DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 28. September 2017 HOCHWASSERSCHUTZ SUHRENTAL
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- Hella Dressler
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1 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer 28. September 2017 HOCHWASSERSCHUTZ SUHRENTAL Erläuterung für die Anhörung/Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans: Festsetzung des Vorhabens 'Hochwasserschutz Suhrental Suhre' (Kapitel L 1.2, Beschluss 5.1); Verminderung der Fruchtfolgeflächen (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2) 1. Ausgangslage Hochwasserereignisse im Suhrental haben in der Vergangenheit immer wieder zu Überschwemmungen mit Schäden geführt. Im Oberlauf der Suhre im Kanton Aargau beschränken sich Überflutungen vor allem auf Landwirtschaftsflächen. Im Unterlauf dagegen sind bei Hochwasserereignissen Siedlungsgebiete betroffen. Erste Bestrebungen, den Hochwasserschutz zu verbessern, wurden bereits vor mehr als 20 Jahren initiiert. Die 2009 erstellte Gefahrenkarte für das Suhrental zeigt eine grosse Anzahl von Schwachstellen in Bezug auf den Hochwasserschutz in den Gemeinden Schöftland, Oberentfelden, Unterentfelden, Suhr und Buchs auf. Die Abflusskapazität ist auf mehr als 2 km im Siedlungsgebiet ungenügend, sodass bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis rund 45 ha Bauzonen mit etwa 600 Gebäuden und diversen Industrieanlagen betroffen sind. Das Schadenpotenzial bei einem hundertjährlichen Ereignis beträgt rund 30 Millionen Franken. Auf Antrag des Regionalverbands Suhrental liess das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ein Vorprojekt für den Hochwasserschutz im Suhrental ausarbeiten. Bei der Präsentation dieses Vorprojekts wurde zusammen mit Landwirtschaft Aargau eine Melioration im Talboden der Suhre in den Gemeinden Attelwil, Moosleerau, Reitnau und Staffelbach angestossen. Als ökologische Ausgleichsmassnahme des Hochwasserschutzprojekts und der Melioration wird die Suhre zwischen Staffelbach und der Kantonsgrenze zu Luzern revitalisiert. Ein Bauprojekt für das Hochwasserrückhaltebecken in Staffelbach liegt vor. Die Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Staffelbach erfordert einen Verpflichtungskredit, welcher vom Grossen Rat beschlossen wird ( 28 Abs. 5 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen GAF). Dieser Verpflichtungskredit unterliegt nicht dem Ausgabenreferendum gemäss 31 GAF, da die Nettobelastung des Kantons unter Fr. 5 Mio. liegen wird. Deshalb ist für den Verpflichtungskredit keine Anhörung durchzuführen. Die Botschaft für den Verpflichtungskredit ist in Vorbereitung. Teil dieser Botschaft sind auch Richtplan-Anpassungen zur Festsetzung des Vorhabens "Hochwasserschutz Suhrental Suhre" sowie zur Reduktion von Fruchtfolgeflächen. Diese Richtplan-Anpassungen erfordern ein vorgängiges Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren, welches nun durchgeführt wird. Im Anschluss daran wird dem Grossen Rat die Botschaft über den Verpflichtungskredit für das Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach und zur Anpassung des Richtplans zum Beschluss vorgelegt. Die Vorplanungen der Meliorationen in den Gemeinden Attelwil, Moosleerau, Reitnau und Staffelbach sind öffentlich aufgelegen. Die Gemeinden werden 2018 über die Meliorationen beschliessen. Der Regierungsrat genehmigt darauf die Generellen Projekte in den einzelnen Gemeinden. An-
2 schliessend sind die für die Projektausführung erforderlichen Kredite im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Regierungsrat resp. Grossen Rat zu beschliessen. Die Revitalisierung der Suhre erfordert einen Verpflichtungskredit, welcher dem Grossen Rat vorgelegt wird, sobald die Gemeinden die Meliorationen beschlossen haben. 2. Zielsetzung Hochwasserschutz Suhrental Suhre Das übergeordnete Ziel des Hochwasserschutzes im Suhrental ist der Schutz dieses Siedlungsgebiets vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis. Das Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach verfolgt den im kantonalen Richtplan verankerten Planungsgrundsatz, die Fliessgewässer so zu bewirtschaften, dass Hochwasser soweit wie möglich zurückgehalten werden und der Abfluss soweit gedämmt wird, dass er schadlos durch das Siedlungsgebiet geleitet werden kann. 3. Rechtsgrundlagen Gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über den Wasserbau vom 21. Juni 1999 (WBG; SR ) ist der Hochwasserschutz eine Aufgabe der Kantone. Der Kanton ist als Gewässereigentümer für den Wasserbau zuständig. Er kann wasserbauliche Aufgaben auf Gemeinden übertragen ( 120 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 [Baugesetz, BauG; SAR ]). Gemäss Art. 38a Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR ) sorgen die Kantone für die Revitalisierung von Gewässern. Gemäss Art. 6 WBG leistet der Bund Abgeltungen an Massnahmen des Hochwasserschutzes. Gemäss 122 Abs. 2 BauG haben die Gemeinden Beiträge (von %) an die dem Kanton aus dem Wasserbau erwachsenden Kosten zu leisten. 4. Konzept Hochwasserschutz Suhrental Suhre Der Regionalplanungsverband Suhrental hat nach Rücksprache mit allen betroffenen Gemeinden am 26. Mai 2008 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt beantragt, eine Studie zu einem Hochwasserrückhaltebecken südlich von Staffelbach auszuarbeiten. Mit einem Variantenstudium wurden drei Beckenstandorte untersucht: Rückhalteraum Muhen mit einem Rückhaltevolumen von ca. 100'000 m 3 Rückhalteraum Staffelbach mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1'000'000 m 3 Rückhalteraum Moos/LU mit einem Rückhaltevolumen von ca. 300'000 m 3 Diese wurden in unterschiedlichen Kombinationen verglichen und einem Vollausbau der Suhre in Schöftland, Oberentfelden, Suhr und Buchs gegenüber gestellt. Ein Rückhaltebecken im Raum Staffelbach kombiniert mit ergänzenden Ausbaumassnahmen in Schöftland, Oberentfelden, Suhr und Buchs wurde als Bestvariante ermittelt. In der Vernehmlassung des Variantenstudiums befürworteten die Suhrentaler Gemeinden und der Regionalplanungsverband, dass das Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach kombiniert mit einem Teilausbau im Unterlauf weiter ausgearbeitet wird. 2 von 8
3 Abb. 1: Übersichtsplan Vorhaben 'Hochwasserschutz Suhrental Suhre' Das Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach (HRB Staffelbach) liegt in der Ebene entlang der Suhre zwischen Staffelbach, Moosleerau, Attelwil und Reitnau. 3 von 8
4 Einstaubereich Damm Abb. 2: Situationsplan HRB Staffelbach Die Ebene wird landwirtschaftlich genutzt. Der projektierte Hochwasserschutzdamm liegt im BLNObjekt (Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung) "Endmoränenzone Staffelbach". Der Damm wird mit grösster Sorgfalt in die Landschaft eingepasst. Gewählt ist diejenige Variante, die sich am besten in die Moränenlandschaft integriert und für das Siedlungsgebiet eine möglichst geringe optische Belastung verursacht. Abb. 3: Blick aus Richtung Süd auf den Dammstandort mit eingezeichneter Dammoberkante Es ist ein gesteuertes Rückhaltebecken geplant, das ab einem Abfluss von 20 m3/s in der Suhre auf 15 m3/s gedrosselt. Damit kann der Ausbau der Suhre in den Unterliegergemeinden verhältnismässig gering gehalten werden. Im Einstaubereich des HRB Staffelbach wird die heute korrigierte Suhre auf einer Länge von rund 1'300 m revitalisiert. Mit der Revitalisierung der Suhre wird ein vielgestaltiger Flussraum geschaffen mit einem ausgeprägten Hochstaudensaum, einem aufgelockerten und stadtortgemässen Ufergehölz mit einer artenreichen Wiesenböschung. Zum Schutz des Siedlungsgebiets und der Anlagen der Siedlungsentwässerung im geplanten Einstaubereich werden Schutzdämme errichtet, die Kanalisationsleitungen werden dicht ausgebildet und mit Rückstauklappen gesichert. Eine Hochdruckgasleitung und eine Wassertransportleitung werden in Zusammenarbeit mit den Werkeigentümern verlegt. 4 von 8
5 In den Unterliegergemeinden wird die Suhre in Teilabschnitten ausgebaut. In Schöftland sind einerseits eine Mauererhöhung und andererseits ein Erddamm auf einer Länge von rund 60 m erforderlich. In Oberentfelden wird die Suhre auf einer Länge von ca. 500 m um 50 bis 100 cm abgesenkt und die bestehenden Brücken, Ufermauern und Gebäude unterfangen. Im Dorfkern von Suhr wird wie in Oberentfelden die Suhre auf einer Länge von ca. 850 m abgesenkt und die bestehenden Brücken, Ufermauern und Gebäude unterfangen. Im Industriegebiet von Suhr wird eine Ufermauer ersetzt und erhöht, die in schlechtem Zustand ist. Zudem wird der heute bestehende Längsdamm mit einem Querdamm ergänzt. In Buchs wird der bestehende Damm auf einer Länge von rund 120 m erhöht und mit einer Ufersicherung versehen. 5. Folgeprojekte Das geplante Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach und die weiteren Massnahmen beanspruchen Landwirtschaftsflächen in der Nähe der Suhre. Deshalb wurde zusammen mit Landwirtschaft Aargau und den Gemeinden Attelwil, Moosleerau, Staffelbach und Reitnau ein Projekt für eine moderne Melioration im Talboden zwischen den Dörfern Staffelbach, Attelwil, Moosleerau und Reitnau sowie dem übrigen Gemeindegebiet von Attelwil, Moosleerau und Reitnau ausgearbeitet. Die moderne Melioration ist das optimale Instrument, um das benötigte Land für das HRB Staffelbach zuzuteilen, gleichzeitig die Produktionsbedingungen für eine moderne Landwirtschaft zu verbessern und die Grundlage für einen attraktiven Landschafts- und Erholungsraum im oberen Suhrental zu schaffen. Teil dieser Melioration ist die Revitalisierung der Suhre auf Biodiversitätsbreite. 6. Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen Die Teilausbaumassnahmen in Schöftland, Oberentfelden, Suhr und Buchs finden innerhalb des Siedlungsgebiets statt und beanspruchen keine Fruchtfolgeflächen. Hingegen werden für den Bau des HRB Staffelbach Fruchtfolgeflächen beansprucht für Dammaufstandsflächen, Absenkbereich und den Gewässerraum der revitalisierten Suhre im Abschnitt zwischen Dammstandort und ARA Attelwil. Das vorliegende Projekt Hochwasserschutz Suhrental beansprucht insgesamt 4,9 ha Fruchtfolgeflächen, davon 4,5 ha der besten Eignungsklasse und 0,4 ha der Eignungsklasse 2. Die Projektierung der Melioration in den Gemeinden Attelwil, Moosleerau, Reitnau und Staffelbach sowie die Revitalisierung der Suhre im Abschnitt ARA Attelwil bis Kantonsgrenze sind noch in einem frühen Stadium. Erste Abschätzungen zeigen, dass für die Revitalisierung der Suhre im Abschnitt ARA Attelwil bis Kantonsgrenze rund 2,5 ha Fruchtfolgeflächen beansprucht werden. Die Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen der Dorfbäche in Attelwil, Moosleerau und Reitnau, die auch als ökologische Ausgleichsmassnahmen der Melioration erfolgen und die Hochwasserschutzproblematik der Dorfkerne dieser Gemeinden lösen können, beanspruchen rund 2 ha Fruchtfolgeflächen. Für Wegbauten und Wegverbreiterungen im Rahmen der Melioration werden rund 3,5 ha Fruchtfolgeflächen beansprucht. Dieser Verlust infolge Wegbaus wird kompensiert durch die Rekultivierung aufgehobener Wegabschnitte im Umfang von ebenfalls 3,5 ha Fruchtfolgeflächen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung sind nachfolgend in Tabelle 1 die beanspruchten Fruchtfolgeflächen für alle geplanten Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen in den Gemeinden Attelwil, Moosleerau, Staffelbach und Reitnau zusammengestellt: 5 von 8
6 Vorhaben Hochwasserschutz Suhrental Suhre Revitalisierung der Suhre im Abschnitt zwischen ARA Attelwil und Kantonsgrenze Melioration Attelwil, Moosleerau und Reitnau: Hochwasserschutz- und Revitalisierung der Dorfbäche Beanspruchung 4,9 ha 2,5 ha 2,0 ha Tab. 1: Zusammenstellung der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen für die geplanten Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen in den Gemeinden Attelwil, Moosleerau, Staffelbach und Reitnau Neben der dauernden Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen durch die Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen in den Gemeinden Attelwil, Moosleerau, Staffelbach und Reitnau ist darauf hinzuweisen, dass in den unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens Staffelbach liegenden Gemeindegebieten von Staffelbach, Schöftland, Hirschthal, Muhen, Oberentfelden, Unterentfelden, Suhr und Buchs rund 70 ha landwirtschaftliche Nutzflächen bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis hochwassergefährdet sind. Mit dem Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Raum Staffelbach werden diese Flächen weniger häufig überflutet und die landwirtschaftliche Produktion damit erleichtert. In der Suhreebene werden im Rahmen der Melioration 25 ha landwirtschaftliche Nutzfläche mit schweren Böden in Senken und Muldenlagen mit einem kombinierten Drainagesystem aus Rohren und Schlitzdrainagen versehen und damit als Fruchtfolgeflächen aufgewertet. Bei Vorhaben, welche die Fruchtfolgeflächen dauerhaft um mehr als 3 ha reduzieren, ist der Richtplan vorgängig anzupassen (Richtplan, Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2). Für die entsprechende Anpassung des Richtplans ist ein Beschluss des Grossen Rats erforderlich. Das Vorhaben Hochwasserschutz Suhrental Suhre mit dem Bau des HRB Staffelbach beansprucht insgesamt 4,9 ha Fruchtfolgeflächen. Deshalb ist für dieses Vorhaben eine Richtplananpassung mit Bezug auf die Fruchtfolgeflächen erforderlich. Die Folgeprojekte Revitalisierung der Suhre im Abschnitt zwischen ARA Attelwil und Kantonsgrenze sowie Hochwasserschutz- und Revitalisierung der Dorfbäche Attelwil, Moosleerau und Reitnau im Rahmen der Melioration beanspruchen Fruchtfolgeflächen unter dem Grenzwert von 3 ha und erfordern deshalb keine formelle Richtplananpassung mit Bezug auf Fruchtfolgeflächen. 7. Kosten-/Nutzenüberlegung Die Gesamtkosten für den Bau des HRB Staffelbach und die Teilausbaumassnahmen am Unterlauf der Suhre betragen rund 23 Mio. Franken. Diese Kosten werden gemeinsam getragen von Bund, Kanton und den Gemeinden, die von den Hochwasserschutzmassnahmen profitieren. Ein hundertjährliches Hochwasserereignis im Suhrental verursacht einen geschätzten Schaden von rund 30 Mio. Franken. Erste Rentabilitätsberechnungen gemäss den Vorgaben des Bundes ergeben ein Nutzen-/Kostenverhältnis von , d.h. mit jedem investierten Franken können Schäden im Betrag von Franken verhindert werden. 6 von 8
7 8. Nachhaltigkeitsbetrachtungen Es wurden erste Nachhaltigkeitsbetrachtungen durchgeführt. Im Bereich Wirtschaft werden öffentliche und private Liegenschaften und Infrastrukturen insbesondere in Oberentfelden und Suhr vor Hochwasserschäden geschützt. Damit wird mittel- bis langfristig die Produktionsfähigkeit von Gewerbe und Industrie in den beiden Gemeinden gesichert. Kurzfristig besteht Investitionsbedarf der öffentlichen Hand, längerfristig ist der Werterhalt für künftige Generationen zu sichern. Im Bereich Gesellschaft wird ein Hochwasserschutz für einen definierten Ereignisfall erstellt und gewährleistet damit Sicherheit vor Naturgefahren. Mit den landschaftlichen Aufwertungen im Bereich Rückhaltebecken Staffelbach wird der Landschaftsraum im oberen Suhrental neu gestaltet und damit attraktiver, auch für die Naherholung. Dies hat eine positive Wirkung auf Gesundheit und Wohlbefinden der Wohnbevölkerung. Im Bereich Umwelt ist ein BLN-Objekt (Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung) betroffen, das jedoch durch die Revitalisierung der Suhre eine landschaftliche Aufwertung erlebt. Demgegenüber steht der Verlust von 4,9 ha Fruchtfolgeflächen. 9. Anpassung des Richtplans Dem Grossen Rat soll eine Botschaft über den Verpflichtungskredit für das Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach und zur Anpassung des Richtplans zum Beschluss vorgelegt werden. Dieser Verpflichtungskredit unterliegt nicht dem Ausgabenreferendum gemäss 31 GAF, da die Nettobelastung des Kantons unter Fr. 5 Mio. liegen wird. Deshalb ist für den Verpflichtungskredit keine Anhörung durchzuführen. Die Richtplan-Anpassungen hingegen erfordern ein vorgängiges Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren, welches nun durchgeführt wird. Das Vorhaben Hochwasserschutz Suhrental Suhre (Richtplan, Kapitel L 1.2, Beschluss 5.1) ist räumlich abgestimmt und kann in die Richtplan-Kategorie Festsetzung aufgenommen werden. Anpassungen des Richtplans bezüglich Zwischenergebnis und Festsetzung liegen in der Zuständigkeit des Grossen Rats (Richtplan, Kapitel G 4, Beschluss 1.1). Bei Vorhaben, welche die Fruchtfolgeflächen dauerhaft um mehr als 3 ha reduzieren, ist der Richtplan vorgängig anzupassen (Richtplan, Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2). Für die entsprechende Anpassung des Richtplans ist ein Beschluss des Grossen Rats erforderlich. Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Staffelbach beansprucht 4,9 ha Fruchtfolgeflächen. Deshalb beantragt der Regierungsrat folgende Anpassungen des Richtplans: 9.1 Richtplantext Im Richtplankapitel L 1.2 Gewässer und Hochwassermanagement wird das Vorhaben "Hochwasserschutz Suhrental Suhre in die Kategorie Festsetzung überführt und gleichzeitig die Reduktion der Fruchtfolgeflächen um 4,9 ha festgehalten. 9.2 Richtplangesamtkarte Durch das Vorhaben "Hochwasserschutz Suhrental Suhre" werden 4,9 ha Fruchtfolgeflächen dauerhaft beansprucht. Das Vorhaben erfordert demzufolge eine Anpassung der Richtplan-Gesamtkarte im Hinblick auf Fruchtfolgeflächen. Mit dem Richtplanbeschluss erfolgt erst der Grundsatzentscheid, wonach das Hochwasserschutzvorhaben soweit abgestimmt ist, dass es festgesetzt werden kann. Über das Projekt selber, dessen Ausgestaltung und die Folgeprojekte Revitalisierung der Suhre im Abschnitt ARA Attelwil bis Kantonsgrenze und die Meliorationen wird in nachfolgenden, separaten Verfahren entschieden. 7 von 8
8 10. Grobbeurteilung aus regionaler und kantonaler Sicht Die Gemeinden im Suhrental und der Regionalplanungsverband Suhrental unterstützen das Projekt. Die kantonalen Fachstellen stehen dem Projekt positiv gegenüber. Die Wasserbaufachstelle des Kantons Luzern ist in die Projektorganisation eingebunden. Das Bundesamt für Umwelt BAFU erachtet die untersuchten Varianten als richtig, das Ergebnis des Variantenvergleichs als plausibel und stimmt dem Konzept "Rückhaltebecken im Raum Staffelbach mit ergänzenden Ausbaumassnahmen am Unterlauf der Suhre" grundsätzlich zu. Auch aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutz stimmt das BAFU dem Projekt im BLN-Gebiet "Endmoränenzone Staffelbach" grundsätzlich zu unter der Voraussetzung, dass der Damm des geplanten HRB Staffelbach bestmöglich in die Landschaft integriert wird. Das übergeordnete Ziel des Hochwasserschutzes im Suhrental ist der Schutz dieses Siedlungsgebiets vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis. Das Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach verfolgt den im Richtplan verankerten Planungsgrundsatz, die Fliessgewässer so zu bewirtschaften, dass Hochwasser soweit wie möglich zurückgehalten werden und der Abfluss soweit gedämmt wird, dass er schadlos durch das Siedlungsgebiet geleitet werden kann. Im heutigen Zustand muss im Siedlungsgebiet im unteren Suhrental (Schöftland, Ober- und Unterentfelden und Suhr) schon bei verhältnismässig häufig eintretenden Hochwasserereignissen mit Überschwemmungen gerechnet werden. Durch das Hochwasserrückhaltebecken Staffelbach wird der Hochwasserabfluss soweit gedämpft, dass die verbleibenden Schwachstellen mit einem Teilausbau der Suhre in Schöftland, Oberentfelden, Suhr und Buchs behoben werden können. Nach der Realisierung des Gesamtprojekts ist ein Schutz bis zu einem hundertjährlichen Ereignis gewährleistet. Es werden rund 40 ha Schutzdefizitflächen im Baugebiet eliminiert. Rund 70 ha landwirtschaftliche Nutzfläche im unteren Suhrental werden weniger häufig überflutet. Bei extremen Ereignissen (seltener als alle 100 Jahre) verbleibt ein Restrisiko. 8 von 8
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