BEGRÜNDUNG. Flächennutzungsplan der Stadt Willich 141. Änd. (nördlich Bonnenring) (Verfahrensstand: Entwurf)
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- Jutta Victoria Adler
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1 Flächennutzungsplan der Stadt Willich 141. Änd. (nördlich Bonnenring) (: ) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Arno Hoffmann
2 Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG LAGE UND GRÖSSE DES PLANGEBIETES DARSTELLUNGEN NACH DER ÄNDERUNG HINWEISE... 4 Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften MASSNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG... 5 Bodenordnung... 5 Erschließung UMWELTSCHUTZ
3 Stadt Willich 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat insbesondere folgende Ziele: Die Stadt Willich hat südlich des Ortsteiles (Alt-) Willich in einem Umfang von rund 88 ha den neuen Wohnstandort Wekeln entwickelt. Eine Rahmenplanung wurde 1994 durch das Institut für Städtebau der RWTH Aachen erarbeitet. Die Umsetzung der Bauabschnitte I bis IX ist bereits erfolgt. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes (nördlich Bonnenring) soll den Wohnstandort Wekeln nördlich des Bonnenrings mit dem letzten Bauabschnitt abschließen. Abbildung 1.1: Übersichtsplan Baufertigstellung (unmaßstäblich) (Quelle: Rahmenplan Wekeln Übersichtsplan Baufertigstellung - Stand Nov.2012) Aufgrund des Bedarfs an Kindergartenplätzen sollen im Planbereich Flächen für zwei Tageseinrichtungen vorgesehen werden. Ein Kindergarten ist als Ersatz für die Tageseinrichtung Traumland (Hülsdonkstraße) vorgesehen, ein weiterer soll nach dem Vorbild Glückskinder (Frienendorfweg) als Betriebskindergarten geführt werden. Der Bedarf nach weiteren Wohnbauflächen ergibt sich aus der BaulandWohnungsnachfrage in Willich. Die günstige Lage und verkehrliche Anbindung Standortes Willich-Wekeln an die benachbarten Zentren Mönchengladbach, Krefeld Düsseldorf machen das Baugebiet auch für Wohnungs- und Baulandsuchende aus Umland attraktiv. und des und dem Den nördliche Abschluss des Gebietes und die Abgrenzung zu den nördlich gelegenen Gewerbegebieten sollen Mischgebietsflächen und Öffentliche Grünflächen bilden. Innerhalb der Grünflächen soll der bestehende Bolzplatz planungsrechtlich gesichert werden. Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Er bildet die Grundlage für den Vollzug weiterer Maßnahmen. 2
4 2. LAGE UND GRÖSSE DES PLANGEBIETES Die Stadt Willich liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach. Sie besteht aus den Stadtteilen Alt-Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen. Als Mittelzentrum ist die polyzentrisch aufgebaute Flächengemeinde auf das Oberzentrum Krefeld ausgerichtet; abhängig von den jeweiligen Standorten bestehen jedoch unterschiedliche Orientierungen zum Umland. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Willich, Flur 30, südwestlich des Ortskerns von Alt- Willich und hat eine Größe von 3,2 ha. Es wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt: im Norden vom Gewerbegebiet Moltkestraße, im Osten von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Moltkestraße, im Süden von den Wohnbauflächen Wekeln, im Westen von der ehemaligen Bahntrasse Krefeld-Mönchengladbach. Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Übersichtsplan und ist eindeutig im Plan durch Planzeichen gekennzeichnet. Folgende Gründe haben zur vorgenannten Begrenzung des Geltungsbereiches geführt: Der Planbereich umfasst die als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Grundstücke zwischen dem Gewerbegebiet Moltkestraße und dem Wohngebiet Wekeln. Es besteht aus stadtplanerischer Sicht keine Notwendigkeit weitere Flurstücke in das Plangebiet einzubeziehen. Abbildung 2.1: Übersichtsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus der Deutsche Grundkarte mit Planzeichen ergänzt) 3
5 3. DARSTELLUNGEN NACH DER ÄNDERUNG Dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplan Nr. 25 X W - Wekeln (nördlich Bonnenring) - folgend sollen die Flächen für die Landwirtschaft zwischen Wekeln und dem Gewerbegebiet Moltkestraße in Gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen und Grünflächen umgewandelt werden. Im Juni 2008 sind im Rahmen eines Schalltechnischen Gutachtens des Institutes für Schalltechnik, Raumakustik und Wärmeschutz Dr.-Ing. Klapdor GmbH die zu erwartenden Geräuschimmissionen für das Plangebiet unter Berücksichtigung des Straßenverkehrs, des Gewerbelärms und des Freizeitlärms nach der DIN 18005, der TA Lärm und der Freizeitlärmrichtlinie untersucht worden. Bei der Untersuchung wurde die Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit eigenen Emissionen im nördlichen Planbereich berücksichtigt, die mit dem vorhandenen Gewerbelärm summiert wurden. Gemischte Bauflächen Die nun vorliegende Plankonzeption des Bebauungsplanes Nr. 25 X W sieht ebenfalls die Ausweisung eines Mischgebietes als Puffer zwischen Wohn- und Gewerbegebiet vor, allerdings sollen die Mischgebietsflächen zu einem großen Anteil der Ansiedlung von zwei in Willich erforderlichen Kindergärten dienen. Hierfür bietet sich die Lage um den bestehenden Bolzplatz an den öffentlichen Grünflächen an, zumal die Verkehrsanbindung an den Bonnenring und die Rohrzieherstraße eine gute Erreichbarkeit gewährleistet. Die übrigen, aufgrund der Lärmemissionen als Mischgebiet auszuweisenden Flächen, sind für Wohngebäude und einen das Wohnen nicht wesentlichen störenden Gewerbebetrieb, dessen Baukörper einer abschirmende Wirkung zum Gewerbegebiet dienen soll, vorgesehen. Die Ausweisung weiterer Flächen für Gewerbebetriebe wird aufgrund der Lärmund Erschließungssituation an diesem Standort nicht für sinnvoll erachtet. Wohnbauflächen Das geplante Wohngebiet soll im Wesentlichen durch eine aufgelockerte Bebauung mit eingeschossigen Einfamilienhäusern geprägt werden. Die Eingangssituation vom Bonnenring bietet sich für die Ausweisung einer zweigeschossigen Bebauung zur Nutzung als Mehrgenerationenwohnen oder für Eigentumswohnungen an. Grünflächen Der stark lärmbelastete Bereich direkt am Gewerbegebiet (Pegelwerte LrT db (A)) soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden und als Ausgleichs- und Versickerungsfläche dienen. In der Grünfläche ist zudem der bestehende Bolzplatz berücksichtigt. 4. HINWEISE Wasserschutzzone Auf die Lage im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnungsanlage Krefeld II innerhalb der geplanten Zone III B wird hingewiesen. Fluglärm Das Plangebiet liegt ca m nordöstlich des Flughafenbezugspunktes des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach. Mit an- und abfliegendem Sichtflugverkehr und möglichen Beeinträchtigungen durch Fluglärm ist zu rechnen. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 der Bundesrepublik Deutschland. Der DIN 4149 ( Bauten in deutschen Erdbebengebieten Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten ) entsprechende bautechnische Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 4
6 Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien und DIN-Vorschriften) können bei der Stadtverwaltung Willich im Geschäftsbereich, Rothweg 2, Willich eingesehen werden. 5. MASSNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG Bodenordnung Die Aufteilung in neue Baugrundstücke erfolgt auf privater Basis. Ein Umlegungsverfahren ist dann nicht erforderlich. Falls keine private Umlegung möglich sein sollte, muss ein Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden. Erschließung Versorgung und Entsorgung Der neu entstehende Baubereich wird an das Netz der öffentlichen Versorgungsträger angeschlossen. Die Versorgungsträger werden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Die Beseitigung des Schmutz - und Regenwassers erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird dem Gruppenklärwerk Neuwerk zugeführt. Ob das Niederschlagswasser über Mulden oder Muldenrigolen ganz oder teilweise versickert werden kann oder über Regenwasserkanäle gesammelt und ortsnah der Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage Flöthbachaue zugeführt werden muss wird noch geprüft. 6. UMWELTSCHUTZ Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung nach 1 a BauGB zu berücksichtigen. Der Umweltbericht ist der Begründung als Anlage beigefügt. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist aufgrund der Größe und der heutigen Nutzung des Plangebietes nicht erforderlich. Aufgestellt am Im Auftrag (Dipl.-Ing. Hoffmann) Anlagen 1. Bestandsaufnahme 2. Vorläufiger Umweltbericht 3. Artenschutzrechtliche Vorprüfung 4. Schallgutachten 5
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