um ein Bauprojekt auch wirtschaftlich erfolgreich zu beenden. Das Seminar vermittelt die Grundlagen zur Umsetzung in der Praxis. Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, 1) Empfehlungen des Bauindustrieverbandes zur Bauablaufplanung 2) VOB-Vorschriften zur Terminplanung Arten von Fristen Vorgaben zu Ausführungsfristen gemäß 9 VOB/A Beginn der Ausführung und Fertigstellung gemäß 5 VOB/B Vertragsstrafe 3) Witterungsbedingungen Witterungsbedingungen gemäß Kalkulation Bauzeit aus tatsächlichen Witterungsbedingungen 4) Grundlagen der Terminplanung Erstellung eines Terminplanes Beispielhafte Vertragsbedingungen zur Terminplanung Strukturierung des Bauablaufs Grundlagen der Netzplantechnik Beispielhafte Darstellung des geplanten, geänderten, gestörten, beschleunigten, tatsächlichen und fortgeschriebenen Bauablaufs 5) Anwendungsbeispiele zur Terminplanung: Einführung in Microsoft Project 2016 Projekt anlegen Arbeitszeiten Vorgänge Kolonnen Arbeitsstunden oder Dauern Abhängigkeiten Einschränkungstermine Kapazitätsabgleich Gesamtbauzeit Kosten Fortschrittsüberwachung Layout für Pläne und Berichte Seite 5 von 6 Z:\2017\00-Dokumente\ BIB-.docx

6 Seminar Baurecht und Baubetrieb: Kündigung von Bauverträgen Bauverträge werden aus vielfältigen Gründen gekündigt. Diese können beim Auftraggeber liegen, weil er die Bauplanung ändert, Vorleistungen nicht erbringt, Baufreiheit nicht gewährleistet, eine geforderte Sicherheit nicht stellt oder Zahlungen nicht leistet. Sie können aber auch beim Auftragnehmer liegen, weil er seine Leistungen verspätet beginnt oder nicht angemessen fortführt, mangelhafte Qualität liefert, vertragliche Vorgaben nicht einhält oder in Insolvenz gerät. Auch Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien, die zu einem Scheitern der Kooperation der am Bau Beteiligten führen, können zu einer Vertragsbeendigung führen. Wenn der Bauvertrag erst einmal gekündigt ist, beginnen regelmäßig rechtliche Auseinandersetzungen. Deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, intensive Kenntnisse über die rechtlichen Zusammenhänge bei der Kündigung von Bauverträgen zu haben. Nicht selten kann eine außerordentliche Kündigung des Auftraggebers zu einer freien Kündigung werden. Für den Auftragnehmer ergeben sich dadurch erhebliche Vorteile. Insgesamt ist festzustellen, dass bei der Abrechnung gekündigter Bauverträge Auftragnehmer meist nicht vollumfänglich von ihren Möglichkeiten, Leistungen abzurechnen, Gebrauch machen. 1) Kündigung durch den Auftraggeber Freie Kündigung durch den Auftraggeber Außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber 2) Abrechnung des gekündigten Einheitspreisvertrages bei freier Kündigung durch den Auftraggeber Erbrachte Leistung Nicht erbrachte Leistung 3) Abrechnung des gekündigten Einheitspreisvertrages bei außerordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber Insolvenz des Auftragnehmers Vertragswidriges Verhalten des Auftragnehmers Wettbewerbsabsprache des Auftragnehmers 4) Besonderheiten beim Pauschalvertrag Detailpauschalvertrag Globalpauschalvertrag 5) Kündigung durch den Auftragnehmer Freie Kündigung durch Auftragnehmer Außerordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer 6) Abrechnung des gekündigten Bauvertrages bei Kündigung durch den Auftragnehmer Erbrachte Leistung Nicht erbrachte Leistung Seite 6 von 6 Z:\2017\00-Dokumente\ BIB-.docx

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