EINWOHNERGEMEINDE WALLISWIL b.n. BERICHT ZUR ORTSPLANUNGSREVISION 2012 / 2013 AUFLAGEEXEMPLAR 09. FEBRUAR 2015
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1 EINWOHNERGEMEINDE WALLISWIL b.n. BERICHT ZUR ORTSPLANUNGSREVISION 2012 / 2013 AUFLAGEEXEMPLAR 09. FEBRUAR 2015
2 Abb. 1 Gemeindegebiet 1:25'000
3 INHALT Seite 1. Entwicklung / Zielsetzung Siedlungsentwicklung Zielsetzungen zur Ortsplanungsrevision 7 2. Organisation / Konzept Vorgehen, Mitwirkung Entwicklung der Bauzonenflächen Verdichtung und Gestaltung 15 Anhang 1
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6 Ständige Bevölkerung In der Gemeinde wohnhafte Erwerbstätige Erwerbstätige und Berufspendler Betriebszählung Abb. 4 Entwicklung der Bevölkerungszahlen und der Arbeitsplatzzahlen (Quelle: Amt für Gemeinden und Raumordnung)
7 1.1. Siedlungsentwicklung Seit der letzten Ortsplanungsrevision 1990 hat sich in der Gemeinde der Ortsbildcharakter als Strassendorf wenig verändert. Östlich angrenzend ans alte Dorf wurden im Bereich Bodenacker - Güschel in drei kleinen Siedlungsansätzen neue Einfamilienhäuser realisiert. Die neuere Bebauung im Osten und der traditionelle Dorfteil im Westen ergänzen sich. Die dorfumgebende Landschaft, insbesondere der Aareraum dienen als attraktives Naherholungsgebiet. Der Kiesabbau im Nordwesten verändert die Landschaft in diesem Gemeindeteil in kontrollierter Art kontinuierlich. In den vergangenen 20 Jahren ist die Einwohnerzahl leicht angestiegen. Die Zahl der Erwerbstätigen und der Arbeitsplätze in der Gemeinde blieb konstant. Der Anteil Pendler unter den Erwerbstätigen nahm laufend leicht zu. + Strassendorf an Hangkante mit attraktivem Ortsbild Südorientiert mit Aussicht in die Berge, Struktur Alt-/Neuwalliswil weiter entwickelbar Landschaftsraum / Aareraum sehr attraktiv als Erholungsraum Zugang in Landschaft / zur Aare / in nördlichen Wald in kurzer Distanz Gute Erreichbarkeit im Individualverkehr (Autobahnanschlüsse) Gute Gehwegsicherung durchs Dorf Überschaubarkeit / Individualität im Dorfleben Ertrag durch Kiesabbau Steuerbelastung tief Einwohner-/Arbeitsplatzentwicklung Wohnungen Einwohner 1) Arbeitsplätze 2) Sektor I 3) Landwirtschaft Sektor II Gewerbe Sektor III Dienstleistung Total Arbeitsplätze ) 58 1) Bewohner ausserhalb Bauzone ca. 20 % 2) 140 Erwerbstätige, davon 105 Wegpendler / 25 Zupendler 3) Voll- und Teilzeitbeschäftigte 4) 40 Vollzeitäquivalente per Ende 2010 Abb. 5 Raumrelevantes Stärke-/Schwächeprofil 2012/13 + Öffentliche Einrichtungen weitgehend basierend auf Nachbargemeinden Landschaftsteile belegt durch Kiesabbau Kein Anschluss des öffentlichen Verkehrs Ortseinfahrt Ost eventl. mit Einfahrtbremse ausstatten Lärmbelastung entlang Hauptstrasse 5
8 Abb. 6 Entwicklungsdaten / Bauzonenbedarf 2012 (Quelle: Amt für Gemeinden und Raumordnung)
9 1.2. Zielsetzungen zur Ortsplanungsrevision 2012/13 Die Gemeinde Walliswil b.n. geht eingangs der Gesamtrevision der Ortsplanung von folgenden Entwicklungsgrundsätzen aus: Walliswil b.n. will als Wohngemeinde seine Eigenständigkeit erhalten und fördern. Ein massvolles Wachstum der Einwohner- und Arbeitsplatzzahl soll in erster Linie durch bessere Nutzung bestehender Bauzonen und allenfalls geringfügiger Erweiterung der Bauzone auf gemeindeeigenem Land ermöglicht werden. Die Gemeinde soll ihren Bürgern und Neuzuzügern Heimat und Wohlbefinden bieten. Dabei ist der Lebensqualität besondere Beachtung zu schenken. Das Orts- und Landschaftsbild ist zu pflegen und weiterzuentwickeln. Bei den Ortseingängen sind Verkehrsmassnahmen zur Beruhigung und Sicherheit (Uebergänge) zu prüfen. Die heutige Nutzung des öffentlichen Raumes soll beurteilt und Weiterentwicklungsvorschläge erarbeitet werden. Zonenplan Baureglement Ein-/Auszonungen Verdichten an bestehender Infrastruktur Qualitatives Wachsen an verfügbaren Lagen Ueberprüfung Nutzung LW-Gebäude im Dorf Integration Gefahrenkarte / Schutzperimeter / Altlasten Integration Inventar Denkmalpflege Erhaltung des Spielraumes für LW-Vollerwerbsbetriebe Erhaltung des (Strassen)dorfcharakters Einfacher, liberaler, illustriert im Text Integration neue übergeordnete Gesetzgebung Gefahrengebiete BMBV Verdichtungsmöglichkeiten ausschöpfen Abstände reduzieren, Höhen überprüfen Dachausbau grosszügiger Spezialzonen / Bedarf ZÖN, ÜO, ZPP überprüfen Integration Förderung alternativer Energien Bei der Ortsplanungsrevision soll qualitativen Aspekten (Gestaltung / Ökologie) genauso Beachtung geschenkt werden wie quantitativen Aspekten (Nutzung / Entwicklung). Die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr sind als Einheit zu betrachten und die Aufgaben entsprechend vernetzt zu bearbeiten. Die Struktur mit traditionellem Dorfteil und Strassendorfteil und mit der neueren Bebauung Ost soll weiterentwickelt werden. Zur Entwicklung muss an der bestehenden Infrastruktur soweit möglich neues günstiges und verfügbares sowie attraktives gemeindeeigenes Bauland bereitgestellt werden um insbesondere auch Neuzuzügerfamilien generieren zu können. Nicht verfügbares Wohnbauland, welches in den vergangenen Jahren nicht genutzt wurde, soll im Hinblick auf eine Auszonung überprüft werden. Das Gewerbe und die Dienstleistung soll innerhalb der Dorfzone weiterentwickelt werden. Schutz Richtplan E Übersichtlich Schutz in der Landschaft zusammenfassen Vernetzungen Altlasten Denkmalpflegeinventar IVS Aufgrund neuer Zonenfestlegungen weiterhin attraktiven Siedlungsrand zur Landschaft definieren Klassifizierung und Hierarchie im Strassennetz überprüfen Wander-, Fuss-, Radwegnetz aufzeigen Gestaltung im öffentlichen Raum überprüfen Lärmschutz aufgrund Richtplan E im Zonenplan integrieren Abb. 7 Revisionsbedarf der Ortsplanungsdokumente 7
10 Abb. 8 Zu revidierender Zonenplan 1:5'000
11 ORGANISATION KONZEPT Analyse Startinformation / Flyer Fragestellungen Herausforderungen / Zielsetzungen Konzept der räumlichen Entwicklung Umsetzung Vorabklärungen: Verfügbarkeitsmodalitäten zur Überbauung / Verträge zur Erschliessung Erfassung Ist-Zustand nach Zahlen l Gegenüberstellung errechneter Bedarf l Abklärungen zu eingezonten unüberbauten Flächen l Einzonungsbedarf aufgrund Grundeigentümerwünschen (Kleine Umfrage) l Gesamtkonzept der Einzonung mit Ausschöpfung des Kontingents Nutzung bestehender Infrastruktur Ordentliches Ortsplanungsverfahren: Entwurf aller Teile der Revision mit Infrastrukturverträgen l Mitwirkung Vorprüfung l Auflage Einigung l Gemeindeversammlung l Genehmigung AGR Abb. 9 Vorgehen zur Ortsplanungsrevision 2012/13 9
12 REVISION ORTSPLANUNG EINWOHNERGEMEINDE WALLISWIL b.n. Gemeinderat Ortsplanungsrevision UMFRAGE Seit der letzten Revision der Ortsplanung in Walliswil b.n. sind 20 Jahre vergangen. In diesen 20 Jahren ist das damals eingezonte Bauland weitgehend überbaut worden. Um für die kommenden Jahre in der Gemeinde einen Entwicklungsspielraum zu erhalten, hat der Gemeinderat beschlossen, eine Gesamtrevision der Ortsplanung durchzuführen. Dabei sollen die nicht bebauten Baulandflächen überprüft werden sowie gut begründete Einzonungswünsche geprüft werden. Da der Spielraum für Neueinzonungen klein ist, sollen insbesondere in den Bauvorschriften gute Voraussetzungen zur inneren Verdichtung in den bestehenden Bauzonen geschaffen werden. In der ersten Phase der Planung gelangt der Gemeinderat deshalb mit den nebenstehenden Fragen an alle Haushaltungen und Einwohner der Gemeinde, mit dem Ziel Anregungen und Wünsche aus der Bevölkerung zur künftigen Lage der Bauzonen und der Zonenarten frühzeitig zu erkennen. Besonders interessieren den Gemeinderat auch die Absichten der Grundeigentümer zur künftigen Weiterverwendung der nicht genutzten Bauzonenflächen. Der Gemeinderat fordert die Bevölkerung auf, den Fragebogen zu beantworten und so die Möglichkeit zur Mitwirkung bei der künftigen Gestaltung der Gemeinde wahrzunehmen. Die Angaben in dieser Umfrage haben keinerlei rechtsverbindlichen Charakter. Die eingegangenen Fragebogen werden ausschliesslich durch den Gemeinderat - zusammen mit dem Ortsplaner - ausgewertet. Nach Abschluss der Ortsplanungsrevision werden die Umfragebogen vernichtet. Nach der Umfrage ist das folgende weitere Vorgehen vorgesehen: Im Herbst 2012 finden Gespräche insbesondere mit Grundeigentümern von Bauzonenflächen statt und ein erster Zonenplanentwurf wird erarbeitet. Weitere Mitwirkungsgelegenheiten für alle Einwohner werden folgen: eine öffentliche Mitwirkungsversammlung anfangs 2013 das Auflageverfahren mit Einsprachemöglichkeiten im Sommer 2013 Ende 2013 soll über die Revision der Ortsplanung anlässlich einer Gemeindeversammlung abgestimmt werden. Auf der Gemeindeverwaltung liegen die zurzeit gültigen Ortsplanungsunterlagen (Zonenplan, Baureglement) zur Einsicht bereit. Weitere Umfragebogen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bei Unklarheiten zu den Fragestellungen steht der Gemeindeschreiber gerne beratend zur Verfügung. FRAGESTELLUNGEN ALLGEMEINER ART FRAGE ZUR SIEDLUNGSGESTALTUNG Wo im Ort sollen die Bauzonen mit welchen Haustypen und mit welcher Nutzungsart noch besser genutzt werden können? FRAGE ZUR VERKEHRSERSCHLIESSUNG Wo sollten Strassenabschnitte und/oder öffentliche Plätze anders/attraktiver gestaltet werden und/oder beruhigt werden? FRAGE ZUR LANDSCHAFTSGESTALTUNG Welche Elemente in der Landschaft (z.b. Hecken, Gehölze, Waldränder, Tümpel, Feuchtgebiete, Trockenstandorte, Obstgärten, Einzelbäume ) sollen ergänzt werden? FRAGESTELLUNGEN FÜR GRUNDEIGENTÜMER Welche Ihrer Parzellen (oder Teile davon) möchten Sie einzonen und in den nächsten 5-10 Jahren bebauen lassen? Parzelle Nr. Keine Welche Ihrer heute schon eingezonten, unbebauten Grundstücke gedenken Sie in den nächsten 5-10 Jahren zu überbauen oder überbauen zu lassen? Parzelle Nr. Keine Beabsichtigen Sie, Teile oder Ihre gesamten eingezonten, unbebauten Grundstücke auszonen oder umzonen zu lassen? Ja, Parzelle Nr. Keine ERWARTUNGEN / ANREGUNGEN / BEMERKUNGEN ZUR ORTSPLANUNGSREVISION Welches sind Ihre Änderungswünsche zum Baureglement? Welche im Fragebogen nicht erwähnten Probleme zur Ortsplanungsrevision möchten Sie insbesondere behandelt haben?
13 2.1. Vorgehen / Mitwirkung Anfangs 2012 nahm der Gemeinderat unter der Leitung der Gemeinderatspräsidentin die Planungsarbeiten auf. Ziel des Gemeinderates war es, innert 2 Jahren unter weitgehender Mitwirkung der Bevölkerung die Ortsplanung zu revidieren. Nachdem die Zielsetzungen zur Ortsplanungsrevision genauer umrissen waren, wurden mittels eines ersten Umfrageflyers zu Beginn der Planungsarbeiten Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung aufgenommen. Die ca. 30 retournierten und ausgefüllten Fragebogen enthielten eine Vielzahl von Anregungen, (zusammengefasst in der Umfrageauswertung), welche möglichst weitgehend mit der Planung umgesetzt wurden. Nach Auswertung der Umfrage und nach der gemeinderatsinternen Diskussion eines ersten Entwurfes zum Zonenplan wurden sämtliche durch die Revisionsarbeiten am Zonenplan direkt betroffenen ca. 10 Grundeigentümer zu Einzelgesprächen über die Revisionsabsichten eingeladen und mit diesen die Rahmenbedingungen (Infrastrukturabgaben ) zur Einzonung diskutiert. Im Verlauf des Herbstes 2012 wurde das Baureglement überarbeitet. Bis zum Sommer 2013 wurde insbesondere der Landtausch von gemeindeeigenen Flächen vorbereitet. Im Herbst 2013 wurde anlässlich einer Orientierungsversammlung über die Revision sämtlicher Bestandteile der künftigen Ortsplanung orientiert, die Wünsche aus der Bevölkerung möglichst weitgehend umgesetzt, und die revidierte Ortsplanung anschliessend zur Vorprüfung eingereicht und im 2014 geprüft. Im Februar 2015 wird die bereinigte Ortsplanungsrevision öffentlich aufgelegt. Nach Durchführung der Einigungsverhandlungen wird die Ortsplanungsrevision im Frühling 2015 den Stimmbürgern zum Beschluss vorgelegt. Die Bevölkerung der Gemeinde Walliswil b.n. hatte somit Gelegenheit bei einer Umfrage zu Planungsbeginn, intensiven Grundeigentümergesprächen und einer öffentlichen Orientierungsversammlung mitzuwirken. Wesentlichste Resultate der Mitwirkung waren - der Wunsch nach Überprüfung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen - der Wunsch nach Ergänzung von Objekten der Landschaft / Renaturierung - der Wunsch nach Verdichtung und Bauzonenerweiterung 2012 Information / Umfrage Festlegen Zielsetzungen Konzept der Entwicklung Überarbeitung Zonenplan Baureglement, Schutz, Erschliessung Entwurf Bericht zur Ortsplanung 3. Quartal 4. Quartal 2013 Grundeigentümergespräche Quartal Öffentliche Mitwirkung (Orientierungsversammlung) 2014 Kantonale Vorprüfung Auswertung Vorprüfung 2015 Öffentliche Auflage Bereinigung Einsprachen Gemeindeversammlung Genehmigung Kanton 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal Abb 10 Umfrageflyer zur Ortsplanungsrevision 2012/13 Abb 11 Ablauf zur Ortsplanungsrevision 2012/13 11
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15 2.2. Entwicklung der Bauzonenflächen Nachdem per in Kraft getretenen Moratorium für Einzonungen im Kanton Bern beschränkt sich die Änderung der Bauzonenfläche in der Gemeinde Walliswil auf den Tausch der ZÖN Fläche Parzelle 99 (Gemeindebesitz) mit der Parzelle 116 (Privatbesitz zu Bauernhof Parz. 105). Verdichtungsmöglichkeiten Damit kann verhindert werden, dass der Bauernhof Parz. 105 durch Bebauung (Nutzung ZÖN oder Umwandlung ZÖN in W2) eingeengt wird. Zudem erhält der Bauernhof Parz. 105 einen stallangrenzenden Freilauf für die Kühe, welche bisher zum Weiden die Hauptstrasse zu überqueren hatten. Die bestehenden Nebenbauten auf Parzelle 99 werden abgerissen (vgl. Anhang). Siedlungs-/ Landschaftsschutz Anforderungen Baugestaltung Landtausch Umzonungen Die Parzellen 140, 141 und 176 werden wie bisher von Westen her erschlossen. Diese Zufahrt ist mit einem Durchfahrtsrecht gesichert und auch als Notfallzufahrt geeignet. Spezialplanungen Im Weiteren wird in Vorbereitung zum Umbau des Schulhauses dessen Landfläche geringfügig arrondiert. A Einzonen Zonentyp Parz. Strasse m 2 Bemerkungen ZPP2 116 Dorfstrasse Tauschvertrag B Auszonen Zonentyp Parz. Strasse m 2 Bemerkungen W2 207 Friedhofstrasse 817 Auszonung ZÖN W2 99 Bodenacker Auszonung Es ist vorgesehen, nach Ablauf des Moratoriums zum kantonalen Richtplan südlich der Kantonsstrasse bei der Zone für Kiesaufbereitung die bestehende Nutzung der Bauzone zuzuweisen. Da die schützenswerten Elemente der Siedlung und Landschaft sowie (als Hinweis) die Wander- und Velowege in den Zonenplan 2012/13 ergänzt wurden, konnte auf einen Richtplan Erschliessung sowie auf einen Schutzplan verzichtet werden. Nur dort wo entlang dorfnaher Strassen in einer Bautiefe noch Ergänzung der Bebauung denkbar ist, wurde das im regionalen Landschaftsentwicklungskonzept vorgesehene Landschaftsschutzgebiet nicht vollständig in den Zonenplan übertragen. Abb 12 Baulandreserve Zonenplan 2012/13 Abb 13 Zonenplan 2012/13 1:10'000 Abb 14 Wesentlichste Überprüfungsbereiche der Ortsplanung 2012/13 13
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17 2.3 Verdichtung und Gestaltung Verdichtung: Im Baureglement wurden einerseits die Voraussetzungen zur Verdichtung verbessert, andererseits die Anforderungen an die Baugestaltung erhöht. Gestaltung: Das Baureglement wurde vereinfacht, illustriert im Text und mit Suchregistern ergänzt. Die wesentlichen Änderungen des Baureglementes sind in Abb. 16 dargestellt. Zur Verdichtung tragen künftig bei: Die Verkleinerung des grossen Grenzabstandes von 10 m auf 8 m, Die Erhöhung der Fassadenhöhe in der Dorfzone D2 von 7 m auf 8 m Höhe. Da die Landschaft (ausserhalb des Kiesabbaugebietes) gut vernetzt und attraktiv gestaltet zur Naherholung ist, wurde auf Gestaltungsmassnahmen in der Landschaft verzichtet. Das Verkehrsnetz (mit Gehweg durch das Dorf) funktioniert weitgehend gut. Beim Dorfeingang Ost soll nach Abschluss der Ortsplanungsrevision 2012/13 die Gestaltung Verkehrsberuhigung (Bauminsel) geprüft werden. Ergänzungen / Änderungen - Voranfrage Art. 4 - Fachinstanz Art. 5 - Bauen für Behinderte Art. 5 - Wärmedämmung Art. 5 - Gestaltung Art. 8 - Umgebung Art. 9 - Gewässerabstand Art Stockwerkaufbau Art Lichtraumprofil Art Dachnutzung Art. 24 ff - Infrastrukturbeiträge Art Landwirtschaftszone Art Zone für Pferdehaltung Art Zonen mit Planungspflicht Art Inventarbestimmungen Art. 33 ff - Gefahrengebiete Art Baumasse Art. 39 Beim Dorfeingang West wurde die Versetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung dorfauswärts umgesetzt. Abb 15 Dorfdurchfahrt Abb 16 Wesentliche Änderungen im Baureglement 15
18 ANHANG
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