Städtebauliche Begründung
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- Monica Sachs
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1 Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf-Sieglar Bereich Mörikestraße, Heinrich-Heine-Straße Ergänzung der Wohnbebauung Offenlage, Stand:
2 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister B e g r ü n d u n g gemäß 9 Abs. 8 (i. V. m. 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2) BauGB Stadtteil Troisdorf-Sieglar, Bereich Mörikestraße, Heinrich-Heine-Straße Inhaltsverzeichnis s. letzte Seite 1 Plangebiet Das vom erfasste Gebiet liegt zwischen dem Ortstrand des Stadtteils Troisdorf-Sieglar und dem St. Johannes Krankenhaus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine rd. 2,46 ha große Fläche zwischen der Mörikestraße, der Wilhelm-Busch-Straße und der Heinrich-Heine-Straße. An der nordwestlichen Begrenzung des Plangebiets liegt eine Grünfläche. Das Gebiet ist durch einheitliche Wohngebäude mit Satteldächern geprägt, die in den 1960er Jahren errichtet wurden. Im Denkmalpflegeplan der Stadt Troisdorf sind die Bestandsgebäude in der Wilhelm-Busch-Straße sowie in der Heinrich-Heine- Straße 1-13 als erhaltenswerter Siedlungsbereich gekennzeichnet. In dem Bereich zwischen der Wilhelm-Busch-Straße und der Heinrich-Heine-Straße weisen die Mehrfamilienhäuser drei Geschosse auf. Die am Ortsrand, nördlich der Heinrich- Heine-Straße gelegene Zeilenbebauung ist dagegen zweigeschossig. 2 Bisherige planungsrechtliche Situation 2.1 Regionalplan Der rechtswirksame Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg legt für den Bereich des Bebauungsplans S 9, Blatt 4 einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. 2.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans S 9, Blatt 4 eine Wohnbaufläche dar. 2.3 Bebauungsplan (Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan) Zurzeit gilt für den Aufstellungsbereich der Bebauungsplans S 9, 4. Änderung, rechtskräftig seit dem Das festgesetzte Baugebiet (allgemeines Wohngebiet) ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Seite 1
3 3 Ziel und Zweck der Planung 3.1 Anlass der Planung Im Stadtgebiet von Troisdorf ist das Wohnraumangebot im öffentlich geförderten Wohnungsbau für kinderreiche Familien nicht zufriedenstellend, sodass eine Vielzahl von Familien unzureichend untergebracht ist und keine angemessene Wohnung findet. Aus diesem Grund wurde durch die Verwaltung ein abgestimmtes Gesamtkonzept zur sozialen Wohnraumversorgung von kinderreichen Familien erarbeitet. Dabei wurden verschiedene potentielle Standorte mit dem Ziel einer dezentralen Unterbringung der Familien innerhalb des Stadtgebiets geprüft. Bei der Bewertung war neben der Flächenverfügbarkeit die Ausnutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen (Kindergarten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten etc.) ein wesentliches Kriterium. Gemäß dem Konzept sollen an mehreren Standorten im Stadtgebiet dezentral in kleineren Hausgruppen Mieteinfamilienhäuser errichtet werden. Berechtigt zum Einzug in diese Häuser sollen Familien mit mindestens vier Kindern sein, bei denen ebenfalls die finanziellen Rahmenbedingungen für einen Wohnberechtigungsschein vorliegen. Der Bau und Betrieb der Häuser soll durch geeignete Träger erfolgen, die Erfahrungen mit der Vermietung und Betreuung dieser Zielgruppen haben. Als künftiger Partner zur Realisierung des Projektes ist die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbh (GWG Rhein-Sieg) vorgesehen. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Troisdorf eg (GWG), alleinige Eigentümerin im Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplans S 9, Blatt 4, ist bereit, Grundstücksteile aus der bestehenden Wohnanlage an die GWG Rhein-Sieg zu veräußern. Es soll an diesem Standort eine behutsame Nachverdichtung des Bestandes vorbereitet werden. 3.2 Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Die alleinige Grundstückseigentümerin im Plangebiet hat bereits begonnen, die Außenbereiche der Wohnanlage und insbesondere die Parksituation zu verbessern. In diesem Zusammenhang soll künftig ebenfalls der Garagenhof am nördlichen Ende der Mörikestraße aufgegeben werden. Die Ersatzgaragen sollen innerhalb der Wohnanlage den Eingängen der Wohnhäuser näher zugeordnet werden. Im Bereich des Garagenhofes ist von der GWG Troisdorf beabsichtigt, ein Grundstück von ca qm herauszuteilen. Vorgesehen ist, dass das Grundstück an die GWG Rhein- Sieg zum Zweck der Errichtung von fünf Mieteinfamilienhäusern für kinderreiche Familien veräußert wird. Infolge der beschriebenen unzureichenden Wohnraumversorgung sowie der Bereitschaft der GWG Troisdorf werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans S 9, Blatt 4 die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geschaffen. Des Weiteren werden Regelungen zur damit einhergehenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs getroffen. Die Sicherung von ausreichenden Freiräumen zwischen den Wohngebäuden erfolgt durch die zeichnerische Festsetzung von Flächen für Garagen. Seite 2
4 4 Umweltbelange, Aufstellungsverfahren ohne Umweltprüfung Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird der Plan im beschleunigten Verfahren gem. 13a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt, da die zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) den Schwellenwert von qm gem. 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB für die Wahl dieses Aufstellungsverfahrens nicht überschreitet (das gesamte Plangebiet umfasst nur ca qm mit einem erheblichen Anteil an privaten Grünflächen und nicht überbaubaren Grundstücksflächen). Sofern der gesamte Geltungsbereich der Änderung mit einer durchschnittlichen Grundflächenzahl von 0,4 ausgenutzt würde wäre maximal eine Grundfläche von qm realisierbar. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird nach 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung und einem Ausgleich und Ersatz unvermeidbarer Umweltauswirkungen der Planung im Sinne der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes abgesehen. 4.1 Biotope Das Planungsgebiet ist seit Jahrzehnten durch Wohnbebauung, Garagenhöfe und private Grünflächen geprägt. Es handelt sich dabei um zwei- und dreigeschossige Mehrfamilienhäuser einer Wohnungsgenossenschaft. Die großzügigen Grünflächen sind weitgehend als Rasen mit Einzelbäumen ausgestaltet und werden intensiv gepflegt. Die neu zu überbauenden Flächen im Nordwesten des Plangebietes sind als Garagenhof weitgehend bebaut und versiegelt. Unversiegelte Flächen sind dem Biotoptyp Garten mit mittlerem Gehölzbestand zuzuordnen. Der Garagenhof ist von Bäumen mit mittlerem Baumholz umgeben. Es handelt sich dabei um Birken und Fichten. Entlang der nordwestlichen Grenze des Plangebietes steht eine lockere Baumreihe mit Birken, Wildkirsche, Feldahorn, Kiefer u.a. mit geringem bis mittlerem Baumholz. Natürliche Gewässer sind nicht im Plangebiet oder der nähren Umgebung (300m) vorhanden. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an die Ackerflur zwischen Sieglar und Kriegsdorf, im Nordosten an ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern entlang der Heinrich-Heine-Straße, im Südosten an das Gelände des St. Johannes- Krankenhauses und im Westen an die Reihen- und Doppelhausbebauung der Sauerbruchstraße. Der Verlust des vorhandenen Lebensraumes für Tiere und Pflanzen ist bei Umsetzung des Bebauungsplanes unvermeidlich. Durch eine Erhaltungsfestsetzung und das planerische Verschieben einer Zufahrt wird der Verlust zweier Ahorn-Bäume an der Mörikestraße vermieden. Ein Ausgleich ist nach der Eingriffsregelung im Verfahren nach 13 a Bau GB nicht erforderlich. Ersatzpflanzungen nach der städtischen Baumschutzsatzung bleiben davon unberührt. 4.2 FFH-Verträglichkeit Die kürzeste Entfernung zum FFH-Gebiet Siegmündung beträgt rd m. Aufgrund der Entfernung (>300 m) und der Art des Vorhabens entfällt eine FFH- Verträglichkeitsprüfung. Seite 3
5 4.3 Artenschutz Zum wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43EWG (FFH-RL) und /EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren, in der Fassung der 1. Änderung vom durchgeführt (Anlage 1). Die naturschutzfachliche Bewertung erfolgte dabei auf der Basis der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) herausgegebenen Artenliste der planungsrelevanten Arten für das Messtischblatt 5108, Köln-Porz und einer eigenen Begehung am 14. März Ein Abgleich mit dem LINFOS-Fundortkataster sowie dem Biotopkataster erfolgte ebenfalls. Die Vorprüfung schließt mit folgendem Ergebnis ab: Zur Umsetzung des Bebauungsplanes werden einzelne Birken, Fichten und Ahorn- Bäume und Sträucher gerodet. Die Gehölze sind Lebensraum von Vögeln, Teil- Lebensraum von Fledermäusen, Kleinsäugern und Insekten. Verluste von Vogel- und Fledermausindividuen oder Zerstörung von Nestern sind durch das Rodungsverbot in der Brutzeit zu vermeiden (s.o.). Verluste von Fledermausindividuen werden außerdem durch das Abrissverbot in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September vermieden. Es wird davon ausgegangen, dass gartenbesiedelnde Vogelarten in die nähere Umgebung ausweichen und nach Abschuss der Bautätigkeiten in Teilbereichen auch das betroffene Gebiet wiederbesiedeln. Durch die Festsetzung der beiden Ahorn-Einzelbäume an der Mörikestraße wird der Verlust von Lebensräumen gemindert. Die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population planungsrelevanter Arten aufgrund der Umsetzung des Bebauungsplanes ist auszuschließen. Die vorliegende Artenschutzvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Umsetzung des Bebauungsplanes keine Verbotstatbestände des Artenschutzes nach 44 BNatSchG zu erwarten sind. 4.4 Bodenschutz Der Boden des Plangebietes ist als Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.t. pseudovergleyt, aus Hochflutlehm über Sand und Kies der Niederterrasse angegeben, wie für große Teile der Niederterrasse des Rheins ebenso. Es handelt sich dabei um einen sandigen Lehmboden mit mittlerem bis hohem Ertrag. Im Informationssystem Bodenkarte (Geologischer Dienst NRW 2004) wird dem Boden die Schutzwürdigkeitsstufe 1 aufgrund der Fruchtbarkeit angegeben. Es ist davon auszugehen, dass die natürlichen Bodenverhältnisse durch die seit langem andauernde Überbauung bzw. Grünflächennutzung verändert sind. Aufgrund der Kleinräumigkeit ist die Nutzung für die Landwirtschaft heute nicht mehr gegeben. 5 Begründung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Im wird zur planungsrechtlichen Absicherung der Bestandsbebauung mit Mehrfamilienhäusern ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. In der Stadt Troisdorf ist das soziale Wohnraumangebot für kinderreiche Familien unzureichend. Da die Stadt den Bedarf nicht ausschließlich über gemeindeeigene Seite 4
6 Grundstücke decken kann, muss mittels Festsetzung im Bebauungsplan auf die Herstellung und Verwendung von Wohnungen für dieses Marktsegment Einfluss genommen werden. Da die Flächeneigentümerin beabsichtigt ein freiwerdendes Grundstück für Mieteinfamilienhäuser für kinderreiche Familien dem Markt bereitzustellen, ist diese Fläche im Bebauungsplan Personengruppen mit besonderem Wohnraumbedarf vorbehalten. Demnach sind im allgemeinen Wohngebiet WA 2 nur Wohngebäude für kinderreiche Familien mit mindestens vier Kindern, bei denen die finanziellen Rahmenbedingungen für einen Wohnberechtigungsschein vorliegen, herzustellen und zu verwenden. Als Maß der baulichen Nutzung werden für die allgemeinen Wohngebiete WA, WA 1 und WA 2 eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie für WA und WA 2 zwei Vollgeschosse bzw. für WA 1 drei Vollgeschosse festgesetzt. Die Festsetzungen der GRZ ist an den Obergrenzen des 17 Abs. 1 BauNVO orientiert. Auf die Festlegung einer Geschossflächenzahl (GFZ) wird verzichtet. Die Gebäudehöhen werden als absolute First- und Traufhöhen festgesetzt, die sich auf die Normalhöhen Null beziehen. Für den künftigen Neubau wird eine Traufhöhe von max. 62,90 m NHN und eine Firsthöhe von max. 68 m NHN festgesetzt. Die im Bebauungsplan ermöglichte Firsthöhe für den Neubau liegt ca. 2 m über den Gebäudehöhen der Bestandsgebäude. Die Traufhöhe ist ca. 0,4 m niedriger im Vergleich zu den Bestandsgebäuden. 5.2 Bauweise, überbaubare Flächen Im allgemeinen Wohngebiet WA und WA 1 entspricht die festgesetzte offene Bauweise der vorhandenen Bauweise. Im Bereich der geplanten Nachverdichtung im allgemeinen Wohngebiet WA 2 wird die offene Bauweise weiter konkretisiert, sodass an dieser Stelle zur Realisierung der Mieteinfamilienhäuser lediglich Hausgruppen zulässig sind. Die überbaubaren Flächen fassen im Wesentlichen den baulichen Bestand. Für die künftige Entwicklung im Bereich der vorhandenen Bebauung wird zudem ein Spielraum eröffnet, indem die Baufenster marktgängige Gebäudetiefen sowie einen architektonischen Spielraum von bis zu 14 m zulassen. 5.3 Garagen und Stellplätze Damit die Verbesserung der Parksituation nicht zu Lasten der Außenbereiche der Wohnanlage geht, werden gesondert Flächen für Garagen und Stellplätze in dem Bebauungsplan festgesetzt. Ziel ist es die durchgrünten Strukturen und die Freiräume zwischen den Gebäuden zu erhalten, da diese ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Wohnanlage darstellen. 5.4 Verkehrsflächen Das gesamte Plangebiet ist vollständig erschlossen. Die ausgewiesenen Verkehrsflächen geben die bestehenden Straßenverkehrsflächen wieder. In Vorbereitung der künftigen Erschließung des Gebiets des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans S 129, Blatt 2 wird die Verlängerung der Mörikestraße Richtung Nordwesten vorbereitet. Bislang ist in diesem Bereich lediglich eine unbefestigte Wegeverbindung vorhanden. Seite 5
7 5.5 Ver- und Entsorgung Aufgrund der vollständigen Erschließung ist die Versorgung mit verschiedenen Medien gewährleistet. Das Bereitstellen der Abfallsammelgefäße erfolgt temporär am Einmündungsbereich der Mörikestraße/ Ecke Heinrich-Heine-Straße bis zur vollständigen Erschließung der Mörikestraße in Richtung Nordwesten. Für Grundstücke, die nach dem erstmals an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden, ist das anfallende Niederschlagswasser gemäß 51a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen zu versickern. Da das Gebiet des Bebauungsplans S 9, Blatt 4 im Geltungsbereich der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Köln-Zündorf liegt, ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nur über die belebte Bodenzone zulässig. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurde nach Offenlagebeschluss des Bebauungsplans durch die Firma GEOMIN im Mai 2014 überprüft. Als Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen ist festgestellt worden, dass ab einer Tiefe von ca. 3 m unter Geländeoberkante Sande angetroffen worden, die als durchlässig eingestuft worden sind und somit eine Versickerung nach den technischen Vorschriften ermöglichen (Anlage 2). Ein ausreichender Grundwasserabstand ist gewährleistet. 5.6 Erhaltung von Einzelbäumen Im werden zwei Silberahorne, die als schützenswert identifiziert worden sind und unter die Baumschutzsatzung der Stadt Troisdorf fallen, gesondert gekennzeichnet. Zur Sicherung der Durchgrünung der Grundstücke sowie den positiven Wirkungen als raumbildende Erscheinung des Gebietes und des Ortsbildes sind schützenswerte Einzelbäume zu erhalten. 5.7 Gestaltungsvorschriften Die in den 1960er Jahren errichtete Wohnanlage ist durch eine homogene Gebäudestruktur geprägt und ist im Denkmalpflegeplan der Stadt Troisdorf als erhaltenswerter Siedlungsbereich dargestellt. Zur Erhaltung des einheitlichen Erscheinungsbildes werden im allgemeinen Wohngebiet WA und WA 1 Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 30 und 35 festgesetzt. Damit sich die geplante Neubebauung in das bestehende Gebiet einfügt gelten die Vorschriften zur äußeren Gestaltung ebenfalls für den Bereich des allgemeinen Wohngebiets WA 2. In diesem Bereich sind allerdings Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 30 und 45 zulässig. 6 Verwirklichungsmaßnahmen Zur Durchführung des Bebauungsplanes sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich, da es sich in großen Teilen um eine Überplanung eines Bestandsgebiets handelt. Zur Realisierung der Mieteinfamilienhäuser für kinderreiche Familien besteht die Absicht der GWG Troisdorf die Fläche an die GWG Rhein-Sieg zu veräußern. 7 Kosten und Finanzierung Mit Verwirklichung des Bebauungsplans entstehen außer den Planungskosten keine weiteren Kosten. Seite 6
8 8 Anlagen Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum, Stadt Troisdorf, (Anlage 1) Hydrogeologische Untersuchung zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes auf den Grundstücken des Bebauungsplans S 9, Blatt 4, GEOMIN, Frechen im Mai 2014 (Anlage 2) Troisdorf, den In Vertretung Helmut Wiesner Technischer Beigeordneter Troisdorf, den Friedhelm Herrmann Vors. Stadtentwicklungsausschuss Seite 7
9 Inhaltsverzeichnis 1 Plangebiet Bisherige planungsrechtliche Situation Regionalplan Flächennutzungsplan Bebauungsplan (Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan) Ziel und Zweck der Planung Anlass der Planung Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Umweltbelange, Aufstellungsverfahren ohne Umweltprüfung Biotope FFH-Verträglichkeit Artenschutz Bodenschutz Begründung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes Art und Maß der baulichen Nutzung Bauweise, überbaubare Flächen Garagen und Stellplätze Verkehrsflächen Ver- und Entsorgung Erhaltung von Einzelbäumen Gestaltungsvorschriften Verwirklichungsmaßnahmen Kosten und Finanzierung Anlagen... 7 Seite 8
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