VM Finanzwissenschaft / Soziale Sicherheit

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1 VM Finanzwissenschaft / Soziale Sicherheit Prof. Dr. Silke Übelmesser FSU Jena SS 2012

2 Kontakt Prof. Dr. Silke Übelmesser Lehrstuhl für AVWL/Finanzwissenschaft (Carl-Zeiÿ-Str. 3 / 5. Stock) silke.uebelmesser@uni-jena.de Sprechstunde: (nach Anmeldung) Marco Bebek Lehrstuhl für AVWL/Finanzwissenschaft (Carl-Zeiÿ-Str. 3 / 5. Stock) Tel.: (03641) marco.bebek@uni-jena.de Sprechstunde: siehe Aushang am Lst. 2 / 35

3 Zeitplan Datum Uhrzeit Hörsaal Veranstaltung Mi, Uhr HS 7 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 9 Vorlesung Geänderte Zeit Fr, Uhr HS 8 Übung Mi, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Vorlesung Mi, Uhr HS 8 Übung Geänderter Tag Mi, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Übung Mi, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Übung Mi, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Übung Mi, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Übung Mi, Uhr HS 8 Vorlesung Fr, Uhr HS 8 Übung (Endgültiger) Klausurtermin wird noch bekannt gegeben. 3 / 35

4 Ausschreibung: Studentische Hilfskraft Wir suchen ab Mai 2012 aufgeschlossene und engagierte Studierende mit Interesse an nanzwissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Fragestellungen als studentische Hilfskraft. Anfallende Aufgaben umfassen: Literaturrecherche und -beschaung Datenerhebung und -aufarbeitung Seminar- und Vorlesungsvorbereitung Korrekturunterstutzung Die Vergütung ist universitätsweit mit einem einheitlichen Stundensatz vorgegeben, die zu leistende Stundenzahl, sowie die Vertragsdauer legen wir in Absprache mit Ihnen fest. Bewerbung (formlos) bis einschlieÿlich 27. April (Fr) per Mail an (inkl. Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen und Kurzlebenslauf). Bei Fragen kommen Sie am besten im Büro 5.18 vorbei. 4 / 35

5 Vorlesungsinhalt In dieser Vorlesung wollen wir uns u.a. mit folgenden Fragen beschäftigen: Welche Gründe gibt es für staatliches Eingreifen bei der sozialen Sicherung? Wie funktioniert das Umlagesystem und das Kapitaldeckungssystem? Kann man durch den Umstieg vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren gewinnen? Welche Folgen hat der demograsche Wandel für das Gesundheitssystem? Was sind die Finanzierungsalternativen der Krankenversicherung? Schadet oder nutzt ein Mindestlohn (und wem)? Wie lässt sich eine Grundsicherung anreizkompatibel gestalten? 5 / 35

6 Gliederung 1. Einführung 2. Gründe für einen Staatseingri 3. Rentenversicherung 4. Krankenversicherung 5. Arbeitslosenversicherung/Grundsicherung/Mindestlohn 6. Ausblick 6 / 35

7 Literatur Hauptreferenz: Breyer, F. und W. Buchholz (2009), Ökonomie des Sozialstaats, 2.Auage, Springer, Berlin. Ergänzungen der Literatur zu den einzelnen Kapiteln. Materialien im Netz: Siehe Homepage des Lehrstuhls (Das Passwort erhalten Sie in Vorlesung und Übung.) 7 / 35

8 1. Einführung 1.1 Begrie und Prinzipien Der Sozialstaat Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. - Artikel 20 Absatz 1 GG Soziale Marktwirtschaft (nach Alfred Müller-Armack) Soziale Marktwirtschaft ist ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Leitbild mit dem Ziel, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. 8 / 35

9 Sozialpolitik (nach Lampert und Althammer, 2007, 4) Sozialpolitik ist politisches Handeln, das darauf abzielt erstens die wirtschaftliche und soziale Stellung von wirtschaftlich und/oder sozial absolut oder relativ schwachen Personenmehrheiten durch Einsatz geeignet erscheinender Mittel im Sinne der in einer Gesellschaft verfolgten gesellschaftlichen und sozialen Grundziele... zu verbessern und zweitens den Eintritt wirtschaftlicher und/oder sozialer Schwäche im Zusammenhang mit dem Auftreten existenzgefährdender Risiken zu verhindern. 9 / 35

10 Funktionen Daraus ergeben sich als Funktionen der Sozialpolitik: Umverteilung (steuernanziert) ex-ante Umverteilung Sozialhilfe Transfers an Familie Soziale Sicherung (beitragsnanziert) ex-post Umverteilung Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Gesetzliche Kranken- und Pegeversicherung (GKV und PV) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung 10 / 35

11 Gestaltungsprinzipien 1. Versicherungsprinzip, konkreter: Äquivalenzprinzip Versicherungsprinzip = ein Leistungsanspruch bei Eintreten eines Risikos wird durch vorherige Beitragszahlung erworben. Äquivalenzprinzip = Kalkulation der Beiträge so, dass sie dem Erwartungswert der vom Versicherungsnehmer zu beanspruchenden Leistungen entsprechen. Nach dem Äquivalenzprinzip erfolgt also in der Ex-ante-Betrachtung keine Umverteilung von Einkommen zwischen verschiedenen Gruppen von Versicherten. 11 / 35

12 2. Versorgungsprinzip, Fürsorgeprinzip Versorgung = Öentliche Sach- oder Geldleistungen, auf die der Empfänger einen Rechtsanspruch hat, aber nicht aufgrund einer eigenen Beitragszahlung, sondern aufgrund anderer Voraussetzungen, insbes. Leistungen für den Staat (Beamte, Soldaten). Fürsorge = Gewährung öentlicher Sach- oder Geldleistungen in einer Notlage nach Bedürftigkeit, ohne dass dem eine eigene Beitragszahlung des Betroenen vorausgegangen ist. In Deutschland besteht auch auf Fürsorgeleistungen ein Rechtsanspruch, aber nur dem Grunde nach. Art (z.b. Sachleistungen) und Höhe der Leistungen werden von den Behörden nach Würdigung der Besonderheiten der Lage des Betroenen festgelegt. 12 / 35

13 Instrumente der Sozialpolitik 1. Freiwilligkeit versus Zwang a. Abwesenheit von Zwang. Beispiele: - das Risiko des Verlustes von Eigentum (Sachversicherungen), - das Risiko des vorzeitigen Todes (Lebensversicherung). b. Versicherungspicht: die von einem Risiko Bedrohten werden verpichtet, Versicherungsschutz in einem gesetzlich bestimmten (Mindest-)Umfang bei einem Versicherer ihrer Wahl abzuschlieÿen. Beispiele: - das Krankheitskostenrisiko (GKV oder PKV mit Kassenwahl), - das Haftpichtrisiko eines Pkw-Halters (Kfz-Haftpichtvers.). c. Pichtversicherung: die von einem Risiko Bedrohten werden gezwungen, Versicherungsschutz in einem bestimmen Umfang bei einem bestimmten Anbieter abzuschlieÿen. Beispiele: - das Risiko der Langlebigkeit (gesetzl. Rentenversicherung), - das Risiko des Berufsunfalls (gesetzl. Unfallversicherung). 13 / 35

14 2. Privatrechtliche, öentlich-rechtliche oder staatliche Organisation a. privatrechtlich: Versicherungsanbieter sind private Unternehmen (PKV). b. öentlich-rechtlich: Versicherungsträger sind Körperschaften öentlichen Rechts. Damit können sie vom Gesetzgeber verpichtet werden, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, gleichzeitig aber eine Selbstverwaltung besitzen (Krankenkassen). c. staatlich: Versicherungsträger ist eine staatliche Behörde wie der National Health Service in Groÿbritannien. 14 / 35

15 3. Finanzierungsverfahren (wenn Beiträge und Leistungen einer Kohorte zeitlich auseinanderfallen) a. Kapitaldeckungsverfahren (KDV): Für jede Kohorte von Versicherten wird aus deren Beitragszahlungen eine Deckungskapital aufgebaut, aus dessen Erträgen (und Auösung) die Versicherungsleistungen für diese Versicherten vollständig nanziert werden. b. Umlageverfahren (UV): Die Beitragszahlungen einer Periode (eines Jahres) werden dazu verwendet, die Versicherungsansprüche zu nanzieren, die im selben Jahr anfallen. Der Versicherungsträger hat zu jedem Zeitpunkt ein Deckungskapital von null (Ausnahme kleine Liquiditätsreserve). 15 / 35

16 Sozialversicherung Kennzeichen einer Sozialversicherung (im Gegensatz zur Privatversicherung): Eine Ex-ante-Umverteilung zwischen hohen und niedrigen Risiken wird angestrebt (z.b. weil die naturgegebene Risikoverteilung nicht als gerecht angesehen wird). Daraus ergeben sich: Zwangsmitgliedschaft: Wenn man die guten Risiken nicht zur Teilnahme zwingt, ndet keine Umverteilung statt (Beispiel: private Krankenversicherung) Diskriminierungsverbot: Beiträge richten sich nicht nach dem individuellen Risiko Kontrahierungszwang: Versicherung muss jeden Nachfrager akzeptieren, unabhängig von seinem Risiko (sonst würde die erwünschte Umverteilung unterlaufen). 16 / 35

17 1.2 Umfang und Bedeutung des Sozialstaates Abbildung 1: Chronologie der Sozialpolitik in Deutschland 17 / 35

18 Quelle: Eurostat ( Abbildung 2: Sozialausgaben als Anteil am BIP 18 / 35

19 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011): Sozial Budget 2010, S.7 ( blob=publicationfile). Abbildung 3: Sozialausgaben über die Zeit (Deutschland) 19 / 35

20 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011): Sozial Budget 2010, S.9 ( blob=publicationfile). Abbildung 4: Sozialbudget 2010 (Deutschland) 20 / 35

21 Die Zahlen für 2010 lauten: Sozialbudget: 760 Mrd Euro BIP: 2.498, 80 Mrd Euro Sozialleistungsquote: 30, 4% Die Sozialleistungen - besonders die 5 Säulen des Sozialstaates (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pege- und Unfallversicherung) - sind von groÿer Bedeutung. Damit wollen wir uns in dieser Vorlesung ausführlich beschäftigen. 21 / 35

22 1.3 Warum gibt es den Sozialstaat? Es lassen sich verschiedene Gründe unterscheiden: a. Normative Rechtfertigung: Warum sollte es Sozialpolitik geben? aa. Allokative Gründe: Marktversagen auf Versicherungsmärkten: Es ist dann zu zeigen, dass staatl. Eingrie eine Pareto-Verbesserung herbei führen können. ab. Distributive Gründe: Marktergebnis ungerecht: Gerechtigkeit ist zu denieren und geeignete Institutionen zur Erreichung von mehr Gerechtigkeit sind zu suchen. b. Positive Erklärung: Warum kommen bestimmte sozialpolitische Maÿnahmen zustande? 22 / 35

23 ad aa. Normative Rechtfertigung - Allokative Gründe Unter welchen Bedingungen liefern Märkte ein ezientes Ergebnis? Erster Hauptsatz der Wohlfahrtstheorie: In einer Ökonomie mit rein privaten Gütern und einer perfekten Eigentumsordnung ist jedes Marktgleichgewicht bei vollkommener Konkurrenz ein Pareto-Optimum. Staatseingrie sind nur dann angebracht, wenn eine oder mehrere Voraussetzungen des Theorems auf den entsprechenden Versicherungsmärkten nicht erfüllt sind. 23 / 35

24 Voraussetzungen für eziente Märkte 1. Perfekter Wettbewerb (Preisnehmer) 2. Vollständige Märkte 3. Kein Marktfehler - sonst staatl. Intervention a. Reine öentliche Güter verbunden mit Free-Rider-Problem b. Externe Eekte c. Steigende Skalenerträge (Durchschnittskosten > Grenzkosten) 4. Perfekte Informationen Wir betrachten kurz einige Bereiche, die für Staatseingrie in Frage kommen. 24 / 35

25 Marktfehler wegen unvollkommener Information (siehe Kapitel 2): Adverse Selektion: Individuen haben mehr Information über die eigene Lebenserwartung als Versicherer. Beim resultierenden Problem der adversen Selektion kann u.u. durch eine Pichtversicherung die Wohlfahrt erhöht werden. Moral Hazard: Die Versicherten nehmen unerwünschte Verhaltensänderungen vor, weil sie versichert sind und weil diese Veränderungen vom Versicherer nicht beobachtet werden können. Überlegen Sie, ob und wann Moral Hazard in der Alterssicherung oder Krankenversicherung entstehen könnte. 25 / 35

26 Marktfehler wegen Vermögensbeschränkungen (siehe Kapitel 2) Ohne Pichtversicherung hätten die Individuen einen Anreiz, sich auf das staatlich garantierte Mindesteinkommen (Sozialhilfe) zu verlassen. Sie würden deshalb zu wenig sparen. In diesem Fall könnte man von einem Moral Hazard Problem auch in der Alterssicherung sprechen. Unvollständigkeit privater Versicherungsmärkte Rechtsfähigkeit der Versicherten ist Voraussetzung für privaten Vertrag. Mit 18 ist eine Versicherung entweder nicht mehr wünschenswert oder, wenn wünschenswert, wird die Versicherung nicht mehr angeboten. 26 / 35

27 Myopische Präferenzen: Wenn Individuen kurzsichtig sind, dann sparen sie nicht genug für ihren Ruhestand. Individuen geben dann ihrem zukünftigen Konsum ein zu niedriges Gewicht, d.h. sie diskontieren zu stark. Altruistische Präferenzen: Wenn sich junge Individuen um den Konsum der alten Generation sorgen, dann spart die arbeitende Generation nicht. Wegen der (einseitig) altruistischen Präferenzen geht sie davon aus, dass sie im Alter von ihren Kindern unterstützt wird. Die arbeitende Generation berücksichtigt nicht, dass eigene Vorsorge den Nutzen der nachfolgenden Generation erhöht. 27 / 35

28 ad ab. Normative Rechtfertigung - Distributive Gründe Der Markt entlohnt die Produktionsfaktoren Boden, Kapital und Arbeit mit einem Einkommen (Pacht, Zins und Lohn). Das Einkommen ist der Marktpreis, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Somit ist auch der Lohn der Arbeit ein Knappheitsentgelt, welches zumindest teilweise unabhängig von der eigenen Leistung ist. Das Lohneinkommen bestimmt sich also durch eine Mischung von endogenen Faktoren (eigene Leistung) und exogenen Faktoren (Angebot und Nachfrage). 28 / 35

29 Der Markt sorgt so zwar für eine eziente Allokation, aber nicht unbedingt für eine gerechte Verteilung. Der Staat kann z. B. eine Wohlfahrtsfunktion wie W (Y 1, Y 2 ) oder W (U 1, U 2 ) maximieren, wobei Y i und U i die Einkommen bzw. Nutzen zweier Haushalte (oder zweier Einkommensgruppen reich und arm) einer Gesellschaft sind. Die Frage ist dann jedoch, woher die Verteilungsnorm kommt, die der Wohlfahrtsfunktion implizit zugrunde liegt. 29 / 35

30 ad b. Positive Erklärung: Polit-ökonomische Argumente Neben den gebrachten Gründen, warum der Staat eingreifen soll, gibt es auch positive, polit-ökonomische Gründe, warum es einen Sozialstaat gibt. Leviathan-Staat: Politiker maximieren ihr Budget. Eine staatliche Rentenversicherung ermöglicht es ihnen, Kontrolle über einen groÿen Teil der Ersparnisse zu bekommen. Medianwähler: Kontrolle über das Rentenversicherungssystem ist ein wichtiges Instrument, um die Unterstützung der entscheidenden Wähler zu bekommen (Erhöhung der Renten für die Alten oder Senkung des Beitragssatzes für die Jungen = Umverteilung innerhalb einer Generation oder zw. Generationen). 30 / 35

31 1.4 Demograsche Entwicklung als Herausforderung der sozialen Sicherungssysteme Die Entwicklung der Bevölkerung wird von Lebenserwartung und Fertilität dominiert (weniger durch Migration). Quelle: Galasso (2006) Abbildung 5: Lebenserwartung und Fertilität 31 / 35

32 Laut Vereinte Nationen (2004) folgt für die Bevölkerungsgröÿe ( longrange2/worldpop2300nal.pdf): Die Bevölkerung in Europa wird zwischen 2000 und 2050 von 728 Mio. auf 632 Mio. fallen Gröÿte Gewinner: einige der kleineren Länder, wie Irland (31%) und die Niederlande (7%), aber auch die USA (43%) Gröÿte Verlierer: Deutschland (-4%), Spanien (-8%) und Italien (-22%), aber auch Japan (-14%) Für manche sozialen Sicherungssysteme, für die intergenerative Beziehungen von groÿer Bedeutung sind (welche?), ist aber die Bevölkerungsstruktur wichtiger: Alterszusammensetzung (Alterspyramide) Altersquotienten 32 / 35

33 a) Deutschland Age Age 80 Men Women 80 Men Women % of total population % of total population b) USA Age 80 Men Women Age 80 Men Women % of total population % of total population c) Japan Age 80 Men Women Age 80 Men Women % of total population % of total population Abbildung 6: Alterspyramide Quelle: United Nations (2001) - mittlere Variante; Eurostat (2000) - Grundszenario 33 / 35

34 Quelle: United Nations - World Population Prospects: The 2006 Revision / World Urbanization Prospects: The 2008 Revision (CESifo DICE) Abbildung 7: Altersquotient (65+ Jährige/15-64) in % 34 / 35

35 Zusammenfassung Die sozialen Sicherungssysteme sehen sich vielen Herausforderungen gegenüber. Im Folgenden werden wir uns zunächst mit den Grundlagen beschäftigen. Darauf aufbauend werden wir einzelne Bereiche näher betrachten, um zu sehen, wie den Herausforderungen begegnet werden kann. 35 / 35

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