Niederschrift. über die 24. Sitzung des Hauptausschusses. der Stadt Mönchengladbach am Anwesende:

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1 Niederschrift über die 24. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mönchengladbach am Beginn: Ende: 14:00 Uhr 20:30 Uhr Anwesende: Vorsitzender Oberbürgermeister Norbert Bude Mitglieder RH Herbert Backes RH Lothar Beine RF Monika Berten bis Uhr RH Rolf Besten RH Frank Boss RH Reiner Brandts RH Ulrich Elsen RH Thomas Fegers RH Fred Hendricks RF Elke Hermanns RH Joachim Hüskens RH Dr. Anno Jansen-Winkeln RH Burkhard Küpper RH Guido Mevissen bis Uhr RH Erich Oberem RH Joachim Roeske RH Erwin Rüttgers RH Karl Sasserath bis Uhr BM Klaus Schäfer RH Karl-Heinz Schiffer BM Michael Schroeren, MdL - ab Uhr RH Horst - Peter Vennen Beratendes Mitglied RH Helmut Schaper Entschuldigt RH Norbert Post, MdL Stellvertreter Frank Drathen ab Uhr Hans-Henning Haupts Uhr bis Uhr Horst Hübsch Axel Zimmermann 1

2 Stellvertreterin Ursula Brombeis ab Uhr Gülistan Yüksel ab Uhr Verwaltung: Stadtdirektor / Stadtkämmerer Bernd Kuckels Beigeordneter Peter Holzenleuchter Beigeordneter Dr. Gert Fischer Beigeordneter Dr. Michael Schmitz Techn. Beigeordneter Helmut Hormes Ltd. Stadtbaudirektor Hans-Günter Petry, FB 60 Ltd. Stadtverwaltungsdirektorin Brigitte Unrau, FB 12 Stadtrechtsdirektorin Annegret Bechinger, I/1 Stadtverwaltungsdirektor Hans-Peter Brütsch, Amt 14 Stadtverwaltungsdirektor Reinhold Steins, Amt 51 Stadtoberverwaltungsrat Siegfried Acker, Amt 20 Stadtoberamtsrat Siegfried Hanraths, II/B Stadtoberamtsrätin Monika Narres, II/C Stadtamtmann Detlef Schulz, Amt 20 Stadtoberinspektorin Maria Louise Mölders, I/1 Schriftführer Karl Jansen Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am öffentlicher Teil - 2. Genehmigung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds der Stadtsparkasse Mönchengladbach 3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres Beratung der Haushaltsunterabschnitte bzw. der Produkte im NKF Haushalt für die der Hauptausschuss als Fachausschuss zuständig ist 5. Haushaltsplanentwurf 2008; Haushaltssatzung einschl. Anlagen und Haushaltssicherungskonzept 6. Stellenplan Zweite Änderung des Landschaftsplanes Mönchengladbach Satzungsbeschluss - Einarbeitung des Kulturlandschaftspfades in den Landschaftsplan - Redaktionelle Änderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Festsetzungskarte 8. Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Mönchengladbach am 27. April 2008 und 30. November

3 9. Erster Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach 10. Einbringung der Kath. Grundschule Am Schmölderpark in einen Grundschulverbund mit der Gemeinschaftsgrundschule Heyden Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten an offenen Ganztagsschulen in der Stadt Mönchengladbach (OGS-Elternbeitragssatzung) 2. Zweiter Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kindertagespflege in der Stadt Mönchengladbach (Elternbeitragssatzung) Fortschreibung des Rahmenkonzeptes "Offene Ganztagsschule" 12. Schulentwicklungsplan (SEP) 5 - Sonderpädagogische Förderung 13. Schulentwicklungsplan (SEP) 5 - Sekundarstufe I 14. Anpassung des Betriebsführungsvertrages für die städtischen Hallenbäder 15. Beratung, Unterstützung und Aktivierung Leistungsberechtigter nach dem Dritten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) / Integration in Beschäftigung 16. Wiederwahl der nicht dem Rat angehörenden, sachkundigen Mitglieder (Fachmitglieder) des Umlegungsausschusses und deren Vertreter 17. Vierzigster Nachtrag zur Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) 18. Anordnung der Umlegung für den Bereich der Bebauungspläne Nrn. 349/V und 78/V 19. Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet beiderseits der Monschauer Straße, zwischen Waldnieler Straße und Karstraße) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 304/VII der Stadt Mönchengladbach - in Textform - vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB - Stadtbezirk Rheydt- Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße, Mülgaustraße, Steinsstraße und Gotzweg - Prüfung von Stellungnahmen; Satzungsbeschluss 21. Bebauungsplan Nr. 433/I - Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiet in Gerkerath gegenüber der ehemaligen Schule, südlich der Kreisstraße 9 (K 9) - Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 672/III - Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Rheydter Straße und Ohlerkirchweg, nördlich der Brunnenstraße Prüfung von Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - 3

4 23. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 653/II - Stadtbezirk Hardt, Gebiet westlich Windmühlenweg, nördlich Roermonder Straße - Prüfung von Stellungnahmen; Satzungsbeschluss Widmung Weg Flur 16 Nr. 372; hier: Antrag der FWG Ratsfraktion vom Ausschreibung der Außenwerberechte der Stadt MG; Hier: Gemeinsamer Antrag der CDU- und der FDP-Ratsfraktion vom Weihnachtsmärkte in Mönchengladbach; hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion vom Anfragen und Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil: 28. Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am nichtöffentlicher Teil Unbefristete Niederschlagung von Steuerrückständen 30. Beteiligung der Niederrheinische Versorgung und Verkehr Aktiengesellschaft (NVVAG) und der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) an der West Energie und Verkehr GmbH & Co. KG ( west`) hier: Neuausrichtung der Kooperation 31. Konzeption und Abschluss einer Leistungsvereinbarung im Aufgabenbereich einer qualifizierten Sozialberatung in Verbindung mit einem Kontaktladen innerhalb Mönchengladbach-Rheydt nach dem Modell "Cafe-Pflaster" Mönchengladbach mit dem Diakonischen Werk Mönchengladbach ggmbh 32. Leistungsvereinbarungen für Einsatzkräfte der psycho-sozialen Begleitung 33. Verplanung von Fördermitteln des Landes NRW für den Neubau von Mietwohnungen im Bewilligungsjahr Anfragen und Mitteilungen 4

5 Herr Oberbürgermeister Bude eröffnet die 24. Sitzung des Hauptausschusses. Er stellt fest, dass die Einladung und Tagesordnung den Mitgliedern des Hauptausschusses form- und fristgerecht zugestellt wurden. Dagegen ergibt sich kein Widerspruch. Er gibt folgende Hinweise zu Tagesordnung: Tischvorlagen: Fortschreibung des Rahmenkonzeptes Offene Ganztagschulen im Primarbereich der Stadt Mönchengladbach. Die Tagesordnung müsste durch Beschluss erweitert wer den. Es wird eine Beratung unter TOP 11.2 vorgeschlagen. Der Hauptausschuss ist einstimmig damit einverstanden. Antrag der CDU Ratsfraktion und der FDP Ratsfraktion zum Gutachten der Fa. Rödl zu TOP 5. Antrag der SPD Ratsfraktion zu einzelnen Haushaltsunterabschnitten. Fortschreibung des Personalkonsolidierungskonzeptes als Anlage zum Haushaltssicherungskonzept. Antrag der CDU Ratsfraktion und der FDP Ratsfraktion zum Thema Haushaltsplan 2008 (Vermögenshaushalt). Antrag der CDU Ratsfraktion und der FDP Ratsfraktion zum Thema Pahlke Bad zu Unterabschnitt 570, Bäder. Antrag der CDU Ratsfraktion und der FDP Ratsfraktion zum Stellenplan, TOP 6. Antrag der CDU Ratsfraktion und der FDP Ratsfraktion zum Thema Weihnachtsmärkte, zu TOP 26. Zu TOP 31, Leistungsvereinbarung. Es wird im nichtöffentlichen Teil eine Stellungnahme des Trägers ausgelegt. Zu TOP 20 ist die Beratungsvorlage auszutauschen Befangenheit: RH Besten, CDU, erklärt aus beruflichen Gründen seine Befangenheit bei der Beratung des Unterabschnitts 570, Pahlke Bad. Er wird an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen. RH Dr. Jansen Winkeln, FDP, erklärt seine Befangenheit bei der Beratung zu TOP 22, weil er unmittelbarer Nachbar des neu entstehenden Stadtteils ist. Er wird an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen. OB Bude erklärt seine Befangenheit zu TOP 32, weil er Vorstandsmitglied der AWO ist. Er wird an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen. Öffentlicher Teil Zu Punkt 1. Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses am öffentlicher Teil- Anmerkungen zur Niederschrift liegen nicht vor. 5

6 Zu Punkt 2. Genehmigung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds der Stadtsparkasse Mönchengladbach Der Rat beschließt: Der Rat genehmigt gem. 7 Abs. 2 Buchstabe e SpkG NW die Bestellung von Herrn Antonius Bergmann zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Mönchengladbach für die Zeit vom bis Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2007 RH Sasserath, Grüne, möchte wissen, wodurch sich bei den Umzugskosten die Mehrausgaben von ergeben. Ferner möchte er wissen, warum sich die Kosten bei der Stellenausschreibung verdoppelt haben. Beigeordneter Holzenleuchter erkärt, dass es sich um übernommene Umzugskosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Bedienstete handelt, die von außerhalb nach Mönchengladbach gezogen sind. RH Sasserath möchte die Mehrkosten erläutert haben. Beigeordneter Holzenleuchter kündigt die weitere Beantwortung der Fragen in der Sitzung des Rates an. RH Oberem, FWG, weist auf folgende Positionen hin: 680, Entwässerung öffentlicher Wege und Plätze. Die Unternehmervergütung erhöht sich um Er bittet um Begründung. 118, Standortwechsel Montessori Grundschule und Kath. Grundschule Anton-Heinen. Hier sollen Schnellschüsse der Mehrheit unplanmäßig verursacht haben. Unter , Gefahrenabwehr, werden für die Feuerwehr ausgewiesen. Er möchte wissen, ob es sich um eine buchungsmäßige Erfassung oder um tatsächliche zusätzliche Kosten handelt. Stadtdirektor / Stadtkämmerer Kuckels bezieht sich bei Punkt 1 auf die beschlossene Gebührensatzung. Bei Punkt 2 handelt es sich um schulorganisatorische Angelegenheiten. Grundlage dafür bilden Beschlüsse des Rates. Punkt 3 wurde in der Vorlage erläutert. Es handelt sich um Personalmehrkosten. Das diese Kosten in der Liste der überplanmäßigen Ausgaben verzeichnet sind, hat einen NKF Hintergrund. Im kameralistischen Haushalt hätte man diese Kosten nicht wiedergefunden. Dort wären die Ausgaben im Sammelnachweis erfolgt. RH Hüskens, Grüne, möchte wissen, ob in der Verwaltung Überlegungen bestehen, die hohen Kosten bei der Straßenbeleuchtung zu reduzieren. Er fragt, wieso sich die Leuchtstellenpauschale im vorliegenden Umfang erhöhen kann und wieso die Erhöhung der Stromkosten um 20 % nur für die Monate Oktober und November gilt. 6

7 Herr Ltd. Stadtbaudirektor Petry erklärt, dass gerade wegen der Mehrkosten zur Zeit Verhandlungen mit der NVV erfolgen. Zu der Leuchtkostenpauschale teilt er mit, dass eine Vertragsgrundlage besteht, in der eine Preisanpassungsklausel vereinbart ist Weitere Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP RH Oberem, FWG RH Sasserath, Grüne RH Besten, CDU RH Beine, SPD, bezieht sich auf den Unterabschnitt , Grundstücksunterhaltung. Zu einem Ausgangswert von ca erfolgte eine Erhöhung von Begründet wurde der Betrag mit einem Mehrbedarf für nicht absehbare Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden. Er fragt, was an den Sanierungsarbeiten außergewöhnlich ist. Ferner möchte er wissen, ob die entsprechenden Ansätze verändert werden müssen, um das Notwendigste veranlassen zu können. Stadtdirektor / Stadtkämmerer Kuckels antwortet, dass es bekannt ist, dass die Veranschlagung nicht dem sachlichen Bedarf entspricht. Dadurch erfolgt leider ein Vermögensverzehr. Mittel, die im Verwaltungshaushalt zusätzlich für Gebäudeunterhaltung veranschlagt würden, müssten aus Kassenkrediten finanziert werden, so dass dann auf dieser Seite zusätzliche Belastungen entstehen würden. Die vorliegende Mehrausgabe war jedoch nicht absehbar. Ergebnis: Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis von den in der vorliegenden Nachweisung 2 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2007 (Zeitraum bis ), zu deren Leistung der Kämmerer seine Zustimmung gemäß 82 Abs. 1 GO NRW a. F. sowie 83 Abs. 1 GO NRW n.f. erteilt hat. Finanzwirksamkeit: Die genehmigten Mehrausgaben sind wie in den Listen jeweils im einzelnen angegeben haushaltsrechtlich nach 82 GO NRW a. F. durch entsprechende Mehreinnahmen oder Wenigerausgaben bei anderen Haushaltsstellen bzw. Produktsachkonten sowie im Rahmen des Jahresabschlusses 2007 gedeckt. Die Mehrausgaben des Vermögenshaushaltes liegen innerhalb des genehmigten Kreditrahmens. Alle Änderungen stehen mit den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung in Einklang. Nachrichtlich: Die darüber hinaus im o. g. Zeitraum aber in der Nachweisung 2 nicht einzeln dargestellten üpl. / apl. Bereitstellungen (sogenannte Bagatellfälle bis einschließlich ) belaufen sich auf folgende Summen: VWH ,86 VMH ,00 NKF konsumtiv ,00 7

8 Die Punkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten. Zu Punkt 4. Beratung der Haushaltsunterabschnitte bzw. der Produkte im NKF Haushalt für die der Hauptausschuss als Fachausschuss zuständig ist Stadtdirektor / Stadtkämmerer Kuckels erläutert das bisherige Verfahren bei der Erstellung des Haushalts. Er bezieht sich dabei auf die vom Rat beschlossene Verschiebung der Haushaltsberatung auf die heutige Sitzung, sowie auf die Einbeziehung des Gutachtens der Fa. Ramboll. RH Beine, SPD, erklärt, dass zumindest im Bereich der Fachausschüsse die Haushaltsberatungen fast unmöglich waren, weil aktuelle Änderungen nicht schriftlich vorlagen, sondern weil diese zum Teil erst in den jeweiligen Sitzungen vorgetragen wurden. Ebenfalls erschwerte die kurzfristige Zusendung der zweiten, sehr umfangreichen Änderungsliste eine Vorberatung in der Fraktion. Insgesamt hält er das gesamte Verfahren für nicht vertretbar. Oberbürgermeister Bude ruft mit den Einzelplänen, gleichzeitig die vorliegenden Anträge der Fraktionen auf: Verwaltungshaushalt: Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Es liegen keine Wortmeldungen oder Anträge vor Einzelplan 2 - Schulen RH Elsen, SPD, bezieht sich auf einen Antrag seiner Fraktion zur Haushaltsstelle , Betreuungsangebote an Schulen. Es wird beantragt den Haushaltsansatz für 2008/2009 jeweils um zu erhöhen. RH Elsen, SPD, bezieht sich weiter auf einen Antrag seiner Fraktion zum Thema Lernmittelfreiheit. Ansätze sind bei mehreren Haushaltsstellen, , , , , , , zu finden. Er beantragt für seine Fraktion die Erhöhung der Ansätze um den Kostenpunkt für die Ausweitung der Übernahme der Lernmittel auf den Personenkreis der SGB II Empfänger. Er beantragt nochmaliges Einwirken auf die Landesregierung, den 96 des Schulgesetzes soweit zu ändern, dass die Befreiung vom Eigenanteil nicht nur auf SGB XII Empfänger sondern auch auf SGB II Empfänger angewendet wird. RH Backes, CDU, erklärt, dass eine Vorberatung bereits im Schulausschuss erfolgte. Dazu hat er dort Stellung genommen. Zur Lernmittelfreiheit wird ebenfalls eine gesetzgeberische Lösung gewünscht. Im Rahmen der freiwilligen Leistungen sieht sich seine Fraktion außerstande eine Erhöhung vorzunehmen. Dem Appell, hier eine gesetzliche Regelung zu schaffen, kann sich seine Fraktion anschließen. Bei den Betreuungsangeboten sollte man es bei der bisherigen Einrichtung belassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass diese in der derzeitigen Form nicht mehr Aufrecht erhalten bleiben können. Abstimmungsergebnis zum Antrag Betreuungsangebote an Schulen: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Abstimmungsergebnis zum Antrag Lernmittelfreiheit : Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 8

9 RH Beine, SPD, beantragt für seine Fraktion: HUA 333 Musikschule Maßnahme 32 / Erhöhung der Teilnehmergebühren Die in der Vorlage erwartete Einnahmeerhöhung entspricht nicht einer realistischen Einschätzung und der Hauptausschuss möge dem Rat folgende Änderung empfehlen: Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage Änderung HUA 333 Musikschule Maßnahme 33/ Senkung der Personalkosten Die in der Vorlage erwartete Einnahmeerhöhung entspricht nicht einer realistischen Einschätzung, da in den nächsten drei Jahren keine Mitarbeiter ausscheiden. Der Hauptausschuss möge dem Rat folgende Änderung empfehen: Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage Änderung RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, empfiehlt den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen. Weitere Diskussionsteilnehmer: Oberbürgermeister Bude RH Oberem, FWG Stadtdirektor / Stadtkämmerer Kuckels RH Sasserath, Grüne RH Beine, SPD RH Hüskens, Grüne RH Schaper, LiLO RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis zu HUA 333, Musikschule Erhöhung derteilnehmergebühren: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Abstimmungsergebnis zu HUA 333, Musikschule Senkung von Personalkosten: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Die Ratsfraktionen von CDU und FDP beantragen: Maßnahmen 29 a-g: Stadttheater 1. Der Rat spricht sich mit Nachdruck für den Erhalt des Stadttheaters aus. Die Zusammenarbeit mit Krefeld unter dem Dach der Vereinigten Städtischen Bühnen hat sich über lange Jahre bewährt. Ein qualitätvolles Theater- und Konzertangebot ist und bleibt wichtig für Mönchengladbach. 2. Angesichts der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung muss der Rat dennoch mittelfristig einen deutlichen Beitrag des Theaters erwarten. 3. Zur Erreichung dieses Ziels sind zwingend folgende Punkte durch Stadtverwaltung und VSB zu prüfen: a) die Frage der Rechtsform der VSB, b) eine interne Organisationsoptimierung, c) das generelle Leistungsangebot sowie d) die Übertragung der spielfertigen Häuser an VSB. Der Rat erwartet einen abschließenden Bericht der entsprechenden Prüfungen spätestens in der letzten Ratssitzung des Jahres

10 Diskussionsteilnehmer: RH Sasserath, Grüne RH Beine, SPD Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein: 3 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Die Ratsfraktionen von CDU und FDP beantragen: Der Hauptausschuss möge dem Rat empfehlen, der Rat beschließt die Erstellung eines Spielplatzentwicklungsplanes als Grundlage für die künftige Steuerung der Bedarfe. Die SPD Ratsfraktion beantragt. HUA 460 Einrichtungen der Jugendarbeit, Maßnahme 48 / Reduzierung der Anzahl der Spielplätze. Der Hauptausschuss möge dem Rat empfehlen, der Rat spricht sich für einen nachhaltigen Umbau von Spielplätzen in Mönchengladbach aus. Hierzu muss im ersten Schritt der Spielplatzrahmenplan fortgeschrieben werden Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage Änderung Herr Oberbürgermeister Bude fasst die o. a. Anträge wie folgt zusammen: Die antragstellenden Fraktionen stellen einvernehmlich fest, dass es einer planerischen Grundlage bedarf. Eine Abstimmung ist hierzu nicht erforderlich. Die Antragsteller sind einverstanden. Einzelplan 5 Gesundheit, Sport, Erholung Die SPD Ratsfraktion beantragt: HUA 550 Sportverwaltung und Sportförderung Maßnahme 57 / Erhebung von Sportstättennutzungsentgelten Die in der Vorlage zu erwartende Einnahmeerhöhung kommt nur durch eine weitere Belastung der Sportvereine zu Stande. Gerade die Sportvereine stellen für die breite Bevölkerung ein wichtiges präventives Sportangebot. Der Rat spricht sich für das Votum des Oberbürgermeisters und des Sozialdezernenten aus und lehnt ein Spotstättennutzungsentgelt ab. Strukturelle Haushaltsentlastung Änderung Diskussionsteilnehmer: RH Beine, SPD RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, erklärt, dass CDU und FDP den Vereinen kein Geld wegnehmen wollen. Es kann nicht sein, dass die Vereine schlechter gestellt werden. RH Besten, CDU, weist darauf hin, dass im Haushalt bei den Sportstättennutzungsentgelten keine Einnahmen vorgegeben sind, so dass niemand die Absicht hat, den Vereinen etwas wegzunehmen. Stadtdirektor / Stadtkämmerer Kuckels RH Boss, CDU Beschluss: Der Rat lehnt die Erhebung von Sportstättennutzungsentgelten ab. 10

11 Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Die SPD Ratsfraktion beantragt: HUA 560 Sportstätten Maßnahme 59 / Aufgabenübertragung auf Dritte Der Rat spricht sich aus, dass vor einer Fortsetzung der Übertragung von Sportanlagen an Vereine alle steuerrechtlichen Probleme ausgeräumt werden müssen. Zugleich muss den Bereits von Steuerverfahren betroffenen Vereinen geholfen werden. Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage Änderung Diskussionsteilnehmer: RH Beine, SPD RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP Beigeordneter Dr. Fischer erklärt, dass in Abstimmung mit dem Finanzamt für die Zukunft die steuerrechtlichen Probleme geklärt sind. RH Besten, CDU Oberbürgermeister Bude erklärt, dass Herr Dr. Fischer eine Vorlage erarbeiten wird. Bevor die o. a. Problematik nicht abschließend geklärt ist, werden keine weiteren Verträge mit Vereinen abgeschlossen. RH Beine, SPD, bittet auch eine Klärung für die Vergangenheit vorzunehmen, damit die Vereine, die zur Zeit Probleme haben, nicht alleine gelassen werden. Der Oberbürgermeister ist einverstanden und sagt zu, dies im Protokoll festzuhalten. Eine Abstimmung erfolgt deshalb nicht. RH Besten, CDU, nimmt an der folgenden Beratung und Beschlussfassung zum Bereich Bäder nicht teil. Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die NVV AG mit der Ermittlung der Sanierungskosten für das Stadtbad Rheydt zu beauftragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Stadtbad Rheydt am in die Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach aufgenommen worden ist. Die Kosten dieser Kostenermittlung sind im Rahmen des Betriebsführungsvertrags zwischen der Stadt Mönchengladbach und der NVV AG bereitzustellen. SPD Ratsfraktion beantragt: HUA 570 Bäder Maßnahme 60 / Schließung von Hallenbädern Der Rat spricht sich dafür aus, dass zuerst die Sanierung des Stadtbades Rheydt-Pahlkebad und des Hallenbades Rheindahlen durchgeführt wird. Anschließend ist zu überlegen ob tatsächlich die weiteren Hallenbäder in Morr, Hardt und Odenkirchen aufgegeben werden können. Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage , ,00 Änderung

12 HH-Stelle Aufwandsersatz Instandhaltung/Erneuerung/Erweiterung für die Bäder an die NVV-AG Die Haushaltsmittel sind für die Sanierung des Stadtbades Rheydt/Pahlkebad wie folgt zu verwenden: in in 2009 In Fortsetzung der Finanzplanung sind für die Sanierung des Hallenbades Rheindahlen zu planen: in 2010 Deckungsvorschlag: HH-Stelle Aufwandsersatz aus Haushaltsansatz in aus Haushaltsansatz in 2009 Gem. Bäderkonzept in 2008 vorgesehene Mittel: für Stadtbad Rheydt/Pahlkebad und für Rheindahlen HH-Stelle: Betriebsführungsvergütung an die NVV-AG Minderung Betriebsführung in Minderung Betriebsführung in 2009 Begründung: Die Bäder in Mönchengladbach sind im Rahmen der Bestandsicherung zu sanieren. Infolge der eingetretenen Verzögerungen in der Sanierung des Stadtbades-Rheydt/Pahlkebad sind die Haushaltsansätze entsprechend anzupassen. Die weiteren Sanierungen orientieren sich am Bäderkonzept. Diskussionsteilnehmer: RH Beine, SPD RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP RH Boss, CDU RH Oberem, FWG RH Küpper, FDP Techn. Beig. Hormes StD / StK Kuckels RH Sasserath, Grüne RH Schaper, LiLO RH Mevissen, SPD Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD Ratsfraktion: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Die Ratsfraktionen von CDU und FDP sind damit einverstanden, den Antrag um das Wort schnellstmöglich zu erweitern. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, schnellstmöglich die NVV AG mit der Ermittlung der Sanierungskosten für das Stadtbad Rheydt zu beauftragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Stadtbad Rheydt am in die Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach aufgenommen worden ist. Die Kosten dieser Kostenermittlung sind im Rahmen des 12

13 Betriebsführungsvertrags zwischen der Stadt Mönchengladbach und der NVV AG bereitzustellen. Abstimmungsergebnis über den Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP: Ja: 21, Nein: 3 Einzelplan 6 Bau- Wohnungswesen, Verkehr Die SPD Ratsfraktion beantragt: Maßnahme HH-Stelle Grundstücksunterhaltung Erhöhung des Haushaltsansatzes um auf in 2008 und Fortsetzung im Finanzplan: Ansatz 2009: Ansatz 2010: Ansatz 2011: Begründung: Der Schlussbericht zur Jahresrechnung 2006 machte deutlich, dass die Gebäudeunterhaltung nicht im notwendigen Umfang durchgeführt wird. Zitat: Diese Entwicklung, die bereits zu Substanzverlusten geführt hat, gibt nach wie vor Anlass zu erheblichen Bedenken und Sorge, dass ein weiter wachsendes Bauunterhaltungsdefizit zu weiteren Substanzverlusten des Gebäudebestandes führt Maßnahme HH-Stelle Unterhaltung von Radwegen Erhöhung des Haushaltsansatzes um auf in 2008 und in Fortsetzung im Finanzplan 2009 bis Begründung: Eine Umkehr vom PKW zum Fahrrad ist nur dann zu erzielen, wenn die vorhandenen Radwege in einem verkehrssicheren Zustand erhalten bleiben. Diskussionsteilnehmer: RH Vennen, SPD StD /StK Kuckels Tech, Bg. Hormes OB Bude RH Dr, Jansen-Winkeln, FDP, bezieht sich auf die dramatische Haushaltslage, nach der eine Erhöhung der Ansätze leider nicht möglich ist. RH Hüskens, Grüne, beantragt die Einrichtung einer Haushaltsstelle für verkehrsdynamische Maßnahmen in Tempo 30 Zonen. Diese Haushaltsstelle soll mit ausgestattet werden. Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD Fraktion Grundstücksunterhaltung : Ja: 10, Nein: 13, Enthaltungen: 1 Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD Fraktion Unterhaltung von Radwegen Ja. 10, Nein: 13, Enthaltungen 1 13

14 Abstimmungsergebnis zum Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen Verkehrsdynamische Maßnahmen in Tempo 30 Zonen : Mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Einzelplan 7 Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung Die SPD Ratsfraktion beantragt: HUA 720 Müllabfuhr Maßnahme 61 / Einrichtung einer zentralen Abfallsammelstelle Der Rat spricht sich gegen die Einrichtung einer zentralen Abfallsammelstelle aus und fordert weitere dezentrale Abfallsammelanlagen. Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage Änderung Diskussionsteilnehmer: RH Mevissen, SPD StK Kuckels RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Einzelplan 8 Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Sondervermögen Die Ratsfraktionen von CDU und FDP beantragen: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, in den städtischen Haushalten der Jahre 2009 ff. im Unterabschnitt 881 Einnahmen aus der Eigenkapitalverzinsung der städtischen Gesellschaften GWSG, Kreisbau AG, Sozial-Holding und Sozial Holding-Konzern zu veranschlagen. Die Höhe der Einnahmen soll im Haushaltsjahr ,25 Prozent des jeweiligen Eigenkapitals betragen und sich in den folgenden Haushaltsjahren um jeweils 0,25 Prozentpunkte bis zum Erreichen eines Höchstwertes von 2,5 Prozent steigern. Die Verwaltung legt im zweiten Ratszug des Jahres 2009 einen Bericht zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus der Stellungnahme der Verwaltung zum Rödl-Gutachten vor. Die SPD Ratsfraktion beantragt: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: HUA 881 Wohn- und Geschäftsgrundstücke, Verpachteter Besitz Maßnahme 65 / Gemeinnützige Kreisbau AG, angemessene Eigenkapitalverzinsung Auch die städtischen Gesellschaften müssen einen angemessenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Der Rat spricht sich für eine Erhöhung der Abführungen aus. Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage Änderung Diskussionsteilnehmer: RH Besten, CDU, macht deutlich, dass es sich bei der beantragten Maßnahme um die Kompensationsmaßnahme gegenüber der nicht erfolgten Grundsteuererhöhung handelt. Dies sollte Beschlussinhalt sein. 14

15 Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD Ratsfraktion: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Abstimmungsergebnis zum Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, in den städtischen Haushalten der Jahre 2009 ff. im Unterabschnitt 881 Einnahmen aus der Eigenkapitalverzinsung der städtischen Gesellschaften GWSG, Kreisbau AG, Sozial-Holding und Sozial Holding-Konzern zu veranschlagen. Die Höhe der Einnahmen soll im Haushaltsjahr ,25 % des jeweiligen Eigenkapitals betragen und sich in den folgenden Haushaltsjahren um jeweils 0,25 Prozentpunkte bis zum Erreichen eines Höchstwertes von 2,5 % steigern. Es handelt sich dabei um die Kompensationsmaßnahme gegenüber der nicht erfolgten Grundsteuererhöhung. Die Verwaltung legt im zweiten Ratszug des Jahres 2009 einen Bericht zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus der Stellungnahme der Verwaltung zum Rödl-Gutachten vor. Einzelplan 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Die SPD Ratsfraktion beantragt: HUA 900 Steuern Maßnahme 66 / Erhöhung der Grundsteuer A Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Der Rat spricht sich gegen eine Erhöhung der Grundsteuer A aus. Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage Änderung HUA 900 Steuern Maßnahme 66 / Erhöhung der Grundsteuer B Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Der Rat spricht sich gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B aus. Strukturelle Haushaltsentlastung Vorlage Änderung Diskussionsteilnehmer: RH Beine, SPD RH Besten, CDU, macht deutlich, dass er bereits darauf hingewiesen hat, dass CDU und FDP der Grundsteuererhöhung nicht zustimmen werden. Als Kompensation gegenüber der Bezirksregierung wird die Beteiligung aus Eigenkapitalverzinsung der o. a. städt. Gesellschaften angeboten. Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD Ratsfraktion zur Grundsteuer A: Ja: 23, Nein: 1 Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD Ratsfraktion zur Grundsteuer B: Ja: 23, Nein: 1 15

16 RH Beine, SPD, bezieht sich auf den angenommenen berechneten Veräußerungserlös der RWE Aktien in Höhe von Er fragt, ob es richtig ist, dass nach dem aktuellen Börsenkurs, der Erlös sich nun auf rd beläuft. Er möchte wissen, ob das was Anfang Januar an Kapitalertragssteuern gezahlt wurde entsprechend herunter gerechnet werden muss. StD / StK Kuckels bezieht sich darauf, dass die Angabe sich auf den Tageskurs bezieht. Dieser unterliegt Schwankungen. Wie hoch der Verkaufserlös deshalb am Ende sein wird, kann heute niemand wissen. Die Steuerbelastung ist im Haushalt verschlagt. Entsprechend dem Bruttoprinzip erfolgte eine Berücksichtigung auf der Ausgabenseite, so dass dieser Effekt bei der Berechnung der Kassenkredite mit Eingang gefunden hat. Oberbürgermeister Bude geht nochmals auf die Anträge von CDU und FDP sowie der SPD ein. Er bezieht sich auf die Maßnahme: Reduzierung der offenen Posten, Optimierung der Inkassoprozesse sowie der Gebühren und Beitragsveranlagungen. CDU- und FDP Ratsfraktion beantragen: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, dass eine Optimierung der Inkassoprozesse vorgenommen werden soll. Damit sollen die offenen Posten reduziert werden. Die Verwaltung wird um die Erstellung eines entsprechenden Projektes gebeten. Dabei soll externer Sachverstand einbezogen werden. StD / StK Kuckels erläutert dazu, dass die Verwaltung in der Stellungnahme zum Rödl Gutachten darauf hingewiesen hat, dass sie die Angelegenheit genau so sieht, wie jetzt von CDU und FDP beantragt. Es gibt Untersuchungen und Projekte in anderen Städten. Auch dort werden Optimierungspotentiale im Forderungsmanagement gesehen. Es ist ein Thema welches in der gesamten kommunalen Gemeinschaft gesehen wird. Die Verwaltung möchte den Antragsinhalt in einer Projektstruktur bearbeiten. Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP OB Bude RH Oberem, FWG Die Antragsteller sind damit einverstanden dass die Erklärung von Herrn StK / StD Kuckels in das Protokoll aufgenommen und weiter verfolgt werden. Auf eine förmliche Abstimmung wird verzichtet. Die Ratsfraktionen von CDU und FDP beantragen: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Der Rat folgt der Stellungnahme der Verwaltung zum Gutachten der Fa. Rödl & Partner und bittet um baldige Umsetzung auch der in der Stellungnahme beschriebenen Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen. Die SPD Ratsfraktion beantragt: Maßnahme 75 / Eigenbetrieb Gebäudereinigung: Anpassung der Lohngestaltung Die vorgeschlagene Erhöhung der Flächenleistung löst Mehrarbeit aus und ist infolge der Altersstruktur des beschäftigten Personals nicht umsetzbar. Zugleich würde gerade im Niedriglohnbereich der Beschäftigten (Entgeldgruppe 1 TVöD) meistens verbunden mit Teilzeitarbeit der aktuell abgeschlossene Tarifabschluss nicht angemessen umgesetzt werden können. Der Rat spricht sich gegen die Erhöhung der Flächenleistung um 10 % aus und lehnt die Änderung der Reinigungsordnung ab. 16

17 Strukturelle Haushalts Entlastung Vorlage Änderung Diskussionsteilnehmer: RH Fegers, SPD RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Vermögenshaushalt RH Hüskens, Grüne, verweist auf Beschlüsse der Bezirksvertretungen. Er fragt, warum nicht alle Beschlüsse in die Änderungslisten eingearbeitet wurden. RH Oberem, FWG, bezieht sich auf die Information des Kämmerers, dass zur Aufnahme von Veranschlagungen in den Vermögenshaushalt Pläne erforderlich sind. Er ist sich bei den Anträgen von CDU und der FDP nicht sicher, ob diese Voraussetzung tatsächlich erfüllt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte auf diese Anträge verzichtet werden. StD / StK Kuckels sagt, dass er nicht erklärt habe, dass zu jedem Vorhaben konkrete Planungen vorliegen müssen. Er habe erklärt, dass es eine Veranschlagungsreife geben muss mit hinreichend konkreten Kostenschätzungen, wonach die Kosten absehbar sind. Zu der Frage von RH Hüskens bezieht sich StD / StK Kuckels auf die langjährige Praxis. Danach gibt es eine Änderungsliste der Verwaltung in der Entwicklungen nachvollzogen werden und durch die der Haushaltsentwurf aktualisiert wird. Es gibt üblicherweise eine zweite Liste mit Beschlüssen von Fachausschüssen und eine dritte Liste, nachrichtlich mit Beschlüssen und Empfehlungen von Bezirksvertretungen, wobei es Sache der Fraktionen ist, aus diesen Listen Angelegenheiten zur Abstimmung zu stellen. In diesem Jahr wurden die erste und zweite Liste zusammen gefasst, weil die Änderungsliste der Verwaltung sehr umfangreich war und weil die Liste der Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse sehr überschaubar war. Es wurden z. B. vom Schulausschuss Aufträge erteilt, Dinge noch so in den Etat einzuarbeiten, dass der Vermögenshaushalt noch ausgeglichen bleibt. Deshalb war es praktikabel so vorzugehen wie von der Verwaltung vorgelegt. Einzelplan 0 Es liegen keine Anträge vor Einzelplan 1 Es liegen keine Anträge vor Einzelplan 2 Die SPD Ratsfraktion beantragt: Maßnahme HH-Stelle: Erneuerung fernmelde- und informationstechnischer Anlagen 17

18 Erhöhung des Ansatzes um auf in 2008 und in Forsetzung im Fananzplan 2009 bis Maßnahme HH-Stelle: Neu Sanierung von WC-Anlagen an Schulen Erhöhung des Haushaltsansatzes um auf in 2008 und in Fortsetzung im Finanzplan: 2009: : : Maßnahme HUA 2890 Gesamtschulen Einrichtung einer neuen Haushaltsstelle mit der Bezeichnung: Ausbau Gesamtschulangebot in in 2009 Deckungsvorschlag für Änderungsanträge im Bereich Schule: HH-Stelle: Standortwechsel Montessori Grundschule aus Haushaltsansatz in 2008 HH- Stelle: Standortwechsel Montessori Grundschule aus Haushaltsansatz in 2009 HH- Stelle: Umbau Standortwechsel Montessori Grundschule aus Haushaltsansatz in aus Haushaltsansatz in 2009 Diskussionsteilnehmer: RH Elsen, SPD Techn. Beig. Hormes RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP OB Bude teilt mit, dass die Maßnahme Erneuerung fernmelde- und informationstechnischer Anlagen im Verwaltungshaushalt veranschlagt ist. Somit kann der entsprechende Antrag als erledigt betrachtet werden. Abstimmungsergebnis über den Antrag: Neu Sanierung von WC-Anlagen an Schulen Mit Stimmenmehrheit abgelehnt RH Besten, CDU, weist darauf hin, dass seine Fraktion nach wie vor zu dem Ansatz steht, der bereits im Schulausschuss beantragt wurde. Mehr als fortfahrend in den nächsten Jahren sind leider nicht möglich. Die Investitionsmaßnahmen müssen mit Augenmass fortgesetzt werden. Die Notwendigkeit von Toilettenerneuerungen in Schulen ist gegeben. Abstimmungsergebnis über den Antrag: Ausbau Gesamtschulangebot": Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Einzelplan 3 Es liegen keine Anträge vor Einzelplan 4 18

19 Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Neu-, Um und Ausbau von Kinder- und Jugendspielplätzen RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, möchte die Dinge im vorliegenden Bereich insofern bewegt haben, dass man zu einer qualitativen Verstärkung kommt. Als Folge davon soll Quantität abgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass gutes Geld im Vermögenshaushalt mittelfristig in Ersparnisse im Verwaltungshaushalt umgebaut wird. Hier wird durch Investitionen nachhaltig Geld gespart. Die Haushaltsstelle soll mit ausgestattet werden, damit nach Vorlage der Planung unmittelbar mit Maßnahmen begonnen werden kann. Abstimmungsergebnis: Ja 23, Nein 1 Einzelplan 5 Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Ausbau Grünzug Hardterbroich Pesch RH Besten spricht sich für den Ausbau des Grünzuges aus. Der Ansatz soll bei HH-Stelle mit ausgestattet werden. StD / StK Kuckels weist darauf hin, dass sich die Veranschlagung auf das Jahr 2008 bezieht. Eine Veranschlagung ist nur dann möglich, wenn in der Finanzplanung eine Durchfinanzierung in Folgejahren erfolgt. Er benötigt hierzu einen entsprechenden Beschluss um dem Rat eine weitere Änderungsliste vorzulegen. Ähnliches gilt für einen Antrag der bei Einzelplan 6, Dorfplatz Geistenbeck gestellt wird. RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP, erklärt, dass die Verwaltung eine entsprechende Änderungsliste dem Rat vorlegen möge. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Darlehen und Zuschüsse für Kleingärten, Der Haushaltsansatz soll bei HH-Stelle mit ausgestattet werden- Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss bei zwei Enthaltungen Einzelplan 6 Die SPD Ratsfraktion beantragt: Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Maßnahme HH-Stelle: Konzeption Innenstadt Rheydt Umsetzung von Maßnahmen Haushaltsansatz 2008 Fortsetzung der Planung Finanzplanung bis 2009 bis 2011: Maßnahmen 2009: Maßnahmen 2010: Maßnahmen 2011: Diskussionsteilnehmer: RH Vennen. SPD RH Besten, CDU Techn. Beig. Hormes RH Beine, SPD 19

20 RH Hüskens, Grüne Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Maßnahme HH-Stelle: Gemeindestraßen UA I-Vorhaben Erhöhung des Haushaltsansatzes um auf in 2008 und in Fortsetzung im Finanzplan 2009 bis Diskussionsteilnehmer: RH Vennen, SPD Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Die Ratsfraktionen von CDU und FDP beantragen: Maßnahme Verbesserung (+) Ansatz neu Seite HH- Verschlechterung Stelle (-) Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Energie- Und sonstigen Betriebskosten Wortbeitrag: RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Ortsumgehung Ruckes Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 9 Rathaus Rheydt, Neubau (Planungs kosten) (EP 6) Diskussionsteilnehmer: RH Besten, CDU RF Brombeis, Grüne RH Vennen, SPD Abstimmungsergebnis: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 1 Ausbau Dorfplatz Geisten neu (EP 6) beck Wortbeitrag: RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein:

21 Markierung Brunnenstr neu (EP 6) Wortbeitrag: RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Querungshilfe Einruhrstr neu (EP 6) Wortbeitrag: RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Querungshilfe Kochschulstr neu (EP 6) Wortbeitrag: RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss BP 374/V Erikastr Wortbeitrag: RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 7, Enthaltungen Waldhausener Str./ Roermonder Str., Verbesserung Wortbeitrag: RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 7, Enthaltungen Die Maßnahme Umbau Konstantinplatz (Haushaltsstelle 649.3) wird entsprechend der Ansätze im Haushaltsplanentwurf im Jahr 2008 begonnen und auch ohne die bisher ausgewiesene Landeszuweisung fortgesetzt. Die Maßnahme wird über das Jahr 2008 hinaus durchfinanziert. Wortbeitrag: RH Besten, CDU Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: Ortsumgehung Ruckes Wortbeitrag: RH Besten, CDU, erklärt, dass es Sinn macht, die Maßnahme Ortsumgehung Ruckes um 21

22 zwei Jahre zu verschieben. Nach Aussage des Landesstraßenbauamtes geht man davon aus, dass die Planung zur L 19 in den Jahren 2009/2010 vorgestellt wird, so dass 2010/2011 gebaut werden kann. Dieses Planwerk korrespondiert mit der Ortsumgehung Ruckes, so dass man dies miteinander abgleichen muss. Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: Rückerstattung neu Ausgleich Ost (Verbleib im Vermögenshaushalt zur Finanzierung von beschlossenen Maßnahmen) Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss bei zwei Enthaltungen RH Oberem, FWG, bezieht sich darauf, dass Frau OB Bartsch am der Öffentlichkeit mitteilte, dass der Straßenbaulastträger als zusätzliche Maßnahme eine Querungshilfe im Bereich Friedhof / Birkenallee vorgesehen hat. Dadurch soll den älteren Besuchern des städt. Friedhofes das Überqueren der Viersener Str. zur Bushaltestelle erleichtert werden. Die Bauverwaltung teilte auf seine Anfrage zum Baubeginn der Querungshilfe mit, dass dieser von einer ausreichenden Mittelbereitstellung und der entsprechenden Priorität abhänge. Er geht von einer vergleichbaren Priorität mit den anderen Maßnahmen aus. Die FWG beantragt deshalb die Einsetzung von für den Bau der Querungshilfe auf der Viersener Str. in Höhe der Birkenallee. RH Besten, CDU, bittet um eine Information zu den tatsächlichen Kosten. Techn. Beig. Hormes, wird in der folgenden Haushaltssitzung des Rates eine Kostenschätzung vorlegen. RH Oberem, FWG, ändert den Antrag seiner Fraktion: Die Maßnahme möge mit dem Betrag eingestellt werden, den Herr Techn. Beig. Hormes bis zur Ratssitzung am ermittelt. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt RH Hüskens, Grüne, beantragt: a) Eine Entscheidung über die Bereitstellung von Mittel für die Verkehrsberuhigung Geneickener Str. in Höhe von sowie b) die Bereitstellung von Mittel in Höhe von für den Umbau der Friedrich-Ebert-Str. entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Rheydt-Mitte. Abstimmungsergebnis zu a): Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Abstimmungsergebnis zu b): Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Einzelplan 7 22

23 Es liegen keine Anträge vor. Einzelplan 8 Es liegen keine Anträge vor Einzelplan 9 Es liegen keine Anträge vor. Haushaltssicherungskonzept Es liegen keine Anträge vor. NKF-Haushalt Poduktbereich Innere Verwaltung Poduktbereich 002 Sicherheit und Ordnung Poduktbereich 003 Kultur und Wissenschaft Poduktbereich 009 Räumliche Planung und Entwicklung, GEO Information Poduktbereich 010 Bauen und Wohnen Poduktbereich 012 Verkehrsflächen und Anlagen ÖPNV Zum NKF Haushalt liegen keine Anträge vor. Ebenfalls liegen keine Wortmeldungen vor zum Bereich der geänderten Haushaltssatzung, zu den Stellungnahmen der Kreishandwerkerschaft und der IHK sowie zum Beteiligungsbericht 2005/2006. Zu Punkt 5. Haushaltsplanentwurf 2008; Haushaltssatzung einschl. Anlagen und Haushaltssicherungskonzept I. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat zum Entwurf 2008 mit allen Anlagen a) zu den Ziffern 1., 2., 3., 4. und 5. folgende Beschlussfassung und b) zu den Ziffern 6., 7., 8. und 9 Kenntnisnahme Dementsprechend beschließt der Rat bzw. nimmt zur Kenntnis: 1. Entwurf des Verwaltungshaushalts einschl. Änderungen des Verwaltungshaushalts Deckungsvermerken nach 17, 18 GemHVO a. F. 2. Entwurf des Vermögenshaushalts / Investitionsprogramms einschl. 23

24 Änderungen des Vermögenshaushalts 2008 Änderungen des Investitionsprogramms Entwurf des NKF Haushaltssplan 2008 Änderungen des NKF Ergebnisplanes Änderungen des NKF Finanzplanes Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes mit Personalkonsolidierungskonzept einschl. Änderungen (betragsmäßige Änderungen sind bereits in den Änderungslisten für den Verwaltungs-/ Vermögenshaushalt / NKF-Haushalt enthalten). 5. Geänderter Entwurf der Haushaltssatzung Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Bezirksvertretungen 7. Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft 8. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer 9. Beteiligungsbericht 2005 / 2006 II. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, der Stadtkämmerer wird ermächtigt, die sich aus der Beschlussfassung ergebenden Änderungen in die endgültige Fassung des Haushaltsplanes 2008 / Mittelfristige Finanzplanung und deren Anlagen sowie des Haushaltssicherungskonzeptes und des Bezirkshaushaltsplanes zu übernehmen und entsprechende textliche Anpassungen insbesondere auch im Vorbericht - unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt 6. Stellenplan 2008 Der Hauptausschuss empfiehlt: Der Rat beschließt den Stellenplan 2008 gemäß Vorlage Nr. VII/2901 vom und dieser Ergänzungsvorlage mit folgenden Veränderungen: Stelleneinrichtungen als Auswirkungen der Kommunalisierung von Landesaufgaben gemäß Anlage 1 Stelleneinrichtungen im Sozialen Dienst des Jugendamtes gemäß Anlage 2 Stelleneinrichtungen im Jugendamt für die städtischen Kindertageseinrichtungen gemäß Anlage 3 Veränderungen aufgrund organisatorischer Untersuchungen gemäß Anlage 4. 24

25 Dieser Beschluss zum Stellenplan 2008 enthält die Festlegungen zum Stellensoll (Ziffer I), zu den ku- und kw-vermerken (Ziffer II) und die Beamtenstellen im Sonderbereich GSM (Ziffer III) sowie die Ausführungsbestimmungen zum Stellenplan (Ziffer IV) aufgrund der Beratungsvorlage vom einschließlich dieser Ergänzungsvorlage. Mit dem Stellenplan 2008 wird zusätzlich eine Koordinierungsstelle Förderprogramme mit A 12 in der Kämmerei eingerichtet. Die Besetzung und endgültige Ausweisung erfolgt nach abschließender Bewertung auf Basis des Aufgabeninhaltes. Das Zahlenwerk im Beschlussentwurf der Ergänzungsvorlage vom sowie der Stellenplan gemäß Muster nach 8 GemHVO passen sich entsprechend an. Anstellungsverhältnis Stellensoll 2006/ Stellen für originäre städtische Aufgaben (ohne ARGE) Beamte Tariflich Beschäftigte Zwischensumme Stellen für städtische Bedienstete in der ARGE Beamte Tariflich Beschäftigte Zwischensumme Stellen insgesamt Beamte Tariflich Beschäftigte Summe

26 Ausgehend vom Stellensoll 2006/2007 beinhaltet der Stellenplan 2008 die nachstehenden Veränderungen: Stellensoll 2006/ Einsparungen./. 74 aufgeteilt in Stellen, die nicht mehr benötigt werden (Anlagen 5 und 6) Stellen, die ursprünglich zur Einsparung vorgesehen waren, die jedoch für andere unabweisbare Aufgaben verwendet wurden; Ermächtigung aus Ziffer IV Nr. 2 des Stellenplanbeschlusses (Anlage 4) Stellen des Sozialamtes, die eingespart werden konnten, die jedoch mit Aufgaben und Personal zur ARGE verlagert wurden (Anlage 3) Einrichtungen + 34 aufgeteilt in Neue Stellen für die allgemeine Verwaltung (Anlagen 1 und 2) Stellen, die für andere unabweisbare Aufgaben notwendig sind. Es wurden Stelleneinsparungen gem. Ermächtigung aus Ziffer IV Nr. 2 des Stellenplanbeschlusses verwendet. (Anlage 4) Einrichtungen in der ARGE (Anlage 3) Stellensoll ) ) 1 ) Die ARGE besitzt keine Dienstherreneigenschaft. Von daher wird ihr städt. Personal zur Verfügung gestellt. Im Hinblick darauf, dass die Bediensteten weiterhin städt. Dienstkräfte bleiben, sind hierfür gleichermaßen Neueinrichtungen im Stellenplan vorzunehmen. Ansonsten könnten die Stellen im Sozialamt eingespart werden. Stellenhebungen (Anlagen 7 + 8) 51 Stellensenkungen (Anlagen ) 3 Stellenumwandlungen (Anlage 11) 10 kw-vermerke 2008 (Anlage 13) Rest aus Vorjahren ku-vermerke Rest aus Vorjahren 26

27 Beamte Laufbahnen Besoldungsgruppe Stellensoll 2006/ Wahlbeamte B B 7 B B Höherer Dienst B A A A A Gehobener Dienst A 13 gd A A A A Mittlerer Dienst A 9 md mit Zulage A 9 md A A A insgesamt

28 Tariflich Beschäftigte Entgeltgruppe Stellensoll 2006/ Ü A a 2 2 insgesamt

29 II. ku- und kw-vermerke aufgrund von Stellenüberprüfungen a) ku-vermerke Beamte Besoldungsgruppe 2006/2007 neu weggefallen 2008 A A A 13 gd 2 2 A A A A 9 md 3 3 A insgesamt Tariflich Beschäftigte Entgeltgruppe 2006/2007 neu weggefallen insgesamt

30 b) kw-vermerke Beamte Besoldungsgruppe 2006/2007 neu weggefallen 2008 A A insgesamt 2 2 Tariflich Beschäftigte (Angestellte/Arbeiter) Entgeltgruppe 2006/2007 neu weggefallen insgesamt Pauschale kw-vermerke Bereich Besoldungs- / Entgeltgruppe 2006/2007 neu weggefa llen Führerscheinstelle, Amt 32 A 7 / E Hausmeister/innen, Übergangsheime für Aussiedler und Kontingentflüchtlinge, Amt 50 Gesetzliche Rentenversicherung (Versicherungsamt), Amt 50 Gruppenleiter/innen, Wohngeld, Amt E A 10 / E A 10 / E insgesamt

31 III. Sonderbereiche (Beamte) Einrichtung Besoldungsgruppe Stellensoll Gebäudereinigung Stadt Mönchengladbach (GSM) 2006/ A A A insgesamt 3 3 IV. Ausführung des Stellenplanes Eine strikte Personalkostenreduzierung ist vorzunehmen. Im Zusammenhang mit einer restriktiven Personalwirtschaft kommen betriebsbedingte Kündigungen gegenüber dem Personal nicht in Betracht. Änderungskündigungen sollen grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. 2. Die Verwaltung ist ermächtigt, innerhalb des Stellenplanes Stellen auszutauschen oder umzuschichten. 3. Die Besetzung von Stellen erfolgt erst nach Prüfung der Notwendigkeit. Dabei hat die Umsetzung verfügbarer Dienstkräfte auf zu besetzende Stellen Vorrang vor Neueinstellungen. 4. Der Rat geht bei seiner Beschlussfassung über den Stellenplan von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Verwaltung im Interesse der Dienstkräfte aus. Er erkennt ausdrücklich die in der Vergangenheit dokumentierte Bereitschaft des Personalrates zur konstruktiven Zusammenarbeit an. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt 7. Zweite Änderung des Landschaftsplanes Mönchengladbach Satzungsbeschluss - Einarbeitung des Kulturlandschaftspfades in den Landschaftsplan - Redaktionelle Änderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Fest-setzungskarte Der geänderte Plan, die geänderte Textfassung und die Verfahrensakte haben während der Sitzung offen gelegen. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat : 1. die Zweite Änderung des Landschaftsplanes mit Festsetzungskarte, textlichen Festsetzungen und Erläuterungen in der vorliegenden Fassung als Satzung 31

32 2. die Verwaltung zu ermächtigen, die aufgelisteten fehlerhaften textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes wie begründet zu korrigieren und in der Festsetzungskarte eine fehlende Bezifferung zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 8. Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Mönchengladbach am 27. April 2008 und 30. November 2008 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt 1. die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Mönchengladbach anlässlich der Oldtimerralley am 27. April 2008" sowie 2. die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Mönchengladbach anlässlich des Wickrather Weihnachtsmarktes am 30. November 2008" in der jeweils als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 9. Erster Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach RH Oberem, FWG, bittet aus Kostengründen zu prüfen, ob Private die Leistungen im vorliegenden Fall besser und preiswerter erbringen können. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt den Ersten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 10. Einbringung der Kath. Grundschule Am Schmölderpark in einen Grundschulverbund mit der Gemeinschaftsgrundschule Heyden Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Die Regelzügigkeit der Kath. Grundschule Am Schmölderpark wird zum Beginn des Schuljahres 2008/09 auf 1 festgelegt. Gleichzeitig wird sie als Teilstandort in einen Grundschulverbund mit der Gemeinschaftsgrundschule Heyden als Stammschule eingebracht. 32

33 Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) die Genehmigung der Bezirksregierung zu den schulorganisatorischen Maßnahmen einzuholen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten an offenen Ganztagsschulen in der Stadt Mönchengladbach (OGS- Elternbeitragssatzung) 2. Zweiter Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kindertagespflege in der Stadt Mönchengladbach (Elternbeitragssatzung) Diskussionsteilnehmer: Beigeordneter Dr. Fischer weist darauf hin, dass 4 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung von der Verwaltung so ausgelegt wird, dass ein SGB II Empfänger durch Vorlage seines Leistungsbescheides automatisch einen Beitragserlass erhält und dass somit ein Beitragsbescheid nicht erstellt werden muss. Es handelt sich um eine Maßnahme der Verwaltungsvereinfachung. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt 1. die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten an offenen Ganztagsschulen in der Stadt Mönchengladbach (OGS-Elternbeitragssatzung) sowie 2. den Zweiten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kindertagespflege in der Stadt Mönchengladbach (Elternbeitragssatzung) in der jeweils als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt Fortschreibung des Rahmenkonzeptes "Offene Ganztagsschule" Maßgeblicher Beschlussentwurf: Abstimmungsergebnis: Punkt a) Einstimmiger Beschluss bei zwei Enthaltungen Punkt b) Mit Stimmenmehrheit beschlossen Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen 33

34 Zu Punkt 12. Schulentwicklungsplan (SEP) 5 - Sonderpädagogische Förderung Der Hauptausschuss verschiebt die Vorlage einstimmig in den nächsten Ratszug. Zu Punkt 13. Schulentwicklungsplan (SEP) 5 - Sekundarstufe I Der Hauptausschuss verschiebt die Vorlage einstimmig in den nächsten Ratszug. Zu Punkt 14. Anpassung des Betriebsführungsvertrages für die städtischen Hallenbäder Hauptausschuss empfiehlt, Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, a) den Betriebsführungsvertrag Bäder (Fassung vom ) gemeinsam mit der NVV AG den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen, b) für die Betriebsführungsvergütung ab dem Abrechnungsjahr 2007 einen Gewinnzuschlag in Höhe von 2,5 %.zu vereinbaren. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt 15. Beratung, Unterstützung und Aktivierung Leistungsberechtigter nach dem Dritten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) / Integration in Beschäftigung Wortbeitrag: RH Schaper, LiLO, hält die anstehende Entscheidung für sinnvoll und nachhaltig. Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der im Projekt Integration in Beschäftigung der Beschäftigungs- und Qualifizierungs-GmbH der Stadt Mönchengladbach (BQG) gewonnenen Erfahrungen eine optimierte/erweiterte Konzeption mit dem Ziel einer den mit der BQG in 2006 geschlossenen und zum auslaufenden Vertrag ablösenden Leistungsvereinbarung zu erarbeiten. 34

35 Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 16. Wiederwahl der nicht dem Rat angehörenden, sachkundigen Mitglieder (Fachmitglieder) des Umlegungsausschusses und deren Vertreter RH Hüskens, Grüne, ist für seine Fraktion der Meinung, dass die vorliegenden Mitgliedschaften grundsätzlich ausgeschrieben werden sollten. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat: Der Rat beschließt, die nachfolgend benannten bisherigen Fachmitglieder des Umlegungsausschusses wegen Ablaufs ihrer Amtsdauer für weitere fünf Jahre wieder zu wählen. 1. Vorsitzender bzw. Vorsitzende mit der Befähigung zum Richteramt: a) Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke, Rhein-Kreis Neuss (ordentl. Vorsitzender) b) Stadtrechtsdirektorin Christine Karneth, Stadt Viersen (stellvertretende Vorsitzende) 2. Mitglied mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst: a) ÖbVermIng Uwe Meise, Mönchengladbach (ordentliches Mitglied) b) ÖbVermIng Christoph Sartingen, Viersen (stellvertretendes Mitglied) 3. Mitglied als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten: a) Heinz-Theo Stops, Mönchengladbach (ordentliches Mitglied) b) Dr. Karl Bühler, Mönchengladbach (stellvertretendes Mitglied) Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt 17. Vierzigster Nachtrag zur Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt den Vierzigsten Nachtrag zur Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Ja: 22 Nein: 2 Zu Punkt 18. Anordnung der Umlegung für den Bereich der Bebauungspläne Nrn. 349/V und 78/V Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat: Der Rat der Stadt Mönchengladbach ordnet zur Realisierung der Bebauungspläne Nrn. 349/V und 78/V die Umlegung gemäß 46 Abs. 1 Baugesetzbuch an (lt. Übersichtsplan). 35

36 Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 19. Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet beiderseits der Monschauer Straße, zwischen Waldnieler Straße und Karstraße) Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet beiderseits der Monschauer Straße, zwischen Waldnieler Straße und Karstraße) in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt Änderung des Bebauungsplanes Nr. 304/VII der Stadt Mönchengladbach - in Textform - vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB - Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Odenkirchener Straße, Mülgaustraße, Steinsstraße und Gotzweg - Prüfung von Stellungnahmen; Satzungsbeschluss Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316): 1. gemäß 3 Abs. 2 BauGB den Stellungnahmen 1.1 des Türkisch Islamischen Kulturvereins e.v., Odenkirchener Str. 316, Mönchengladbach, wonach ein geplantes Minarett auf seinem Grundstück in den Bebauungsplan mit aufzunehmen, so dass die Zulässigkeit durch entsprechende Höhenfestsetzung gewährleistet ist, in der Weise zu folgen, dass durch entsprechende differenzierte Festsetzungen den Belangen der Bewohner am Gotzweg als auch den Belangen des Türkisch Islamischer Kulturverein e.v. Rechnung getragen wird. Lt. beigefügtem Plan des gewünschten Minaretts endet die kegelförmig zulaufende Spitze des Minaretts bei 19,80 m. Die antennenartige Weiterführung mit einem kugelförmigen Abschluss endet in einer Höhe von 23,0 m. Durch den Verein wurde bestätigt, dass es sich nicht um ein begehbares Gebäude handelt. Ebenso ist es möglich, die Beleuchtung der kegelförmigen Spitze so zu gestalten, dass eine Abschirmung gegenüber der Wohnnutzung am Gotzweg vorgenommen wird. Durch Ergänzung der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes soll eine ausnahmsweise Zulässigkeit von baulichen Anlagen (nicht Gebäude) für kirchliche Zwecke, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20 m unter Einschluss aller An- und Aufbauten ermöglicht werden. Beschallungseinrichtungen an diesen baulichen Anlagen sind unzulässig. Darüber hinaus werden Beleuchtungseinrichtungen mit Abstrahlung in Richtung Gotzweg ausgeschlossen. Hierdurch wird dem Wunsch des 36

37 Vereins, für sein Gebetshaus ein äußeres Erkennungszeichen zu geben, Rechnung getragen. Zugleich werden für die nachbarschaftliche Verträglichkeit Verbote zu Lärm- und Lichtimmissionen festgesetzt, um angrenzende Wohngrundstücke zu schützen. 2. Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 304/VII gemäß 10 BauGB als Satzung; 3. die vorliegende Begründung vom , die der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 304/VII gemäß 9 Abs. 8 beigefügt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss mit Enthaltungen Zu Punkt 21. Bebauungsplan Nr. 433/I - Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiet in Gerkerath gegenüber der ehemaligen Schule, südlich der Kreisstraße 9 (K 9) - Satzungsbeschluss - Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316): 1. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 433/I gemäß 10 BauGB als Satzung; 2. die Übernahme der vorliegenden Begründung, die gemäß 9 Absatz 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 433/I beigefügt wird. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt 22. Bebauungsplan Nr. 672/III - Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet zwischen Rheydter Straße und Ohlerkirchweg, nördlich der Brunnenstraße Prüfung von Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - RH Dr. Jansen-Winkeln, FDP nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316): 1. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB: 1.1 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 672/III 37

38 der Vitusheim GmbH, Rheydter Straße Nr. 42, Mönchengladbach, nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander nicht zu folgen. Die Einwenderin legt Widerspruch gegen den Bebauungsplan und die dort festgesetzte fünfgeschossige Bauweise ein. Der Bebauungsplan setzt lediglich im äußersten westlichen Teilbereich des Plangebietes drei Baufelder für eine Fünfgeschossigkeit fest. Andere Baufelder, die an Grünstrukturen des Vitusparkes angrenzen, sind offene, durchgrünte Strukturen mit vier bzw. drei Geschossen. Die überwiegende Geschosszahl im übrigen Plangebiet ist auf zwei Geschosse begrenzt. Hieraus ergibt sich eine differenzierte Höhenentwicklung, die im Einklang mit bestehenden benachbarten Strukturen steht und eine angemessene und vertretbare städtebauliche Ordnung im Einklang mit der Umgebung darstellt. Eine Beeinträchtigung der Einwenderin ist nicht zu erkennen. 2. Den inhaltlich im Wesentlichen gleichlautenden Anregungen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 672/III 2.1. der Eheleute Rita und Hans-Peter Houx, Rheydter Straße 72, Mönchengladbach, 2.2. der Eheleute Maria und H. Werner Hermanns, Rheydter Str. 72, Mönchengladbach, 2.3 der Eheleute Claudia und Lars Ringelband, Rheydter Str. 70, Mönchengladbach 2.4 und Frau Sieglinde Jansen-Winkeln, Rheydter Straße 60, Mönchengladbach, nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander nicht zu folgen. Die Einwender erheben Widerspruch gegen die im Bebauungsplan vorgesehene verdichtete Bauweise. Das Plangebiet liegt durch die relative Nähe zur Innenstadt von Mönchengladbach in einer bevorzugten Lage und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Um dem besonderen Potential der Fläche gerecht zu werden, ist eine bauliche Nutzung der bisher weitgehend brachliegenden bzw. untergenutzten Fläche durch Wohnbebauung vorgesehen. Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, innenstadtnahe untergenutzte oder brachgefallene Flächen einer baulichen Nutzung zuzuführen. Solche Vorhaben dienen in besonderem Maße einem flächen- und ressourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden im Sinne des 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB. Die weitgehende Nutzung der Infrastruktur des Stadtraumes wird einerseits eine bessere Auslastung des Strukturangebotes bewirken, andererseits werden Ressourcen, die ansonsten zur Neuschaffung einer Infrastruktur herangezogen werden müssten, geschont. Zudem ist die vorgesehene Verdichtung städtebaulich angemessen und vertretbar, da sie ausschließlich durch den Flächenanteil der Nutzung von Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen verursacht wird. Trotz dieser Verdichtung sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten, da durch die Begrünung der Tiefgaragendecken und die versickerungsoffene Gestaltung der Stellplatzflächen die Belange des Bodenschutzes hinreichende Berücksichtigung finden. 38

39 Darüber hinaus wurde im Rahmen des Verfahrens der Bebauungsplan im Hinblick auf die Bebauungsdichte überarbeitet. Im nördlichen Bereich wurden statt einer zusammenhängenden überbaubaren Grundstücksfläche mehrere kleine überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt, die ausschließlich eine offene, durchgrünte Bebauung mit Solitären ermöglichen und einen größeren Abstand zu den unmittelbar angrenzenden hochwertigen Gehölzpflanzungen im Vituspark sicherstellen. Die Einwender geben zu bedenken, dass sie nicht zuletzt aufgrund des angrenzenden wertvollen, zu erhaltenden Grünbereiches ihr Eigentum erworben hätten und durch die Realisierung der geplanten Bebauung sowohl eine Verschlechterung der Wohnqualität als auch einen Vermögensschaden befürchten. Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mönchengladbach (121. Änderung 2001) stellt für das Plangebiet überwiegend Wohnbauflächen dar. Durch die Darstellung ist die Fläche bereits Bauerwartungsland, so dass von einer Bebauung auszugehen ist. Somit kann nicht auf die bestehende Nutzung vertraut werden. Der Vituspark selbst ist planungsrechtlich als Grünfläche gesichert. Der so wahrgenommene und mit Großbäumen bestandene Vituspark bleibt in seiner Bestandssituation unangetastet. Es werden lediglich die zum privaten Hephata- Eigentum gehörenden Brachflächen aktiviert. Um die Grünqualität des Bebauungsplanes sicher zu stellen, wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet, der vorhandene Biotope sichert und durch Anreicherungen die Grünvielfalt ergänzt. Eine Verschlechterung der Wohnqualität in der Umgebung sowie ein hieraus resultierender Vermögensschaden ist - auch unter Berücksichtigung der Lage der Grundstücke im Verhältnis zum Bebauungsplan - weder erkennbar noch zu begründen. Die Bevölkerungszahl werde in Zukunft nicht mehr zunehmen, sondern abnehmen. Diesbezüglich geben die Einwender zu bedenken, dass die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum an anderer Stelle zu Leerstand und den damit verbundenen negativen Erscheinungen führen werde. Trotz stagnierender bzw. leicht rückläufiger Einwohnerzahlen in Deutschland ist dennoch ein leicht erhöhter Wohnflächenbedarf zu verzeichnen, da die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner und die Zahl der Einpersonenhaushalte steigt. Dieser erhöhte Bedarf ist vorzugsweise in den Zentren abzudecken, um die dortige Infrastruktur effizient ausnutzen zu können. Die durch den Bebauungsplan ermöglichten Wohnungen dienen der Deckung des kurzfristigen Wohnbedarfs in Mönchengladbach in zentraler Lage von Mönchengladbach. Vereinzelter Wohnungsleerstand an anderer Stelle ist nicht geeignet, notwendigen Bedarf aufzufangen bzw. die angestrebte Entwicklung infrage zu stellen. Ferner merken die Einwender an, dass es Baulücken bzw. Brachen in Mönchengladbach gäbe, die zu einem besseren Erscheinungsbild der Umgebung beitragen könnten. Es wird diesbezüglich die Brachfläche zwischen der Flieth- und Lüpertzender Straße als Alternative vorgeschlagen, um auf die geplante Bebauung zwischen Rheydter Straße und Ohlerkirchweg zu verzichten. Die genannte Brachfläche liegt zwar zentrumsnah, ist aber aufgrund der hochbelasteten und lärmintensiven Verkehrswege, die in unmittelbarer Nähe verlaufen, nicht für eine ausschließliche Wohnnutzung geeignet. Die städtischen Planungsziele verfolgen hier eher eine Kern- und Mischgebietsnutzung. Insofern hat das Hephata-Gelände für die angestrebte Wohnnutzung ungleich bessere Voraussetzungen. Außerdem ist die Nähe zu den Hephata-Einrichtungen für behinderte Menschen wichtig, damit der soziale Kontakt unmittelbar erhalten bleibt. 39

40 Die Einwender sind der Ansicht, dass Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder erhalten und nicht durch Bauvorhaben ersetzt werden sollten. Zudem sollte der Bereich des Plangebietes als Sport- und Spielfläche sowie als Aufenthaltsfläche dienen. Es wird gefragt, wo Kinder in der Stadt sonst spielen könnten. Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mönchengladbach (121. Änderung, 2001) stellt für das Plangebiet überwiegend Wohnbauflächen dar. Durch die Ausweisung ist die Fläche bereits Bauerwartungsland, so dass von einer Bebauung auszugehen ist. Somit kann nicht auf die bestehende Nutzung vertraut werden. Darüber hinaus stellt der FNP die angrenzenden Flächen (u. a. auch den Vituspark) westlich sowie nördlich des Plangebietes als öffentliche Grünflächen dar. Zudem wird im östlichen Verlauf eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. Alle Grünflächen sind als durchgehendes Band als Verbindung bis zur Rheydter Straße dargestellt. Diese Flächen dienen den Anwohnern u. a. zur Naherholung. Darüber hinaus befinden sich, bis auf das Flurstück 137 (Fußwegeparzelle im Besitz der Stadt Mönchengladbach), alle für die Umsetzung der Planung herangezogenen Grundstücke im Besitz der Stiftung Hephata und sind als Privatbesitz nicht zur Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben oder bestimmt. Ein zwingender städtebaulicher Grund, enteignungsgleich in die Rechte einzugreifen, liegt nicht vor. Die infrastrukturelle Versorgung hinsichtlich des sozialen und sportlichen Bedarfs wird durch die bestehenden Einrichtungen im Stadtbezirk ausreichend abgedeckt. Durch die privaten Gartenflächen ist eine Grundversorgung an Spielflächen für Kleinkinder an den jeweiligen Grundstücken gesichert. Darüber hinaus wird im südwestlichen Bereich des Plangebietes auf dem Gelände der Stiftung Hephata ein Spielplatz angelegt, der zusammen mit den bestehenden Spielbereichen im Vituspark und der Umgebung eine gute Versorgung mit Spiel- und Aufenthaltsflächen sicherstellt. 3. den Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf Nr. 672/III von Kanzlei Kapellmann und Partner für den Eigentümer des Hausgrundstücks Rheydter Str. 60 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander in der Weise zu folgen, dass die Darstellung der möglichen Bebauung entlang des Vitusparks entsprechend der tatsächlichen Projektplanung in einzelne Baukörper mit teilweise reduzierter Bauhöhe aufgelöst wird. Zusätzlich wird eine öffentliche Grünverbindung zwischen dem neuen Baugelände und dem Vituspark als Puffer angrenzend an das Schulgelände festgesetzt. Der Mindestabstand zwischen südwestlicher Spitze des o. a. Hausgrundstücks und dem östlichen, 3-geschossigen Baukörper, beträgt nunmehr mindestens 25 m einschließlich des Weges, der am o. a. Grundstück südlich vorbeiläuft. Die angesprochenen Unverträglichkeiten sind damit aus städtebaulicher Sicht ausgeräumt. Eine erneute Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist nicht vorgebracht worden. 4. den Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Planentwurf Nr. 672/III der Firma Albion Beteiligungsgesellschaft, Vitusstraße 59-61, Mönchengladbach, nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander nicht zu folgen. Fa. Albion hegt Befürchtungen, dass wegen der Nähe der Wohnbauflächen zum eigenen Gewerbegrundstück Lärmbelästigungen für die Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden können. Ferner betrachtet sie Einsichtmöglichkeiten auf ihr Grundstück als Beeinträchtigung einer beabsichtigten Wohnbebauung und damit als Entwertung seines Grundstückes. 40

41 Hinsichtlich der möglichen Lärmimmissionen / -emissionen hat die Stadt auf Anregung der Industrie- und Handelskammer Niederrhein ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Lärmverhältnisse überprüfen sollte. Bereits vor der Offenlage wurde an Hand dieses Gutachtens feststellt, dass die zusätzlichen Mehrbelastungen bezüglich der Lärmimmissionen durch die relativ geringe Größe des Plangebietes für die benachbarten Gebiete - wenn es überhaupt zu relevanten Beeinträchtigungen kommen sollte - in einem zu duldenden Rahmen liegen, die nicht zu einer Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzungen im genehmigten Rahmen führen. Das Gutachten wird als realistisch und zutreffend eingeordnet und bildet insoweit eine Entscheidungsgrundlage für die Abwägung. Die Darstellung in der Planunterlage ist durch Ergänzung des bislang nicht eingemessenen gewerblichen Gebäudes aktualisiert worden. Das Lärmgutachten basiert allerdings auf der Darstellung der Grundkarte, die den Bestand darstellt. Die vom Gewerbeeigentümer befürchtete Wertminderung durch Einsicht bei einer Umnutzung seiner derzeitigen Gewerbeflächen in Wohnbauflächen ist nicht nachvollziehbar. Die jetzt geplante Bebauung auf dem Hephata-Gelände berücksichtigt die äußeren Belange und bewirkt keine nachteiligen Auswirkungen auf eine Folgenutzung der nördlich gelegenen, zurzeit schon baulich genutzten Flächen. Eine höhere Zusatzbepflanzung würde zudem ein mehr an Verschattung für das nördlich, jenseits des Weges angrenzende Gelände bewirken. Zwischen Neubebauung und der vorhandenen Grenzbebauung des gewerblich genutzten Grundstücks zum Vituspark liegen mehr als 20 Meter, darin ist auch die öffentliche Grünfläche enthalten. Die der Verwaltung mit Schreiben vom bekannt gewordene Korrespondenz zwischen dem Eigentümer des Gewerbeareals und der IHK bringt keine neuen Erkenntnisse, die Auswirkungen auf die Planung haben könnten. Unabhängig vom Schallgutachten (s. o.) ist die gewerbliche Nutzung bauordnungsrechtlich geregelt und lässt eine freie, ungehemmte Lärmentwicklung in der Nachtzeit nicht zu. Im Übrigen hatte auch die beteiligte Bezirksregierung Düsseldorf als Fachbehörde (früher STUA) hinsichtlich des Immissionsschutzes keine Bedenken und auch keine Untersuchungen gefordert. Der Hinweis auf den vorgetragenen Wunsch, auf dem Gewerbeareal eine Wohnbebauung zu ermöglichen, ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplans. Dieser Bebauungsplan wird allerdings eine solche Nutzung weder verhindern noch mit seinen Festsetzungen beeinträchtigen. Im Übrigen wird eine Wohnnutzung auf dem betreffenden Areal erst nach Aufstellung eines eigenen Bebauungsplans für diesen Zweck ermöglicht werden können. Inwieweit bzw. in welchem Umfang sich aus städtebaulicher Sicht dort eine Wohnbebauung wird darstellen lassen, kann erst im Planverfahren geklärt werden. Insoweit bringt der Inhalt des o. a. Schreibens für die Stadt Mönchengladbach keine neuen Erkenntnisse, aus der sich eine neue Betrachtungsweise oder Planänderungen ergäben. 5. Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 672/III der Erbengemeinschaft Kastrup / Sabary, Rheydter Straße Nr. 46, Mönchengladbach, nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander nicht zu folgen. Die Einwender tragen vor, dass ihnen durch den Bebauungsplan und seine Festsetzungen Nachteile entstehen würden, wenn bei Aufgabe des Vitusparks Grundstücksteile an sie zurückfallen würden. Im Jahr 1964 hat die Stadt Mönchengladbach von der Familie Kastrup ein Grundstück erworben, um mit diesem und weiteren Grundstücken den Vituspark anlegen zu 41

42 können. Der Kaufvertrag beinhaltet eine Rückfallklausel für den Fall, dass "..das Grundstück nicht zur Anlegung eines öffentlichen Kinderspielplatzes oder als öffentliche Grünfläche genutzt wird." Wie bekannt ist, wurden die eingegangenen Verpflichtungen wahrgenommen. Es bestehen bei der Stadt aber auch keine Absichten, den Vituspark aufzugeben. Ebenso wenig bestehen Absichten, den Vituspark einer Bebauung zuzuführen. Insofern sind die Ausführungen hinsichtlich finanziell negativer Auswirkungen rein hypothetischer Natur und nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. 6. den Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Planentwurf Nr. 672/III der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (IHK), Nordwall 39, Krefeld, in der Weise zu folgen, dass die Untersuchung zur Lärmverträglichkeit Bestandteil des Bebauungsplanes wird. Die IHK hatte zum Nachweis der Immissionsverträglichkeit der Planung mit den vorhandenen Gewerbebetrieben angeregt, ein schalltechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Dieser Bedingung ist die Stadt Mönchengladbach nachgekommen und hat eine Untersuchung dazu in Auftrag gegeben. Es ist aufgrund der vorliegenden Untersuchung damit zu rechnen, dass gewerbliche Immissionen durch vorhandene Gewerbebetriebe und etwaige Geräuscheinwirkungen solcher Betriebe, die sich im Rahmen geltenden Bauplanungsrechtes in der Nachbarschaft des Plangebietes ansiedeln können, an der Mehrzahl der betrachteten Immissionsorte entlang der äußeren Baugrenze des Plangebietes im Tag- und Nachtzeitraum nicht zu Immissionskonflikten führen, sofern die Betriebe jeweils ein gebietskonformes Emissionsverhalten aufweisen. Im Bereich des Aufpunktes im äußersten Nordwesten des Plangebietes sind geringfügige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte um bis zu 1 db tags und nachts rechnerisch nicht völlig auszuschließen, wenn wie im Emissionsmodell angenommen - alle nutzbaren Betriebsflächen gleichzeitig, kontinuierlich und gebietsbezogen maximal emittieren. Dieser Fall wird jedoch in der Praxis nicht auftreten. Maximalpegel durch einzelne, seltene Geräuschereignisse: Es ist davon auszugehen, dass Maximalpegel durch einzelne, seltene Geräuschereignisse, wie z. B. durch Impulse beim Bremsen von Lkw (Lwmax = 108 db(a)) im Tagzeitraum im Plangebiet (85 db(a) tags für Maximalpegel im WA) nicht zu Konflikten führen. Für den Nachtzeitraum ist es hingegen rechnerisch nicht auszuschließen, dass die Immissionen solcher Einzelereignisse, sofern sie im Nachtzeitraum auftreten, die zulässigen Werte im Plangebiet (60 db(a) nachts für Maximalpegel im WA) ungünstigstenfalls (um bis zu 5 db) überschreiten. Betriebe, die in geringer Entfernung zum Plangebiet liegen und deren Betriebsgelände mit Lkw befahren werden, hier insbesondere die Gravieranstalt und der Getränkemarkt, arbeiten in der Regel ausschließlich im Tagzeitraum, so dass zumindest derzeit in der Praxis nicht mit der Überschreitung der zulässigen Werte durch einzelne, seltene Geräuschereignisse zu rechnen ist. Die Stadt schließt sich diesen Aussagen an und sieht keine unverträglichen Immissionskonflikte. Die im Schreiben vom vorgebrachten Hinweise zur Firma Albion sind bekannt und im Rahmen ihrer Stellungnahme behandelt worden. 42

43 7. Den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 672/III (Deckblatt zu den DP M 77 und M Nr. 91) im vereinfachten Verfahren gemäß 4a Abs. 3 BauGB zu ändern; 8. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 672/III (Deckblatt zu den DP M Nr. 77 und M Nr. 91) gemäß 10 BauGB als Satzung; 9. die Übernahme der vorliegenden Begründung, die gemäß 9 Absatz 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 672/III (Deckblatt zu den DP M Nr. 77 und M Nr. 91) beigefügt wird; 10. die Aufhebung der Durchführungspläne M Nr. 77 und M Nr. 91, soweit sie durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 672/III (Deckblatt zu den DP M Nr. 77 und M Nr. 91) betroffen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 23. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 653/II - Stadtbezirk Hardt, Gebiet westlich Windmühlenweg, nördlich Roermonder Straße - Prüfung von Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 498), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3316): 1. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB: 1.1 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 653 / II von Einwender 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 12 und 13 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander nicht zu folgen. Seitens der Einwender wird befürchtet, dass das Bauvorhaben in zweiter Reihe zu einer Zerstörung des Dorfbildes in Hamern führen würde. Für die Flächen innerhalb des Plangebietes stellt der rechtsgültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mönchengladbach Wohnbauflächen dar. Die Festsetzung von einem allgemeinen Wohngebiet im Bebauungsplan entspricht damit der grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzung der Arrondierung des Siedlungsbereiches Windmühlenweg / Duiserpesch zu dem westlich angrenzenden Freibereich. Darüber hinaus fordert der 1a BauGB zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Wiedernutzbarmachung von Flächen zur Entwicklung der Gemeinde. Da es sich bei der vorgenannten Fläche um eine derzeit bzw. in Kürze nicht mehr genutzte Fläche im Siedlungsrandgebiet handelt, deren bisherige Nutzung für Gärtnereizwecke nicht mehr ausgeübt wird, besteht auf Grund dessen ein 43

44 städtebauliches Interesse, diese Fläche im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung einer maßvollen baulichen Nutzung zuzuführen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich bereits ca. 950 qm große Gewächshausflächen mit weiteren dazugehörenden ca. 350 qm Lager- und sonstigen Freiflächen. Diese vorgenannten Flächen sind zu einem erheblichen Teil versiegelt und eignen sich demzufolge für eine andere bauliche Nutzung im Sinne des Schutzes von Grund und Boden. Überdies ist auf den Flächen des Plangebietes, im Gegensatz zu anderen Innenbereichsflächen im Ortsteil Hamern, eine unkomplizierte Erschließung durchführbar. Die vorgesehene offene Wohnbebauung entspricht, im Gegensatz zu den bestehenden Gewächshäusern, die die Maßstäblichkeit der Wohnbebauung sprengen, der umgebenden Bebauung und fügt sich somit in diese ein. Die ausgewiesene Wohnbaufläche dient der Deckung des kurzfristigen Wohnbedarfs in Hamern. Dieses Vorhaben wird, inklusive der Erschließung, durch den Vorhabenträger ermöglicht. Die zeitnahe Entwicklung ist durch einen Durchführungsvertrag gemäß 12 BauGB mit dem Vorhabenträger und der Stadt Mönchengladbach gewährleistet. 1.2 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 653 / II von Einwender 2 und 10 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander nicht zu folgen. Die Einwender geben zu Bedenken, dass in diesem Fall nicht von einer Arrondierung zu sprechen wäre. Im Vorfeld zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde der Rahmenplan Westlich Windmühlenweg erarbeitet, der mögliche Entwicklungspotentiale dieses Gebietes aufzeigt. Neben der straßenbegleitenden Bebauung am Windmühlenweg, die derzeit schon nach 34 BauGB bebaubar wäre, wird eine der Umgebung angemessene abschließende räumliche Ausdehnung des bebauten Siedlungsbereiches, zu dem im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Freibereich, geschaffen. Mit den großen Grundstücken bilden die geplanten Baukörper einen angemessenen Übergang von dem dichter bebauten Bereich entlang des Windmühlenweges zur freien Landschaft. Die projektierte Bebauung nimmt die Baufluchten der Gebäude Duiserpesch Haus Nr.5 und Roermonder Straße Haus Nr. 252 auf und stellt somit eine abschließende Raumkante zu der angrenzenden Freifläche dar. 1.3 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 653 / II von Einwender 2, 3, 4, 5, 8 und 9 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander nicht zu folgen. Seitens der Einwender wird befürchtet, dass durch die Genehmigung des Bauvorhabens eine größere Anzahl von Anträgen solcher Art folgen würde und somit ein Präzedenzfall entstehen würde. Für die Flächen innerhalb des Plangebietes stellt der rechtsgültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mönchengladbach Wohnbauflächen dar. Die Festsetzung von einem allgemeinen Wohngebiet im Bebauungsplan entspricht damit der grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzung der Arrondierung des 44

45 Siedlungsbereiches Windmühlenweg / Duiserpesch zu dem westlich angrenzenden Freibereich. Darüber hinaus ist in vergleichbaren Fällen, in denen die Flächen nicht nach 34 BauGB bebaubar sind, immer ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen, in dem die jeweiligen Rahmenbedingungen neu bewertet werden müssen. Daher ist in diesem Zusammenhang nicht mit einer größeren Anzahl von Anträgen dieser Art oder von einem Präzedenzfall auszugehen. 1.4 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 653 / II von Einwender 2 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander nicht zu folgen. Der Einwender merkt an, dass er die Bebauung nach 34 am südlichen Windmühlenweg als schlüssig und notwendig ansieht, wogegen die geplante Bebauung im Wesentlichen einer Optimierung der bebaubaren Fläche des Grundstückes Corres dienen würde. Des Weiteren schlägt der Einwender vor, das nördlichste Gebäude im Bebauungsplan ersatzlos zu entfernen, somit würde keine Hinterlandbebauung mehr vorliegen. Für die Flächen innerhalb des Plangebietes stellt der rechtsgültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Mönchengladbach Wohnbauflächen dar. Die Festsetzung von einem allgemeinen Wohngebiet im Bebauungsplan entspricht damit der grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzung der Arrondierung des Siedlungsbereiches Windmühlenweg / Duiserpesch zu dem westlich angrenzenden Freibereich. Des Weiteren fordert 1a BauGB zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Wiedernutzbarmachung von Flächen zur Entwicklung der Gemeinde. Im Vergleich mit der vorhandenen Situation (dem verfallenen Gewächshaus) erfährt das unmittelbare Umfeld durch die neue bauliche Nutzung eine deutliche Aufwertung. Im Vorfeld zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde der Rahmenplan Westlich Windmühlenweg erarbeitet, der mögliche Entwicklungspotentiale dieses Gebietes aufzeigt. Neben der straßenbegleitenden Bebauung am Windmühlenweg, die derzeit schon nach 34 BauGB bebaubar wäre, wird eine der Umgebung angemessene abschließende räumliche Ausdehnung des bebauten Siedlungsbereiches, zu dem im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Freibereich, geschaffen. Mit den großen Grundstücken bilden die geplanten Baukörper einen angemessenen Übergang von dem dichter bebauten Bereich entlang des Windmühlenweges zur freien Landschaft. Die projektierte Bebauung nimmt die Baufluchten der Gebäude Duiserpesch Haus Nr.5 und Roermonder Straße Haus Nr. 252 auf und stellt somit eine abschließende Raumkante zu der angrenzenden Freifläche dar. Der Vorhabenträger beabsichtigt, nach der kurzfristigen Umsetzung des Vorhabens innerhalb des Plangebietes, in einem zweiten Schritt auch die übrigen Bauflächen innerhalb des Rahmenplangebietes entsprechend dessen Vorgaben zu entwickeln. 1.5 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 653 / II von Einwender 2 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander zu folgen. 45

46 Der Einwender gibt zu bedenken, dass sich, entgegen des im Bebauungsplan errechneten Koeffizienten von 3,5 Stellplätzen bei 4 Wohneinheiten, bei der Höchstzahl von 6 Wohneinheiten ein schlechterer Koeffizient von 2,3 für die Stellplatzberechnung ergeben würde. Daher schlägt der Einwender vor, die Festsetzungen auf maximal 4 Wohneinheiten zu reduzieren. Nach der öffentlichen Auslegung wurden erneute Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde innerhalb des Plangebietes gemäß 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden auf eine Wohnung je Einzelhaus und je Doppelhaushälfte begrenzt. Demzufolge können maximal 4 Wohnungen im Bereich des Plangebietes entstehen und somit der errechnete Stellplatznachweis im Bebauungsplan eingehalten werden. 1.6 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 653 / II von Einwender 2, 5, 9, und 11 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander zu folgen. Die Einwender weisen darauf hin, dass es bei der projektierten Bebauung zu einer verschlechterten Aussicht und daher zu einer deutlichen Abwertung ihrer Immolilien kommen würde. Nach der öffentlichen Auslegung wurden erneute Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen. Dies bezüglich wurde die maximale Dachneigung des nördlichen Baufeldes auf 15 festgesetzt und zusätzlich die Fi rsthöhe erneut um 2 m auf 76 m ü. NHN reduziert, so dass maximal ein Gebäude mit ca. 6 m Höhe entstehen kann, welches sich in Maßstab und Gestaltung der umgebenden Bebauung deutlich unterordnet und dadurch eine Beeinträchtigung der bestehenden Bebauung weitgehend vermieden wird. Des Weiteren wurde im Verfahren die überbaubare Fläche dieses Baufeldes reduziert und ordnet sich jetzt deutlich den Grundflächen der Gebäude am Windmühlenweg 31 und 33 unter. Zusätzlich wird durch die versetzte Lage des nördlichen Baufeldes, in der Achse zwischen den Gebäuden Windmühlenweg 31 und 33, die Blickbeziehung nach Westen weitestgehend erhalten. Eine planungsrechtliche Absicherung im Hinblick auf die Freie Sicht auf die Grünfläche kann aus dem bestehenden Planungsrecht nicht abgeleitet werden. Das BVerwG hat festgestellt, dass nicht jede Beeinträchtigung einer vorhandenen Aussichtmöglichkeit durch Zulassung von Gebäuden, die eine gegebene Aussicht erschweren, schon einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum darstellt. Insbesondere wenn die Grundstücke in Richtung der Aussicht bereits im Flächennutzugsplan als Baufläche dargestellt sind, kann auf den Bestand der Aussicht nicht mehr vertraut werden (vgl. Fickert / Fieseler Rdn. 59.5). Dieses ist hier der Fall. Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach stellt für den Bereich des Plangebietes eine Wohnbaufläche dar. Es kann nicht darauf vertraut werden, dass es nicht zu einer vollständigen Ausschöpfung der im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten Fläche kommt. 1.7 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 653 / II von Einwender 2, 10 und 13 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander in Teilen zu folgen. Die Einwender schlagen vor, die Firsthöhe des nördlichen Gebäudes auf weniger als 78 m ü. NN bzw. maximal 75 m ü. NN festzusetzen. 46

47 Im Rahmen des Verfahrens wurde die Firsthöhe des nördlichen Baufeldes bereits um 2 m auf 78 m ü. NHN reduziert. Nach der öffentlichen Auslegung wurden erneute Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen. Die maximale Dachneigung des nördlichen Baufeldes wurde auf 15 festgesetzt und zusätzlich die Firsthöhe erneut um 2 m auf 76 m ü. NHN reduziert, so dass maximal ein Gebäude mit ca. 6 m Höhe entstehen kann, welches sich in Maßstab und Gestaltung der umgebenden Bebauung deutlich unterordnet. 1.8 Der Anregung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 653 / II von Einwender 3, 5, 8 und 13 nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander zu folgen. Die Einwender befürchten, dass die Größe des nördlichsten Gebäudes zur Verschattung ihre Immobilien führen würden. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Firsthöhe des nördlichen Baufeldes bereits um 2 m auf 78 m ü. NHN reduziert. Nach der öffentlichen Auslegung wurden erneute Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen. Die maximale Dachneigung des nördlichen Baufeldes wurde auf 15 festgesetzt und zusätzlich die Firsthöhe erneut um 2 m auf 76 m ü. NHN reduziert, so dass maximal ein Gebäude mit ca. 6 m Höhe entstehen kann, welches sich in Maßstab und Gestaltung der umgebenden Bebauung deutlich unterordnet. Des Weiteren wurde im Verfahren die überbaubare Fläche dieses Baufeldes reduziert und ordnet sich jetzt deutlich den Grundflächen der Gebäude am Windmühlenweg 31 und 33 unter. Zudem wird durch die versetzte Lage des nördlichen Baufeldes, in der Achse zwischen den Gebäuden Windmühlenweg 31 und 33, eine Verschattung weitestgehend vermieden. Ebenso wird eine Verschattung der bestehenden Bebauung, wie in der anschließenden Systemskizze dargestellt, durch die festgesetzten Höhen vermieden. Die maximale Verschattung entsteht am 21. März und am 21. September in den späten Nachmittagsstunden bei einem Sonnenstand von ca. 17 Grad. Im Winter wird keine nennenswerte Verschattung auftreten, da die Sonne in südlicher Richtung steht und im Sommer tritt keine Verschattung aufgrund des steilen Höhenwinkels auf. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse werden insbesondere im Hinblick auf die Belichtung, Belüftung und Besonnung gewährleistet. Verschattungsskizze 47

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