Inhaltsverzeichnis Seite. 1. Vorbemerkungen Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) Konzeption des NKF Elemente des NKF 3

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1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorbemerkungen 3 2. Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) Konzeption des NKF Elemente des NKF Gliederung des Haushaltsplans 5 3. Stand der Aufstellung der Eröffnungsbilanz 7 4. Doppelhaushalt / Stand der Haushaltswirtschaft bis / Grundsätzliches zum Doppelhaushaltsplan / Eckdaten des Doppelhaushalts / und der sjahre Gesamtergebnisplan / Stand NKF-bedingte Veränderungen Gesamtergebnisplan Einzeldarstellung Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen / Stellenplan Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Finanzergebnis 33

2 6. Gesamtfinanzplan / Gesamtfinanzplan konsumtiv Gesamtfinanzplan investiv Gesamtübersicht Bedeutende Investitionsmaßnahmen Kreditaufnahmen für Investitionen / Verpflichtungsermächtigungen Gesamtfinanzplan Finanzierungstätigkeit 40

3 1. Vorbemerkungen Der Vorbericht gemäß 7 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Stadt sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen der für das aktuelle Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der sind zu erläutern. Die Stadt Bielefeld hat sich entschieden, für die Jahre und einen Doppelhaushaltsplan aufzustellen. Als aktuelle sjahre werden in diesem Vorbericht daher die Jahre und sowie die Folgejahre bis betrachtet. 2. Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) 2.1 Konzeption des NKF Am ist das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Einführungsgesetz NRW NKFEG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, spätestens mit Beginn des Haushaltsjahres ihr Rechnungswesen auf das System der doppelten Buchführung umzustellen und zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die NKF-Regelungen orientieren sich in Teilen an den früheren Vorschriften für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug unter kameralen Bedingungen sowie an den kaufmännischen Standards des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung ordnungsgemäßer Buchführung, soweit nicht kommunale Besonderheiten Abweichungen erforderlich gemacht haben. Darüber hinaus werden zentrale Anliegen des NKF, nämlich die Steigerung von Effektivität und Effizienz innerhalb der Verwaltung durch Produktorientierung und ergebnisorientierte Steuerung auf den Weg gebracht. So ist den Kommunen erstmals die Erfassung und Darstellung des vollständigen Ressourcenverbrauchs möglich. Durch die kommunale Bilanz erhalten sie einen Überblick über das Gesamtvermögen, seine Bestandteile und seine Finanzierung durch Fremd- und Eigenmittel sowie die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Mit der flächendeckenden Einführung des kaufmännischen Rechnungsstils soll das bisherige Nebeneinander unterschiedlicher Rechnungssysteme in der Kernverwaltung (Kameralistik) und in den kommunalen Eigenbetrieben und Beteiligungen (Doppik) beseitigt und ein einheitlicher Blick auf den Gesamtkonzern Kommune ermöglicht werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben ( 2 NKFEG NRW) soll der erste kommunale Gesamtabschluss zum erfolgen. 2.2 Elemente des NKF Die drei wesentlichen Komponenten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind: Ergebnisplan und Ergebnisrechnung Finanzplan und Finanzrechnung Bilanz Die Ergebnisrechnung entspricht im Wesentlichen der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und enthält die Erträge und Aufwendungen unabhängig von ihrer Zahlungswirksamkeit. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis (Überschuss oder

4 Fehlbetrag) geht in die Bilanz ein und verändert unmittelbar das Eigenkapital der Kommune. Das Jahresergebnis umfasst periodengerecht alle Erträge und Aufwendungen und bildet den Ressourcenverbrauch umfassend ab. Umfassend bedeutet, einschließlich der über die Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen anzusetzenden Abschreibungen sowie der erst später zahlungswirksam werdenden Belastungen (z.b. Zuführungen zu Pensionsrückstellungen oder Rückstellungen für unterlassene Straßeninstandhaltungen). Durch die periodengerechte Zuordnung der Erträge und Aufwendungen liefert das NKF einen erheblichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Als sinstrument ist der Ergebnisplan wichtigster Bestandteil des neuen Haushalts. Die Finanzrechnung enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen, Tilgung von Krediten). Es werden auch Zahlungen erfasst, die keinen Aufwand bzw. Ertrag darstellen. Dies ist u.a. bei Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen von Bedeutung, da im Ergebnisplan nur die jährlichen Abschreibungen für die Investitionsobjekte, nicht aber die zu leistenden gesamten Investitionsbeträge enthalten sind. Dementsprechend dient hierbei der Finanzplan als maßgebliches sinstrument. Der Liquiditätssaldo aus der Finanzrechnung bildet die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln in der Bilanz ab. Ein negativer Liquiditätssaldo führt zu einer Erhöhung der Kredite zur Liquiditätssicherung. Die Bilanz ist Teil des neuen Jahresabschlusses und weist das Vermögen und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital nach. Grundlage für die Bilanz ist die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Auf der Aktivseite der Bilanz befinden sich das Anlage- und das Umlaufvermögen der Kommune. Auf der Passivseite werden das Eigenund Fremdkapital sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Elemente des NKF- Haushalts Finanzrechnung Bilanz Ergebnisrechnung Einzahlungen Aktiva Passiva Erträge./../. Auszahlungen Vermögen Eigenkapital Aufwendungen = Liquiditätssaldo Liquide Mittel Fremdkapital = Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Der Haushaltsausgleich im NKF ist hergestellt, wenn der Ergebnisplan ausgeglichen ist, indem die Erträge die Aufwendungen decken. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, verringert sich das Eigenkapital. Ein verbindlich festgelegter Teil des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals wird als Ausgleichsrücklage bestimmt, die zum Ausgleich von Fehlbeträgen in Anspruch genommen werden darf. In diesem Fall gilt der Haushalt ebenfalls als ausgeglichen. Nach 75 GO NRW kann die Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die konkrete Höhe dieser Einnahmen bemisst sich nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen. Die Ausgleichsrücklage kann aus Überschüssen kommender Jahre maximal bis zu ihrer ursprünglichen Höhe aufgefüllt werden.

5 2.3 Gliederung des Haushaltsplans Die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) enthält detaillierte Regelungen über die Bestandteile des NKF-Haushaltsplans. Vorgeschrieben sind der Ergebnisplan (Ertrag und Aufwand), der Finanzplan (Ein- und Auszahlungen) und die Teilpläne (Teilergebnis- und Teilfinanzpläne letztere nur mit ihren Investitionen -), ein Haushaltssicherungskonzept (HSK), wenn ein solches erstellt werden muss. Gesamtergebnisplan Im Ergebnisplan sind die Konten zu folgenden wesentlichen Ertrags- und Aufwandsarten zusammengefasst: Zeile Bezeichnung 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Wesentliche Positionen Grundsteuer A und B, Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, Kompensationszahlungen (Familienleistungsausgleich) Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen vom Land u. a., Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen 03 Sonstige Transfererträge Kostenersatz von sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, wie z. B. Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen Unterhaltsverpflichtete, Leistungen von Sozialleistungsträgern, Rückzahlung gewährter Hilfen 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, Baugenehmigungs- und -abnahmegebühren, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Erschließungsbeiträge und Beiträge nach dem KAG Mieten und Pachten, Teilnehmer- und Prüfungsentgelte, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattung der Kosten der Unterkunft von Arbeitssuchenden, Personal- und Sachkostenerstattungen, Erstattungen vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom Landschaftsverband, von verbundenen Unternehmen und von Sondervermögen 07 Sonstige ordentliche Erträge Konzessionsabgaben, Verwarnungs- und Bußgelder, Mahngebühren 11 Personalaufwendungen Gehälter und Bezüge, Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen 12 Versorgungsaufwendungen Versorgungsaufwendungen, Beihilfen

6 Zeile Bezeichnung 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Wesentliche Positionen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, des Infrastrukturvermögens, des beweglichen Vermögens; Erstattungen, Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, Aufwendungen im Rahmen von Festwertbeschaffungen 14 Bilanzielle Abschreibungen Abschreibungen für das Infrastrukturvermögen und für das unbewegliche und bewegliche Anlagevermögen (soweit nicht in EBE bilanziert) 15 Transferaufwendungen Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Sozialtransferaufwendungen (Jugend- und Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Hilfen für Asylbewerber) 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Mieten, Pachten, Leasingkosten, Geschäftsaufwendungen, Versicherungen, Leistungen für Schadensfälle, Beiträge, Fraktionszuwendungen 19 Finanzerträge Gewinnanteile aus Beteiligungen, Zinserträge 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zinsen für Liquiditäts- und Investitionskredite, Kreditbeschaffungskosten Gesamtfinanzplan Die Bestandteile des Finanzplans sind: die konsumtiven Ein- und Auszahlungen (Zeilen 01 bis 17) Dieser Block umfasst alle zahlungsrelevanten Geschäftsvorfälle aus dem Gesamtergebnisplan einschließlich des Finanzergebnisses. Zusätzlich sind hier alle konsumtiven Einund Auszahlungen abgebildet, die nicht Ertrag oder Aufwand darstellen. Hierzu gehören auch Umsatzsteuerein- und Vorsteuerauszahlungen bei Betrieben gewerblicher Art. die Darstellung der städtischen Investitionstätigkeit (Zeilen 18 bis 31) Hier werden die Summen der Ein- und Auszahlungen für alle in den Teilfinanzplänen aufgeführten Investitionsmaßnahmen abgebildet. Die Darstellung der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahmen, Tilgung von Investitionskrediten Zeilen 33 bis 35 ) Teilpläne nach Produktbereichen Die Teilpläne sind zunächst nach Produktbereichen aufzustellen. Eine Mindestgliederung in 17 Produktbereiche ist verbindlich vorgeschrieben. Der Bielefelder Haushaltsplan weist folgende Produktbereiche aus: 01 Innere Verwaltung 02 Sicherheit und Ordnung 03 Schulträgeraufgaben 04 Kultur und Wissenschaft 05 Soziale Leistungen

7 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 07 Gesundheitsdienste 08 Sportförderung 09 Räumliche und Entwicklung, Geoinformationen 10 Bauen und Wohnen 11 Ver- und Entsorgung 12 Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV 13 Natur- und Landschaftspflege 14 Umweltschutz 15 Wirtschaft und Tourismus 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Der Produktbereich 17 Stiftungen ist in Bielefeld nicht belegt. Die Teilergebnispläne sind aufgebaut wie der Gesamtergebnisplan. Hinzu kommen allerdings die Erträge und Aufwendungen aus verwaltungsinternen Leistungsverrechnungen. Die Teilfinanzpläne enthalten gem. 4 Abs. 4 GemHVO NRW die Ein- und Auszahlungen für Investitionen. Weitere Untergliederung Unterhalb der Produktbereichsebene ist den Kommunen die Aufteilung nach Produktgruppen oder nach Verantwortungsbereichen unter Beachtung des vom Innenministerium bekannt gegebenen Produktrahmens freigestellt. In den Teilplänen sind die gebildeten Produkte zu beschreiben, sowie die Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung darzustellen. Für die Stadt Bielefeld wurde festgelegt, dass für die Struktur des Haushaltsplanes die Ebene der Produktgruppen vorzusehen und dabei der NKF-Produktrahmen des Innenministeriums mit ca. 100 empfohlenen Produktgruppen zugrunde zu legen ist. Aufgrund individueller örtlicher Gegebenheiten (z. B. Darstellung der bezirklichen Mittel) werden im Bielefelder Haushaltsplan jedoch deutlich mehr Produktgruppen abgebildet, nämlich insgesamt 158. Ziele, Finanz- und Leistungsdaten werden ebenfalls grundsätzlich auf der Produktgruppenebene dargestellt. Folgerichtig findet auch die Budgetierung auf Ebenen der Produktgruppen statt. Einzelheiten zur Haushaltsstruktur finden sich in den Allgemeinen Vorbemerkungen und den Bewirtschaftungsregeln (Band I) zum Doppelhaushaltsplan /. 3. Stand der Aufstellung der Eröffnungsbilanz Gemäß 92 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit 53 GemHVO NRW hat die Kommune zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Unter analoger Anwendung des 95 Abs. 3 GO NRW ist die Eröffnungsbilanz grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag (01.01.) dem Rat der Stadt zuzuleiten. Da die abschließende Ermittlung und Bewertung aller Bilanzpositionen noch nicht abgeschlossen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültige Bilanz vorgelegt werden. Auf

8 Basis der stichtagsbezogenen Betrachtungen zum sind vorläufige Einschätzungen zur Bilanz wie folgt möglich: Das voraussichtliche Gesamtvolumen wird derzeit mit rd. 2,441 Mrd. angenommen. Darin enthalten sind auf der Aktivseite die Werte des Straßennetzes mit Wegen und Plätzen mit rd. 389 Mio., der Brücken- und Tunnelbauwerke mit rd. 114 Mio. sowie des Grund und Bodens des Infrastrukturvermögens mit 220 Mio.. Weitere wesentliche Aktivpositionen entfallen auf die Sondervermögen mit rd. 743 Mio. sowie die Beteiligungen mit rd. 603 Mio.. Die Passivseite wird geprägt von den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen mit etwa 535 Mio. sowie von den erhaltenen Zuschüssen in Form von Sonderposten mit rd. 377 Mio.. Verbindlichkeiten sind mit etwa 331 Mio. bisher enthalten, so dass neben der Ausgleichsrücklage, die voraussichtlich etwa 207 Mio. betragen wird, sich eine allgemeine Rücklage von etwa 886 Mio. ergeben dürfte. Diese Werte wurden bereits stichtagsbezogen auf den ermittelt. Im Rahmen der laufenden Bearbeitung und der anschließenden Prüfung und dem Testat durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bielefeld können sich jedoch noch Veränderungen ergeben. 4. Doppelhaushalt / 4.1 Stand der Haushaltswirtschaft bis zum Haushaltsjahr / Grundsätzliches zum Doppelhaushaltsplan / Durch die Komplettumstellung auf das NKF zum und aufgrund des noch nicht vorliegenden Rechnungsabschlusses stehen für den Haushaltsplan / lediglich die Haushaltsplanansätze für einen Plan-Plan-Vergleich (/ mit ) zur Verfügung. Nach den rechtlichen Bestimmungen wäre für den Haushalt das Rechnungsergebnis 2008 sowie für den Haushalt das Rechnungsergebnis darzustellen. Die Werte des kameralen Rechnungsabschlusses 2008 sind nicht mit den Ansätzen eines doppischen Haushalts vergleichbar. Die Spalten mit den Rechnungsergebnissen 2008 und können daher nicht mit Werten gefüllt werden. Auf ihre Darstellung im Haushaltsplan wurde aus diesem Grund verzichtet. Die kameralen Haushaltsjahre 2006, 2007 und 2008 wurden wie folgt abgeschlossen: Struktureller Jahresfehlbetrag 2006 lt. Jahresrechnung: 213,7 Mio. Struktureller Jahresfehlbetrag 2007 lt. Jahresrechnung: 175,8 Mio. Struktureller Jahresfehlbetrag 2008 lt. Jahresrechnung: 127,0 Mio. Für das erste NKF-Haushaltsjahr wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 83,0 Mio. geplant. Zwar deuteten sich zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung am schon die ersten Auswirkungen aus der Banken- / Finanzkrise an, waren aber in der Dimension und mit ihren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft nicht vorhersehbar. Als Folge des konjunkturellen Einbruchs ergaben sich auch für die Stadt Bielefeld dramatische Rückgänge insbesondere bei den Erträgen aus Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Nach dem Finanzbericht zum Ende des Jahres könnte sich im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 140 Mio. ergeben. Maßgeblich zu dieser Verschlechterung im Vergleich zur Haushaltsplanung beigetragen haben die bereits erwähnten Steuerausfälle in Höhe von rd. 63,7 Mio. (brutto) bei der Gewerbesteuer ( = 199 Mio. ) und von rd. 12,6 Mio. bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ( = 110,8 Mio. ). Bei der Gewerbesteuer bedeutet dies gegenüber dem Rechnungsergebnis 2008 von rd. 228 Mio. einen Rückgang um etwa 40%

9 und damit deutlich mehr, als in anderen Städten prozentual an Rückgang zu verzeichnen war. Während die Stadt Bielefeld im Haushaltsjahr bei ihren Steuererträgen einen erheblichen Rückgang hinnehmen musste, erhielt sie auf der anderen Seite einen unerwarteten finanziellen Spielraum. Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Art. 104 b GG in Verbindung mit 6 Abs. 2 StabG) hatte der Bundestag ein zweijähriges Konjunkturprogramm aufgelegt, aus dem 38,9 Mio. für zusätzliche Bildungs- und Infrastrukturmaßnahmen nach Bielefeld fließen. Der Rat der Stadt hat in mehreren Tranchen (zuletzt am ) die aus diesen Mitteln zu finanzierenden Maßnahmen beschlossen. Die Verwendung der Mittel erfolgte im Haushaltsjahr im Rahmen außerplanmäßiger Auszahlungen. Für alle Maßnahmen, die im Jahre beginnen, ist eine Veranschlagung im Haushaltsplan für das Jahr vorgeschrieben. Aufgrund der unerwartet hohen Einbrüche beim Steueraufkommen und um frühzeitig Erkenntnisse für die kommender Haushaltsjahre zu erhalten, wurde bereits im Februar ausgehend von den vorläufigen Einschätzungen zum Jahresabschluss eine Prognoserechnung erstellt, die die kommenden Haushaltsjahre einschließlich des Jahres umfasst. Dabei wurden ausgehend von den vorläufigen Rechnungsergebnissen die en der Jahre bis überarbeitet bzw. für die Jahre und erstmalig Prognosen dargestellt. Betrachtet wurden dabei allerdings nur die Positionen, die erfahrungsgemäß wesentliche Veränderungen erwarten lassen bzw. Größenordnungen aufweisen, die für das Ergebnis relevant sind. Diese Prognoserechnung, in der ausdrücklich keine Gegensteuerungsmaßnahmen dargestellt wurden, wies für die Jahre bis regelmäßig Fehlbeträge in Höhe von jährlich 152 bis 174 Mio. aus. Aus dieser Berechnung wurde deutlich, dass die Stadt Bielefeld bereits ab dem Jahr gezwungen sein wird, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Die Ergebnisse dieser ersten Kalkulation für den szeitraum bis wurden am mit der Informationsvorlage Drucksachen-Nr. 0504/- in den Finanz- und Personalausschuss und damit in den politischen Raum getragen. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurde ab März mit der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes begonnen. Im Verwaltungsvorstand wurde festgelegt, dass über Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen spätestens ab eine nachhaltige Haushaltsentlastung in Höhe von 40 Mio. erzielt werden soll, wobei mindestens 20 Mio. auf der Aufwandsseite eingespart werden sollen. Orientiert an den vereinbarten Vorgaben je Dezernat wurden in einem dezentralen Verfahren entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen durch die Dezernate erarbeitet und vom Verwaltungsvorstand am beschlossen. Auf Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion wurde in der Ratssitzung am der Eckdatenbeschluss zum Doppelhaushalt / und zum HSK - gefasst. In Übereinstimmung mit den HSK-Vorgaben der Verwaltungsleitung sieht auch dieser Beschluss vor, bis zum Jahre das strukturelle Defizit des städtischen Haushalts in Höhe von rd. 40 Mio. bis zum Jahre nachhaltig auszugleichen. Mindestens 20 Mio. sollen dabei auf der Aufwandsseite eingespart werden. Hinsichtlich der darüber hinaus gehenden Beschlussfassung wird auf das Protokoll der Ratssitzung vom verwiesen. Die Mittelanmeldungen für Investitionsmaßnahmen wurden bereits mit Haushaltsrundschreiben Nr. 4/ des Stadtkämmerers angestoßen. Mit dem Haushaltsrundschreiben Nr. 5/ wurden konkrete Vorgaben für die Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushalts / im konsumtiven Bereich gemacht. Danach sollten die im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung geplanten Ansätze für den Finanzplanungszeitraum bis grundsätzlich Bestand haben. Die Werte des Jahres sollten soweit möglich auch für die Jahre und fortgeschrieben werden. Aufgrund der sich abzeichnenden Haushaltssituation sollten Ertragsminderungen und Aufwandssteigerungen im Vergleich zu den Finanzplanungswerten ohne Ausgleich an anderer Stelle nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Bei den Personalaufwendungen waren die bereits feststehenden Tarif-

10 steigerungen zu berücksichtigen. Aufwandssteigerungen im Bereich freiwilliger Leistungen waren in jedem Falle ausgeschlossen. Darüber hinaus waren die am vom Verwaltungsvorstand beschlossenen HSK-Maßnahmen bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Der Entwurf des Doppelhaushaltsplanes / wurde am vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Die Einbringung in den Rat erfolgte am Der Entwurf der Ergebnisplanung wies bei Erträgen in Höhe von 835,5 Mio. und Aufwendungen in Höhe von 987,0 Mio. einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 151,5 Mio. aus. In der Ergebnisplanung beliefen sich die Erträge auf 839,6 Mio. und die Aufwendungen auf 1.017,9 Mio.. Somit wurde für ein Fehlbetrag in Höhe von 178,3 Mio. ausgewiesen, der sich in den Folgejahren auf 158,8 Mio. (), 148,0 Mio. () sowie 137,6 Mio. () reduzierte. Die Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen fanden im September und Oktober statt. Am 08. und erfolgten die Abschlussberatungen im Finanzund Personalausschuss. Am wurde der Doppelhaushaltsplan / mit den Plandaten bis vom Rat der Stadt Bielefeld beschlossen. Die nun vorliegende Ergebnisplanung weist bei Erträgen in Höhe von 867,2 Mio. und Aufwendungen in Höhe von 984,3 Mio. einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 117,1 Mio. aus. In der Ergebnisplanung belaufen sich die Erträge auf 887,6 Mio. und die Aufwendungen auf 1.017,4 Mio.. Somit wird für ein Fehlbetrag in Höhe von 129,8 Mio. ausgewiesen, der sich in den Folgejahren auf 116,3 Mio. (), 111,5 Mio. () sowie 100,1 Mio. () reduziert. Haushaltsrechtlich können diese Fehlbeträge nur noch durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Die Inanspruchnahme liegt dabei regelmäßig deutlich über der Bagatellgrenze von 5 %, so dass das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig sein wird. In der Finanzplanung ergeben sich Einzahlungen in Höhe von 818,9 Mio. und Auszahlungen in Höhe von 918,2 Mio.. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 57,9 Mio.. Dem stehen Auszahlungen in Höhe von 49,3 Mio. gegenüber, so dass sich bei den liquiden Mitteln im Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von 90,7 Mio. ergibt. In der Finanzplanung ergeben sich Einzahlungen in Höhe von 839,4 Mio. und Auszahlungen in Höhe von 949,5 Mio.. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 29,6 Mio.. Dem stehen Auszahlungen in Höhe von 37,8 Mio. gegenüber, so dass sich bei den liquiden Mitteln im Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von 118,3 Mio. ergibt. 4.2 Eckdaten des Doppelhaushalts / und der sjahre - Die wesentlichen Eckdaten des Doppelhaushaltsplans / stellen sich wie folgt dar: Gesamtergebnisplan (in Mio. ) Ordentliche Erträge 835,0 845,0 864,2 881,7 901,9 928,6 Ordentliche Aufwendungen 922,3 976, , , , ,9 Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit -87,3-131,9-140,6-124,6-114,0-98,3 Finanzergebnis 4,3 14,8 10,8 8,3 2,5-1,8 Jahresergebnis -83,0-117,1-129,8-116,3-111,5-100,1

11 Gesamtfinanzplan Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss / - fehlbetrag Saldo aus Finanzierungstätigkeit 804,2 818,9 839,4 859,2 879,3 906,6 904,3 918,2 949,5 955,0 968,2 979,4-100,1-99,3-110,1-95,8-88,9-72,8 21,2 30,0 18,9 17,9 11,3 9,6 37,0 43,1 31,6 37,8 28,0 25,2-15,8-13,1-12,7-19,9-16,7-15,6-115,9-112,4-122,8-115,6-105,6-88,4 16,5 21,7 4,5 19,9 16,7 15,6 Liquide Mittel -99,4-90,7-118,3-95,7-88,9-72,8 Verpflichtungsermächtigungen 6,3 9,3 20,7 Die Entwicklung der im Doppelhaushaltsplan und in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis ausgewiesenen Jahresfehlbedarfe hat auf das Eigenkapital und die Rücklagen die nachstehend aufgeführten Auswirkungen (in Mio. ): Entwurf EB* Ende Ende Ende Ende Ende Ende Jahresdefizit 140,0 117,1 129,8 116,3 111,5 100,1 Voraussichtlicher Anfangsbestand der Ausgleichsrücklage Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Voraussichtlicher Endbestand der Ausgleichsrücklage 206,9 66,9 0,0 0,0 0,0 0,0 140,0 66,9 0,0 0,0 0,0 0,0 206,9 66,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Verbleibendes Jahresdefizit 0,0 50,2 129,8 116,3 111,5 100,1 Voraussichtlicher Anfangsbestand der Allg. Rücklage Innspruchnahme der Allg. Rücklage Voraussichtlicher Endbestand der Allg. Rücklage 886,3 886,3 836,1 706,3 590,0 478,5 0,0 50,2 129,8 116,3 111,5 100,1 886,3 886,3 836,1 706,3 590,0 478,5 378,4 Verbleibendes Jahresdefizit 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 * Entwurf Eröffnungsbilanz auf den

12 5. Gesamtergebnisplan / 5.1 Stand Wie oben bereits dargestellt weist der Gesamtergebnisplan unter Berücksichtigung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit und des Finanzergebnisses für einen Fehlbedarf in Höhe von 117,1 Mio. aus. In beläuft sich der Fehlbetrag auf 129,8 Mio.. Durch die fundamentale Umstellung des Rechnungswesens zum ist eine Vergleichbarkeit mit den kameralen Werten bis 2008 nur noch sehr eingeschränkt möglich. 5.2 NKF-bedingte Veränderungen Mit dem Umstieg auf das neue Rechnungswesen verbunden ist auch eine Darstellung von Sachverhalten im NKF-Haushalt, die in der kameralen Haushaltsplanung aufgrund fehlender Zahlungswirksamkeit in dem betreffenden Haushaltsjahr keine Rolle gespielt haben. Zu diesen Sachverhalten zählen insbesondere die Bilanziellen Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie die zu bildenden Rückstellungen bzw. die Zuführungen insbesondere für Pensionen und Beihilfen. In der Eröffnungsbilanz werden Pensionsrückstellungen sowohl für bestehende Versorgungsansprüche als auch für sämtliche Anwartschaften der aktiven eigenen Beamten sowie von Beamten, an deren Versorgung sich die Stadt Bielefeld beteiligen muss, gebildet. Für die Beihilfen der Versorgungsempfänger sind ebenfalls entsprechende Rückstellungen zu bilden. Auswirkungen auf den Ergebnisplan entstehen dadurch, dass zum Stichtag eines jeden Jahres ermittelt werden muss, welche Zuführungen und Entnahmen zu bzw. aus den Rücklagen sich ergeben. Übersteigen die notwendigen Zuführungen die möglichen Entnahmen, entsteht ein entsprechender Aufwand in der Ergebnisrechnung. Darüber hinaus gibt es weitere Unterschiede in der haushaltsmäßigen Darstellung, die dazu führen, dass ein Vergleich zwischen kameralem Haushaltsplan und NKF-Haushaltsplan nur sehr eingeschränkt möglich. 5.3 Gesamtergebnisplan Einzeldarstellung Erträge Im Ergebnisplan werden die Erträge der Kommune vollständig abgebildet. Dabei wird zwischen ordentlichen Erträgen, Finanzerträgen und außerordentlichen Erträgen unterschieden. Die ordentlichen Erträge ergeben sich dabei aus der Summe der nach 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO NRW verpflichtend auszuweisenden Ertragsarten. In der nachfolgenden Übersicht sind die geplanten Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit dargestellt: Gesamtergebnisplan Mio. ) (in 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 391,7 357,7 375,2 401,7 419,1 436,5 148,1 210,7 204,3 191,7 193,8 201,7 03 Sonstige Transfererträge 7,5 8,3 8,3 8,2 8,0 7,9

13 04 Öffentlich - rechtliche Leistungsentgelte 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 132,6 135,7 142,2 142,7 143,3 143,7 5,1 5,8 6,3 6,2 6,2 6,3 82,0 60,4 63,8 64,6 65,7 66,3 07 Sonstige ordentliche Erträge 66,9 65,6 63,4 65,8 65,5 65,8 08 Aktivierte Eigenleistungen 1,1 0,9 0,6 0,8 0,4 0,4 09 Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge 835,0 845,1 864,1 881,7 902,0 928, Steuern und ähnliche Abgaben Auszug aus dem Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 01 Steuern und ähnliche Abgaben 391,7 357,7 375,2 401,7 419,1 436,5 Bei den Steuererträgen ergeben sich im Vergleich zu den Ansätzen für in Höhe von 391,7 Mio. Rückgänge von 8,7 % für und von 4,2 % für. Legt man das voraussichtliche Rechnungsergebnis für in Höhe von rd. 315,0 Mio. (netto = 294,4 Mio. ) zu Grunde, so ergeben sich für die Jahre und deutliche Steigerungsraten in Höhe von 13,5 % bzw. 19,1 %. Abzüglich der Gewerbesteuerumlage sowie der Beteiligung an dem Fonds Deutsche Einheit beträgt das erwartete Netto-Steueraufkommen der Stadt Bielefeld im Jahr rd. 329,4 Mio. und im Jahr rd. 344,1 Mio.. Damit werden zukünftig wieder steigende Steuereinnahmen erwartet. Das Niveau des Jahres 2008 mit Steuererträgen in Höhe von 420,2 Mio. (brutto) wird voraussichtlich jedoch erst im Jahre annähernd erreicht. Vergleicht man die im Doppelhaushaltsplan / veranschlagten Steuereinnahmen mit den Rechnungsergebnissen ab 1992 ist folgende Entwicklung festzustellen (in Mio. ):

14 450,0 425,0 400,0 375,0 350,0 325,0 300,0 275,0 250,0 225,0 200,0 175,0 150,0 312,5 290,1 292,8 293,1 281,0 294,4 293,1 Steuereinnahmen 309,2 316,9 288,2 282,9 260,6 257,9 286,2 341,9 379,3 420,2 391,7 357,7 RE 1992 RE 1993 RE 1994 RE 1995 RE 1996 RE 1997 RE 1998 RE 1999 RE 2000 RE 2001 RE 2002 RE 2003 RE 2004 RE 2005 RE 2006 RE 2007 RE 2008 In dem dargstellten Zeitraum wurden die Hebesätze wie folgt verändert: Jahr Gewerbesteuer Grundsteuer B v. H. auf 435 v. H. 365 v. H. auf 380 v. H v. H. auf 440 v. H. 375,2 440 v. H. auf 490 v. H. Grundsteuer B Grundsteuer B 48,7 54,3 54,8 55,4 55,9 56,5 An Erträgen aus der Grundsteuer B sind für die Jahre bzw. Ansätze von 54,3 Mio. bzw. 54,8 Mio. eingeplant. Das Rechnungsergebnis 2008 belief sich auf 48,3 Mio. ; für das Haushaltsjahr wurde ein in Höhe von 48,7 Mio. gebildet. Der für das Jahr wurde unter Berücksichtigung des Ende Oktober bereits absehbaren Rechnungsergebnisses gebildet. Die Ansätze für die sjahre bis wurden unter Berücksichtigung der Hebesatzerhöhung ab von 440 v. H. auf 490 v. H. mit einer jeweils 1 %-igen Steigerung berechnet. Maßgeblich für diese Kalkulation sind die rückläufige Bevölkerungsentwicklung in Bielefeld sowie ein seit Jahren zu beobachtender geringer Zugang an neuen Wohneinheiten. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde im Rahmen einer HSK-Maßnahme auf den Durchschnitt vergleichbarer Städte angehoben. Die sich daraus ergebenden Effekte belaufen sich auf rd. 5,5 Mio. jährlich.

15 Gewerbesteuer Gewerbesteuer 199,0 173,5 190,5 208,2 218,7 229,6 Die Gewerbesteuer nach Ertrag gehört zu den konjunkturempfindlichen Steuern. Eine sichere Prognose ist daher kaum möglich. Während in den Jahren stetigen Wirtschaftswachstums und stabiler Konjunktur die Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzungen und die darauf beruhenden, für das Land Nordrhein-Westfalen regionalisierten Orientierungsdaten zumeist übertroffen wurden, zeigte sich in Jahren der Rezession die umgekehrte Entwicklung. Da für die Gewerbesteuer zunächst Vorauszahlungen erhoben werden, die in der Regel auf den letzten Abschlüssen basieren und die endgültigen Veranlagungen erst nach Abschluss der betreffenden Jahre vorgenommen werden, treten diese Wirkungen erst mit zeitlichem Verzug ein. Es ist jedoch zu beobachten, dass die Unternehmen bei schlechteren Betriebsergebnissen sehr schnell ihre Vorauszahlungen herabsetzen lassen, während bei erwarteten besseren Betriebsergebnissen eine Heraufsetzung oft unterbleibt. Dies führt dann bei günstigeren Abschlüssen und insbesondere nach Betriebsprüfungen zu Steuernachveranlagungen, die im Voraus bei der Bildung der Haushaltsansätze nicht verlässlich kalkuliert werden können. Für das Jahr wurden Gewerbesteuererträge in Höhe von 199,0 Mio. geplant. Das Rechnungsergebnis 2008 belief sich auf 230,5 Mio. ; für die Haushaltsjahre und wurden Ansätze in Höhe von 173,5 Mio. bzw. 190,5 Mio. gebildet. Das voraussichtliche Rechnungsergebnis wird sich auf lediglich 135,2 Mio. belaufen. Die Kalkulation des es erfolgte auf Basis des bereits absehbaren voraussichtlichen Rechnungsergebnisses in Höhe von rd. 173,5 Mio.. Der für wurde auf Basis dieses Ergebnisses unter Berücksichtigung der Prognose aus der Steuerschätzung von November (: +9,8 %) geplant. Der Hebesatz von 435 v. H. bleibt für die Haushaltsjahre und unverändert. Ab ist als HSK-Maßnahme die Erhöhung des Hebesatzes auf den Durchschnitt vergleichbarer Städte vorgesehen. Den swerten für die Jahre bis liegt neben einer eigenen Einschätzung der Steuerentwicklung (jeweils + 5,0%) bereits ein Hebesatz von 456 v. H. zu Grunde. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 110,8 94,6 94,4 101,6 107,4 112,3 Das Rechnungsergebnis 2008 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer belief sich auf 107,9 Mio. ; für das Haushaltsjahr wurde ein in Höhe von 110,8 Mio. gebildet. Die Ansätze für (94,6 Mio. ) und (94,4 Mio. ) wurden auf Grundlage des für zu erwartenden Rechnungsergebnisses in Höhe von rd. 98,1 Mio. gebildet, indem die Prognosewerte der Steuerschätzung aus November (-3,6 % für, -0,2 % für ) angewendet wurden. Die Ansätze für die Folgejahre wurden auf dieser Basis unter Berücksichtigung der Werte aus der Steuerschätzung von November ( ) bzw. der Orientierungsdaten aus Oktober (Ansätze und ) ermittelt.

16 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 19,5 19,4 19,8 20,3 20,7 21,0 Das Rechnungsergebnis 2008 belief sich auf 19,4 Mio. ; für das Haushaltsjahr wurde ein in Höhe von 19,5 Mio. gebildet; das Rechnungsergebnis wird sich auf 19,1 Mio. belaufen. Die Ansätze für den szeitraum wurden unter Berücksichtigung des für zu erwartenden Rechnungsergebnisses gebildet, indem für die Jahre bis die Steigerungsraten entsprechend der Steuerschätzung aus November angewendet wurden. Die Steigerungsrate für (2,0%) entspricht den aktuellen Orientierungsdaten; für das Jahr wird nach eigener Einschätzung lediglich eine Erhöhung von 1,5% erwartet. Weitere Steuern Vergnügungssteuer 2,0 2,5 2,8 2,8 2,8 2,8 Hundesteuer 1,0 1,1 1,3 1,3 1,3 1,4 Kulturabgabe 0,0 0,0 1,0 1,0 1,0 1,5 Die Vergnügungs- und die Hundesteuer weisen im szeitraum steigende Erträge aus. Die Ertragssteigerungen ergeben sich in als Auswirkung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen. Bei der Vergnügungssteuer wurde der Steuersatz sowohl für Geldspielautomaten als auch für die Vorführung pornographischer und ähnlicher Filme erhöht. Daraus resultieren Mehrerträge im Jahre in Höhe von rd. 0,3 Mio. und ab in Höhe von rd. 0,6 Mio. jährlich. Die Hundesteuer wird ab auf den Durchschnittswert der vergleichbaren Städte der Größenklasse 2 ( Einwohner) in NRW angehoben. Dies bedeutet eine Erhöhung um ca. 25% und Mehrerträge in Höhe von knapp 0,3 Mio. jährlich. Darüber hinaus soll ab mit einer inhaltlich noch zu definierenden Kulturabgabe (Prüfauftrag an die Verwaltung) eine neue Ertragsquelle erschlossen werden. Kompensation Familienleistungsausgleich Kompensation Familienleistungsausgleich 9,6 11,8 10,0 10,5 10,7 11,0 Das Rechnungsergebnis 2008 belief sich auf 9,6 Mio. ; für das Haushaltsjahr wurde ein in Höhe von ebenfalls 9,6 Mio. gebildet. Unter Berücksichtigung des Kinderbonus beträgt das voraussichtliche Rechnungsergebnis rd. 10,5 Mio.. Die Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (inkl. Kinderbonus) wurden für auf Grundlage des bereits vorliegenden Bescheides des Lan-

17 des festgesetzt und für den szeitraum mangels weiterer Erkenntnisse über das verteilbare Gesamtvolumen des Landes nach den Vorgaben der Orientierungsdaten aus fortgeschrieben. Für wurde eine Steigerungsrate von 2,0 % berücksichtigt. Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Im Rahmen der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) wurde das Wohngeld zum weitgehend kommunalisiert. Das Land leitet seitdem seine ersparten Wohngeldmittel als Zuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte weiter. Die Mittel werden vorab um den Teil vermindert, den das Land NRW in den Entlastungsausgleich für die ostdeutschen Kommunen zahlen muss. Im szeitraum wird die Stadt Bielefeld voraussichtlich keine Leistungen erhalten Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auszug aus dem Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 148,1 210,7 204,3 191,7 193,8 201,7 Schlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen 105,9 128,1 128,2 125,2 129,2 134,5 Der bei weitem größte Einzelposten der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind die Schlüsselzuweisungen. Sie werden im jährlich vom Landtag beschlossenen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Rechnungsergebnis 2008 belief sich auf 121,0 Mio. ; für das Haushaltsjahr wurde ein in Höhe von 105,9 Mio. veranschlagt, der im Rechnungsergebnis annähend erreicht wird. Der für das Jahr wurde auf Basis der ersten Modellrechnung vom zur Neufassung des GFG gebildet. Für die Folgejahre bis wurden die Prognosewerte der aktuellen Orientierungsdaten berücksichtigt.

18 Zuweisungen vom Land Zuweisungen vom Land 28,7 70,2 64,1 55,9 53,9 56,1 Die Landeszuweisungen waren im Haushaltsjahr noch mit einem Betrag in Höhe von 28,7 Mio. veranschlagt. Ab dem sjahr erhöht sich dieser Betrag deutlich. Die erhebliche Steigerung resultiert zum einen aus einer Verlagerung der Ansätze für die Landeszuschüsse im Rahmen der Kinderbetreuung (KiBiz). Im Haushaltsjahr waren diese Erträge als Kostenerstattungen (vgl ) veranschlagt. Im szeitraum sind folgende Landeszuschüsse für die Kinderbetreuung vorgesehen: = 21,2 Mio., = 23,7 Mio., = 25,2 Mio., = 26,7 Mio. und = 28,2 Mio.. Der deutliche Zuwachs bei den Landeszuweisungen im Jahre ergibt sich aus den Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II, die in den Folgejahren wieder entfallen. Im Übrigen entfällt ein großer Anteil auf den Schulhaushalt für die Bildungspauschale und für die Kinderbetreuung außerhalb des Unterrichts (OGS, Übermittagbetreuung). Für die Bildungspauschale ist dem vorliegenden Bescheid zum Finanzausgleich entsprechend im Jahre ein Betrag in Höhe von 11,3 Mio. vorgesehen. Für die Folgejahre werden Veränderungen analog der Orientierungsdaten berücksichtigt. Des Weiteren sind Zuweisungen für die Städtebauförderung und für den ÖPNV vorgesehen. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 11,3 10,6 9,3 9,2 9,4 9,9 Im Wesentlichen handelt es sich bei den veranschlagten 10,6 Mio. im Haushaltsjahr sowie bei dem im Jahre vorgesehenen in Höhe von 9,3 Mio. um Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen vom Land. Die gestaltung in den sjahren bis orientiert sich an den Werten des Vorjahres Sonstige Transfererträge Auszug aus dem Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 03 Sonstige Transfererträge 7,5 8,3 8,3 8,2 8,0 7,9 Hierbei handelt es sich um den Ersatz von Sozial- und Jugendhilfeleistungen in und außerhalb von Einrichtungen durch übergeleitete Unterhaltsansprüche, Kostenbeiträge, Rückzahlungen sowie Leistungen von Sozialleistungsträgern oder Pflegeversicherungsträgern. Im Vergleich zum Haushaltsjahr sind hier für und jeweils Mehrerträge in Höhe von 0,8 Mio. eingeplant worden. Ab ist die Ertragserwartung leicht rückläufig.

19 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Auszug aus dem Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 132,6 135,7 142,2 142,7 143,3 143,7 Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühren sind in den Jahren und mit jeweils 10,9 Mio. bzw. 11,2 Mio. veranschlagt. Darin enthalten sind unter anderem die Gebührenerträge der Kfz- Zulassungsstelle sowie die Gebührenerträge des Bauamtes. Die Ertragssteigerung von auf resultiert überwiegend aus der HSK-Maßnahme Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung. Der wird in den Folgejahren annähernd unverändert fortgeschrieben. Benutzungsgebühren Den mit Abstand größten Posten bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten machen die Benutzungsgebühren aus. Im Haushaltsjahr sind Benutzungsgebühren in Höhe von rd. 116,4 Mio. veranschlagt; im Haushaltsjahr in Höhe von rd. 122,9 Mio.. In den sjahren bis wird dieser mit leicht steigender Tendenz fortgeschrieben ( = 124,7 Mio. ). Grundlage des es sind im Wesentlichen die beschlossenen Gebührensatzungen. Ab macht sich an dieser Stelle die als HSK-Maßnahme vorgesehene Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,5% auf 7,0% bemerkbar. Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes hat direkten Einfluss auf die Höhe der Gebühren, jedoch spartenabhängig in unterschiedlichem Maße. Die deutlichsten Auswirkungen ergeben sich in der Sparte Stadtentwässerung. Die positiven Effekte auf der Ertragsseite werden teilweise durch negative Effekte auf der Aufwandsseite reduziert. Die geplanten Netto-Konsolidierungseffekte ( = 2,9 Mio., = 2,9 Mio., = 3,4 Mio., = 3,4 Mio. ) wirken sich haushaltsmäßig insbesondere in einer entsprechend höheren Gewinnabführung des UWB aus. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten In Höhe von gleich bleibend rd. 2,7 Mio. werden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Stadtentwässerung und Friedhöfe in die Ergebnisplanung eingestellt. Des Weiteren ergeben sich aus der Auflösung von Sonderposten aus KAG-Beiträgen Erträge in Höhe von rd. 3,9 Mio.. Im Jahr belaufen sich diese auf rd. 3,6 Mio.. Im weiteren szeitraum bis werden geringfügige Reduzierungen in der Ertragserwartung ausgewiesen ( = 3,4Mio. ) Privatrechtliche Leistungsentgelte Auszug aus dem Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 5,0 5,7 6,3 6,2 6,1 6,2

20 Die wesentlichen privatrechtlichen Leistungsentgelte finden sich bei den Erträgen aus Mieten und Pachten ( = 0,8 Mio., = 1,1 Mio. ) sowie bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten mit rd. 3,9 Mio. in und mit 4,1 Mio. in. Die sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte setzen sich hauptsächlich aus den Teilnehmerentgelten der VHS und den Schulgeldeinnahmen der Musik- und Kunstschule zusammen. Im Vergleich zum machen sich an dieser Stelle zahlreiche kleinere HSK-Maßnahmen bemerkbar, die durch Veränderungen von Entgeltordnungen insbesondere im Kulturbereich zu höheren Erträgen führen sollen Kostenerstattungen und Kostenumlagen Auszug aus dem Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 82,0 60,4 63,8 64,6 65,7 66,3 Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind im Doppelhaushaltsplan / mit 60,4 Mio. bzw. 63,8 Mio. veranschlagt. Im szeitraum wird eine weitere geringfügige Steigerung bei dieser Ertragsposition erwartet. Inhaltlich sind unter dieser Ertragsart zunächst die Erstattungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft gem. SGB II mit rd. 19,5 Mio. in und mit rd. 20,6 Mio. in zu nennen. Durch die Reduzierung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft gem. 46 Abs. 6 SGB II von 25,4%. auf 23% ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr (20,6 Mio. ) trotz höherer Kosten in Mindererträge in Höhe von 1,1 Mio.. Ab sind leicht steigende Erträge zu verzeichnen, die allerdings ausschließlich aus dem Kostenanstieg im Bereich der Leistungen nach dem SGB II resultieren. Die Bundesbeteiligung wurde im szeitraum bis mit 23% fortgeschrieben. Weiterhin werden in den Jahren und von der Arbeitplus GmbH Personal- und Sachkosten in Höhe von rd. 9,8 Mio. bzw. 11,1 Mio. erstattet. In den sjahren bis steigen die Erstattungsleistungen der Arbeitplus GmbH jährlich um weitere 0,1 Mio.. Die Erstattungen für Unterhaltsvorschüsse mit gleichbleibend ca. 2,3 Mio., für die ZAB mit 3,2 Mio. sowie für die Grundsicherung im Alter mit 2,5 Mio. sind weitere wichtige Erstattungsleistungen. Außerdem werden unter dieser Position die Erstattungen der Sozialhilfezahlungen, die im Auftrag des überörtlichen Trägers erbracht werden, abgebildet. Der für beträgt 4,9 Mio.. Für beläuft er sich auf 5,2 Mio.. In den Folgejahren steigt er geringfügig weiter bis auf 5,4 Mio. in an. Den Erträgen stehen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber. Bis zum Haushaltsjahr 2008 wurden diese Leistungen in einem Sonderhaushalt abgewickelt. Im Haushaltsplan waren unter dieser Position noch die Erstattungen des Landes für Kindertageseinrichtungen mit rd. 24,2 Mio. veranschlagt. Die entsprechenden Erträge finden sich im vorliegenden Haushalt bei den Zuweisungen vom Land (vgl. Ausführungen zu ).

21 Sonstige ordentliche Erträge Auszug aus dem Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 07 Sonstige ordentliche Erträge 66,9 65,6 63,4 65,8 65,5 65,8 Erträge aus Konzessionen Für die Versorgungsarten Strom, Wasser, Gas entrichten die Stadtwerke Bielefeld GmbH eine Konzessionsabgabe. Der Ertrag hieraus beläuft sich in auf ca. 21,3 Mio. und in auf 19,7 Mio.. Im weiteren szeitraum werden 19,6 Mio. ( und ) bzw. 19,8 Mio. () erwartet. Verwarnungs- und Bußgelder Hauptsächlich entstehen die Verwarnungs- und Bußgelder in den Bereichen des ruhenden Verkehrs und der kommunalen und polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung. Aufgrund der neuen stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der A 2 wurden ab dem Haushaltsjahr für den zuletzt genannten Bereich erhebliche Mehrerträge veranschlagt. Die im Haushaltsplan vorgesehenen Ansätze beliefen sich für auf 17,9 Mio., auf 15,3 Mio., auf 14,3 Mio. und für auf 13,3 Mio.. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der A2 muss die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage sowohl im Jahre als auch im Jahre über längere Zeiträume abgeschaltet werden. Für beide Jahre resultieren daraus Mindererträge in Höhe von voraussichtlich insgesamt rd. 6,5 Mio.. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen werden im szeitraum bis folgende Erträge aus Verwarnungs- und Bußgeldern veranschlagt: = 12,9 Mio. = 11,6 Mio. bis = 13,8 Mio. /jährlich Säumniszuschläge Aus Säumniszuschlägen werden in den Jahren konstant jährlich ca. 2,0 Mio. erwartet. Dieser entspricht dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis Aufwendungen Im Ergebnisplan und der Ergebnisrechnung werden die Aufwendungen der Kommune vollständig abgebildet. Dabei wird zwischen ordentlichen Aufwendungen, Finanzaufwendungen und sonstigen Aufwendungen unterschieden. Die ordentlichen Aufwendungen ergeben sich dabei aus der Summe der nach 2 Abs. 1 Nr GemHVO NRW verpflichtend auszuweisenden Aufwandsarten. In der nachfolgenden Übersicht sind die geplanten Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit dargestellt:

22 Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 11 Personalaufwendungen 172,5 173,6 183,4 184,8 188,4 188,4 12 Versorgungsaufwendungen 22,4 23,6 24,1 24,5 24,8 25,3 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 173,5 181,2 184,9 179,7 178,7 178,3 14 Bilanzielle Abschreibungen 23,4 28,3 27,1 27,7 27,6 28,1 15 Transferaufwendungen 415,7 448,8 462,9 467,7 473,4 484,4 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 114,8 121,4 122,4 121,9 123,0 122,4 17 Ordentliche Aufwendungen 922,3 976, , , , , Personal- und Versorgungsaufwendungen / Stellenplan Auszug aus dem Gesamtergebnisplan (in Mio. ) 11 Personalaufwendungen 172,5 173,6 183,4 184,8 188,4 188,4 12 Versorgungsaufwendungen 22,4 23,6 24,1 24,5 24,8 25,3 Die Kalkulation des Personalaufwandes für den NKF-Haushalt ist nur noch bedingt mit der Kalkulation der Personalausgaben für den kameralen Haushalt vergleichbar. Durch die Umstellung auf das doppische Rechnungswesen werden nunmehr Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie für die Altersteilzeit gebildet. Diesen Rückstellungen ist jedes Jahr ein bestimmter Betrag zuzuführen, der aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt wird. So basiert die Kalkulation des es für die Personal- und Versorgungsaufwendungen auf einem Gutachten vom , in dem aufgrund der tatsächlichen Beschäftigtenzahlen per die Rückstellungen und damit auch die voraussichtlichen Zuführungen errechnet wurden. In dem Gutachten vom sind aufgrund der Beschäftigungszahlen per die neuen Rückstellungen und damit die endgültigen Zuführungen ermittelt worden, die in das Rechnungsergebnis einfließen. Insgesamt ergaben sich per Saldo rd. 6,4 Mio. höhere Zuführungen als im Haushalt geplant, insbesondere durch die Ende wesentlich höhere Zahl der Altersteilzeitfälle (ATZ), wegen des Wegfalls der ATZ für Tarifbeschäftigte ab und der Einschränkungen für Beamte/innen ab (ab 60. Lebensjahr). Aufgrund der Umstellung auf die Doppik entfiel auch eine direkte Verrechnung des Personalaufwandes für die dem Chemischen Veterinär- und Untersuchungsamt OWL zugewiesenen Mitarbeiter/innen von rd. 2,5 Mio.. Insgesamt wird das voraussichtliche Rechnungsergebnis damit rd. 181,5 Mio. betragen. Dieses Rechnungsergebnis von rd. 181,5 Mio. ist Ausgangspunkt für die Kalkulation für den Doppelhaushalt / und für die Finanzplanung.

23 Die Kalkulation des Personalaufwandes / stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Personalaufwand Beamte (einschl. Sonderzahlung) Besoldungserhöhung von 1,2% ab ab Steigerung 1% jährlich HSK-Wirkung = zusätzlich = Auswirkungen Veränderungen Stellenplan Tariflich Beschäftigte (einschl. Sonderzahlung) Tariferhöhung von 1,2% ab Erhöhung Leistungsprämie und um je 0,25% Tariferhöhung von 0,8% zzgl. Einmalzahlung 240 Auswirkungen Konjunkturpaket II: = = HSK-Wirkung = zusätzlich = ; Mehrbedarf HSK = Auswirkungen Veränderungen Stellenplan (Mehrstellen ARGE) Beihilfen für aktive Beamte Erhöhung um 3% pro Jahr Teilsumme A für lfd. Zahlungen - Gesamt Zuführungen Zuführung zur Pensionsrückstellung Veranschlagte Versorgungszahlungen Besoldungserhöhung ab um 1,2% ab Steigerung um 1% jährlich Zuführung zur Beihilferückstellung Veranschlagte Beihilfe an Versorgungsempfänger Steigerung ab um 5% jährlich Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit Annahme: und jeweils 5 weitere ATZ-Fälle Teilsumme B - Gesamt Teilsumme A und B - Gesamt Zuzüglich Beschäftigungsentgelte Gesamtpersonalaufwand

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