NPB/Finaport Dynamic Fixed Income Fund (EUR)
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- Ursula Grosser
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1 Ein für die NPB Neue Privat Bank AG, Zürich und Finaport, Zürich, aufgelegter Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Übrige Fonds für traditionelle Anlagen» Jahresbericht 2016
2 Inhalt 3 Fakten und Zahlen Träger des Fonds Fondsmerkmale Kennzahlen 4 Bericht des Portfoliomanagers 5 9 Jahresrechnung Vermögensrechnung Erfolgsrechnung Aufstellung der Vermögenswerte Abgeschlossene Geschäfte während des Berichtszeitraumes (Soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen) Erläuterungen zum Jahresbericht 14 Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft 2
3 Fakten und Zahlen Träger des Fonds Verwaltungsrat der Fondsleitung Holger Mai, Präsident Hans Stamm, Vizepräsident Salomon J. Guggenheim Michael Jent Herbert Kahlich Geschäftsführung der Fondsleitung Marcel Weiss Ferdinand Buholzer Fondsleitung LB(Swiss) Investment AG Claridenstrasse 20 CH-8002 Zürich Telefon Telefax Portfoliomanager NPB Neue Privat Bank AG Limmatquai 1 CH-8022 Zürich Vertriebsträger die Depotbank Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Birchstrasse 160 CH-8050 Zürich Depotbank Bank J. Safra Sarasin AG Elisabethenstrasse 62 CH-4002 Basel Telefon Telefax Fondsmerkmale Der NPB/Finaport Dynamic Fixed Income Fund ist ein Fonds nach Schweizer Recht der Kategorie «übrige Fonds für traditionelle Anlagen». Der Anlagefonds investiert in ein global diversifiziertes Portefeuille aus festverzinslichen Anlagen. Dabei wird das Diversifikations- und Ertragspotential innovativer Fixed Income Anlagestrategien im Sinne eines Multi-Manager-Ansatzes genutzt. Investitionen erfolgen primär in ein globales, festverzinsliches Kernportfolio mit hoher Kreditqualität. Zusätzlich wird in weitere Anlagen für festverzinsliche Werte investiert, die mittels innovativer Strategien unkorrelierte Renditen erzielen können, z.b. Versicherungsanleihen, strukturierte Zinsprodukte und Alternative Anlagen im Fixed Income Segment. Das Wechselkursrisiko wird im Fonds weitgehend abgesichert. Kennzahlen Nettofondsvermögen in Mio. EUR Ausstehende Anteile Inventarwert pro Anteil in EUR Performance 3.12% -1.53% -1.53% TER 2.00% % % 1 PTR ) Für die Anlage in die Zielfonds «Assured Fund Redeemable Class A» und «Weavering Macro Fixed -Liq.-» konnte konnte keine TER ermittelt werden, weshalb diese Anlage nicht im Ausweis des synthetischen TER berücksichtigt ist. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Der Fonds verzichtet gemäss Fondsvertrag auf einen Benchmark-Vergleich. 3
4 Bericht des Portfoliomanagers Allgemeines Viele Kapitalanleger wurden zu Beginn des vergangenen Jahres auf dem falschen Fuss erwischt. Der sonst historisch positive Januar überraschte die Investoren mit einem sehr starken ungewöhnlichen Rücksetzer. Langfristig orientierten Anlegern bot sich hier die erste Einstiegschance, die zweite folgte sogleich im darauffolgenden Monat. Im Februar erreichten die globalen Indizes dann überwiegend Ihren Jahrestiefpunkt. Wer zu diesem Zeitpunkt den Mut hatte, zuzugreifen, erreichte zum Ende des Jahres eine ansehnliche Performance. Fonds NPB/Finaport Dynamic Fixed Income Fund (EUR) Der Fonds erwirtschaftete im Berichtsjahr eine positive Performance von 3.12%. Nach zwei schwachen Monaten gleich zu Beginn des Jahres machte er in der Folge Monat für Monat Terrain gut. Ende 2016 gehörten ein Zielfonds, welcher in US-Hochzinsanleihen investierte, einer der in den globalen Schwellenländern aktiv war sowie ein Wandelanleihefonds zu den grössten Positionen mit insgesamt knapp 39% Anteil am Gesamtportfolio. Nachdem sich die Börsen in den Folgemonaten erholten, überraschten die Briten mit Ihrem Votum zum Brexit. Die Aktienmärkte stürzten kurz und heftig ab aber erholten sich relativ schnell. Auch hier wurde der Mut zum Einstieg belohnt. Noch kürzer und nicht so heftig fiel der Kursrücksetzer nach Bekanntgabe des neuen US-Präsidenten Donald Trump aus, der zweiten grossen Überraschung im Auf Jahresbasis gehörten die Aktienmärkte von Brasilien, Russland, den USA sowie Grossbritannien zu den Gewinnern (letztere jedoch nur währungsgehedgt, denn das britische Pfund verlor massiv an Terrain gegenüber den meisten Hauptwährungen). Dagegen standen die Börsen von Italien und der Schweiz im Berichtsjahr auf der Verliererseite. Die Anleihezinsen zeigten ein weiteres Jahr nach unten. Erstmals in der Geschichte fiel die Umlaufrendite (das ist der durchschnittlich für alle gehandelten deutschen Staatspapiere gewährte Zins) in den negativen Bereich. Dass es bei den niedrigen Zinsen bleiben werde, daran liess EZB-Präsident Mario Draghi kaum einen Zweifel. An der letzten Sitzung des Jahres beschlossen die Währungshüter, das Anleiheaufkaufprogramm weiter zu verlängern. Auf der anderen Seite des Atlantiks standen die Zeichen dagegen auf höhere Zinsen. Die US-Notenbank hatte die Leitzinsen in ihrer letzten Sitzung angehoben. Drei weitere Schritte stehen im kommenden Jahr im Raum. Das stärkte den Dollar und schwächte den Euro. Erst einmal sahen Anleger die positiven Effekte. Der schwächere Euro könnte zum Beispiel die Exportwirtschaft beflügeln. Rohstoffe, wie Öl, würden dagegen teurer. Der Ölpreis verteuerte sich im 2016 um gute 50%. Die Zeiten billigen Öls schienen zu enden, nachdem die Opec und andere Förderstaaten eine Kappung der Fördermenge beschlossen hatten. Am Anfang des Jahres erwies sich der niedrige Ölpreis als weitere Bremse für die Börse. Auch wenn jedem klar war, dass eigentlich das Überangebot das schwarze Gold belastete, so galt der niedrige Preis dennoch als Anzeichen einer wirtschaftlichen Schwäche. 4
5 Vermögensrechnung EUR EUR Bankguthaben auf Sicht Effekten Kollektive Kapitalanlagen Obligationen Sonstige Aktiven Gesamtfondsvermögen Bankverbindlichkeiten -5 Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen Anzahl Anteile im Umlauf Anteilscheine Anteilscheine Stand am Beginn der Berichtsperiode Ausgegebene Anteile Zurückgenommene Anteile Stand am Ende der Berichtsperiode Inventarwert eines Anteils EUR Veränderung des Nettofondsvermögens EUR Nettofondsvermögen am Beginn der Berichtsperiode Ausschüttung Saldo aus Anteilscheinverkehr Gesamterfolg der Berichtsperiode Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode
6 Erfolgsrechnung EUR EUR Ertrag Bankguthaben 152 Ertrag Obligationen Ertrag kollektive Kapitalanlagen Sonstiger Ertrag Einkauf in laufende Erträge bei Ausgabe von Anteilscheinen Total Erträge abzüglich Sollzinsen und Bankspesen Revisionsaufwand Reglementarische Vergütungen an Fondsleitung (1.03%) Reglementarische Vergütungen an Depotbank (0.14%) Sonstiger Aufwand Ausrichtung laufende Erträge bei der Rücknahme von Anteilscheinen Total Aufwand Nettoertrag I Differenz zum steuerbaren Nettoertrag* Nettoertrag II Realisierte Kapitalgewinne und -verluste Differenz zum steuerbaren Nettoertrag* Total realisierte Kapitalgewinne und -verluste Realisierter Erfolg Nicht realisierte Kapitalgewinne und -verluste Gesamterfolg Transaktionskosten Der Fonds trägt sämtliche aus der Verwaltung des Vermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen. Im Berichtszeitraum sind Transaktionskosten in der Höhe von EUR entstanden. Verwendung des Erfolges EUR Nettoertrag des Rechnungsjahres Vortrag des Vorjahres Zur Verteilung verfügbarer Erfolg Zur Ausschüttung an die Anlegerinnen und Anleger vorgesehener Erfolg Vortrag auf neue Rechnung Ausschüttung pro Anteil 1.80 Verrechnungssteuer 35% 0.63 * Gemäss Kreisschreiben Nr. 24 der ESTV vom
7 Aufstellung der Vermögenswerte Titel Währung Bestand (in 1000 resp. Stück) per Käufe Verkäufe Kurs per Verkehrswert EUR % des Gesamtfondsvermögens Effekten Obligationen (an einer Börse gehandelt) ,6900 % BA-CA Finance FRN Perp. EUR ,8750 % CNP Assurances FRN no min. EUR ,0000 % Dt. Bank Contigent Cap. 08 Perp. EUR ,3760 % Dt. Post Fund III 05 FRN Perp. EUR ,6500 % ING Groep 03 FRN Perp. EUR ,5000 % Main Capital Funding 05 Perp. on Helaba EUR ,8750 % Portugal Tele Int EUR ,1520 % UBS Cap Sec. 07 FRN Perp. EUR ,6560 % Lukoil USD Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen (an einer Börse gehandelt) dbxt2 EM ML Eurobond EUR dbxt2 EUR SOVEREIGNS 1-3 Total EUR DWS Convertibles EUR Oyster SICAV European Fixed Income EUR N1 Norwegian Bond BP NOK Muzinich AmeriYield USD Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen (an einem anderen geregelten Markt gehandelt) H.A.M. Global Convertible Bond Fund EUR EUR JB Multi ABS -C- EUR LO CV Bond EUR Sparinvest SICAV - Corporate Value Bonds EUR Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen (nicht an einer Börse oder einem anderen geregelten Markt gehandelt) Assured Fund Redeemable Class A USD Weavering Macro Fixed -Liq.- USD Total Effekten Flüssige Mittel und übrige Aktiven Gesamtfondsvermögen Bankverbindlichkeiten -5 Verbindlichkeiten Total Nettofondsvermögen Umrechnungskurse CHF = EUR USD = EUR NOK = EUR Allfällige Differenzen bei den prozentualen Gewichtungen sind auf Rundungen zurückzuführen. 7
8 Aufstellung der Vermögenswerte Vermögensstruktur der Obligationen Aufteilung Verkehrswert % Anteil am Obligationen nach Laufzeit EUR Gesamtfondsvermögen >= 1 Jahr bis < 3 Jahre >= 5 Jahre bis < 10 Jahre >= 10 Jahre Anleihen ohne festen Verfall Total Anlagen nach Bewertungskategorien Die folgende Tabelle zeigt die Bewertungs-Hierarchie der Anlagen. Die Bewertung der Anlagen entspricht dabei dem Preis, der in einer geordneten Transaktion unter Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt beim Verkauf einer Anlage erzielt werden würde. Bewertung bewertet zu Kursen, die an einem aktiven Markt bezahlt werden bewertet aufgrund von am Markt beobachtbaren Parametern bewertet aufgrund von nicht beobachtbaren Parametern (Bewertungsmodelle) Anlageart Betrag Total Aktien Obligationen Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen Derivate Total ) Folgende Anlagen gehören in diese Kategorie: Assured Fund, Weavering Macro Fixed Allfällige Differenzen bei den prozentualen Gewichtungen sind auf Rundungen zurückzuführen. 8
9 Abgeschlossene Geschäfte während des Berichtszeitraumes (Soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen) Währung Titel Käufe Verkäufe Effekten Obligationen EUR 0,6490 % Erste Finance 4 FRN Perp. 200 EUR 4,6250 % GECC FRN 150 EUR 5,5270 % Gothaer Allg. Versicherung FRN 300 EUR 6,1540 % SCOR 06 FRN Perp. 150 Kollektive Kapitalanlagen NOK Pareto Kreditt Derivate Kontrakte: EUR EURO-BUND-FUTURES EUR FUTURE EURO-BUND-FUTURES EUR FUTURE EURO-BUND-FUTURES EUR FUTURE EURO-BUND-FUTURES Käufe und Verkäufe umfassen die Transaktionen: Käufe, Verkäufe, Ausübung von Bezugs- und Optionsrechten, Konversionen, Namensänderungen, Titelaufteilungen, Überträge, Umtausch zwischen Gesellschaften, Gratistitel, Reversesplits, Stock- und Wahldividenden, Ausgang infolge Verfall, Auslosungen und Rückzahlungen. Obligationen in Tausend. 9
10 Erläuterungen zum Jahresbericht per 31. Dezember Fonds-Performance Der Fonds verzichtet gemäss Fondsvertrag auf einen Benchmark- Vergleich. Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. 2. Soft commission agreements Für die Periode 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurden keine «soft commission agreements» im Namen von LB(Swiss) Investment AG getätigt und keine soft commissions erhalten. 3. Grundsätze für die Bewertung sowie Berechnung des Nettoinventarwertes Die Bewertung erfolgt gemäss 16 des Fondsvertrags. 16 Bewertung des Fondsvermögens und der Anteile 1. Der Nettoinventarwert des Anlagefonds wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres sowie für jeden Tag, an dem Anteile ausgegeben oder zurückgenommen werden, in Euro berechnet. Für Tage, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer des Anlagefonds geschlossen sind (z.b. Banken- und Börsenfeiertage), findet keine Berechnung des Fondsvermögens statt. 2. An einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Anlagen sind mit den am Hauptmarkt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten. Andere Anlagen oder Anlagen, für die keine aktuellen Kurse verfügbar sind, sind mit dem Preis zu bewerten, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in diesem Fall zur Ermittlung des Verkehrswertes angemessene und in der Praxis anerkannte Bewertungsmodelle und -grundsätze an. 3. Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert bewertet. Werden sie regelmässig an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt, so kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 2 bewerten. 4. Der Wert von Geldmarktinstrumenten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, wird wie folgt bestimmt: Der Bewertungspreis solcher Anlagen wird, ausgehend vom Nettoerwerbspreis, unter Konstanthaltung der daraus berechneten Anlagerendite, sukzessiv dem Rückzahlungspreis angeglichen. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen wird die Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen der neuen Marktrendite angepasst. Dabei wird bei fehlendem aktuellem Marktpreis in der Regel auf die Bewertung von Geldmarktinstrumenten mit gleichen Merkmalen (Qualität und Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit) abgestellt. 5. Bankguthaben werden mit ihrem Forderungsbetrag plus aufgelaufene Zinsen bewertet. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen oder der Bonität wird die Bewertungsgrundlage für Bankguthaben auf Zeit den neuen Verhältnissen angepasst. 6. Der Nettoinventarwert eines Anteils ergibt sich aus dem Verkehrswert des Fondsvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Anlagefonds, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile. Er wird auf 1 Cent gerundet. 4. Angaben über Angelegenheiten von besonderer wirtschaftlicher oder rechtlicher Bedeutung Publikation vom Mitteilung an die Anleger des Anlagefonds «NPB/Finaport Dynamic Fixed Income Fund (EUR)» (ein vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Übrige Fonds für traditionelle Anlagen»). Die LB(Swiss) Investment AG, Zürich, als Fondsleitung, mit Zustimmung der Bank J. Safra Sarasin AG, Basel, als Depotbank, beabsichtigt, nachfolgende Änderungen im Fondsvertrag des Anlagefonds, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, wie folgt vorzunehmen. 1. Änderungen des Fondsvertrages 1.1. Anlagepolitik ( 8) Der Derivateeinsatz war bisher nur in 12 geregelt. Neu werden die Derivate der Vollständigkeit halber ebenfalls als Anlage in 8 aufgeführt. 8 Ziff. 1 Bst. e) lautet entsprechend wie folgt: e) Derivate, wenn (i) ihnen als Basiswerte Anteile an kollektiven Kapitalanlagen gemäss Bst. a, Effekten gemäss Bst. b, Geldmarktinstrumente gemäss Bst. d, Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse, Kredite oder Währungen zugrunde liegen, und (ii) die zu Grunde liegenden Basiswerte gemäss Fondsvertrag als Anlagen zulässig sind. Derivate sind entweder an einer Börse oder an einem andern geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt oder OTC gehandelt. OTC-Geschäfte sind nur zulässig, wenn (i) die Gegenpartei ein beaufsichtigter, auf dieses Geschäft spezialisierter Finanzintermediär ist, und (ii) die OTC-Derivate täglich handelbar sind oder eine Rückgabe an den Emittenten jederzeit möglich ist. Zudem sind sie zuverlässig und nachvollziehbar bewertbar. Derivate können gemäss 12 eingesetzt werden. In Ziff. 2 Bst. a) und b) werden die Anlagen in Derivaten ebenfalls ergänzt. 10
11 Erläuterungen zum Jahresbericht per 31. Dezember 2016 In Bst. c) entfällt die Anlagebeschränkung auf 30% in Direktanlagen in Forderungswertpapieren und -wertrechten. Ausserdem wird präzisiert, dass sich die Anlagebeschränkung auf 20% in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen auf Direktanlagen bezieht Derivate ( 12) Der 12 wird in Anlehnung an den neuen Musterfondsvertrag der SFAMA für Effektenfonds vollständig überarbeitet und lautet deshalb neu wie folgt: 1. Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Sie sorgt dafür, dass der Einsatz von Derivaten in seiner ökonomischen Wirkung auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den in diesem Fondsvertrag, im Prospekt oder in den wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger genannten Anlagezielen oder zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Anlagefonds führt. Zudem müssen die den Derivaten zu Grunde liegenden Basiswerte nach diesem Fondsvertrag als Anlagen zulässig sein. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zinsund Kreditrisiken bei kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind. 2. Bei der Risikomessung gelangt der Commitment-Ansatz I zur Anwendung. Der Einsatz der Derivate übt unter Berücksichtigung der nach diesem Paragrafen notwendigen Deckung weder eine Hebelwirkung auf das Fondsvermögen aus noch entspricht dieser einem Leerverkauf. 3. Es dürfen nur Derivat-Grundformen verwendet werden. Diese umfassen: a) Call- oder Put-Optionen, deren Wert bei Verfall linear von der positiven oder negativen Differenz zwischen dem Verkehrswert des Basiswerts und dem Ausübungspreis abhängt und null wird, wenn die Differenz das andere Vorzeichen hat; b) Swaps, deren Zahlungen linear und pfadunabhängig vom Wert des Basiswertes oder einem absoluten Betrag abhängen; c) Termingeschäfte (Futures und Forwards), deren Wert linear vom Wert des Basiswertes abhängt. 4. Der Einsatz von Derivaten ist in seiner ökonomischen Wirkung entweder einem Verkauf (engagementreduzierendes Derivat) oder einem Kauf (engagementerhöhendes Derivat) eines Basiswertes ähnlich. 5. a) Bei engagementreduzierenden Derivaten müssen die eingegangenen Verpflichtungen unter Vorbehalt von Bst. b und d dauernd durch die dem Derivat zu Grunde liegenden Basiswerte gedeckt sein. b) Eine Deckung mit anderen Anlagen als den Basiswerten ist bei engagementreduzierenden Derivaten zulässig, die auf einen Index lauten, welcher von einer externen, unabhängigen Stelle berechnet wird; für die als Deckung dienenden Anlagen repräsentativ ist; in einer adäquaten Korrelation zu diesen Anlagen steht. c) Die Fondsleitung muss jederzeit uneingeschränkt über die Basiswerte oder Anlagen verfügen können. d) Ein engagementreduzierendes Derivat kann bei der Berechnung der entsprechenden Basiswerte mit dem «Delta» gewichtet werden. 6. Bei engagementerhöhenden Derivaten muss das Basiswertäquivalent einer Derivatposition dauernd durch geldnahe Mittel gemäss Art. 34 Abs. 5 KKV-FINMA gedeckt sein. Das Basiswertäquivalent berechnet sich bei Futures, Optionen, Swaps und Forwards gemäss Anhang 1 der KKV-FINMA. 7. Die Fondsleitung hat bei der Verrechnung von Derivatpositionen folgende Regeln zu berücksichtigen: a) Gegenläufige Positionen in Derivaten des gleichen Basiswerts sowie gegenläufige Positionen in Derivaten und in Anlagen des gleichen Basiswerts dürfen miteinander verrechnet werden ungeachtet des Verfalls der Derivate («Netting»), wenn das Derivat-Geschäft einzig zum Zwecke abgeschlossen wurde, um die mit dem erworbenen Derivaten oder Anlagen im Zusammenhang stehenden Risiken zu eliminieren, dabei die wesentlichen Risiken nicht vernachlässigt werden und der Anrechnungsbetrag der Derivate nach Art. 35 KKV-FINMA ermittelt wird. b) Beziehen sich die Derivate bei Absicherungsgeschäften nicht auf den gleichen Basiswert wie der abzusichernde Vermögenswert, so sind für eine Verrechnung, zusätzlich zu den Regeln von Bst. a, die Voraussetzungen zu erfüllen («Hedging»), dass die Derivat-Geschäfte nicht auf einer Anlagestrategie beruhen dürfen, die der Gewinnerzielung dient. Zudem muss das Derivat zu einer nachweisbaren Reduktion des Risikos führen, die Risiken des Derivats müssen ausgeglichen werden, die zu verrechnenden Derivate, Basiswerte oder Vermögensgegenstände müssen sich auf die gleiche Klasse von Finanzinstrumenten beziehen und die Absicherungsstrategie muss auch unter aussergewöhnlichen Marktbedingungen effektiv sein. c) Derivate, die zur reinen Absicherung von Fremdwährungsrisiken eingesetzt werden und nicht zu einer Hebelwirkung führen oder zusätzliche Marktrisiken beinhalten, können ohne die Anforderungen gemäss Bst. b bei der Berechnung des Gesamtengagements aus Derivaten verrechnet werden. d) Gedeckte Absicherungsgeschäfte durch Zinsderivate sind zulässig. Wandelanleihen dürfen bei der Berechnung des Engagements aus Derivaten unberücksichtigt bleiben. 8. Die Fondsleitung kann sowohl standardisierte als auch nicht standardisierte Derivate einsetzen. Sie kann die Geschäfte mit Derivaten an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt oder OTC (Over-the- Counter) abschliessen. 11
12 Erläuterungen zum Jahresbericht per 31. Dezember a) Die Fondsleitung darf OTC - Geschäfte nur mit beaufsichtigten Finanzintermediären abschliessen, welche auf diese Geschäftsarten spezialisiert sind und eine einwandfreie Durchführung des Geschäftes gewährleisten. Handelt es sich bei der Gegenpartei nicht um die Depotbank, hat erstere oder deren Garant eine hohe Bonität aufzuweisen. b) Ein OTC-Derivat muss täglich zuverlässig und überprüfbar bewertet und jederzeit zum Verkehrswert veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. c) Ist für ein OTC Derivat kein Marktpreis erhältlich, so muss der Preis anhand eines angemessenen und in der Praxis anerkannten Bewertungsmodells gestützt auf den Verkehrswert der Basiswerte von denen das Derivat abgeleitet ist, jederzeit nachvollziehbar sein. Der Abschluss und die Preisbestimmung sind nachvollziehbar zu dokumentieren. d) Die Fondsleitung bzw. deren Beauftragten dürfen im Rahmen eines OTC-Geschäfts nur Sicherheiten entgegennehmen, welche die Anforderungen gemäss Art. 51 KKV-FINMA erfüllen. Der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität aufweisen und die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder von einer dem Konzern der Gegenpartei angehörigen oder davon abhängigen Gesellschaft begeben sein. Die Sicherheiten müssen hoch liquide sein, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden und mindestens börsentäglich bewertet werden. Die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte müssen bei der Verwaltung der Sicherheiten die Pflichten und Anforderungen gemäss Art. 52 KKV-FINMA erfüllen. Insbesondere müssen sie die Sicherheiten in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen diversifizieren, wobei eine angemessene Diversifikation der Emittenten als erreicht gilt, wenn die von einem einzelnen Emittenten gehaltenen Sicherheiten nicht mehr als 20% des Nettoinventarwerts entsprechen. Vorbehalten bleiben Ausnahmen für öffentlich garantierte oder begebene Anlagen gemäss Art. 83 KKV. Weiter müssen die Fondsleitung bzw. deren Beauftragten die Verfügungsmacht und die Verfügungsbefugnis an den erhaltenen Sicherheiten bei Ausfall der Gegenpartei jederzeit und ohne Einbezug der Gegenpartei oder deren Zustimmung erlangen können. Die erhaltenen Sicherheiten sind bei der Depotbank zu verwahren. Die erhaltenen Sicherheiten können im Auftrag der Fondsleitung bei einer beaufsichtigten Drittverwahrstelle verwahrt werden, wenn das Eigentum an den Sicherheiten nicht übertragen wird und die Drittverwahrstelle von der Gegenpartei unabhängig ist. 10. Bei der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Anlagebeschränkungen (Maximal- und Minimallimiten) sind die Derivate nach Massgabe der Kollektivanlagengesetzgebung zu berücksichtigen. 11. Der Prospekt enthält weitere Angaben: zur Bedeutung von Derivaten im Rahmen der Anlagestrategie; zu den Auswirkungen der Derivatverwendung auf das Risikoprofil des Anlagefonds; zu den Gegenparteirisiken von Derivaten; zur Sicherheitenstrategie Risikoverteilung ( 15) Ziffer 5 wird an den neuen Musterfondsvertrag der SFAMA angepasst und lautet neu wie folgt: Die Fondsleitung darf höchstens 5% des Fondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 10% des Fondsvermögens. Werden die Forderungen aus OTC-Geschäften durch Sicherheiten in Form von liquiden Aktiven gemäss Art. 50 bis 55 KKV-FINMA abgesichert, so werden diese Forderungen bei der Berechnung des Gegenparteirisikos nicht berücksichtigt Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Fondsvermögens ( 19) Die neue Ziff. 6 (bisher Teil der Ziff. 5) wird an den Musterfondsvertrag der SFAMA angepasst und lautet wie folgt: Die Fondsleitung und deren Beauftragte können gemäss den Bestimmungen im Prospekt Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen und Rabatte, um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds belasteten Gebühren und Kosten zu reduzieren, bezahlen Publikation des Anlagefonds ( 23) In Ziff. 3 wird eine Ergänzung vorgenommen. Die Ziffer 3 lautet neu wie folgt: Die Fondsleitung publiziert die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. den Nettoinventarwert mit dem Hinweis «exklusiv Kommissionen» bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen auf der Internetplattform der Swiss Fund Data AG ( ch). Die Preise werden mindestens zweimal im Monat publiziert. Die Wochen und Wochentage, an denen die Publikation stattfindet, werden im Prospekt festgelegt. Die Preise können zusätzlich in weiteren, durch die Fondsleitung bestimmten Zeitungen, Zeitschriften bzw. elektronischen Medien und Kursinformationssystemen bekannt gemacht werden. 2. Formelle und redaktionelle Änderungen Im Weiteren wurden verschiedene formelle und redaktionelle Änderungen vorgenommen, die die Interessen der Anleger nicht 12
13 Erläuterungen zum Jahresbericht per 31. Dezember 2016 tangieren und daher in dieser Publikation nicht im Detail beschrieben werden. In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.v.m. Art. 35a Abs. 1 KKV werden die Anleger darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität der Änderungen des Fondsvertrages durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ausschliesslich auf die in Art. 35a Abs. 1 litt. a g KKV genannten Bestimmungen erstreckt. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie gegen die oben dargelegten Fondsvertragsänderungen innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen der kollektiven Kapitalanlage in bar verlangen können. Die Änderungen im Wortlaut, die aktuelle Fassung des Prospekts mit integriertem Fondsvertrag, die Wesentlichen Informationen für Anlegerinnen und Anleger sowie die letzten Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden. Zürich, Die Fondsleitung: LB(Swiss) Investment AG, Zürich Die Depotbank: Bank J. Safra Sarasin AG, Basel 13
14 Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft zur Jahresrechnung des NPB/Finaport Dynamic Fixed Income Fund (EUR) Als kollektivanlagengesetzliche Prüfgesellschaft haben wir die Jahresrechnung des Anlagefonds NPB/Finaport Dynamic Fixed Income Fund (EUR), bestehend aus der Vermögensrechnung und der Erfolgsrechnung, den Angaben über die Verwendung des Erfolges und die Offenlegung der Kosten sowie den weiteren Angaben gemäss Art. 89 Abs. 1 Bst. b h des schweizerischen Kollektivanlagengesetzes (KAG) (Seiten 3 und 5 bis 13 des Jahresberichts) für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrats der Fondsleitung Der Verwaltungsrat der Fondsleitung ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörenden Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern sind. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat der Fondsleitung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. PricewaterhouseCoopers AG Daniel Pajer, Revisionsexperte, Leitender Prüfer Andreas Scheibli, Revisionsexperte Zürich, 24. Februar 2017 Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der 14
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